Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
245912.pdf
Größe
3,4 MB
Erstellt
25.01.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0626/WP17
öffentlich
35009-2017
25.01.2017
Dez. III / FB 61/200
Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches
Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB im Planbereich Trierer Straße,
Ellerstraße, Karl-Kuck-Straße, Heidestraße
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
01.02.2017
09.02.2017
22.03.2017
B-1
PLA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im
Planbereich Trierer Straße, Ellerstraße, Karl-Kuck-Straße, Heidestraße befindlichen Grundstücke eine
Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1
Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im
Planbereich Trierer Straße, Ellerstraße, Karl-Kuck-Straße, Heidestraße befindlichen Grundstücke eine
Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1
Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich
Trierer Straße, Ellerstraße, Karl-Kuck-Straße, Heidestraße befindlichen Grundstücke eine Satzung zur
Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2
BauGB.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 61/0626/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Am 09.02.2017 soll im Planungsausschuss nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung
Aachen-Brand am 01.02.2017 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan - Karl-KuckStraße/Sportplatz – gefasst werden. Ziel ist die Entwicklung eines Wohngebietes und die
städtebauliche Neuordnung des Plangebietes.
Der vorhandene Sportplatz soll verlagert und die dann freiwerdende Fläche einer neuen Nutzung
zugeführt werden.
Es besteht eine große Nachfrage von Baugrundstücken für Wohnungsbau in Brand. Aufgrund der
günstigen Lage in unmittelbarer Nähe zum Stadtteilzentrum Brand mit allen Versorgungs- und
Infrastruktureinrichtungen, der günstigen Verkehrsanbindung über die Trierer Straße an die Aachener
Innenstadt und die Autobahn bietet es sich an, die freiwerdende Fläche für Wohnungsbau zu
entwickeln.
Der Sportplatz liegt in einem Baublock, der im Wesentlichen von Wohnnutzung geprägt ist. Die
privaten Bestandsgrundstücke sind teilweise bis zu 60m tief, so dass eine weitere Bebauung auf den
rückwärtigen Grundstücksteilen ohne Einschränkung der Wohnqualität möglich ist. Daher soll der
künftige Bebauungsplan die Bestandsgrundstücke mit umfassen, und Planungsrecht für eine
behutsame Nachverdichtung auf den Bestandsgrundstücken schaffen.
Es soll eine gemischte Bebauungsstruktur von Mehrfamilien- und Einfamilienhäuser entstehen. Da es
sich in diesem Bereich um einen Innenbereich in einer integrierten Lage handelt, ist eine verdichtete
Bauweise an dieser Stelle städtebaulich sinnvoll und wünschenswert. Ebenso folgt eine
Nachverdichtung den rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuches, den Außenbereich vor weiterer
Bebauung zu schützen und mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen.
Für die Entwicklung und Nachverdichtung des Plangebietes ist die Aufstellung eines
Bebauungsplanes erforderlich.
Um zusätzlich zur planungsrechtlichen Sicherung die Entwicklung auch von liegenschaftlicher Seite
steuern zu können, empfiehlt die Verwaltung den Erlass einer Satzung über ein besonderes
gemeindliches Vorkaufsrecht.
Anlage/n:
1. Satzung
2. Übersichtsplan
Vorlage FB 61/0626/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 2/2
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht
gemäß § 25 Baugesetzbuch (BauGB)
in dem Stadtbezirk Aachen-Brand
für den Bereich zwischen der Trierer Straße, Ellerstraße, Karl-Kuck-Straße, Heidestraße
vom ………………………
Aufgrund § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666/SGV NRW 2023), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt
Aachen in seiner Sitzung am ............... gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW folgende Satzung beschlossen:
§1
Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung steht der Stadt Aachen in dem durch § 2 bezeichneten Gebiet
ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu.
§2
Der Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf den in der anliegenden Übersichtskarte dargestellten Bereich im Stadtbezirk Aachen-Brand zwischen Trierer Straße, Ellerstraße, Karl-Kuck-Straße und Heidestraße. Die Karte ist Bestandteil dieser
Satzung.
§3
Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.