Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
249379.pdf
Größe
32 MB
Erstellt
28.02.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0646/WP17
öffentlich
35050-2014
28.02.2017
Dez. III / FB 61/200
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972 -Rombachstraße /
Wolferskaulwinkelhier:
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß §
4 Abs. 2 BauGB
- Empfehlung zum Beschluss der erneuten öffentlichen Auslegung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
29.03.2017
06.04.2017
B-1
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die erneute
öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a
BauGB Nr. 972 –Rombachstraße / Wolferskaulwinkel- in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Darüber hinaus beschließt er gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die erneute öffentliche Auslegung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 972 –
Rombachstraße /Wolferskaulwinkel- in der vorgelegten Fassung.
Vorlage FB 61/0646/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 1/5
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 61/0646/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 2/5
Erläuterungen:
hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
1.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens Datum
Allris-Nr.
- Programmberatung PLA:
14.01.2016
FB 61/0324/WP17
- Programmberatung Bezirk:
17.02.2016
FB 61/0324/WP17
- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
vom 04.04. bis 15.04.2016
- Anhörungsveranstaltung
06.04.2016
- Beteiligung der Behörden u. TöB
vom 08.04. bis 13.05.2016
- Aufstellungs- und Offenlagebeschluss Bezirk: 31.08.2016
FB 61/0511/WP17
- Aufstellungs- und Offenlagebeschluss PLA:
01.09.2016
FB 61/0511/WP17
- öffentliche Auslegung
vom 04.10.2016 bis 04.11.2016
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans wurde in der Zeit zwischen dem 04.10. und
04.11.2016 durchgeführt. Sowohl der Öffentlichkeit als auch den Trägern öffentlicher Belange wurde
in diesem Zeitraum die Planung im Internet als auch in der Planoffenlage für einen Monat zugänglich
gemacht. Der Fachbereich Umwelt –Immissionsschutz- hat in seiner Stellungnahme empfohlen, die im
Rechtsplan festgesetzten Lärmpegelbereiche und die daraus resultierenden Schalldämmmaße der
Außenbauteile um jeweils einen Pegelbereich zu erhöhen. Die Notwendigkeit zur Erhöhung der
Pegelbereiche folgt aus der Neufassung der DIN 4109, die im Juli 2016 veröffentlicht wurde. Hierbei
wird bei Differenzen der Beurteilungspegel Tag/Nacht von weniger als 10 dB(A) wegen der erhöhten
nächtlichen Störwirkung die Bemessung über den Nachtpegel inklusive Zuschlägen durchgeführt.
Aufgrund der Änderungen im Rechtsplan und in den schriftlichen Festsetzungen ist eine erneute
öffentliche Auslegung notwendig.
Vor dem Beschluss der ersten öffentlichen Auslegung wurde das Grundstück inklusive der
Vorhabenplanung an einen neuen Vorhabenträger veräußert. Nach der öffentlichen Auslegung hatte
der neue Vorhabenträger Bedenken hinsichtlich der geplanten Wohnungsgrößen und hat eine
Verkleinerung der Wohnungsgrundrisse beantragt. Unter Beibehaltung der Gebäudehülle ist eine
Verkleinerung der Grundrisse mit einer Erhöhung der Wohneinheiten (WE) verbunden. Waren
ursprünglich 50 Wohneinheiten vorgesehen, werden nun 62 WE geplant. Begründet wird die
Verkleinerung der Wohnungsgrößen mit den Grenzen einer Vermarktbarkeit im Stadtteil von Brand.
Da eine Erhöhung der Wohnungsanzahl mit einer Erhöhung der notwendigen Stellplätze einhergeht
und dies wiederum wesentlichen Einfluss auf die Schallimmissionen der Tiefgaragenrampe hat,
musste in der Folge das Schallgutachten überarbeitet werden. Auch dieser Wandel der Planung
bewirkt eine Änderung der Festsetzungen und bedingt eine erneute Offenlage der Planung. Der
Stellplatzschlüssel von 1 Stellplatz/WE wird beibehalten. In der Tiefgarage müssen 62 Stellplätze für
die Bewohnerschaft vorgehalten werden. Auch die Anzahl der Besucherstellplätze wurde angepasst.
Zu den 9 ebenerdigen Stellplätzen werden 2 zusätzliche Stellplätze für Besucher in der Tiefgarage
vorgesehen. Das Stellplatzverhältnis wurde mit den Verwaltungsfachabteilungen einvernehmlich
abgestimmt. Die Anzahl wird im Durchführungsvertrag verbindlich festgeschrieben. Zum
Vorlage FB 61/0646/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 3/5
Jahreswechsel trat die Novelle der Sonderbauverordnung in Kraft, in der die Stellplatzbreiten in
Tiefgaragen erhöht wurden. Als Folge dieser Novelle musste die Tiefgarage insgesamt vergrößert
werden, um den Vorschriften zu genügen.
2.
Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Innerhalb der Eingabefrist sind drei schriftliche Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen. Ein
Nachbar hat einen Rechtsanwalt mit der Wahrung seiner Interessen beauftragt. Im Wesentlichen
werden die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wiederholt.
Hierzu zählen insbesondere die Form, die Baumasse und die bauliche Höhe des Vorhabens, die den
Nachbarn überdimensioniert erscheint. Weiterhin wird eine schadlose Ableitung der anfallenden Abund Oberflächenwasser angezweifelt. Durch die zusätzliche verkehrliche Belastung, verursacht durch
das Vorhaben, wird eine Verkehrsüberlastung der ohnehin angespannten Situation erwartet. Die
Stellplatzanzahl wird als zu gering betrachtet und ein Ausweichen auf öffentliche Verkehrsflächen und
eine Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs befürchtet.
In der Stellungnahme des Rechtsanwaltes wird auf die im frühzeitigen Verfahren geäußerten
Bedenken und die Unzumutbarkeit des Vorhabens durch die entstehende Gebäudefront von 60 m x
12 m – 14 m zur Gartenseite seiner Mandanten verwiesen. Zusätzlich wird auf die beträchtlichen
zusätzlichen Verkehrsbelastungen der Rombachstraße und deren mangelnde Berücksichtigung bei
der Bauleitplanung hingewiesen.
Ein Anlieger sieht Handlungsbedarf, da seiner Ansicht nach formale Fehler im Bauleitplanverfahren
hinsichtlich der Öffnungszeiten aufgetreten seien. Die Umstände bei der Einsichtnahme der
Bauleitplanung zur frühzeitigen Beteiligung bedauert die Verwaltung und hat zur Abhilfe einheitliche
Öffnungszeiten in allen Bezirksverwaltungen eingeführt. Zu diesen Öffnungszeiten wird ein Einlass für
die interessierte Öffentlichkeit garantiert.
Sämtliche Stellungnahmen der Öffentlichkeit und die Abwägungsvorschläge der Verwaltung hierzu
sind als Anlage beigefügt.
Die Eingaben haben nicht zu einer Änderung der Planung geführt.
3.
Bericht über das Ergebnis der Behördenbeteiligung
Anlässlich der öffentlichen Auslegung der Planung haben lediglich die Untere Wasserbehörde und der
Immissionsschutz Anregungen eingebracht. Die Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde hat zu
keiner Anpassung des Bebauungsplans geführt. Aufgrund der Stellungnahme des
Immissionsschutzes musste das Schallschutzgutachten überarbeitet werden und der Rechtsplan
sowie die schriftlichen Festsetzungen geändert werden. Dies macht u.a. die erneute öffentliche
Auslegung der Planung erforderlich.
Vorlage FB 61/0646/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 4/5
4.
Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Durch die Verschärfung der Lärmpegelbereiche soll der potentiellen Bewohnerschaft ein besserer
Schallschutz ermöglicht werden. Wegen der anzusetzenden nächtlichen Störwirkung wird die
Bemessung über den Nachtpegel inkl. Zuschlägen bestimmt und die Außenbauteile der Fassade
müssen einen höheren Schallschutz einhalten. Durch die Erhöhung der Wohneinheiten kommt es zu
einer höheren Frequenz der Tiefgaragenrampe. Das Schallgutachten hat hierzu eine
Lärmschutzeinrichtung zur Eigensicherung an der Rampe gefordert. In dem Bebauungsplan soll
dieser Forderung entsprochen und die Festsetzungen hierzu ergänzt werden.
Dem Planungsausschuss wurde am 08.12.2016 die Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten als
privates Bauvorhaben vorgestellt. Die beabsichtigte Erhöhung der Wohneinheiten stieß im
Planungsausschuss überwiegend auf Zustimmung. Die Verwaltung wurde gebeten, das Verfahren auf
Grundlage dieser Änderungen und die notwendige erneute Auslegung vorzubereiten.
Die Verwaltung empfiehlt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 972 –
Rombachstraße / Wolferskaulwinkel- in der vorliegenden Form erneut öffentlich auszulegen.
5.
Finanzielle Auswirkungen
Die Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist mit keinen finanziellen Auswirkungen
für die Stadt Aachen verbunden. Sämtliche Kosten zur Umsetzung des Vorhabens, einschließlich der
Aufwendungen für die geforderte Rückhaltung und Drosselung der Niederschlagswasser, gehen
zulasten des Vorhabenträgers.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Entwurf des Rechtsplanes
4.
Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen
5.
Entwurf der Begründung
6.
Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes
7.
Ansichten des Vorhabens
8.
Außenanlagenplan
9.
Grundrisse des Vorhabens
10. Visualisierung des Vorhabens
11. Stellungnahmen Behördenbeteiligung (Offenlage)
12. Abwägungsvorschlag frühzeitige Behördenbeteiligung (Offenlage)
13. Stellungnahmen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage)
14. Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage)
Vorlage FB 61/0646/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 5/5
STADT AACHEN
Bebauungsplan Nr.
972
Lageplan
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan besteht aus:
- Lageplan
- Schriftlichen Festsetzungen
Hinweis: Die in dem Bebauungsplan in Bezug genommenen DIN-Vorschriften und
bauungsplan auf Dauer ausliegt, zur Einsicht bereitgehalten.
Juli 2016
geometrisch eindeutigen Festlegung der Planung.
247.86
247.95
248.08
248.00
Aachen, den
248.19
248.16
Baudezernat
In Vertretung
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
248.18
247.98
248.14
248.20
248.39
Vermessungsingenieur
248.09
248.10
248.28
247.99
248.11 248.04
247.85
Im Auftrag
248.05
248.04
248.10
248.18
248.35
248.49
248.33
248.48
248.50
248.56
248.65
im EG
248.68
247.98
LP
LP B II
B
III
Durchgang
248.22
248.42
248.29
248.52
248.57
248.51
248.82
248.44
248.86
248.84
248.63
III
248.80
I. Festsetzungen
248.93
TGa
WA
249.09
249.28
249.16
249.13
249.30
249.19
Allgemeines Wohngebiet
Bereich ohne Ein- und Ausfahrt
GRZ 0.4
g
249.14
249.16
Einfahrtbereich
Geschlossene Bauweise
249.44
249.40
249.46
249.26
249.20
249.12
249.07 249.06
249.07
248.48
248.48
248.95
TGa
248.84
OK TGa 250,0
LPB III
LPB II
B
D
C
(siehe schriftliche Festsetzungen Nr. 5.2)
249.37
249.79
ba
hn
Bo
249.39
249.42
Flur 23
249.49
nn
Ve
250.12
249.56
LP
B
LP
IV
B
V
251.51
251.04
250.49
249.37
mb
Ro
Flurgrenze
Gartenland
Baum
250.15
249.96
250.46
248.78
249.03
250.47
250.75
e
Wohnhaus ohne Hausnummer
249.03
aß
Topographische Umrisslinie
250.60
tr
hs
Nutzungsartengrenze
Wohnhaus mit Hausnummer
250.31
250.36
Tor
ac
250.53
79
248.80
248.95
250.71
250.50
Gemarkungsgrenze
248.49
249.34
251.30
250.33
248.65
248.79
249.77
249.94
249.90
248.56
249.51
248.77
249.61 249.71
249.13
Zufahrt TGa
250.26
Kreisgrenze
249.18
249.59
D
249.78 249.76
249.18
249.43
249.52
249.69
250.23
249.10
249.45
B
C
250.54
III. Bestandsangaben
249.49
A
249.22
249.29
249.34
249.53
250.07
250.24
GH260,7
III
249.56
249.94 250.33
250.11
250.00 250.12
250.30
keine
249.28
249.31
250.10
249.87
249.28
249.23
Durchgang
im EG
St
249.77
249.04
249.10
249.19
III
B V
LP B I
LP
be
we
g
249.67
248.96
249.08
249.06
249.75
249.97
249.77
249.07
Durchgang
im EG
249.10
248.93
249.98
nd
A
248.76
IV
249.44
en
Baugrenze - Bestimmungslinie (schwarz), Begleitlinie (blau)
249.60
249.11
249.13
248.88
248.92
GRZ0,5
GH257,2
OKTGa 250,0
II
248.65
249.40
249.40
249.48
WA g
248.59
248.82
248.81
248.94
248.67
249.11
249.67
249.49
248.74
248.52
248.59
248.54
248.66
248.93
248.71
248.51
II
GH263,7
249.62
II
GH 260,0
248.68
249.01
249.04
249.20
Flur 30
geplanter Durchgang
III
B
LP B IV
LP
St
248.36
248.40
GH260,7
248.74
Flur 7
248.29
Hecke
Zaun
Durchfahrt
W
III
3 Vollgeschosse, Flachdach
40kV
III
3 Vollgeschosse, Satteldach
Wasserleitung
Oberirdische Leitung
Kanalschacht
III
Naturdenkmal
15
Aufnahmepunkt
96
Trigonometrischer Punkt
IV. Unverbindliche Planung
Zufahrt zur Tiefgarage
Wolfe
Zufahrt TGa
winke
rskaul
1 : 500
GEMARKUNGBrand
FLUR23
l
HINWEIS:
Der vorliegende Bebauungsplan hat für den Geltungsbereich
cm-Genauigkeit.
Diese Genauigkeit bezieht sich nur auf die Geltungsbereichsgrenze und die zeichnerischen Festsetzungen.
Dieser Plan ist aufgrund von Stellungnahmen ge-
Der Planungsausschuss hat in der Sitzung am
vom
die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens (vorbei der Stadt Aachen beantragt.
bis
der Stadt Aachen am
beschlossen worden.
erfolgten Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses in Kraft getreten.
Aachen, den
Aachen, den
bis
Aachen, den
Aachen, den
Aachen, den
Aachen, den
Im Auftrag:
und dass alle Verfahrensvorschriften bei dem Zustandekommen beachtet
worden sind.
schlossen.
vom
Aachen, den
als Satzung
Im Auftrag:
Im Auftrag:
Im Auftrag:
In Vertretung:
Im Auftrag:
BEBAUUNGSPLAN NR.
972
Fachbereich
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Schriftliche Festsetzungen
zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel im Stadtbezirk Aachen-Brand
für den Planbereich zwischen Rombachstraße, Vennbahnweg und Wolferskaulwinkel
zur erneuten öffentlichen Auslegung
(Stand 31.01.2017)
Lage des Plangebietes
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Schriftliche Festsetzungen zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 31.01.2017
Gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der
Bauordnung NRW (BauO NRW), jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt:
Planungsrechtliche Festsetzungen
1
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Es wird ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt:
Zulässig sind:
-
Wohngebäude
-
Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
Ausnahmsweise zulässig sind:
-
Betriebe des Beherbergungsgewerbes
-
sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,
-
Anlagen für Verwaltungen.
Die gemäß § 4 Abs. 2 BauNVO allgemein zulässigen nicht störenden Handwerksbetriebe sind gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO
nur ausnahmsweise zulässig.
Die gemäß § 4 Abs. 2 BauNVO allgemein zulässigen Schank- und Speisewirtschaften und die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden sind gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO nicht zulässig.
Die gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 4 und 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen,
sind im allgemeinen Wohngebiet gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO nicht zulässig.
2
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
2.1
Grundflächenzahl / Zulässige Grundfläche (§ 19 BauNVO)
Im Allgemeinen Wohngebiet ist eine Überschreitung der in § 17 BauNVO vorgegebenen Obergrenzen der Grundflächenzahl auf GRZ 0,5 allgemein zulässig.
2.2
Überschreitung der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 4 BauNVO)
Die festgesetzte maximal zulässige Grundflächenzahl (GRZ) darf durch Grundflächen der in § 19 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 u. 2
BauNVO bezeichneten Anlagen sowie durch Tiefgaragen, Regenrückhaltebecken, gepflasterte Hof- und Grundstücksflächen, Spielflächen und Zuwegungen bis zu einer GRZ von 0,7 überschritten werden.
2.3
Höhe baulicher Anlagen (§ 18 BauNVO)
Die Oberkante der baulichen Anlage (OK) darf die in der Planzeichnung festgesetzten maximalen Gebäudehöhen (GH) in
Meter über NHN nicht überschreiten. Die maximal zulässige Gebäudehöhe bezieht sich auf die Oberkante First bzw. Attika der baulichen Anlagen.
Seite 2
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Schriftliche Festsetzungen zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 31.01.2017
Die im Bebauungsplan festgesetzten maximalen Gebäude- bzw. Firsthöhen dürfen durch folgende Aufbauten ausnahmsweise überschritten werden:
1.
nutzungsbedingte Anlagen, die zwingend der natürlichen Atmosphäre ausgesetzt sein müssen (Auslassöffnungen,
Mündungen und Rückkühler, Solar- und Photovoltaikanlagen) bis zu einer Höhe von max. 1,50 m,
2.
Lüftungs- und Klimaanlagen bis zu einer Höhe von maximal 1,50 m,
3.
Aufzugsmaschinenhäuser und Treppenhäuser bis zu einer Höhe von maximal 2,50 m,
4.
Brüstungen und Absturzsicherungen bis zu einer Höhe von maximal 1,50 m,
Die unter 1. bis 4. genannten Anlagen müssen mindestens um das Maß ihrer Höhe von der Außenkante des darunter liegenden Geschosses abrücken. Für Aufzugsmaschinenhäuser und Treppenhäuser kann auf den Abstand zur Gebäudekante verzichtet werden, sofern der Aufbau nicht der öffentlichen Verkehrsfläche zugewandt ist. Grundsätzlich sind technische Aufbauten einzuhausen. Die Einhausung ist optisch in die Fassadengestaltung einzubinden.
3
Überbaubare Grundstücksfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassen, Terrassenüberdachungen, Wintergärten sowie Balkone ist bis zu
einer Tiefe von 2,00 m unter Berücksichtigung der Abstandflächenregelung der BauO NRW zulässig. Davon ausgenommen sind die parallel zur Rombachstraße verlaufende Baugrenze sowie die zum Innenhof ausgerichteten Baugrenzen. An
den vorgenannten Gebäudeseiten sind Überschreitungen jeglicher Art durch Terrassen, Terrassenüberdachungen, Wintergärten sowie Balkone nicht zulässig.
4
Nebenanlagen, Garagen, Stellplätze (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB)
4.1
Stellplätze und Garagen (§ 12 BauNVO)
Tiefgaragen, Stellplätze sowie überdachte Stellplätze (Carports) sind gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen bzw. innerhalb der als Fläche für Stellplätze bzw. Tiefgaragen festgesetzten Fläche zulässig.
4.2
Nebenanlagen (§ 14 BauNVO)
Gebäude als Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen unzulässig. Anlagen zur Rückhaltung von Niederschlagswasser sind ausnahmsweise auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
5
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
5.1
Schallimmissionen
Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen bzw. der mit Lärmpegelbereichen festgesetzten Teilbereiche sind die
Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen gemäß DIN 4109 * zu erfüllen. Die Abgrenzung der Lärmpegelbereiche (LPB) ist der Planzeichnung zu entnehmen. Es ist für alle Fassaden ein erforderliches Schalldämmmaß
(erf. R´w,res. nach DIN 4109) für Außenbauteile von Gebäuden wie folgt einzuhalten:
Für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten und Unterrichtsräume
- innerhalb des Lärmpegelbereichs III ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 35 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs IV ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 40 dB
Seite 3
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Schriftliche Festsetzungen zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 31.01.2017
Für Büroräume
- innerhalb des Lärmpegelbereichs III ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 30 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs IV ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 35 dB
Für besonders ruhebedürftige Schlafräume und Kinderzimmer, die ausschließlich Fenster auf lärmzugewandten Gebäudeseiten aufweisen, sind zusätzlich raumlufttechnische Einrichtungen notwendig, die auch bei geschlossenen Fenstern
eine ausreichende Raumlüftung gewährleisten.
Im Einzelfall sind im Baugenehmigungsverfahren die Korrekturwerte für das erforderlich Schalldämmmaß gemäß 5.2 der
DIN 4109 in Verbindung mit Tabelle 9 anzuwenden. Ausnahmen von diesen Festsetzungen können zugelassen werden,
wenn im Baugenehmigungsverfahren durch einen anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass geringere
Schalldämmmaße für Außenbauteile gem. DIN 4109 ausreichend sind.
* Grundlage der Festsetzungen ist die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ in der Fassung von Juli 2016.
5.2
Abschirmwand
Auf der mit den Buchstaben – ABCD – abgegrenzten Fläche ist zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Schallimmissionen) über die gesamte Länge eine Abschirmwand mit einer Mindesthöhe von 250,60 m ü. NHN parallel zur Tiefgaragenzufahrt zu errichten. Das erforderliche Schalldämmmaß der Abschirmwand beträgt erf. R´w > 15 dB.
6
Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a
BauGB)
6.1
Anpflanzen von Bäumen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)
Entlang der Rombachstraße sind entsprechend der in der Planzeichnung festgesetzten Baumstandorte 4 Laubbäume
(Pflanzqualität: Hochstamm, mind. 4x verpflanzt, Stammumfang mind. 18-20 cm) anzupflanzen, zu pflegen und bei Abgang zu ersetzen. Darüber hinaus sind innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes 10 weitere Laubbäume (Pflanzqualität:
mind. 4x verpflanzt, Stammumfang mind. 18-20 cm) und 4 Sträucher (Pflanzqualität: Strauch, mind. 2x verpflanzt, 80100 cm) auf dem Grundstück anzupflanzen, zu pflegen und bei Abgang zu ersetzen.
6.2
Dachbegrünung
Eine Fläche von rd. 1610 qm der Dachfläche ist extensiv zu begrünen. Dies wird im Durchführungsvertrag gesichert.
7
Zulässigkeit von Vorhaben (§ 9 Abs. 2 BauGB)
Gemäß § 12 Abs. 3a i.V.m. § 9 Abs. 2 BauGB sind im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nur
derartige Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Rahmen des Durchführungsvertrags zu
diesem Bebauungsplan verpflichtet hat.
8
Nachrichtliche Übernahmen, Hinweise und Kennzeichnungen (§ 9 Abs. 5 und 6 BauGB)
8.1
Kampfmittel
Für das Plangebiet existiert kein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des zweiten Weltkrieges.
Erfolgen zusätzlich Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc.
wird von Seiten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Es ist Kontakt mit dem
Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW – Rheinland, Außenstelle Kerpen, Heinrich-Hertz-Straße 12, 50170 Kerpen, Tel:
0211/4759753 aufzunehmen.
Seite 4
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel 8.2
Schriftliche Festsetzungen zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 31.01.2017
Bodendenkmäler
Konkrete Hinweise auf Bodendenkmäler liegen für das Plangebiet nicht vor. Diese sind auf Grund fehlender Erfassungen
jedoch nicht auszuschließen. Gemäß der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW sind beim Auftreten archäologischer
Bodenfunde und Befunde die Bauarbeiten unverzüglich zu stoppen und die Untere Denkmalbehörde der Stadt Aachen
oder das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen,
Tel.: 02425 / 90 39-0, Fax: 02425 / 90 39-199, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst
unverändert zu erhalten. Der Beginn der Bauarbeiten ist der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Aachen anzuzeigen.
8.3
Kriminalprävention
Zur Kriminalprävention sollten neben stadtplanerischen auch sicherheitstechnische Maßnahmen an den Gebäuden berücksichtigt werden. Das Kommissariat Vorbeugung (KK44) der Polizei Aachen bietet kostenfreie Beratungen über kriminalitätsmindernde Maßnahmen an.
Diese Schriftlichen Festsetzungen sind Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss in seiner Sitzung
am ………………………. die erneute öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 972 – Rombachstraße/ Wolferskaulwinkel – beschlossen hat.
Aachen, den
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
Seite 5
Fachbereich
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel im Stadtbezirk Aachen-Brand
für den Planbereich zwischen Rombachstraße, Vennbahnweg und Wolferskaulwinkel
zur erneuten öffentlichen Auslegung
(Stand 31.01.2017)
Lage des Plangebietes
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 31.01.2017
Inhaltsverzeichnis
1
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation ............................................................. 1
1.1
Lage, Begrenzung und Beschreibung des Plangebiets ...................................................................................... 1
1.2
Regionalplan....................................................................................................................................................... 1
1.3
Flächennutzungsplan (FNP) ............................................................................................................................... 1
1.4
Landschaftsplan ................................................................................................................................................. 2
1.5
Masterplan Aachen*2030 ................................................................................................................................... 2
1.6
Rahmenplan Brand............................................................................................................................................. 2
1.7
Bestehende und benachbarte Bebauungspläne ................................................................................................. 3
1.8
Sonstige Planungen ........................................................................................................................................... 4
2
Anlass der Planung ................................................................................................................................ 5
3
Inhalt, Ziel und Zweck der Planung ....................................................................................................... 5
3.1
Ziel der Planung ................................................................................................................................................. 5
3.2
Beschreibung des Vorhabens (Vorhaben- und Erschließungsplan) ................................................................... 5
3.3
Erschließung....................................................................................................................................................... 7
3.4
Gebäude- und Wohnungstypologien .................................................................................................................. 7
3.5
Freiraumkonzept................................................................................................................................................. 8
3.6
Soziale Infrastruktur............................................................................................................................................ 8
3.7
Jugend- und Familienfreundlichkeit .................................................................................................................... 8
3.8
Klimaschutz und Klimaanpassung ...................................................................................................................... 9
3.9
3.8.1 Mindestanforderung ............................................................................................................................................ 9
3.8.2 Standortwahl der Bebauung ............................................................................................................................... 9
3.8.3 Städtebaulicher Entwurf / Kubatur des Gebäudes .............................................................................................. 9
3.8.4 Umgang mit Niederschlagswasser...................................................................................................................... 9
Entwässerungsplanung ...................................................................................................................................... 9
4
Umweltbelange ..................................................................................................................................... 10
4.1
Schutzgut Mensch / Gesundheit des Menschen .............................................................................................. 10
4.2
Schutzgut Landschaft ....................................................................................................................................... 12
4.3
Schutzgut Tiere / Pflanzen / biologische Vielfalt ............................................................................................... 12
4.4
Schutzgut Wasser ............................................................................................................................................ 15
4.5
Schutzgüter Luft und Geruchsimmissionen ...................................................................................................... 16
4.6
Schutzgut Klima................................................................................................................................................ 17
4.7
Schutzgut Boden .............................................................................................................................................. 17
4.8
Schutzgut Kultur- und Sachgüter ...................................................................................................................... 18
I
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
5
Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 31.01.2017
Begründung der Festsetzungen .......................................................................................................... 18
5.1
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) ....................................................................................... 18
5.2
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) ..................................................................................... 19
5.3
Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO) ................................................................................ 20
5.4
Überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO) .......................................... 20
5.5
Stellplätze und Garagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 BauNVO) ......................................................... 20
5.6
Nebenanlagen (§14 BauNVO) .......................................................................................................................... 20
5.7
Bereich ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) ............................................................................... 20
5.8
Lärmschutz (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) ............................................................................................................ 21
5.9
Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) .................. 22
6
Auswirkungen der Planung ................................................................................................................. 22
6.1
Städtebauliche Auswirkungen .......................................................................................................................... 22
6.2
Verkehrliche Auswirkungen .............................................................................................................................. 22
6.3
Umweltauswirkungen ....................................................................................................................................... 22
6.4
Planungsrechtliche Auswirkungen .................................................................................................................... 22
7
Kosten ................................................................................................................................................... 23
8
Durchführungsvertrag .......................................................................................................................... 23
9
Plandaten............................................................................................................................................... 24
II
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
1
Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 31.01.2017
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1 Lage, Begrenzung und Beschreibung des Plangebiets
Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Aachen-Brand und liegt nordöstlich der Rombachstraße zwischen Vennbahnweg und Wolferskaulwinkel. Es ist derzeit unbebaut und wird als Grünland genutzt. Der Geltungsbereich umfasst
das Flurstück Nr. 1172 der Gemarkung Brand, Flur 23 und weist eine Größe von rd. 5.890 qm auf. Der Geltungsbereich
wird im Nordwesten vom Vennbahnweg, im Südwesten von der Rombachstraße, im Süden von der benachbarten
Tischlerei, Zimmerei und Maschinenbaubetrieb und im Osten von der gemischt genutzten Bebauung an der Ringstraße
bzw. im Nordosten von einer Grünfläche begrenzt. Das Plangebiet weist an der Rombachstraße eine Geländehöhe von
rd. 250 m ü. NHN auf. In Richtung Norden fällt das Gelände auf eine Höhe von rd. 248 m ü. NHN und in Richtung Osten
auf rd.249 m ü. NHN ab.
Das Plangebiet grenzt unmittelbar an die Rombachstraße an und ist damit an das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen.
1.2 Regionalplan
Der Regionalplan (ehemaliger Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen 2003,
Stand 2015, stellt für das Plangebiet und die angrenzenden Flächen Allgemeinen Siedlungsbereich dar.
1.3
Flächennutzungsplan (FNP)
Abbildung 1:
Vorentwurf des in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplans 2030 der Stadt Aachen,
Stand 26.05.2014
Quelle: BKR Aachen
1
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 31.01.2017
Das Plangebiet ist Teil einer südlich der Trierer Straße, östlich des Vennbahnwegs und nördlich der Rombachstraße
ausgewiesenen 'Gemischten Baufläche' des derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplanes aus dem Jahre 1980.
Der Vorentwurf des in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplans 2030 der Stadt Aachen stellt das Plangebiet
ebenfalls als Gemischte Baufläche dar. Diese umfasst jedoch nur einen kleineren Bereich zwischen Trierer Straße,
Vennbahnweg, Ringstraße und entlang der Rombachstraße bis zum Wolferskaulwinkel.
Das Vorhaben lässt sich aus den derzeitigen Darstellungen des Flächennutzungsplans 1980 entwickeln.
1.4 Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplanes der Stadt Aachen.
1.5 Masterplan Aachen*2030
Der Masterplan für die Stadt Aachen ist am 19.12.2012 vom Rat der Stadt Aachen als gesamtstädtische Zielkonzeption
beschlossen worden. Im Rahmen von Bebauungsplanverfahren ist diese daher gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als
städtebauliche Entwicklungskonzeption zu berücksichtigen.
Der Masterplan Aachen 2030 soll mögliche Perspektiven und Impulse für die räumliche Entwicklung der Stadt Aachen
aufzeigen. Er erfüllt die Funktion eines strategischen Instrumentes, welches einen Rahmen für die künftige Entwicklung
absteckt.
In folgenden Handlungsfeldern werden Aussagen zum Plangebiet und seiner unmittelbaren Umgebung gemacht:
Handlungsfeld Wohnen – Qualitätsoffensive Wohnen:
Im Hinblick auf die Wohnungsmarktoffensive ist die Mobilisierbarkeit vorhandener FNP – Bauflächenreserven zu prüfen.
Bezüglich der Qualitätsoffensive im Wohnungsbestand ist ein Generationswechsel im Wohnungsbestand zu unterstützen.
Handlungsfeld Wirtschaft – moderne Wirtschaft auf erprobten Standorten
Dieses Handlungsfeld betrifft den Planbereich nicht unmittelbar, unterstützt aber die Planung in ihren Grundzügen unter
Betrachtung der unmittelbaren Umgebung. Als innovativer Wirtschaftsstandort entlang der Trierer Straße ist die Sicherung und Entwicklung gemischt genutzter Gebiete zu forcieren.
Handlungsfeld Lebensumfeld– Lebensvielfalt
Als 'Sozial gerechte Stadt' besteht für den Bereich als Lebensraum ein vorrangiger Handlungsbedarf hinsichtlich der
Verbesserung der Lebensqualität aller Menschen, der Sicherstellung der sozialen Infrastruktur im Stadtteil sowie bezüglich einer zielgruppen-gerichteten Integration vor Ort und der Förderung einer altengerechten Stadt.
Handlungsfeld Stadt-Bau-Kultur – Tradition der Baukultur
Unter dem Gesichtspunkt einer 'kompakten und gemischten Stadt' sind neue Nutzungsmischungen zu fördern, einer
Entflechtung ist entgegen zu wirken. Der hier vorgesehenen Innenentwicklung ist Vorrang zu gewähren vor einer Außenentwicklung unter Berücksichtigung von Klimaanpassungsmaßnahmen, einer kompakten und energieeffizienten
Raum- bzw. Siedlungsstruktur und eines damit anzustrebenden ökologisch tragfähigen Siedlungsraumes.
Handlungsfeld Natur und Umwelt – lebenswürdige Umwelt und Lebensraumvielfalt
Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung und Sicherung intakter natürlicher Ressourcen ist der Erhalt der schutzwürdigen Böden an besagter Stelle bei der Planung zu beachten und mit dem Fachbereich 36 der städtischen Verwaltung
abzustimmen.
1.6 Rahmenplan Brand
Durch das Büro scheuvens + wachten aus Dortmund ist in Zusammenarbeit mit der Stadt Aachen und unter Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger aus Brand im Jahr 2009 eine Rahmenplanung für den Stadtbezirk Brand erarbeitet und
veröffentlicht worden. Brand wird auf Grund der guten Infrastrukturausstattungen und der attraktiven Landschaftsräume
2
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 31.01.2017
als hervorzuhebender Wohnstandort im Süden Aachens charakterisiert. Um diese Qualitäten zu sichern und weiterzuentwickeln gilt es, auf weiteres Siedlungsflächenwachstum an den Rändern des Stadtbezirks zu verzichten. Aus diesem
Grund wird die Entwicklung kleinteiliger und bereits durch eine gute Infrastrukturausstattung gekennzeichneter Standorte fokussiert. Ein ausdrückliches hohes kurz- bis mittelfristiges Entwicklungsziel ist die Schaffung neuer Wohnformen für
unterschiedliche Zielgruppen. Dazu zählt 'familienfreundliches Wohnen', das 'Wohnen im Alter' wie auch das 'Mehrgenerationenwohnen'. Darüber hinaus sollen Dienstleistungseinrichtungen für die verschiedenen Nachfragegruppen, wie
bspw. Familienzentren und weitere soziale Einrichtungen, nachfragegerecht realisiert werden.
Die Rahmenplanung erkennt den Bereich zwischen Trierer Straße und Rombachstraße als einen wesentlichen Entwicklungspunkt für zentrales Wohnen und Einzelhandel und Nahversorgung. Als Rahmenbedingungen werden an die einzelnen Nutzungen die folgenden Anforderungen gestellt, um eine städtebauliche und architektonische Qualität zu schaffen:
1.7
•
Stärkung der Trierer Straße als Zentrumsfunktion und Einzelhandelsstandort
•
Kombination von Einzelhandel und Wohnen in unmittelbarer Nachbarschaft
•
Verschiedene verdichtete Wohnformen entwickeln
Bestehende und benachbarte Bebauungspläne
Bestehendes Planungsrecht innerhalb des Plangebiets
Für den überwiegenden Teil des Plangebiets liegt kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor. Lediglich der südwestliche
Teil des Plangebiets angrenzend an die Rombachstraße ist im Bebauungsplan Nr. 678 'Brander Feld' - Teil 2, rechtskräftig seit 27.09.1979, als Verkehrsfläche festgesetzt. Diese Verkehrsfläche wurde aus dem Vorgänger-Bebauungsplan Nr. 648 übernommen (vgl. hierzu BP 678).
BP 678 – Bereich südlich Rombachstraße, inkl. Teilfläche des Grundstücks für Verkehrsfläche nördlich Rombachstraße
Westlich des Plangebietes befindet sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 678. Der Bebauungsplan aus
dem Jahr 1979 setzt eine 'Öffentliche Grünfläche' mit der Zweckbestimmung 'Sportanlage mit den zugehörigen Einrichtungen wie Umkleideräume, Schwimmhalle usw.' und zwischen Rombachstraße und Sportanlage 'Fläche für Stellplätze'
fest. Der Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 678 liegt teilweise im Plangebiet des in Aufstellung befindlichen Vorhabenbezogenen Bebauungsplans, diese Teilfläche ist als 'Verkehrsfläche' festgesetzt. Ursprünglich war eine Aufweitung der Rombachstraße geplant, um diese in Form einer Brücke über die Vennbahn zu führen. Auf Grund der Stilllegung der Bahntrasse ist der Ausbau nicht mehr erforderlich und die Fläche kann überplant werden.
Benachbarte Bebauungspläne
BP 932 – südwestlich Rombachstraße
Westlich des Plangebietes und südlich der Rombachstraße liegt der seit dem 24.07.2014 rechtskräftige Bebauungsplan
Nr. 932 vor. Südöstlich wird der Geltungsbereich durch den Vennbahnweg begrenzt. Der Bebauungsplan setzt ein 'Allgemeines Wohngebiet' mit einer Grundflächenzahl von 0,4 fest. Neben einer offenen Bauweise werden Pultdächer und
eine Firsthöhe von ca. 10 Meter über derzeitigem Gelände festgesetzt. Die Erschließung der Grundstücke wird nicht
über die Rombachstraße sichergestellt, sondern über die aus Süden kommende, bestehende Straße 'Bobenden', die
sich in zwei Stichstraßen fortsetzt, welche zu den Grundstücken führen. Der Bebauungsplan setzt darüber hinaus eine
Fuß- und Radwegeverbindung zwischen der Wohnstraße 'Bobenden' und dem Vennbahnweg fest. Das städtebauliche
Entwicklungskonzept sieht auf einer Fläche von 0,4 ha 14 Einfamilienhäuser in Reihenhausform vor. Stellplätze und
Garagen befinden sich in südöstlicher Ausrichtung auf den Grundstücken.
3
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 31.01.2017
BP Nr. 943 – Satzungsbeschluss am 11.05.2016 inkl. Gestaltungssatzung
Nordwestlich des Plangebiets befindet sich eine 1,3 ha große Fläche, für welche erst kürzlich der Satzungsbeschluss
gefasst wurde. Der Bebauungsplanes Nr. 943 schafft Planungsrecht zur Ansiedlung von Wohnnutzung. Nördlich wird
das Gebiet durch den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 953, im Nordwesten durch die
Heussstraße, im Südwesten durch die Rombachstraße und im Südosten durch eine öffentliche Grünfläche am Vennbahnweg begrenzt. Unmittelbar angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich an der Rombachstraße, westlich des Vennbahnweges, das Heinrich-Sommer-Haus, welches ein karitatives Wohnhaus für Menschen mit körperlichen Behinderungen ist. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 943,
sondern ist als Mischgebiet im Bebauungsplan 678 II festgesetzt. Der Bebauungsplan Nr. 943 sieht ein 'Allgemeines
Wohngebiet' vor, welches sich in drei Abschnitte unterteilt. Das 'Allgemeine Wohngebiet' WA 1 befindet sich an der
Ecke Rombachstraße / Heussstraße und sieht in einer geschlossenen Bauweise drei Vollgeschosse vor. Die maximale
Gebäudehöhe beträgt 12,50 Meter, die Grundflächenzahl ist mit 0,45 und die Geschossflächenzahl mit 1,25 festgesetzt.
Die geplante Bebauung schließt entsprechend der geschlossenen Bauweise an das vorhandene Gebäude Heussstraße 43 an. Die 'Allgemeinen Wohngebiete' WA 2 und 3 sehen eine offene Bebauung vor. Die maximale Gebäudehöhe
beträgt 10 Meter mit maximal drei Vollgeschossen, wobei das obere Geschoss als einseitig zurückspringendes Vollgeschoss festgesetzt ist. Die Grundflächenzahl beträgt 0,4. Die Verkehrserschließung soll von der Rombachstraße erfolgen und in einer Sackgasse mit Wendeanlage enden. Der städtebauliche Entwurf sieht an der Heussstraße und der
Rombachstraße Geschosswohnungsbau in zwei- und dreigeschossiger Bauweise mit Staffelgeschoss bzw. einseitig
zurückversetztem Obergeschoss vor. Im Innenbereich des Wohngebiets (WA 2) sollen Einfamilienhäuser in Hausgruppen entstehen.
BP Nr. 953 – Satzungsbeschluss am 11.05.2016
Nördlich des Plangebiets befindet sich das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 953, welcher parallel
zum Bebauungsplan Nr. 943 aufgestellt wurde und 11.05.2016 der Satzungsbeschluss gefasst wurde. Ziel ist es, die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Einzelhandelsflächen zur Stärkung des Stadtteilzentrums
Aachen-Brand zu schaffen. Bereits durch den Bebauungsplan Nr. 678 II gesicherte Grundstücke sollen neu geordnet
und die Ausdehnung der Einzelhandelsnutzung gesichert werden. Der Geltungsbereich besteht aus vier 'Sondergebieten'. SO 1 sieht einen Drogeriemarkt vor. Die Grundflächenzahl beträgt 0,9 und sieht eine maximale Gebäudehöhe von
6 Metern vor. SO 2 sieht einen Lebensmittel-Discounter vor. Die Grundflächenzahl beträgt 0,9 und die maximale Gebäudehöhe 12 Meter. SO 3 sieht einen Lebensmittel-Verbrauchermarkt vor. Die Grundflächenzahl beträgt 0,9 und die
maximale Gebäudehöhe ist auf 12 Meter begrenzt. SO 4 sieht ein Fachmarktzentrum für Büros vor. Die Grundflächenzahl beträgt 0,9 und die maximale Gebäudehöhe 8,5 Meter. Die Erschließung erfolgt über die Trierer Straße. Für diesen
Zweck wird eine neue Kreuzungssituation geplant. Die Kundenparklätze befinden sich abgeschirmt durch die geplanten
Einzelhandelsnutzungen im Zentrum des Plangebiets.
BP 783 – Südöstlich angrenzend
Südöstlich grenzt der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 783 an das Plangebiet an, welcher am 25.03.1993
rechtskräftig wurde. Neben 'Allgemeinen Wohngebieten' setzt der Bebauungsplan ein 'Mischgebiet' fest, welches unmittelbar an das Plangebiet grenzt. Die Grundflächenzahl im Mischgebiet beträgt 0,6 und die Geschossflächenzahl 0,9.
Maximal sind zwei Vollgeschosse zulässig und die maximale Gebäudehöhe ist auf 12 Meter begrenzt. Im Mischgebiet
befindet sich derzeit eine Schreinerei mit Zimmerei und Maschinenbaufirma.
1.8 Sonstige Planungen
Das Plangebiet liegt innerhalb des Sanierungsgebietes 'Aachen-Brand'. Eine Genehmigungspflicht gemäß § 144
BauGB besteht nicht. Des Weiteren befindet sich das Plangebiet innerhalb der Stellplatzsatzung von Aachen.
4
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
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2
Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 31.01.2017
Anlass der Planung
Der Vorhabenträger ist Eigentümer der Fläche und plant die Erstellung einer Mehrgenerationen-Wohnanlage nordöstlich der Rombachstraße. Das Plangebiet liegt im unbeplanten Innenbereich. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das geplante Vorhaben wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB inkl. Vorhaben- und Erschließungsplan aufgestellt.
Der derzeit geltende Bebauungsplan Nr. 678 beinhaltet Festsetzungen für einen kleinen Teil im Südwesten des Plangebiets. Hier wird die Rombachstraße als öffentliche Verkehrsfläche mit einer größeren Aufweitung festgesetzt. Die
spätere Straßenplanung hat die Rombachstraße geringer dimensioniert, da die Querung der damals noch als Güterbahntrasse genutzten Vennbahn in Form eines Brückenbauwerks wegen der Umnutzung in einen Rad- und Fußweg
nicht mehr erforderlich war. Insofern ist die Festsetzung des BP 678 nicht mehr erforderlich und kann durch den BP 972
überplant werden.
3
Inhalt, Ziel und Zweck der Planung
3.1 Ziel der Planung
Ziel der Planung ist die Schaffung von attraktivem Wohnraum in Form des 'Mehrgenerationenwohnens', untergebracht
in einer attraktiven Wohnanlage in Hof-Form mit einem geschützten Innenhof für ihre Bewohner.
Da der Stadtteil Brand einen attraktiven Wohnstandort mit zahlreichen Standortvorteilen, wie z.B. eine gute Infrastruktur, Nahversorgung, Freizeiteinrichtungen und der Nähe zum Freiraum, darstellt, sind hier weitere Entwicklungen bevorzugt gemäß § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB als sog. 'Maßnahmen der Innenentwicklung' zu vollziehen.
Die Rahmenplanung Brand formuliert entsprechend folgende städtebauliche Ziele, die innerhalb des Plangebiets durch
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan umgesetzt werden sollen:
•
Kombination von Einzelhandel und Wohnen in unmittelbarer Nachbarschaft
•
Verschiedene verdichtete Wohnformen entwickeln
In unmittelbarer Nähe zum Plangebiet entsteht in den nächsten Jahren der neue Nahversorgungsbereich 'Vennbahncenter'. Somit bietet das Plangebiet eine optimale Nahversorgung, die fußläufig erreichbar ist. In Ergänzung zum zukünftig entstehenden Einzelhandel wird innerhalb des Plangebiets eine verdichtete Wohnanlage als Hof für ein Mehrgenerationen-Wohnen geplant. Das Angebot mit verschiedenen Wohnungsgrößen und –formen soll insbesondere für verschiedene Nachfragegruppen entstehen, um eine gewünschte Mischung von Bewohnergruppen (Familien, Singles, Senioren) in der Wohnanlage zu fördern. Um auch einen Anteil an öffentlich gefördertem Mietwohnungsbau zu gewährleisten, werden mindestens 30 % als geförderter Wohnungsbau realisiert und über Regelungen im Durchführungsvertrag
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gesichert.
Die Ziele der übergeordneten informellen Rahmenplanung Brand werden durch die Bauleitplanung umgesetzt.
3.2 Beschreibung des Vorhabens (Vorhaben- und Erschließungsplan)
Das geplante Vorhaben wurde vom Architekturbüro kadawittfeldarchitektur entworfen. Die Planung sieht die Erstellung
einer kompakten Wohnanlage vor, die als Mehrgenerationen-Wohnanlage konzipiert ist. Hierfür wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt, der das konkrete Vorhaben bauplanungsrechtlich umsetzt.
Die städtebauliche Leitidee stellt die Schaffung eines Mehrgenerationen Wohnhofes dar, um das 'Wohnen in Gemeinschaft für Jung und Alt' umzusetzen.
Geplant sind 62 Wohneinheiten mit verschiedenen Wohnungsgrößen. In dem Wohnhof sollen unterschiedliche Wohnungstypen für unterschiedliche Nutzergruppen angeboten werden. Je nach Bedarf können hier Wohnungen für Singles, Paare bis hin zu großen Familien umgesetzt werden. Das Vorhaben sieht einen Anteil von 30% gefördertem Wohnungsbau vor.
5
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 31.01.2017
Das direkt am Vennbahnweg angrenzende Grundstück bietet optimale Bedingungen für eine Wohnbebauung. Die städtische Gesamtschule befindet sich in unmittelbarer Nähe, des Weiteren ist mit dem benachbarten in Planung befindlichen 'Vennbahncenter' sowie den Einzelhandelseinrichtungen an der Trierer Straße eine optimale Nahversorgung gewährleistet. Das Plangebiet ist darüber hinaus sehr gut an das ÖPNV-Netz angebunden. Das Zentrum der Wohnanlage
wird durch einen nach außen geschützten Innenhof gebildet und bietet den zukünftigen Bewohnern einen ruhigen Aufenthaltsort. Der Wohnhof liegt, sich an den Nachbarbebauungen orientierend, zurückgesetzt vom öffentlichen Straßenraum, auf dem Grundstück und staffelt sich in den Gebäudehöhen.
Abbildung 2:
Vorhaben- und Erschließungsplan zum B-Plan Nr. 972 'Rombachstraße / Wolferskaulwinkel'
Quelle: kadawittfeldarchitektur, Stand 31.01.2017
6
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 31.01.2017
Die Gebäudehöhen werden von einem städtebaulich markanten Gebäudeteil mit vier Geschossen entlang der Rombachstraße in Richtung Norden über drei auf zwei Geschosse abgestuft. Damit bildet der westliche Gebäudeteil eine
konsistente Raumkante durch eine viergeschossige Fassade zur Rombachstraße und bietet den Bewohnern des gesamten Objektes Schutz vor der vorhandenen Verkehrslärmbelastung auf der Rombachstraße. Zum Vennbahnweg hin,
Richtung Nordwesten, staffelt sich das Gebäude auf drei Geschosse herab, und stuft sich schließlich zur südöstlichen
hinteren Riegelseite auf zwei Geschosse. Entlang der Südseite entwickelt sich der Wohnhof dreigeschossig und bildet
so eine Abgrenzung zu der benachbarten Tischlerei Korr.
Die Erschließung der Wohnbebauung und der Tiefgarage erfolgt über eine südlich der Bebauung gelegene Zufahrt von
der Rombachstraße aus. Der Hof ist über einen behindertengerecht gestalteten großzügigen Vorplatz zu erreichen.
Durch den natürlichen Geländeverlauf des Grundstückes befindet sich der Wohnhof auf einem durchgehenden Plateau
und überbaut die sich im Untergeschoss befindende Tiefgarage.
Im Erdgeschoss öffnet sich der Wohnhof durch einen geschosshohen Durchgang in Richtung Norden und lässt so
Blickbeziehungen zwischen Vennbahnweg und Hof zu, ohne die Intimsphäre der Bewohner zu stören. Im südöstlichen
Bereich des Hofes befindet sich eine weitere Öffnung als Durchgang zum dahinter gelegenen Spielbereich.
Die Auflockerungen im Erdgeschoss führen zu differenzierten räumlichen Übergangen zwischen dem öffentlichen
Vennbahnweg, dem Innenhof für die Bewohner, der das Gebäude einfassenden Gemeinschaftsgrünfläche und den den
Wohnungen direkt zugeordneten Privatterrassen und Balkonen. Die räumlich klaren Zonierungen der Freiräume sorgen
für ein hohes Maß an Orientierung und Übersicht, ohne die Privatsphäre der Bewohner zu beeinträchtigen.
Die Fassade greift bewusst eine Horizontalität auf. Diese soll durch einen angemessenen Anteil von offenen und geschlossenen Fassadenelementen den Eindruck eines offenen und einladenden Bauwerks vermitteln. Mineralisches
Fassadenmaterial sowie vertikal stehende Fensterformate werden das Bild der Fassade prägen. Das Dach wird als
Flachdach, teils mit begehbaren Dachterrassen und teils mit einer extensiven Dachbegrünung, ausgeführt werden.
3.3 Erschließung
Die Verkehrserschließung ist über die südwestlich des Plangebiets verlaufende Rombachstraße gesichert. Diese ist bereits ausreichend leistungsfähig ausgebaut, um die zusätzliche Verkehre der Wohnanlage aufzunehmen. Von der Rombachstraße führt eine südlich des Gebäudes verlaufende Zufahrt in eine unterhalb des Gebäudes liegenden Tiefgarage
mit 64 Pkw-Stellplätzen (davon sind 2 Stellplätze für Besucher vorgesehen). Damit wird je Wohneinheit ein Stellplatz
zur Verfügung gestellt. Weiterhin befinden sich im Keller ca. 130 Fahrradstellplätze und Kellerräume für die Bewohner
des Hauses. Unter der Hofzufahrt sind weitere Fahrradstellplätze vorgesehen. Der Standort für die Müllcontainer wird
sich innerhalb des Gebäudes befinden. Die Tiefgarage soll barrierefrei ausgeführt werden.
Es ist geplant, die Tiefgarage, durch die natürlich abfallende Topographie des Geländes nach Norden hin, natürlich zu
belüften. Um von dem Vennbahnweg kommend das Ortsbild weiterhin zu erhalten, ist eine Abpflanzung des sichtbaren
Teiles der Tiefgarage geplant.
Weitere Stellplätze entstehen zwischen Rombachstraße, Baukörper und Tiefgaragenzufahrt im südöstlichen Teil des
Plangebiets. Hier werden 9 Stellplätze für Besucher angeordnet, da im Bereich der Rombachstraße nur begrenzt Stellplätze im Straßenraum zur Verfügung stehen.
3.4 Gebäude- und Wohnungstypologien
Die Planung sieht die Erstellung einer Wohnanlage für Mehrgenerationen-Wohnen vor. Dabei sollen Wohnungen mit
unterschiedlichen Wohnungsgrößen für verschiedene Nutzergruppen entstehen. Es sind Single-Wohnungen, größere
Wohnungen für Familien und barrierefreie Wohnungen für ältere Menschen geplant.
Die Wohnanlage bietet überwiegend gemeinschaftlich zu nutzende Grün- und Freiflächen, die zur Kommunikation zwischen den Bewohnern beitragen. Des Weiteren werden Dachterrassen und begrünte Dachflächen vorgesehen.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 31.01.2017
Baulandbeschluss / sog. 'Quotenbeschluss'
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.05.2015 auf die Anwendung des Baulandbeschlusses verzichtet, wenn der Vorhabenträger sich vertraglich zu einem Anteil von mindestens 30 % öffentlich gefördertem Mietwohnungsbau verpflichtet. Dabei ist ein Drittel der Grundstücksfläche als Grün- und Freifläche vorzusehen.
3.5 Freiraumkonzept
Der Wohnhof wird von einem Grünsaum, der als Gemeinschaftsgrünfläche für alle Bewohner zugänglich ist, umschlossen. Der zentrale Ort der Wohnanlage ist der Innenhof. Er bildet einen Treffpunkt und ist gleichzeitig ein Ort der Kommunikation für die zukünftigen Bewohner.
Um diesen Aspekt zu unterstützen, wird im Innenhof mittig ein großes Hochbeet angelegt, das umlaufend Sitzgelegenheiten bietet. Die erdgeschossigen Wohneinheiten werden keine einzeln abgetrennten Terrassen zum Innenhof haben.
Stattdessen wird der gesamte umlaufende Grünraum als gemeinschaftlich zu nutzender Grün- und Freiraum gestaltet.
Im nordöstlichen Bereich des Grundstücks ist eine großzügige Spielfläche für Kinder geplant. Das gesamte Grundstück
um das Gebäude herum soll großzügig in einem Grünsaum aus Baum-Neuplanzungen und Klein- und Großsträuchern
eingebettet werden. Die Freiflächengestaltung wird als Anlage zum Durchführungsvertrag festgelegt (Vgl. Abbildung 3).
3.6 Soziale Infrastruktur
Auf Grund der geringen Größe des Plangebiets und der vorhandenen guten Infrastruktur in der Umgebung des Plangebiets sind keine sozialen Einrichtungen im Plangebiet vorgesehen.
3.7 Jugend- und Familienfreundlichkeit
Der Bartholomäus-Hof stellt ein Wohnhofkonzept zur sozialen Integration verschiedener Nutzergruppen durch Mischung
unterschiedlicher Wohnungstypen (z.B. altengerechtes Wohnen, kindgerechtes Wohnen) dar. Das Plankonzept sieht
einen ruhigen Innenhof vor, welcher den Bewohnern für verschiedene Aktivitäten (bspw. spielen, erholen, lesen, sonnen
etc.) dienen soll. Durch eine Öffnung im Norden des Wohnhofs (Erdgeschoss-Ebene) und einen Durchgang im Osten
werden die Verbindungen zu den umliegenden Grün-, Frei- und Spielflächen vom Hof aus gewährleistet. Im ruhigen Innenhof werden ein Hochbeet mit einer umlaufenden Einfassung, welche als Sitzgelegenheit genutzt werden kann, und
Bänke für den Aufenthalt der Bewohner vorgesehen. Nordöstlich schließt sich eine große Kinderspielfläche an, die über
einen Durchgang im Osten vom Innenhof aus erreicht werden kann.
Das Plangebiet ist als Wohnstandort für Kinder und Jugendliche gut geeignet, da es eine gute Erreichbarkeit des freien
Landschaftsraums sowie auch des Brander Zentrums aufweist. Die unmittelbare Nähe zum Vennbahnweg (Fuß- und
Radweg) mit seinen zugehörigen Spielflächen bietet die Möglichkeit für Freizeitaktivitäten, aber auch eine fußläufige
Verbindung zu benachbarten Nahversorgungseinrichtungen an der Trierer Straße ist gegeben.
Auf Grund der geringen Größe des Plangebiets werden im Plangebiet keine öffentlichen Grünflächen oder öffentliche
kinder- und jugendspezifische Einrichtungen ausgewiesen. In fußläufiger Entfernung zum Plangebiet befinden sich jedoch Schulen (Gemeinschaftsgrundschule Schagenstraße, Gesamtschule Brand), Sport- und Spielflächen (z.B. Spielplatz Franz-Walraff-Straße, Sportanlage 'Wolferskaul') sowie die Schwimmhalle Brand. Innerhalb des Bebauungsplanes
Nr. 943 'Rombachstraße / Vennbahnweg' westlich des Vennbahnwegs wird eine öffentliche Spielfläche mit Fahrradstation (Rastplatz) und Aufenthaltsfläche für alle Altersgruppen festgesetzt, der auch von den Kindern der Wohnanlage
Bartholomäushof genutzt werden kann. Im Rahmen des Durchführungsvertrags soll mit dem Vorhabenträger eine Ablösezahlung gem. Ratsbeschluss vereinbart werden. Diese Ablösesumme wird zweckgebunden zur Aufwertung von Kinderspielplätzen verwendet.
Das Plangebiet ist fußläufig über Haltestellen in der Rombachstraße selbst bzw. an der Trierer Straße an das Busnetz
in Richtung Zentrum bzw. in Richtung Brand-Zentrum / Eifel angeschlossen.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel 3.8
Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 31.01.2017
Klimaschutz und Klimaanpassung
3.8.1 Mindestanforderung
In Bezug auf das globale Klima formuliert § 1a Abs. 5 BauGB, „den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch
Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel
dienen, Rechnung getragen werden. Der Grundsatz nach Satz 1 ist in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 zu berücksichtigen." Mit diesem ergänzenden Hinweis wird der Belang des Klimaschutzes im Rahmen der Abwägung besonders hervorgehoben und gestärkt.
Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a) BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die Auswirkungen auf das Klima
zu berücksichtigen. In Bezug auf das Lokalklima sind stadtklimatische Aspekte und Vorbelastungen zu berücksichtigen.
Ziel ist es, klimaökologische Ausgleichsräume und Luftleitbahnen zu erhalten, klimatische Belastungsräume aufzuwerten und das Entstehen stadtklimatisch problematischer Situationen zu vermeiden.
3.8.2 Standortwahl der Bebauung
Das Plangebiet stellt auf Grund seiner Lage und guten Anbindung einen gut geeigneten Standort für weitere Wohnbauentwicklungen dar. Als Maßnahme der Innenentwicklung wird durch die Planung der Nachfrage nach Wohnraum in attraktiven Lagen innerhalb des Siedlungsbestands entsprochen und damit stadt- oder lokalklimatisch nachteiligen Flächenausweisungen sowie der zusätzlichen Erstellung von Infrastruktur (Straßenbau, soziale Infrastruktur) im Außenbereich vorgebeugt.
3.8.3 Städtebaulicher Entwurf / Kubatur des Gebäudes
Die geplante Bebauung wird als kompaktes Gebäude mit Innenhof ausgeführt. Dies dient der Einsparung von Energie.
Der viergeschossige Teil und Teile der dreigeschossigen Bebauung sind in Richtung Süden ausgerichtet. Dies ermöglicht die Reduzierung des Bedarfs an Heizenergie. Die Planung sieht zwar eine kompakte Bebauung mit einer starken
Versiegelung durch den Innenhof vor, ausgleichend werden jedoch die Dachflächen begrünt und im Hof ein Hochbeet
angelegt. Die Hofform stellt klimatisch gesehen nicht die geeignete Bauform dar, ist jedoch auf Grund der sozialen Aspekte zur Förderung des Mehrgenerationen-Wohnens gewählt worden. Durch größere Öffnungen in der Erdgeschossebene in Richtung Süden, Norden und Osten wird eine ausreichende Belüftung des Hofes gewährleistet. Lokalklimatisch sind keine maßgeblichen Auswirkungen (wie bspw. Überhitzung o.ä.) durch die Planung zu erwarten. (vgl. Kap.
4.6)
3.8.4 Umgang mit Niederschlagswasser
Gemäß § 44 Landeswassergesetz NRW (in der Fassung vom 16.07.2016) ist das Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 01. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen
werden, ortsnah zu versickern, zu verrieseln oder in ein Gewässer einzuleiten. Da aufgrund der Bodenverhältnisse des
Plangebiets eine Versickerung nicht wirtschaftlich umsetzbar ist und im Umfeld kein Gewässer vorhanden ist, wird im
Plangebiet eine Rückhaltung vorgesehen und das Niederschlagswasser gedrosselt in den vorhandenen Mischwasserkanal eingeleitet (s. auch Kap. 3.9 und Kap 4.4).
3.9 Entwässerungsplanung
Laut Aussage der STAWAG bestehen aus hydraulischer Sicht keine Bedenken, das Schmutzwasser aus dem Plangebiet (Flurstück Nr. 1172) an den vorhandenen Mischwasserkanal in der Rombachstraße anzuschließen, somit ist die
Erschließung gesichert. Für die Entwässerung des anfallenden Niederschlagswassers erfolgt eine Rückhaltung innerhalb des Plangebietes.
Der Vorhabenträger hat eine Nachweisrechnung für den Hochwasserschutz durchführen lassen. Das Fachgutachten
der Rur-Wasser-Technik GmbH (RWTG) Düren (Stand Februar/März 2016) kommt zu folgendem Ergebnis: Im Lastfall
HQ100-Fall beträgt die Füllung des HRB Debyestraße nun 20.160 m³. Dies entspricht einer zusätzlichen Füllung von
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 31.01.2017
60 m³ und damit der zulässigen Mehrbelastung. Das aus Sicht des Hochwasserschutzes erforderliche Rückhaltevolumen für das Plangebiet beläuft sich für den Lastfall HQ100 auf ein Volumen von rd. 134 m³ bei einer zulässigen Drosselwassermenge von 4,5 l/s.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sieht ein Rückhaltebecken mit einem Volumen von 134 m³ zur Rückhaltung
des anfallenden Niederschlagswassers im Bereich der Tiefgarage vor.
4
Umweltbelange
Da das Planungsrecht für das Vorhaben im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) hergestellt wird, sind keine Umweltprüfung und kein Umweltbericht erforderlich. Allerdings sind auch im
beschleunigten Verfahren die Umweltbelange in den planerischen Abwägungsprozess einzustellen.
Im Vorfeld des Planverfahrens wurde der Fachbereich Umwelt der Stadt Aachen in der UVP-Runde an der Planung beteiligt und erstellte daraufhin in seiner Stellungnahme vom 05.10.2015 ein Anforderungsprofil für die Berücksichtigung
relevanter Umweltbelange.
Weil die Grundfläche weniger als 20 000 Quadratmetern umfasst, kann auf die Anwendung der Eingriffsregelung verzichtet werden. Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten als im Sinne des
§ 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (vgl. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Die
Vorgaben des Artenschutzrechtes (vgl. §§ 44 und 45 BNatSchG) werden hiervon nicht berührt und sind zu beachten.
Nachfolgend werden die wesentlichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umweltschutzgüter und den Menschen dargestellt:
4.1 Schutzgut Mensch / Gesundheit des Menschen
Das Schutzgut Mensch ist insbesondere im Hinblick auf die Aspekte Nutzungen, Immissionsschutz (Lärm, Luftschadstoffe und Geruchsimmissionen) und Erholungseignung zu betrachten.
Nutzungen
Das Plangebiet wird derzeit als Grünland genutzt und befindet sich im Eigentum des Vorhabenträgers. Südlich grenzt
das Gelände an eine Tischlerei an. Südwestlich verläuft die Rombachstraße. Nordwestlich grenzt der Vennbahnweg an,
an den sich das Heinrich-Sommer-Haus (Rombachstraße 60) anschließt. Zwischen der Bebauung an der Heussstraße,
der Trierer Straße und dem Vennbahnweg wurde für den Bebauungsplan Nr. 943 'Rombachstraße / Vennbahnweg' am
11.05.2016 der Satzungsbeschuss gefasst. Das städtebauliche Konzept sieht entlang der Rombachstraße eine mehrgeschossige Wohnbebauung und im rückwärtigen Bereich ist entweder eine Einfamilienhausbebauung in Form von
Reihen- und Doppelhäusern oder Geschosswohnungsbau möglich. Im Blockinnenbereich soll bis zur Trierer Straße der
Einzelhandelsstandort neu geordnet werden und ein Discounter, ein Lebensmittelmarkt mit Drogerie und Bäckerei sowie ein Fachmarktzentrum angesiedelt bzw. umgesiedelt werden. Zwischen den Einzelhandelseinrichtungen ist ein
zentraler großer Parkplatz für das gesamte Nahversorgungszentrum, das sog. 'Vennbahncenter', geplant.
Südwestlich des Plangebiets (zwischen Schagenstraße und Vennbahnweg) entsteht derzeit ein neues Wohngebiet (vgl.
hierzu Bebauungsplan Nr. 932 ꞌRombachstraße/Bobendenꞌ) mit Einfamilienhausbebauung in Form von Reihenhäusern.
Südlich der Rombachstraße befinden sich die Sportanlagen ꞌWolferskaulꞌ mit zwei Fußballplätzen, Leichtathletikeinrichtungen sowie einem Sport- und Schwimmhallenkomplex (Schwimmhalle Brand) in ca. 65 m Entfernung zum Plangebiet.
Erholungseignung / Freianlagenplan
Das Plangebiet selbst ist zurzeit abgezäunt und steht der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung. Westlich des Plangebiets
befindet sich der regional bedeutsame Fuß-und Radweg 'Vennbahnweg', damit ist das Plangebiet auch zur freien Land-
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 31.01.2017
schaft orientiert. Die nächstgelegenen öffentlichen Spiel- und Grünflächen liegen im Bereich des Brander Walls und an
der Schagenstraße.
Westlich des Vennbahnwegs in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 943 zwischen dem geplanten Wohngebiet und dem Vennbahnweg nördlich des Heinrich-Sommer-Hauses ein neuer
Spielplatz und ein Aufenthaltsbereich für Radfahrer geplant. Dieser befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet
und kann von den Bewohnern genutzt werden, so dass kein öffentlicher Spielplatz innerhalb des Plangebiets erforderlich ist. Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde ein Grünordnungsplan im Maßstab 1:200 erstellt. Dieser stellt
die Ausgestaltung der Freiflächen sowie die entfallenden und neu zu pflanzenden Bäume dar.
Lärm
Zum Bebauungsplan wurde eine schalltechnische Untersuchung erarbeitet. Zur Beurteilung der Lärmsituation werden
die folgenden Emissionsquellen im näheren Umfeld betrachtet:
Verkehrslärm nach DIN 18005 / RLS-90 (Rombachstraße und insbes. Autobahnlärm der A 44)
Gewerbelärm nach DIN 18005 / TA Lärm (benachbarte Schreinereien/ Zimmerei/ Maschinenbaufirma)
Sportlärm nach DIN 18005 / 18. BImSchV (südlich der Rombachstraße gelegene Sportanlage 'Wolferskaul')
Lärmimmissionen Verkehr
Die schalltechnische Untersuchung ermittelt als Belastung durch die Rombachstraße sowie die Autobahn 44 je nach
Lage der Fassaden Verkehrslärmimmissionen am Tag (6-22 Uhr) zwischen 41 und 61 dB(A). Daraus ergibt sich eine
Überschreitung des Orientierungswertes der DIN 18005 (55 dB(A)) von bis zu 6 dB(A). Nachts (22-6 Uhr) betragen die
Verkehrslärmimmissionen je nach Lage der Fassaden zwischen 35 und 53 dB(A), so dass sich eine Überschreitung des
nächtlichen Orientierungswertes von 45 dB(A) um bis zu 8 dB(A) ergibt. Die Überschreitungen ergeben sich insbesondere an den zur Rombachstraße bzw. zur Autobahn 44 ausgerichteten Fassaden (Südwest, Südost und Nordwest). Da
aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Wänden / Wällen aus städtebaulichen Gründen nicht gewünscht sind, wird
der Immissionskonflikt durch sogenannte passive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzmaßnahmen am Gebäude)
durch die Festsetzung von Lärmpegelbereichen gelöst. Hierzu werden im Bebauungsplan abhängig vom festgesetzten
Lärmpegelbereich Schallschutzanforderungen an die Außenbauteile schutzbedürftiger Aufenthaltsräume gemäß
DIN 4109 'Schallschutz im Hochbau' gestellt.
Lärmimmissionen Tiefgarage
Für die Ermittlung der Lärmemissionen der Tiefgarage wurden die Berechnungsansätze der Parkplatzlärmstudie bezüglich der Bewegungen je Stellplatz zu verschiedenen Tageszeiten angewendet. Zur Tagzeit verursacht die Tiefgarage
nebst Rampe nach Aussage des Gutachtens keine nachteiligen Störungen. Maßgeblich für die Beurteilung ist die lauteste Nachtstunde, da zu dieser Zeit die größte Schutzwürdigkeit besteht. Für die Lärmimmissionen der Tiefgarage gelten die Immissionsrichtwerte der TA Lärm (nachts 40 dB(A)). Die offene Rampe mit einer maximalen Neigung der
Längsachse von 10% verursacht zur Nachtzeit Überschreitungen des geltenden Immissionsrichtwertes von bis zu
4 dB(A) in einem Teilbereich der Südostfassade. Aus Sicht des Gutachters ist trotz dieser Überschreitung des Richtwertes ein gesundes Wohnen möglich, da der entsprechende Richtwert für Mischgebiete von 45 dB(A) eingehalten bzw.
um 1 dB(A) unterschritten wird. Die auf das südöstlich angrenzende Mischgebiet einwirkenden Belastungen liegen
ebenfalls unterhalb des maßgeblichen Richtwertes für Mischgebiete von tags 55 dB(A) und nachts 45 dB(A), so dass
keine schädlichen Auswirkungen durch das geplante Vorhaben auf die benachbarte Bebauung zu erwarten sind.
Laut schalltechnischem Gutachten (Stand Januar 2017) wird eine Abschirmwand mit einer Mindesthöhe von 250,60 m
über NHN als Absturzsicherung entlang der geplanten Tiefgaragen-Zufahrt erforderlich, um die angrenzenden Wohnungen vor möglichen Lärmemissionen der Zufahrt zur Tiefgarage zu schützen.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
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Lärmimmissionen Gewerbe
Die schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass von der unmittelbar angrenzenden Schreinerei und
den weiteren auf dem Betriebsgrundstück ansässigen Firmen keine Lärmimmissionen ausgehen, die die Vorgaben der
TA Lärm überschreiten. Die Gesamt-Beurteilungspegel liegen mit Werten zwischen 34,4 und 48,3 dB(A) deutlich unter
dem Immissionsrichtwert von 55 dB(A). Die Spitzenpegel überschreiten den Richtwert um weniger als 30 dB(A) und
entsprechen somit den geltenden Vorgaben der TA Lärm für kurzzeitige Geräuschspitzen.
Die zukünftig durch das geplante 'Vennbahncenter' nördlich des Vennbahnwegs entstehenden Lärmimmissionen sind
nach Einschätzung des Gutachtens mit einer Belastung von < 45 dB(A) lärmtechnisch für das Plangebiet ohne Bedeutung.
Lärmimmissionen Sportanlage 'Wolferskaul'
Für das Plangebiet sind innerhalb der Sportanlage 'Wolferskaul' insbesondere die zwei Fußballplätze des DJK Rasensport Brand sowie eine geplante Stellplatzanlage südlich der Rombachstraße maßgeblich, die Leichtathletikeinrichtungen sowie die Sport- und Schwimmhalle sind lärmtechnisch ohne Bedeutung. Für die Nutzung der Fußballplätze wurden sowohl der Trainingsbetrieb als auch offizielle Spiele, die im Wesentlichen an den Wochenenden stattfinden, berücksichtigt, im Rahmen derer Lärm durch die Spieler selbst, die Schiedsrichterpfeife, die Zuschauer sowie die Lautsprecherdurchsagen verursacht wird. Darüber hinaus werden die Lärmimmissionen der geplanten Stellplatzanlage zwischen Rombachstraße und Sportanlage betrachtet. Die schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass
durch die südlich des Plangebiets gelegene Sportanlage inkl. der geplanten Stellplatzanlage mit max. 135 Stellplätzen
keine nachteiligen Störungen auf das Plangebiet zu erwarten sind. Die relevanten Immissionsrichtwerte werden eingehalten.
4.2 Schutzgut Landschaft
Das Plangebiet liegt im unbebauten Innenbereich zwischen der südöstlich angrenzenden Tischlerei, der Rombachstraße im Südwesten sowie dem Vennbahnweg im Nordwesten, der durch eine neu gepflanzte Baumreihe begleitet
wird. Nordöstlich grenzen Gärten mit Obstbaumbestand an. Südwestlich jenseits der Rombachstraße befinden sich
Sportanlagen, die zum Plangebiet hin durch eine hohe Pappelreihe und zur Vennbahn u.a. durch einen Wall abgeschirmt werden. Westlich und nordwestlich liegen weitere Grünlandflächen, für die ebenfalls eine Bebauung geplant ist.
Auf der nördlichen Seite der Rombachstraße befinden sich vereinzelt ortsbildprägende Baumreihen. Die Bebauung
(z.B. Heinrich-Sommer-Haus sowie die geplante Wohnbebauung des Bebauungsplanes Nr. 943) tritt zum Erhalt der
Bäume an diesen Stellen von der Rombachstraße zurück.
Durch das Vorhaben geht eine von zwei Seiten von Bebauung umgebene Grünlandfläche als Freiraum verloren. Blickbeziehungen auf das Plangebiet bestehen von der Rombachstraße, der Vennbahntrasse und den angrenzenden privaten Gärten. Ein Verlust von maßgeblichem Baumbestand ist mit dem Vorhaben nicht verbunden. Vier mittelalte Hainbuchen im Plangebiet und ein Spitzahorn im Straßenraum an der Rombachstraße gehen verloren. Erhebliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden insofern nicht erwartet. Durch zukünftige Baumpflanzungen im Plangebiet und im
Straßenraum (Eingrünung zur Vennbahntrasse und Rombachstraße) wird das Plangebiet zukünftig begrünt.
4.3
Schutzgut Tiere / Pflanzen / biologische Vielfalt
Naturraum und potenzielle natürliche Vegetation
Das Plangebiet liegt am südlichen Rand der naturräumlichen Haupteinheit 'Aachener Hügelland' (NR-561) im Übergang
zur 'Vennfußfläche' (NR 560). Als potenziell natürliche Vegetation würde sich in diesem Raum ein HainsimsenBuchenwald mit Rasenschmiele entwickeln.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
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Landschaftsplan, Schutzgebiete
Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans der Stadt Aachen und weist keine Schutzgebiete oder geschützte Biotope auf.
Biotope / Baumschutz
Das Plangebiet wird derzeit als Grünland (artenarmes, frisches Intensivgrünland) genutzt. An der südwestlichen Seite
parallel zur Rombachstraße befindet sich eine Baumreihe mit vier Hainbuchen (Stammumfänge 0,75 m, 0,9 m, 0,9 m,
1,1 m). Der südöstliche Baum weist einen Stammriss auf. Durch die vorherige Nutzung des Plangebietes als Viehweide
wurden die bestehenden Bäume in ihrem natürlichen Wuchs beeinträchtigt.
An der nordwestlichen Grenze des Plangebiets verläuft ein ca. 4 m breiter asphaltierter Weg, der als Erschließung des
nördlich angrenzenden Grundstücks dient. Der Weg schließt an die Rombachstraße an.
Im Straßenraum der Rombachstraße stocken außerhalb des Plangebietes zwei Spitzahorne mit Stammumfängen von
0,65 und 0,9 m. Für das Vorhaben wurde der in Abbildung 3 gezeigte Grünordnungsplan mit Baumbilanzplan erstellt1.
Das Grünland, vier mittelalte Hainbuchen im Plangebiet und ein Straßenbaum an der Rombachstraße gehen in der
Bauphase verloren. Nach Abschluss der Bauphase werden die Freiflächen im Plangebiet auf einer Fläche von rd.
1.750 m² mit Rasenflächen, Stauden, Baum- und Strauchpflanzungen begrünt. Der Bebauungsplan setzt die Anpflanzung von 14 Laubbäumen fest (4 Bäume mit zeichnerischer Festsetzung und 10 Bäume mit textlicher Festsetzung). Eine extensive Dachbegrünung erfolgt auf einer Fläche von rd. 1.610 m². Für das Plangebiet findet die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen2 Anwendung. Im Zusammenhang mit dem Vorhaben gehen 4 geschützte Bäume und 1 nicht
geschützter Baum verloren.
1
2
Greenbox Landschaftsarchitekten Köln / Düsseldorf, Hubertus Schäfer / Rudolf Tuczek: B-Plan Rombachstraße / Wolferskaulwinkel, Grünordnungsplan, Stand 30.01.2017
Stadt Aachen (2001): Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Aachen (Baumschutzsatzung) vom 31.01.2001
13
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
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Abbildung 3:
Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 31.01.2017
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 972 'Rombachstraße / Wolferskaulwinkel'
Quelle: Greenbox, Stand 30.01.2017
Artenschutzrecht
Gem. VV-Artenschutz und Leitfaden 'Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben' ist zu klären, ob artenschutzrechtliche Belange durch die Planung betroffen sind, bzw. inwieweit Konflikte durch
entsprechende Maßnahmen vermieden werden können. Dies wurde für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan im
Rahmen einer artenschutzrechtlichen Vorprüfung (ASP, Stufe 1) beurteilt3.
Im Plangebiet befinden sich bis auf einen Stammriss in einer der Hainbuchen keine Nester oder Höhlen. Den Stammriss könnten potenziell einzelne Exemplare der Großen Bartfledermaus als Zwischenquartier nutzen, eine Besiedlung ist
aber auf Grund der Lage des Plangebietes und der Seltenheit der Art äußerst unwahrscheinlich. Eine Nutzung des
3
BKR Aachen (2015): Stadt Aachen Vorhabenbezogener Bebauungsplan ꞌRombachstraße / Wolferskaulwinkelꞌ Artenschutzprüfung Stufe I
(Vorprüfung), Stand 08.09.2015
14
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Plangebietes zur Nahrungssuche durch die Fledermausarten Große Bartfledermaus, Zwerg-, Breitflügel- und Zweifarbfledermaus sowie die Vogelarten Mäusebussard, Turmfalke, Sperber, Schleiereule, Mehl- und Rauchschwalbe ist möglich. Eine essenzielle Bedeutung der Grünlandflächen sowie eine erhebliche vorhabensbedingte Störung auf möglicherweise im Umfeld vorkommende planungsrelevante Arten können aber ausgeschlossen werden.
Zur Vermeidung von Tötungen einzelner Individuen sowie der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gemäß
§ 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Bundesnaturschutzgesetz sind Fällarbeiten ausschließlich außerhalb der Brutzeit von Vogelarten im Zeitraum von Oktober bis Februar durchzuführen.
Diese artenschutzrechtliche Minderungsmaßnahme wird über Regelungen im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gesichert.
4.4
Schutzgut Wasser
Grundwasserschutz
Der Geltungsbereich ist bisher unbebaut und wird als Grünlandfläche landwirtschaftlich genutzt.
Der Untergrund wird dominiert von den bis in größere Tiefen reichenden Verwitterungsbildungen des Kohlenkalkes, die
eine geringe bis mittlere Wasserdurchlässigkeit besitzen. Überlagert wird diese Schicht von den Deckschichten aus gering wasserdurchlässigen Lößlehmen, die im gesamten Plangebiet bis in eine Tiefe von gut zwei Metern reichen und
einen gewissen Schutz vor Verschmutzungen bilden.
Der Boden ist überwiegend als gering wasserdurchlässig einzustufen. Wegen der vorgenannten Eigenschaften trägt der
Boden kaum zur örtlichen Grundwasserneubildung bei. Eine gezielte Versickerung ist kaum möglich.
Somit ist verbreitet mit kapillar gebundener starker Staunässe und vereinzelt mit unbeweglichem Schichtenwasser zu
rechnen. Bei extremen Witterungsverhältnissen kann Stauwasser bis kurz unter die Grasnarbe ansteigen. Der Grundwasserflurabstand (Stauwasserspiegel) lag zum Zeitpunkt der Bohrerkundung zwischen 1,1 m und 2,5 m unter Flur bei
einem Grundwassergefälle von Süden nach Norden4. Die Grundwasserflurabstandskarte der Stadt Aachen aus 1993
gibt Flurabstände zwischen 2,5 m und 4 m an.
Die Sohle der geplanten Tiefgarage liegt etwa bei rd. 246 m ü NHN. Bei Geländehöhen zwischen 250,33 m und
248,04 m ü. NHN bindet die Tiefgarage somit in das Grundwasser ein. Insofern besteht in der Bauphase ein hohes Risiko für eine Verschmutzung des Grundwassers. Neben einer druckwasserdichten Abdichtung der erdberührenden
Bauwerke, zum Schutz vor hohem Grundwasser, wird ggf. eine Umleitung des Grundwasserstromes um den Baukörper
herum erforderlich.
Gem. § 49 WHG ergeben sich beim Bauen im Grundwasser erhörte Anforderungen an die Genehmigung im Rahmen
der Bauphase. Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf das Grundwasser auswirken können, sind der Unteren Wasserbehörde einen Monat vor Beginn anzuzeigen. Ggf. wird eine wasserrechtliche Erlaubnis (ggf. verbunden mit Auflagen zum Schutz des Grundwassers und einem hydrogeologischen
Gutachten) erforderlich. Sollte eine Umleitung des Grundwasserstromes erforderlich werden, ist bei der Unteren Wasserbehörde eine Erlaubnis zu beantragen.
Zu Vermeidung von erheblichen Auswirkungen auf das Grundwasser werden Schutzmaßnahmen für das Grundwasser
empfohlen. Eine Festlegung der Maßnahmen erfolgt im nachfolgenden Genehmigungsverfahren.
4
Prof. Dr.-Ing. H. Dieler + Partner GmbH, Geotechnischer Bericht über die geohydrologischen und geotechnische Beschaffenheit des Grundstücks im Hinblick auf die geplante Wohnbebauung, 05.12.2014
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
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Wasserschutzgebiete
Das Plangebiet befindet sich derzeit nicht innerhalb eines festgesetzten Wasserschutzgebietes. Die Wasserschutzzone 3 des festgesetzte Wasserschutzgebietes 'Eicher Stollen' liegt südwestlich in mehr als 800 m Entfernung5.
Die Wasserschutzgebietsabgrenzung 'Eicher Stollen' und die zugehörige Verordnung werden auf der Basis neuer hydrogeologischer Berechnungen überarbeitet. Geplant ist eine Ausweitung der Wasserschutzzone, so dass zukünftig rd.
30% im Westen des Plangebietes innerhalb der geplante Wasserschutzgebietszone IIa liegen.
Sobald die zugehörige Verordnung Rechtskraft erlangt, sind ihre Vorgaben im Rahmen der Bauleitplanung und der
Baugenehmigung zu berücksichtigen. Diesbezügliche Genehmigungspflichten und Auflagen entstehen insbesondere für
die Entwässerung und den Leitungsbau.
Oberflächengewässer / Hochwasser
Im Plangebiet befinden sich keine Oberflächengewässer, festgesetzte Überschwemmungsgebiete oder hochwassergefährdete Bereiche. Auswirkungen auf Oberflächengewässer sind mit der Planung insofern nicht verbunden.
Das Plangebiet gehört zum Einzugsgebiet des Haarbaches bzw. der Wurm, an deren Unterlauf Hochwassergefahr besteht. Zur Vermeidung einer Verschärfung des Hochwasserrisikos für die Unterlieger wurde ein Hochwassernachweis6
erstellt.
Entwässerung
Die Niederschlagswasserbeseitigung im Plangebiet erfolgt über den vorhandenen Mischwasserkanal. Der Mischwasserkanal entwässert über das RÜB Weiern in Richtung Kläranlage Eilendorf. Das RÜB Weiern entlastet direkt in das
HRB Debyestraße. Eine gezielte Versickerung des nicht verunreinigten Niederschlagswassers ist auf Grund der Bodenbeschaffenheiten sowie der Lage innerhalb einer geplante WSZ nicht möglich (vgl. Dieler + Partner GmbH).
Maßgeblich für den Hochwasserschutznachweis sowie die Dimensionierung einer ggf. erforderlichen Rückhaltung sind
die Belastung des Hochwasserrückhaltebecken HRB Debyestraße und die Auswirkungen auf den gesamten Gewässerverlauf des Haarbachs bis zur Mündung in die Wurm. Gem. Hochwasserschutznachweis ist eine Rückhaltung erforderlich. Das notwendige Rückhaltevolumen beläuft sich auf 134 m³ bei einer maximal zulässigen Drosselwassermenge von
4,5 l/s (vgl. RWTG6). Das geplante Rückhaltebecken befindet sich im Untergeschoss des Gebäudes.
4.5
Schutzgüter Luft und Geruchsimmissionen
Luft
Die lufthygienische Situation im Plangebiet (Rombachstraße) mit deutlicher Entfernung von der überaus stark frequentierten und daher lufthygienisch hoch belasteten Trierer Straße (B 258) kann im gesamtstädtischen Vergleich als moderat bewertet werden. Durch die geplante Wohnbebauung und die damit einhergehenden zusätzlichen Kfz-Verkehre
werden die relevanten Luftschadstoffgrenzwerte (für Stickstoffdioxide und Feinstaub) unter Berücksichtigung der örtlichen Vorbelastung sowie der guten Austauschbedingungen aller Voraussicht nach deutlich unterschritten.
Für das Stadtgebiet besteht seit dem Jahr 2009 ein Luftreinhalteplan, der derzeit fortgeschrieben wird (BEZIRKSREGIERUNG KÖLN Entwurf Stand 1/2015). Zur Verringerung der Schadstoffimmissionen wurde ab 1. Februar 2016 eine Umweltzone innerhalb des Aachener Außenrings eingerichtet (STADT AACHEN 2015). Das Plangebiet liegt außerhalb der
Umweltzone.
5
6
Ordnungsbehördliche Verordnung zur vorläufigen Anordnung von Verboten, Beschränkungen sowie Duldungs- und Handlungspflichten für
das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Eicher Stollen der Stadtwerke Aachen AG (Vorläufige Anordnung Eicher Stollen) vom 14.
Januar 2016, Sonderbeilage zum Amtsblatt Nr. 3 für den Regierungsbezirk Köln, Ausgegeben in Köln am 25. Januar 2016.
RWTG - Rur-Wasser-Technik GmbH (2016): Bauvorhaben 'Bartholomäushof' Hochwassernachweise für Mischwassereinleitung, Kurzbericht,
Stand Februar/März 2016.
16
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 31.01.2017
Lüftungstechnische Bewertung der Tiefgarage
Die geplante Tiefgarage soll eine natürliche Belüftung erhalten. Zur Beurteilung der natürlichen Lüftung der unterirdischen Garage wurde eine gutachterliche Stellungnahme von BFT Cognos GmbH eingeholt. Diese empfiehlt den Einbau
von Nachströmöffnungen und zur Unterstützung der Luftströmung den Einbau von Jetventilatoren, die zu den täglichen
Verkehrsspitzen eingeschaltet werden. Damit kann eine lufthygienische Belastung von schutzwürdigen Nutzungen wie
Kinderspielflächen, Terrassen, Fenster von Wohnungen und Balkone vermieden werden. Diese Maßnahmen werden im
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gesichert.
Betrachtung der Geruchsimmissionen der zwei benachbarten Schreinereien
Im Umfeld des Plangebietes befinden sich zwei holzverarbeitende Betriebe mit Lackieranlagen, von denen Geruchsemissionen ausgehen können. Es handelt sich um eine Schreinerei auf dem benachbarten Grundstück sowie eine
weitere Schreinerei in mehr als 100 m Entfernung zum Plangebiet. In einem Gutachten7 (ANECO 2016) wurde untersucht, ob und in welchem Umfang durch die Lackieranlagen hervorgerufene Immissionen im Plangebiet auftreten. Die
Untersuchungsergebnisse zeigen, dass die maßgeblichen Immissionswerte der Geruchsimmissions-Richtlinie NRW im
Plangebiet eingehalten werden. Schädliche Umwelteinwirkungen durch Gerüche können daher ausgeschlossen werden.
4.6 Schutzgut Klima
Das Plangebiet wird im gesamtstädtischen Klimagutachten der Stadt Aachen aus dem Jahr 2000 dem Klimatoptyp
′Siedlungsklima' zugeordnet. Nach den Ergebnissen des Klimagutachtens resultieren aus der überwiegend locker bebauten und gut durchgrünten Wohnsiedlung nur schwache Wärmeinseln, ein ausreichender Luftaustausch und insgesamt gute Bioklimate. Das Plangebiet profitiert von einer großräumigen, nordwärts gerichteten Kaltluftströmung in Richtung Trierer Straße (Kaltluftzielgebiet in der Bebauung). Der Kaltluftabfluss setzt sich kleinräumig auch innerhalb der
Bebauung fort.
Durch das Vorhaben kommt es zu einer vergleichsweise kleinflächigen Verdichtung lockerer, gut durchlüfteter Siedlungsbereiche. Die Bebauung hat für sich betrachtet keine nennenswerten lokalklimatischen Auswirkungen.
4.7
Schutzgut Boden
Relief
Insgesamt fällt das Gelände von der Rombachstraße von 250,33 m auf 248,04 m ü. NHN an der nördlichen Grenze ab.
Unmittelbar an der Rombachstraße besteht eine Böschung mit einem Gefälle von rund 0,9 m.
Vorsorgender Bodenschutz
Das Plangebiet wurde im Rahmen der Bodenfunktionskartierung erfasst8. Die Bodenfunktionskarte (BK 5) stellt im
Plangebiet Pseudogley dar, der aufgrund seiner Funktion im Naturhaushalt eine mittlere Bedeutung aufweist. Die Böden werden landwirtschaftlich (Grünland) genutzt und weisen überwiegend eine sehr geringe anthropogene Überprägung auf. Im nördlichen Bereich sind die natürlichen Böden durch Aufschüttungen (schwach schluffige Sandkiese) anthropogen überprägt9.
In der Bauphase werden die Böden im Plangebiet voraussichtlich durch Bodenauftrag oder -abtrag überprägt, nehmen
aber zukünftig wieder Bodenfunktionen wahr. Der Bebauungsplan ermöglicht eine dauerhafte Bebauung oder Versiegelung auf rd. 70 % des Plangebietes. In diesem Bereich können die Böden nicht erhalten werden; die Bodenfunktionen
gehen dauerhaft vollständig verloren.
7
8
9
Aneco (2016): Abschätzung der maximalen Geruchshäufigkeiten im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Rombachstraße/
Wolferskaulwinkel, Stand 11.07.2016
Ingenieurbüro Feldwisch (2009): Erstellung von Bodenfunktionskarten für das Stadtgebiet Aachen.
Prof. Dr.-Ing. H. Dieler + Partner GmbH (2014): Geotechnischer Bericht über die geohydrologischen und geotechnische Beschaffenheit des
Grundstücke im Hinblick auf die geplante Wohnbebauung, Stand 5.12.2014
17
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 31.01.2017
Mit der dauerhaften Flächeninanspruchnahme von Böden mit mittlere Bedeutung in einer Größenordnung von rd.
4.100 m² sind insgesamt keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden verbunden. Die Anwendung der
Eingriffsregelung sowie ein Ausgleich sind rechtlich nicht erforderlich (vgl. § 13 a Abs. 2 Nr. 4 i.V. mit § 1a Abs. 3 Satz 5
BauGB).
Durch die geplante extensive Dachbegrünung auf einer Fläche von rd. 1.610 m² werden Beeinträchtigungen in Bezug
auf die Bodenfunktion 'Ausgleichskörper im Wasserhaushalt' (Verdunstung und Wasserrückhaltung) vermindert.
Altlasten
Nach derzeitigem Planungsstand befinden sich sowohl in dem B-Plangebiet als auch in der unmittelbaren Umgebung
keine Eintragungen von Altlastenverdachtsflächen im Kataster. Konkrete Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen
liegen ebenfalls nicht vor. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken im Hinblick auf die geplante zukünftige Wohnnutzung.
4.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Im Plangebiet selbst befinden sich keine eingetragen Bau- oder Bodendenkmäler. Östlich des Plangebietes befinden
sich mehrere Baudenkmäler. Es handelt sich um Hofanlagen mit zugehörigen Nebengebäuden, die in der dort anschließenden gemischten Bebauung liegen.
Direkte Auswirkungen auf Bau- oder Bodendenkmäler sind mit der Planung nicht verbunden. Geringfügige Auswirkungen bestehen durch eine Veränderung des Umfeldes der Baudenkmäler.
5
Begründung der Festsetzungen
5.1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Das Plangebiet wird als 'Allgemeines Wohngebiet' festgesetzt werden. Damit ist es aus den Darstellungen des derzeit
geltenden Flächennutzungsplanes, welcher gemischte Baufläche darstellt - insbesondere wegen der geringen Flächengröße, als entwickelt anzusehen. Das Plangebiet ist insbesondere für die Entwicklung von dringend benötigtem Wohnraum im Stadtteil Brand sehr gut geeignet. Es bietet eine gute verkehrliche Anbindung an den ÖPNV und an das öffentliche und übergeordnete Verkehrsnetz (Anbindung über die Trierer Straße an die Autobahn 44). Die Nähe zu Nahversorgungseinrichtungen, Schulen und Kindergärten, Sport- und Freizeitangeboten gewährleistet einen attraktiven Wohnstandort. In Anlehnung an die bereits in der Umgebung umfangreich entstandenen Wohnbauentwicklungen (Geschosswohnungs- und Einfamilienhausbau) soll innerhalb des Plangebiets eine Wohnanlage für verschiedene Nutzergruppen
entstehen und wird daher ein Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO festgesetzt. Die geplante Wohnnutzung fügt
sich in die westlich, südlich und östlich bereits bestehende Wohnbebauung ein. Die Verträglichkeit mit den nördlich und
östlich vorhandenen gemischten Nutzungen wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geprüft (vgl. hierzu Kapitel 4.1 u. 4.5).
Damit wird mit Schaffung von weiterem, qualitativ hochwertigem und innenstadtnahem Wohnraum dem Bedarf insbesondere im Stadtteil Brand entsprochen. Darüber hinaus sollen einzelne ergänzende, nicht störende Nutzungen im Sinne einer lebendigen und nachhaltigen Nutzungsmischung (z.B. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) zugelassen werden.
Die gemäß BauNVO § 4 Abs. 2 BauNVO innerhalb eines Allgemeinen Wohngebiets allgemein zulässigen Nutzungen
wie der Versorgung des Gebiets dienende Läden und Schank- und Speisewirtschaften werden auf Grund der geringen
Plangebietsgröße ausgeschlossen, da sie auf Grund ihrer Flächengröße die gewünschte Wohnnutzung verdrängen und
die damit verbundenen Immissionen die vorhandene und geplante Wohnnutzung stören würden.
Nicht störende Handwerksbetriebe werden gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO nur ausnahmsweise zugelassen, um im Einzelfall prüfen zu können, ob ein verträgliches Einfügen in das Wohngebiet möglich ist.
18
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 31.01.2017
Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes sind die gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen Gartenbaubetriebe und Tankstellen – im Plangebiet unzulässig, da hierdurch Störungen der schutzbedürftigen Wohnnutzungen und der städtebaulichen Ordnung nicht auszuschließen sind. Das Plangebiet ist insbesondere wegen seiner
geringen Größe nicht für die Ansiedlung von flächenintensiven Betrieben wie Gartenbaubetriebe oder Tankstellen geeignet; diese würden die gewünschte Wohnnutzung verdrängen. Zudem gibt es für flächenintensive Nutzungen besser
geeignete Stellen im Stadtgebiet.
5.2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Für das Plangebiet wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,5 festgesetzt. Damit wird die Obergrenze des § 17 BauNVO für Allgemeine Wohngebiete von 0,4 geringfügig überschritten. Darüber hinaus dürfen bis zu einer GRZ von 0,7 weitere Flächen entsprechend der Regelung des § 19 Abs. 4 BauNVO durch Zufahrten, die Unterbauung durch eine Tiefgarage, Wege und Spielflächen, Stellplätze und den Vorplatz versiegelt bzw. unterbaut werden. Diese Überschreitungen werden zugelassen, um dem städtebaulichen Ziel 'Schaffung von attraktivem Wohnraum in zentralen Lagen' und
einer verträglichen Verdichtung nachzukommen.
Insbesondere gut angebundene Flächen im Innenbereich, für die der Flächennutzungsplan bereits eine bauliche Nutzung (hier: gemischte Nutzung) vorsieht, und die sich in der Nähe von Nahversorgungseinrichtungen sowie sozialer Infrastruktur (Schulen, Kindergärten, Sportflächen und Naherholungsflächen) befinden, sind vorrangig zu entwickeln und
entsprechend zu verdichten. Dieses Ziel ist bereits in § 1 Abs. 5 BauGB verankert.
Die geringe Überschreitung der in § 17 BauNVO vorgegebenen Obergrenze der Grundflächenzahl von 0,4 für Allgemeine Wohngebiete um 0,1 wird als städtebaulich verträglich eingestuft werden. Dabei sind insbesondere die städtebaulichen Gründe einer gewünschten Verdichtung im Innenbereich und ausgleichende Faktoren, wie umliegende Freiflächen (z.B. Sportanlage 'Wolferskaul' mit umliegenden Grünflächen, der Vennbahnweg mit angrenzenden Freiflächen)
in die Betrachtung einbezogen worden.
Die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse werden nicht beeinträchtigt und nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu erwarten. Durch die Anlage von großzügigen Gründächern und weiteren Grün- und
Freiflächen im Hof der Wohnanlage können erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden.
Für eine ausreichende Besonnung, Belichtung und Belüftung wird durch die Abtreppung des Gebäudekörpers von vier
über drei auf zwei Geschosse und drei Öffnungen in der Erdgeschossebene gesorgt. Der Sozialabstand bleibt gewahrt,
da ein ausreichender Abstand zu den Nachbarbebauungen eingehalten wird. Die Hofform soll insbesondere den sozialen Kontakt der Bewohner (Mehrgenerationen-Wohnen) fördern und zur Kommunikation beitragen.
Auf die Festsetzung der Geschossflächenzahl wird verzichtet. Durch die Festsetzung der Anzahl der Vollgeschosse
wird die Geschossfläche ausreichend begrenzt. Die realisierbare Geschossfläche liegt unterhalb der für ein Allgemeines
Wohngebiet vorgeschriebenen GFZ von 1,2.
Die Anzahl der Vollgeschosse variiert von vier Vollgeschossen entlang der Rombachstraße (Südwesten) zu drei Vollgeschossen in Richtung Norden und Süden sowie zwei Vollgeschossen in Richtung Südosten.
Das realisierbare Bauvolumen wird darüber hinaus durch die Festsetzung einer maximal zulässigen Gebäudehöhe begrenzt. Diese sichert die Abstufung der einzelnen Flügel der Hofbebauung und ermöglicht aus den oberen Geschossen
Blickbeziehungen in die Umgebung. Gleichzeitig garantiert die Höhenfestsetzung die Einbindung in das Orts- und
Landschaftsbild. Um die technische Umsetzung des Gebäudes nicht zu stark einzuschränken, wird festgesetzt, dass
bestimmte Aufbauten und Anlagen (wie Auslassöffnungen, Lüftungs- und Klimaanlagen, Aufzugmaschinen und Treppenhäuser sowie Brüstungen und Absturzsicherungen) die festgesetzte Gebäudehöhe überschreiten dürfen.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 31.01.2017
5.3 Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO)
Es wird eine geschlossene Bauweise festgesetzt. Damit ist zwingend innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen
grenzständig zu bauen. Dies unterstützt das Ziel der Schaffung einer in sich geschlossenen Hofanlage und verhindert
die Auslösung von Abstandsflächen in diesem Bereich.
5.4 Überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO)
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen festgesetzt. Wird eine Baugrenze festgesetzt, so dürfen Gebäude und Gebäudeteile diese nicht überschreiten, wohl aber von diesen zurückspringen. Eine Überschreitung
durch untergeordnete Bauteile, wie z.B. Balkone, Wintergärten, Terrassenüberdachungen bis zu einer Tiefe von 2 m
wird zugelassen. Diese Regelung gilt nicht für die zur Rombachstraße ausgerichtete Südwestfassade sowie die Fassaden, die in Richtung Hof ausgerichtet sind, um die Hoffläche aus Gründen der Belichtung und Besonnung nicht weiter
zu verkleinern und zur Rombachstraße eine klare bauliche Fassung zu erhalten. Für diese Seiten ist auch eine geringe
Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Wintergärten, Terrassen und Terrassenüberdachungen nicht zulässig.
Die Baugrenzen ermöglichen ein angemessenes Einfügen der Planung in die umliegende Bebauung und berücksichtigen die benachbarten Baustrukturen sowie durch das Zurückspringen der vorderen Baugrenze von der Rombachstraße
die Schaffung einer ortstypischen Begrünung in Form einer Baumreihe zwischen Straße und Baukörper. Die Festsetzung trägt zu einer städtebaulich geordneten Entwicklung des Baugebiets bei.
5.5 Stellplätze und Garagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 BauNVO)
Stellplätze, Tiefgaragen und überdachte Stellplätze (Carports) sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
(Baugrenzen) sowie innerhalb der in der Planzeichnung festgesetzten Flächen für Tiefgaragen und Stellplätze zulässig.
Garagen und Carports werden im restlichen Plangebiet ausgeschlossen, da sie aus gestalterischen Gründen nicht gewünscht sind und um die verbleibenden Freiflächen als Grün- bzw. Spielflächen auf dem Grundstück insbesondere für
Kinder und Jugendliche zu sichern und die bauliche Ausnutzung des Grundstücks nicht weiter zu erhöhen.
Eine ausreichende Anzahl an Stellplätzen (geplant sind 64 Stellplätze, davon 2 Besucher-Stellplätze) befindet sich in
der Tiefgarage. Des Weiteren sind 9 Stellplätze im Bereich zwischen Rombachstraße, der vorderen Baugrenze und der
Tiefgaragenzufahrt u.a. für Besucher angesiedelt, um die wenigen Parkplätze im öffentlichen Straßenraum nicht in Anspruch zu nehmen. Durch die geplante Zufahrt zu den ebenerdigen Stellplätzen im Bereich des Vorplatzes zur Wohnanlage entfällt ein bestehender Straßenbaum, der jedoch etwas westlich durch eine Baumpflanzung ersetzt wird. Dies wird
als Regelung in den Durchführungsvertrag aufgenommen.
5.6 Nebenanlagen (§14 BauNVO)
Auf Grund der festgesetzten Ausnutzung der Grundstücksfläche mit einer GRZ von 0,45 sollen die außerhalb der Baugrenzen liegenden Flächen nicht durch weitere Gebäude in Anspruch genommen werden. Diese Festsetzung dient der
Sicherung der verbleibenden Grundstücksfläche als Frei- und Grünflächen, die für die Mehrfamilienwohnanlage von besonderer Bedeutung ist. Insbesondere auch aus städtebaulichen Gründen sollen die das Gebäude umgebenden Freiflächen nicht durch Gartenhäuser und Schuppen verbaut werden.
5.7 Bereich ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB)
Zur Vermeidung verkehrlicher Konflikte im Bereich der Kreuzung Rombachstraße / Vennbahnweg und um aus Gründen
der Verkehrssicherheit die Zahl der Grundstückseinfahrten zu begrenzen, wird entlang der Rombachstraße, abgesehen
von der Zufahrt zur Tiefgarage und der Zufahrt zum Vorplatz (über den auch die ebenerdigen Stellplätze an der Rombachstraße erschlossen werden), die Schaffung von Ein- und Ausfahrten ausgeschlossen.
20
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel 5.8
Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 31.01.2017
Lärmschutz (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
Verkehrslärm
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gemäß
§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB zu berücksichtigen. Das Plangebiet wird durch die unmittelbar südwestlich angrenzende Rombachstraße und die weiter westlich verlaufende Autobahn 44 durch Lärmimmissionen belastet. Zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde zur Ermittlung der einwirkenden Schallimmissionen ein schalltechnisches Gutachten durch
die Schall- und Wärmemessstelle Aachen GmbH (SWA GmbH, Stand Juli 2016, überarbeitet Januar 2017) erstellt. Dieses kommt zu dem Schluss, dass in Teilbereichen des Plangebiets die schalltechnischen Orientierungswerte der
DIN 18005 'Schallschutz im Städtebau' um zur Tagzeit bis zu 6 dB(A) und zur Nachtzeit bis zu 8 dB(A) überschritten
werden (vgl. hierzu Kap. 4.1). Ziel des Bebauungsplanes ist es, den Konflikt der schutzwürdigen Nutzungen mit dem auf
das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärm zu lösen. Zur Lösung des Lärmkonflikts setzt der Bebauungsplan daher die
erforderlichen Lärmpegelbereiche (LPB III und IV) für die Bebauung fest. Die Abgrenzung der Lärmpegelbereiche III
und IV für die einzelnen Gebäudeteile sind der Planzeichnung zu entnehmen. Es wurde für die Bestimmung der Lärmpegelbereiche eine freie Schallausbreitung zugrunde gelegt.
Zum Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen durch Schallimmissionen ist daher innerhalb der überbaubaren
Grundstücksflächen entsprechend der festgesetzten Lärmpegelbereiche IV bzw. III (LPB) für die Fassaden im Bereich
der schutzbedürftigen Nutzungen für Außenbauteile von Gebäuden ein Schalldämmmaß von erf. R'w,res. nach
DIN 410910 von mind. 40 dB bzw. 35 dB für Aufenthaltsräume in Wohnungen und Unterrichtsräume sowie von mind.
35 dB bzw. 30 dB für Büroräume einzuhalten. Die Anforderungen an die Schalldämmmaße der Außenbauteile bis zum
Lärmpegelbereich III werden in der Regel durch die aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) resultierenden Vorgaben mit der üblichen Massivbauweise und dem Einbau von Isolierglasfenstern als Wärmeschutz nach dem heutigen
Stand der Technik bereits eingehalten und werden daher nicht explizit festgesetzt.
Durch die Festsetzung von Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch bauliche Maßnahmen ist für die Innenbereiche der Wohngebäude ein ausreichender Schutz für die Wohnnutzungen gewährleistet. Die
Außenbereiche (z. B. Gärten, Terrassen und Balkone) werden weiterhin durch Lärmimmissionen beeinträchtigt. Da diese nicht zum dauernden Aufenthalt vorgesehenen sind, ist hier eine geringfügige Überschreitung hinnehmbar.
Ein aktiver Lärmschutz zur Rombachstraße hin ist nicht möglich, da sich aus städtebaulichen Gründen eine Lärmschutzwand hier nicht umsetzen lässt. Das bedeutet, dass die zur Rombachstraße hin orientierten Außenwohnbereiche
weiterhin durch Lärmimmissionen der angrenzenden Straße beeinträchtigt werden.
Durch die Wahl der Gebäudeform mit einer viergeschossigen Bebauung entlang der Rombachstraße und durch die Anlage eines Innenhofs wird jedoch ein großer Teil der Bebauung, der Innenhof und Teile des Außenbereichs durch bauliche Abschirmung vor Lärm geschützt.
Die auf die Außenwohnbereiche einwirkende Lärmbelastung wird in die Abwägung eingestellt, jedoch wegen des gewichtigen städtebaulichen Belangs der 'Schaffung von neuem Wohnraum in zentralen Lagen mit guter Erreichbarkeit
der vorhandenen Infrastruktur und von Nahversorgungseinrichtungen' sowie auf Grund der Schaffung von Wohnraum
als Maßnahme der Innenentwicklung zurückgestellt. Eine Gesundheitsgefährdung ist auf Grund der geringfügigen
Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005 nicht gegeben. Des Weiteren werden die Außenbereiche der
Wohnanlage nur zeitweise von den Bewohnern genutzt, so dass hier die vorhandene Lärmbelastung während dieses
Zeitraums hinzunehmen ist.
Mit der Festsetzung von entsprechenden Lärmpegelbereichen sowie der Festsetzung einer Abschirmwand (Fläche
ABCD) mit einer Höhe von 1,0 m auf einer Länge von rund 24 m entlang der nördlichen Seite der Tiefgaragenzufahrt in
Form einer Absturzsicherung wird dem Ziel gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse Rechnung getragen und die vorhandene Lärmbelastung planungsrechtlich berücksichtigt. Weiterhin besteht die Möglichkeit verlärmte Außenbereiche
10
DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ in der Fassung von Juli 2016
21
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 31.01.2017
wie Terrassen, Balkone und Außenwohnbereiche durch bauliche Maßnahmen (z.B. seitliche Plexiglas-Wände) zu
schützen.
5.9 Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB sind innerhalb des Plangebiets 14 Bäume anzupflanzen. Davon werden zur Sicherung der ortstypischen Eingrünung auf der nördlichen Straßenseite der Rombachstraße vier Bäume mit ihren Standorten zwischen Rombachstraße und dem Baukörper festgesetzt. Weitere 10 Bäume sollen zur Eingrünung der Wohnanlage auf den verbleibenden Grün- und Freiflächen (westliches, nördliches und östliches Plangebiet) angepflanzt werden. Die Lage der jeweiligen Bäume wird nicht festgesetzt, um die zukünftige Gestaltung des Plangebiets nicht einzuschränken.
Darüber hinaus wird aus gestalterischen Gründen sowie zur Sicherung eines guten Mikroklimas und eines geordneten
Umgangs mit anfallendem Niederschlagswasser (Verdunstung und Rückhaltung) die Begrünung der Dachflächen auf
einer Fläche von 1.610 m2 festgesetzt. Genaue Regelungen zur Dachbegrünung werden im Durchführungsvertrag geregelt.
6
Auswirkungen der Planung
6.1 Städtebauliche Auswirkungen
Die Nachverdichtung im Bereich Rombachstraße entspricht den städtebaulichen Zielen, die in der Rahmenplanung
Brand verankert sind. Die Nachverdichtung im Innenbereich insbesondere im Bereich gut angebundener innenstadtnaher Flächen mit einer guten Erreichbarkeit von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und der Nahversorgung ist städtebaulich gewollt. Die bauliche Weiterentwicklung des attraktiven Wohnstandortes Brand ist der Entwicklung von Flächen im Außenbereich vorzuziehen. Die Wohnanlage orientiert sich mit ihrer baulichen Dichte an der umgebenden Bebauung. Mit der Planung wird insbesondere der Nachfrage nach Wohnraum in Wohnungen entsprochen.
6.2 Verkehrliche Auswirkungen
Insgesamt werden durch den Neubau der Mehrfamilienwohnanlage 62 Wohneinheiten neu geschaffen, die eine Zunahme des Pkw- Verkehrs auf der Rombachstraße und den umliegenden Straße verursachen wird. Das vorhandene
Straßennetz ist ausreichend leistungsfähig, um die zusätzlichen Verkehre aufzunehmen.
Die Festsetzungen sehen die Unterbringung des überwiegenden Teils der erforderlichen Stellplätze in der Tiefgarage
vor. Als ebenerdige Stellplätze werden weitere 9 Stellplätze für Besucher im südlichen Teil des Plangebiets zwischen
Rombachstraße und Wohnanlage erstellt. Davon werden drei Stellplätze von der Zufahrt zur Tiefgarage und sechs über
den Vorplatz der Wohnanlage erschlossen. Der überwiegende Teil der in der Rombachstraße vorhandenen Stellplätze
bleibt erhalten und wird durch die Wohnanlage nicht in Anspruch genommen.
6.3 Umweltauswirkungen
Der Bebauungsplan sieht die Errichtung einer Mehrfamilienwohnanlage zur Schaffung von Mehrgenerationen-Wohnen
auf einer bisher nahezu unversiegelten Fläche vor. Der vorhandene Baumbestand (vier Hainbuchen) entfällt, wird jedoch durch 14 Neupflanzungen ersetzt. Durch die Planung ist nicht mit einer erheblichen Verschlechterung der Umweltsituation innerhalb des Plangebiets zu rechnen. Die geplante Bebauung trägt zudem als Maßnahme der Innenentwicklung zur Nachverdichtung im Bestand durch Schaffung von neuem Wohnraum in zentralen Lagen bei und schont damit
den Außenbereich. Eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung ist nicht erforderlich.
6.4 Planungsrechtliche Auswirkungen
Das Bebauungsplanverfahren wird als Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB im sog. beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Das Vorhaben erfüllt die Voraussetzungen des § 13a BauGB 'Bebau-
22
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 31.01.2017
ungsplan der Innenentwicklung' und kann ohne Umweltprüfung / Umweltbericht durchgeführt werden. Darüber hinaus
kann auf die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung und damit auf die Kompensation möglicher vorhabensbedingter Eingriffe
verzichtet werden. Die Auswirkungen auf die Umweltbelange sind jedoch trotzdem in die Abwägung der berührten Belange einzubeziehen. Diese Begründung befasst sich daher in Kapitel 4 mit den durch die Planung berührten Umweltbelangen und damit verbundenen Auswirkungen.
7
Kosten
Die Kosten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der Baumaßnahme werden vom Vorhabenträger getragen und im Detail im Durchführungsvertrag geregelt.
8
Durchführungsvertrag
Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gehört ein Durchführungsvertrag, der zwischen der Stadt Aachen und dem
Vorhabenträger abgeschlossen wird. Dieser Vertrag wird alle zuvor genannten Voraussetzungen und Bedingungen für
die Realisierung der Maßnahme sicherstellen. Außerdem trägt der Vertrag der gesetzlichen Vorgabe Rechnung, die
Frist für die Realisierung des Vorhabens festzulegen. Werden die festgelegten Termine nicht eingehalten, so soll die
Stadt Aachen entsprechend den gesetzlichen Regelungen die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
aufheben. In dem Durchführungsvertrag werden zum Satzungsbeschluss zudem auch Gestaltungsvorgaben für das
Vorhaben, Kostenübernahmen durch den Vorhabenträger u.a. geregelt. Dem Willen der Stadt Aachen, das vorliegende
Entwurfskonzept des geplanten Gebäudes auch umzusetzen, wird damit Rechnung getragen.
Voraussichtliche Inhalte:
Schaffung von 62 Stellplätzen und 2 Besucher-Stellplätzen innerhalb einer Tiefgarage sowie der erforderlichen
Fahrradstellplätze
Verpflichtung zur Erstellung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau
Investorenausgleichszahlung zur Verbesserung / Neubau eines benachbarten Spielplatzes
Entwässerungskonzept zur Einleitung des im Plangebiet anfallenden nicht verschmutzten Niederschlagswassers
Freiflächengestaltung (entsprechend Grünordnungsplan)
Neupflanzungen von Bäumen
Nebenbestimmungen aus dem Schallgutachten zum schallminimierten Betrieb der Tiefgarage
Lage, Art und Maß der Dachbegrünung
Lage, Art und Maß der Besucherparkplätze
Der Vertrag wird spätestens zum Satzungsbeschluss unterschrieben vorliegen.
23
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
9
Begründung zur erneuten öffentlichen Auslegung
Fassung vom 31.01.2017
Plandaten
Größe des Plangebiets
rd. 5.890 qm
Allgemeines Wohngebiet
rd. 5.890 qm
Gebäudegrundfläche
rd. 2.370 qm
Hoffläche
rd. 810 qm
Zufahrt Tiefgarage
rd. 220 qm
Vorplatz inkl. ebenerdige Stellplätze rd. 270 qm
Versickerungsanlage
rd. 135 cbm
Die Fläche des Vorhaben- und Erschließungsplans umfasst den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss am .................................. die
erneute öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 972 - Rombachstraße / Wolferskaulwinkel
- beschlossen hat.
Aachen, den
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
24
STADT AACHEN
Bebauungsplan Nr. 972
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4
r
ah
uf
t
sse
5
asse
a
Terr
6
hrt
Terr
III
7
TG
Zufa
8
9
Trau
nd
u
nt
hr
sfa
40
Au
m
Ro
ße
tra
hs
c
ba
am ......................... den Bebauungsplan Nr. 972 als Satzung beschlossen hat.
und dass alle Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen beachtet worden sind.
Aachen, den
8
57.1
h 2 .93
Dac 256
OK Dach
OK
6
54.7
fe 2
Ei
GEMARKUNGBrand
FLUR23
OK
TG
1 : 500
.22
25576.96
h
c
2
Da
OKK Dach
O
Lagerplatz
BEBAUUNGSPLAN NR.
972
Wolferskaulwinkel
Ansicht Südwest
M 1:200
Bebauungsplan Nr. 972
Rombachstrasse/ Wolferskaulwinkel
Ansicht Nordwest M 1:200
Bebauungsplan Nr. 972
Rombachstrasse/ Wolferskaulwinkel
Ansicht Nordost
M 1:200
Bebauungsplan Nr. 972
Rombachstrasse/ Wolferskaulwinkel
Ansicht Südost
M 1:200
Bebauungsplan Nr. 972
Rombachstrasse/ Wolferskaulwinkel
Schnitt B-B
M 1:200
Bebauungsplan Nr. 972
Rombachstrasse/ Wolferskaulwinkel
Schnitt Pflanzbeet Innenhof
25
8.
67
offen gepflasterte Wege, Zufahrten, Stellplätze
Bäume entfallen
248,09
Sitzmauer
Substrat
1,05
249,62
Kronendurchbruchmesser (m)
Gebäude
Baumschutzsatzung
247.85
Freiflächen mit Rasenflächen
248,12
248,20
0,60
Art
Nr.
248,14
Umfang
(cm)
1
Acer platanoides
65
6
nein
Stauden, Gehölze und Gräser
OK TG 249,02
2
Spielplatz
3
249,12
4
Cr
TG
ja
6
ja
8
Wegfall von Bäumen
Bäume Neupflanzung
Name
Pflanzgröße
%
5,
0
248,74
Erhalt von Bäumen
248,57
249,62
4,
Flur 7
0%
249,36
249,62
248,71
Fo
Fo
248,62
249,62
Ba
lko
ne
248,81
OK TG 249,02
Spielplatz
246,02 m2
6
Ac
Acer campestre 'Elsrijk'
Sol. Baum 4xvmDB STU. 25/30
4
Am
Amelanchier lamarckii
Sol. 4xvmDB
B 150-200, H 200-250,
mehrstämmig
2
Cr
Crataegus prunifolia
Sol. 4xvmDB B 150-200,
H 300-350
3
Fo
Fraxinus ornus
H 4xvmDB STU. 25/30
3
Gt
Gleditsia triacanthos 'Skyline'
Sol. 4xvmDB STU. 25/30
1
Apc
Acer platanoides 'Cleveland'
H 4xVmDB STU. 25/30
H 400-500 cm, B 150-200 cm
1
Ap
Acer platanoides
H 4xVmDB STU. 20/25
Ac
Apc
A
Ac
248,92
Am
Neupflanzung von Bäumen
Groß- und Kleinsträucher
extensive Dachbegrünung 1610 m²
A
249,62
249,67
110
Carpinus betulus
Stk.
1079
90
Carpinus betulus
248,62
Fo
249,13
ja
Traufe
5
249,62
248,82
249,04
8
248,42
Cr
248,62
90
Carpinus betulus
Stützmauer/Sichtbeton
248,62
248,47
1077
nein
6
248,62
St
üt
zm
au
er
Schnitt A-A
M 1:20
75
Carpinus betulus
249,62
1172
Ac
Am
249,62
Am
249,04
248,62
Ac
249,62
ze
lät
rkp
Pa
249,62
Am
TG
0,8
%
249.50
Gt
Hochbeet mit
Sitzeinfassung
249,10
249,62
OK TG 249,02
04
03
Betonsteinpflaster
02
249.79
r
maue
Stütz
249,62
ze
lät
rkp
Pa
Änderungen/Ergänzungen
Gt
Cb
U=0,9 3
Datum
TGA
B-Plan Rombachstraße/Wolferskaulwinkel
4 Cb
U=1,1
5
249,62
greenbox
Landschaftsarchitekten
Köln / Düsseldorf
Hubertus Schäfer / Rudolf Tuczek
Bauherr/Auftraggeber
ze
lät
rkp
Pa
250,30
Verteiler
Bauvorhaben
Ac
Ac
Statik
249,18
Architekt
246,22
Büro Köln:
Graeffstr. 35
50823 Köln
Tel.: 0221/949977-10
Fax: 0221/949977-11
www.greenbox.la
info@greenbox.la
10 %
249,59
249,61
249,68
249,82
Betonsteinpflaster
249,76
Unterschrift Bauherr/Auftraggeber
249,77
Stand Architektur
Plannr. Architektur
Planungsstufe
Inhalt
249,94
dichter Bewuchs
40
OK Mauer
250,50
2
57.296
2
h
.
Dac
256
OK Dach
OK
Büro Düsseldorf:
Breisacher Str. 14
40468 Düsseldorf
Tel.: 0211/34 40 61
Büro Stuttgart:
Alexanderstr. 92
70182 Stuttgart
Tel.: 0711/566126-00
Fax.: 0711/2391-220
Grünordnungsplan
249,96
8
57.1
h 2 6.93
Dac
5
OK Dach 2
OK
Acer platanoides
U=0,9
Cb
Carpinus betulus
U=0,75
Cb
U=0,9
x
01
249,62
2
250,11
30.01.2017
Gt
2,1 %
Acer platanoides
U=0,65
Anpassungen an Grundrisse
Bauherr
1
249,22
Index
Ap
6
54.7
fe 2
Trau
OK
1044
Planbezeichnung
15-25_VE_LA_EG_100_01
Bearbeiter
Blattgröße
Tu, Ba, Be
DIN A1
Datum
Maßstab
27.06.2016
1:200
NORDEN
OK
D
LEGENDE
0,35
Unterschrift / Stempel greenbox
Diese Zeichnung ist geistiges Eigentum von kadawittfeldarchitektur. Jede Vervielfältigung,
Verwertung oder Weitergabe an dritte Personen ist ohne unser Einverständnis untersagt.
Bauvorhaben Rombachstraße
Bauvorhaben
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Planart / Phase
hxb = 420x594mm
Erdgeschoss
31.01.2017 A2
1/200
Planinhalt
Datum
Maßstab
Format
Diese Zeichnung ist geistiges Eigentum von kadawittfeldarchitektur. Jede Vervielfältigung,
Verwertung oder Weitergabe an dritte Personen ist ohne unser Einverständnis untersagt.
Bauvorhaben Rombachstraße
Bauvorhaben
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Planart / Phase
hxb = 420x594mm
1. Obergeschoss
31.01.2017 A2
1/200
Planinhalt
Datum
Maßstab
Format
Diese Zeichnung ist geistiges Eigentum von kadawittfeldarchitektur. Jede Vervielfältigung,
Verwertung oder Weitergabe an dritte Personen ist ohne unser Einverständnis untersagt.
Bauvorhaben Rombachstraße
Bauvorhaben
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Planart / Phase
hxb = 420x594mm
2. Obergeschoss
31.01.2017 A2
1/200
Planinhalt
Datum
Maßstab
Format
Diese Zeichnung ist geistiges Eigentum von kadawittfeldarchitektur. Jede Vervielfältigung,
Verwertung oder Weitergabe an dritte Personen ist ohne unser Einverständnis untersagt.
Bauvorhaben Rombachstraße
Bauvorhaben
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Planart / Phase
hxb = 420x594mm
3. Obergeschoss
31.01.2017 A2
1/200
Planinhalt
Datum
Maßstab
Format
Technik
Rückhaltebecken
Nebenräume
HAR
Abstellräume
Fahrradraum
62
55
60
50
49
Diese Zeichnung ist geistiges Eigentum von kadawittfeldarchitektur. Jede Vervielfältigung,
Verwertung oder Weitergabe an dritte Personen ist ohne unser Einverständnis untersagt.
Waschen/
Trocknen
40
37
45
48
Müllraum
24
1
2
36
35
30
25
21
B
B
3
5
10
15
20
Technik
B= Besucherstellplatz
Bauvorhaben Rombachstraße
Bauvorhaben
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Planart / Phase
hxb = 420x594mm
Untergeschoss
31.01.2017 A2
1/200
Planinhalt
Datum
Maßstab
Format
Fachbereich
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Stellungnahmen zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel im Stadtbezirk Aachen-Brand
für den Planbereich zwischen Rombachstraße, Vennbahnweg und Wolferskaulwinkel
im Rahmen der öffentlichen Auslegung
(Stand 31.01.2017)
Lage des Plangebietes
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Behördenbeteiligung
Fassung vom 31.01.2016
Inhaltsverzeichnis
1
Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt, Untere Wasserbehörde (FB 61/20), Schreiben
vom 03.11.2016 ....................................................................................................................................... 1
2
Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt, Immissionsschutz (FB 36/41), Schreiben vom
20.10.2016 ................................................................................................................................................ 6
I
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Behördenbeteiligung
Fassung vom 31.01.2016
Zusammenstellung der Anregungen aus der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan.
1
Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt, Untere Wasserbehörde (FB 61/20), Schreiben vom
03.11.2016
Seite 1 / 6
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Behördenbeteiligung
Fassung vom 31.01.2016
Seite 2 / 6
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Behördenbeteiligung
Fassung vom 31.01.2016
Seite 3 / 6
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Behördenbeteiligung
Fassung vom 31.01.2016
Seite 4 / 6
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Behördenbeteiligung
Fassung vom 31.01.2016
Seite 5 / 6
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
2
Stellungnahmen Behördenbeteiligung
Fassung vom 31.01.2016
Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt, Immissionsschutz (FB 36/41), Schreiben vom 20.10.2016
Seite 6 / 6
Fachbereich
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Abwägungsvorschlag über die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel im Stadtbezirk Aachen-Brand
für den Planbereich zwischen Rombachstraße, Vennbahnweg und Wolferskaulwinkel
im Rahmen der öffentlichen Auslegung
(Stand 31.01.2017)
Lage des Plangebietes
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Abwägungsvorschlag Behördenbeteiligung
Fassung vom 31.01.2017
Inhaltsverzeichnis
1.
Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt, Untere Wasserbehörde (FB 61/20), Schreiben
vom 03.11.2016 ....................................................................................................................................... 1
2.
Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt, Immissionsschutz (FB 36/41), Schreiben vom
20.10.2016 ................................................................................................................................................ 2
I
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Abwägungsvorschlag Behördenbeteiligung
Fassung vom 31.01.2017
Abwägungsvorschlag über die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Zusammenstellung der Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen aus der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 972
1.
Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt, Untere Wasserbehörde (FB 61/20), Schreiben vom
03.11.2016
Stellungnahme der Verwaltung
1.1 Grundwasserschutz allgemein
Die Hinweise und Anforderungen der Unteren Wasserbehörde werden zur Kenntnis genommen. Im Zuge der Umsetzung des Vorhabens werden die genannten Belange – insbesondere bei Einbindung des Baukörpers in das Grundwasser - nach den Regeln der Technik umgesetzt und entsprechende Schutzvorkehrungen getroffen. Eine zusätzliche Sicherung der Maßnahmen zum Grundwasserschutz wird im Durchführungsvertrag erfolgen.
Abwägungsvorschlag
Die Anforderungen und Hinweise der Unteren Wasserbehörde werden zur Kenntnis genommen und im Zuge der Planumsetzung beachtet. Der Stellungnahme wird somit gefolgt.
1.2 Grundwasserschutz – festgesetzte und geplante Wasserschutzgebiete
Das Plangebiet liegt mit rund 40% seiner Fläche im Bereich der geplanten Erweiterung der Wasserschutzgebietsverordnung Eicher Stollen (geplante Rechtskraft: spätestens 22.12.2018). Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit Inkrafttreten der Erweiterung des Wasserschutzgebietes differenzierte Verbots- bzw. Genehmigungstatbestände – bspw. bei wesentlichen Änderungen von Baukörpern und Bebauungsplänen - gelten werden. Es wird ferner zur Kenntnis genommen,
dass derzeit keine im Entwurf der geplanten Wasserschutzgebietsverordnung formulierten Anforderungen zu erfüllen
sind, da das Plangebiet momentan außerhalb des Schutzgebiets liegt. Bedenken gegen die Fortführung des Bebauungsplans bestehen insofern seitens der Unteren Wasserbehörde nicht.
Abwägungsvorschlag
Die Anforderungen und Hinweise der Unteren Wasserbehörde werden zur Kenntnis genommen.
1.3 Oberirdische Gewässer / Hochwasserschutz
Aus Sicht des Hochwasserschutzes ist ein Rückhaltevolumen von rd. 134 m³ bei einer zulässigen Drosselwassermenge
von 4,5 l/s zu schaffen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sieht dementsprechend ein Rückhaltebecken mit einem
Volumen von 134 m³ zur Rückhaltung des anfallenden Niederschlagswassers im Bereich der Tiefgarage vor. Der Anforderung ist damit gefolgt. Die Sicherung des genannten Rückhaltevolumens wird durch entsprechende Vereinbarung im
Durchführungsvertrag gesichert.
Abwägungsvorschlag
Die Anforderungen und Empfehlungen der Unteren Wasserbehörde werden beachtet. Der Stellungnahme wird gefolgt.
Entsprechende Regelungen werden in den Durchführungsvertrag aufgenommen.
Seite 1 / 2
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
2.
Abwägungsvorschlag Behördenbeteiligung
Fassung vom 31.01.2017
Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt, Immissionsschutz (FB 36/41), Schreiben vom 20.10.2016
Stellungnahme der Verwaltung
Der Anregung des Fachbereichs Umwelt, die Bemessung der Lärmpegelbereiche nach der im Juli 2016 veröffentlichen
Fassung der DIN 4109 vorzunehmen und entsprechende Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorzusehen, ist gefolgt. Das Lärmgutachten wurde entsprechend aktualisiert; auf dieser Basis erfolgte die normkonforme
Festsetzung der Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 – Stand Juli 2016. Die Planzeichnung ist entsprechend geändert
worden.
Abwägungsvorschlag
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Seite 2 / 2
Fachbereich
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel im Stadtbezirk Aachen-Brand
für den Planbereich zwischen Rombachstraße, Vennbahnweg und Wolferskaulwinkel
im Rahmen der öffentlichen Auslegung
(Stand 31.01.2017)
Lage des Plangebietes
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 31.01.2017
Inhaltsverzeichnis
1
Schreiben vom 03.11.2016, eingegangen am 07.11.2016 und Schreiben vom
12.04.2016 aus der frühzeitigen Beteiligung ........................................................................................ 1
2
Schreiben vom 04.11.2016, eingegangen am 04.11.2016 und Schreiben vom
15.04.2016 aus der frühzeitigen Beteiligung ...................................................................................... 11
3
Schreiben vom 03.11.2016, eingegangen am 07.11.2016 .................................................................. 14
I
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 31.01.2017
Zusammenstellung der Anregungen aus der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan.
1
Schreiben vom 03.11.2016, eingegangen am 07.11.2016
und Schreiben vom 12.04.2016 aus der frühzeitigen Beteiligung
Seite 1 / 15
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 31.01.2017
Seite 2 / 15
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 31.01.2017
Seite 3 / 15
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 31.01.2017
Seite 4 / 15
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 31.01.2017
Seite 5 / 15
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 31.01.2017
Seite 6 / 15
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 31.01.2017
Seite 7 / 15
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 31.01.2017
Seite 8 / 15
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 31.01.2017
Seite 9 / 15
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 31.01.2017
Seite 10 / 15
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
2
Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 31.01.2017
Schreiben vom 04.11.2016, eingegangen am
04.11.2016 und Schreiben vom 15.04.2016 aus der frühzeitigen Beteiligung
Seite 11 / 15
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 31.01.2017
Seite 12 / 15
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 31.01.2017
Seite 13 / 15
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
3
Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 31.01.2017
Schreiben vom 03.11.2016, eingegangen am 07.11.2016
Seite 14 / 15
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Stellungnahmen Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 31.01.2017
Seite 15 / 15
Fachbereich
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Abwägungsvorschlag über die Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel im Stadtbezirk Aachen-Brand
für den Planbereich zwischen Rombachstraße, Vennbahnweg und Wolferskaulwinkel
im Rahmen der öffentlichen Auslegung
(Stand 31.01.2017)
Lage des Plangebietes
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 31.01.2017
Inhaltsverzeichnis
1
2
3
Schreiben vom 03.11.2016, eingegangen am 07.11.2016 und Schreiben vom
12.04.2016 aus der frühzeitigen Beteiligung ........................................................................................ 1
1.1
Geschossanzahl ......................................................................................................................................... 1
1.2
Art des beabsichtigten Baukörpers ............................................................................................................. 2
1.3
Luftströmungsverhältnisse .......................................................................................................................... 2
1.4
Kanalisation / Entwässerung ...................................................................................................................... 2
1.5
Verkehrssituation des fließenden Verkehrs ................................................................................................ 3
1.6
Verkehrssituation des ruhenden Verkehrs .................................................................................................. 4
1.7
Umweltverträglichkeitsprüfung – Entwässerung ......................................................................................... 4
1.8
Verweis auf die vorangegangene Stellungnahme vom 12.04.2016 ............................................................ 4
Schreiben vom 04.11.2016, eingegangen am 04.11.2016 und Schreiben vom
15.04.2016 ................................................................................................................................................ 5
2.1
Verweis auf die vorangegangene Stellungnahme vom 15.04.2016 ............................................................ 5
2.2
Blick auf Wandflächen – Zumutbarkeit ....................................................................................................... 5
2.3
Bewältigung der zusätzlichen Verkehrsbelastung ...................................................................................... 6
Schreiben vom 03.11.2016, eingegangen am 07.11.2016 .................................................................... 7
3.1
Nichterfüllung der Informationspflicht für die Öffentlichkeit ......................................................................... 7
I
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 31.01.2017
Abwägungsvorschlag über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Zusammenstellung der Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 972
1
Schreiben vom 03.11.2016,
eingegangen am 07.11.2016 und Schreiben vom 12.04.2016 aus der frühzeitigen Beteiligung
Stellungnahme der Verwaltung
1.1 Geschossanzahl
Städtebauliches Ziel der Planung ist es, dem dringenden Bedarf an Wohnraum an gut erschlossenen Standorten nachzukommen und eine Nachverdichtung im Innenbereich zu ermöglichen. Die städtebauliche Entwicklung des Plangebiets
ist Baustein einer Gesamtplanung in Brand, die eine umfangreiche städtebauliche Entwicklung in der Umgebung vorsieht. Diese wurde durch die Rahmenplanung Brand entwickelt und ist überwiegend durch bereits rechtskräftige Bebauungspläne umgesetzt. In unmittelbarer Nähe zum Plangebiet entstehen zukünftig das Nahversorgungszentrum 'Vennbahncenter' sowie weitere Wohnbebauung als Blockrandbebauung entlang der Rombachstraße und im Innenbereich
des Blocks Rombachstraße / Heussstraße als Zeilenbebauung. Damit wird der bestehenden Nachfrage insbesondere
nach Wohnraum in Wohnungen nachgekommen, so dass durch die Entwicklung im Bereich des BP 943 und innerhalb
des Plangebiets des BP 972 dieser Nachfrage entsprochen wird. Insbesondere die bereits vorhandene städtebauliche
Struktur an der Heussstraße / Rombachstraße mit einer Wohnbebauung als Blockrandbebauung sowie die Kubatur des
Schulzentrums Brand und der südlich an das Plangebiet angrenzenden gewerblichen Nutzung ermöglichen ein Anknüpfen an kompakte Bauformen auch innerhalb des Plangebiets des BP 972 durch die Ansiedlung von zukunftsfähigen
Wohnformen in Form von 'Mehrgenerationen-Wohnen'.
Das kompakte Wohngebäude ist als Hofanlage geplant, um für die zukünftigen Bewohner einen ruhigen von Verkehrslärm abgeschirmten Bereich als Treffpunkt und Aufenthaltsfläche zu schaffen und eine städtebauliche Verdichtung
mit den erforderlichen Wohneinheiten umsetzen zu können. Um den Baukörper zu gliedern, wurde die Hofanlage in der
Gebäudehöhe gestaffelt und von einem hohen viergeschossigen Bauteil entlang der Rombachstraße über die dreigeschossigen Seitenflügel auf zwei Geschosse zur südlichen Bebauung entlang der Ringstraße hin reduziert. Die Hofanlage weist damit sein höchstes Gebäudeteil - vier Geschosse mit ca. 13 bis 14 m über dem Niveau der Straße - in Richtung Rombachstraße zur gegenüberliegenden Grün- und Sportplatzfläche und damit zu einer weniger schutzwürdigen
Nutzung auf. Insbesondere zur schutzwürdigen Wohn- und Mischbebauung an der Ringstraße wurden die niedrigsten
Bauteile ausgerichtet. Die geplante Höhenentwicklung an der Nordostseite des Hofes und somit im Übergangsbereich
zu den Gärten der Bebauung entlang der Ringstraße wird damit künftig zwischen 8 m und 12 m über heutigem Gelände
betragen. Dies sind Höhen, die in etwa zweigeschossigen Wohngebäuden mit Satteldach entsprechen bzw. im Falle des
8 m hohen Bauteils noch darunter liegen. Dabei hält der geplante Baukörper mit 9 bzw. 13 m einen ausreichend großen
Abstand zu den benachbarten privaten Grundstücken ein. Durch die geplante Bebauung entsteht zwar eine lange Wand
im rückwärtigen Bereich des Grundstücks, jedoch wird diese durch die Staffelung der Gebäudehöhe sowie durch die gestalterischen Elemente ausreichend gegliedert. Die geplante Eingrünung des Gebäudes sichert zudem ein behutsames
Einfügen in Richtung Nordosten und schafft einen Übergang zur nordöstlich angrenzenden Grünfläche. Somit stellt das
Gebäude einen verträglichen Übergang zu bestehender Bebauung – hier auch zum Wohngebäude der Einwender
(Ringstraße ) – dar.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972
- Rombachstraße / Wolferskaulwinkel -
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 31.01.2017
Die Anzahl der Wohneinheiten und die Größe des Baukörpers werden im Hinblick auf die zukünftig in der Umgebung
entstehenden und bereits über Bebauungspläne abgesicherten Planungen als verträglich eingestuft. Hierdurch wird das
städtebauliche Ziel einer Nachverdichtung im Innenbereich gem. § 1 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) umgesetzt und eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleistet. Das Plangebiet weist hierfür die geeigneten Standortqualitäten
auf.
Abschließend wird die Deckung des bestehenden Wohnflächenbedarfs und damit dem städtebaulichen Ziel 'Schaffung
von attraktivem nachfragegerechten Wohnformen' höher gewichtet als das subjektive Empfinden einer überdimensionierten Bebauung. Um eine entsprechende Nachverdichtung zu ermöglichen, sind in zentralen und gut erschlossenen Lagen in der Nähe von Nahversorgungseinrichtungen und sozialer Infrastruktur kompakte und damit auch
größere Baukörper als Ein- und Zweifamilienhäuser zu entwickeln. Damit werden die bereits entwickelten Strukturen entlang der Heussstraße und die zukünftig entlang der Rombachstraße entstehenden Wohngebäude fortgeführt. Der Bebauungsplan Nr. 943 sieht nordwestlich des Plangebiets die Entwicklung von drei Wohngeschossen vor. Entlang der
Heussstraße befinden sich dreigeschossige Wohngebäude mit einem weiteren Staffelgeschoss.
Mit der Realisierung des Vennbahncenters wird die Umgebung städtebaulich stark verdichtet und erhält einen neuen
Charakter als Nahversorgungszentrum mit verschiedenen Einkaufsmöglichkeiten, so dass sich zukünftig die Gebäudeform des sog. 'Bartholomäushofs' in die Umgebung einfügen wird. Insgesamt ist die Bebauung im Zusammenhang mit
dem städtebaulichen Kontext bei der vorgesehenen Geschossigkeit verträglich und zumutbar und damit nicht überdimensioniert. In der Abwägung aller Belange untereinander und gegeneinander gewichtet die Stadt Aachen damit die im
Rahmen einer angemessenen Verdichtung geplante Schaffung von Wohnraum und eines zum Aufenthalt vor Verkehrslärm abgeschirmten Innenhofs für die zukünftigen Bewohner höher als eine Reduzierung des Bauvolumens bzw. der
Baukörperstruktur.
1.2 Art des beabsichtigten Baukörpers
Zu Art und Volumen des Baukörpers wird auf die Antwort zu 1.1 verwiesen.
1.3 Luftströmungsverhältnisse
Das Plangebiet liegt nicht innerhalb einer großräumigen Kaltluftbahn, die zur Versorgung der klimatisch überprägten
Stadtbereiche wie dem Vennbahncenter und des Bereichs Trierer Straße dienen. Diese verlaufen südwestlich und nordöstlich des Siedlungsbereichs von Brand. Eine Barrierewirkung / Kaltluftsperre durch den neuen Baukörper ist somit
nicht gegeben. Das Gebiet ist aber Bestandteil eines Bereichs mit einem kleinräumigen und relativ geringmächtigen
Kaltluftabfluss innerhalb der Bebauung, der im Plangebiet und im Umfeld des geplanten Vorhabens wirksam ist. Das
Plangebiet wird im Klimagutachten der Stadt Aachen zugleich dem 'Siedlungsklima' zugeordnet. Aufgrund der lockeren
Bebauung und Durchgrünung sind aber Wärmeinseleffekte nur schwach ausgeprägt. Das Plangebiet liegt insofern in
einem gut durchlüfteten Siedlungsklimatop, das von den umgebenden Kaltluftströmen profitiert. Die Auswirkungen des
Vorhabens auf den lokalen Kaltluftabfluss sind von untergeordneter Bedeutung. Zugleich wird mit den festgelegten Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen, Dachbegrünung) ein klimatisch wirksamer Ausgleich geschaffen. Jedwede
Art der Bebauung und Versiegelung führt grundsätzlich zu einer lokalklimatischen Veränderung. Aufgrund der guten
Ausgangsbedingungen werden diese, auch im Zusammenwirken mit benachbarten Vorhaben, im Plangebiet aber als
verträglich angesehen. Relevante Auswirkungen auf einen Kaltluftstrom werden durch das Vorhaben nicht verursacht.
1.4 Kanalisation / Entwässerung
Für das Vorhaben wurde ein geohydrologisches Gutachten (Dieler + Partner GmbH, Stand 2014) erstellt, welches den
Untergrund als gering wasserdurchlässig beschreibt. Bereits heute versickert nur ein geringer Anteil des Niederschlagswassers und der Boden trägt kaum zur Grundwasserneubildung bei. Eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswasser ist aufgrund dieser Untergrundverhältnisse und aufgrund der Lage in einer geplanten Wasserschutzzone nicht
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möglich. Das Niederschlagswasser wird insofern in den Mischwasserkanal in der Rombachstraße eingeleitet. Um eine
Überlastung des Kanals und eine Hochwassergefahr am Haarbach zu vermeiden, wird das Niederschlagswasser im
Plangebiet zurückgehalten und gedrosselt eingeleitet. Hierzu wurde eine Nachweisrechnung für den Hochwasserschutz
durch die Rur-Wasser-Technik GmbH (RWTG) durchgeführt. Das Fachgutachten (Stand Februar/März 2016) kommt
zum Ergebnis, dass aus Sicht des Hochwasserschutzes ein Rückhaltevolumen von rd. 134 m³ bei einer zulässigen
Drosselwassermenge von 4,5 l/s geschaffen werden muss, damit im Fall eines 100-jährlichen Hochwassers (HQ100)
das Hochwasserrückhaltebecken Debeyestraße nicht überlastet wird. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sieht
dementsprechend ein Rückhaltebecken mit einem Volumen von 134 m³ zur Rückhaltung des anfallenden Niederschlagswassers im Bereich der Tiefgarage vor. Eine Verschärfung der Hochwassergefahr für die Unterlieger wird
dadurch vermieden. Flankierend werden durch die Anlage von großflächigen Gründächern Verdunstungsmöglichkeiten
geschaffen und eine gewisse Rückhaltung von Niederschlagswasser erzielt. Laut Aussage der Stadtwerke Aachen
(STAWAG) bestehen aus hydraulischer Sicht keine Bedenken, das Plangebiet (Flurstück Nr. 1172) an den vorhandenen
Mischwasserkanal in der Rombachstraße anzuschließen. Die abwassertechnische Erschließung des Plangebiets ist
damit gesichert.
Das Plangebiet weist keine dauerhaft wasserführenden Oberflächengewässer auf. Aufgrund des hohen Grundwasserstandes greift jedwede Flächenversiegelung in den Wasserkreislauf ein und führt zu einer Verminderung von Flächen, die für die Versickerung oder Verdunstung von Niederschlagswasser zur Verfügung stehen. Aufgrund der geringen Durchlässigkeit des Bodens versickert bereits heute nur ein geringer Anteil des Niederschlagswassers, so dass der
Boden kaum zur Grundwasserneubildung und Niederschlagswasserabführung beiträgt. Verbunden mit einem gering
durchlässigen Untergrund, erklärt sich die temporär auftretende Staunässe in den Wiesen des Gebietes. Bei Einbindung
des Baukörpers in das anstehende Grundwasser werden entsprechend den Regeln der Technik und in Abstimmung mit
der Unteren Wasserbehörde der Stadt Aachen bei Durchführung des Vorhabens Schutzvorkehrungen gemäß § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) umgesetzt. Diesbezügliche Regelungen werden zudem in dem den Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan flankierenden Durchführungsvertrag geregelt.
1.5 Verkehrssituation des fließenden Verkehrs
Die durch weitere 62 Wohneinheiten ausgelösten Verkehrsmengen können durch das das Plangebiet umgebende Straßennetz leistungsfähig abgewickelt werden. Nach Fertigstellung des Vorhabens ist davon auszugehen, dass der weit
überwiegende Teil der zusätzlichen Verkehre über den kürzesten Weg über Rombach- und Heussstraße zur Trierer
Straße fließen wird. Es besteht kein Erfordernis, Änderungen am bestehenden Verkehrsnetz vorzunehmen, da hierfür
die Verkehrserzeugung des Vorhabens zu gering ist. Im Rahmen der benachbarten Bebauungspläne (Nr. 943 / Nr. 953)
ist die Verkehrssituation überdies ausreichend gutachterlich untersucht worden und die Leistungsfähigkeit auch des
Knotenpunkts Heussstraße / Trierer Straße bestätigt worden.
Gleichwohl kommt es bereits heute im Bereich der Heussstraße in Fahrtrichtung Trierer Straße in der morgendlichen
Spitzenstunde zu einer höheren Belastung. Vor der Lichtzeichenanlage kommt es zu Wartezeiten der Linksabbieger, da
ein Rückstau auf der Trierer Straße bis zur Autobahnauffahrt besteht und nicht alle Autofahrer die Grünphase von der
Heussstraße nutzen können. Ein Ausbau des Straßennetzes, insbesondere der Trierer Straße, zur Abdeckung des nur
sehr begrenzt in den Morgenstunden auftretenden Maximalaufkommens ist jedoch weder verkehrs- noch stadtplanerisch
sinnvoll bzw. notwendig. Daher sind gelegentliche Belastungsspitzen im städtischen Verkehrsnetz unvermeidbar. Überdies ist in die Abwägung einzustellen, dass ergänzend zur geplanten und ausschließlich für die Bewohner der Wohnanlage und deren Besucher nutzbare Tiefgarage, die Anzahl der Besucherstellplätze mit 11 Stellplätzen festgesetzt wird,
um die verkehrsbedingte Inanspruchnahme von Stellplätzen innerhalb des öffentlichen Raums und daraus resultierende
Parksuchverkehre zu minimieren. Insgesamt sind die Erschließung des Plangebiets und die verträgliche Abwicklung der
vorhabenbedingten Mehrverkehre im Rahmen des bestehenden Straßennetzes damit sichergestellt.
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1.6 Verkehrssituation des ruhenden Verkehrs
Auf Grund der Schaffung von zwei Zufahrten auf das Grundstück entfällt ein Stellplatz im öffentlichen Straßenraum. Dies
wirkt sich jedoch nicht erheblich auf die Stellplatzsituation im Bereich der Rombachstraße aus. Durch die Schaffung einer ausschließlich für die künftigen Bewohner konzipierten Tiefgarage mit rd. 64 Stellplätzen und weiteren 9 ebenerdigen Stellplätzen für Besucher im Bereich zwischen Wohnanlage und Rombachstraße wird ausreichend Platz für den ruhenden Verkehr im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens geschaffen. Darüber hinaus ist das Plangebiet durch verschiedene Buslinien gut an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen, so dass – auch angesichts der angesprochenen Bewohnerklientel – nicht davon auszugehen ist, dass die geplante Anzahl an Stellplätzen nicht ausreichend
ist. Darüber hinaus beinhaltet das Vorhaben rund 130 Fahrradstellplätze. Auf Grund der integrierten Lage des Wohnhofes, insbesondere durch die direkte Nachbarschaft zum Vennbahnweg (Radweg), ist der Standort für die Nutzung des
Fahrrads gut geeignet und damit die Anzahl der Pkw-Stellplätze ausreichend dimensioniert.
1.7 Umweltverträglichkeitsprüfung – Entwässerung
Die möglichen Auswirkungen auf die Umwelt und besonders die Auswirkungen auf das Grundwasser und den Hochwasserschutz werden für das Vorhaben durch Fachgutachten untersucht und in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben. Eine formale Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder ein Umweltbericht sind im Verfahren nach § 13a
BauGB nicht erforderlich. Der Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser wird im Rahmen der Entwässerungsplanung auf der nachfolgenden Genehmigungsebene gelöst. Die erforderliche Rückhaltung wird auf Ebene des Bebauungsplanes im Rahmen von Regelungen im Durchführungsvertrag gesichert. Es wird keine negativen Auswirkungen
durch die geplante Bebauung geben, da das anfallende Niederschlagswasser im Bereich der Bebauung und der versiegelten Flächen – nach Rückhaltung in einem Regenrückhaltebecken – gedrosselt in den Kanal der Rombachstraße eingeleitet wird.
Abwägungsvorschlag
Der Forderung, auf den viergeschossigen Gebäudeteil zu verzichten, wird nicht gefolgt.
Der Forderung, das Bauvolumen zu reduzieren und eine kleinteilige Bebauung vorzusehen, wird nicht gefolgt.
Der Anregung, die Luftströmungsverhältnisse zu berücksichtigen, wird gefolgt.
Der Anregung, die Entwässerung sicherzustellen und ein Rückhaltebecken für das Vorhaben vorzusehen, wird gefolgt.
Der Anregung, die Versickerungsverhältnisse, das hoch anstehende Grundwasser etc. zu berücksichtigen, wird gefolgt.
Der Forderung, den fließenden und ruhenden Verkehr verträglich abzuwickeln, wird gefolgt.
Der Forderung, eine Umweltprüfung durchzuführen, wird nicht gefolgt.
1.8 Verweis auf die vorangegangene Stellungnahme vom 12.04.2016
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit mit Schreiben vom 12.04.2016 eingebrachten Einwendungen werden aufrechterhalten und im Schreiben vom 03.11.2016 in etwas abgewandelter Form wiedergegeben. Die Stellungnahme vom 12.04.2016 wird im Abwägungsvorschlag zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit behandelt. Darüber hinaus wurde die Stellungnahme erneut geprüft. Im weiteren Verfahren ergaben sich keine wesentlichen neuen Erkenntnisse oder Rahmenbedingungen, die zu einem anderen Ergebnis führen würden. Insofern wird auf den Abwägungsvorschlag zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und die dort aufgeführten Antworten verwiesen. Die Stellungnahme vom 12.04.2016 entspricht im Übrigen annähernd der Stellungnahme vom 03.11.2016, so dass hierzu ergänzend auf die Antworten zu Ziffern auf 1.1 bis 1.7 verwiesen wird.
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Schreiben vom 04.11.2016, eingegangen
am 04.11.2016 und Schreiben vom 15.04.2016
Stellungnahme der Verwaltung
2.1 Verweis auf die vorangegangene Stellungnahme vom 15.04.2016
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit mit Schreiben vom 15.04.2016 eingebrachten Einwendungen werden aufrechterhalten. Die Einwendungen bezogen sich auf die Durchführung des Verfahrens nach § 13a BauGB
und das Einfügen des Vorhabens in die Umgebung. Diese Stellungnahme wurde im Rahmen des Abwägungsvorschlags
zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bereits behandelt. Im weiteren Verfahren ergaben sich keine wesentlichen
neuen Erkenntnisse oder Rahmenbedingungen, die zu einem anderen Ergebnis führen würden. Insofern wird auf den
Abwägungsvorschlag zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und die dort aufgeführten Antworten verwiesen.
Abwägungsvorschlag
Bezüglich des Schreibens vom 15.04.2016 wird auf den Abwägungsvorschlag zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit verwiesen. Den in der Stellungnahme vom 15.04.2016 vorgebrachten Anregungen, den Bebauungsplan im
'Normalverfahren' mit Umweltbericht aufzustellen sowie der Forderung, das Bauvolumen zu reduzieren bzw. die bauliche
Ausformung des Vorhabens zu ändern, wird nicht gefolgt.
2.2 Blick auf Wandflächen – Zumutbarkeit
Städtebauliches Ziel der Planung ist es, dem dringenden Bedarf an Wohnraum an gut erschlossenen Standorten nachzukommen und eine Nachverdichtung im Innenbereich zu ermöglichen. Die städtebauliche Entwicklung des Plangebiets
ist Baustein einer Gesamtplanung in Brand, die eine umfangreiche städtebauliche Entwicklung in der Umgebung vorsieht. Diese wurde durch die Rahmenplanung Brand entwickelt und ist überwiegend durch bereits rechtskräftige Bebauungspläne umgesetzt. In unmittelbarer Nähe zum Plangebiet entstehen zukünftig das Nahversorgungszentrum 'Vennbahncenter' sowie weitere Wohnbebauung als Blockrandbebauung entlang der Rombachstraße und im Innenbereich
des Blocks Rombachstraße / Heussstraße als Zeilenbebauung. Damit wird der bestehenden Nachfrage insbesondere
nach Wohnraum in Wohnungen nachgekommen, so dass durch die Entwicklung im Bereich des BP 943 und innerhalb
des Plangebiets des BP 972 dieser Nachfrage entsprochen wird. Insbesondere die bereits vorhandene städtebauliche
Struktur an der Heussstraße / Rombachstraße mit einer Wohnbebauung als Blockrandbebauung sowie die Kubatur des
Schulzentrums Brand und der südlich an das Plangebiet angrenzenden gewerblichen Nutzung ermöglichen ein Anknüpfen an kompakte Bauformen auch innerhalb des Plangebiets des BP 972 durch die Ansiedlung von zukunftsfähigen
Wohnformen in Form von 'Mehrgenerationen-Wohnen'.
Das kompakte Wohngebäude ist als Hofanlage geplant, um für die zukünftigen Bewohner einen ruhigen von Verkehrslärm abgeschirmten Bereich als Treffpunkt und Aufenthaltsfläche zu schaffen und eine städtebauliche Verdichtung mit
den erforderlichen Wohneinheiten umsetzen zu können. Der Hof weist, entgegen der Annahme der Einwender, einen
höheren Gebäudeteil (vier Geschosse) in Richtung Rombachstraße zur gegenüberliegenden Sportplatzfläche und damit
zu einer weniger schutzwürdigen Nutzung auf. Entsprechend der Anregung des Einwenders wurde die Wohnanlage in
Richtung Nordosten in der Höhe reduziert und auf ein zweigeschossiges Bauteil abgetreppt, so dass insbesondere zur
schutzwürdigen – Wohn- und Mischbebauung an der Ringstraße das niedrigste Bauteil ausgerichtet wurde. Insofern ist
der Anregung bezogen auf diesen Aspekt bereits entsprochen.
Die Anzahl der Wohneinheiten und die Größe des Baukörpers werden im Hinblick auf die zukünftig in der Umgebung
entstehenden und bereits über Bebauungspläne abgesicherten Planungen als verträglich eingestuft. Hierdurch wird das
städtebauliche Ziel einer Nachverdichtung im Innenbereich gem. § 1 Abs. 5 BauGB umgesetzt und eine nachhaltige
städtebauliche Entwicklung gewährleistet. Das Plangebiet weist hierfür die geeigneten Standortqualitäten auf.
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Die Schaffung einer kompakten Hofform mit einem ausreichend großen Innenhof, der auch als Aufenthaltsfläche genutzt
werden kann, erfordert die entsprechenden Längen der Außenfassaden (z.B. 75 m Länge der Außenfassade in Richtung
Nordosten). Um diese zu gliedern, wurde die Hofanlage in der Gebäudehöhe gestaffelt und von einem hohen viergeschossigen Bauteil entlang der Rombachstraße über die dreigeschossigen Seitenflügel auf zwei Geschosse (nordöstliches Bauteil) zur südlichen Bebauung entlang der Ringstraße hin reduziert. Die geplante Eingrünung des Gebäudes sichert ein behutsames Einfügen in Richtung Nordosten und schafft einen Übergang zur angrenzenden Grünfläche.
Abschließend wird die Deckung des bestehenden Wohnflächenbedarfs und damit dem städtebaulichen Ziel 'Schaffung
von attraktivem nachfragegerechten Wohnformen' höher gewichtet als die Sicherung eines freien Blicks einzelner Privatpersonen. Um eine entsprechende Nachverdichtung zu ermöglichen, sind in zentralen und gut erschlossenen Lagen
in der Nähe von Nahversorgungseinrichtungen und sozialer Infrastruktur kompakte und damit auch größere Baukörper
als Ein- und Zweifamilienhäuser zu entwickeln. Damit werden die bereits entwickelten Strukturen entlang der Heussstraße und die zukünftig entlang der Rombachstraße entstehenden Wohngebäude fortgeführt. Auch im Plangebiet des
BP 943 besteht die Möglichkeit der Entwicklung von vier Wohngeschossen, da der rechtskräftige Bebauungsplan drei
Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss ermöglicht.
Mit der Realisierung des Vennbahncenters wird die Umgebung städtebaulich stark verdichtet und erhält einen neuen
Charakter als Nahversorgungszentrum mit verschiedenen Einkaufsmöglichkeiten, so dass sich zukünftig die Gebäudeform des sog. 'Bartholomäushofs' in die Umgebung einfügen wird.
Abwägungsvorschlag
Der Forderung, das Bauvolumen zu reduzieren bzw. die bauliche Ausformung des Vorhabens zu ändern, wird nicht gefolgt.
2.3 Bewältigung der zusätzlichen Verkehrsbelastung
Der Stellungnahme, die mit dem Vorhaben verbundenen zusätzlichen Verkehrsbelastungen zu berücksichtigen und zu
bewältigen, wird gefolgt. Die durch weitere 62 Wohneinheiten ausgelösten Verkehrsmengen können durch das das
Plangebiet umgebende Straßennetz leistungsfähig abgewickelt werden. Nach Fertigstellung des Vorhabens ist davon
auszugehen, dass der weit überwiegende Teil der zusätzlichen Verkehre über den kürzesten Weg über Rombach- und
Heussstraße zur Trierer Straße fließen wird. Es besteht kein Erfordernis, Änderungen am bestehenden Verkehrsnetz
vorzunehmen. Für notwendige Eingriffe in das Straßennetz ist die Verkehrserzeugung des Vorhabens zu gering. Im
Rahmen der benachbarten Bebauungspläne (Nr. 943 / Nr. 953) ist die Verkehrssituation überdies ausreichend gutachterlich untersucht worden und die Leistungsfähigkeit auch des Knotenpunkts Heussstraße / Trierer Straße bestätigt
worden.
Gleichwohl kommt es im Bereich der Heussstraße in Fahrtrichtung Trierer Straße in der morgendlichen Spitzenstunde
zu einer höheren Belastung. Vor der Lichtzeichenanlage kommt es zu Wartezeiten der Linksabbieger, da ein Rückstau
auf der Trierer Straße bis zur Autobahnauffahrt besteht und nicht alle Autofahrer die Grünphase von der Heussstraße
nutzen können. Ein Ausbau des Straßennetzes, insbesondere der Trierer Straße, zur Abdeckung des nur sehr begrenzt
in den Morgenstunden auftretenden Maximalaufkommens ist jedoch weder verkehrs- noch stadtplanerisch sinnvoll bzw.
notwendig. Daher sind gelegentliche Belastungsspitzen im städtischen Verkehrsnetz unvermeidbar.
Ergänzend zur geplanten Tiefgarage wurde die Anzahl der Besucherstellplätze mit 11 Stellplätzen festgesetzt, um die
verkehrsbedingte Inanspruchnahme der vorhandenen Stellplätze innerhalb des öffentlichen Raums und damit verbundene Parksuchverkehre zu minimieren. Insgesamt sind die Erschließung des Plangebiets und die verträgliche Abwicklung der vorhabenbedingten Mehrverkehre im Rahmen des bestehenden Straßennetzes damit sichergestellt.
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Abwägungsvorschlag
Der Anregung, die zusätzlichen Verkehrsbelastungen des Vorhabens zu berücksichtigen und zu bewältigen, wird gefolgt.
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Schreiben vom 03.11.2016, eingegangen am 07.11.2016
Stellungnahme der Verwaltung
3.1 Nichterfüllung der Informationspflicht für die Öffentlichkeit
Die Fachverwaltung bedauert die Umstände beim Versuch der Einsichtnahme. Der Vorfall wurde von allen Bezirksämtern zum Anlass genommen, die Öffnungszeiten neu zu regeln. Auf Grund dieser Vereinbarung und der Zusicherung
des freien Zutritts zu den Aushangzeiten werden zukünftig derartige Öffnungsschwierigkeiten vermieden. Mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat der Gesetzgeber keine formalen Regelungen verbunden. Die Stadt
Aachen hat im Sinne einer möglichst frühzeitigen Information der Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung
sowohl eine Anhörungsveranstaltung, eine Ausstellung der Planunterlagen im Bezirksamt Brand durchgeführt sowie die
Einstellung der Planunterlagen im Internet vorgenommen. Insoweit wurden die Anforderungen des Baugesetzbuches
absolut ausreichend erfüllt. Die “Auslegung“ der Unterlagen ist im Wortsinn nicht wörtlich zu nehmen. Auf Grund der
Vielzahl an Unterlagen und Offenlagen ist es für die Stadt Aachen unmöglich, die Bauleitplanungen auf einem Tisch zu
präsentieren. Infolge dessen ist es gängige Praxis bei der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, die Pläne
aufzuhängen und den Textteil auf einem Tisch zu präsentieren. Entgegen der Möglichkeit, im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB auf die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu verzichten, hat
die Stadt Aachen im Zeitraum vom 04.04. bis 15.04.2016 eine frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplanverfahren
Nr. 972 'Rombachstraße / Wolferskaulwinkel' inkl. Anhörungsveranstaltung am 06.04.2016 durchgeführt. Weiterhin
konnten die Informationen zum Bebauungsplanverfahren Nr. 972 während dieses Zeitraums auf der Internetseite der
Stadt Aachen zu jeder Zeit eingesehen werden. Darüber hinaus wurde dem Einwender mit Mail vom 06.04.2016 der Link
zu den BP-Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Aachen zugeschickt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine erste öffentliche Auslegung als zweiter Beteiligungsschritt der Öffentlichkeit. Hier wurden die Unterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Nunmehr erfolgt eine erneute Auslegung, so dass der Einwender in einer dritten Stufe die Möglichkeit erhält, zur Planung Stellung zu nehmen.
Abwägungsvorschlag
Der Anregung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erneut durchzuführen, wird nicht gefolgt.
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