Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
248281.pdf
Größe
97 kB
Erstellt
17.02.17, 12:00
Aktualisiert
19.10.17, 13:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0198/WP17
öffentlich
FB 11/510
17.02.2017
Frau Winkler
Veränderung des Stellenplans 2017
Befristete Stelleneinrichtung im Fachbereich Wohnen, Soziales
und Integration im Zusammenhang mit dem
Präventionsprogramm: Wegweiser – gemeinsam gegen
gewaltbereiten Salafismus
Beratungsfolge:
TOP: 12
Datum
Gremium
Kompetenz
16.03.2017
27.04.2017
03.05.2017
PVA
SGA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Kenntnisnahme
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2017 durch Einrichtung einer, zunächst
längstens bis zum 31.12.2020 befristeten, nach S 12 TVöD SuE (kw 2020) ausgewiesenen
Vollzeitstelle für das Präventionsprogramm „ Wegweiser – gemeinsam gegen gewalt- bereiten
Salafismus“ im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, Abteilung Integration (FB 56/600) zu
beschließen.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters nimmt der Ausschuss für Soziales, Integration und
Demographie die Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses an den Rat der Stadt
Aachen, die Veränderung des Stellenplans 2017 durch Einrichtung einer, zunächst längstens bis zum
31.12.2020 befristeten, nach S 12 TVöD SuE (kw 2020) ausgewiesenen Vollzeitstelle für das
Präventionsprogramm „Wegweiser – gemeinsam gegen gewaltbereiten Salafismus“ im Fachbereich
Wohnen, Soziales und Integration, Abteilung Integration (FB 56/600) zu beschließen, zur Kenntnis.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters beschließt der Rat der Stadt Aachen die Veränderung des
Stellenplans 2017 durch Einrichtung einer, zunächst längstens bis zum 31.12.2020 befristeten, nach
S 12 TVöD SuE (kw 2020) ausgewiesenen Vollzeitstelle für das Präventionsprogramm „Wegweiser –
gemeinsam gegen gewaltbereiten Salafismus“ im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration,
Abteilung Integration (FB 56/600).
Vorlage FB 11/0198/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.05.2017
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
Fortgeschriebener Ansatz 2018
ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
Ertrag
0,00 €
32.250,00 €
0,00 €
193.500,00 €
0,00 €
0,00 €
Personalaufwand
0,00 €
32.250,00 €
0,00 €
193.500,00 €
0,00 €
0,00 €
Abschreibungen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Ergebnis
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0,00 €
0,00 €
Die Personalkosten werden unmittelbar aus Fördermitteln
finanziert.
Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen:
Die Finanzierung des Projektes erfolgt durch Zahlung einer jährlichen Pauschale von maximal 80.000
EUR des Landes Nordrhein-Westfalen. Hierdurch werden die entstehenden Personalkosten für 2
Teilzeitstellen, ausgewiesen nach S 12 TVöD SuE und Sachkosten für die Beratungstätigkeiten
„Wegweiser“ vollständig abgegolten.
Das Land erhöht ab 2017 die Finanzierung um 100.000 EUR auf maximal 180.000 EUR jährlich bei
Einrichtung einer weiteren Vollzeitstelle und Besetzung.
Für die weitere Vollzeitstelle werden Personalkosten nach S 12 TVöD SuE entsprechend der KGStRichtwerte 2016/2017 veranschlagt. Ausgehend von einer Besetzung dieser weiteren Vollzeitstelle ab
dem 01.07.2017 steht der Personalaufwand von 32.250 EUR (50% von 64.500 EUR) dem Ertrag von
32.250 EUR zur Finanzierung der Personalkosten gegenüber. Für die Folgejahre wird der
Personalaufwand/Ertrag in Höhe von 64.500 EUR jährlich abgebildet.
Die Abbildung der Personalkosten erfolgt über das 4er PSP-Element: 4-050501-908-7.
FB 56 wird die Ansätze im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 einplanen.
Der Differenzbetrag zwischen der maximalen Förderung und den tatsächlichen Personalkosten wird
zur Finanzierung der Sachkosten eingesetzt.
Vorlage FB 11/0198/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.05.2017
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Erläuterungen:
Mit dem Präventionsprogramm „Wegweiser – gemeinsam gegen gewaltbereiten Salafismus“ hat das
Land Nordrhein-Westfalen eine Ebene geschaffen, um der Radikalisierung von (jungen) Menschen
vorzubeugen.
Mit der Installation von Beratungsstellen und der Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 80.000 EUR
jährlich zur Finanzierung der Einrichtungen hat das Land 2014 in Bonn, Bochum und Düsseldorf
begonnen und das Programm in 2015 in Nordrhein-Westfalen ausgebaut. Weitere Beratungsstellen
werden landesweit eingerichtet, so auch in Aachen.
Unter Hinweis auf den Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom 23.11.2016 wurde der
Implementierung der Beratungsstelle „Wegweiser“ zugestimmt und es wurden zwei, nach S 12 TVöD
SuE ausgewiesene 0,5-Stellen eingerichtet. Das Auswahlverfahren wurde zwischenzeitlich
abgeschlossen, so dass die Beratungstätigkeiten in den Räumen der Nadelfabrik zum 01.03.2017
aufgenommen werden können.
Die konkrete Beratungsarbeit als Kernelement der Aufgabe leistet Aufklärungs- und
Öffentlichkeitsarbeit, unterstützt Familienangehörige im Umfeld radikalisierter oder zur Radikalisierung
bereiter Menschen und eröffnet den Zugang zu entsprechenden Aussteigerprogrammen des
Verfassungsschutzes NRW.
Wegen des dringenden Beratungsbedarfs hat das Land Nordrhein-Westfalen die Förderung des
Präventionsprogrammes erweitert. Zur Finanzierung einer weiteren Vollzeitstelle für
Beratungstätigkeiten sowie erhöhten Sachkosten stellt das Land ab dem 01.01.2017 einen
zusätzlichen Betrag von 100.000 EUR zur Verfügung. Voraussetzung hierfür ist zwingend die
Einrichtung und Besetzung einer weiteren Stelle für Beratungstätigkeiten. Erst dann werden die
erhöhten Fördermittel zur Verfügung gestellt.
Das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) rechnet aufgrund der tendenziell ansteigenden
Problematiken im Raum Aachen mit einer regen Inanspruchnahme, so dass die Einrichtung der
weiteren Stelle auf Grundlage des in Abstimmung befindlichen Kooperationsvertrages zwischen dem
Land NRW und der Stadt Aachen als erforderlich angesehen wird.
Die Erweiterung um eine Vollzeitstelle soll zeitnah nach Eröffnung der Beratungseinrichtung
„Wegweiser“ erfolgen, da
a) sich bereits jetzt schon ein dringender Bedarf an Beratung abzeichnet; zwischenzeitlich sind
konkrete Fälle bekannt, die eine intensive Betreuung benötigen und
b) mit der Bereitstellung von Personal auch der Zugriff auf das erhöhte Sachmittelbudget erfolgen
kann; Mittel, die dringend für die Sensibilisierung und Aufklärung der Multiplikatoren und die
entsprechende, im Fokus stehende Öffentlichkeitsarbeit erforderlich sind. Die Erhöhung des
Sachmittelbudgets eröffnet einen größeren Handlungsspielraum als in 2016 eingeplant.
Eine zeitgerechte Anmeldung des zusätzlichen Stellenbedarfs ab 2017 im Rahmen des vorherigen
Stelleneinrichtungsverfahren „Wegweiser“ in 2016 konnte nicht erfolgen, da erst mit Verabschiedung
des Landeshaushaltes Ende Dezember 2016 für das Jahr 2017 und entsprechenden Informationen
des MIK vom 16.01.2017 Planungssicherheit in Bezug auf die vollständige Finanzierung der
zusätzlichen Stelle besteht. Auch das vertraglich vereinbarte Verfahren im Rahmen eines
Vorlage FB 11/0198/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.05.2017
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Werkvertrages zwischen dem Land und der Stadt, welches ein Auswahlverfahren geeigneter
Bewerberinnen und Bewerber vor Vertragsabschluss vorsieht, die Tätigkeit aber erst nach
Vertragsabschluss aufgenommen werden darf (Einstellungszusicherung), barg ein zu hohes Risiko
ungedeckter Personalkosten.
Vorsorglich wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass aktuell für 2018 und Folgejahre eine weitere
Aufstockung des „Wegweiser-Budgets“ auf Landesebene diskutiert wird.
Die Aufgabeninhalte und weiteren Bedingungen für die zusätzliche Förderung werden im Rahmen
einer Anpassung des o.g. Werkvertrages zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt
Aachen definiert. Hinsichtlich der Laufzeit des Vertrages ergeben sich keine Änderungen. Der Vertrag
hat regelmäßig eine Laufzeit von einem Jahr. Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr,
wenn er nicht bis zum 30.06. des Folgejahres von einem der Vertragspartner gekündigt wird. Nach der
vergaberechtlichen maximalen Vertragslaufzeit von insgesamt vier Jahren (Ende 31.12.2020) wird ein
neues Vergabeverfahren durchgeführt.
Aufgrund der Laufzeit bis längstens 31.12.2020 ist die Stelle vorsorglich mit einem kw-Vermerk (kw
2020) zu versehen.
Vorlage FB 11/0198/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 31.05.2017
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