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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
247800.pdf
Größe
184 kB
Erstellt
13.02.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:31
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 56/0033/WP17 öffentlich 13.02.2017 Integriertes Spielhallenkonzept – Prävention und Beratung bei Spielsucht im Konzentrationsbereich Ratsantrag der Fraktion DIE LINKE Nr. 201/17 vom 13.09.2016 Beratungsfolge: TOP: 4 Datum Gremium Kompetenz 02.03.2017 SGA Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Der Ratsantrag der Fraktion „DIE LINKE“ im Rat der Stadt Aachen vom 13.09.2016 gilt als erledigt. Prof. Dr. Sicking (Beigeordneter) Vorlage FB 56/0033/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.04.2017 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Vorlage FB 56/0033/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.04.2017 Seite: 2/3 Erläuterungen: In der Aachener Innenstadt befinden sich derzeit an 19 Standorten 28 gewerberechtlich konzessionierte Spielhallen. Zusätzlich existiert das Spielkasino als staatlich konzessionierte Spielbank, das keine Spielhalle darstellt. Mit einer Ausnahme (Eilendorf) sind die Spielhallen insgesamt in der Aachener Innenstadt angesiedelt. Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB 61) hat ein Entwicklungskonzept erarbeitet, wonach im Stadtgebiet Aachen aus der übergeordneten Nutzungsgruppe der Vergnügungsstätten Spielhallen in den besonderen Wohngebieten, Misch- und Kerngebieten unzulässig sein sollen. Spielhallen sollen zugelassen werden nur in der Aachener Innenstadt und zwar in Teilbereichen der Peterstraße zwischen dem Hansemannplatz und der Kurhaus- / Blondelstraße. Inwieweit die vorhandenen Vergnügungsstätten und insbesondere Spielhallen Bestandsschutz genießen bzw. planungsrechtlich gesichert werden sollen, wird in den einzelnen Bebauungsplänen genau geprüft werden. Das Spielhallenkonzept wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Aachen am 14.09.2016 beschlossen. Ansprechpartner bei Fragen rund um die Suchtvorbeugung, Beratung, Behandlung und Versorgung von Suchtkranken in der Stadt Aachen ist die Suchthilfe Aachen, die in Trägerschaft des Caritasverbandes und des Diakonischen Werkes steht. Sie ist eine von 22 landesgeförderten Beratungsstellen Glücksspielsucht, die eng vernetzt mit der Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsucht NRW zusammenarbeitet. Die Beratungsstelle Glücksspielsucht ist integriert in einen der Standorte der Suchthilfe Aachen. Frau Jelich von der Suchthilfe Aachen wird in der Sitzung über den aktuellen Sachstand von Beratungs- und Präventionsangeboten berichten. Die Zuständigkeit für die Suchthilfeplanung in der Stadt Aachen liegt bei der StädteRegion Aachen. Anlage: Anlage 1 – Ratsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 13.09.2016 Vorlage FB 56/0033/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.04.2017 Seite: 3/3