Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
246824.pdf
Größe
292 kB
Erstellt
08.02.17, 12:00
Aktualisiert
03.12.17, 19:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0634/WP17
öffentlich
08.02.2017
Dez. III / FB 61/201
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 923 und Änderung FNP
1980 - Campus West hier: Ratsantrag 241/17 vom 11.01.2017
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
09.03.2017
PLA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die
Verwaltung, im Hinblick auf die Entwicklung des Campus West die folgenden Punkte gegenüber den
Vorhabenbeteiligten zu vertreten:
1. Das Areal Campus West wird ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke gewidmet. Im
Rahmen der Bauleitplanung werden ergänzende Nutzungen vorgesehen. Hierzu gehört
insbesondere der Wohnungsbau.
2. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) und die Landesregierung in NordrheinWestfalen werden aufgefordert, dem Flächenverteilungsvorschlag der Campus GmbH zu
folgen und die für die Cluster-Entwicklung vorgesehenen Flächen verfügbar zu machen.
3. Planungsprämisse für den Campus West ist die forschungsstrategische Entwicklung der
Baufelder.
4. Die Stadt Aachen trifft die planerische Festlegung für die Norderschließung mit der hierfür
notwendigen Verbindung zwischen Campus West und Campus Melaten.
5. Die Stadt sichert unverändert durch den Haushalt der Stadt Aachen einen Anteil an
Infrastrukturmaßnahmen von 15 Mio. € zu.
6. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob im Campus West die Nutzung „Wohnen“ in
Teilen des Plangebiets aufgenommen werden kann.
Damit gilt der Ratsantrag Nr. 241/17 vom 11.01.2017 als behandelt.
Vorlage FB 61/0634/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 1/4
Erläuterungen:
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.923 und Änderung FNP 1980 - Campus West –
hier:
Ratsantrag der Fraktionen CDU / SPD vom 11.01.2017
Inhalt des Ratsantrages
In ihrem Ratsantrag (s. Anlage) beantragen die Fraktionen der CDU und SPD, dass im Rat der Stadt
der Beschluss gefasst wird, dass die Verwaltung nachfolgende Positionen gegenüber den
Vorhabenbeteiligten vertreten:
1. Das Areal Campus West wird ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke gewidmet. Im
Rahmen der Bauleitplanung werden ergänzende Nutzungen vorgesehen. Hierzu gehört
insbesondere der Wohnungsbau.
2. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) und die Landesregierung in NordrheinWestfalen werden aufgefordert, dem Flächenverteilungsvorschlag der Campus GmbH zu
folgen und die für die Cluster-Entwicklung vorgesehenen Flächen verfügbar zu machen.
3. Planungsprämisse für den Campus West ist die forschungsstrategische Entwicklung der
Baufelder.
4. Die Stadt Aachen trifft die planerische Festlegung für die Norderschließung mit der hierfür
notwendigen Verbindung zwischen Campus West und Campus Melaten.
5. Die Stadt sichert unverändert durch den Haushalt der Stadt Aachen einen Anteil an
Infrastrukturmaßnahmen von 15 Mio. € zu.
6. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob im Campus West die Nutzung „Wohnen“ in
Teilen des Plangebiets aufgenommen werden kann.
Durch diesen Beschluss soll eine Basis zur Fortsetzung Campusentwicklung geschaffen werden. Die
durch die Campus GmbH vorgeschlagene Flächenentwicklung soll durch die Stadt Aachen unterstützt
und Lösungswege zur Umsetzung der Planung aufgezeigt werden.
Stellungnahme der Verwaltung
Zu 1. und 6.
Ziel ist, in Anlehnung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes - Campus Melaten -, im Bereich
Campus West ein „Sondergebiet Hochschule und Institute für Forschung und Entwicklung“
festzusetzen mit der Zweckbestimmung „Unterbringung von Hochschuleinrichtungen und
Einrichtungen der Forschung und Entwicklung sowie von Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben im
Bereich Forschung und Entwicklung, die mit Hochschulen kooperieren“.
Vorlage FB 61/0634/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 2/4
Durch diese Festsetzung wird die unter Punkt 1 geforderte wissenschaftliche Ausrichtung des
Campus West sichergestellt.
Darüber hinaus wird im Zuge des Verfahrens geprüft, welche Festsetzungen im Bebauungsplan
getroffen werden können, um im Plangebiet bzw. in Teilbereichen eine Wohnnutzung zu ermöglichen.
Auch wenn eine Nutzungsmischung städtebaulich wünschenswert ist, wird aufgrund der hohen
Immissionsbelastung durch die vorhandenen Industrie- und Gewerbebetriebe, den Bendplatz, die
angrenzende Bahnstrecke sowie durch den Straßenverkehr, der erforderliche Nachweis gesunder
Wohnverhältnisse schwierig werden. Es wird notwendig sein, sowohl die gutachterlichen Aussagen
eingehend zu prüfen, als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Ein Bereich des Plangebietes, in dem die Zulässigkeit einer Wohnnutzung sichergestellt werden
konnte, wurde bereits aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes – Campus West –
herausgenommen und separat entwickelt. Im Umfeld des ehemaligen Klosters „Guter Hirte“ werden
künftig insgesamt ca. 780 Wohneinheiten entstehen:
Bebauungsplanes Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten -: 300 WE
Bebauungsplan Nr. 960 - Süsterfeldstraße / Süsterau -: 20 WE
Umbau ehemaliges Kloster: 40 WE
Mantelbebauung Kloster: 220 WE
Studentenappartements Campus Living (i Live): 200 WE
Diese Entwicklung zeigt, dass in direkter Nachbarschaft zum Campus in den nächsten Jahren bereits
ein erhebliches Wohnangebot geschaffen wird.
Zu 2. und 3.
Der BLB hat laut Gesetz die Aufgabe, im Auftrag der Landesregierung „Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte für Zwecke des Landes nach kaufmännischen Grundsätzen zu erwerben,
zu bewirtschaften, zu entwickeln und zu verwerten und dabei die baupolitischen Ziele des Landes zu
beachten“. In diesem Sinn erfüllt er die Nachfrage der Hochschule im Bereich Campus West, Flächen
für Forschungscluster, hochschulaffine Dienstleistungen oder Hochschulgebäude zu entwickeln.
Zwischen BLB und Campus GmbH besteht ein Kooperationsvertrag über die Vermarktung des
Campus West und Campus Melaten.
Aus Sicht der Verwaltung verfolgen alle Planungsbeteiligten das Ziel, den Campus West im Sinne des
oben beschriebenen Sondergebietes zu entwickeln. Ob und welche ergänzenden Nutzungen möglich
sind, wird gemeinsam abgestimmt.
Derzeit finden zwischen den Planungsbeteiligten Gespräche statt, um ein Anforderungsprofil für die
Überarbeitung des Masterplans zu erarbeiten. Im Gegensatz zum Masterplan 2011 (Frühzeitige
Beteiligung) liegen nun konkretere Anforderungen vor. Die Campus GmbH hat einen Vorschlag zur
Flächenverteilung vorgelegt, teilweise mit konkreten Nutzungszuweisungen. Es muss sichergestellt
werden, dass die Anfahrt durch Sondertransporte möglich ist.
In diese Gespräche fließen auch die Punkte ein, die der Planungsausschuss am 19.11.2015
beschlossen hat:
Vorlage FB 61/0634/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 3/4
das weitere Verfahren auf Grundlage der Erschließungsvariante D weiterzuführen,
die Realisierung von Wohnen zu ermöglichen,
die Brücke Nord 1 (Fußgänger/ Radfahrer) ebenso wie für die mittlere Erschließungsstraße
(neben ALDI) als Option zu berücksichtigen,
das Campus-Band in voller Breite als Verkehrsfläche festzusetzen und
die städtebauliche Figur durch entsprechende Festsetzungen insbesondere der Platzfugen zu
sichern.
Bei all diesen Themen werden nicht nur die Nutzungsanforderungen und die städtebauliche Qualität
betrachtet, sondern es ist auch zu prüfen, ob die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit der
jeweiligen Anforderung gewährleistet werden kann.
Zu 4.
Die Verwaltung wurde vom Planungsausschuss beauftragt, das weitere Verfahren auf Grundlage der
Erschließungsvariante D (Brückenverbindung zwischen Campus West und Campus Melaten)
weiterzuführen.
Bevor diese Verkehrsverbindung in den Masterplan übernommen und somit Grundlage des
Bebauungsplanes wird, prüft die Verwaltung die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit. Eine
bereits vorliegende Studie (BSV / Thomas & Bökamp) hat zwar die grundsätzliche Machbarkeit und
eine grobe Kostenschätzung vorgelegt, aus Sicht der Verwaltung sind aber weitergehende
Untersuchungen erforderlich. Um eine belastbare Kostenschätzung zu erhalten, müssen die
statischen Voraussetzungen untersucht werden (Tunnelquerung), die Planung konkretisiert und mit
der DB abgestimmt werden, außerdem ist der Straßenverlauf jenseits der Bahnlinie bis zum
Anschluss an den Seffenter Weg zu planen. Als erster Schritt soll eine gutachterliche Einschätzung
der Verkehrsströme vorgenommen und die Belastbarkeit des Tunnels abgeschätzt werden.
Voraussichtlich werden die gesamten Untersuchungen einen Zeitraum von ca. einem Jahr
beanspruchen.
Die Ergebnisse sollen anschließend den Fraktionen vorgestellt werden.
Zu 5.
Die Stadt hat zugesichert, sich mit 15 Mio. € an den Kosten des Projektes Campus West zu beteiligen.
Der Betrag soll dazu dienen, die Erschließung des Gebietes (öffentliche Verkehrs- Grün- und
Platzflächen) zu planen und herzustellen.
Die Verwaltung stimmt derzeit mit dem BLB ab, zu welchen Bedingungen dies festgelegt werden
kann. Entscheidend ist auch hier, als Grundlage die Höhe der Erschließungskosten zu ermitteln.
Ziel ist, einen Vertragsentwurf zu erarbeiten. Eine Verbindliche Regelung erfordert in jedem Fall die
entsprechenden Beschlüsse der politischen Gremien.
Anlage/n:
Ratsantrag der Fraktionen CDU / SPD vom 11.01.2017
Vorlage FB 61/0634/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
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