Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
250627.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
14.03.17, 12:00
Aktualisiert
22.03.17, 11:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 01/0265/WP17
öffentlich
14.03.2017
Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
22.03.2017
Rat
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen
Ratsanfragen zur Kenntnis.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 01/0265/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.03.2017
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind.
Weitere Stellungnahmen werden ggf. als Tischvorlage verteilt.
Anlage/n:
Stellungnahmen
Vorlage FB 01/0265/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.03.2017
Seite: 2/2
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Fraktion DIE LINKE vom 21. Februar 2017
Thema: „Preissegmente von Wohnungen in privaten Neubauvorhaben“
Der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Welche Möglichkeiten hat die Stadt Aachen belastbare Zahlen zu erhalten, in welchen Preissegmenten
neue Wohnungen durch private Neubauvorhaben entstehen?
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Miet- und Verkaufspreisgestaltung in reinen privaten Bauvorhaben ist durch die Stadt nicht beeinflussbar.
Die durch den Investor angestrebten Miet- und oder Verkaufspreise richten sich i.d.R. nach vorherigen
Marktanalysen und an einer entsprechenden wirtschaftlichen Gewinnerwartung. Letztendlich sind belastbare
Zahlen erst zum Zeitpunkt der „Marktplatzierung“ abschließend möglich.
Frage 2:
Gibt es im preiswerten Segment Mietergruppen, die besonders von fehlenden bezahlbaren Angeboten
betroffen sind, z.B. Alleinstehende, Familien mit mehreren Kindern und/oder Menschen, die auf
Barrierefreiheit angewiesen sind?
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei alle Personengruppen, die auf preiswerten Wohnraum angewiesen sind, besteht eine deutlich höhere
Nachfrage als Wohnraum angeboten werden kann. Besonders betroffen sind Haushalte, die als
Minderverdienende gelten. Hierzu zählen insbesondere Haushalte, die ganz oder ergänzend auf
Transferleistungen angewiesen sind. Auch eine älter werdende Gesellschaft macht einen immer größer
werdenden Bedarf an barrierefreien Wohnungen notwendig.
Frage 3:
Welche Steuerungsmöglichkeiten hat die Stadt – außer dem Quotenbeschluss – Einfluss auf die zu
errichtenden öffentlich geförderten Wohnungen bezüglich ihrer Größe und barrierefreien Ausstattung
zu nehmen?
Stellungnahme der Verwaltung
Neben dem Baulandbeschluss bzw. dem Quotenbeschluss hat die Stadt Aachen bei der Vergabe städtischer
Wohnbaugrundstücke die Möglichkeit auf die Errichtung öffentlich geförderter Wohnungen einzuwirken. Auch bei
rein privaten Bauvorhaben ist es gelungen öffentlich geförderte Wohnungen zu geschaffen. Dies beruht jedoch
auf Freiwilligkeit beim Investor und ist durch derzeit sehr gute Förderkonditionen zu erklären. In der Regel sind
jedoch gute Erfahrungen mit gefördertem Wohnungsbau im Vorfeld bei den Investoren vorausgesetzt.
Unabhängig ob öffentlich geförderte Wohnungen über den Quotenbeschluss, auf veräußerten städtischen
Grundstücken oder auf privaten Grundstücken entstehen, sind die Fördervorschriften, die u.a. ein
bedarfsgerechtes Wohnungsgemenge sowie eine Barrierefreiheit fordert, einzuhalten.