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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
247319.pdf
Größe
114 kB
Erstellt
09.02.17, 12:00
Aktualisiert
20.06.17, 08:51

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 01/0246/WP17 öffentlich 09.02.2017 Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 22.02.2017 Rat Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen Ratsanfragen zur Kenntnis. Vorlage FB 01/0246/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.02.2017 Seite: 1/2 Erläuterungen: Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind. Weitere Stellungnahmen werden ggf. als Tischvorlage verteilt. Anlage/n: Stellungnahmen Vorlage FB 01/0246/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.02.2017 Seite: 2/2 Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Fraktion DIE LINKE vom 17. Januar 2017 Thema: „Gewalttaten gegen Wohnungslose in Aachen“ Der Fachbereich Wohnen Soziales und Integration nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: Frage 1: Wie viele Gewalttaten gegen Wohnungslose sind den Behörden im Jahr 2016 bekannt geworden? Stellungnahme der Verwaltung: Gewalttaten gegen Bewohner der städtischen Übergangsheime für wohnungslose Menschen sind der Verwaltung nicht bekannt. Erkenntnisse darüber, wie häufig Wohnungslose, die nicht ordnungsbehördlich untergebracht sind, Gewalttaten ausgesetzt sind, liegen der Verwaltung nicht vor. Frage 2: In wie vielen Fällen waren auch die Täter*innen von Wohnungslosigkeit betroffen? Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung verfügt über keinerlei Informationen zu Personen, die Gewalttaten gegen Wohnungslose verübt haben. Frage 3: Kam es auch in städtischen Einrichtungen zu Angriffen? Stellungnahme der Verwaltung: Von Angriffen gegen Bewohner der städtischen Übergangsheime für wohnungslose Menschen ist der Verwaltung nichts bekannt. Die dort untergebrachten Menschen sind jedoch dem Personenkreis der Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten zugehörig. Häufig liegt zudem eine psychische und/oder Suchterkrankung vor. Dies und die Form der Unterbringung (in der Regel Einzel- oder Mehrbettzimmer mit gemeinsamer Nutzung von Küche und Bad) führen häufig zu Konflikten, die sich in Ausnahmefällen auch in tätlichen Auseinandersetzungen zwischen den Bewohnern fortsetzen. Sozialarbeiter und Hausmeister, die vor Ort tätig sind, werden präventiv und deeskalierend tätig. Je nach Situation wird auch die Polizei eingeschaltet. Da die städtischen Mitarbeiter jedoch nicht immer informiert werden und zudem in der Regel weder nachts noch am Wochenende vor Ort sind, kann hier keine zahlenmäßige Einschätzung erfolgen. Frage 4: Wie schätzt die Verwaltung die Dunkelziffer ein? Stellungnahme der Verwaltung: Da der Verwaltung die Anzahl der angezeigten Gewalttaten nicht bekannt ist, kann auch eine Einschätzung der Dunkelziffer nicht erfolgen. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Mara Lux, AfD, vom 22.01.2017: Verbesserung der Luftqualität durch Umweltzone Zu Frage 1: Inwieweit hat sich die Luftqualität durch Einführung der Umweltzone messbar verbessert? Die Umweltzone Aachen ist am 1. Februar 2016 in Kraft getreten. Welche Effekte der Umweltzone an den Landesmessstationen (Wilhelmstr. / Adalbertsteinweg / Burtscheid) tatsächlich zuzuordnen sind, kann seitens der Verwaltung auf Grund der Komplexität der Wirkungszusammenhänge (u.a. Meteorologie, Baustellen) nicht seriös abgeschätzt werden. Die Stadt wird das LANUV jedoch bitten, eine solche Bewertung (Wirkungsanalyse) durchzuführen. Nach einer aktuellen wissenschaftlichen Studie der unabhängigen Forschungsorganisation International Council on Clean Transportation, ICCT) stehen den (geringen) Positiveffekten der Umweltzone im Bereich Feinstaub auf der anderen Seite (ebenfalls geringe) Negativeffekte im Bereich Stickoxide / NO2 gegenüber. Zu Frage 2: Unter welchen Bedingungen kann die Umweltzone aufgehoben bzw. eingeschränkt werden (bspw. Beschränkung auf die Durchfahrt von Lkw)? Die Einführung der Umweltzone Aachen erfolgte in Zuständigkeit der Bezirksregierung Köln. Insoweit kann eine Aufhebung bzw. Änderung der Umweltzone oder eine Durchfahrtsbeschränkung z.B. für LKWs nur über die Bezirksregierung erfolgen. Zu Frage 3: Wie viele Ordnungsgelder wegen Verstößen gegen die Umweltzonenregelung wurden bisher an ausländische Pkw-Halter verhängt? Die Gesamteinnahmen aus dem Bereich Umweltverfahren (Umweltzonenverstoß) beliefen sich in 2016 auf 821.948 €. Die anteiligen Einnahmen, bezogen auf ausländische Kfz, betrugen in 2016 insgesamt 87.405 € (=11%). Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ vom 29.12.2016: Altersschätzung von umA / umF in Aachen 1) Welche Methoden zur Alterseinschätzung unbegleiteter (vorgeblich) minderjähriger Flüchtlinge werden in Aachen angewandt, bwz. vorrangig praktiziert? (Bitte nennen und schildern Sie alle zur Anwendung gekommenen Methoden zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2016.) Eine qualifizierte Alterseinschätzung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge zur Klärung der Inobhutnahmevoraussetzung und Beweismittelerhebung nach § 21 SGB X erfolgt grundsätzlich durch zwei in der Angelegenheit hierfür ausgebildete und erfahrene MitarbeiterInnen des Fachbereichs 45 – Abteilung Jugend – und einem unabhängigen Dolmetscher. Als grundlegende Arbeitshilfe hierzu dient der Fragebogen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (http://www.b-umf.de/images/nrw-handreichung-umf-2013.pdf) sowie die „Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen“ des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (http://www.bagljae.de/downloads/118_handlungsempfehlungen-umf_2014.pdf). Im Übrigen wird auf die im Ratsinformationssystem verfügbaren Ausführungen der Verwaltung in der Sitzung des Integrationsrates am 23.10.2012 verwiesen. 2) In wie vielen Fällen wurden in Aachen im Zeitraum vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2016 die Altersangaben eines unbegleiteten (vorgeblich) minderjährigen Flüchtlings vom zuständigen Fachpersonal des Jugendamtes für zweifelhaft befunden? Eine Alterseinschätzung durch das Jugendamt wird stets dann vorgenommen, wenn das Alter unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge nicht ohne weiteres zweifelsfrei, etwa anhand von unstrittigen echten Identitätspapieren festgestellt werden kann, unabhängig davon, ob Minderjährigkeit oder Volljährigkeit behauptet wird. Im Jahr 2015 hat das Jugendamt 788 Alterseinschätzungen vorgenommen, im Jahr 2016 waren es 433 Alterseinschätzungen. 3) In wie vielen der in Frage 2.) genannten Fälle wurde eine Altersschätzung nach Methoden der rechtsmedizinischen forensischen Altersdiagnostik zusätzlich angefordert? (Bitte nennen Sie dazu jeweils die angewendete Methode und das durch Sie ermittelte Ergebnis.) Die genannte Methode wird von der Bundesärztekammer abgelehnt und wurde in keinem Fall, der in die Zuständigkeit der Stadt Aachen fiel, angewandt. 4) In wie vielen Fällen konnte in Aachen vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2016 eine Minderjährigkeit der zunächst vom Jugendamt betreuten unbegleiteten (vorgeblich) minderjährigen Flüchtlingen bei der Altersschätzung nicht zugrunde gelegt werden? In weniger als zehn Fällen, in denen das Jugendamt bei der Alterseinschätzung von einer Volljährigkeit ausging, hat das Familiengericht durch Urteil eine Minderjährigkeit der Betroffenen konstatiert. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Fraktion DIE LINKE vom 24.01.2017: „Tag der Bundeswehr 2017“ Zu der o. g. Ratsanfrage im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Tag der Bundeswehr 2017“ am 10.06.2017 auf dem Gelände der Lützow-Kaserne wird wie folgt Stellung genommen: 1. Welche Aktivitäten der Bundeswehr in Aachen sind der Stadtverwaltung für den 10.06.2017 bekannt? Die Stadt Aachen ist mit Beginn der Planungen für die o. g. Veranstaltung einbezogen worden. Am 13.12.2016 fand in der Lützow-Kaserne ein Treffen mit verschiedenen Behörden bzw. städt. Fachbereichen (u. a. Polizei, Feuerwehr u. Fachbereich Sicherheit und Ordnung) statt. 2. Ist die Stadt Aachen in die Planungen für den Tag der Bundeswehr 2017 eingebunden? Ja, siehe Ausführungen zu Frage 1. 3. Entstehen der Stadt Aachen durch den Tag der Bundeswehr 2017 Kosten? Wenn ja, in welcher Höhe? Da die Veranstaltung ausschließlich auf dem Gelände der Bundeswehr stattfindet, entstehen der Stadt Aachen keine Kosten. Wegen der zu erwartenden Besucherzahl (ca. 20.000 – 30.000) wird die Veranstaltung als Großveranstaltung eingestuft und daher ist die Vorlage eines Sicherheitskonzeptes erforderlich. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Lux, AfD, vom 12.02.1017 betr. Fällarbeiten Münsterwald 1. Frage: Wie viele Bäume wurden im Münsterwald zur Errichtung der Windkraftanlagen bzw. in der Vorbereitung bis heute gerodet? Antwort: Bislang wurden keine Bäume gerodet. Die Vorbereitungsmaßnahmen sind ausweislich der aktuellen Presseberichterstattung abgeschlossen, mit dem Abschluss der Rodungsmaßnahmen ist ebenfalls ausweislich der aktuellen Presseberichterstattung bis Ende Februar 2017 zu rechnen. 2. Frage: Wie viele und welche Gerichtsverfahren gegen die geplanten WKA im Münsterwald waren /sind anhängig und wie ist der Stand der Verfahren? Es wird um genaue Angaben zu dem Kläger/Beklagten sowie dem Klagegrund gebeten. Antwort: Insgesamt haben zwei Antragsteller/Kläger gerichtliche Rechtsmittel eingelegt: Ein Antragsteller/Kläger hat die Genehmigungen für die geplanten WLA im Münsterwald gerichtlich angegriffen. Es handelt sich um eine anerkannte Naturschutzorganisation. Antragsgegner bzw. Beklagter ist die Stadt Aachen als Genehmigungsbehörde. Dieser Antragsteller hat sowohl ein gerichtliches Eilverfahren angestrengt als auch eine Hauptsacheklage erhoben. Im erstinstanzlichen Eilverfahren wurde der Antrag der Naturschutzorganisation abgelehnt. Das zweitinstanzliche Beschwerdeverfahren ist derzeit vor dem OVG NRW anhängig. Die Hauptsacheklage ist in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Aachen anhängig. Hauptgegenstand des zweitinstanzlichen Eilverfahrens sind Aspekte der landschaftsrechtlichen Befreiung, des Artenschutzes (insbesondere im Hinblick auf Waldschnepfe und Schwarzstorch) sowie mögliche Auswirkungen der geplanten WKA auf Erdbebenmessstationen von Kooperationspartnern des Geologischen Dienstes. Zudem werden baubedingte Geländeveränderungen (Anschüttungen Abböschungen) thematisiert. Eine weitere Klägerin ist eine Gebietskörperschaft, die ausschließlich in der Hauptsache Klage erhoben hat. Diese ist in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Aachen anhängig. Beklagt ist die Stadt Aachen als Genehmigungsbehörde. Die Klage ist noch nicht abschließend begründet. Dies soll nach Gewährung von Akteneinsicht erfolgen. Diese kann jedoch erst nach dem Rücklauf der Akten vom OVG NRW gewährt werden, so dass dieses Verfahren derzeit nicht aktiv betrieben wird. 3. Frage: Wann wird mit einer Rodung der Bäume zur Errichtung der WKA zu rechnen sein? Laufen bereits entsprechende Vorbereitungen? Antwort: Die Genehmigungen sind mit der Anordnung des Sofortvollzugs versehen, so dass die Hauptsacheklagen keine aufschiebende Wirkung haben. Der auf die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gerichtete Eilantrag ist in erster Instanz abgelehnt worden, zweitinstanzlich ist noch nicht entschieden. Damit ist -2- die Genehmigungsinhaberin derzeit im Besitz von vollziehbaren Genehmigungen. Zivilrechtlich ist sie über den Gestattungsvertrag zur Errichtung der Anlagen berechtigt. Vor diesem Hintergrund obliegt es der Genehmigungsinhaberin, in eigener Verantwortung und Zuständigkeit darüber zu entscheiden, ob und ggf. wann sie mit den Vorbereitungen und/oder der Rodung beginnt. Wie auch der aktuellen Presseberichterstattung zu entnehmen, sind die Vorbereitungsmaßnahmen abgeschlossen. Es ist damit zu rechnen, dass die Rodungsmaßnahmen noch im Februar 2017 abgeschlossen sein werden. In diesem Sinne hat auch die Inhaberin der Genehmigungen das OVG in dem anhängigen Beschwerdeverfahren informiert. Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit Antragstellerin und/oder OVG nochmals verfahrensrechtliche Schritte tätigen.