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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
250618.pdf
Größe
2,0 MB
Erstellt
14.03.17, 12:00
Aktualisiert
20.03.17, 14:07

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Beteiligungscontrolling Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 06/0066/WP17 öffentlich 14.03.2017 Ratsantrag Nr. 187/17 "Divest" der UWG "Investitionen in Verbindung mit fossilen Energieträgern werden zukünftig vermieden; bestehende Investitionen und Verträge werden so schnell wie möglich beendet." Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 22.03.2017 Rat Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Ratsantrag der UWG zustimmend zur Kenntnis. Der Ratsantrag Nr. 187/17 der UWG, Vorlage FB 01/0170/WP17 vom 14.09.2016, gilt damit als behandelt. Philipp Oberbürgermeister Vorlage B 06/0066/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.03.2017 Seite: 1/4 Erläuterungen: Grundlage des Ratsantrags Im Juni 2015 stellte die UWG eine Ratsanfrage zum Thema Divest, die von der Verwaltung in einem Sachvortrag mit Darlegung der Investitionen und Beteiligungen entsprechend beantwortet wurde (Anlage 2). Auf Basis dieser Informationen beantragt die UWG mit obigem Ratsantrag (Anlage 1) - die künftige Vermeidung von Investitionen, Beteiligungen und Finanzanlagen durch die Stadt bzw. durch stadteigene Unternehmen, die in Verbindung mit fossilen Energieträgern stehen, und - die Beendigung von derlei bestehenden Investitionen und Verträgen so bald wie möglich. In der beigefügten Begründung zum Antrag werden sowohl die wirtschaftlichen Risiken angeführt, die sich im Rahmen von Beteiligungen, Beispiel RWE, und Investitionen in „konventionelle“ Kraftwerken ergeben, als auch die Umweltbelastungen durch CO2-Emissionen. Sachverhalt Zu den Punkten - Gewinn/Verlustrisiko von Beteiligungen / Investitionen in Bezug zu fossilen Energieträgern, - Zeithorizont für einen Ausstieg bei direkten/indirekten Investitionen und - „Ausstiegsbeschluss“ des Rates der Stadt Aachen in Bezug zu fossilen Energieträgern wurde bereits ausführlich in der Beantwortung der o.g. Ratsanfrage Stellung genommen. Aus den Darlegungen der Verwaltung sowie der beigefügten Stellungnahme der STAWAG lässt sich zusammenfassend feststellen - dass Finanzanlagen der Stadt nicht in fremde Energieunternehmen oder Fonds mit entsprechender Grundlage erfolgen bzw. erfolgen werden, - dass der kurzfristige Ausstieg bei bestehenden Beteiligungen der städtischen Unternehmen in konventionelle Energieerzeugung, in Form der angeführten Kraftwerksbeteiligungen, aufgrund der nachhaltigen Entwicklung des Energiemarktes sowie der dort gegebenen Beteiligungsstruktur sowohl aus vertragsrechtlicher als auch aus ökonomischer Sicht kaum zu realisieren ist, und - die Kontrolle der wirtschaftlichen Tätigkeiten bei den kommunalen Unternehmen sowohl durch die Besetzung der Entscheidungsgremien (Aufsichtsrat-Gesellschafter-/Hauptversammlung) als auch durch jeweils erforderliche Ratsentscheidungen im Falle von Gesellschaftsgründungen/-beteiligungen bereits hinreichend gewährleistet ist. Vorlage B 06/0066/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.03.2017 Seite: 2/4 Finanzanlagen Die Finanzanlagen der Stadt speisen sich – abgesehen von einer Deponie-Rückstellung – im Wesentlichen aus Stiftungsmitteln. Wie bereits verschiedentlich, u.a. im Finanzausschuss, dargelegt, sind diese Mittel für die Erwirtschaftung einer Rendite zur Realisierung des Stiftungszwecks erforderlich und unterliegen dem allgemeinen Spekulationsverbot, was aus den §§ 75 Abs. 1 und 90 Abs. 2 GO NRW abgeleitet wird. Demnach ist das Risiko eines möglichen Kapitalverlustes bei Erwirtschaftung einer angemessenen Rendite zur Sicherstellung einer dauerhaften Aufgabenerfüllung zu minimieren. Die Finanzanlage in entsprechende Fonds- Produkte, oder gar die Einzelanlage in solche Firmenwerte, scheidet daher aus, darüber hinaus wird im FA über besondere Finanzanlagen, wie z.B. als Darlehen an die E.V.A. berichtet. Investitionen städtischer Unternehmen Wie in der ersten Vorlage zum Thema „Divest“ dargestellt, gibt es über die Trianel konventionelle Kraftwerksbeteiligungen, für die bei der STAWAG entsprechende Risikorückstellungen auf Grundlage von § 249 Abs.1 S. 1 HGB vorgehalten werden. Die Kraftwerksbeteiligungen sind regelmäßig Gegenstand der Risikoberichte in den Aufsichtsräten der STAWAG und E.V.A. bei letzterem zusammen mit den Risikoberichten aus den anderen Konzerntöchtern. Wie aus der seinerzeit als Anlage beigefügten Stellungnahme der E.V.A. vom 27.07.2015 ersichtlich, verfolgt die STAWAG mit ihren Töchtern schon seit Jahren die Strategie der Abkehr von Investitionen in fossile Brennstoffe und deren Technik Richtung Nutzung der erneuerbaren Energien. Als Anlage 3 ist ein entsprechendes Organigramm der Gesellschaftsstrukturen beigefügt, die diesen Prozess bei der STAWAG Energie verdeutlichen im Hinblick auf Solar- und Windenergieanlagen. Ein Ausstieg aus den konventionellen Kraftwerken bedarf jedoch – wie bereits in der Ratsanfrage zu „Divest“ ausgeführt - einer rechtlichen und wirtschaftlichen Betrachtungsweise, die bereits mittels der aus dem Rat entsandten Aufsichtsratsmitgliedern der Kontrollfunktion des Rates unterliegt, ohne dass es hierzu weiterer Beschlussfassungen bedarf. Die Vorstände und Geschäftsführer der Gesellschaften sind verpflichtet, zum Wohl der Gesellschaft wirtschaftlich zu handeln. Dies schließt aus Verwaltungssicht die Vermeidung unabsehbarer Risiken oder die Übernahme ansonsten vermeidbarer Aufwendungen mit ein – sofern sich überhaupt aus rechtlicher Sicht ein Ausstiegsszenario entwickeln ließe, was aber immer noch nichts an der Realität der beiden Kraftwerke ändern würde. Auf die Problematik der Beteiligungsveräußerung hat die E.V.A. – neben Angaben zu den technischen Gegebenheiten der Anlagen – in Ihrer Stellungnahme hingewiesen. Vorlage B 06/0066/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.03.2017 Seite: 3/4 Beteiligungen/Gesellschaftsgründungen Die Frage der Beteiligung an anderen Stadtwerken, die Gründung gemeinsamer Gesellschaften oder auch die Bildung von Kooperationen unterliegt bereits jetzt einem mehrstufigen Verfahren, in das der Rat der Stadt Aachen in gleich mehrfacher Hinsicht eingebunden ist. Einmal liegen Prüfung und Entscheidung auf Gesellschaftsebene, d.h. in den Gremien des Aufsichtsrates bzw. ggfls. noch in der Gesellschafter- oder Hauptversammlung, begründet. Je nach Stand der Gesellschaft in der Beteiligungsstruktur sind zusätzlich die Gremien der Konzernmutter zu beteiligen und damit auch die dorthin vom Rat entsandten Vertreter. Zusätzlich sind Neugründungen und Beteiligungen nach den §§ 107, 107 a und 108, sowie sonstige Maßnahmen nach § 115 GO NRW, Gegenstand eines normierten Verfahrens mit einer Entscheidung des Rates der Stadt Aachen und anschließendem Anzeige-/Genehmigungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln. So ist für jeden Einzelfall gewährleistet, dass das Für und Wider solcher Entscheidungen auf verschiedenen Ebenen mehrfach politisch beraten und am Ende einzelfallbezogen und unter Würdigung der Gesamtumstände beschlossen wird. Eine grundsätzliche Entscheidung in Form einer Einschränkung des Entscheidungsspielraums für künftige Jahre macht vor diesem Hintergrund wenig Sinn. Die Beteiligung oder Fusion mit einem Partner, die für Stadt und Unternehmensbeteiligungen sinnvoll ist, sollte immer im Einzelfall einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden können. Schon die Prüfung zu unterlassen, weil z.B. am potentiellen Partner ein Energieunternehmen beteiligt sein könnte, das auch mit fossilen Energieträgern in Verbindung steht, schränkt die Entscheidungshoheit des Rates der Stadt Aachen in zu starkem Maße ein. So kann und würde ein gemeinsam zu definierendes Geschäftsziel sicher vollständig im Bereich der jetzigen Geschäftsfelder bzw. in Ausrichtung auf erneuerbare Energien liegen. Aus Sicht der Verwaltung sowie der betroffenen Unternehmensbeteiligungen bringt vor diesem Hintergrund eine Art Selbstbindung des Rates für alle möglichen Fallkonstellationen keinen erkennbaren Mehrwert, da nur eine einzelfallbezogene Prüfung die Sicherheit einer ökologisch und ökonomisch sinnhaften Entscheidung bestmöglich gewährleistet. Dies geschieht bereits heute regelmäßig unter Einbringung der ökologisch, ökonomischen Expertise der Unternehmen und der abschließenden Entscheidungskompetenz der Ratsmitglieder, sei es als Aufsichtsratsmitglied im Unternehmen oder als entscheidendes bzw. abstimmendes Ratsmitglied bei Beschlussfassung über die entsprechenden Ausschuss-/ Ratsvorlagen. Anlage/n: Anlage 1 - Ratsantrag Nr. 187/17 der UWG Anlage 2 – Beantwortung der Ratsanfrage „Divest“ vom 26.08.2015 Anlage 3 – Organigramm der STAWAG Energie, Stand 01.03.2017 Vorlage B 06/0066/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.03.2017 Seite: 4/4 Anlage 1 Anlage 2 OBM B 06 Beteiligungscontrolling 26.08.2015 Herr Dohmen Tel.: 7640 Über - Dez. II - An - FB 01 - Ratsanfrage der UWG zum Thema „Divest“ Die Ratsanfrage vom 11.06.2015 „Divest“ wird beantwortet wie folgt : Frage 1 : Sind in der oben benannten städtischen Broschüre alle städtischen Beteiligungen und Investitionen vollständig aufgeführt? a) Falls nicht, welche Investitionen sind nicht aufgeführt? Der städtische Beteiligungsbericht beinhaltet i.S.v. § 117 Abs. 1 GO NRW alle im Hinblick auf Größe, Ziel- und Zwecksetzung wesentlichen Beteiligungen der Stadt Aachen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts. Bei den Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts i.S.d. §§ 107, 107 a GO NRW handelt es sich nicht um klassische Investitionen zur Generierung von Erträgen aus Unternehmensbeteiligungen, sondern um Unternehmensgründungen zur Erfüllung der Daseinsvorsorge (z.B. Verkehr), der energiewirtschaftlichen Betätigung nach § 107 a GO NRW oder aus einem wichtigen Interesse der Gemeinde an der Gründung im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips nach § 107 Abs. 1 Ziff. 3 GO NRW. Frage 2 : Welche Beteiligungen und Investitionen im Bereich der Fossilen Brennstoffe bestehen derzeit a) direkte Beteiligungen/Investitionen der Stadt Aachen Direkte Investitionen im Bereich der fossilen Brennstoffe sind nicht Aufgabe der Stadt und nicht bekannt. Auch direkte Beteiligungen in Bereichen der Förderung oder Verwertung fossiler Brennstoffe wie Kohle, Öl oder Gas sind nicht bekannt. b) indirekte Beteiligungen/Investitionen über stadteigene Unternehmen (z.B. STAWAG) Wie aus der beigefügten Stellungnahme der EVA/STAWAG ersichtlich, besteht derzeit noch eine Beteiligung an dem kommunalen Kohlekraftwerk Lünen – Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG -, welches im Jahr 2008 projektiert wurde und 2013 in Betrieb ging. Der Geschäftsanteil der STAWAG an dem Gemeinschaftsprojekt von 31 Stadtwerken und regionalen Energieversorgern liegt bei rd. 8,45 %. Weiterhin besteht über die Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG eine Beteiligung i.H.v. 16,91 % am kommunalen Gas- und Dampfturbinenkraftwerk in Hamm-Uentrop welches schon 2004 projektiert und am 26.10.2007 in Betrieb genommen wurde. Beteiligt sind hier 28 Stadtwerke und Regionalversorgungsunternehmen aus den Niederlanden, Österreich und Deutschland. c) Beteiligungen/Investitionen über Zweckverbände, die Städteregion Aachen oder sonstige Gesellschaften, an denen die Stadt Aachen beteiligt ist Die Beteiligungen der Städteregion Aachen, z.B. im Hinblick auf enwor oder EWV, sind dort abzufragen, da nicht Gegenstand des städtischen Beteiligungscontrolling. d) Investitionen in Anleihen, Fonds, Gesellschaften, Aktien oder anderen Wertpapieren im Bereich der Fossilen Energieträgern Finanzanlagen der Stadt im Bereich von Unternehmen mit entsprechenden Kraftwerkskapazitäten wie RWE, E.ON oder anderen Marktteilnehmern, separat oder in Fonds, sind nicht bekannt. Über ein Gesellschafterdarlehen an die STAWAG Energie GmbH besteht hingegen eine „Investition“ in eine Gesellschaft, die jährlich in erheblichem Umfang in alternative Energieformen investiert. Frage 3 : Welchen Wert in € haben die unter Nr. 2 aufgeführten Beteiligungen zum letzten dokumentierten Stichtag. Gemäß Jahresabschluss 2014 werden die Beteiligungen im o.a. Kraftwerksbereich bei der STAWAG wie folgt bilanziert : - TKL (Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG) : 8,45 % / TEUR 12.498 - TGH (Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG) : 16,91 % / TEUR 9.202 Frage 4 : Sind der Stadt Aachen die umweltbelastenden Auswirkungen, entstehend auch aufgrund von Beteiligungen/Investitionen in fossile Energieträger, bekannt (z. B. CO2 Emissionen aus Kraftwerken, Feinstaub aus Kraftwerken) Eine Bilanzierung der Emissionen für die Beteiligungen städtischer Unternehmen liegt nicht vor. a) Falls die umweltbelastenden Auswirkungen nicht bekannt sind, bitten wir um genaue Benennung, Leistungs· und Emissionsdaten der Anlagen, an denen die Stadt oder deren 'Tochterunternehmen beteiligt sind, z. B. von Kraftwerken, Unternehmen, etc. TKL : Nettoleistung des Kraftwerks 750 Megawatt jährl. Stromerzeugung rd. 5 T Wh Anteil ST AWAG 2014 Netto-Stromproduktion 394 GWh Elektrischer Wirkungsgrad 45,95 Prozent derz. Fernwärmeauskopplung 35 MW th CO2 pro kWh 750g CO2 pro kWh Jährliche Betriebsdauer bis zu 8.000 Stunden TGH : Nettoleistung des Kraftwerks jährliche Stromerzeugung Anteil ST AWAG 2014 Netto-Stromproduktion Elektrischer Wirkungsgrad CO2 pro kWh Jährliche Betriebsdauer 850 Megawatt rd. 1,7 T Wh 286 GWh 57,7 Prozent 350g CO2 pro kWh bis zu 3.500 Stunden b) Werden diese Emissionen in der Umweltbilanz der Stadt berücksichtigt, oder ist dies zukünftig möglich'? In der städtischen Bilanzierung werden Energieverbräuche berücksichtigt, im Strombereich wird mit dem Bundesmix gerechnet, der auch die o.a. Kraftwerke beinhaltet. Hierbei wird mit einer CO2-Belastung von rd. 516 g/kWh im Strommix (2014) gerechnet (Schätzung 2014 des Umwelt Bundesamtes, s. Anlage). Die STAWAG geht, bezogen auf ihre eigene CO2-Bilanz, von rd. 206 g/kWh aus, gemäß Kennzahl der Stromlieferung der STAWAG nach § 42 EnWG. c) Welche Stromproduktionen ergeben sich aus den lnvestitionen in fossile Energieträger, insbesondere aus den Investitionen in konventionelle Kraftwerke? Wie hoch sind demgegenüber die Stromproduktionen aus städtischen umweltfreundlichen (regenerativen) Anlagen? Mögliche Stromproduktion aus den herkömmlichen Kraftwerken TKL und TGH s. Tabellen zu Frage 4 a). Die dem gegenüber stehende sogenannte regenerative Energieerzeugung der STAWAG ergibt sich aus der beigefügten Anlage der STAWAG mit rd. 127,5 MW bzw. 253 GWh. Die Zielsetzung der STAWAG für das Jahr 2020 liegt bei der Erzeugung von rd. 600 GWh Strom aus regenerativer Erzeugung wie Photovoltaik, Windenergie etc.. Frage 5 : Welche Gewinne und Verluste sind mit den einzelnen Beteiligungen/Investitionen in fossile Energieträger verbunden? Die STAWAG hat im Rahmen des eigenen Risikomanagements gem. § 249 Abs. 1 S. 1 HGB für Drohverluste aus den Kraftwerksbeteiligungen Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften ordnungsgemäß gebildet und bilanziert. Die Beteiligungen der STAWAG an den Kraftwerken sind nicht Gegenstand einer besonderen Prüfung / Rechnung, so dass Unterlagen zur Beantwortung der o.a. Fragestellung nicht vorliegen. Frage 6 : ln welchem Zeithorizont ist der Ausstieg aus den direkten und indirekten Investitionen in fossile Energieträger aus Sicht der Stadt Aachen möglich? Diese Frage ist – aus wirtschaftlicher Sicht – von der STAWAG zu beantworten. Da es sich bei beiden Kraftwerksbeteiligungen um einen Zusammenschluss verschiedenster Gesellschafter handelt, wie aus den. o.g. Ausführungen ersichtlich, liegen den Rechten und Pflichten der Gesellschafter aus Betrieb und Finanzierung der Anlagen umfangreiche Vertragswerke zugrunde. Ein Ausstieg einzelner Gesellschafter – erst Recht bei einer drohenden Verlustgenerierung aus dem Anlagenbetrieb – ist rechtlich und ökonomisch als sehr schwierig zu betrachten. Frage 7 : Ist aus der Sicht der Stadt Aachen ein Ratsbeschluss zum Ausstieg aus den fossilen Energieträgern im Sinne der Divest-Kampagne vorstellbar? a) Unter welchen Voraussetzungen kann ein Beschluss aus Sicht der Stadt gefasst werden? Zur inhaltlichen Ausrichtung der STAWAG / STAWAG Energie in Bezug auf konventionelle Kraftwerke / regenerative Energieerzeugung und die ökonomische Sinnhaftigkeit einer besonderen Beschlussfassung sei auf die Beantwortung der Frage 6 und auf das beigefügte Antwortschreiben der STAWAG hingewiesen. Hinzu kommt, dass der kommunale Einfluss auf die Firmen, angefangen von der Organgesellschaft E.V.A. über die STAWAG AG bis hin zur STAWAG Energie GmbH, eindeutig über die von GmbHG/AktG und GO NRW hierfür vorgesehenen Gremien wie Gesellschafterversammlung/Hauptversammlung und Aufsichtsrat gesichert ist. Eine Beschlussfassung des Rates kann sich nicht über bestehende Rechtslagen hinwegsetzen (s.o. Frage 6) und würde zudem mit der Einstandspflicht für entsprechende wirtschaftliche Nachteile verbunden. Frage 8 : Welche Möglichkeiten der Einflussnahme der Stadt Aachen bei der STAWAG, die lnvestitionen im Bereich der fossilen Energieträger aufzulösen? Siehe Antwort zu Frage 7. Frage 9 : Welche Möglichkeiten der Einflussnahme der Stadt Aachen bei der STAWAG, zukünftig keine Investitionen mehr im Bereich der fossilen Energieträger zu tätigen? Wie aus der Stellungnahme der STAWAG erkennbar, beabsichtigt sie keine weiteren Beteiligungen an konventioneller Stromerzeugung. Die Beschlüsse zur Beteiligung an den bestehenden o.g. Kraftwerksbeteiligungen liegen, wie aus den Projektierungszeiten ersichtlich, schon viele Jahre zurück und wurden unter ganz anderen ökonomisch/ökologischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen gefasst. Im Auftrag gez.: ( Dohmen ) Anlagen Anlage 3 STAWAG Energie GmbH Stand: 1.3.2017 100% STAWAG Energie Komplementär GmbH 100% Solarpak Gödenroth GmbH & Co. KG STAWAG Solar Komplementär GmbH 100% Trave Erneuerbare Energien Verwaltungs GmbH 100% 80% Solaranlage Giebelstadt II GmbH & Co. KG Solarpark Albessen GmbH & Co. KG 100% Trave Erneuerbare Energien Beteiligungs Kompl. GmbH 100% Solaranlage Giebelstadt II Verwaltungs GmbH Solarpark Fürstenwalde GmbH & Co. KG 100% Windmüllerei Broderstorf GmbH & Co. KG 100% Solar Power Turnow West I GmbH & Co. KG Solarpark Metzdorf GmbH & Co. KG 100% Windpark Bühnsdorf GmbH & Co. KG 100% Windpark Braunshorn GmbH & Co. KG 100% Windpark Lingerhahn GmbH & Co. KG 100% 40% 50% STAWAG Solar GmbH Trave Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG 100% 59,9% 50% Infrastruktur Turnow West GmbH & Co. KG Regio Nord Wind GmbH 50% 59,9% Solar Power Turnow West II GmbH & Co. KG 49% ELWEA GmbH 13% 100% Solarpark Ilbesheim GmbH & Co. KG 46% Solarpark Ronneburg GmbH & Co. KG Windpark Oberwesel GmbH & Co. KG 100% 100% Windpark Laudert GmbH & Co. KG Windpark Düren‐Echtz GmbH & Co. KG 100% 59% Windpark Riegenroth GmbH & Co. KG Windpark Aldenhoven GmbH & Co. KG 100% 49,9% Windpark Beltheim II GmbH & Co. KG Windpark Gödenroth GmbH & Co. KG 100% 49% Windpark Oberwesel II GmbH & Co. KG Windpark Linnich GmbH & Co. KG 100% 49% Windpark Oberwesel III GmbH & Co. KG 100% Windpark Simmerath GmbH & Co. KG 100% Windpark Aachen‐Nord GmbH & Co. KG 100% Windpark Fischbachhöhe GmbH & Co. KG 9,8% Umspannwerk Hunsrück GmbH & Co. KG 4,78% 14,6% Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG 50%