Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
250398.pdf
Größe
225 kB
Erstellt
13.03.17, 12:00
Aktualisiert
10.05.17, 10:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Dezernat II
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Dez II/0011/WP17
öffentlich
13.03.2017
Hr. Kolobajew
Tonbandunterstützte Protokollführung in den Ausschusssitzungen
Hier: Ratsantrag Nr. 234 / 17 der Allianz für Aachen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
22.03.2017
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt lehnt eine Ausdehnung der Tonträgeraufzeichnungen auf die Protokollführung der
Ausschusssitzungen - im Wege einer entsprechenden Änderung der Geschäftsordnung - ab.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage Dez II/0011/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.03.2017
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Mit dem als Anlage beiliegenden Ratsantrag vom 29.12.2016 beantragt die Allianz für Aachen
folgenden Beschluss zu fassen:
„In den Ausschusssitzungen der kommunalen Stadtverwaltung Aachen werden zur Anfertigung von
schriftlichen Protokollen künftig Tonbandaufzeichnungen verwendet. Die Stadtverwaltung wird
beauftragt die benötigten Aufnahmegeräte zu beschaffen und zur Verfügung zu stellen.“
Das Antragsziel, die Ausdehnung von Tonträgeraufzeichnungen auch auf die Protokollführung der
Ausschusssitzungen, ist nur über eine Änderung der „Geschäftsordnung für den Rat und die
Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse“ zu erreichen, für die nach § 9 Abs. 4
der Hauptsatzung der Stadt Aachen der Rat zuständig ist.
Nach § 57 Abs. 4 Satz 1 der GO NRW kann der Rat für die Arbeit der Ausschüsse Richtlinien
aufstellen. Der Rat hat in § 26 der Geschäftsordnung das Verfahren in den Ausschüssen festgelegt.
Nach § 26 Abs. 1 gelten die Vorschriften der Abschnitte I (für den Rat) und II (für die
Bezirksvertretungen) sinngemäß für die Ausschüsse des Rates – allerdings mit Ausnahme der §§ 2
(Abs. 3), 6, 11, 21 und 23 – 25.
Nach § 21 Abs. 1 dürfen für die Erstellung der Niederschrift Tonträgeraufzeichnungen der (Rats-)
Sitzungen erfolgen. Auf der Grundlage dieser Tonträgeraufzeichnungen wird ein Wortprotokoll erstellt.
Nach der eindeutigen Ausschlussregelung in § 26 Abs. 1 ist dieses Verfahren für die Sitzungen der
Ratsausschüsse nicht eröffnet; nach § 25 Abs. 1 gilt dies in gleicher Weise für die Sitzungen der
Bezirksvertretungen, in denen ebenfalls keine Tonträgeraufzeichnungen zugelassen sind.
Die vorgenannten Regelungen in den §§ 21 und 26 der Geschäftsordnung wurden im Rahmen der
dritten Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen
und die Ratsausschüsse vom 03.03.2010 neu gefasst (§ 21) bzw. bestätigt (§ 26 Abs. 1).
Die Grundlagen für die getroffene Entscheidung über diese bestehenden Regelungen haben sich aus
Sicht der Verwaltung – auch im Lichte des von der Antragstellerin beschriebenen Einzelfalles - nicht
geändert.
Anlage/n:
Ratsantrag der Allianz für Aachen vom 29.12.2016
Vorlage Dez II/0011/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.03.2017
Seite: 2/2