Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
249760.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
06.03.17, 12:00
Aktualisiert
29.03.17, 10:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0160/WP17
öffentlich
06.03.2017
FB 36/20, Herr Dr. Ruckert
Schaffung von Blumenwiesen
Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Brand
vom 03.11.2016
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
29.03.2017
B-1
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der Antrag 37 / WP 17 gilt als behandelt.
In Vertretung
Dr. Markus Kremer
Beigeordneter
Vorlage FB 36/0160/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.03.2017
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamt-
bedarf
bedarf (alt)
20xx ff.
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Die Anlage von Blühwiesen in vorhandenen Grünflächen erfolgt fortlaufend im Rahmen der
gegebenen finanziellen und personellen Ressourcen. Voraussetzung ist die Kosten-Neutralität
zwischen dem Aufwand für die bisherige Pflege und dem Aufwand für die Umgestaltung sowie die
künftige Pflege.
Vorlage FB 36/0160/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.03.2017
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Erläuterungen:
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Brand hat mit dem Antrag 37 / WP 17 die Verwaltung
beauftragt, geeignete Flächen in Brand aufzuzeigen, auf denen 'Blumenwiesen' angelegt und
Frühjahrsblüher eingebracht werden können. In diesem Zusammenhang wird auf bereits bestehende
Beispiele im Stadtgebiet verwiesen.
Tatsächlich wurden in öffentlichen Grünflächen Aachens auf geeigneten Standorten vermehrt
Einsaaten mit Blumen- und Kräutermischungen angelegt. Dazu gehören beispielsweise der
Mittelstreifen der Roermonder Straße, der Kreisverkehr Goethestraße, der Einmündungsbereich
Weberstraße / Boxgraben oder Randflächen in der Grün- und Spielanlage Breitbenden. Auch im
Gewerbepark Brand gibt es Wege begleitende Blühstreifen, im Zuge der Neugestaltung des Brander
Marktplatzes wurden Frühjahrsblüher gepflanzt.
Gewerbepark Brand
Kreisverkehr Goethestraße
Vorlage FB 36/0160/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.03.2017
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Frankenberger Park
Zu den Vorteilen solcher Blumen- und Kräuterwiesen gehören die größere Artenvielfalt, das zusätzliche
Nahrungsangebot für Bienen und andere Insekten, das vor allem zur Blütezeit attraktive Erscheinungsbild und
der geringere Pflegeaufwand.
Für das Anlegen dieser Flächen müssen jedoch einige Rahmenbedingungen erfüllt sein und beachtet werden:
Damit die etwa 50 bis 100 cm hohen Pflanzen sich entwickeln können und nicht umgeknickt werden,
sollten die Wiesen möglichst nicht betreten werden. Dies gilt auch für die Nutzung mit Hunden.
Die meisten Blumen- und Kräutereinsaaten benötigen einen sonnigen Standort, Bereiche mit dichtem
Altbaum-Bestand sind daher ungeeignet.
Für eine effiziente Pflege, vor allem im Straßenraum, sind möglichst großflächige und
zusammenhängende Wiesenstreifen erforderlich. Einzelne Baumscheiben sind aus diesem Grund meist
nicht geeignet, diese unterliegen oft auch einem hohen Nutzungsdruck.
Das Erscheinungsbild der Blumenwiesen ist am attraktivsten in der Blühphase von Mai bis Juni. Im
Anschluss geht die Blüte teilweise stark zurück, die Pflanzen werden jedoch erst nach der Samenreife
im Spätsommer abgemäht. Daher können die Flächen in dieser Zeit etwas unansehnlicher wirken.
Damit die Einsaaten anwachsen können, ist auf vorhandenen Grünflächen eine entsprechende
Vorbereitung erforderlich. Dazu gehört das Entfernen der Grasnarbe und gegebenenfalls auch von
Gehölzresten. Das Saatbeet muss frei von problematischen Wurzelunkräutern wie Quecke, Distel oder
Winde sein. Da viele Saatgut-Mischungen nährstoffarme Böden benötigen und andernfalls
konkurrenzstarke Gräser die eingebrachten Blumen und Kräuter wieder verdrängen würden, muss in der
obersten Bodenschicht oft auch ein Substrataustausch vorgenommen werden.
Unter Berücksichtigung der oben genannten Standortbedingungen sind die nachfolgenden Flächen in Brand
grundsätzlich für die Anlage von Blumenwiesen und auch zum Einbringen von Frühjahrsblühern geeignet:
Nordstraße, insbesondere der Kreuzungsbereich zur Debeystraße
Rombachstraße und abschnittsweise Vennbahn in diesem Bereich
Brander Friedhof (Frühjahrsblüher)
Randbereiche im süd-westlichen Teil der Parkanlage Eschenallee
Eberichhofstraße
Kreuzungsbereich von Eberichhofstraße und Eilendorfer Straße (Frühjahrsblüher)
Vorlage FB 36/0160/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.03.2017
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Für die Maßnahmen sind derzeit keine gesonderten Haushaltsmittel vorhanden. Die Umsetzung kann daher nur
fortlaufend und im Rahmen der für allgemeine Grüngestaltung und -pflege gegebenen Ressourcen erfolgen. Eine
Unterstützung durch bezirkliche Mittel wäre beispielsweise für eine öffentliche Pflanzaktion in Kooperation mit
Brander Schulen und Kindertagesstätten hilfreich.
Anlage/n:
Antrag 37 / WP 17 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Brand
Vorlage FB 36/0160/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.03.2017
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