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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
246366.pdf
Größe
300 kB
Erstellt
31.01.17, 12:00
Aktualisiert
06.08.18, 11:07

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 56/0028/WP17 öffentlich 31.01.2017 Integration von Flüchtlingen – Maßnahmenplan zum Integrationsplan der Stadt Aachen Beratungsfolge: TOP: 6 Datum Gremium Kompetenz 08.02.2017 02.03.2017 INT SGA Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Integrationsrat nimmt den aktuellen Sachstand Maßnahmenplan zum Integrationsplan zur Kenntnis und empfiehlt den Fachausschüssen die Beratung der geplanten Maßnahmen. Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beauftragt auf Empfehlung des Integrationsrates die Verwaltung zur Umsetzung der Maßnahmen unter 1.1, 1.3, 1.4, 3.1, 3.2, 5.3 Prof. Dr. Sicking (Beigeordneter) Vorlage FB 56/0028/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.04.2017 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Die überwiegende Zahl der vorgeschlagenen Maßnahmen wird im laufenden Geschäft der Verwaltung durchgeführt. Hier ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen Bedarf. Einzelne Maßnahmen sind noch zu entwickeln (siehe Maßnahmenplan) und werden dem zuständigen Fachausschuss getrennt zur Entscheidung vorgelegt. Vorlage FB 56/0028/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.04.2017 Seite: 2/3 Erläuterungen: Mit Datum vom 15.03.2016 beantragten die Fraktionen von CDU und SPD im Rat der Stadt Aachen mit einem gemeinsamen Antragspaket die Aufstellung eines Integrationsplans für Flüchtlinge. Der Integrationsplan der Stadt Aachen wurde auf der Grundlage des Leitfadens „Integration von Zugewanderten – neue Herausforderungen für Kommunen“ des Deutschen Städtetages erstellt. In seiner Sitzung am 23.06.2016 stimmte der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie dem von der Verwaltung erstellten Integrationsplan zu. Dieser Integrationsplan beinhaltete zunächst einen Katalog von erforderlichen Handlungsbedarfen zu folgenden Themenbereichen:  Betreuung von Flüchtlingen  Spracherwerb  Arbeit und Beschäftigung  Wohnraum Es erging der Auftrag, neben diesen Handlungsbedarfen ein konkretes Maßnahmenpaket aufzustellen und die Voraussetzungen für deren Umsetzung auszuarbeitet. Der als Anlage beigefügt Maßnahmenplan wurde in einer fachbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe aufgestellt. Da die Maßnahmenplanung mit dem laufenden Geschäft der Verwaltung einhergeht, hat sich in vielen Fällen bereits eine ganz oder teilweise Umsetzung ergeben. Einige Maßnahmen sind noch in den zuständigen Fachbereichen zu entwickeln und werden den jeweiligen Fachausschüssen getrennt zur Beratung vorgelegt. Zukünftig wird die Integrations- und Maßnahmenplanung für alle Zielgruppen der Integrationsarbeit im Rahmen des derzeit noch in Arbeit befindlichen neuen Integrationskonzeptes der Stadt Aachen erfolgen. Damit ist künftig eine gleichberechtigte Integrationsplanung für alle Zielgruppen - und nicht nur für die geflüchteten Menschen - der Integrationsarbeit gewährleistet. Anlage: Anlage 1 – Sachstand Umsetzung Vorlage FB 56/0028/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.04.2017 Seite: 3/3 OBM Dezernat VI Lfd. Nr. Integrationsplan Maßnahmenplan zum Integrationsplan der Stadt Aachen Handlungsbedarfe 1. Betreuung von Flüchtlingen in Aachen 1.1 Die gleichmäßige Verteilung der Unterbringungsstrategie für untergebrachten Flüchtlinge im Stadtgebiet soll Familien und Erwachsene optimiert werden 1.2 Unterbringungsstrategie für unbegleitete minderjährige Ausländer Maßnahmen Verantwortlicher FB/ Ausschuss Die gleichmäßige Verteilung im Stadtgebiet ist bei der fachbereichsübergreifenden Planung weiterer Kapazitäten zu priorisieren. FB 56/ 500 Größere Standorte, die mehr als 150 Plätze umfassen, sollen für die nächsten Jahre in die Quartiere integriert werden. Hierzu wird vorgeschlagen, die Hilfe von Verbänden, die außerhalb der Dienstzeiten von Verwaltung, Sozialdienst und Hausmeistern als Ansprechpartner für Be- und Anwohner zur Verfügung stehen und bei Problemen unmittelbar eingreifen können, in Anspruch zu nehmen und gemeinsam ein entsprechendes Konzept zu entwickeln. Das DRK hat sich in den vergangenen Monaten als kompetenter und verlässlicher Partner gezeigt Die werktägliche Betreuung der Bewohner durch Sozialarbeiter und Hausmeister wird an größeren Standorten durch 24 Stunden Kräfte unterstützt. Dieser Betreuungsumfang hat sich bewährt und ist beizubehalten. Die externen Betreuungsleistungen sind aufgrund des Auftragsvolumens europaweit auszuschreiben Das bestehende ehrenamtliche und nachbarschaftliche Engagement ist durch die Mitarbeiter in den Unterkünften zu begleiten und zu stärken. Zur Koordination der Zusammenarbeit der Vereine, Initiativen und Paten wird auf Punkt. 1.4 „Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ verwiesen. Zur Förderung der lebensräumlichen Einbindung der Einrichtungen wird auf Punkt 5.1 „Quartiersmanagement“ verwiesen. FB 56/ 500 Stetige Anpassung der stationären pädagogischen Angebote für unbegleitete minderjährige Ausländer entsprechend der Bedarfslage; dies gemeinsam mit den Freien Trägern der Jugendhilfe Gewährleistung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung aller ankommenden unbegleiteten minderjährigen Ausländer. D. h. die Inobhutnahme gemäß § 42 und § 42 a sowie der Einleitung der Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 ff SGB VIII FB 45 Sach/ Honorar/ Personalkosten Kenntnisnahme: I-Rat, AfSID Kenntnisnahme: I-Rat, AfSID Kenntnisnahme: KJA Der sich ergebende finanzielle Bedarf für die 24 Stunden Betreuung, die je nach Beschaffenheit der Unterkunft aufgrund von hygienischen Erfordernissen und Sicherheitsauflagen, z.B. von Feuerwehr und Bauaufsicht erforderlich ist, ist bei den größeren Gemeinschaftseinrichtungen im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 bereits berücksichtigt. Für 2016 ist der Finanzbedarf gegebenenfalls anzupassen. Die Kosten werden im Rahmen von Hilfen zur Erziehung aufgewendet und werden unter bestimmten Bedingungen im Rahmen der Erstattung durch den überörtlichen Träger teilweise refinanziert. Kosten für UMA-Team und Vormünder – Teilweise Refinanzierung durch Verwaltungskostenpauschale des Landes Stand der Umsetzung Die Verteilung im Stadtgebiet konnte in den vergangenen Monaten durch gezielte Planung verbessert werden und wird im Rahmen der fachbereichsübergreifenden Zusammenarbeit laufend optimiert. In allen Objekten, in denen es aus sozialfachlicher oder bauordnungrechtlicher Sicht für erforderlich gehalten wird, ist eine rund um die Uhr Betreuung installiert. Die europaweite Ausschreibung der externen Betreuungsleistungen ist in Arbeit. Nahezu alle Einrichtungen sind an ehrenamtliche Netzwerke angeschlossen. Entsprechend der Bedarfslage erfolgt eine möglichst passgenaue Anpassung der erforderlichen stationären Plätze. Vor dem Hintergrund sinkender Aufnahmezahlen wird ein Rückbau bzw. eine Umwandlung verschiedener stationärer Platze zzt. mit den Jugendhilfeträgern diskutiert. 1.3 Das Kommunale Integrationszentrum Stetige Anpassung der ambulanten pädagogischen Betreuungsangebote für unbegleitete minderjährige Ausländer entsprechend der Bedarfslage; dies gemeinsam mit den Freien Trägern der Jugendhilfe Stetige Nachsteuerung bei der Beauftragung der entsprechenden Leistungserbringer der Jugendhilfe sowie Konzeptionsanpassung. Die Angebote im Bereich der Frühen Bildung sollen ausgebaut werden, um Familien mit Kleinkindern angemessene Sprachförderprogramme anbieten zu können. Frühe Bildung: 1. Initiierung des Sprachlernprogrammes "Hocus und Lotus" in Kitas 2. Ausweitung der mehrsprachigen Eltern-Kind-Gruppen "Griffbereit" 3. Einführung eines Rundes Tisches für Kitas zum Austausch über Flucht/ Interkulturelle Öffnung/ Materialien usw. zur Bündelung der Bedarfe und Anfragen 4. Zwei Ganztagsveranstaltungen im Übergang Kita/ Grundschule: "Fair in Kitas und Schulen - Der Umgang mit Rassismus & Vielfalt als Chance im Bildungssytem" FB 45 Kenntnisnahme: KJA Die Kosten werden im Rahmen von Hilfen zur Erziehung aufgewendet und werden unter bestimmten Bedingungen im Rahmen der Erstattung durch den überörtlichen Träger teilweise refinanziert. FB 56/ 610 Entscheidung: I-Rat, AfSID, ggf. PUV zu 1. ca. 4.000 € (für Ausbildung der Trainer und der Qualifizierung von ca. 5 Kitas/ 10 Erzieherinnen sowie Material)/ Antrag an I- Rat Sprachkurse aus Projekte zur Integration. Personalbedarf für die organisatorische und konzeptionelle Koordinierung wird durch die neuen Richtlinien für die KI abgedeckt werden. zu 2. Sind gesichert durch Spende Entsprechend der Bedarfslage erfolgt eine möglichst passgenaue Anpassung der erforderlichen stationären Plätze. Vor dem Hintergrund sinkender Aufnahmezahlen wird ein Rückbau bzw. eine Umwandlung verschiedener stationärer Platze zzt. mit den Jugendhilfeträgern diskutiert. Aufstockung der Landesförderung für die KI’s und neue Richtlinien in Vorbereitung zu 3. kostenneutral FB 56/ 610 Kenntnisnahme: I-Rat, AfSID Alle schulischen Seiteneinsteiger in Aachen konnten bisher in sog. Vorbereitungsklassen untergebracht werden. Zur Begleitung und Beratung des pädagogischen Fachpersonals in diesen 49 Klassen bedarf es eines Ausbaus der Qualifizierungs- und Beratungsangebote (z.B. in DaZ/DaF, Umgang mit Vielfalt/ Vorurteilen/ Traumata, Interkulturelle Schulentwicklung usw.), um Kinder und Jugendliche adäquat zu unterrichten und in den schulischen Alltag zu integrieren. Schulische Bildung: 5. Insgesamt 15 geplante Veranstaltungen/ Workshop-Termine zur Qualifizierung der Lehrkräfte in Vorbereitungsklassen von Grundschule bis Sek II zu den Themen „Deutsch als Zweitsprache“, „Umgang mit Traumata“, „Fit für Vilfalt am Berufskolleg“, „Fair in Kitas und Schulen“ und „Materialaustausch“ 6. Auf- und Ausbau einer Mediathek zu den Themenfeldern „Deutsch als Zweitsprache“ und „Interkulturelle Schulentwicklung“ für die Lehrkräfte der Vorbereitungsklassen 7. Ausweitung der Fachberatungsstunden zu „Deutsch als Zweitsprache“ für den SEK I/II Bereich 8. Ausweitung und Regionalisierung/ Netzwerkaufbau des Programms „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ auf weitere Aachener Schulen, die u.a. Vorbereitungsklassen eingerichtet haben und Flüchtlingskinder aufnehmen. FB 56/ 610 Kenntnisnahme: I-Rat, AfSID zu 4. ca. 1.200 € (bereits durch eigene Mittel geplant und Aufträge vergeben für 2016) zu 5. ca.5.500 € (bereits durch eigene Mittel geplant und Aufträge vergeben für 2016) Umsetzung erfolgt im laufenden Geschäft Umsetzung erfolgt im laufenden Geschäft zu 6. ca. 500 € zu 7. Keine Sachkosten Umsetzung erfolgt im laufenden Geschäft zu 8. ca. 200 € 1.4 Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe 2. Spracherwerb 2.1 Spracherwerb für Erwachsene Die Schaffung bzw. Unterstützung von ehrenamtlichen selbstorganisierten Netzwerken in allen Einrichtungen bzw. Sozialräumen ist anzustreben. Die Stadt Aachen bietet sich als zentraler Koordinator an, um ein möglichst abgestimmtes und strukturiertes Zusammenwirken mit den vorhandenen Netzwerken zu gewährleisten Das Sonderteam Flüchtlinge im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration ist zu verstetigen. Das Sonderteam ist zuständig für aktuell über 1.600 ehrenamtlich tätige Menschen und verschiedene Netzwerke in Aachen, die in der Flüchtlingshilfe aktiv sind. Die Ehrenamtler/-innen haben sich teilweise zu neuen Organisationen und Netzwerken zusammengeschlossen. Eine personelle Kontinuität in der Unterstützung und Begleitung durch die Mitarbeiter/-innen des Sonderteams ist unabdingbar notwendig. Der Deutsche Städtetag empfiehlt die Unterstützung und Begleitung des Ehrenamtes durch die Kommunalverwaltung, um eine dauerhafte Flüchtlingsarbeit in den Kommunen zu verankern. Die aktuell vier tätigen Mitarbeiter/-innen (ein Teamleiter/-in, ein MA gehobener Dienst, zwei MA mittlerer Dienst) kennen die gebildeten Strukturen und internen Kommunikationswege, dazu die Ehrenamtler/-innen und deren spezifischen Verbindungen und Besonderheiten. Um der Aufgabenfülle effektiv nachkommen zu können, wird eine weitere MA im mittleren Dienst benötigt. FB 56/ 001 Angesichts des hohen Bedarfs soll das Angebot an Sprachkursen ausgebaut werden Angebote für Flüchtlinge und Migranten/-innen, die nicht zur Teilnahme an einem Integrationskurs bzw. einem Alphabetisierungskurs des BAMF berechtigt sind: Den Angeboten liegen organisatorisch und inhaltlich die Kriterien des BAMF zugrunde. Damit ist gewährleistet, dass Teilnehmende, die im Kursverlauf eine Zugangsberechtigung / bzw. Verpflichtung für einen BAMF Kurs erhalten in einem Integrationskurs wechseln können. VHS (E 42) 1: Sprachkurs für Normallernende 6 Module mit je 100 Unterrichtseinheiten Empfehlung: I-Rat, AfSID Entscheidung: ggf. PUV Personalbedarf wird im Rahmen des Orga-Prozesses geprüft. Entscheidung: Betriebsausschus s Theater und VHS zu 2.Kosten bei 10 Teilnehmenden: 33.400 € Eine Deckungsmöglichkeit ist nicht gegeben. 2: Sprachkurs zur Alphabetisierung/ Zweitschrifterwerb 9 Module mit 100 Unterrichtseinheiten 3: Angebot zum Nachholen von Schulabschlüssen Um Flüchtlinge im Anschluss an einen Regelschulbesuch ohne Abschluss oder an einen Integrationskurs die Perspektive auf eine qualifizierte Tätigkeit zu geben, kann die Volkshochschule Aachen zusätzliche Lehrgänge zur Vorbereitung auf den Schulabschluss durchführen. 4. Potential von ehrenamtlichen Helfern für Sprachförderung nutzen 2.2 Spracherwerb für Kinder Die VHS arbeitet intensiv daran, weitere Dritt/Projektmittel zu akquirieren Durch die Gleichzeitigkeit von vermehrten Zuzügen nach Aachen, einer erhöhten Geburtenrate und dem Zuzug von Flüchtlingen ist es notwendig, auch den Ausbau von Plätzen für Kinder über drei Jahren voranzubringen. Der notwendige Umfang des Ausbaus ist zurzeit noch nicht absehbar zu 1. Kosten bei 15 Teilnehmenden: 35.400 € Eine Deckungsmöglichkeit ist nicht gegeben. VHS (E42), FB 56/ 010, FB 56/ 610 (Komm AN) Stellen bis Juni 2017 befristet, Bemessung des Personalbedarfs in Arbeit Im laufenden Geschäft nur beschränkt umsetzbar, da finanzielle Ressourcen fehlen zu 3.Die Kosten für einen solchen Lehrgang betragen 50.000 €, eine Deckungsmöglichkeit ist nicht gegeben. Zu 4. KOMM-AN Eigenanteil in PVA am 27.09.2016 beschlossen Für die Eigenanteile ein Budget bilden. Durch diverse laufende und zeitnah startende bauliche Maßnahmen werden weitere Plätze sowohl für unter dreijährige als auch für über dreijährige Kinder in Aachen geschaffen. Im Rahmen dieser Maßnahmen werden die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Integration und Förderung von Flüchtlingskindern und ihren Familien berücksichtigt. Die Stadt Aachen hat sich erfolgreich am Bundessprachförderprogramm „weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist „ beteiligt. Im Rahmen dieses Programms werden 16 städtische Kitas darin unterstützt nachhaltige Konzepte alltagsintegrierter sprachlicher Förderung zu entwickeln. Kinder bei denen seitens des Schulamtes Sprachförderbedarf festgestellt wurde, können stundenweise städtische Kitas besuchen auch wenn sie kein Kind der Einrichtung sind. FB 45 Kenntnisnahme: KJA Die anfallenden Gesamtkosten für die in den kommenden Jahren geplanten baulichen Maßnahmen sind im Detail schwer zu beziffern und sind bzw. werden jeweils im Haushalt pauschal bzw. auf Einzelprojektebene angemeldet. Finanzierung durch kommunale und Landes-/Bundesfördermittel. Im Rahmen der baulichen Maßnahmen ist die planerische Einbindung von geflüchteten Kindern Bestandteil der Planung, Bedarfe werden eruiert, überprüft und entsprechend des ermittelten Bedarfs in die Planung mit aufgenommen. Hier existierende Landes- und Bundesförderprogram me werden auf bisherigem Niveau genutzt. 3. Arbeit und Beschäftigung 3.1 Integration in den Frühestmögliche Klärung der Anerkennung Arbeitsmarkt ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten nach §5 a AsylblG Einrichtung einer „Clearingstelle mit interkulturellem Fallmanagement“ im FB 56/200, Soziale Leistungen Vernetzung der Beratungsangebote in einer Beratungskette beginnend bei der Ausländerbehörde über die Bildungserstberatung des FB 56/ 610 bis zum Integration Point. Über die Bildungserstberatung für Migranten werden alle Neuzuwanderer über Integrations- und Sprachkurse sowie allgemeine Beratungsmöglichkeiten für Migranten wozu auch die Anerkennung von ausländischen Bildungs- und Berufsabschlüssen gehört, informiert. Diese Beratung wurde für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive geöffnet. Die Beratung findet in Zusammenarbeit mit den Integrationsagenturen der Wohlfahrtsverbände sowie aller Integrations- und Sprachkursträger statt. Umsetzung des Arbeitsmarktprogammes Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) durch Schaffung von Arbeitsgelegenheiten in städtischen Unterkünften und bei gemeinnützigen Beschäftigungsträgern. Dafür werden Kooperationspartner gewonnen und Zuweisungsverfahren etabliert. FB 56/ 200 Arbeitsmarktkoordination FB 56/ 202 Schaffung von 2 Stellen „Interkulturelles Fallmanagement“ zur Steuerung und passgenauen Vermittlung der Asylbewerber. Die Stelleneinrichtung ist zunächst bis 12/2020 zu befristen( Befristung der Bundesförderung). FB 56/202 Arbeitsmarktkoordination Kenntnisnahme: I-Rat, AfSID FB 56/202 Arbeitsmarktkoordination Kenntnisnahme: PVA 3.2 Integration Point Aufbau einer kommunalen Schnittstelle zum Integration Point Entwicklung eines gesteuerten Zuweisungsverfahrens zum Integration Point zur systematischen Erfassung der Vor- und Ausbildung, der Qualifikationen sowie der Fähigkeiten der Flüchtlinge 1. Abgestimmte Koordinierung der Akteure zur Schaffung von Zugängen für Asylbewerber zu Förderinstrumenten sowie frühzeitige Identifizierung der Potentialträger und Bildungsniveaus. Durchführung von Informationsveranstaltungen für Multiplikatoren und Asylbewerber zu den Themen Ausbildung und Beruf und Angeboten an Hochschulen. 2. Implementierung eines Arbeitskreises Arbeitsmarkt für ein systematisch abgestimmtes Handeln der regionalen Akteure, zur Steuerung des Informationsflusses, zur Entwicklung von institutionsübergreifenden Lösungen und zur Entwicklung von zielgruppenspezifischen Konzepten. Mitglieder: Agentur für Arbeit Aachen- Düren, Jobcenter StädteRegion Aachen, IHK, HWK, Bildungsbüro StädteRegion, Ausländerbehörde StädteRegion, DGB, Leitung FB 56/202, Stadt Aachen 3. Entwicklung von Kooperationsformen und Aufbau von Netzwerken zu Ehrenamtsbündnissen der städtischen Quartiere, zum Arbeitskreis Migration der Wohlfahrtsverbände der StädteRegion, zu zertifizierten Sprachkursträgern, Bildungsund Beschäftigungsträgern sowie Hochschulen Umsetzung erfolgt im laufenden Geschäft siehe Clearingstelle Von 236 möglichen FIM-Stellen in Aachen wurden bereits 100 bei der Bundesagentur beantragt. Von diesen 100 Stellen sind derzeit schon 69 besetzt. Zwei Stellen Fallmanagement (A 11). Für eingerichtete AGH‘s in städtischen Fachbereichen und Eigenbetrieben werden Aufwandsentschädigungen vereinnahmt. Die Finanzierung kann teilweise über die Bundesförderung gedeckt werden, die Höhe ist abhängig von der Anzahl der eingerichteten AGH Stellen. Die Einrichtung von 1,5 Stelle Fallmanagement wurde durch den PuV beschlossen. Die Ausschreibung erfolgt in den nächsten Wochen. FB 56/200 Arbeitsmarktkoordination Kenntnisnahme: I- Rat, AfSID, Wirtschaftsausschuss Umsetzung erfolgt im laufenden Geschäft 3.3 Förderung jugendlicher Flüchtlinge im Alter von 15 bis 25 Jahren Bedarfsorientierte Initiierung neuer Projekte und entsprechende Abstimmung und ggf. Koordination der vorhandenen Förderprojekte für den o. g. Personenkreis Individuelle Förderung durch Spracherwerb in Verbindung mit schulischer, beruflicher und sozialer (Berufs-)orientierung, (Berufs-)vorbereitung mit Sozialbetreuung; tagesstrukturierende Maßnahmen, Ausbildungsanbahnung und Hilfen. Hilfen entsprechend dem SGB VIII. Maßnahmen der städtischen Jugendberufshilfe und der Amotima Der FB 45 hat darüber hinaus ein Belegungskontingent für das Projekt „VORTEIL Aachen Düren des Trägers Low –tec. Aufbau eines 'multiprofessionellen Teams' (2 Landesbedienstete, eine kommunale Kraft) zur Unterstützung von Kindern/Jugendlichen mit Flüchtlingshintergrund im Schulbereich, insbesondere im Übergangsmanagement zwischen verschiedenen Schulen/Schulformen u. Koordinierung von Unterstützungsangeboten. 4. Wohnraum 4. Wohnraum Menschen, die zurzeit noch in Übergangsheimen untergebracht sind, sollen zeitnah mit Wohnraum versorgt werden. Folgende Handlungsbedarfe ergeben sich: - Beratung bzgl der Fördermöglichkeiten für den öffentlich geförderten Wohnungsbau und den Wohnraum für Flüchtlinge - Beratung von Wohnprojekten mit besonderem Fokus auf die Integration von Flüchtlingen - Überprüfung von Flächenpotenztialen (Baulandkataster, Nachverdichtungflächen, Innenverdichtungspotentiale, Flächen innerhalb rechtskräftiger B-Pläne) zur Identifikation weiterer vermarktbarer Grundstücke unter Berücksichtigung der geänderten FB 45 1.Kenntnisnahme: KJA, SchuA 2. Entscheidung: KJA(falls eigene Mittel eingesetzt werden sollen) FB 45 Entscheidung: KJA, PUV Zuwendungen an freie Träger der Jugendhilfe Unter Inanspruchnahme von Landesförderung (Landesjugendamt) bei gleichzeitiger Gewährleistung eines angemessenen Eigenanteils Bewilligung von 95 000,- Euro für den Zeitraum 1.6.2016 -31. 12. 2016 für gemeinsames Projekt mit dem freien Träger (Maria im Tann) Für den Folgezeitraum ist Finanzierung in Aussicht gestellt aber noch nicht bewilligt. Eigenanteil 2 Fachanleiter (Stellen derzeit unbesetzt, jedoch im Personalkosten-verbund enthalten.) Gefördert werden im gemeinsamen Projekt für den Zeitraum 1.6. 2016 bis 31.12. 2016 2 x 0.5 Sprachförderlehrer sowie 2 sozialpädagogische Fachkräfte für den Fall dass das Land nicht mehr weiter Fördert müssten ggf. für 2017 kommunale Mittel bereitgestellt werden. Infrastruktur für drei Arbeitsplätze 45.000 € (Raum, PC, Schreibtisch) 100 %-Finanzierung des Landes für die Landesbediensteten setzt die Bereitstellung einer kommunalen Kraft voraus, die aus nichtbesetzten Stellenanteilen der Schulsozialarbeit finanziert werden kann, die dafür dann auch zur Verfügung gestellt werden müssen. Entsprechende Anträge seitens FB 45 an die Landesregierung zur Weiterführung der Angebote in 2017 wurden gestellt. Mündliche Zusicherungen sind erfolgt, entsprechende Bescheide stehen aus. Neben den in der Aachen-Strategie-Wohnen (Aktualisierung in 2014/15) aufgezeigten Bedarfen, prognostiziert die NRW-Bank durch die in 2015/16 zugewanderten Flüchtlinge einen weiteren Bedarf von ca 2.500 Wohneinheiten. Zur Realisierung dieses Wohnraums sind zusätzlich Anstrengungen zu unternehmen. Bereits initiierte Maßnahmen sind zu intensivieren. 1. 2. 3. Beratungen von Investoren zu Projekten des öffentlich geförderten Wohnungsbaus und von Wohnprojektinitiativen werden intensiviert. Dabei wird ein besonderer Fokus auf Integrationszielsetzungen gelegt. Die Rolle der gewoge AG als städtisches Wohnungsbauunternehmen ist zu stärken, Projekte der gewoge AG werden vorangetrieben und unterstützt. Die Verwaltung vermarktet in Abstimmung mit der Politik kurzfristig bebaubare städtische Grundstücke. Dabei hat der öffentlich geförderte Wohnungsbau oberste Priorität und ist möglichst zu intensivieren. Bei aktuellen Bebauungsplanverfahren erarbeitet die Verwaltung Varianten mit FB 56 ggf. in Zusammenarbeit mit FB 61/ FB 23 Umsetzung erfolgt im laufenden Geschäft baurechtlichen Bestimmungen - Bevorzugung von Varianten mit höherer Dichte und Geschossigkeit in laufenden Bebauungsplanverfahren - Berücksichtigung zusätzlicher Flächenbedarfe im weiteren Verfahren zur Ausstellung des Flächennutzungsplans 2030 5. Gesellschaftliche Integration 5.1 Kulturelle und Strukturierte Einbindung von Flüchtlingen in gesellschaftliche kulturelle Angebote Integration Intensivierung der Förderung der Willkommenskultur auf der Ebene des Quartiers/ Stadtteils Schaffung einer stärkeren Vernetzung der Aachener Migrantenorganisationen 5.2 Kommunikation und Medien Stärkere Nutzung von Social Media- Kanälen (facebook, twitter) sowie stärkere Kommunikation von Angeboten im Bereich der Flüchtlingsarbeit über die städtischen sozialen Medien 4. einem hohen Anteil an Geschosswohnungsbau und legt diese der Politik zur Entscheidung vor. Bereits laufende Verfahren sind zügig umzusetzen. Im Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes hat die Verwaltung die sich durch die hohe Zuwanderung von Flüchtlingen ergebenden zusätzlichen Wohnraumbedarfe in der Gesamtberechnung mit berücksichtigt. Entsprechend geänderte Bedarfszahlen werden nun im weiteren Verfahren zugrunde gelegt. Vernetzung von Angeboten ehrenamtlicher und hauptamtlicher Flüchtlingsbetreuung mit kulturellen Angeboten FB 56/ 010 Thematisierung der Willkommenskultur für Flüchtlinge in jeder Stadtteilkonferenz. Besprechung der Möglichkeiten zur Erhaltung, bzw. Ausbau oder Aufbau und Förderung einer Willkommenskultur auf der Ebene des Stadtteils FB 56/ 310 Ausbau des Quartiersmanagement (läuft: siehe Hilfe im Städtebau zur Integration von Flüchtlingen) Einbeziehung der Migrantenorganisationen (MO) im Rahmen des Programms KOMMAN des Kommunalen Integrationszentrums (Stelleneinrichtung beantragt) Mitarbeit der Stadt Aachen bei dem Projekt zur Vernetzung der MOs mit den Integrationsagenturen der Wohlfahrtsverbände und dem KI der Städteregion (läuft) Auf Basis der aktuellen Plattform mehrsprachige social media Kampagne mit Fotos, Texten und entsprechenden Links zu kostenlosen städtischen Angeboten (Theater, Museen, Schwimmbäder, Musikschule, Nadelfabrik etc). Begleitende Imagekampagne mit Plakaten/Flyern Entwicklung der Kampagne mit einer entsprechenden Agentur Entscheidung: PUV am 28.09.16 FB 56/ 610 "Implementiert werden soll ein auf die Flüchtlingsintegration fokussiertes Quartiersmanagement (QFI - Quartiersmanagement mit dem Schwerpunkt der Flüchtlingsintegration) im Rahmen des Sonderprogramms „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“. Die QuartiersmanagerInnen in diesem Programm widmen sich schwerpunktmäßig der Koordination von Integrationsmaßnahmen für die im Quartier wohnenden Flüchtlinge. Sie kommen in Quartieren zum Einsatz, in denen die Herausforderungen der Flüchtlingsintegration besonders groß sind." Stellen besetzt KOMM-AN Eigenanteil Ausschreibung läuft  Fotografenhonorare (ca. 50/60 € pro Foto) – geschätzt ca. 1000 € pro Jahr Übersetzungskosten (ca. 150 € pro Sprachversion) – geschätzt ca. 4800 € pro Jahr Entwicklungskosten Kampagne ca. 500 € - einmalig Plakate und Aushang ca. 2500 € einmalig Flyer ca. 1000 € - einmalig Die genannten Maßnahmen können nur realisiert werden, wenn entsprechende finanzielle Ressourcen vorhanden sind. Im laufenden Geschäft nur beschränkt umsetzbar, da finanzielle Ressourcen fehlen Entscheidung: PUV am 28.09.16 Presseamt (FB 13) Entscheidung: Hauptausschuss Entwicklung mehrsprachiger Nachrichten/ Medien für Flüchtlinge und Asylsuchende sowohl im Print- als auch im digitalen Bereich 5.3 Geschlechtsspezifische Erfordernisse der Integration Aufbau eines mehrsprachigen Newsletters in Zusammenarbeit mit dem bereits bestehenden Newsletter des Kommunalen Integrationszentrums Kulturmittler/ Coaches einsetzen und entsprechend der Thematik schulen (z.B. Arbeitsgelegenheit (AGH) für Flüchtlinge Fortbildung von Multiplikatoren/ - innen für die Arbeit mit Flüchtlingen / Migranten zum Thema Gleichstellung von Frauen und Männern arbeiten. Es soll ein eigenes Angebot in Aachen aufgebaut werden. Bei der Aufnahme und den Bemühungen um Integration von Frauen ist deren individuelle Situation in den Fokus zu nehmen Beratung der Frauen und Entwicklung / Durchführung von Schulungen für Multiplikator/innen durch Sozialarbeiterin Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse für Frauen in Flüchtlingsunterkünften durch spezielle Trainerinnen 5.4 Flüchtlingsfamilien mit Kindern Systematischer Auf- und Ausbau niedrigschwelliger adäquater Angebote der Frühen Hilfen für Flüchtlingsfamilien z. B. 9 Spielgruppen vor Ort Die Unterstützung des Landes hierfür ist kostendeckend. Brückenangebote in Kooperation mit den Familienbildungseinrichtungen Ausbau der Angebote „Griffbereit“ für Mütter mit Säuglingen und Kleinkindern (Griffbereit) Ab 1.12.2016 2016 setzt der FB 45 einen drittmittelfinanzierten Bildungskoordinator ein zur Verknüpfung und Koordinierung der vorhandenen Bildungsangebote. (Detailkonzept ist noch zu erstellen – Abwicklung des Programms durch die Städteregion.) Journalistenhonorare (ca. 200 € pro Artikel) – geschätzt bei 10 Ausgaben pro Jahr ca. 2000 € Eventuell Übersetzungskosten (Englisch, Französisch, Arabisch, Farsi – ca. 200 € pro Sprachversion) – geschätzt bei 10 Ausgaben pro Jahr ca. 10.000 € Die genannten Maßnahmen können nur realisiert werden, wenn entsprechende finanzielle Ressourcen vorhanden sind. Im laufenden Geschäft nur beschränkt umsetzbar, da finanzielle Ressourcen fehlen FB 01 GSB, VHS und FB 56/ 610 KI entwickeln ein Konzept Im laufenden Geschäft nur beschränkt umsetzbar, da finanzielle Ressourcen fehlen FB 01 / GSB I-Rat, AfSID Fachausschuss je nach Konzept FB 01 / GSB I-Rat, AfSID Fachausschuss je nach Konzept FB 01 GSB, VHS und FB 56/ 610 KI entwickeln ein Konzept ca. 130 € pro Frau / Kurs (bei geschätzten 250 Frauen) pro Jahr 35.000 € FB 45 + KI Kenntnisnahme: KJA Im laufenden Geschäft nur beschränkt umsetzbar, da finanzielle Ressourcen fehlen Es erfolgte eine Erhöhung bei den Spielgruppen von 9 auf 10. Die von der Städteregion abgeordnete Bildungskoordinatorin hat am 01.12.2016 ihren Dienst bei FB 45 aufgenommen. Zzt werden durch die Bildungskoordinatorin standardisierte Interviews mit den in der Verwaltung tätigen Fachkräften aus dem Bereich der Flüchtlingsarbeit geführt. Beginnend ab 2017 werden durch FB 45/300 erforderliche Sensibilisierungsmaßnahmen sowohl zum Kinderschutz wie auch zu Fragen und Haltung "Interkulturalität" professionellen wie auch ehrenamtlich tätigen Helfern angeboten. Sensibilisierung und Schulung der in den Familien eingesetzten professionellen Helfer und Ehrenamtler im Sinne des Kinderschutzes Im Hinblick auf Schulungsmaßnahmen die Sensibilisierung der Mitarbeiter zur Sicherstellung des Kindeswohles Interkulturelle und flüchtlingsspezifische Schulungen der professionellen Kräfte im Sinne der Familienarbeit Schulungsmaßnahmen zur Interkulturalität FB 45 / 300 Entscheidung: KJA FB 45 / 300 Entscheidung: KJA Pro Schulung 2000 € für 20 Teilnehmende/ ca. 10 Schulungen notwendig s.o Pro Schulung 2000 € für 20 Teilnehmende/ ca. 10 Schulungen notwendig s.o