Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
246341.pdf
Größe
113 kB
Erstellt
31.01.17, 12:00
Aktualisiert
15.02.17, 00:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Finanzsteuerung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0332/WP17
öffentlich
31.01.2017
FB 45/201
Investorenmodell Branderhofer Weg
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
07.02.2017
KJA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
und beschließt, sofern es zur Umsetzung des Projektes kommt,
1. die in der KiTa am Branderhofer Weg beabsichtigten neu zu schaffenden Plätze im Rahmen
der Bedarfsplanung (voraussichtlich 2018/ 2019) zu berücksichtigen.
2. dass die refinanzierbare Miete im Rahmen der Bezuschussung über KiBiz in Höhe des
gesetzlichen kommunalen Anteils bezuschusst wird.
3. dass die nicht über KiBiz refinanzierbaren Mietkosten für die Dauer des Mietvertrags als
freiwillige Leistung durch die Stadt Aachen übernommen werden.
4. dass eine Übernahme von Mietabstandszahlungen zur vorzeitigen Kündigung des
Mietvertrags durch die Stadt Aachen ausgeschlossen wird.
Vorlage FB 45/0332/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.02.2017
Seite: 1/6
finanzielle Auswirkungen
Die erforderlichen Mittel für die Mietzahlungen stehen im Rahmen der mittelfristigen
Finanzplanung 2018 ff. zur Verfügung
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2018 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Verschlechterung
4-060101-901-9; 53180000 1)
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
Fortgeschrieb
ener Ansatz
2017
Ansatz 2018
Fortgeschriebe
-ner Ansatz
ff.
2018 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
1) 37.862.200
37.862.200
126.091.500
126.214.000
0
0
0
0
0
0
0
0
37.862.200
37.862.200
126.091.500
126.214.000
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben aus:
Verschlechterung
1-060101-800-4; 54220000
Vorlage FB 45/0332/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.02.2017
Seite: 2/6
Erläuterungen:
1
Ausgangslage
1.1 Anfrage
Die Elterninitiative Kind & Kegel e.V. betreibt die zweigruppe KiTa „Kind & Kegel“ in den
Räumlichkeiten in der Bismarckstraße 93.
Diese Räumlichkeiten entsprechen nicht den brandschutztechnischen Anforderungen an eine KiTa.
Die Kosten für die erforderlichen baulichen Maßnahmen zur Ertüchtigung des Brandschutzes beliefen
sich seinerzeit auf ca. 140.000,00 € und konnten durch die Elterninitiative selbst nicht getragen
werden. Der Vermieter war auch nicht bereit, sich an der Finanzierung zu beteiligen, noch gewissen
erforderlichen Maßnahmen zuzustimmen. Darüber hinaus war festzustellen, dass auch mit der
Umsetzung der v.g. Maßnahmen keine ideale Raumnutzung erreicht werden konnte.
Im März 2014 wurde von Seiten der Elterninitiative Kontakt mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und
Schule (FB 45) aufgenommen und dargelegt, dass man sich aus den zuvor dargelegten Gründen
gemeinsam mit einem Investor nach einem neuen KiTa-Standort umgesehen hat und am Brander Hof
fündig geworden ist.
Von Seiten des FB 45 wurde der Bedarf für den Erhalt der Betreuungsplätze in der KiTa „Kind &
Kegel“ sowie der Bedarf für die Erweiterung um eine altersgemischte Gruppe bestätigt, sodass die
Planungen hinsichtlich des Ersatzstandorts in anschließenden gemeinsamen Gesprächen weiter
konkretisiert wurden.
Die Elterninitiative hat mit Schreiben vom 21.12.2016 einen Mietvertragsentwurf über eine KiTa am
Branderhofer Weg zwischen dem Investor und dem Kind & Kegel e.V. übersandt und einen Antrag auf
Übernahme der nicht über das KiBiz refinanzierbaren Mietkosten für die Räumlichkeiten im
Branderhofer Weg gestellt.
1.2 Bedarfslage im Sozialraum
Die Räumlichkeiten der KiTa „Kind & Kegel“ in der Bismarckstraße 93 liegen im Sozialraum 5
(Burtscheid/ Beverau).
Für das KiTa-Jahr 2016/ 2017 verzeichnet dieser Sozialraum eine Versorgungsquote von 105,92 %
für Kinder über drei Jahren und von 43,46 % bei Kindern unter drei Jahren.
Während die Versorgungsquote im ü3-Bereich bereits einen sehr guten Wert ausweist, wird vor dem
Hintergrund einer Zielversorgungsquote von 50 % im U3-Bereich durchaus die Notwendigkeit zum
Erhalt bzw. zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren gesehen.
Vorlage FB 45/0332/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.02.2017
Seite: 3/6
Aufgrund des hohen Finanzvolumens, das zur Ertüchtigung des Brandschutzes erforderlich ist, in
Verbindung mit der Tatsache, dass der Vermieter nicht bereit war, sich an der Finanzierung zu
beteiligen und einem Teil der erforderlichen Maßnahmen zuzustimmen, ist ein längerfristiger Verbleib
der KiTa in den Räumlichkeiten in der Bismarckstraße 93 von Seiten des FB 45 nicht sinnvoll.
Über den Ersatzbau einer KiTa mit Erweiterung um eine weitere altersgemischte KiTa-Gruppe könnte
auf den Bedarf an Betreuungsplätzen im U3-Bereich reagiert werden und gleichzeitig der KiTa „Kind
und Kegel“ eine langfristige bauchfachlich adäquate Perspektive gegeben werden.
2
Planungen des Investorenmodells
Der derzeitige Entwurfsplan des Investors berücksichtigt eine dreigruppige KiTa mit einer Betreuung
von Kindern unter und über drei Jahren.
Alle Gruppen sind neben einem Gruppenraum mit einem Nebenraum, einem Raum zur
Differenzierung (Schlafraum) und einem Sanitärbereich, in dem jeweils eine Wickel-WaschKombination vorgesehen ist, ausgestattet. Zusätzlich ist ein behindertengerechtes WC Bestandteil des
Raumprogramms.
Damit sind alle Gruppen U3-tauglich. Im Rahmen der Inklusion ist die Einrichtung baulich ebenfalls für
die Aufnahme von Kindern mit besonderem Förderungsbedarf geeignet.
Das für die KiTa vorgesehene Außengelände weist die erforderliche Größe auf und bietet den Kindern
eine geeignete Spielmöglichkeit mit einer natürlichen Begrünung.
3
Mietkosten
3.1 Mietkonditionen des Investorenmodells
Der Mietvertrag über eine Kindertagesstätte am Branderhofer Weg wird zwischen dem Investor und
dem Kind & Kegel e.V. geschlossen.
Für die im Investorenobjekt vorgesehenen Flächen, die durch die KiTa „Kind & Kegel“ genutzt werden,
sind folgende Mietkonditionen vorgesehen:
-
Laufzeit des Mietvertrags: 25 Jahre (mit einmaliger Verlängerungsoption um fünf Jahre)
-
Fläche: 550 m²
-
Mietpreis: 13,95 €/ m² pro Monat
-
Mietpreissteigerung analog des Verbraucherpreisindex
-
Gesamt: 7.672,50 € pro Monat bzw. 92.070,00 € pro Jahr
3.2 Refinanzierung von Mietkosten über KiBiz
Gemäß § 6 der Verordnung zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes (DVO KiBiz) werden im
Rahmen der KiBiz-Förderung bei nach dem 28.02.2007 neu gegründeten Mietverhältnissen
Mietkosten lediglich auf der Grundlage von Mietpauschalen refinanziert.
Vorlage FB 45/0332/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.02.2017
Seite: 4/6
Die für die Stadt Aachen geltende Mietpauschale beträgt für das KiTa-Jahr 2018/ 2019, in dem
voraussichtlich die Fertigstellung und Inbetriebnahme der KiTa erfolgt, 10,68 €/ m².
Unter Berücksichtigung des gesetzlich kommunalen Anteils an den über das KiBiz refinanzierbaren
Mietkosten entsteht der Stadt Aachen bei freiwilliger Übernahme der anfallenden Kosten für die nicht
über das KiBiz refinanzierbaren Mietkosten der Nettokaltmiete im Haushaltsjahr 2018 (01.08. –
31.12.2018) ein zusätzlicher Aufwand in Höhe von 56.635,62 €.
Mietberechnung
Tatsächliche Jahreskaltmiete pro Jahr
92.070,00 €
berücksichtigungsfähige Jahreskaltmiete nach KiBiz
71.321,04 €
abzgl. Vorwegabzug der Gruppen nach KiBiz
8.909,46 €
über KiBiz bezuschussungsfähige Miete
62.411,58 €
Trägeranteil (4 %)
2.496,46 €
gesetzlicher Zuschuss (96 %)
59.915,12 €
abzgl. Landeszuschuss (38,5 %)
24.028,46 €
Zuschuss am gesetzlichen kommunalen Anteil der KiBiz-Miete
35.886,66 €
freiwilliger kommunaler Zuschuss (Kaltmietkostenzuschuss)
20.748,96 €
Belastung des städtischen Haushalts
56.635,62 €
Unter Berücksichtigung des Kaltmietkostenzuschusses für die Räumlichkeiten in der Bismarckstraße
93 ergeben sich die nachfolgenden zusätzlichen (fiktiven) Aufwände für die jeweiligen KiTa-Jahre:
4
2018/ 2019
2019/ 2020
2020/ 2021
2021/ 2022
Branderhofer Weg
56.635,62 €
56.104,10 €
55.564,61 €
55.017,03 €
abzgl. Bismarckstraße 93
17.688,83 €
17.954,16 €
18.223,46 €
18.496,82 €
zusätzlicher Aufwand
38.946,79 €
38.149,94 €
37.341,15 €
36.520,21 €
Weitere Kosten
Nach aktuellem Stand geht die Elterninitiative davon aus, alle darüber hinaus gehenden Kosten, die
im Rahmen des Neu- bzw. Ersatzbaus einer KiTa am Branderhofer Weg anfallen, aus eigenen Mitteln
zahlen zu können.
Ausgeschlossen wird in diesem Zusammenhang allerdings ausdrücklich die Übernahme etwaiger
Mietabstandszahlungen zur vorzeitigen Kündigung des Mietvertrags sowie ggf. anfallende
Sonderzahlung aufgrund überlappender Kündigungsfristen durch die Stadt Aachen.
Vorlage FB 45/0332/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.02.2017
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5
Finanzierung
Mittel für die Anmietung der KiTa stehen in ausreichender Höhe ab 2018 ff. im Rahmen der
mittelfristigen Finanzplanung auf PSP- Element 1-060101-800-4 SK 54220000 zur Verfügung. Eine
Verlagerung auf 4-060101-901-9 SK 53180000 erfolgt im Rahmen der Haushalsmeldung 2018 ff.
6
Vorschlag der Verwaltung
An dem vorgesehen Standort kann aufgrund der geringen Versorgungsquote im U3-Bereich ein
Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren bestätigt werden, sodass die Verwaltung
empfiehlt, den Antrag des Trägers „Kind und Kegel“ zu folgen. Allerdings sollten hierbei die
Übernahme von Abstandszahlung zum vorzeitigen Ausstieg aus dem bestehenden Mietvertrag explizit
ausgeschlossen werden.
Vorlage FB 45/0332/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.02.2017
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