Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
247319.pdf
Größe
114 kB
Erstellt
09.02.17, 12:00
Aktualisiert
20.06.17, 08:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 01/0246/WP17
öffentlich
09.02.2017
Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
22.02.2017
Rat
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen
Ratsanfragen zur Kenntnis.
Vorlage FB 01/0246/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.02.2017
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind.
Weitere Stellungnahmen werden ggf. als Tischvorlage verteilt.
Anlage/n:
Stellungnahmen
Vorlage FB 01/0246/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.02.2017
Seite: 2/2
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Fraktion DIE LINKE vom 17. Januar 2017
Thema: „Gewalttaten gegen Wohnungslose in Aachen“
Der Fachbereich Wohnen Soziales und Integration nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie viele Gewalttaten gegen Wohnungslose sind den Behörden im Jahr 2016 bekannt geworden?
Stellungnahme der Verwaltung:
Gewalttaten gegen Bewohner der städtischen Übergangsheime für wohnungslose Menschen sind der
Verwaltung nicht bekannt. Erkenntnisse darüber, wie häufig Wohnungslose, die nicht ordnungsbehördlich
untergebracht sind, Gewalttaten ausgesetzt sind, liegen der Verwaltung nicht vor.
Frage 2:
In wie vielen Fällen waren auch die Täter*innen von Wohnungslosigkeit betroffen?
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung verfügt über keinerlei Informationen zu Personen, die Gewalttaten gegen Wohnungslose verübt
haben.
Frage 3:
Kam es auch in städtischen Einrichtungen zu Angriffen?
Stellungnahme der Verwaltung:
Von Angriffen gegen Bewohner der städtischen Übergangsheime für wohnungslose Menschen ist der Verwaltung
nichts bekannt. Die dort untergebrachten Menschen sind jedoch dem Personenkreis der Menschen mit
besonderen sozialen Schwierigkeiten zugehörig. Häufig liegt zudem eine psychische und/oder Suchterkrankung
vor. Dies und die Form der Unterbringung (in der Regel Einzel- oder Mehrbettzimmer mit gemeinsamer Nutzung
von Küche und Bad) führen häufig zu Konflikten, die sich in Ausnahmefällen auch in tätlichen
Auseinandersetzungen zwischen den Bewohnern fortsetzen. Sozialarbeiter und Hausmeister, die vor Ort tätig
sind, werden präventiv und deeskalierend tätig. Je nach Situation wird auch die Polizei eingeschaltet. Da die
städtischen Mitarbeiter jedoch nicht immer informiert werden und zudem in der Regel weder nachts noch am
Wochenende vor Ort sind, kann hier keine zahlenmäßige Einschätzung erfolgen.
Frage 4:
Wie schätzt die Verwaltung die Dunkelziffer ein?
Stellungnahme der Verwaltung:
Da der Verwaltung die Anzahl der angezeigten Gewalttaten nicht bekannt ist, kann auch eine Einschätzung der
Dunkelziffer nicht erfolgen.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Mara Lux, AfD, vom
22.01.2017: Verbesserung der Luftqualität durch Umweltzone
Zu Frage 1: Inwieweit hat sich die Luftqualität durch Einführung der Umweltzone messbar
verbessert?
Die Umweltzone Aachen ist am 1. Februar 2016 in Kraft getreten. Welche Effekte der
Umweltzone an den Landesmessstationen (Wilhelmstr. / Adalbertsteinweg / Burtscheid)
tatsächlich zuzuordnen sind, kann seitens der Verwaltung auf Grund der Komplexität der
Wirkungszusammenhänge (u.a. Meteorologie, Baustellen) nicht seriös abgeschätzt werden.
Die Stadt wird das LANUV jedoch bitten, eine solche Bewertung (Wirkungsanalyse)
durchzuführen.
Nach einer aktuellen wissenschaftlichen Studie der unabhängigen Forschungsorganisation
International Council on Clean Transportation, ICCT) stehen den (geringen) Positiveffekten
der Umweltzone im Bereich Feinstaub auf der anderen Seite (ebenfalls geringe)
Negativeffekte im Bereich Stickoxide / NO2 gegenüber.
Zu Frage 2: Unter welchen Bedingungen kann die Umweltzone aufgehoben bzw.
eingeschränkt werden (bspw. Beschränkung auf die Durchfahrt von Lkw)?
Die Einführung der Umweltzone Aachen erfolgte in Zuständigkeit der Bezirksregierung Köln.
Insoweit kann eine Aufhebung bzw. Änderung der Umweltzone oder eine
Durchfahrtsbeschränkung z.B. für LKWs nur über die Bezirksregierung erfolgen.
Zu Frage 3: Wie viele Ordnungsgelder wegen Verstößen gegen die Umweltzonenregelung
wurden bisher an ausländische Pkw-Halter verhängt?
Die Gesamteinnahmen aus dem Bereich Umweltverfahren (Umweltzonenverstoß) beliefen
sich in 2016 auf 821.948 €. Die anteiligen Einnahmen, bezogen auf ausländische Kfz,
betrugen in 2016 insgesamt 87.405 € (=11%).
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ vom
29.12.2016: Altersschätzung von umA / umF in Aachen
1) Welche Methoden zur Alterseinschätzung unbegleiteter (vorgeblich) minderjähriger
Flüchtlinge werden in Aachen angewandt, bwz. vorrangig praktiziert? (Bitte nennen und
schildern Sie alle zur Anwendung gekommenen Methoden zwischen dem 1. Januar 2015 und
dem 31. Dezember 2016.)
Eine qualifizierte Alterseinschätzung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge zur Klärung der
Inobhutnahmevoraussetzung und Beweismittelerhebung nach § 21 SGB X erfolgt grundsätzlich durch
zwei in der Angelegenheit hierfür ausgebildete und erfahrene MitarbeiterInnen des Fachbereichs 45 –
Abteilung Jugend – und einem unabhängigen Dolmetscher.
Als grundlegende Arbeitshilfe hierzu dient der Fragebogen der Bundesarbeitsgemeinschaft der
Landesjugendämter (http://www.b-umf.de/images/nrw-handreichung-umf-2013.pdf) sowie die
„Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen“ des
Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
(http://www.bagljae.de/downloads/118_handlungsempfehlungen-umf_2014.pdf). Im Übrigen wird auf die
im Ratsinformationssystem verfügbaren Ausführungen der Verwaltung in der Sitzung des
Integrationsrates am 23.10.2012 verwiesen.
2) In wie vielen Fällen wurden in Aachen im Zeitraum vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember
2016 die Altersangaben eines unbegleiteten (vorgeblich) minderjährigen Flüchtlings vom
zuständigen Fachpersonal des Jugendamtes für zweifelhaft befunden?
Eine Alterseinschätzung durch das Jugendamt wird stets dann vorgenommen, wenn das Alter
unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge nicht ohne weiteres zweifelsfrei, etwa anhand von unstrittigen
echten Identitätspapieren festgestellt werden kann, unabhängig davon, ob Minderjährigkeit oder
Volljährigkeit behauptet wird. Im Jahr 2015 hat das Jugendamt 788 Alterseinschätzungen
vorgenommen, im Jahr 2016 waren es 433 Alterseinschätzungen.
3) In wie vielen der in Frage 2.) genannten Fälle wurde eine Altersschätzung nach Methoden der
rechtsmedizinischen forensischen Altersdiagnostik zusätzlich angefordert? (Bitte nennen Sie
dazu jeweils die angewendete Methode und das durch Sie ermittelte Ergebnis.)
Die genannte Methode wird von der Bundesärztekammer abgelehnt und wurde in keinem Fall, der in die
Zuständigkeit der Stadt Aachen fiel, angewandt.
4) In wie vielen Fällen konnte in Aachen vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2016 eine
Minderjährigkeit der zunächst vom Jugendamt betreuten unbegleiteten (vorgeblich)
minderjährigen Flüchtlingen bei der Altersschätzung nicht zugrunde gelegt werden?
In weniger als zehn Fällen, in denen das Jugendamt bei der Alterseinschätzung von einer Volljährigkeit
ausging, hat das Familiengericht durch Urteil eine Minderjährigkeit der Betroffenen konstatiert.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Fraktion DIE LINKE vom 24.01.2017:
„Tag der Bundeswehr 2017“
Zu der o. g. Ratsanfrage im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Tag der Bundeswehr 2017“ am
10.06.2017 auf dem Gelände der Lützow-Kaserne wird wie folgt Stellung genommen:
1.
Welche Aktivitäten der Bundeswehr in Aachen sind der Stadtverwaltung für den 10.06.2017
bekannt?
Die Stadt Aachen ist mit Beginn der Planungen für die o. g. Veranstaltung einbezogen worden.
Am 13.12.2016 fand in der Lützow-Kaserne ein Treffen mit verschiedenen Behörden bzw. städt.
Fachbereichen (u. a. Polizei, Feuerwehr u. Fachbereich Sicherheit und Ordnung) statt.
2.
Ist die Stadt Aachen in die Planungen für den Tag der Bundeswehr 2017 eingebunden?
Ja, siehe Ausführungen zu Frage 1.
3.
Entstehen der Stadt Aachen durch den Tag der Bundeswehr 2017 Kosten? Wenn ja, in welcher
Höhe?
Da die Veranstaltung ausschließlich auf dem Gelände der Bundeswehr stattfindet, entstehen
der Stadt Aachen keine Kosten. Wegen der zu erwartenden Besucherzahl (ca. 20.000 –
30.000) wird die Veranstaltung als Großveranstaltung eingestuft und daher ist die Vorlage eines
Sicherheitskonzeptes erforderlich.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Lux, AfD, vom 12.02.1017 betr. Fällarbeiten Münsterwald
1. Frage:
Wie viele Bäume wurden im Münsterwald zur Errichtung der Windkraftanlagen bzw. in der Vorbereitung
bis heute gerodet?
Antwort:
Bislang wurden keine Bäume gerodet. Die Vorbereitungsmaßnahmen sind ausweislich der aktuellen Presseberichterstattung abgeschlossen, mit dem Abschluss der Rodungsmaßnahmen ist ebenfalls ausweislich
der aktuellen Presseberichterstattung bis Ende Februar 2017 zu rechnen.
2. Frage:
Wie viele und welche Gerichtsverfahren gegen die geplanten WKA im Münsterwald waren /sind anhängig
und wie ist der Stand der Verfahren? Es wird um genaue Angaben zu dem Kläger/Beklagten sowie dem
Klagegrund gebeten.
Antwort:
Insgesamt haben zwei Antragsteller/Kläger gerichtliche Rechtsmittel eingelegt:
Ein Antragsteller/Kläger hat die Genehmigungen für die geplanten WLA im Münsterwald gerichtlich angegriffen. Es handelt sich um eine anerkannte Naturschutzorganisation. Antragsgegner bzw. Beklagter ist die
Stadt Aachen als Genehmigungsbehörde.
Dieser Antragsteller hat sowohl ein gerichtliches Eilverfahren angestrengt als auch eine Hauptsacheklage
erhoben. Im erstinstanzlichen Eilverfahren wurde der Antrag der Naturschutzorganisation abgelehnt. Das
zweitinstanzliche Beschwerdeverfahren ist derzeit vor dem OVG NRW anhängig. Die Hauptsacheklage ist
in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Aachen anhängig.
Hauptgegenstand des zweitinstanzlichen Eilverfahrens sind Aspekte der landschaftsrechtlichen Befreiung,
des Artenschutzes (insbesondere im Hinblick auf Waldschnepfe und Schwarzstorch) sowie mögliche
Auswirkungen der geplanten WKA auf Erdbebenmessstationen von Kooperationspartnern des Geologischen Dienstes. Zudem werden baubedingte Geländeveränderungen (Anschüttungen Abböschungen)
thematisiert.
Eine weitere Klägerin ist eine Gebietskörperschaft, die ausschließlich in der Hauptsache Klage erhoben
hat. Diese ist in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Aachen anhängig. Beklagt ist die Stadt Aachen
als Genehmigungsbehörde. Die Klage ist noch nicht abschließend begründet. Dies soll nach Gewährung
von Akteneinsicht erfolgen. Diese kann jedoch erst nach dem Rücklauf der Akten vom OVG NRW gewährt
werden, so dass dieses Verfahren derzeit nicht aktiv betrieben wird.
3. Frage:
Wann wird mit einer Rodung der Bäume zur Errichtung der WKA zu rechnen sein? Laufen bereits entsprechende Vorbereitungen?
Antwort:
Die Genehmigungen sind mit der Anordnung des Sofortvollzugs versehen, so dass die Hauptsacheklagen
keine aufschiebende Wirkung haben. Der auf die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gerichtete Eilantrag ist in erster Instanz abgelehnt worden, zweitinstanzlich ist noch nicht entschieden. Damit ist
-2-
die Genehmigungsinhaberin derzeit im Besitz von vollziehbaren Genehmigungen. Zivilrechtlich ist sie über
den Gestattungsvertrag zur Errichtung der Anlagen berechtigt.
Vor diesem Hintergrund obliegt es der Genehmigungsinhaberin, in eigener Verantwortung und Zuständigkeit darüber zu entscheiden, ob und ggf. wann sie mit den Vorbereitungen und/oder der Rodung beginnt.
Wie auch der aktuellen Presseberichterstattung zu entnehmen, sind die Vorbereitungsmaßnahmen abgeschlossen. Es ist damit zu rechnen, dass die Rodungsmaßnahmen noch im Februar 2017 abgeschlossen
sein werden. In diesem Sinne hat auch die Inhaberin der Genehmigungen das OVG in dem anhängigen
Beschwerdeverfahren informiert. Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit Antragstellerin und/oder OVG
nochmals verfahrensrechtliche Schritte tätigen.