Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
250618.pdf
Größe
2,0 MB
Erstellt
14.03.17, 12:00
Aktualisiert
20.03.17, 14:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Beteiligungscontrolling
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 06/0066/WP17
öffentlich
14.03.2017
Ratsantrag Nr. 187/17 "Divest" der UWG "Investitionen in
Verbindung mit fossilen Energieträgern werden zukünftig
vermieden; bestehende Investitionen und Verträge werden so
schnell wie möglich beendet."
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
22.03.2017
Rat
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Ratsantrag der UWG
zustimmend zur Kenntnis. Der Ratsantrag Nr. 187/17 der UWG, Vorlage FB 01/0170/WP17 vom
14.09.2016, gilt damit als behandelt.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage B 06/0066/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.03.2017
Seite: 1/4
Erläuterungen:
Grundlage des Ratsantrags
Im Juni 2015 stellte die UWG eine Ratsanfrage zum Thema Divest, die von der Verwaltung in einem
Sachvortrag mit Darlegung der Investitionen und Beteiligungen entsprechend beantwortet wurde
(Anlage 2).
Auf Basis dieser Informationen beantragt die UWG mit obigem Ratsantrag (Anlage 1)
-
die künftige Vermeidung von Investitionen, Beteiligungen und Finanzanlagen durch die Stadt
bzw. durch stadteigene Unternehmen, die in Verbindung mit fossilen Energieträgern stehen,
und
-
die Beendigung von derlei bestehenden Investitionen und Verträgen so bald wie möglich.
In der beigefügten Begründung zum Antrag werden sowohl die wirtschaftlichen Risiken angeführt, die
sich im Rahmen von Beteiligungen, Beispiel RWE, und Investitionen in „konventionelle“ Kraftwerken
ergeben, als auch die Umweltbelastungen durch CO2-Emissionen.
Sachverhalt
Zu den Punkten
-
Gewinn/Verlustrisiko von Beteiligungen / Investitionen in Bezug zu fossilen Energieträgern,
-
Zeithorizont für einen Ausstieg bei direkten/indirekten Investitionen und
-
„Ausstiegsbeschluss“ des Rates der Stadt Aachen in Bezug zu fossilen Energieträgern
wurde bereits ausführlich in der Beantwortung der o.g. Ratsanfrage Stellung genommen.
Aus den Darlegungen der Verwaltung sowie der beigefügten Stellungnahme der STAWAG lässt sich
zusammenfassend feststellen
-
dass Finanzanlagen der Stadt nicht in fremde Energieunternehmen oder Fonds mit
entsprechender Grundlage erfolgen bzw. erfolgen werden,
-
dass der kurzfristige Ausstieg bei bestehenden Beteiligungen der städtischen Unternehmen in
konventionelle Energieerzeugung, in Form der angeführten Kraftwerksbeteiligungen, aufgrund
der nachhaltigen Entwicklung des Energiemarktes sowie der dort gegebenen
Beteiligungsstruktur sowohl aus vertragsrechtlicher als auch aus ökonomischer Sicht kaum zu
realisieren ist, und
-
die Kontrolle der wirtschaftlichen Tätigkeiten bei den kommunalen Unternehmen sowohl durch
die Besetzung der Entscheidungsgremien (Aufsichtsrat-Gesellschafter-/Hauptversammlung)
als auch durch jeweils erforderliche Ratsentscheidungen im Falle von
Gesellschaftsgründungen/-beteiligungen bereits hinreichend gewährleistet ist.
Vorlage B 06/0066/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.03.2017
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Finanzanlagen
Die Finanzanlagen der Stadt speisen sich – abgesehen von einer Deponie-Rückstellung – im
Wesentlichen aus Stiftungsmitteln. Wie bereits verschiedentlich, u.a. im Finanzausschuss, dargelegt,
sind diese Mittel für die Erwirtschaftung einer Rendite zur Realisierung des Stiftungszwecks
erforderlich und unterliegen dem allgemeinen Spekulationsverbot, was aus den §§ 75 Abs. 1 und 90
Abs. 2 GO NRW abgeleitet wird. Demnach ist das Risiko eines möglichen Kapitalverlustes bei
Erwirtschaftung einer angemessenen Rendite zur Sicherstellung einer dauerhaften Aufgabenerfüllung
zu minimieren. Die Finanzanlage in entsprechende Fonds- Produkte, oder gar die Einzelanlage in
solche Firmenwerte, scheidet daher aus, darüber hinaus wird im FA über besondere Finanzanlagen,
wie z.B. als Darlehen an die E.V.A. berichtet.
Investitionen städtischer Unternehmen
Wie in der ersten Vorlage zum Thema „Divest“ dargestellt, gibt es über die Trianel konventionelle
Kraftwerksbeteiligungen, für die bei der STAWAG entsprechende Risikorückstellungen auf Grundlage
von § 249 Abs.1 S. 1 HGB vorgehalten werden.
Die Kraftwerksbeteiligungen sind regelmäßig Gegenstand der Risikoberichte in den Aufsichtsräten der
STAWAG und E.V.A. bei letzterem zusammen mit den Risikoberichten aus den anderen
Konzerntöchtern. Wie aus der seinerzeit als Anlage beigefügten Stellungnahme der E.V.A. vom
27.07.2015 ersichtlich, verfolgt die STAWAG mit ihren Töchtern schon seit Jahren die Strategie der
Abkehr von Investitionen in fossile Brennstoffe und deren Technik Richtung Nutzung der erneuerbaren
Energien.
Als Anlage 3 ist ein entsprechendes Organigramm der Gesellschaftsstrukturen beigefügt, die diesen
Prozess bei der STAWAG Energie verdeutlichen im Hinblick auf Solar- und Windenergieanlagen.
Ein Ausstieg aus den konventionellen Kraftwerken bedarf jedoch – wie bereits in der Ratsanfrage zu
„Divest“ ausgeführt - einer rechtlichen und wirtschaftlichen Betrachtungsweise, die bereits mittels der
aus dem Rat entsandten Aufsichtsratsmitgliedern der Kontrollfunktion des Rates unterliegt, ohne dass
es hierzu weiterer Beschlussfassungen bedarf.
Die Vorstände und Geschäftsführer der Gesellschaften sind verpflichtet, zum Wohl der Gesellschaft
wirtschaftlich zu handeln. Dies schließt aus Verwaltungssicht die Vermeidung unabsehbarer Risiken
oder die Übernahme ansonsten vermeidbarer Aufwendungen mit ein – sofern sich überhaupt aus
rechtlicher Sicht ein Ausstiegsszenario entwickeln ließe, was aber immer noch nichts an der Realität
der beiden Kraftwerke ändern würde. Auf die Problematik der Beteiligungsveräußerung hat die E.V.A.
– neben Angaben zu den technischen Gegebenheiten der Anlagen – in Ihrer Stellungnahme
hingewiesen.
Vorlage B 06/0066/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.03.2017
Seite: 3/4
Beteiligungen/Gesellschaftsgründungen
Die Frage der Beteiligung an anderen Stadtwerken, die Gründung gemeinsamer Gesellschaften oder
auch die Bildung von Kooperationen unterliegt bereits jetzt einem mehrstufigen Verfahren, in das der
Rat der Stadt Aachen in gleich mehrfacher Hinsicht eingebunden ist.
Einmal liegen Prüfung und Entscheidung auf Gesellschaftsebene, d.h. in den Gremien des
Aufsichtsrates bzw. ggfls. noch in der Gesellschafter- oder Hauptversammlung, begründet. Je nach
Stand der Gesellschaft in der Beteiligungsstruktur sind zusätzlich die Gremien der Konzernmutter zu
beteiligen und damit auch die dorthin vom Rat entsandten Vertreter.
Zusätzlich sind Neugründungen und Beteiligungen nach den §§ 107, 107 a und 108, sowie sonstige
Maßnahmen nach § 115 GO NRW, Gegenstand eines normierten Verfahrens mit einer Entscheidung
des Rates der Stadt Aachen und anschließendem Anzeige-/Genehmigungsverfahren bei der
Bezirksregierung Köln. So ist für jeden Einzelfall gewährleistet, dass das Für und Wider solcher
Entscheidungen auf verschiedenen Ebenen mehrfach politisch beraten und am Ende
einzelfallbezogen und unter Würdigung der Gesamtumstände beschlossen wird.
Eine grundsätzliche Entscheidung in Form einer Einschränkung des Entscheidungsspielraums für
künftige Jahre macht vor diesem Hintergrund wenig Sinn. Die Beteiligung oder Fusion mit einem
Partner, die für Stadt und Unternehmensbeteiligungen sinnvoll ist, sollte immer im Einzelfall einer
sorgfältigen Prüfung unterzogen werden können. Schon die Prüfung zu unterlassen, weil z.B. am
potentiellen Partner ein Energieunternehmen beteiligt sein könnte, das auch mit fossilen
Energieträgern in Verbindung steht, schränkt die Entscheidungshoheit des Rates der Stadt Aachen in
zu starkem Maße ein. So kann und würde ein gemeinsam zu definierendes Geschäftsziel sicher
vollständig im Bereich der jetzigen Geschäftsfelder bzw. in Ausrichtung auf erneuerbare Energien
liegen.
Aus Sicht der Verwaltung sowie der betroffenen Unternehmensbeteiligungen bringt vor diesem
Hintergrund eine Art Selbstbindung des Rates für alle möglichen Fallkonstellationen keinen
erkennbaren Mehrwert, da nur eine einzelfallbezogene Prüfung die Sicherheit einer ökologisch und
ökonomisch sinnhaften Entscheidung bestmöglich gewährleistet.
Dies geschieht bereits heute regelmäßig unter Einbringung der ökologisch, ökonomischen Expertise
der Unternehmen und der abschließenden Entscheidungskompetenz der Ratsmitglieder, sei es als
Aufsichtsratsmitglied im Unternehmen oder als entscheidendes bzw. abstimmendes Ratsmitglied bei
Beschlussfassung über die entsprechenden Ausschuss-/ Ratsvorlagen.
Anlage/n:
Anlage 1 - Ratsantrag Nr. 187/17 der UWG
Anlage 2 – Beantwortung der Ratsanfrage „Divest“ vom 26.08.2015
Anlage 3 – Organigramm der STAWAG Energie, Stand 01.03.2017
Vorlage B 06/0066/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.03.2017
Seite: 4/4
Anlage 1
Anlage 2
OBM
B 06 Beteiligungscontrolling
26.08.2015
Herr Dohmen
Tel.: 7640
Über
- Dez. II -
An
- FB 01 -
Ratsanfrage der UWG zum Thema „Divest“
Die Ratsanfrage vom 11.06.2015 „Divest“ wird beantwortet wie folgt :
Frage 1 :
Sind in der oben benannten städtischen Broschüre alle städtischen Beteiligungen
und Investitionen vollständig aufgeführt?
a) Falls nicht, welche Investitionen sind nicht aufgeführt?
Der städtische Beteiligungsbericht beinhaltet i.S.v. § 117 Abs. 1 GO NRW alle im Hinblick auf Größe, Ziel- und
Zwecksetzung wesentlichen Beteiligungen der Stadt Aachen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts.
Bei den Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts i.S.d. §§ 107, 107 a GO NRW handelt es sich nicht
um klassische Investitionen zur Generierung von Erträgen aus Unternehmensbeteiligungen, sondern um Unternehmensgründungen zur Erfüllung der Daseinsvorsorge (z.B. Verkehr), der energiewirtschaftlichen Betätigung
nach § 107 a GO NRW oder aus einem wichtigen Interesse der Gemeinde an der Gründung im Rahmen des
Subsidiaritätsprinzips nach § 107 Abs. 1 Ziff. 3 GO NRW.
Frage 2 :
Welche Beteiligungen und Investitionen im Bereich der Fossilen Brennstoffe bestehen derzeit
a) direkte Beteiligungen/Investitionen der Stadt Aachen
Direkte Investitionen im Bereich der fossilen Brennstoffe sind nicht Aufgabe der Stadt und nicht bekannt. Auch
direkte Beteiligungen in Bereichen der Förderung oder Verwertung fossiler Brennstoffe wie Kohle, Öl oder Gas
sind nicht bekannt.
b) indirekte Beteiligungen/Investitionen über stadteigene Unternehmen (z.B. STAWAG)
Wie aus der beigefügten Stellungnahme der EVA/STAWAG ersichtlich, besteht derzeit noch eine Beteiligung an
dem kommunalen Kohlekraftwerk Lünen – Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG -, welches im Jahr
2008 projektiert wurde und 2013 in Betrieb ging. Der Geschäftsanteil der STAWAG an dem Gemeinschaftsprojekt
von 31 Stadtwerken und regionalen Energieversorgern liegt bei rd. 8,45 %.
Weiterhin besteht über die Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG eine Beteiligung i.H.v. 16,91 % am
kommunalen Gas- und Dampfturbinenkraftwerk in Hamm-Uentrop welches schon 2004 projektiert und am
26.10.2007 in Betrieb genommen wurde. Beteiligt sind hier 28 Stadtwerke und Regionalversorgungsunternehmen
aus den Niederlanden, Österreich und Deutschland.
c) Beteiligungen/Investitionen über Zweckverbände, die Städteregion Aachen oder
sonstige Gesellschaften, an denen die Stadt Aachen beteiligt ist
Die Beteiligungen der Städteregion Aachen, z.B. im Hinblick auf enwor oder EWV, sind dort abzufragen, da nicht
Gegenstand des städtischen Beteiligungscontrolling.
d) Investitionen in Anleihen, Fonds, Gesellschaften, Aktien oder anderen Wertpapieren im Bereich der Fossilen Energieträgern
Finanzanlagen der Stadt im Bereich von Unternehmen mit entsprechenden Kraftwerkskapazitäten wie RWE,
E.ON oder anderen Marktteilnehmern, separat oder in Fonds, sind nicht bekannt.
Über ein Gesellschafterdarlehen an die STAWAG Energie GmbH besteht hingegen eine „Investition“ in eine Gesellschaft, die jährlich in erheblichem Umfang in alternative Energieformen investiert.
Frage 3 :
Welchen Wert in € haben die unter Nr. 2 aufgeführten Beteiligungen zum letzten dokumentierten Stichtag.
Gemäß Jahresabschluss 2014 werden die Beteiligungen im o.a. Kraftwerksbereich bei der STAWAG wie folgt
bilanziert :
- TKL (Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG) :
8,45 % / TEUR 12.498
- TGH (Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG) :
16,91 % / TEUR 9.202
Frage 4 :
Sind der Stadt Aachen die umweltbelastenden Auswirkungen, entstehend auch aufgrund von Beteiligungen/Investitionen in fossile Energieträger, bekannt (z. B. CO2
Emissionen aus Kraftwerken, Feinstaub aus Kraftwerken)
Eine Bilanzierung der Emissionen für die Beteiligungen städtischer Unternehmen liegt nicht vor.
a) Falls die umweltbelastenden Auswirkungen nicht bekannt sind, bitten wir um genaue Benennung, Leistungs· und Emissionsdaten der Anlagen, an denen die Stadt
oder deren 'Tochterunternehmen beteiligt sind, z. B. von Kraftwerken, Unternehmen, etc.
TKL :
Nettoleistung des Kraftwerks
750 Megawatt
jährl. Stromerzeugung
rd. 5 T Wh
Anteil ST AWAG 2014 Netto-Stromproduktion
394 GWh
Elektrischer Wirkungsgrad
45,95 Prozent
derz. Fernwärmeauskopplung
35 MW th
CO2 pro kWh
750g CO2 pro kWh
Jährliche Betriebsdauer
bis zu 8.000 Stunden
TGH :
Nettoleistung des Kraftwerks
jährliche Stromerzeugung
Anteil ST AWAG 2014 Netto-Stromproduktion
Elektrischer Wirkungsgrad
CO2 pro kWh
Jährliche Betriebsdauer
850 Megawatt
rd. 1,7 T Wh
286 GWh
57,7 Prozent
350g CO2 pro kWh
bis zu 3.500 Stunden
b) Werden diese Emissionen in der Umweltbilanz der Stadt berücksichtigt, oder ist
dies zukünftig möglich'?
In der städtischen Bilanzierung werden Energieverbräuche berücksichtigt, im Strombereich wird mit dem Bundesmix gerechnet, der auch die o.a. Kraftwerke beinhaltet. Hierbei wird mit einer CO2-Belastung von rd. 516
g/kWh im Strommix (2014) gerechnet (Schätzung 2014 des Umwelt Bundesamtes, s. Anlage). Die STAWAG
geht, bezogen auf ihre eigene CO2-Bilanz, von rd. 206 g/kWh aus, gemäß Kennzahl der Stromlieferung der
STAWAG nach § 42 EnWG.
c) Welche Stromproduktionen ergeben sich aus den lnvestitionen in fossile Energieträger, insbesondere aus den Investitionen in konventionelle Kraftwerke? Wie
hoch sind demgegenüber die Stromproduktionen aus städtischen umweltfreundlichen (regenerativen) Anlagen?
Mögliche Stromproduktion aus den herkömmlichen Kraftwerken TKL und TGH s. Tabellen zu Frage 4 a).
Die dem gegenüber stehende sogenannte regenerative Energieerzeugung der STAWAG ergibt sich aus der
beigefügten Anlage der STAWAG mit rd. 127,5 MW bzw. 253 GWh.
Die Zielsetzung der STAWAG für das Jahr 2020 liegt bei der Erzeugung von rd. 600 GWh Strom aus regenerativer Erzeugung wie Photovoltaik, Windenergie etc..
Frage 5 :
Welche Gewinne und Verluste sind mit den einzelnen Beteiligungen/Investitionen in
fossile Energieträger verbunden?
Die STAWAG hat im Rahmen des eigenen Risikomanagements gem. § 249 Abs. 1 S. 1 HGB für Drohverluste
aus den Kraftwerksbeteiligungen Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften ordnungsgemäß gebildet und bilanziert. Die Beteiligungen der STAWAG an den Kraftwerken sind nicht Gegenstand einer
besonderen Prüfung / Rechnung, so dass Unterlagen zur Beantwortung der o.a. Fragestellung nicht vorliegen.
Frage 6 :
ln welchem Zeithorizont ist der Ausstieg aus den direkten und indirekten Investitionen in fossile Energieträger aus Sicht der Stadt Aachen möglich?
Diese Frage ist – aus wirtschaftlicher Sicht – von der STAWAG zu beantworten. Da es sich bei beiden Kraftwerksbeteiligungen um einen Zusammenschluss verschiedenster Gesellschafter handelt, wie aus den. o.g. Ausführungen ersichtlich, liegen den Rechten und Pflichten der Gesellschafter aus Betrieb und Finanzierung der
Anlagen umfangreiche Vertragswerke zugrunde. Ein Ausstieg einzelner Gesellschafter – erst Recht bei einer
drohenden Verlustgenerierung aus dem Anlagenbetrieb – ist rechtlich und ökonomisch als sehr schwierig zu
betrachten.
Frage 7 :
Ist aus der Sicht der Stadt Aachen ein Ratsbeschluss zum Ausstieg aus den fossilen
Energieträgern im Sinne der Divest-Kampagne vorstellbar?
a) Unter welchen Voraussetzungen kann ein Beschluss aus Sicht der Stadt gefasst
werden?
Zur inhaltlichen Ausrichtung der STAWAG / STAWAG Energie in Bezug auf konventionelle Kraftwerke / regenerative Energieerzeugung und die ökonomische Sinnhaftigkeit einer besonderen Beschlussfassung sei auf die
Beantwortung der Frage 6 und auf das beigefügte Antwortschreiben der STAWAG hingewiesen.
Hinzu kommt, dass der kommunale Einfluss auf die Firmen, angefangen von der Organgesellschaft E.V.A. über
die STAWAG AG bis hin zur STAWAG Energie GmbH, eindeutig über die von GmbHG/AktG und GO NRW hierfür vorgesehenen Gremien wie Gesellschafterversammlung/Hauptversammlung und Aufsichtsrat gesichert ist.
Eine Beschlussfassung des Rates kann sich nicht über bestehende Rechtslagen hinwegsetzen (s.o. Frage 6) und
würde zudem mit der Einstandspflicht für entsprechende wirtschaftliche Nachteile verbunden.
Frage 8 :
Welche Möglichkeiten der Einflussnahme der Stadt Aachen bei der STAWAG, die
lnvestitionen im Bereich der fossilen Energieträger aufzulösen?
Siehe Antwort zu Frage 7.
Frage 9 :
Welche Möglichkeiten der Einflussnahme der Stadt Aachen bei der STAWAG, zukünftig keine Investitionen mehr im Bereich der fossilen Energieträger zu tätigen?
Wie aus der Stellungnahme der STAWAG erkennbar, beabsichtigt sie keine weiteren Beteiligungen an konventioneller Stromerzeugung. Die Beschlüsse zur Beteiligung an den bestehenden o.g. Kraftwerksbeteiligungen liegen, wie aus den Projektierungszeiten ersichtlich, schon viele Jahre zurück und wurden unter ganz anderen ökonomisch/ökologischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen gefasst.
Im Auftrag
gez.: ( Dohmen )
Anlagen
Anlage 3
STAWAG Energie GmbH
Stand: 1.3.2017
100%
STAWAG Energie Komplementär
GmbH
100%
Solarpak Gödenroth
GmbH & Co. KG
STAWAG Solar
Komplementär GmbH
100%
Trave Erneuerbare Energien
Verwaltungs GmbH
100%
80%
Solaranlage Giebelstadt II
GmbH & Co. KG
Solarpark Albessen
GmbH & Co. KG
100%
Trave Erneuerbare Energien
Beteiligungs Kompl. GmbH
100%
Solaranlage Giebelstadt II
Verwaltungs GmbH
Solarpark Fürstenwalde
GmbH & Co. KG
100%
Windmüllerei Broderstorf
GmbH & Co. KG
100%
Solar Power Turnow West I
GmbH & Co. KG
Solarpark Metzdorf
GmbH & Co. KG
100%
Windpark Bühnsdorf
GmbH & Co. KG
100%
Windpark Braunshorn
GmbH & Co. KG
100%
Windpark Lingerhahn
GmbH & Co. KG
100%
40%
50%
STAWAG Solar GmbH
Trave Erneuerbare Energien
GmbH & Co. KG
100%
59,9%
50%
Infrastruktur Turnow West
GmbH & Co. KG
Regio Nord Wind GmbH
50%
59,9%
Solar Power Turnow West II
GmbH & Co. KG
49%
ELWEA GmbH
13%
100%
Solarpark Ilbesheim
GmbH & Co. KG
46%
Solarpark Ronneburg
GmbH & Co. KG
Windpark Oberwesel
GmbH & Co. KG
100%
100%
Windpark Laudert
GmbH & Co. KG
Windpark Düren‐Echtz
GmbH & Co. KG
100%
59%
Windpark Riegenroth
GmbH & Co. KG
Windpark Aldenhoven
GmbH & Co. KG
100%
49,9%
Windpark Beltheim II
GmbH & Co. KG
Windpark Gödenroth
GmbH & Co. KG
100%
49%
Windpark Oberwesel II
GmbH & Co. KG
Windpark Linnich
GmbH & Co. KG
100%
49%
Windpark Oberwesel III
GmbH & Co. KG
100%
Windpark Simmerath
GmbH & Co. KG
100%
Windpark Aachen‐Nord
GmbH & Co. KG
100%
Windpark Fischbachhöhe
GmbH & Co. KG
9,8%
Umspannwerk Hunsrück
GmbH & Co. KG
4,78%
14,6%
Trianel Windkraftwerk Borkum
GmbH & Co. KG
50%