Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
246245.pdf
Größe
3,1 MB
Erstellt
26.01.17, 12:00
Aktualisiert
13.03.17, 12:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 32/0009/WP17-2
öffentlich
26.01.2017
FB 32
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen an Sonntagen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
01.02.2017
15.03.2017
22.03.2017
B-1
HA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Für die Bezirksvertretung Aachen Brand:
Die Bezirksvertretung Aachen Brand nimmt die Anträge der Interessengemeinschaft Brander Handel,
Handwerk und Gewerbe sowie die rechtliche Bewertung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
empfiehlt dem Hauptausschuss, dem Rat der Stadt die Freigabe der beantragten Ladenöffnungen im
Rahmen einer zu erlassenden Verordnung zu empfehlen.
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2017
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2017 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 32/0009/WP17-2 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
Seite: 1/5
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2017
2017 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
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0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 32/0009/WP17-2 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
Seite: 2/5
Erläuterungen:
Zu den vorliegenden Anträgen auf Ladenöffnungen aus Anlass von Veranstaltungen für das Jahr 2017
im Stadtbezirk Brand ist festzuhalten:
Wie bereits den Vorlagen für die Sitzung des Rates am 25.01.107 zu entnehmen ist, werden die
Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG) hinsichtlich der Anzahl der beantragten Termine unter
Beachtung der ausgeschlossenen Tage und der Verteilung innerhalb der Gemeinde erfüllt.
Beantragt werden insgesamt 11 Termine, verteilt auf 9 Tage in 3 Stadtbezirken.
Die nach den Bestimmungen des LÖG anzuhörenden Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände und
Kirchen sowie die jeweilige Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer wurden um
Stellungnahme gebeten. Die bisher eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage beigefügt.
Während seitens der Handwerkskammer und des Handelsverbandes keine Bedenken geäußert
wurden, stimmen der Kirchenkreis Aachen und das Bischöfliche Generalvikariat einer möglichen
Ladenöffnung nicht zu.
Sowohl die IHK Aachen als auch der DGB Region NRW Süd-West und ver.di verweisen auf die aktuelle
Rechtsprechung und geben Ihrer Erwartung Ausdruck, dass die mögliche Freigabe von
Ladenöffnungen an Sonntagen nur dann erfolgt, wenn die aus der Rechtsprechung resultierenden
Forderungen, insbesondere des Annex einer Ladenöffnung zum eigentlichen Veranstaltungsanlass,
zwingend eingehalten und erfüllt werden. Ver.di behält sich vor, im Falle einer möglichen Freigabe
sonntäglicher Ladenöffnungen Rechtsmittel einzulegen.
Darüber hinaus sind die vorliegenden Anträge zu prüfen an den insbesondere durch die
höchstrichterliche Rechtsprechung vorgegebenen maßgeblichen Kriterien (Urteil des
Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.11.2015 / Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Münster
vom 10.06.2016).
Danach ist eine Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen mit uneingeschränktem Warenangebot nur
zulässig, wenn die prägende Wirkung des Anlasses für den öffentlichen Charakter des Tages
gegenüber der typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung überwiegt, also sich lediglich
als Annex zum Anlass darstellt. Dies setzt weiter voraus, dass die Ladenöffnung in engem räumlichen
Bezug zum konkreten Anlass steht und prognostiziert werden kann, dass der Anlass für sich
genommen einen beträchtlichen Besucherstrom anzieht, der die bei einer alleinigen Öffnung der
Verkaufsstellen zu erwartende Zahl der Ladenbesucher übersteigt.
Darüber hinaus nimmt das OVG Münster in seinem Beschluss vom 10.06.2016 zusätzlich im
Zusammenhang mit der räumlichen Nähe zum Veranstaltungsort auch Bezug auf die Relation der
Veranstaltungsfläche zu der Fläche der von der Freigabe der Ladenöffnung erfassten Verkaufsstellen.
Hinsichtlich der prägenden Wirkung des Anlasses und der damit verbundenen Freigabe der
verkaufsoffenen Sonntage, muss hierzu eine schlüssige und vertretbare Prognose zu den
Besucherströmen - auch bei erstmalig stattfindenden Veranstaltungen - zugrunde liegen.
Nach Prüfung der Anträge der Interessengemeinschaft Brander Handel, Handwerk und Gewerbe ist
verwaltungsseitig festzuhalten:
Seitens der Interessengemeinschaft Brander Handel , Handwerk und Gewerbe wurde den Anträgen
auf Ladenöffnung ein enger räumlicher Bezug zwischen dem Veranstaltungsort und den geöffneten
Geschäften zugrunde gelegt.
Bei den beabsichtigten Veranstaltungen auf dem neugestalteten Brander Marktplatz handelt es sich
um traditionelle Veranstaltungen (Sommerkirmes/Pfarrfest am 09.07.2017, Große Herbstkirmes am
22.10.2017, Weihnachtsmarkt am 03.12.2017).
Vorlage FB 32/0009/WP17-2 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
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Die Kirmesveranstaltungen haben - nach Angaben des Schaustellerverbandes - schon in der
Vergangenheit auf dem bislang ungleich kleineren Marktplatz jeweils 3.000 - 3.500 (Sommerkirmes),
bzw. 3.500 – 4.000 Besucher (Herbstkirmes) angezogen.
Anlässlich des Weihnachtsmarktes - der ebenso wie die Kirmesveranstaltungen - bis zur
Umgestaltung auf dem alten Marktplatz stattfand, ist bislang von einem mindestens genauso starken
Besucheraufkommen auszugehen.
Mit Fertigstellung des neuen Marktplatzes steht für die vorgenannten Veranstaltungen nun eine
Fläche von ca. 4.500 qm zur Verfügung, wodurch diese traditionellen Veranstaltungen erheblich
aufgewertet werden. Insbesondere die Herbstkirmes ist eine Traditionsveranstaltung, die - nach
Angaben des Bezirksamtes Brand - schon seit mindestens 50 Jahren regelmäßig durchgeführt wird.
Seitens der IG Brand als Veranstalter des Weihnachtsmarktes wurden zwischenzeitlich eigene Buden
beschafft, um den Marktplatz unabhängig von anderen Anbietern qualitativ hochwertig gestalten zu
können.
Zur Einweihung des neu angelegten und gestalteten Platzes ist eine große, mehrtägige Veranstaltung
geplant, die mit einem umfassenden Bühnenprogramm Besucher aus der gesamten Umgebung
anziehen wird. Ausgegangen wird von einem Besucheraufkommen von rd. 4.500 Besuchern.
An der anlässlich der Feierlichkeiten zur Eröffnung des Brander Marktplatzes beabsichtigten
Ladenöffnung würden sich - ebenso wie an den Ladenöffnungen anlässlich der
Kirmesveranstaltungen und des Weihnachtsmarktes - 17 bis 19 Geschäftsstellen im engen Umfeld
der Veranstaltung beteiligen. Die betroffene Verkaufsfläche der meist inhabergeführten Geschäfte
liegt bei 1.500 bis 1.800 qm und somit deutlich unter der anlassbezogenen Veranstaltungsfläche des
Marktplatzes mit rd. 4.500 qm. Zur Eröffnungsfeier kommt noch die Fläche der angrenzenden
Parkanlage hinzu, in der umfangreiche Angebote für Kinder und Jugendliche gemacht werden.
Hinsichtlich der im Stadtbezirk Brand stattfindenden Veranstaltungen vertritt die Verwaltung die
Auffassung, dass durch die enge räumliche Begrenzung und die zu erwartende Zahl von nur 17 - 19
teilnehmenden Geschäftsstellen die Bedeutung der verkaufsoffenen Sonntage in Bezug auf die
Anlässe deutlich in den Hintergrund treten.
Die aus Sicht der Verwaltung empfohlene Freigabe der Ladenöffnungen für den Stadtbezirk Brand ist
der beigefügten Übersicht „verkaufsoffene Sonntage 2017“ zu entnehmen.
(Philipp)
Anlage/n:
-
Übersicht „verkaufsoffene Sonntage 2017“ einschließlich der Empfehlung der Verwaltung für
Brand
-
Stellungnahme IHK Aachen vom 16.01.2017
-
Stellungnahme HWK Aachen vom 16.01.2017
-
Stellungnahme DGB Region NRW Süd-West vom 24.01.2017
-
Stellungnahme Kirchenkreis Aachen vom 16.01.2017
-
Stellungnahme ver.di vom 23.01.2017
-
Stellungnahme Handelsverband vom 25.01.2017
Vorlage FB 32/0009/WP17-2 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
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-
Stellungnahme des Bischöflichen Generalvikariates vom 30.01.2017
Vorlage FB 32/0009/WP17-2 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
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geplante verkaufsoffene Sonntage 2017 Brand - nach verwaltungsinterner Prüfung
Brand
Termin
21.05.2017
09.07.2017
22.10.2017
03.12.2017
Anlass
Einweihungsfeier Brander Marktplatz
Sommerkirmes und Pfarrfest
Donatus Herbstkirmes
Brander Weihnachtsmarkt
empfohlene Freigabe
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