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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
250398.pdf
Größe
225 kB
Erstellt
13.03.17, 12:00
Aktualisiert
10.05.17, 10:22
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Dezernat II Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Dez II/0011/WP17 öffentlich 13.03.2017 Hr. Kolobajew Tonbandunterstützte Protokollführung in den Ausschusssitzungen Hier: Ratsantrag Nr. 234 / 17 der Allianz für Aachen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 22.03.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt lehnt eine Ausdehnung der Tonträgeraufzeichnungen auf die Protokollführung der Ausschusssitzungen - im Wege einer entsprechenden Änderung der Geschäftsordnung - ab. Philipp Oberbürgermeister Vorlage Dez II/0011/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 14.03.2017 Seite: 1/2 Erläuterungen: Mit dem als Anlage beiliegenden Ratsantrag vom 29.12.2016 beantragt die Allianz für Aachen folgenden Beschluss zu fassen: „In den Ausschusssitzungen der kommunalen Stadtverwaltung Aachen werden zur Anfertigung von schriftlichen Protokollen künftig Tonbandaufzeichnungen verwendet. Die Stadtverwaltung wird beauftragt die benötigten Aufnahmegeräte zu beschaffen und zur Verfügung zu stellen.“ Das Antragsziel, die Ausdehnung von Tonträgeraufzeichnungen auch auf die Protokollführung der Ausschusssitzungen, ist nur über eine Änderung der „Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse“ zu erreichen, für die nach § 9 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Aachen der Rat zuständig ist. Nach § 57 Abs. 4 Satz 1 der GO NRW kann der Rat für die Arbeit der Ausschüsse Richtlinien aufstellen. Der Rat hat in § 26 der Geschäftsordnung das Verfahren in den Ausschüssen festgelegt. Nach § 26 Abs. 1 gelten die Vorschriften der Abschnitte I (für den Rat) und II (für die Bezirksvertretungen) sinngemäß für die Ausschüsse des Rates – allerdings mit Ausnahme der §§ 2 (Abs. 3), 6, 11, 21 und 23 – 25. Nach § 21 Abs. 1 dürfen für die Erstellung der Niederschrift Tonträgeraufzeichnungen der (Rats-) Sitzungen erfolgen. Auf der Grundlage dieser Tonträgeraufzeichnungen wird ein Wortprotokoll erstellt. Nach der eindeutigen Ausschlussregelung in § 26 Abs. 1 ist dieses Verfahren für die Sitzungen der Ratsausschüsse nicht eröffnet; nach § 25 Abs. 1 gilt dies in gleicher Weise für die Sitzungen der Bezirksvertretungen, in denen ebenfalls keine Tonträgeraufzeichnungen zugelassen sind. Die vorgenannten Regelungen in den §§ 21 und 26 der Geschäftsordnung wurden im Rahmen der dritten Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse vom 03.03.2010 neu gefasst (§ 21) bzw. bestätigt (§ 26 Abs. 1). Die Grundlagen für die getroffene Entscheidung über diese bestehenden Regelungen haben sich aus Sicht der Verwaltung – auch im Lichte des von der Antragstellerin beschriebenen Einzelfalles - nicht geändert. Anlage/n: Ratsantrag der Allianz für Aachen vom 29.12.2016 Vorlage Dez II/0011/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 14.03.2017 Seite: 2/2