Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
247800.pdf
Größe
184 kB
Erstellt
13.02.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 56/0033/WP17
öffentlich
13.02.2017
Integriertes Spielhallenkonzept – Prävention und Beratung bei
Spielsucht im Konzentrationsbereich
Ratsantrag der Fraktion DIE LINKE Nr. 201/17 vom 13.09.2016
Beratungsfolge:
TOP: 4
Datum
Gremium
Kompetenz
02.03.2017
SGA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Der Ratsantrag der Fraktion „DIE LINKE“ im Rat der Stadt Aachen vom 13.09.2016 gilt als erledigt.
Prof. Dr. Sicking
(Beigeordneter)
Vorlage FB 56/0033/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.04.2017
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Vorlage FB 56/0033/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.04.2017
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Erläuterungen:
In der Aachener Innenstadt befinden sich derzeit an 19 Standorten 28 gewerberechtlich
konzessionierte Spielhallen. Zusätzlich existiert das Spielkasino als staatlich konzessionierte
Spielbank, das keine Spielhalle darstellt. Mit einer Ausnahme (Eilendorf) sind die Spielhallen
insgesamt in der Aachener Innenstadt angesiedelt.
Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB 61) hat ein Entwicklungskonzept
erarbeitet, wonach im Stadtgebiet Aachen aus der übergeordneten Nutzungsgruppe der
Vergnügungsstätten Spielhallen in den besonderen Wohngebieten, Misch- und Kerngebieten
unzulässig sein sollen. Spielhallen sollen zugelassen werden nur in der Aachener Innenstadt und zwar
in Teilbereichen der Peterstraße zwischen dem Hansemannplatz und der Kurhaus- / Blondelstraße.
Inwieweit die vorhandenen Vergnügungsstätten und insbesondere Spielhallen Bestandsschutz
genießen bzw. planungsrechtlich gesichert werden sollen, wird in den einzelnen Bebauungsplänen
genau geprüft werden.
Das Spielhallenkonzept wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Aachen am
14.09.2016 beschlossen.
Ansprechpartner bei Fragen rund um die Suchtvorbeugung, Beratung, Behandlung und Versorgung
von Suchtkranken in der Stadt Aachen ist die Suchthilfe Aachen, die in Trägerschaft des
Caritasverbandes und des Diakonischen Werkes steht.
Sie ist eine von 22 landesgeförderten Beratungsstellen Glücksspielsucht, die eng vernetzt mit der
Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsucht NRW zusammenarbeitet. Die Beratungsstelle
Glücksspielsucht ist integriert in einen der Standorte der Suchthilfe Aachen.
Frau Jelich von der Suchthilfe Aachen wird in der Sitzung über den aktuellen Sachstand von
Beratungs- und Präventionsangeboten berichten.
Die Zuständigkeit für die Suchthilfeplanung in der Stadt Aachen liegt bei der StädteRegion Aachen.
Anlage:
Anlage 1 – Ratsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 13.09.2016
Vorlage FB 56/0033/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.04.2017
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