Daten
Kommune
Aachen
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684 kB
Erstellt
06.03.17, 12:00
Aktualisiert
13.03.17, 11:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Dezernat V
Beteiligte Dienststelle/n:
Feuerwehr
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Dez V/0013/WP17
öffentlich
06.03.2017
Hr. Knops
Vorverteilung von Kaliumiodidtabletten (Jodtabletten) im
Stadtgebiet Aachen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
22.03.2017
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
beschließt eine Vorverteilung von Kaliumiodidtabletten im Stadtgebiet Aachen.
Marcel Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage Dez V/0013/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.03.2017
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Erläuterungen:
I. Hintergrund
Im März 2011 kam es in Folge eines Erdbebens mit anschließendem Tsunami zu einem schweren
Reaktorunfall im japanischen Kernkraftwerk Fukushima Daiichi. Die radiologischen Auswirkungen
hierbei machten weitreichende Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Bevölkerung notwendig.
Ausgehend von den im Zusammenhang mit diesem Unfall in Japan gewonnenen Erkenntnissen hat die
Strahlenschutzkommission (SSK) die fachlichen Grundlagen für den Notfallschutz in Deutschland in der
Umgebung von Kernkraftwerken und das dazugehörige Regelwerk einer Überprüfung unterzogen.
Hierbei orientierte sich die Strahlenschutzkommission stärker an den potentiellen Auswirkungen als an
der berechneten Eintrittswahrscheinlichkeit von Unfällen.
Im Zuge dieser Überprüfung sah die Strahlenschutzkommission Änderungsbedarfe insbesondere
hinsichtlich der Planungsgebiete.
Die Festlegung der Planungsgebiete für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken ist
Bestandteil der Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer
Anlagen, die darauf abzielt, bei der Katastrophenschutzplanung im gesamten Bundesgebiet soweit wie
möglich nach gleichen Grundsätzen zu verfahren.
Wesentliche Änderungen in Bezug auf die Planungsgebiete sind die Ausweitungen der Zonen in der
Umgebung kerntechnischer Anlagen:
Zentralzone
von Radius alt = 2 km
auf neu = 5 km
Mittelzone
von Radius alt = 10 km
auf neu = 20 km
Außenzone
von Radius alt = 25 km
auf neu = 100 km
Fernzone
von Radius alt = 100 km
auf neu = gesamtes Bundesgebiet.
In den Planungsgebieten sind Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vorzubereiten, die in einem
konkreten Fall in Abhängigkeit von der Lage als Teil einer gesamten Maßnahmenstrategie zum Einsatz
kommen können.
Wesentliche Schutzmaßnahme sowohl in der Außenzone als auch der Fernzone wäre im erforderlichen
und angeordneten Fall (d.h. im Ereignisfall) die Ausgabe von Kaliumiodidtabletten (Jodtabletten) an die
betreffende Bevölkerung in den Städten und Gemeinden.
Zu den hieraus resultierenden Maßnahmen zählt nun u.a. die Aufstellung eines Planes mit
Festlegungen zur Lagerung und dem Transport der Kaliumiodidtabletten zu den festzulegenden
Ausgabestellen, die Organisation der Ausgabestellen und die Information der Bevölkerung über die
Veranlassung, Ausgabe und Einnahme im konkreten Fall. Diese Planungen sind Bestandteil des
Konzeptes zur Verteilung der Kaliumiodidtabletten im Ereignisfall.
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Als „Kernkraftwerke" im Sinne der Rahmenempfehlung gelten für Nordrhein-Westfalen die weniger als
100 km entfernt liegenden Kernkraftwerke Emsland und Grohnde in Niedersachsen sowie Tihange in
Belgien.
Mitte Mai 2016 fand im Zusammenhang mit der Diskussion um die Sicherheit der belgischen
Atomkraftwerke und insbesondere des in Tihange gelegenen Atomkraftwerkes ein Gespräch zwischen
dem Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Ralf Jäger sowie Landtagsabgeordneten
und Vertretern der Stadt Aachen, der Städteregion Aachen und der Kreise Düren, Euskirchen und
Heinsberg in Düsseldorf statt, um Vorgehensweisen und Maßnahmen bei einem Nuklearunfall im
Atomkraftwerk Tihange abzustimmen und die Frage der Versorgung der Bevölkerung mit
Kaliumiodidtabletten in der deutschen Grenzregion zu diskutieren. Bedingt durch die Zwischenfälle und
Pannenserien in den Atomkraftwerken Tihange 2 und Doel 3 besteht auf Seiten der Bevölkerung der
Region Aachen die Sorge und Angst vor einem Störfall, dessen Auswirkungen eine Gefahr für die
hiesige Region darstellen könnten. Aufgrund dessen wurde durch die kommunalen Vertreterinnen und
Vertreter die Genehmigung einer Vorverteilung der Kaliumiodidtabletten durch die Behörden in der
Region Aachen gegenüber Herrn Innenminister Jäger eingefordert. Im Rahmen dieses Gespräches
teilte Herr Innenminister Jäger mit, dass eine Vorverteilung der Kaliumiodidtabletten unter bestimmten
Voraussetzungen und Bedingungen durch das Land Nordrhein-Westfalen ermöglicht würde.
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Hierzu zählt die Erarbeitung von drei Konzepten:
Konzept zur Vorverteilung der Kaliumiodidtabletten
Konzept zur Verteilung der Kaliumiodidtabletten im Ereignisfall
Konzept zur Information der Bevölkerung
Für einen möglichen Ereignisfall sind bereits Kaliumiodidtabletten innerhalb der jeweiligen
Gebietskörperschaften eingelagert. Zwecks Sicherstellung einer ausreichenden Anzahl an
Kaliumiodidtabletten für eine zusätzliche Vorverteilung an die Bevölkerung beschaffte das Land
Nordrhein-Westfalen auf eigene Kosten weitere Kaliumiodidtabletten, die für eine Vorverteilung zur
Verfügung gestellt wurden und bereits innerhalb der jeweiligen Gebietskörperschaften gelagert sind.
Durch die Vorverteilung wird eine generelle Verteilung im Ereignisfall nicht ersetzt. Bedingt durch
einheitliche Haltungen und geplante Vorgehensweisen der Stadt Aachen, der Städteregion Aachen
sowie der Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg hinsichtlich der Ausarbeitung der drei Konzepte
wurde gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen eine Zusammenarbeit der Behörden der Region
Aachen erklärt, um eine gemeinsam erarbeitete und abgestimmte Gesamtkonzeptionierung für die
Region Aachen aufzustellen. Vor diesem Hintergrund wurde auf Initiative der Stadt Aachen die Bildung
einer Regionalen Koordinierungsgruppe vorgeschlagen und deren Einrichtung durch das Land
Nordrhein-Westfalen begrüßt. Am 23.05.2016 konstituierte sich die Regionale Koordinierungsgruppe mit
der Zielsetzung, ein für den Geltungsbereich der Region Aachen einheitlich abgestimmtes Gesamt- und
Maßnahmenkonzept mit den folgenden Behörden zu erarbeiten:
Die Regionale Koordinierungsgruppe basiert auf einer Zusammenarbeit auf Dezernenten- und
Fachbereichsleiterebene und besteht aus festen Mitgliedern der beteiligten Behörden, die sich alle 4-6
Wochen zusammenfinden.
Die Gruppierung hat im Zuge der konstituierenden Sitzung am 23.05.2016 einstimmig beschlossen,
dass die folgenden zwei Themenfelder den Schwerpunkt der Arbeit der Regionalen
Koordinierungsgruppe bilden:
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Zu den jeweiligen Themenfeldern sind zudem entsprechende Arbeitsgruppen gebildet worden, deren
Vorsitz bzw. Leitung von jeweils 2 Behörden der Regionalen Koordinierungsgruppe ausgeübt wurde. In
jede Arbeitsgruppe sind darüber hinausgehend weitere Vertreter aller beteiligten Behörden der
Regionalen Koordinierungsgruppe und Vertreter aller jeweiligen kreisangehörigen Kommunen entsandt
worden. Die Arbeitsgruppen tagten außerhalb der Sitzungen der Regionalen Koordinierungsgruppe und
ihre Erarbeitungen und Ergebnisse wurden im Rahmen der Sitzungen der Regionalen
Koordinierungsgruppe allen hier beteiligten Behörden präsentiert und zur gemeinsamen Abstimmung
gestellt. Außerdem wurden Ergebnisse und Entscheidungen der Regionalen Koordinierungsgruppe in
den Arbeitsgruppen aufgegriffen und im Rahmen der Konzepterstellung umgesetzt. Die Arbeitsgruppen
waren wie folgt organisiert:
Nach abschließender Erarbeitung hat die Regionale Koordinierungsgruppe die drei Konzepte Ende
Oktober 2016 dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen in
Düsseldorf vorgestellt. Hierbei wurde herausgestellt, dass alle drei Konzepte im ganz Wesentlichen vom
Land Nordrhein-Westfalen mitgetragen werden. Hinsichtlich des Konzeptes der Verteilung der
Kaliumiodidtabletten im Ereignisfall hat das Land Nordrhein-Westfalen angeregt, den Verfahrensablauf
im Ereignisfall zu vereinfachen. Im Zusammenhang mit dem Konzept zur Vorverteilung der
Kaliumiodidtabletten wurden arzneimittelrechtliche Fragestellungen aufgeworfen, die von Seiten des
Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen einer ressortübergreifenden Beratung noch beantwortet
werden mussten. Ferner hat das Land
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Nordrhein-Westfalen hinsichtlich des Konzeptes der
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Vorverteilung der Kaliumiodidtabletten gebeten, die Kontrolle des bezugsberechtigten Personenkreises
zu konkretisieren und eine haushaltsbezogene Verteilung mit Bezugsberechtigungsschein
vorzunehmen anstelle eines einfachen Identitätsnachweises. Dem Konzept der Information der
Bevölkerung, u.a. in Form einer umfassenden Informationsbroschüre, hat das Land NordrheinWestfalen zugestimmt. Hierbei erfolgten im Nachgang des Termins lediglich kleinere redaktionelle
Änderungen.
Nach Überarbeitung und Anpassung der Konzepte durch die Arbeitsgruppen und Klärung insbesondere
arzneimittelrechtlicher Fragestellungen durch das Land Nordrhein-Westfalen erfolgte Ende Januar 2017
ein finaler Termin beim Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Im
Zuge dessen genehmigte das Ministerium nach Prüfung der Konzepte unter Berücksichtigung
geringfügiger Anmerkungen eine Umsetzung in der Region Aachen.
Mit darauf folgendem Erlass vom 27.01.2017 informiert das Ministerium für Inneres und Kommunales
des
Landes
Nordrhein-Westfalen
u.a.
über
die
Bedingungen
einer
Vorverteilung
der
Kaliumiodidtabletten.
II. Konzept zur Vorverteilung der Kaliumiodidtabletten
Vor dem Hintergrund des Konzeptes zur Verteilung der Kaliumiodidtabletten im Ereignisfall hat die
Region Aachen festgestellt, dass eine Verteilung der Kaliumiodidtabletten im Ereignisfall voraussichtlich
nicht rechtzeitig und vollumfänglich möglich sein wird.
Auf Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vom 27.01.2017
wurde daher ein Konzept zur Vorverteilung der Kaliumiodidtabletten erstellt.
Durch diese ergänzende Maßnahme soll der Bedarf bzw. die Nachfrage bei einer ereignisbezogenen
Verteilung reduziert und die Belastung der Ausgabestellen verringert werden, so dass im Ereignisfall
eine Versorgung aller Bürger mit Kaliumiodidtabletten erreicht werden könnte.
Die Information der betreffenden und gemäß der Empfehlung der Strahlenschutzkommission
bezugsberechtigten Bevölkerungsgruppen (alle Personen bis einschließlich 45 Jahren sowie
Schwangere) über die genaue Verfahrensweise der Vorverteilung der Kaliumiodidtabletten an die
Haushalte erfolgt in den Kreisen Düren, Euskirchen und Heinsberg, der Stadt Aachen und der
Städteregion
Aachen
nach
einheitlichem
Muster
durch
die
jeweils
zuständige
Katastrophenschutzbehörde über die entsprechend vorhandenen Medien. Hierzu stehen als
Informationsmaterialien zudem eine einheitliche Informationsbroschüre und ein Informationsflyer zur
Verfügung.
Der öffentliche Aufruf / die Information über die Verfahrensweise der Vorverteilung soll in allen
betreffenden Gebietskörperschaften abgestimmt, zeitgleich und mit einheitlichem Inhalt erfolgen.
Hierbei erfolgt über einen Aufruf in den Medien, wie z.B. öffentliche Tageszeitungen, Rundfunk,
Fernsehen, Internetseite der jeweiligen Kommune, Social Media eine Information der Bevölkerung über
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das Verfahren der Vorverteilung der Kaliumiodidtabletten. Mithilfe dieser Information wird erläutert, dass
und wie eine Vorverteilung der Kaliumiodidtabletten in der entsprechenden Gebietskörperschaft für den
bezugsberechtigten Personenkreis vorgesehen ist. Die Ausgabe der Kaliumiodidtabletten erfolgt in allen
teilnehmenden Apotheken der Region Aachen, da die Apotheken mit ihrem flächendeckenden
Versorgungsnetz eine sach- und fachgerechte Vorverteilung gewährleisten. Zum Erhalt der
Kaliumiodidtabletten in den Apotheken ist nach Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres und
Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen die Vorlage eines vorab ausgestellten Bezugsscheins
erforderlich. Der Einwohner beantragt eigeninitiativ auf Grundlage des Aufrufs per Antragsformular
online den Bezugsschein, welcher gegen Vorlage in einer teilnehmenden Apotheke für den Bezug einer
jeweils vorab überprüften Menge an 6er-Tablettenblistern berechtigt. Zum Erhalt des Bezugsscheins ist
erforderlich, dass die Person das online abrufbare Antragsformular ausfüllt, welches Bestandteil eines
von Seiten der Regio IT bereitgestellten vollautomatisierten Onlineprogramms ist. Im Rahmen des
Aufrufs wird die Person darauf hingewiesen, dass gemäß Anforderung des Ministeriums für Inneres und
Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen pro Haushalt grundsätzlich eine Person den
Bezugsschein für alle im Haushalt lebenden berechtigten Personen beantragt, da eine
Mehrfachausgabe von Bezugsscheinen pro Haushalt nicht vorgesehen ist. Zu diesem Zweck sind bei
der Beantragung alle im Haushalt lebenden berechtigten Personen zu benennen, da gemäß des
Erlasses des Landes NRW vom 27.01.2017 eine haushaltsbezogene Ausgabe der Kaliumiodidtabletten
zu erfolgen hat. Nach elektronischem Eingang des Antragsformulars wird nach einer melderechtlichen
Überprüfung in Bezug auf die im Haushalt lebenden Personen vollautomatisiert der Bedarf an
Kaliumiodidtabletten für den Haushalt ermittelt und auf dem Bezugsschein vermerkt. Der ausgefüllte
Bezugsschein wird im Anschluss daran an die beantragende Person im Rahmen des automatisierten
Verfahrens zur Verfügung gestellt, so dass ein Ausdruck durch die jeweilige Person, bspw. zu Hause
vorgenommen werden kann. Gegen Vorlage in einer teilnehmenden Apotheke wird die auf dem
Bezugsschein eingetragene Menge an 6er-Tablettenblistern mit einer Beratung und Aushändigung
eines Informationsflyers ausgegeben.
Das Verfahren der Antragsstellung ist in Ausnahmefällen auch nicht-elektronisch möglich. Zu diesem
Zweck werden in den jeweiligen Behörden entsprechende Informationsblätter nebst Anträgen
vorgehalten. Diese können durch die Einwohner abgeholt werden, und der Antrag ist im Anschluss
schriftlich zu stellen und an die jeweilige Behörde zu senden oder persönlich abzugeben. Nach Prüfung
durch die jeweilige Behörde wird dem Antragssteller, der den Antrag auf schriftlichem bzw.
postalischem Weg stellt, der Bezugsschein postalisch zugesandt.
Der Beginn des onlinebasierten Verfahrens ist idealerweise im Rahmen des Serviceportals für die
zweite Jahreshälfte 2017 geplant. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen ist eine
Herausforderung. Sollte aus bis heute nicht ersichtlichen Gründen eine Abweichung vom oben
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beschriebenen Verfahren nötig sein, würden ersetzende Maßnahmen entwickelt werden, die dem Ziel
eines unbürokratischen und adressatenorientierten Vorgehens gerecht werden.
Die Vorverteilung wird einmalig in einem Zeitraum von 3 Monaten im Stadtgebiet Aachen bzw. der
gesamten Region Aachen durchgeführt werden.
Die gesamte Organisation der Umsetzung der Vorverteilung erfolgt aktuell unter dem Vorsitz der Stadt
Aachen in einer Arbeitsgruppe, die aus Vertretern der Behörden der Region Aachen besteht und sich
wiederum in drei Unterarbeitsgruppen mit entsprechenden Themenschwerpunkten gliedert:
III. Finanzielle Auswirkungen der Vorverteilung der Kaliumiodidtabletten
Finanzielle Mittel zur Ausgabe der Kaliumiodidtabletten sind bei dem PSP-Element 4-021503-908-1
„Ausgabe von Kaliumiodidtabletten" und der Kostenart 52790000 „Besondere Verwaltungs- und
Betriebsaufwendungen" für das Haushaltsjahr 2017 mit einem Ansatz in Höhe von 100.000,00 Euro
bereits eingeplant.
Diese Mittel werden benötigt für die Entwicklung und den Betrieb des onlinebasierten Verfahrens, die
Aufwandsentschädigung der Apotheken pro ausgegebenem Tablettenblister, die Belieferung der
Apotheken durch ein Pharmagroßhandelsunternehmen, den Druck der Informationsbroschüren,
Informationsflyer, Bezugsscheinanträge, Informationsblätter sowie evtl. anfallende Versandkosten.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat auf eigene Kosten die zusätzlich für die Vorverteilung vorgesehenen
Kaliumiodidtabletten beschafft und den Behörden der Region Aachen kostenfrei für die Vorverteilung
zur Verfügung gestellt und bereits ausgeliefert.
Die Aufstellung einer abschließenden und vollumfänglichen Kostenaufstellung und -planung ist zum
jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da nicht absehbar ist, wie viele Haushalte im Stadtgebiet Aachen an
der Vorverteilung der Kaliumiodidtabletten teilnehmen werden. Gemäß Haushaltsgenerierungsverfahren
(HHStrt) befinden sich im Stadtgebiet Aachen rund 110.000 Haushalte des bezugsberechtigten
Personenkreises der 0-45-Jährigen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die bereits eingeplanten
finanziellen Mittel im Haushalt 2017 der Stadt Aachen für die Vorverteilung und Information der
Bevölkerung auskömmlich sein werden. Insbesondere die überregionale Kooperation und einheitliche
Verfahrensweise trägt maßgeblich mit dazu bei.
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IV. Konzept zur Verteilung der Kaliumiodidtabletten im Ereignisfall
Das Konzept zur Verteilung der Kaliumiodidtabletten im Ereignisfall wurde auf Basis der
entsprechenden
Notfallschutzplanungen gemeinsam durch die Kreise Düren, Euskirchen und
Heinsberg sowie die Stadt Aachen und Städteregion Aachen entwickelt. Zweck dieses Konzeptes ist es,
die Lagerung, den Transport und die Verteilung der Kaliumiodidtabletten für den Ereignisfall zu regeln
und die erforderliche Umsetzung der entsprechenden Aufgaben durch die Städte und Gemeinden für
den Ereignisfall zu beschreiben. Aktuell erfolgt die planerische Umsetzung des Konzepts bezogen auf
das Stadtgebiet Aachen.
Die Warnung und Information der Bevölkerung im Falle eines Ereignisses würde auf Grundlage des
örtlichen Katastrophenschutzplans erfolgen.
Das Konzept sieht eine dezentrale Lagerung der Kaliumiodidtabletten in geeigneten lokalen Gebäuden
im Stadtgebiet Aachen vor, damit im Sinne einer zügigen Umsetzung von Abwehr- und
Schutzmaßnahmen im Ereignisfall mögliche Zeitverzögerungen durch Transportorganisation und
Fahrzeiten für die Abholung von einem zentralen und ggf. entfernten Lagerort deutlich reduziert würden.
Die Ausgabe der Kaliumiodidtabletten im Ereignisfall würde im Rahmen einer zügigen und
vereinfachten Umsetzung über die in der Bevölkerung bekannten Standorte der Wahllokale erfolgen,
bei der ein Tablettenblister (à 6 Kaliumiodidtabletten) inkl. Beipackzettel haushaltsbezogen gegen
Vorlage eines Identitätsnachweises an die jeweiligen vorstellig werdenden Personen ausgeben wird.
Die entsprechenden Ausgabestellen im Stadtgebiet Aachen würden jeweils mit 2-3 Funktionsstellen
besetzt werden.
V. Konzept zur Information der Bevölkerung
Die Information der Bevölkerung wird auf verschiedenen Wegen und mit unterschiedlichen Medien
sichergestellt und gewährleistet. Ziel ist es, der Bevölkerung Informationen über die Thematik kompakt,
zielgruppenorientiert, bedarfsgerecht sowie objektiv zur Verfügung zu stellen. Zum einen ist eine
zentrale und einheitliche Informationsbroschüre – zum Teil in Anlehnung an bereits bestehende Texte
und Ausführungen anderer Bundesländer - für die Region Aachen entwickelt worden. Als Orientierung
diente die rheinland-pfälzische Informationsbroschüre zum Atomkraftwerk Cattenom. In der Broschüre
der Region Aachen sind neben allgemeinen Informationen zu Kernkraftwerken und Radioaktivität sowie
deren Wirkung vor allem auch Informationen zum Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen, zum
Verfahren der Strahlenmessung, zur Warnung und Information der Bevölkerung, zu Verhaltensregeln,
und Schutzmaßnahmen ausgeführt. Zum anderen liegt ein besonderer Schwerpunkt auch auf der
Information in Bezug auf Kaliumiodidtabletten, deren Vorverteilung und Verteilung im Ereignisfall sowie
Medikation. Die Erarbeitung der gesamten Broschüre erfolgte durch die Arbeitsgruppe und nicht, wie bei
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den bereits existierenden Broschüren in anderen Bundesländern, zentral durch das jeweilige
Bundesland. Herausgeber der Broschüre sind die Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg sowie die
Stadt Aachen und Städteregion Aachen. Grundsätzlich erfolgt die Bereitstellung und Veröffentlichung
der Broschüre onlinebasiert. Die Broschüre wird auf den jeweiligen Websites der Behörden der Region
Aachen zum Download bereitgestellt werden. Gedruckte Exemplare der Informationsbroschüre werden
in einer geringen Auflage in den Behörden zusätzlich zur Ausgabe bereitgestellt. Eine
grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit niederländischen und belgischen Behörden im Rahmen der
Erarbeitung der Informationsbroschüre ist, wie im Hinblick auf die übrigen Konzepte auch, aufgrund von
rechtlichen Gründen und unterschiedlichen Ausgangssituationen und Verfahrensweisen sowie abläufen zunächst nicht über bereits bestehende Kooperationen hinaus angestrebt worden. Die
Informationsbroschüre wird am 23.03.2017 im Rahmen der EUREGIO Wirtschaftsschau veröffentlicht
und vorgestellt werden. Neben der Bereitstellung der Informationsbroschüre wird im Rahmen der
Vorverteilung ergänzend ein einheitlicher kompakter Informationsflyer ausgegeben werden.
VI. Ausblick
Mit der beschriebenen Verfahrensweise sind Grundlagen für den Katastrophenschutz im
Zusammenhang mit dem Kernkraftwerk Tihange geschaffen worden. Das bisher, im Rahmen
interkommunaler Zusammenarbeit, Erreichte erforderte einen erheblichen personellen Einsatz.
Nachdem das Hauptaugenmerk in den vergangenen Monaten der Schaffung der Voraussetzungen für
eine Vorverteilung von Kaliumiodidtabletten galt, sind die vorhandenen Kräfte nun auf die praktische
Vorbereitung und Durchführung der Vorverteilung konzentriert.
Daneben wird derzeit die Beschaffung von Atemschutzmasken für Kinder im Alter zwischen 7 und 12
Jahren angestrebt. Da diese Masken im Handel nicht erhältlich sind, bedarf es einer speziellen
Produktion. Derzeit wird unter Federführung der Städteregion Aachen nach einem geeigneten
Unternehmen gesucht.
Festzuhalten bleibt, dass auf kommunaler Ebene alleine nicht alle Fragestellungen kurzfristig und
umfassend gelöst werden können.
Darüber hinaus ist auch ein gewisses Maß an Eigenverantwortung durch die Bevölkerung wichtig. Auch
hierzu enthält das Informationskonzept für die Bevölkerung hilfreiche Anregungen.
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