Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
249766.pdf
Größe
917 kB
Erstellt
06.03.17, 12:00
Aktualisiert
08.03.17, 20:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 32/0010/WP17
öffentlich
06.03.2017
Fröhlke, Detlev
E-Bikes für das Ordnungsamt;
Ratsantrag der Grünen v. 9.5.2016 – Nr. 168
Ratsantrag der Piraten-Fraktion v. 28.11.2016 – Nr. 226/17
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
23.03.2017
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
und beschließt, von einer Einrichtung einer Fahrradstreife beim FB Sicherheit und Ordnung
Abstand zu nehmen.
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2017
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2017 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
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Auszahlungen
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Ergebnis
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+ Verbesserung /
-
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Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2017
2017 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
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Ergebnis
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Verschlechterun
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Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
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Erläuterungen:
Zusammengefasst zielen beide Anträge übereinstimmend darauf ab, die Aachener
Fahrradwege verstärkt und insbesondere durch spezielle E-Bike-Streifen (Antrag GRÜNEFraktion) zu überprüfen und sich falsch verhaltende Verkehrsteilnehmer entsprechend zu
sanktionieren.
Neben den wirtschaftlichen Aspekten, sind bei dieser Thematik immer folgende Punkte zu
beachten:
• Fahrräder und E-Bikes sind witterungsabhängig und insbesondere in den
Wintermonaten nur sehr bedingt einsatzbereit.
• Das Unfallrisiko für die Überwachungskräfte steigt deutlich
• Am 18.11. und am 22.11.2016 sind jeweils zwei Politessen, die im e-Smart
Bushaltestellen und Busspuren kontrolliert haben, bedroht bzw. angegriffen worden.
In einem Fall wurde das Fahrzeug beschädigt. Eine Mitarbeiterin, die in beiden Fällen
dabei war, ist erst seit kurzem wieder dienstfähig und befindet sich immer noch in
psychologischer Behandlung.
• Im Einzeleinsatz und dann noch offen auf dem E-Bike ist die Gefährdungssituation
ungleich größer.
• Aufgrund der vorhandenen Arbeitsverträge kann niemand gezwungen werden,
seinen Dienst auf einem Fahrrad zu verrichten
• Durch Tragen von Helmen, die zwar rechtlich (noch) nicht vorgeschrieben sind, aber
dienstlich und aus einer Vorbildfunktion heraus gefordert werden müssten, gestaltet
sich eine Kommunikation mit den übrigen Verkehrsteilnehmern, ordnungswidrig
Parkenden u.a. eher schwierig
• Für die E-Bikes müssten sichere Unterstellplätze mit Ladestationen geschaffen
werden
• Die E-Bikes müssen entsprechend versichert werden
• Aufgrund der körperlichen Tätigkeit müssen den Beschäftigten entsprechende Zeiten
zum Duschen eingeräumt werden.
• Den Beschäftigten kann nicht ohne Weiteres die Pflege auferlegt werden. Hier wären
entsprechende ergänzende Regelungen zu treffen
Neben diesen allgemeinen Aspekten ist zu erwarten, dass die Einnahmen je
Überwachungskraft deutlich unter den Einnahmen einer „normalen“ Überwachungskraft
liegen werden, da die räumlichen und zeitlichen Abstände zwischen den einzelnen
Verwarnungen in der Regel größer sind, da das Fahrrad-Streckennetz in den letzten
Jahren in Aachen größer geworden ist.
Unkalkulierbar ist natürlich in besonderem Maße die Beeinträchtigung durch die
jeweiligen Witterungsverhältnisse durch Regen oder im Winter.
Von daher ist eine halbwegs realistische Einnahmeprognose nicht wirklich möglich.
Bis zum Jahr 2012 hatte das Ordnungsamt Aachen eine Dame als „Fahrradstreife" im
Einsatz. Dieser seinerzeit eher symbolhafte als wirtschaftlich ertragreiche Einsatz wurde
mit dem Ausscheiden der Mitarbeiterin, deren persönliche Neigung mit den
Anforderungen des Fahrradeinsatzes übereinstimmte, eingestellt.
Eine Kontrolle ist aber immer eine Momentaufnahme, die sich in kürzester Zeit
verändern kann. Wenn eine „E-Bike-Streife“ einen Radweg abfährt und dabei keine
Feststellungen hat, bedeutet dies nicht, dass der Radweg fünf Minuten später immer
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Ausdruck vom: 06.03.2017
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noch frei befahrbar ist. Sollten einzelne Fahrzeuge verwarnt oder nach rechtlicher
Bewertung u. U. sogar abgeschleppt werden, ist es trotzdem möglich, dass in kürzester
Zeit an gleicher Stelle wieder ein Falschparker steht.
Dies wird umso deutlicher, wenn man sich vergegenwärtigt, dass es in Aachen ca. 330
Kilometer ausgewiesene Radwege (inkl. Schutzstreifen) gibt.
Auch wenn es nicht das vordergründige Ziel einer Ordnungsbehörde ist, wirtschaftlich
oder gar rentabel zu arbeiten, so ist es doch schon seit längerem ein wichtiges Anliegen
des FB 32, die Ausgabenseite und damit den Aufwand für die Bürgerschaft zu
minimieren.
Es muss aber bewusst sein, dass der Einsatz von E-Bikes unwirtschaftlich sein wird.
Bei Abwägung aller Aspekte erscheint es zur Zeit aus Fürsorgegründen nicht möglich, die
Mitarbeiter/innen – dazu noch alleine - einem derartigen Gefährdungsrisiko auszusetzen.
Es wird daher verstärkt die Überwachung des Parkens in zweiter Reihe und der
Fahrradwege sowohl in gezielten Sonderaktionen als auch in den besonders betroffenen
Bereichen kontinuierlicher angestrebt.
In Vertretung
(Wingenfeld)
Anlage/n:
E-Bike Anträge GRÜNE und Piraten
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