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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
247495.pdf
Größe
3,9 MB
Erstellt
10.02.17, 12:00
Aktualisiert
09.03.17, 11:34

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0637/WP17 öffentlich 10.02.2017 FB 61/300 Antrag auf Einrichtung eines Zebrastreifens in der Neustraße/ Ecke Krugenofen Bürgerantrag vom 27.04.2016 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 08.03.2017 23.03.2017 B0 MA Kenntnisnahme Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Vorlage FB 61/0637/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.03.2017 Seite: 1/5 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 61/0637/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.03.2017 Seite: 2/5 Erläuterungen: Anlass Die Antragstellerin beantragt die Einrichtung eines Zebrastreifen in der Neustraße im Einmündungsbereich in den Krugenofen. Der Antrag wurde im Bürgerforum am 31.01.2017 behandelt und ohne inhaltliche Beratung an die Bezirksvertretung Aachen-Mitte und den Mobilitätsausschuss verwiesen. Heutige Situation Die Neustraße mündet in schrägem Winkel in den Krugenofen ein (siehe Anlage 1). Der Einmündungsbereich wurde im Zuge des Umbaus des Krugenofens mit ausgebaut. Am 29.09.2016 wurde im Einmündungsbereich Neustraße/Krugenofen eine Verkehrszählung durchgeführt (siehe Anlage 2). Am 29.11.2016 wurde mit einer Videokamera die Interaktion von Fußgängern und Abbiegern gefilmt. Die Neustraße wird im Zeitraum zwischen 7 und 18 Uhr von ca. 2.463 Kfz befahren. Darin enthalten sind 1.306 Linksabbieger und 18 Rechtsabbieger vom Krugenofen in die Neustraße. Im gleichen Zeitraum überqueren 664 Fußgänger die Neustraße im Einmündungsbereich zum Krugenofen. In der Spitzenstunde (zwischen 17.00 Uhr und 18.00 Uhr) überqueren ca. 100 Fußgänger die Neustraße und es biegen 192 Kfz aus dem Krugenofen links in die Neustraße ab. 99 Kfz befahren die Neustraße in Richtung Krugenofen. Südlich der Einmündung Neustraße können Fußgänger den Krugenofen an einer Drucktastensignalanlage überqueren. Linksabbieger nutzen häufig die Lücken im Gegenverkehr, die sich durch diese Signalanlage ergeben. Sie können aufgrund der Geometrie der Einmündung mit relativ hoher Geschwindigkeit abbiegen. Bei gleichzeitig eintreffenden Linksabbiegern und Fußgängern wird der Vorrang der Fußgänger im Längsverkehr des Krugenofens (beim Überqueren der Neustraße) von den Abbiegern in die Neustraße häufig missachtet. In der Regel lassen die Fußgänger die Linksabbieger „freiwillig“ vorbei, ehe sie die Straße überqueren. Gegenüber den Fahrzeugen, die von der Neustraße in den Krugenofen abbiegen, sind die Fußgänger wartepflichtig (siehe Anlage 4). Aufgrund der geringen Verkehrsstärken in der Neustraße gibt es für die Fußgänger ausreichend lange Zeitlücken, um die Fahrbahn sicher zu überqueren. Voraussetzung für ein sicheres Überqueren der Fahrbahn ist allerdings die Beachtung der linkseinbiegenden Fahrzeuge und der Verzicht auf den eigentlich geltenden Vorrang gegenüber diesen Abbiegern. Unfälle In den letzten fünf Jahren (Zeitraum 01.10.2011 bis 30.09.2016) gab es, bezogen auf den hier behandelten Konflikt, nur einen Verkehrsunfall mit (nach Angaben des Unfallberichtes) leicht verletztem Fußgänger. Am Dienstag, den 07.06.2016 um 17:31 Uhr, wurde der Vorrang einer Fußgängerin, die die Neustraße in Richtung stadtauswärts querte, von einem links in die Neustraße Vorlage FB 61/0637/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.03.2017 Seite: 3/5 abbiegenden Pkw-Fahrer missachtet. Der Pkw streifte die Fußgängerin mit dem linken Außenspiegel am rechten Ellenbogen und fuhr ihr über den linken Fuß. Weitere Unfälle, bei denen Fußgänger verletzt wurden, sind nicht bekannt. Einrichtung eines Zebrastreifens In der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen R-FGÜ 2001 werden die Einsatzbereiche von Zebrastreifen definiert. Die Neustraße liegt mit 100 Fußgängern und 300 Kfz in der Spitzenstunde an der Grenze der Kategorien „FGÜ möglich“ und „FGÜ empfohlen“. Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten bestehen jedoch erhebliche Bedenken, ob nicht durch einen Zebrastreifen nur eine trügerische Sicherheit geschaffen wird. Die Einrichtung eines Zebrastreifens setzt voraus, dass Fußgänger bereits auf dem Gehweg von herannahenden Autofahrern gesehen werden. Die Sicht auf die Fußgänger wird hier durch den Baum auf der Nordseite beeinträchtigt. Bei tiefstehender Sonne werden Autofahrer in Fahrtrichtung stadtauswärts, bzw. als Linksabbieger in die Neustraße geblendet. Es ist nicht sicher auszuschließen, dass einzelne Kfz-Fahrer Fußgänger übersehen könnten. Nach Einschätzung der verkehrslenkenden Dienststellen wäre es möglich, dass ein Zebrastreifen das Unfallrisiko an dieser Stelle sogar erhöhen würde. Prüfung von Alternativen Als Alternative zur Einrichtung eines Zebrastreifens käme eine Aufpflasterung des Einmündungsbereiches in Frage. Diese würde den Vorrang der Fußgänger verdeutlichen. Sie wäre jedoch mit einem erneuten Umbau des Einmündungsbereiches und erheblichen Kosten verbunden. Finanzierung Es entstehen zunächst keine finanziellen Auswirkungen. Fazit Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Dies bedeutet, dass auch der Verkehrsteilnehmer, der sich im Recht befindet, auf dieses Recht verzichten muss, wenn es sonst zu einer Verkehrsgefährdung kommt. Natürlich auch für den Fall, dass eine Gefährdung der eigenen Person entsteht. An Einmündungen, wie der Neustraße / Krugenofen kann der Fußgänger nicht darauf vertrauen, dass der einbiegende Verkehrsteilnehmer immer den Vorrang der querenden Fußgänger beachtet. Da zudem aus der Neustraße ausfahrende Fahrzeuge Vorrang vor dem querenden Fußgänger haben, ergibt sich vielfach eine Situation, in der sich die Verkehrsteilnehmer gegenseitig verständigen und aufeinander Rücksicht nehmen müssen. Hierbei handelt es sich um eine Standardsituation, die auf eine Vielzahl von Einmündungen zutrifft. Auf derartige Verkehrsverhältnisse haben sich die Verkehrsteilnehmer eingestellt. Der an dieser Stelle vorgeschlagene Fußgängerüberweg würde dem Fußgänger eine Sicherheit vermitteln, die in der Praxis nicht gegeben ist. Da es nicht zu einer Häufung von Unfällen an der Einmündung Neustraße gekommen ist und auch bei einer Vorlage FB 61/0637/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.03.2017 Seite: 4/5 Videobetrachtung keine konkreten Konfliktsituationen festgestellt wurden, sieht die Verwaltung zunächst keinen Handlungsbedarf. Anlage/n: Anlage 1: Lageplan Neustraße/Krugenofen Anlage 2: Fotos Anlage 3: Zählung vom 29.09.2016 Anlage 4: Fußgänger-Vorrang an Kreuzungen Anlage 5: Bürgerantrag vom 27.4.2016 Vorlage FB 61/0637/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.03.2017 Seite: 5/5 Verkehrszählung: Krugenofen-Neustraße 7 - 18 Uhr 29.09.2016 ( in Kfz ) (in Fußgängern) Nordpfeil Krugenofen (vom HBF kommend) 365 5940 286 79 4634 1306 1 gemischter Links/Geradeaus 5497 428 0 14 1 gemischter Rechts/Links 0 14 14 294 1128 98 1139 100 11 Video endet um 17:51:18 Uhr damit keine vollen 12 h ausgewertet 2 Neustraße 87 1324 370 14 303 6 400 7 288 4646 1 gemischter Rechts/Geradeaus 4362 330 18 8 4380 338 Krugenofen (von Eupener Str. kommend) rot=Fahrräder schwarz=Kfz ohne Fahrräder P:\08 Verkehrsplanung\Grundlagen G (Schi)\V-belastung_V-erhebungen\Erhebungen\in Aachen\Aachen\B0-217 Krugenofen_Neustraße\B0217 Krugenofen-Neustraße 29.09.2016.xlsx Wer hat Vorrang? Aus §9 Absatz 3 StVO geht hervor, dass „abbiegende Fahrer besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen und, wenn nötig, warten müssen”. Selbst wenn die Formulierung für manche etwas beliebig klingen mag, der Gesetzgeber hat damit klar geregelt, dass der Abbiegende dem Fußgänger Vorrang einräumen muss. Leider ist diese Verpflichtung nicht allen bewusst, sodass es in der Praxis manchmal Probleme gibt, wenn der Autofahrer auf seinem vermeintlichen Recht gegenüber dem Fußgänger besteht. Das Schild „Vorfahrt gewähren“ (Zeichen 205) gilt auf Straßen und Radwegen nur für den fließenden Verkehr. Ohne Fußgängerüberweg oder grüne Ampel müssen Fußgänger warten, sie dürfen nur queren, wenn der Autofahrer nicht behindert wird. Vorlage «VONAME» der Stadt Aachen Ausdruck vom: 30.11.2016 Seite: 1/1