Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
250401.pdf
Größe
396 kB
Erstellt
13.03.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0656/WP17
öffentlich
13.03.2017
Dez. III / FB 61/400
Ausweisung aller Stichstraßen im Neubaugebiet Breitbenden als
verkehrsberuhigte Bereiche
Antrag der SPD-Bezirksfraktion Aachen-Eilendorf vom 24.10.2016
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
29.03.2017
B2
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beschließt, die jeweils ca. 5,50 Meter breiten niveaugleich
ausgebauten Fahrwege im Neubaugebiet Breitbenden jeweils nach ihrer baulichen Fertigstellung als
verkehrsberuhigte Bereiche nach Verkehrszeichen 325 StVO auszuschildern.
Vorlage FB 61/0656/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.05.2017
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Im Neubaugebiet Breitbenden werden die Wohnsammelstraßen Hubert-Spickernagel-Straße und
Franz-Delheid-Straße nach dem Separationsprinzip (asphaltierte Fahrbahn mit begleitenden
Hochbord-Gehwegen und baulich angelegten einseitigen Parkständen) hergestellt. Die davon
abgehenden Wohnwege sind entweder nur 2,50 Meter breit und dem Fußgängerverkehr vorbehalten
oder ca. 5,50 Meter breit und als Fahrwege zu den Grundstücken und Garagen geplant. Die einzelnen
Stichstraßen werden jeweils endgültig hergestellt, sobald ca. 80 % der anliegenden Wohnbebauung
fertiggestellt ist. Aktuell sind die Reutersgasse, die Maargasse und der Maarwinkel endgültig
ausgebaut.
Grundsätzlich erfüllen die fertiggestellten Wohnstraßen die gestalterischen Voraussetzungen für die
Ausschilderung als verkehrsberuhigte Bereiche nach Zeichen 325 StVO. Die zu erkennende
beidseitige lückenlose Nutzung der angrenzenden Grundstücke mit PKW-Stellplätzen oder Garagen
durch die Anwohner lässt bis auf je zwei Pflanzfelder pro Straße vermutlich keine weiteren Freiflächen
für die Markierung von öffentlichen Parkplätzen zu. Da in verkehrsberuhigten Bereichen aber nur
innerhalb gekennzeichneter Flächen geparkt werden darf, bedeutet dies, dass über die privaten
Stellflächen hinaus im Wohngebiet Breitbenden wahrscheinlich nur die geplanten Parkstände an den
asphaltierten Haupterschließungsstraßen für Besucherverkehre oder Zweitwagen der Anwohner zur
Verfügung stehen werden. Auch weitere bauliche Einengungen zur Unterstützung der
Aufenthaltsfunktion in den Wohnwegen lässt die zu erwartende Anlegung von Garagen und
Stellplätzen vermutlich nicht zu.
Eine Ausschilderung der niveaugleich gepflasterten Wohnwege mit Zeichen 325 / 326 StVO wird
jeweils erst nach baulicher Fertigstellung erfolgen, da vorher der Baustellenverkehr zu den noch
entstehenden Häusern und die Tiefbauarbeiten bei der Herstellung der jeweiligen Wohnstraße ein
sorgloses Spielen der Kinder im öffentlichen Verkehrsraum aus Verkehrssicherheitsgründen nicht
vertretbar machen. Die Straßenbauabteilung wird die bereits fertiggestellten Wohnstraßen zeitnah
entsprechend mit Zeichen 325 StVO „verkehrsberuhigter Bereich“ ausschildern lassen und bei
zukünftig endgültig fertiggestellten Stichstraßen entsprechende Beschilderungen unmittelbar zeitgleich
aufstellen lassen.
Anlage/n:
Antrag der SPD-Bezirksfraktion Aachen-Eilendorf vom 24.10.2016
Vorlage FB 61/0656/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.05.2017
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