Daten
Kommune
Aachen
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246366.pdf
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300 kB
Erstellt
31.01.17, 12:00
Aktualisiert
06.08.18, 11:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 56/0028/WP17
öffentlich
31.01.2017
Integration von Flüchtlingen – Maßnahmenplan zum
Integrationsplan der Stadt Aachen
Beratungsfolge:
TOP: 6
Datum
Gremium
Kompetenz
08.02.2017
02.03.2017
INT
SGA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat nimmt den aktuellen Sachstand Maßnahmenplan zum Integrationsplan zur
Kenntnis und empfiehlt den Fachausschüssen die Beratung der geplanten Maßnahmen.
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beauftragt auf Empfehlung des
Integrationsrates die Verwaltung zur Umsetzung der Maßnahmen unter 1.1, 1.3, 1.4, 3.1, 3.2, 5.3
Prof. Dr. Sicking
(Beigeordneter)
Vorlage FB 56/0028/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.04.2017
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Die überwiegende Zahl der vorgeschlagenen Maßnahmen wird im laufenden Geschäft der Verwaltung
durchgeführt. Hier ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen Bedarf.
Einzelne Maßnahmen sind noch zu entwickeln (siehe Maßnahmenplan) und werden dem zuständigen
Fachausschuss getrennt zur Entscheidung vorgelegt.
Vorlage FB 56/0028/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.04.2017
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Mit Datum vom 15.03.2016 beantragten die Fraktionen von CDU und SPD im Rat der Stadt Aachen
mit einem gemeinsamen Antragspaket die Aufstellung eines Integrationsplans für Flüchtlinge.
Der Integrationsplan der Stadt Aachen wurde auf der Grundlage des Leitfadens „Integration von
Zugewanderten – neue Herausforderungen für Kommunen“ des Deutschen Städtetages erstellt.
In seiner Sitzung am 23.06.2016 stimmte der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
dem von der Verwaltung erstellten Integrationsplan zu.
Dieser Integrationsplan beinhaltete zunächst einen Katalog von erforderlichen Handlungsbedarfen zu
folgenden Themenbereichen:
Betreuung von Flüchtlingen
Spracherwerb
Arbeit und Beschäftigung
Wohnraum
Es erging der Auftrag, neben diesen Handlungsbedarfen ein konkretes Maßnahmenpaket aufzustellen
und die Voraussetzungen für deren Umsetzung auszuarbeitet.
Der als Anlage beigefügt Maßnahmenplan wurde in einer fachbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe
aufgestellt. Da die Maßnahmenplanung mit dem laufenden Geschäft der Verwaltung einhergeht, hat
sich in vielen Fällen bereits eine ganz oder teilweise Umsetzung ergeben. Einige Maßnahmen sind
noch in den zuständigen Fachbereichen zu entwickeln und werden den jeweiligen Fachausschüssen
getrennt zur Beratung vorgelegt.
Zukünftig wird die Integrations- und Maßnahmenplanung für alle Zielgruppen der Integrationsarbeit im
Rahmen des derzeit noch in Arbeit befindlichen neuen Integrationskonzeptes der Stadt Aachen
erfolgen. Damit ist künftig eine gleichberechtigte Integrationsplanung für alle Zielgruppen - und nicht
nur für die geflüchteten Menschen - der Integrationsarbeit gewährleistet.
Anlage:
Anlage 1 – Sachstand Umsetzung
Vorlage FB 56/0028/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.04.2017
Seite: 3/3
OBM Dezernat VI
Lfd. Nr. Integrationsplan
Maßnahmenplan zum Integrationsplan der Stadt Aachen
Handlungsbedarfe
1. Betreuung von Flüchtlingen in Aachen
1.1
Die gleichmäßige Verteilung der
Unterbringungsstrategie für untergebrachten Flüchtlinge im Stadtgebiet soll
Familien und Erwachsene
optimiert werden
1.2
Unterbringungsstrategie für
unbegleitete minderjährige
Ausländer
Maßnahmen
Verantwortlicher
FB/ Ausschuss
Die gleichmäßige Verteilung im Stadtgebiet ist bei der fachbereichsübergreifenden
Planung weiterer Kapazitäten zu priorisieren.
FB 56/ 500
Größere Standorte, die mehr als 150 Plätze
umfassen, sollen für die nächsten Jahre in die
Quartiere integriert werden. Hierzu wird
vorgeschlagen, die Hilfe von Verbänden, die
außerhalb der Dienstzeiten von Verwaltung,
Sozialdienst und Hausmeistern als
Ansprechpartner für Be- und Anwohner zur
Verfügung stehen und bei Problemen
unmittelbar eingreifen können, in Anspruch zu
nehmen und gemeinsam ein entsprechendes
Konzept zu entwickeln. Das DRK hat sich in
den vergangenen Monaten als kompetenter
und verlässlicher Partner gezeigt
Die werktägliche Betreuung der Bewohner durch Sozialarbeiter und Hausmeister wird an
größeren Standorten durch 24 Stunden Kräfte unterstützt. Dieser Betreuungsumfang hat
sich bewährt und ist beizubehalten. Die externen Betreuungsleistungen sind aufgrund
des Auftragsvolumens europaweit auszuschreiben
Das bestehende ehrenamtliche und nachbarschaftliche Engagement ist durch die
Mitarbeiter in den Unterkünften zu begleiten und zu stärken.
Zur Koordination der Zusammenarbeit der Vereine, Initiativen und Paten wird auf Punkt.
1.4 „Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ verwiesen.
Zur Förderung der lebensräumlichen Einbindung der Einrichtungen wird auf Punkt 5.1
„Quartiersmanagement“ verwiesen.
FB 56/ 500
Stetige Anpassung der stationären
pädagogischen Angebote für unbegleitete
minderjährige Ausländer entsprechend der
Bedarfslage; dies gemeinsam mit den Freien
Trägern der Jugendhilfe
Gewährleistung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung aller ankommenden
unbegleiteten minderjährigen Ausländer. D. h. die Inobhutnahme gemäß § 42 und § 42
a sowie der Einleitung der Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 ff SGB VIII
FB 45
Sach/ Honorar/ Personalkosten
Kenntnisnahme:
I-Rat, AfSID
Kenntnisnahme:
I-Rat, AfSID
Kenntnisnahme:
KJA
Der sich ergebende finanzielle
Bedarf für die 24 Stunden
Betreuung, die je nach
Beschaffenheit der Unterkunft
aufgrund von hygienischen
Erfordernissen und
Sicherheitsauflagen, z.B. von
Feuerwehr und Bauaufsicht
erforderlich ist, ist bei den
größeren
Gemeinschaftseinrichtungen im
Rahmen der Haushaltsplanung
2017 bereits berücksichtigt. Für
2016 ist der Finanzbedarf
gegebenenfalls anzupassen.
Die Kosten werden im Rahmen
von Hilfen zur Erziehung
aufgewendet und werden unter
bestimmten Bedingungen im
Rahmen der Erstattung durch den
überörtlichen Träger teilweise
refinanziert.
Kosten für UMA-Team und
Vormünder –
Teilweise Refinanzierung durch
Verwaltungskostenpauschale des
Landes
Stand der
Umsetzung
Die Verteilung im
Stadtgebiet konnte in
den vergangenen
Monaten durch
gezielte Planung
verbessert werden und
wird im Rahmen der
fachbereichsübergreifenden
Zusammenarbeit
laufend optimiert.
In allen Objekten, in
denen es aus
sozialfachlicher oder
bauordnungrechtlicher Sicht für
erforderlich gehalten
wird, ist eine rund um
die Uhr Betreuung
installiert. Die
europaweite
Ausschreibung der
externen
Betreuungsleistungen
ist in Arbeit. Nahezu
alle Einrichtungen sind
an ehrenamtliche
Netzwerke
angeschlossen.
Entsprechend der
Bedarfslage erfolgt
eine möglichst
passgenaue
Anpassung der
erforderlichen
stationären Plätze. Vor
dem
Hintergrund sinkender
Aufnahmezahlen wird
ein Rückbau bzw. eine
Umwandlung
verschiedener
stationärer Platze zzt.
mit den
Jugendhilfeträgern
diskutiert.
1.3 Das Kommunale
Integrationszentrum
Stetige Anpassung der ambulanten
pädagogischen Betreuungsangebote für
unbegleitete minderjährige Ausländer
entsprechend der Bedarfslage; dies
gemeinsam mit den Freien Trägern der
Jugendhilfe
Stetige Nachsteuerung bei der Beauftragung der entsprechenden Leistungserbringer
der Jugendhilfe sowie Konzeptionsanpassung.
Die Angebote im Bereich der Frühen Bildung
sollen ausgebaut werden, um Familien mit
Kleinkindern angemessene
Sprachförderprogramme anbieten zu können.
Frühe Bildung:
1. Initiierung des Sprachlernprogrammes "Hocus und Lotus" in Kitas
2. Ausweitung der mehrsprachigen Eltern-Kind-Gruppen "Griffbereit"
3. Einführung eines Rundes Tisches für Kitas zum Austausch über Flucht/ Interkulturelle
Öffnung/ Materialien usw. zur Bündelung der Bedarfe und Anfragen
4. Zwei Ganztagsveranstaltungen im Übergang Kita/ Grundschule: "Fair in Kitas und
Schulen - Der Umgang mit Rassismus & Vielfalt als Chance im Bildungssytem"
FB 45
Kenntnisnahme:
KJA
Die Kosten werden im Rahmen
von Hilfen zur Erziehung
aufgewendet und werden unter
bestimmten Bedingungen im
Rahmen der Erstattung durch den
überörtlichen Träger teilweise
refinanziert.
FB 56/ 610
Entscheidung:
I-Rat, AfSID,
ggf. PUV
zu 1. ca. 4.000 € (für Ausbildung
der Trainer und der Qualifizierung
von ca. 5 Kitas/ 10 Erzieherinnen
sowie Material)/ Antrag an I- Rat
Sprachkurse aus Projekte zur
Integration.
Personalbedarf für die
organisatorische und
konzeptionelle Koordinierung wird
durch die neuen Richtlinien für die
KI abgedeckt werden.
zu 2. Sind gesichert durch Spende
Entsprechend der
Bedarfslage erfolgt
eine möglichst
passgenaue
Anpassung der
erforderlichen
stationären Plätze. Vor
dem
Hintergrund sinkender
Aufnahmezahlen wird
ein Rückbau bzw. eine
Umwandlung
verschiedener
stationärer Platze zzt.
mit den
Jugendhilfeträgern
diskutiert.
Aufstockung der
Landesförderung für
die KI’s und neue
Richtlinien in
Vorbereitung
zu 3. kostenneutral
FB 56/ 610
Kenntnisnahme:
I-Rat, AfSID
Alle schulischen Seiteneinsteiger in Aachen
konnten bisher in sog. Vorbereitungsklassen
untergebracht werden. Zur Begleitung und
Beratung des pädagogischen Fachpersonals in
diesen 49 Klassen bedarf es eines Ausbaus der
Qualifizierungs- und Beratungsangebote (z.B.
in DaZ/DaF, Umgang mit Vielfalt/ Vorurteilen/
Traumata, Interkulturelle Schulentwicklung
usw.), um Kinder und Jugendliche adäquat zu
unterrichten und in den schulischen Alltag zu
integrieren.
Schulische Bildung:
5. Insgesamt 15 geplante Veranstaltungen/ Workshop-Termine zur Qualifizierung der
Lehrkräfte in Vorbereitungsklassen von Grundschule bis Sek II zu den Themen „Deutsch
als Zweitsprache“, „Umgang mit Traumata“, „Fit für Vilfalt am Berufskolleg“, „Fair in Kitas
und Schulen“ und „Materialaustausch“
6. Auf- und Ausbau einer Mediathek zu den Themenfeldern „Deutsch als Zweitsprache“
und „Interkulturelle Schulentwicklung“ für die Lehrkräfte der Vorbereitungsklassen
7. Ausweitung der Fachberatungsstunden zu „Deutsch als Zweitsprache“ für den SEK
I/II Bereich
8. Ausweitung und Regionalisierung/ Netzwerkaufbau des Programms „Schule ohne
Rassismus – Schule mit Courage“ auf weitere Aachener Schulen, die u.a.
Vorbereitungsklassen eingerichtet haben und Flüchtlingskinder aufnehmen.
FB 56/ 610
Kenntnisnahme:
I-Rat, AfSID
zu 4. ca. 1.200 € (bereits durch
eigene Mittel geplant und Aufträge
vergeben für 2016)
zu 5. ca.5.500 € (bereits durch
eigene Mittel geplant und Aufträge
vergeben für 2016)
Umsetzung erfolgt im
laufenden Geschäft
Umsetzung erfolgt im
laufenden Geschäft
zu 6. ca. 500 €
zu 7. Keine Sachkosten
Umsetzung erfolgt im
laufenden Geschäft
zu 8. ca. 200 €
1.4 Ehrenamt in der
Flüchtlingshilfe
2. Spracherwerb
2.1 Spracherwerb für
Erwachsene
Die Schaffung bzw. Unterstützung von
ehrenamtlichen selbstorganisierten Netzwerken
in allen Einrichtungen bzw. Sozialräumen ist
anzustreben.
Die Stadt Aachen bietet sich als zentraler
Koordinator an, um ein möglichst abgestimmtes
und strukturiertes Zusammenwirken mit den
vorhandenen Netzwerken zu gewährleisten
Das Sonderteam Flüchtlinge im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration ist zu
verstetigen.
Das Sonderteam ist zuständig für aktuell über 1.600 ehrenamtlich tätige Menschen und
verschiedene Netzwerke in Aachen, die in der Flüchtlingshilfe aktiv sind. Die
Ehrenamtler/-innen haben sich teilweise zu neuen Organisationen und Netzwerken
zusammengeschlossen. Eine personelle Kontinuität in der Unterstützung und Begleitung
durch die Mitarbeiter/-innen des Sonderteams ist unabdingbar notwendig. Der Deutsche
Städtetag empfiehlt die Unterstützung und Begleitung des Ehrenamtes durch die
Kommunalverwaltung, um eine dauerhafte Flüchtlingsarbeit in den Kommunen zu
verankern. Die aktuell vier tätigen Mitarbeiter/-innen (ein Teamleiter/-in, ein MA
gehobener Dienst, zwei MA mittlerer Dienst) kennen die gebildeten Strukturen und
internen Kommunikationswege, dazu die
Ehrenamtler/-innen und deren spezifischen Verbindungen und Besonderheiten. Um der
Aufgabenfülle effektiv nachkommen zu können, wird eine weitere MA im mittleren Dienst
benötigt.
FB 56/ 001
Angesichts des hohen Bedarfs soll das
Angebot an Sprachkursen ausgebaut werden
Angebote für Flüchtlinge und Migranten/-innen, die nicht zur Teilnahme an einem
Integrationskurs bzw. einem Alphabetisierungskurs des BAMF berechtigt sind:
Den Angeboten liegen organisatorisch und inhaltlich die Kriterien des BAMF zugrunde.
Damit ist gewährleistet, dass Teilnehmende, die im Kursverlauf eine
Zugangsberechtigung / bzw. Verpflichtung für einen BAMF Kurs erhalten in einem
Integrationskurs wechseln können.
VHS (E 42)
1: Sprachkurs für Normallernende
6 Module mit je 100 Unterrichtseinheiten
Empfehlung:
I-Rat, AfSID
Entscheidung:
ggf. PUV
Personalbedarf wird im Rahmen
des Orga-Prozesses geprüft.
Entscheidung:
Betriebsausschus
s Theater und
VHS
zu 2.Kosten bei 10
Teilnehmenden: 33.400 €
Eine Deckungsmöglichkeit ist nicht
gegeben.
2: Sprachkurs zur Alphabetisierung/ Zweitschrifterwerb
9 Module mit 100 Unterrichtseinheiten
3: Angebot zum Nachholen von Schulabschlüssen
Um Flüchtlinge im Anschluss an einen Regelschulbesuch ohne Abschluss oder an einen
Integrationskurs die Perspektive auf eine qualifizierte Tätigkeit zu geben, kann die
Volkshochschule Aachen zusätzliche Lehrgänge zur Vorbereitung auf den
Schulabschluss durchführen.
4. Potential von ehrenamtlichen Helfern für Sprachförderung nutzen
2.2 Spracherwerb für
Kinder
Die VHS arbeitet intensiv daran, weitere Dritt/Projektmittel zu akquirieren
Durch die Gleichzeitigkeit von vermehrten
Zuzügen nach Aachen, einer erhöhten
Geburtenrate und dem Zuzug von Flüchtlingen
ist es notwendig, auch den Ausbau von Plätzen
für Kinder über drei Jahren voranzubringen.
Der notwendige Umfang des Ausbaus ist
zurzeit noch nicht absehbar
zu 1. Kosten bei 15
Teilnehmenden: 35.400 €
Eine Deckungsmöglichkeit ist nicht
gegeben.
VHS (E42),
FB 56/ 010,
FB 56/ 610
(Komm AN)
Stellen bis Juni 2017
befristet,
Bemessung des
Personalbedarfs in
Arbeit
Im laufenden Geschäft
nur beschränkt
umsetzbar, da
finanzielle Ressourcen
fehlen
zu 3.Die Kosten für einen solchen
Lehrgang betragen 50.000 €, eine
Deckungsmöglichkeit ist nicht
gegeben.
Zu 4. KOMM-AN
Eigenanteil in PVA
am 27.09.2016 beschlossen
Für die Eigenanteile ein Budget bilden.
Durch diverse laufende und zeitnah startende bauliche Maßnahmen werden weitere
Plätze sowohl für unter dreijährige als auch für über dreijährige Kinder in Aachen
geschaffen.
Im Rahmen dieser Maßnahmen werden die aktuellen Entwicklungen und
Herausforderungen im Zusammenhang mit der Integration und Förderung von
Flüchtlingskindern und ihren Familien berücksichtigt.
Die Stadt Aachen hat sich erfolgreich am Bundessprachförderprogramm „weil Sprache
der Schlüssel zur Welt ist „ beteiligt. Im Rahmen dieses Programms werden 16
städtische Kitas darin unterstützt nachhaltige Konzepte alltagsintegrierter sprachlicher
Förderung zu entwickeln. Kinder bei denen seitens des Schulamtes Sprachförderbedarf
festgestellt wurde, können stundenweise städtische Kitas besuchen auch wenn sie kein
Kind der Einrichtung sind.
FB 45
Kenntnisnahme:
KJA
Die anfallenden Gesamtkosten für
die in den kommenden Jahren
geplanten baulichen Maßnahmen
sind im Detail schwer zu beziffern
und sind bzw. werden jeweils im
Haushalt pauschal bzw. auf
Einzelprojektebene angemeldet.
Finanzierung durch kommunale
und Landes-/Bundesfördermittel.
Im Rahmen der
baulichen Maßnahmen
ist die planerische Einbindung von
geflüchteten Kindern
Bestandteil der
Planung, Bedarfe
werden eruiert,
überprüft und
entsprechend des
ermittelten Bedarfs in
die Planung mit
aufgenommen.
Hier existierende
Landes- und
Bundesförderprogram
me werden auf
bisherigem Niveau
genutzt.
3. Arbeit und Beschäftigung
3.1 Integration in den
Frühestmögliche Klärung der Anerkennung
Arbeitsmarkt
ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse
Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten nach §5
a AsylblG
Einrichtung einer „Clearingstelle mit
interkulturellem Fallmanagement“ im FB
56/200, Soziale Leistungen
Vernetzung der Beratungsangebote in einer Beratungskette beginnend bei der
Ausländerbehörde über die Bildungserstberatung des FB 56/ 610 bis zum Integration
Point. Über die Bildungserstberatung für Migranten werden alle Neuzuwanderer über
Integrations- und Sprachkurse sowie allgemeine Beratungsmöglichkeiten für Migranten
wozu auch die Anerkennung von ausländischen Bildungs- und Berufsabschlüssen
gehört, informiert. Diese Beratung wurde für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive geöffnet.
Die Beratung findet in Zusammenarbeit mit den Integrationsagenturen der
Wohlfahrtsverbände sowie aller Integrations- und Sprachkursträger statt.
Umsetzung des Arbeitsmarktprogammes Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM)
durch Schaffung von Arbeitsgelegenheiten in städtischen Unterkünften und bei
gemeinnützigen Beschäftigungsträgern. Dafür werden Kooperationspartner gewonnen
und Zuweisungsverfahren etabliert.
FB 56/ 200
Arbeitsmarktkoordination
FB 56/ 202
Schaffung von 2 Stellen „Interkulturelles Fallmanagement“ zur Steuerung und
passgenauen Vermittlung der Asylbewerber. Die Stelleneinrichtung ist zunächst bis
12/2020 zu befristen( Befristung der Bundesförderung).
FB 56/202
Arbeitsmarktkoordination
Kenntnisnahme:
I-Rat, AfSID
FB 56/202
Arbeitsmarktkoordination
Kenntnisnahme:
PVA
3.2 Integration Point
Aufbau einer kommunalen Schnittstelle zum
Integration Point
Entwicklung eines gesteuerten
Zuweisungsverfahrens zum Integration Point
zur systematischen Erfassung der Vor- und
Ausbildung, der Qualifikationen sowie der
Fähigkeiten der Flüchtlinge
1. Abgestimmte Koordinierung der Akteure zur Schaffung von Zugängen für
Asylbewerber zu Förderinstrumenten sowie frühzeitige Identifizierung der Potentialträger
und Bildungsniveaus. Durchführung von Informationsveranstaltungen für Multiplikatoren
und Asylbewerber zu den Themen Ausbildung und Beruf und Angeboten an
Hochschulen.
2. Implementierung eines Arbeitskreises Arbeitsmarkt für ein systematisch
abgestimmtes Handeln der regionalen Akteure, zur Steuerung des Informationsflusses,
zur Entwicklung von institutionsübergreifenden Lösungen und zur Entwicklung von
zielgruppenspezifischen Konzepten. Mitglieder: Agentur für Arbeit Aachen- Düren,
Jobcenter StädteRegion Aachen, IHK, HWK, Bildungsbüro StädteRegion,
Ausländerbehörde StädteRegion, DGB, Leitung FB 56/202, Stadt Aachen
3. Entwicklung von Kooperationsformen und Aufbau von Netzwerken zu
Ehrenamtsbündnissen der städtischen Quartiere, zum Arbeitskreis Migration der
Wohlfahrtsverbände der StädteRegion, zu zertifizierten Sprachkursträgern, Bildungsund Beschäftigungsträgern sowie Hochschulen
Umsetzung erfolgt im
laufenden Geschäft
siehe Clearingstelle
Von 236 möglichen
FIM-Stellen in Aachen
wurden bereits 100 bei
der Bundesagentur
beantragt. Von diesen
100 Stellen sind
derzeit schon 69
besetzt.
Zwei Stellen Fallmanagement
(A 11). Für eingerichtete AGH‘s in
städtischen Fachbereichen und
Eigenbetrieben werden
Aufwandsentschädigungen
vereinnahmt. Die Finanzierung
kann teilweise über die
Bundesförderung gedeckt werden,
die Höhe ist abhängig von der
Anzahl der eingerichteten AGH
Stellen.
Die Einrichtung von
1,5 Stelle
Fallmanagement
wurde durch den PuV
beschlossen. Die
Ausschreibung erfolgt
in den nächsten
Wochen.
FB 56/200
Arbeitsmarktkoordination
Kenntnisnahme:
I- Rat, AfSID,
Wirtschaftsausschuss
Umsetzung erfolgt im
laufenden Geschäft
3.3 Förderung jugendlicher
Flüchtlinge im Alter von 15
bis 25 Jahren
Bedarfsorientierte Initiierung neuer Projekte
und entsprechende Abstimmung und ggf.
Koordination der vorhandenen Förderprojekte
für den o. g. Personenkreis
Individuelle Förderung durch Spracherwerb in Verbindung mit schulischer, beruflicher
und sozialer (Berufs-)orientierung, (Berufs-)vorbereitung mit Sozialbetreuung;
tagesstrukturierende Maßnahmen, Ausbildungsanbahnung und Hilfen. Hilfen
entsprechend dem SGB VIII.
Maßnahmen der städtischen Jugendberufshilfe und der Amotima
Der FB 45 hat darüber hinaus ein Belegungskontingent für das Projekt „VORTEIL
Aachen Düren des Trägers Low –tec.
Aufbau eines 'multiprofessionellen Teams' (2 Landesbedienstete, eine kommunale Kraft)
zur Unterstützung von Kindern/Jugendlichen mit Flüchtlingshintergrund im Schulbereich,
insbesondere im Übergangsmanagement zwischen verschiedenen
Schulen/Schulformen u. Koordinierung von Unterstützungsangeboten.
4. Wohnraum
4. Wohnraum
Menschen, die zurzeit noch in
Übergangsheimen untergebracht sind, sollen
zeitnah mit Wohnraum versorgt werden.
Folgende Handlungsbedarfe ergeben sich:
- Beratung bzgl der Fördermöglichkeiten für
den öffentlich geförderten Wohnungsbau und
den Wohnraum für Flüchtlinge
- Beratung von Wohnprojekten mit besonderem
Fokus auf die Integration von Flüchtlingen
- Überprüfung von Flächenpotenztialen
(Baulandkataster, Nachverdichtungflächen,
Innenverdichtungspotentiale, Flächen innerhalb
rechtskräftiger B-Pläne) zur Identifikation
weiterer vermarktbarer Grundstücke unter
Berücksichtigung der geänderten
FB 45
1.Kenntnisnahme:
KJA, SchuA
2. Entscheidung:
KJA(falls eigene
Mittel eingesetzt
werden sollen)
FB 45
Entscheidung:
KJA, PUV
Zuwendungen an freie Träger der
Jugendhilfe
Unter Inanspruchnahme von
Landesförderung
(Landesjugendamt) bei
gleichzeitiger Gewährleistung
eines angemessenen Eigenanteils
Bewilligung von 95 000,- Euro für
den Zeitraum 1.6.2016 -31. 12.
2016 für gemeinsames Projekt mit
dem freien Träger (Maria im Tann)
Für den Folgezeitraum ist
Finanzierung in Aussicht gestellt
aber noch nicht bewilligt.
Eigenanteil 2 Fachanleiter
(Stellen derzeit unbesetzt, jedoch
im Personalkosten-verbund
enthalten.)
Gefördert werden im
gemeinsamen Projekt für den
Zeitraum 1.6. 2016 bis 31.12. 2016
2 x 0.5 Sprachförderlehrer
sowie 2 sozialpädagogische
Fachkräfte für den Fall dass das
Land nicht mehr weiter Fördert
müssten ggf. für 2017 kommunale
Mittel bereitgestellt werden.
Infrastruktur für drei Arbeitsplätze
45.000 €
(Raum, PC, Schreibtisch)
100 %-Finanzierung des Landes
für die Landesbediensteten setzt
die Bereitstellung einer
kommunalen Kraft voraus, die aus
nichtbesetzten Stellenanteilen der
Schulsozialarbeit finanziert werden
kann, die dafür dann auch zur
Verfügung gestellt werden
müssen.
Entsprechende
Anträge seitens FB 45
an die
Landesregierung zur
Weiterführung der
Angebote in 2017
wurden gestellt.
Mündliche
Zusicherungen sind
erfolgt, entsprechende
Bescheide stehen aus.
Neben den in der Aachen-Strategie-Wohnen (Aktualisierung in 2014/15) aufgezeigten
Bedarfen, prognostiziert die NRW-Bank durch die in 2015/16 zugewanderten Flüchtlinge
einen weiteren Bedarf von ca 2.500 Wohneinheiten. Zur Realisierung dieses
Wohnraums sind zusätzlich Anstrengungen zu unternehmen. Bereits initiierte
Maßnahmen sind zu intensivieren.
1.
2.
3.
Beratungen von Investoren zu Projekten des öffentlich geförderten Wohnungsbaus
und von Wohnprojektinitiativen werden intensiviert. Dabei wird ein besonderer
Fokus auf Integrationszielsetzungen gelegt.
Die Rolle der gewoge AG als städtisches Wohnungsbauunternehmen ist zu
stärken, Projekte der gewoge AG werden vorangetrieben und unterstützt.
Die Verwaltung vermarktet in Abstimmung mit der Politik kurzfristig bebaubare
städtische Grundstücke. Dabei hat der öffentlich geförderte Wohnungsbau oberste
Priorität und ist möglichst zu intensivieren.
Bei aktuellen Bebauungsplanverfahren erarbeitet die Verwaltung Varianten mit
FB 56
ggf. in
Zusammenarbeit
mit FB 61/ FB 23
Umsetzung erfolgt im laufenden Geschäft
baurechtlichen Bestimmungen
- Bevorzugung von Varianten mit höherer
Dichte und Geschossigkeit in laufenden
Bebauungsplanverfahren
- Berücksichtigung zusätzlicher Flächenbedarfe
im weiteren Verfahren zur Ausstellung des
Flächennutzungsplans 2030
5. Gesellschaftliche Integration
5.1 Kulturelle und
Strukturierte Einbindung von Flüchtlingen in
gesellschaftliche
kulturelle Angebote
Integration
Intensivierung der Förderung der
Willkommenskultur auf der Ebene des
Quartiers/ Stadtteils
Schaffung einer stärkeren Vernetzung der
Aachener Migrantenorganisationen
5.2 Kommunikation und
Medien
Stärkere Nutzung von Social Media- Kanälen
(facebook, twitter) sowie stärkere
Kommunikation von Angeboten im Bereich der
Flüchtlingsarbeit über die städtischen sozialen
Medien
4.
einem hohen Anteil an Geschosswohnungsbau und legt diese der Politik zur
Entscheidung vor. Bereits laufende Verfahren sind zügig umzusetzen.
Im Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes hat die Verwaltung
die sich durch die hohe Zuwanderung von Flüchtlingen ergebenden zusätzlichen
Wohnraumbedarfe in der Gesamtberechnung mit berücksichtigt. Entsprechend
geänderte Bedarfszahlen werden nun im weiteren Verfahren zugrunde gelegt.
Vernetzung von Angeboten ehrenamtlicher und hauptamtlicher Flüchtlingsbetreuung
mit kulturellen Angeboten
FB 56/ 010
Thematisierung der Willkommenskultur für Flüchtlinge in jeder Stadtteilkonferenz.
Besprechung der Möglichkeiten zur Erhaltung, bzw. Ausbau oder Aufbau und Förderung
einer Willkommenskultur auf der Ebene des Stadtteils
FB 56/ 310
Ausbau des Quartiersmanagement (läuft: siehe Hilfe im Städtebau zur Integration von
Flüchtlingen)
Einbeziehung der Migrantenorganisationen (MO) im Rahmen des Programms KOMMAN des Kommunalen Integrationszentrums (Stelleneinrichtung beantragt)
Mitarbeit der Stadt Aachen bei dem Projekt zur Vernetzung der MOs mit den
Integrationsagenturen der Wohlfahrtsverbände und dem KI der Städteregion (läuft)
Auf Basis der aktuellen Plattform mehrsprachige social media Kampagne mit Fotos,
Texten und entsprechenden Links zu kostenlosen städtischen Angeboten (Theater,
Museen, Schwimmbäder, Musikschule, Nadelfabrik etc).
Begleitende Imagekampagne mit Plakaten/Flyern Entwicklung der Kampagne mit einer
entsprechenden Agentur
Entscheidung:
PUV am 28.09.16
FB 56/ 610
"Implementiert werden soll ein auf
die Flüchtlingsintegration
fokussiertes Quartiersmanagement
(QFI - Quartiersmanagement mit
dem Schwerpunkt der
Flüchtlingsintegration) im Rahmen
des Sonderprogramms „Hilfen im
Städtebau für Kommunen zur
Integration von Flüchtlingen“. Die
QuartiersmanagerInnen in diesem
Programm widmen sich
schwerpunktmäßig der
Koordination von
Integrationsmaßnahmen für die im
Quartier wohnenden
Flüchtlinge. Sie kommen in
Quartieren zum Einsatz, in denen
die Herausforderungen der
Flüchtlingsintegration besonders
groß sind."
Stellen besetzt
KOMM-AN Eigenanteil
Ausschreibung läuft
Fotografenhonorare (ca. 50/60 €
pro Foto) – geschätzt ca. 1000 €
pro Jahr
Übersetzungskosten (ca. 150 € pro
Sprachversion) – geschätzt ca.
4800 € pro Jahr
Entwicklungskosten Kampagne ca.
500 € - einmalig
Plakate und Aushang ca. 2500 € einmalig
Flyer ca. 1000 € - einmalig
Die genannten Maßnahmen
können nur realisiert werden,
wenn entsprechende finanzielle
Ressourcen vorhanden sind.
Im laufenden Geschäft
nur beschränkt
umsetzbar, da
finanzielle Ressourcen
fehlen
Entscheidung:
PUV am 28.09.16
Presseamt
(FB 13)
Entscheidung:
Hauptausschuss
Entwicklung mehrsprachiger Nachrichten/
Medien für Flüchtlinge und Asylsuchende
sowohl im Print- als auch im digitalen Bereich
5.3
Geschlechtsspezifische
Erfordernisse der
Integration
Aufbau eines mehrsprachigen Newsletters in Zusammenarbeit mit dem bereits
bestehenden Newsletter des Kommunalen Integrationszentrums
Kulturmittler/ Coaches einsetzen und
entsprechend der Thematik schulen (z.B.
Arbeitsgelegenheit (AGH) für Flüchtlinge
Fortbildung von Multiplikatoren/ - innen für die Arbeit mit Flüchtlingen / Migranten zum
Thema Gleichstellung von Frauen und Männern arbeiten.
Es soll ein eigenes Angebot in Aachen aufgebaut werden.
Bei der Aufnahme und den Bemühungen um
Integration von Frauen ist deren individuelle
Situation in den Fokus zu nehmen
Beratung der Frauen und Entwicklung / Durchführung von Schulungen für
Multiplikator/innen durch Sozialarbeiterin
Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse für Frauen in Flüchtlingsunterkünften
durch spezielle Trainerinnen
5.4 Flüchtlingsfamilien mit
Kindern
Systematischer Auf- und Ausbau
niedrigschwelliger adäquater Angebote der
Frühen Hilfen für Flüchtlingsfamilien
z. B. 9 Spielgruppen vor Ort
Die Unterstützung des Landes hierfür ist kostendeckend.
Brückenangebote in Kooperation mit den Familienbildungseinrichtungen Ausbau der
Angebote „Griffbereit“ für Mütter mit Säuglingen und Kleinkindern (Griffbereit)
Ab 1.12.2016 2016 setzt der FB 45 einen drittmittelfinanzierten Bildungskoordinator ein
zur Verknüpfung und Koordinierung der vorhandenen Bildungsangebote. (Detailkonzept
ist noch zu erstellen – Abwicklung des Programms durch die Städteregion.)
Journalistenhonorare (ca. 200 €
pro Artikel) – geschätzt bei 10
Ausgaben pro Jahr ca. 2000 €
Eventuell Übersetzungskosten
(Englisch, Französisch, Arabisch,
Farsi – ca. 200 € pro
Sprachversion) – geschätzt bei 10
Ausgaben pro Jahr ca. 10.000 €
Die genannten Maßnahmen
können nur realisiert werden,
wenn entsprechende finanzielle
Ressourcen vorhanden sind.
Im laufenden Geschäft
nur beschränkt
umsetzbar, da
finanzielle Ressourcen
fehlen
FB 01 GSB, VHS und FB 56/ 610
KI entwickeln ein Konzept
Im laufenden Geschäft
nur beschränkt
umsetzbar, da
finanzielle Ressourcen
fehlen
FB 01 / GSB
I-Rat, AfSID
Fachausschuss je
nach Konzept
FB 01 / GSB
I-Rat, AfSID
Fachausschuss je
nach Konzept
FB 01 GSB, VHS und FB 56/ 610
KI entwickeln ein Konzept
ca. 130 € pro Frau / Kurs
(bei geschätzten 250 Frauen)
pro Jahr 35.000 €
FB 45 + KI
Kenntnisnahme:
KJA
Im laufenden Geschäft
nur beschränkt
umsetzbar, da
finanzielle Ressourcen
fehlen
Es erfolgte eine
Erhöhung bei den
Spielgruppen von 9
auf 10.
Die von der
Städteregion
abgeordnete
Bildungskoordinatorin
hat am 01.12.2016
ihren Dienst bei FB 45
aufgenommen. Zzt
werden durch die
Bildungskoordinatorin
standardisierte
Interviews mit den in
der Verwaltung
tätigen Fachkräften
aus dem Bereich der
Flüchtlingsarbeit
geführt.
Beginnend ab 2017
werden durch FB
45/300 erforderliche
Sensibilisierungsmaßnahmen sowohl zum
Kinderschutz wie auch
zu Fragen und Haltung
"Interkulturalität"
professionellen wie
auch ehrenamtlich
tätigen Helfern
angeboten.
Sensibilisierung und Schulung der in den
Familien eingesetzten professionellen Helfer
und Ehrenamtler im Sinne des Kinderschutzes
Im Hinblick auf Schulungsmaßnahmen die Sensibilisierung der Mitarbeiter zur
Sicherstellung des Kindeswohles
Interkulturelle und flüchtlingsspezifische
Schulungen der professionellen Kräfte im Sinne
der Familienarbeit
Schulungsmaßnahmen zur Interkulturalität
FB 45 / 300
Entscheidung:
KJA
FB 45 / 300
Entscheidung:
KJA
Pro Schulung 2000 € für 20
Teilnehmende/ ca. 10 Schulungen
notwendig
s.o
Pro Schulung 2000 € für 20
Teilnehmende/ ca. 10 Schulungen
notwendig
s.o