Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
249358.pdf
Größe
142 kB
Erstellt
28.02.17, 12:00
Aktualisiert
06.03.17, 08:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Beteiligungscontrolling
Beteiligte Dienststelle/n:
Dezernat II
Dezernat V
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 06/0065/WP17
öffentlich
28.02.2017
Weiterbetrieb der Müllverbrennungsanlage Weisweiler ab 2021:
Grundlagen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
15.03.2017
22.03.2017
HA
Rat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Hauptausschuss:
Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage B 06/0065/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.03.2017
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Erläuterungen:
1. Hintergrund
Der Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) hat die AWA Entsorgung GmbH (AWA) mit der
Entsorgung der ihm überlassenen behandlungsbedürftigen Abfälle zur Beseitigung beauftragt und in
dem abgeschlossenen Vertrag die AWA verpflichtet, die hierfür notwendigen Anlagen zu betreiben
bzw. betreiben zu lassen. Zur Erfüllung dieses Vertrags ist die AWA zu 50% an der MVA Weisweiler
GmbH & Co. KG beteiligt. Die Müllverbrennungsanlage wurde von Stadt und Kreis (jetzt
StädteRegion) Aachen geplant und errichtet. Mitgesellschafter an der Betreibergesellschaft ist die
Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH (EGN), Viersen, die den verbleibenden hälftigen Anteil an
der MVA Weisweiler GmbH & Co. KG hält. Die EGN ist 100%ige Tochtergesellschaft der SWK-EGN
Verwaltungs GmbH, die wiederum zu 100% zur Holding der SWK STADTWERKE KREFELD AG
gehört. Seit Errichtung der Anlage nutzt die MVA Weisweiler GmbH & Co. KG zum technischen
Betrieb der Anlage Infrastruktur und Personal der RWE Power AG.
Die von der MVA Weisweiler GmbH & Co. KG mit der RWE Power AG im Jahr 1997 abgeschlossenen
Verträge (Dienstleistungs‐ und Anbindungsvertrag) wären am Ende des Jahres 2016 ausgelaufen.
Der Aufsichtsrat der AWA hat daher in seiner Sitzung am 27.8.2015 auf Empfehlung der
Geschäftsführung einstimmig dem Abschluss der Interimsvereinbarung mit RWE zu verbesserten
Konditionen für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2020 zugestimmt. Hierüber wurde auch der Rat
der Stadt Aachen entsprechend unterrichtet.
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Ausdruck vom: 03.03.2017
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Im Frühjahr 2016 erfolgte dann die Beratung und Beschlussfassung u.a. im Rat der Stadt Aachen
über die Fortführung der Zusammenarbeit zwischen AWA/ZEW, EGN/SWK und der MVA Weisweiler
GmbH & Co. KG - ebenfalls für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2020. Außerdem hat der Rat der
Stadt Aachen in seiner Sitzung im März 2016 die Verwaltung, den ZEW, die AWA Entsorgung GmbH
und die MVA Weisweiler GmbH & Co. KG beauftragt, alle Handlungsalternativen für den Zeitraum ab
2021 zu prüfen und die Umsetzung einer wirtschaftlichen, nachhaltigen und gebührenrechtlich
sicheren Lösung vorzubereiten.
In der Folge wurden im Laufe des Jahres 2016 sowohl die Verhandlungen zwischen MVA KG und
RWE Power AG als auch die Besprechungen zwischen AWA/ZEW, EGN/SWK und MVA KG
fortgesetzt. Dabei wurde angestrebt, bis zum Jahresende 2016 eine Einigung zu erzielen. Dies ist
insofern gelungen, als die Eckpunkte der vertraglichen Zusammenarbeit zwischen allen Parteien bis
zum Jahresende definiert worden sind. In den Monaten Januar und Februar 2017 erfolgte eine
Konkretisierung der Vertragsformulierungen. Das Ziel, ab dem 01.01.2021 die Zusammenarbeit
zwischen den unterschiedlichen Parteien fortzuführen und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
wesentlich zu verbessern, wurde nach Einschätzung von MVA KG, AWA Entsorgung GmbH und ZEW
sowie ihrer Berater – vorbehaltlich der noch einzuholenden Beschlüsse und abzuschließenden
Verträge - erreicht.
2. Vertragsbeziehungen zwischen MVA KG und RWE Power AG
Bis zuletzt wurde auch die Fragestellung in die Überlegungen und Verhandlungen einbezogen, ob die
Wirtschaftlichkeit der Müllverbrennungsanlage durch die Auskopplung und den Verkauf von
Fernwärme (z.B. in Richtung Stadt Aachen) verbessert werden kann. Zu diesem Zweck führte die
Geschäftsführung der MVA Weisweiler GmbH & Co. KG entsprechende Verhandlungen. Diese
endeten aber letztlich ergebnislos.
MVA KG und RWE Power AG haben sich nunmehr auf die folgende Lösung verständigt: Das
Betriebspersonal wird ab 2021 aus eigenen Mitarbeiter/innen der MVA KG bestehen, während die
Anbindung an das Kraftwerk erhalten bleibt und die Wartungs- und Instandhaltungsaufgaben wie in
der Vergangenheit durch Mitarbeiter der RWE Power AG wahrgenommen werden. Das mit einer
vollständigen Eigenlösung verbundene Investitionsrisiko (38,5 Mio. EUR für eine entsprechende
Turbine einschließlich aller notwendigen Nebenanlagen) ist damit nicht mehr gegeben. Das
Investitionsvolumen konnte auf unter 5 Mio. EUR reduziert werden, i.W. für die mit dem Aufbau
eigenen Betriebsführungspersonals verbundene Anpassung der IT-Systeme, Schaffung der SozialInfrastruktur und sonstige bauliche Maßnahmen.
Dabei ist für die Zukunft die eigenständige Auskopplung von Fernwärme weiterhin eine maßgebliche
Option. In den Verträgen der MVA KG mit der RWE Power AG ist deshalb auch für deren
Laufzeitende vorgesehen, dass unter bestimmten Voraussetzungen entsprechende
Leitungskapazitäten durch die RWE Power AG angeboten werden. Für den Fall, dass die RWE Power
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Ausdruck vom: 03.03.2017
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AG z.B. wegen der Schließung des Kraftwerks Weisweiler bereits zu einem früheren Zeitpunkt nicht
mehr auf seine vorhandenen Fernwärmeleitungen angewiesen wäre, könnte es außerdem für
sämtliche Akteure wirtschaftlich vorteilhaft sein, wenn weiterhin am Standort Weisweiler (in diesem
Fall durch die MVA KG) Fernwärme produziert wird.
3. Vertragsbeziehungen zwischen ZEW/ AWA und EGN (und MVA KG)
Die geänderten rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wurden auch im Verhältnis
zwischen AWA/ZEW und EGN/SWK berücksichtigt. Hier wird es ab dem 01.01.2021 mehr
Kalkulationssicherheit für die Abfallgebühren im ZEW-Gebiet geben. Außerdem können auch AWA
und EGN auf wettbewerbsfähige Preise zur Akquisition von Gewerbemengen zurückgreifen.
Die Verbrennungspreise sind in der Zusammenarbeitsvereinbarung geregelt. Vertragspartner sind die
AWA Entsorgung GmbH, der ZEW, EGN, die Stadtwerke Krefeld AG sowie die MVA Weisweiler
GmbH & Co. KG. Sie regelt alle wesentlichen Eckdaten der Zusammenarbeit wie die
Verbrennungspreise, Laufzeit, Kündigungsmöglichkeiten und die Aufteilung der Kontingente.
Durch die in den Verhandlungen mit EGN gefundene Systematik wird der ZEW und damit letztlich der
Gebührenzahler mit einer größeren Planungssicherheit ausgestattet, denn wie bei einer
Ausschreibung und Vergabe an einen externen Dritten wurden die Verbrennungspreise für acht Jahre
fixiert (sie unterliegen dabei einer definierten Preisgleitung) und hierbei insbesondere auch
gebührenrechtliche Fragestellungen detailliert berücksichtigt.
Letztlich wird das Auslastungsrisiko der MVA Weisweiler zugunsten der Gebührensicherheit auf die
Gesellschafter der MVA KG verlagert, namentlich die AWA Entsorgung GmbH und die
Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH (EGN).
Zur weiteren Beschlussfassung und ausführlichen Darstellung der einzelnen Verträge wird auf die
nichtöffentliche Vorlage verwiesen.
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