Daten
Kommune
Aachen
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161 kB
Erstellt
28.02.17, 12:00
Aktualisiert
19.04.17, 11:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0206/WP17
öffentlich
FB 11/510
28.02.2017
Frau Kaever
Therapeutische Versorgung in städtischen
Kindertageseinrichtungen
Beratungsfolge:
TOP: 11
Datum
Gremium
Kompetenz
14.03.2017
16.03.2017
22.03.2017
KJA
PVA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Personal- und Verwaltungsausschuss, dem Rat der Stadt Aachen auf
Vorschlag des Oberbürgermeisters zu empfehlen, hinsichtlich der therapeutischen
Versorgung in den bisherigen städtischen integrativen Kindertageseinrichtungen ab dem
KiTa-Jahr 2017/2018 wie dargestellt zu verfahren.
2.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters
und Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses hinsichtlich der therapeutischen
Versorgung in den bisherigen städtischen integrativen Kindertageseinrichtungen ab dem
KiTa-Jahr 2017/2018 wie dargestellt zu verfahren.
3.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und auf Empfehlung des Kinder- und
Jugendausschusses sowie des Personal- und Verwaltungsausschusses hinsichtlich der
therapeutischen Versorgung in den bisherigen städtischen integrativen Kindertageseinrichtungen ab dem KiTa-Jahr 2017/2018 wie dargestellt zu verfahren.
Vorlage FB 11/0206/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.04.2017
Seite: 1/8
Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive
Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz 2018
Auswirkungen
2017
ner Ansatz 2017
ff.
a)Zuweisung
vom Land
b)Erträge
aus
Kassenabrechnung
Erträge gesamt
Fortgeschriebe-
Folge-
Folge-
ner Ansatz 2018
kosten
kosten
ff.
(alt)
(neu)
500.000 €
500.000 €
1
1.500.000 €
1.500.000 €
0€
0€
159.000 €
siehe*
477.000 €
siehe*
0€
0€
659.000 €
siehe*
1.977.000 €
siehe*
0€
0€
0€
0€
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
siehe*
siehe*
der Erträge
a)Personalaufwand
TherapeutInnen
1.071.000 €
siehe*
3.213.000 €
siehe*
0€
0€
28.000 €
0€
0€
0€
0€
0€
1.500 €
siehe*
4.500 €
siehe*
0€
0€
1.100.500 €
siehe*
3.217.500 €
siehe*
a)zusätzlicher
Personalaufwand im
Zusammenhang mit
der Abrechnung
d)Aufw.
f.
Abrechnungszentrum
Kassenabrechnung
Aufwand gesamt
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
siehe*
siehe*
siehe*
siehe*
des Aufwands
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
gesamt
a) 4-060101-926-9, SK 41410000
b) 4-060101-926-9, SK 41440000
c) 1-060101-900-5, SK 50120000
d) 4-060101-926-9, SK 54290000
*Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2016 beschlossen, den Personalbestand
der therapeutischen Kräfte in den bisherigen integrativen städtischen Kitas über den 01.08.2016
hinaus zunächst beizubehalten. Gleichzeitig wurde die Verwaltung aber beauftragt, mit den
Krankenkassen in Verhandlungen zu treten und eine Deckung der Kosten zu erreichen.
Die Haushaltsansätze für die Erträge aus der Kassenabrechnung wurden auf Grundlage der
damaligen Einschätzungen zunächst wie oben dargestellt angesetzt. Trotz dieser vorsichtigen
1
Anteil des Ansatzes für die 20 Bestandsgruppen
Vorlage FB 11/0206/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.04.2017
Seite: 2/8
Planung zeigt die zwischenzeitlich erfolgte Evaluation aber, dass langfristig selbst der in den Haushalt
eingeplante Refinanzierungsanteil durch die Kassenerträge nicht erreicht werden kann. Vielmehr
würde mit einer Fortschreibung der Ansätze unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten
eine Verschlechterung des Haushalts einhergehen. Dies ist neben einer zu erwartenden weiteren
Reduzierung der Erträge auf die derzeit noch nicht haushalterisch abgebildeten Aufwendungen (u.a.
für erforderliche Fortbildungskosten und zusätzlich zur Verfügung zu stellende Personalressourcen)
zurückzuführen. Nähere Ausführungen zu den finanziellen Auswirkungen können den folgenden
Erläuterungen der Vorlage entnommen werden.
Vorlage FB 11/0206/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.04.2017
Seite: 3/8
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen ist Träger von 56 Tageseinrichtungen für Kinder. In sieben dieser Einrichtungen
werden insgesamt 20 (ehemals integrative) Gruppen vorgehalten, in denen Kinder mit und ohne
Behinderung gemeinsam betreut und gefördert werden. Neben dem KiBiz-geförderten pädagogischen
Personal (ErzieherInnen und KinderpflegerInnen) werden dort je ein/e Logopäde/-in und ein/e
PhysiotherapeutIn
bzw.
MotopädIn
mit
einem
Beschäftigungsumfang
von
jeweils
19,50
Wochenstunden eingesetzt. Die Personalkosten der therapeutischen Kräfte wurden bis zum 31. Juli
2016 vollumfänglich vom Landschaftsverband Rheinland finanziert. Mit Beginn des KiTa-Jahres
2016/2017 wurde dieses Verfahren jedoch umgestellt. Durch den Landschaftsverband wird nur noch
auf Antrag die sogenannte „FinK-Pauschale“ (5.000€/ Kind/ Jahr) für die Kinder gewährt, bei denen
ein besonderer Förderbedarf festgestellt wurde. Über diese Pauschale kann zumindest der
pädagogische Anteil der therapeutischen Arbeit finanziert werden. Eine Finanzierung der reinen
therapeutischen Leistungen ist somit nur noch über eine Abrechnung entsprechender Verordnungen
mit den Krankenkassen möglich.
In diesem Kontext hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 29. Juni 2016 beschlossen, den
Personalbestand der therapeutischen Kräfte in den bisherigen integrativen städtischen KiTas
zunächst über den 01. August 2016 hinaus beizubehalten. Gleichzeitig wurde die Verwaltung aber
beauftragt, mit den Krankenkassen in Verhandlungen zu treten, um eine (vollständige) Deckung der
Kosten zu erreichen. Ein entsprechender Vertrag (Standardvertrag über die Heilmittelabgabe in
Kindergärten/Kindertagesstätten für Kinder in der inklusiven Förderung in Nordrhein) mit den
Krankenkassen konnte zum 01. August 2016 abgeschlossen werden, so dass seitdem die
durchgeführten Therapien auf Grundlage der vorgelegten Verordnungen mit den Kassen abgerechnet
werden konnten. Die Abrechnung erfolgt dabei aus Wirtschaftlichkeitsgründen durch ein externes
Abrechnungszentrum.
Nach nunmehr 6-monatiger Erfahrung mit dem neuen Finanzierungsmodell (FinK-Pauschale und
Kassenabrechnung) muss jedoch festgestellt werden, dass eine vollständige Finanzierung der
Personalkosten für das therapeutische Personal, wie es der politische Auftrag vorsah, nicht
annährend erreicht werden kann. Durch eine Abfrage in den sieben betroffenen, ehemals integrativen
Einrichtungen2 wird dabei deutlich, dass es bisher nicht möglich war, für alle Kinder mit festgestelltem
Förderbedarf durchgängig die für eine Refinanzierung erforderliche Anzahl an Rezepten für jeweils
zwei Therapieeinheiten pro Woche im Bereich der Logopädie und der Physiotherapie zu erhalten.
Seitens der KiTas wurden dabei folgende Gründe benannt:
•
fehlende Akzeptanz des Therapiebedarfes und des damit verbundenen Aufwands bei
Eltern und Ärzten
•
Ärzte verordnen nicht durchgängig, oft keine Folgerezepte
•
„Budgetierung“ der Arztpraxen3
•
verordneter Therapiebedarf kann mit
den aktuell vorhandenen Professionen/
Qualifikationen nicht vollumfänglich bedient werden (z.B. Ergotherapie)
2
Am Pappelweiher, Bayersbusch, Jackstraße, Elsassstraße, Kronenberg, Reutershagweg, Wiesental
3
Grundsätzlich belasten die Verordnungen nicht die originäre Budgetierung der einzelnen Praxis. Allerdings erfolgt bei
Überschreitung gewisser Grenzwerte ggfs. eine sogenannte „Wirtschaftlichkeitsprüfung“.
Vorlage FB 11/0206/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.04.2017
Seite: 4/8
•
Kinder mit Diagnosen im sozial-emotionalen Bereich erhalten oft keine Rezepte für
notwendige Therapien
•
Wunsch- und Wahlrecht der Eltern (sie nehmen in Einzelfällen anderweitige
Unterstützung in Anspruch)
•
keine Möglichkeit der Behandlung von „Regelkindern“ mit Rezept (Heilmittelrichtlinien
sehen dies nicht vor)
Insgesamt stellt sich die Aufwands- und Ertragssituation im Zeitraum August 2016 bis Januar 2017
somit wie folgt dar:
Aufwendungen
Erträge/ Einnahmen
Personalkosten
FinK-Pauschale
angefallene Personalkosten4
Erforderliche Aufwendungen im Zusammenhang
mit der Kassenabrechnung
Fortbildungskosten zur Erhaltung der
für eine Abrechnung mit den Kassen
erforderlichen Zulassung der
TherapeutInnen
zusätzliche Personalkosten
(0,5 VZÄ)5
zusätzliche IT-Kosten
(insg. 7 EDV-Arbeitsplätze)
o einmalige Anschaffungskosten
525.500 €
243.751 €
Abrechnung mit den Krankenkassen
260 €
Gesamtertrag aus der
Kassenabrechnung4
davon
0€
Logopädie
Physiotherapie
92.965 €
73.801 €6
19.164 €6
19.124 €
o laufende Kosten7
5.821 €
Kosten für externes
Abrechnungszentrum4
633 €
Summe
zugeflossene FinK-Pauschalen für die
20 Bestandsgruppen4
551.338 €
Summe
Gesamtergebnis/ Finanzierungsdelta Zeitraum 08/2016 bis 01/2017
336.716 €
-214.622 €
4
Betrag bezieht sich auf den Zeitraum 01. August 2016 bis 31. Januar 2017
5
Die vorgesehene halbe Stelle für die Arbeiten im Zusammenhang mit der Abrechnung konnte bislang noch nicht besetzt
werden, so dass hier keine IST-Personalkosten ausgewiesen werden können. Unter Berücksichtigung der KGSt-Werte müsste
im Zeitraum 01. August 2016 bis 31. Januar 2017 mit einem Betrag i.H.v. 37.150 € kalkuliert werden (Jahreswert A 10 LBesO A
für 1,0 VZÄ= 74.300 €/ Jahr).
6
Die Differenz bei den Erträgen ist u.a. auf eine andere Verordnungspraxis zurückzuführen. So können LogopädInnen i.d.R. bei
neuen Patienten die sogenannte „Erstuntersuchung/Befunderhebung“ geltend machen/abrechnen. Eine entsprechende
Regelung für den Physiotherapiebereich existiert allerdings nicht. Gleichzeitig können nicht alle Therapieformen im
Physiobereich durchgeführt werden, da die Beschäftigten nicht über die notwendige, jedoch sehr kosten- und zeitintensive
Zusatzqualifikation verfügen.
7
laufende Kosten für die Bereitstellung der notwendigen IT-Ausstattung für den Zeitraum 08/2016 bis 01/2017 (pro Monat/
Einrichtung 138,60 €)
Vorlage FB 11/0206/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.04.2017
Seite: 5/8
Mit einer Steigerung der Erträge ist nicht zu rechnen. Nach bisherigen Informationen ist zu erwarten,
dass, sofern ein Kind drei oder vier Rezepte erhalten hat, die Ärzte häufig eine Therapiepause
einlegen, sofern es sich nicht um ein Langzeitrezept handelt. Insoweit ist mittel- bis langfristig eher mit
einem Absinken der Einnahmen zu rechnen.
Bei einer Fortführung der Abrechnung werden darüber hinaus weitere Kosten anfallen:
Fortbildungskosten für Therapeuten zum Erhalt der Kassenabrechnung
Unter
Berücksichtigung
der
gängigen
Preise
für
entsprechend
anerkannte
Fortbildungsveranstaltungen und der Anzahl der aktuell im therapeutischen Bereich
eingesetzten MitarbeiterInnen müsste hier von einem Aufwand in Höhe von ca. 12.000 € p.a.
ausgegangen werden.
Personalkosten für die Arbeiten im Zusammenhang mit der Kassenabrechnung (37.150 €)
Unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus dem Evaluationszeitraum und den v.g. Indikatoren
beläuft sich das errechnete Finanzierungsdelta bei Erhalt der bisherigen Personalausstattung und
gleichzeitiger Abrechnung mit den Krankenkassen derzeit nahezu auf 500.000 €/ Jahr:
Aufwendungen
Erträge/ Einnahmen
Personalkosten
FinK-Pauschale
1 VZÄ TherapeutIn/ Gruppe
bei 20 Bestandsgruppen8
1.071.000 €
Erforderliche Aufwendungen im Zusammenhang
mit der Kassenabrechnung
Fortbildungskosten/Jahr zur
Erhaltung der für eine Abrechnung
mit den Kassen erforderlichen
Zulassung der TherapeutInnen
zusätzliche Personalkosten (FB
45/110.020; 0,5 VZÄ)10
zusätzliche IT-Kosten (insg. 7
EDV-Arbeitsplätze)
Kosten für Abrechnungszentrum8
Summe
FinK-Pauschalen für die 20
Bestandsgruppen8
Abrechnung mit den Krankenkassen
12.145 €
Erträge
158.000 €9
Summe
648.000 €
37.150 €
11.642 €
1.000 €
1.132.937 €
-484.937 €
Gesamtergebnis/ Finanzierungsdelta
(erforderliche städtische Mittel/ Jahr)
8
490.000 €
Jahresbetrag, hochgerechnet auf Grundlage der Daten 08/2016- 01/2017
9
Der prognostizierte Betrag aus der Kassenabrechnung berücksichtigt, dass nicht mit einer durchgängigen Vorlage
entsprechender Verordnungen bei jedem Kind zu rechnen ist. Gleichzeitig muss einkalkuliert werden, dass der jetzige
Evaluationszeitraum keine Ferienzeiten umfasste und die zu Beginn geltend gemachte „Erstuntersuchung/Befunderhebung“ bei
Bestandskindern nicht nochmals abgerechnet werden kann.
10
Personalkosten auf Basis des KGSt-Wertes für 0,5 VZÄ A 10 LBesO A
Vorlage FB 11/0206/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.04.2017
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Unter Berücksichtigung der obigen Darstellung beläuft sich der Betrag, der nicht über eine
Abrechnung mit den Krankenkassen refinanziert werden kann, daher pro Jahr auf fast 500.000 €,
Tendenz steigend.
Da auch andere Kommunen von der Umstellung des Finanzierungssystems betroffen sind, wurde
Anfang Januar 2017 ein interkommunaler Erfahrungsaustausch mit 18 Städten in NRW durchgeführt.
Zwischenzeitlich haben sich insgesamt 10 Städte an der Umfrage beteiligt, wobei das System der
Kassenabrechnung nur bei wenigen Städten vorhanden ist.
Die Stadt Aachen hat die Abrechnung von Beginn an sehr systematisch aufgestellt, so dass durch ein
zeitnahes und umfassendes Controlling bei Bedarf frühzeitig steuernd eingegriffen werden konnte. Im
direkten Vergleich mit den Kommunen, die ebenfalls auf eine Kassenabrechnung umgestellt haben,
zeigt sich, dass die Stadt Aachen mit die höchste Refinanzierungsquote erzielen konnte. Bei keiner
der befragten Kommunen konnte eine auch nur annähernde, geschweige denn vollständige Deckung
der anfallenden Kosten erreicht werden.
Fazit:
Der politische Auftrag, durch eine Abrechnung mit den Krankenkassen eine Refinanzierung der
Personalkosten zu erreichen, konnte nicht realisiert werden. Vielmehr wird langfristig selbst das durch
vorsichtige Einplanung der entsprechenden Ansätze im Haushalt einkalkulierte Finanzierungsdelta
noch überschritten. Daher erscheint eine Fortführung der therapeutischen Versorgung im bisherigen
System nicht haltbar, da ein Großteil der entstehenden Kosten für
die betroffenen, ehemals
integrativen städtischen Kindertageseinrichtungen aus städtischen Mitteln gedeckt werden müsste. In
diesem Kontext ist darauf hinzuweisen, dass auch einige der freien Träger im Rahmen der
Gleichbehandlung bereits Anträge auf Übernahme der ihnen entstehenden Kosten gestellt haben.
Entsprechende Mehraufwendungen wären daher ggfs. ebenfalls im Haushalt einzuplanen und würden
zu einer weiteren Verschlechterung führen.
Neben den rein monetären Auswirkungen zeigt sich aber auch, dass sich die bisher in den KiTas
etablierte alltagsintegrierte Förderung mit den Regularien und Vorgaben der Kassenabrechnung nicht
vereinbaren lässt.
Aufgrund dessen soll ab Beginn des neuen KiTa-Jahres von einer weiteren Abrechnung mit den
Krankenkassen abgesehen werden. Einhergehend hiermit ist auch eine Reduzierung der momentan
vorhandenen Personalstärke im Bereich der Therapeuten/-innen unumgänglich. Im Zuge dessen
sollen zunächst die derzeit bis zum 31. Juli 2017 befristeten Beschäftigungsverhältnisse auslaufen
und die befristeten Stundenaufstockungen der unbefristet Beschäftigten nicht weiter verlängert
werden.
Hierdurch
kann
eine
Reduzierung
des
Beschäftigungsumfangs
von
aktuell
20
Vollzeitäquivalenten (VZÄ) zum neuen KiTa-Jahr auf 14 VZÄ realisiert werden.
Da sich aktuell noch mehrere unbefristet beschäftigte TherapeutInnen in Beurlaubung befinden
(Elternzeit oder Sonderurlaub, insgesamt 4 VZÄ), kann sich der Beschäftigungsumfang bei Rückkehr
der
v.g.
MitarbeiterInnen
noch
einmal
erhöhen.
Unter
Berücksichtigung
der
jeweiligen
arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit sind daher zunächst Planstellen im Umfang von insgesamt
18 VZÄ im Bereich der Therapeuten vorzuhalten. Zukünftig eintretende Vakanzen sollen jedoch nicht
Vorlage FB 11/0206/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.04.2017
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mehr nachbesetzt werden, so dass die verbleibenden Planstellen mit entsprechenden kw-Vermerken
versehen werden.
Bei entsprechender Umsetzung könnte unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltsansätze und
trotz der wegfallenden Erträge aus der Kassenabrechnung, durch die Reduzierung der
Personalkosten bereits in 2017 eine reale Einsparung i.H.v. ca. 100.000 € erzielt werden.
Vorbehaltlich der politischen Beschlussfassung ist die Verwaltung bemüht, zum KiTa-Jahr 2017/2018
ein Konzept/Übergangsszenario hinsichtlich des weiteren Einsatzes der therapeutischen Kräfte zu
erstellen. Gleichzeitig wird geprüft, welche anderweitigen Möglichkeiten bestehen, auch langfristig
eine adäquate therapeutische Förderung/ Behandlung der Kinder mit (drohender) Behinderung
gewährleisten zu können. Wenn der bisherige Fokus auf einen Erhalt des alltagsintegrierten Ansatzes
nebst
Abrechnung
mit
dem
Krankenkassen
aufgegeben
würde,
können
sich
neue
Handlungsmöglichkeiten mit Blick auf Akteure, Refinanzierung und Einsatz der TherapeutInnen
ergeben, die nun in ihren Implikationen zeitnah zu untersuchen sind.
Über die Ergebnisse der Prüfung wird in den Ausschüssen berichtet.
Vorlage FB 11/0206/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.04.2017
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