Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
247316.pdf
Größe
168 kB
Erstellt
09.02.17, 12:00
Aktualisiert
08.03.17, 15:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0636/WP17
öffentlich
09.02.2017
FB 61/300
Kreuzherrenstraße
Feuerwehraufstellflächen und Maßnahmen zur
Verkehrsberuhigung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
08.03.2017
B0
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt zur Verkehrsberuhigung alternierendes Parken in der Kreuzherrenstraße auf Grundlage der
beigefügten Planung. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt vorbehaltlich der Rechtskraft des
Haushalts 2017.
Vorlage FB 61/0636/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.03.2017
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-900-02000-300-1 „Straßenerneuerung nach Baumaßnahmen der STAWAG“
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017*
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.*
2017*
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2018 ff.*
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
162.200
162.000
486.600
486.600
0
0
Ergebnis
162.000
162.000
486.600
486.600
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben.
Deckung ist gegeben.
Verschlechterun
g
PSP-Element 4-120102-923-9 „Straßenerneuerung nach Baumaßnahmen der STAWAG“
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2017*
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.*
2017*
2018 ff.*
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
6.800
6.800
20.400
20.400
0
0
Abschreibungen
8.400
8.400
25.200
25.200
0
0
Ergebnis
15.200
15.200
45.600
45.600
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben.
Deckung ist gegeben.
g
Vorlage FB 61/0636/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.03.2017
Seite: 2/4
Erläuterungen:
1. Anlass
In der Kreuzherrenstraße wurden 2014 umfangreiche Erneuerungsarbeiten der STAWAG
durchgeführt. Die Wiederherstellung des Straßenraums wurde genutzt, um funktionale Mängel zu
beheben. In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 11.06.2014 wurde dazu die Planung
zur Wiederherstellung der Kreuzherrenstraße nach der STAWAG-Maßnahme vorgestellt. Die
Bezirksvertretung nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragte die
Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerinformation. Die Veranstaltung mit den betroffenen
Anliegern fand daraufhin am 02.07.2014 statt. Die Anregungen und Bedenken aus der
Bürgerinformation wurden von der Verwaltung in die weitere Planung mit aufgenommen. Am
27.08.2014 beschloss die Bezirksvertretung Aachen-Mitte schließlich die Planung einer Variante mit
weicher Separation und Gehwegüberfahrten sowie mit Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich
unter Beibehaltung der Einbahnstraßenregelung.
Ein erster Bauabschnitt zwischen Pontstraße und Kindertagesstätte ist zwischenzeitlich fertiggestellt
worden. Durch die Neuordnung der parkenden Kfz an die Seite der Kirche bzw. Kindertagesstätte
haben sich die Aufstellflächen der Feuerwehr näher an die Wohnbebauung verlagert. Eine
Anleiterprobe hatte ergeben, dass die rettungstechnischen Anforderungen bei durchgängiger
Anordnung von Parkständen nicht erfüllt werden. Zudem wurde wegen der Beschwerden
verschiedener Anwohner eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Die Ergebnisse beider
Maßnahmen gaben Anlass, die Gestaltung der Kreuzherrenstraße an die unterschiedlichen
Anforderungen anzupassen, so dass in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am
11.01.2017 mögliche Varianten vorgestellt wurden, unter anderem eine mögliche Abbindung der
Kreuzherrenstraße zur Pontstraße. Die Bezirksvertretung bat, die Planung nochmals zu überarbeiten
unter Berücksichtigung der Nichtabbindung der Kreuzherrenstraße.
Der zweite Bauabschnitt wurde wegen des Baus eines Mehrfamilienhauses an der Einmündung zum
Veltmanplatz zurückgestellt. Die endgültige Oberflächengestaltung wird nach Fertigstellung der
dortigen Hochbauarbeiten in die Wege geleitet.
2. Planung
Nach der Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 11.01.2017 hat ein Ortstermin mit der
Feuerwehr und der Bezirksvertretung stattgefunden, an dem erneut eine Anleiterprobe durchgeführt
und die vorigen Ergebnisse bestätigt wurden. Die Einrichtung von Feuerwehraufstellflächen wurde
daraufhin akzeptiert. Im gesamten Straßenraum der Kreuzherrenstraße werden alle 20 m
Aufstellbereiche mit 12 m Länge für das Hubrettungsgerät vorgehalten. Die Aufstellflächen, die mittels
Pollerung von parkenden Kfz freigehalten werden, wurden so gewählt, dass vorhandene bzw.
geplante Zufahrten mitbenutzt werden können und der Parkraumverlust gering bleibt. Die geplanten
Flächen erleichtern zusätzlich die Ein- und Ausfahrt in die bzw. aus den Zufahrten der Hausnummern
4 / 4b und 6. Die Verlagerung der Parkstände auf die von der Wohnbebauung gegenüberliegende
Seite hatte die Befahrung dieser Zufahrten erschwert, so dass derzeit häufig nur ein Ein- und
Ausfahren mit Rangieren möglich ist.
Vorlage FB 61/0636/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.03.2017
Seite: 3/4
Zur Reduzierung der überhöhten Fahrgeschwindigkeiten schlägt die Verwaltung weiterhin zusätzliche
verkehrsberuhigende Maßnahmen vor. In Betracht kommt aus Sicht der Verwaltung alternierendes
Parken im noch nicht fertiggestellten zweiten Bauabschnitt der Kreuzherrenstraße. Der Ausbau sollte
so gewählt werden, dass einfahrend auf der Seite der geraden Hausnummern bis Hs.-Nr. 8 und
anschließend ab Hs.-Nr. 3/5 auf der Seite der ungeraden Hausnummern geparkt werden kann. Der
Versatz in der Fahrbahn wäre fahrdynamisch wirksam und reduziert die gefahrenen
Geschwindigkeiten. Die Einbahnstraßenregelung bleibt erhalten.
Nach Durchführung beider Maßnahmen verbleiben im Straßenraum der Kreuzherrenstraße 14
Parkstände. Vor dem Umbau waren 15 Parkstände vorhanden und ursprünglich nach dem Umbau 19
geplant.
3. Fazit und Empfehlung
Die Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs in verkehrsberuhigten Bereichen kann aufgrund
der gesetzlichen Anforderungen nur durch die Polizei erfolgen. Wegen der eingeschränkten
Kapazitäten bei der Polizei empfiehlt die Verwaltung, zur dauerhaften Senkung des KfzGeschwindigkeitsniveaus verkehrsberuhigende bauliche Änderungen im Straßenraum vorzunehmen.
Die Verwaltung empfiehlt daher, zusätzlich zur Sicherstellung der Feuerwehraufstellflächen
alternierendes Parken im zweiten Bauabschnitt der Kreuzherrenstraße.
4. Kosten und finanzielle Auswirkungen
Für die notwendigen Arbeiten zur Sicherstellung der Feuerwehraufstellflächen sind nach
überschlägiger Schätzung Mittel in Höhe von etwa 2.000 € erforderlich. Für die Einrichtung
alternierenden Parkens sind zusätzliche Planungskosten in Höhe von geschätzt etwa 5.000 €
erforderlich, insgesamt also ca. 7.000 €.
Die Maßnahme soll nach Fertigstellung der Hochbauarbeiten umgesetzt werden. Für 2017 wurden
unter dem PSP-Element 5-120102-900-02000-300-1 „Straßenerneuerung nach Baumaßnahmen der
STAWAG“ Mittel in Höhe von 162.200 € eingeplant. Unter dem konsumtiven PSP-Element 4-120102923-9 „Straßenerneuerung nach Baumaßnahmen der STAWAG“ wurden Mittel in Höhe von 15.200 €
eingeplant. Die Einplanung der Mittel in den Haushalt 2017 ff. gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung
durch den Rat der Stadt Aachen sowie der Genehmigung durch die Bezirksregierung.
Anlage/n:
1. Planung alternierendes Parken
Vorlage FB 61/0636/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.03.2017
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