Daten
Kommune
Aachen
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246242.pdf
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190 kB
Erstellt
26.01.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 45/0330/WP17-1
öffentlich
26.01.2017
FB 45/400
Fortentwicklung des II. Bildungsweges in der StädteRegion
Aachen (Abendrealschule, Abendgymnasium und Kolleg)
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
09.02.2017
22.02.2017
SchA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat
der Stadt folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und begrüßt die
zwischen der StädteRegion und der Stadt Aachen vereinbarten Ziele zur Sicherung
und Fortentwicklung des II. Bildungsweges und unterstützt die in drei Stufen
angelegte Entwicklungsperspektive für ein differenziertes, ortsnahes Angebot am
„Weiterbildungskolleg der StädteRegion Aachen – Abendgymnasium und Kolleg“.
2. Der Rat der Stadt befürwortet die Verdichtung der Angebote auf drei Standorte
[Würselen, Aachen, (Eintrachtstraße und Bischofstraße)] zum Schuljahr 2017/2018
sowie die Weiterentwicklung von zwei Standorten in Würselen und Aachen mit einem
umfassenden Weiterbildungsangebot zum Schuljahr 2021/2022.
3. Der Rat der Stadt ist mit der Erarbeitung eines professionellen Marketingkonzeptes
einverstanden, um die Öffentlichkeitsarbeit des Weiterbildungskollegs zu unterstützen
und potenzielle Studierende zielgruppengerecht anzusprechen und zu gewinnen.
4. Der Rat der Stadt nimmt die detaillierte Darstellung aus der Vorlage der StädteRegion
Aachen (siehe Anlage) zur Kenntnis und erwartet zeitnah die Erarbeitung der
Finanzierungsstruktur.
finanzielle Auswirkungen
siehe Vorlage FB 45/0330/WP17
Vorlage FB 45/0330/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.04.2017
Seite: 1/3
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 45/0330/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.04.2017
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Zwischenzeitlich liegt die Vorlage der StädteRegion Aachen zum „Strukturkonzept 2015-2025;
Vorschlag 2, ‘Zusammenführung des Abendgymnasiums und des EUREGIO-Kollegs‘; Schulname,
Standort und mittelfristige Entwicklungsperspektive – Eilbeschluss“ vor (siehe Anlage). Daher wird der
ursprüngliche Beschlussvorschlag der Vorlage FB 45/0330/WP17 „Fortentwicklung des II.
Bildungsweges in der StädteRegion Aachen (Abendrealschule, Abendgymnasium und Kolleg)“ vom
16.01.2017 um Punkt 4 ergänzt. Alle weiteren Ausführungen bleiben unverändert.
Anlage/n:
Vorlage der StädteRegion Aachen
Vorlage FB 45/0330/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.04.2017
Seite: 3/3
StädteRegion Aachen
Der Städteregionsrat
A 40 - Schulverwaltung
A 43 - Bildungsbüro
SCHUL
Sitzungsvorlagen - Nr.:
2017/0008
Beschlussvorlage
vom 24.01.2017
öffentliche Sitzung
Strukturkonzept 2015-2025; Vorschlag 2, "Zusammenführung des
Abendgymnasiums und des EUREGIO-Kollegs"; Schulname,
Standort und mittelfristige Entwicklungsperspektive - Eilbeschluss
Beratungsreihenfolge
Datum
Gremium
06.02.2017 Ausschuss für Schulen und Bildung
09.02.2017 Städteregionsausschuss
06.04.2017 Städteregionstag
A) Beschlussvorschlag für den Städteregionsausschuss:
Der Städteregionsausschuss trifft, beauftragt durch entsprechenden Beschluss des
Städteregionstages vom 08.12.2016, im Wege eines Eilbeschlusses gemäß § 50 Abs.
3, Satz 1 KrO NRW hinsichtlich der Zusammenführung der Bildungsgänge des
Abendgymnasiums Aachen und des Euregio-Kollegs Würselen folgende Entscheidungen:
1.
Er stimmt den mit der Standortkommune Stadt Aachen vereinbarten Zielen
zur Sicherung und Fortentwicklung des II. Bildungsweges in der StädteRegion
Aachen zu und unterstützt die in drei Stufen angelegte Entwicklungsperspektive für ein differenziertes, ortsnahes Angebot in der Weiterbildung.
2.
Er beschließt, dass mit der Errichtung des Bildungsgangs „Kolleg“ am Abendgymnasium Aachen der neue Schulname – in Übereinstimmung mit dem Beschluss der Schulkonferenz des Abendgymnasiums vom 18.01.2017 - ab
dem 01.08.2017 wie folgt lautet: „Weiterbildungskolleg der StädteRegion
Aachen – Abendgymnasium und Kolleg“.
Seite: 1/10
3.
Er stimmt zu, dass die Angebote zum Schuljahr 2017/2018 auf drei Standorte (Würselen/Friedrichstraße sowie Aachen/Eintrachtstraße und Bischofstraße)
verdichtet werden. In der weiteren Perspektive sollen zum Schuljahr
2021/2022 zwei Standorte (Würselen und Aachen) mit jeweils umfassendem
Weiterbildungsangebot entwickelt werden.
4.
Er beauftragt die Verwaltung mit der kurzfristigen Erarbeitung eines professionellen Marketingkonzeptes mit Entwicklung einer entsprechenden Wort-/
Bildmarke. Auf dieser Grundlage soll die Öffentlichkeitsarbeit des Weiterbildungskollegs durch die Verwaltung engagiert unterstützt werden, um die
neue Bildungseinrichtung in der Öffentlichkeit bekannt zu machen sowie potenzielle Studierende zielgruppengerecht anzusprechen und zu gewinnen.
5.
Er nimmt zur Kenntnis, dass mit erhöhten Landesförderungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz erst ab dem Haushaltsjahr 2019 zu rechnen ist,
wodurch sich gegenüber der bisherigen Organisationsform im Haushaltsjahr
2017 ab 01.08.2017 anteilig und im gesamten Haushaltsjahr 2018 ein erhöhter Zuschussbedarf ergeben wird. Die Kostenstruktur wird sich im Haushaltsjahr 2019 positiv verändern, da dann die erhöhten Landesförderungen
sowohl für die Schüler/innen des Bildungsganges „Abendgymnasium“ als
auch des Bildungsganges „Kolleg“ zu erwarten sind. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2017 sind die entsprechenden Positionen
zu erhöhen. Diesbezüglich wird eine Vorberatung in der Sitzung des Ausschusses für Schulen und Bildung am 09.03.2017 und des Bauausschusses
am 15.03.2017 stattfinden.
6.
Er nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Verwaltung die Zusage eingehalten
wird, bei Übernahme des neuen Bildungsganges dem nichtpädagogischen
Personal des WbK e.V. (2 Sekretärinnen) ein Angebot zur Weiterbeschäftigung
zu unterbreiten.
B) Beschlussvorschlag für den Städteregionstag:
Der Städteregionstag genehmigt gemäß § 50 Abs. 3, Satz 3 KrO NRW den Eilbeschluss des Städteregionsausschusses vom 09.02.2017 bezüglich der Zusammenführung der Bildungsgänge des Abendgymnasiums Aachen und des Euregio-Kollegs
Würselen.
Sachlage:
Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 08.12.2016 im Rahmen der Zusammenführung der Bildungsgänge des Abendgymnasiums und des Euregio-Kollegs
die Errichtung des Bildungsgangs „Kolleg“ am Abendgymnasium Aachen zum
01.08.2017 beschlossen (siehe Sitzungsvorlagen-Nr. 2016/0432). Über die Frage
des Standortes solle gemäß Beschluss des Städteregionstages vom 08.12.2016 in
der Sitzung des Städteregionsausschusses am 09.02.2017 entschieden werden.
Seite: 2/10
In der gemeinsamen Sitzung des Verwaltungsvorstandes (VV) der Stadt Aachen, die
aufgrund der anstehenden Standortentscheidung besonders tangiert ist, sowie der
Verwaltungskonferenz (VK) der StädteRegion Aachen, die am 17.01.2017 stattgefunden hat, bestand bzgl. der Standorte und der Entwicklungsperspektive wie folgt
Einvernehmen:
Standorte/Entwicklungsperspektive
Aufgrund der Bitte der Stadt Aachen um Prüfung eines alternativen Standortes im
Stadtgebiet Aachen hat am 12.12.2016 ein Erörterungstermin der zuständigen Dezernenten und Fachbereichs-/Amtsleitungen von Stadt und StädteRegion Aachen
stattgefunden. Es wurden darin alternative Szenarien zur Standortentwicklung besprochen und drei gemeinsame Ziele für die künftige Organisation der Angebote
des II. Bildungsweges in der StädteRegion Aachen definiert:
1.
Sicherung des Zweiten Bildungsweges in der StädteRegion Aachen in einer
zukunftsfesten Struktur
2.
Stärkung der BildungsRegion Aachen durch Vergrößerung und Verbreiterung
des Angebotes im Zweiten Bildungsweg in der Fläche mit zwei stabilen
Standorten in Würselen und Aachen
3.
Optimierung von Übergängen aus dem Bildungsgang Abendrealschule in die
Bildungsgänge Abendgymnasium und Kolleg
Beide Verwaltungen sind sich einig, dass die aktuell anstehende Standortentscheidung in einer 5-jährigen Perspektive den Einstieg in einen dreistufigen Schulentwicklungsprozess darstellt:
Aktuell (Stufe 1) existieren drei separate Einrichtungen (Abendrealschule,
Abendgymnasium, Euregio-Kolleg) mit ihren differenzierten Bildungsgängen
und Zielgruppen in zwei Trägerschaften an insgesamt vier Standorten.
Als Interimslösung ab dem Schuljahr 2017/2018 bietet der Schulträger
StädteRegion Aachen den bisher vom Euregio-Kolleg angebotenen Bildungsgang „Kolleg“ zusammen mit dem bereits vorhandenen Bildungsgang
„Abendgymnasium“ in der neuen Einrichtung „Weiterbildungskolleg der
StädteRegion Aachen“ am Standort Würselen an. Die Tagesangebote des
Abendgymnasiums werden weiterhin im Vormittagsbereich in Aachen (Eintrachtstraße) erhalten. In Abhängigkeit von zusätzlichen Kapazitäten am
Standort Eintrachtstraße wird eine Ausweitung der Tagesangebote durch die
Schulleitungen unter pädagogischen Gesichtspunkten geprüft (Stufe 2). Das
Angebot und die Standorte der Abendrealschule Aachen bleiben dabei zunächst unverändert.
In der Stufe 3 bietet der Schulträger StädteRegion Aachen alle drei Bildungsgänge „Abendrealschule“, „Abendgymnasium“ und „Kolleg“ räumlich [und ggf.
Seite: 3/10
auch strukturell] unter einem Dach in einer Einrichtung - dem Weiterbildungskolleg der StädteRegion Aachen - an. Sowohl in Aachen als auch in
Würselen werden ortsnah alle drei Bildungsgänge „Abendrealschule“, „Abendgymnasium“ und „Kolleg“ angeboten.
Damit wäre der ortsnahe Erwerb aller Schulabschlüsse in der Weiterbildung
vom Hauptschulabschluss bis zum Abitur auf unterschiedlichen Wegen (neben der beruflichen Tätigkeit oder als Vollzeitschüler/in) und zu unterschiedlichen Zeiten (vormittags oder abends/zudem Lehrgang „abitur-online“) möglich.
Die folgende Tabelle stellt die drei Stufen anschaulich dar:
Stufe 1/Status Quo:
Stufe 2/Interimslösung:
Stufe 3/Abschluss:
(SJ 2016/2017)
(SJ 2017/2018-2020/2021)
(vsl. SJ 2021/2022)
Abendrealschule in Aachen
Abendrealschule Aachen
Weiterbildungskolleg der
(Trägerschaft SR AC)
(Trägerschaft SR AC)
StädteRegionAachen
Gesamt: 260
Gesamt: ~260
Eintrachtstraße (morgens): 68
Eintrachtstraße (morgens): ~68
Bischofstraße (abends): 192
Bischofstraße (abends): ~192
Abendgymnasium in Aachen
Weiterbildungskolleg der
(Trägerschaft SR AC)
StädteRegionAachen
Gesamt: 270
Eintrachtstraße (morgens): 69
- Abendrealschule
- Abendgymnasium
- Kolleg
in Würselen und Aachen
(Trägerschaft SR AC)
- Abendgymnasium
- Kolleg
[davon zählen 35 für das Euregio-Kolleg]
Hander Weg (abends): 167
(Trägerschaft SR AC)
Prüfauftrag: Auflösung der Abendrealschule
nachr. Düren - Abi-Online: 34
Gesamt: 575
und
34Überführung des Bildungsganges in das
Würselen: ~505-X
oder
Aachen, Eintrachtstr.: (morgens): ~70+X
Euregio-Kolleg in Würselen
(Trägerschaft WBK e.V.)
Gesamt: 340
[davon werden 35 im Abendgymnasium unterrichtet]
Weiterbildungskolleg
bloße gemeinsame räumliche Unterbringung
in gleichen Gebäuden
Die Zahl der beschulbaren Schüler in der
Eintrachtstr. ist abhängig vom Raumangebot,
der Entwicklung der Schülerzahlen und der
pädagogischen Umsetzbarkeit.
Insgesamt 4 Standorte
Insgesamt 3 Standorte
Insgesamt 2 Standorte
(3 * Aachen, 1 * Würselen)
(2 * Aachen, 1 * Würselen)
(1 * Aachen, 1 * Würselen)
2 Schulträger
1 Schulträger
1 Schulträger
Eine abschließende Standortentscheidung zum Schuljahr 2021/2022 erfolgt anhand
gemeinsam zu vereinbarender Kriterien (insbes. Raumprogramm einschließlich erforderlicher Fach- und Verwaltungsräume, ÖPNV-Anschluss und -tarife, nutzbarer
Parkraum sowie Unterhalts- und Betriebskosten).
Seite: 4/10
Grundlage ist eine qualifizierte, dialogische Schulentwicklungsplanung für die Angebote des II. Bildungsweges „aus einer Hand“.
Entscheidende Faktoren sind
•
das Raumangebot (v.a. das Vorhandensein einer geeigneten Immobilie in
Aachen),
•
die Entwicklung der Schülerzahlen (Zustandekommen von Kursen, etc.),
•
die Lehrerversorgung und
•
die Wirtschaftlichkeit.
Auf veränderte bildungspolitische Anforderungen kann bei nur einer Trägerschaft
flexibel mit neuen Profilen reagiert werden. Der Kontext zu den Angeboten der Beruflichen Gymnasien an den Berufskollegs und den Angeboten der VHS (Bezug zu
den Angeboten der Abendrealschule) mit ihren jeweils definierten Zielgruppen ist
dabei im Blick zu behalten. Dies entspricht der gesetzlichen Forderung aus § 23
Abs. 4 Schulgesetz NRW, wonach das Weiterbildungskolleg schulfachlich und organisatorisch mit den Einrichtungen der Weiterbildung zusammenarbeiten soll, die
Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen anbieten.
Immobilien
Die Kündigungsfrist für die derzeit für das Abendgymnasium Aachen angemieteten
Räume im Hander Weg wurde aufgrund des laufenden Prozesses durch die Stadt
Aachen über den 31.12.2016 hinaus bis zum 15.02.2017 verlängert. Nach Beschlussfassung durch den Städteregionsausschuss am 09.02.2017 wird die Verwaltung den Vertrag fristgerecht zum 31.07.2017 kündigen.
Die Verwaltung steht in konkreten Kaufvertragsverhandlungen mit der Stadt Würselen zur Vorbereitung einer abschließenden Entscheidung im Städteregionstag am
06.04.2017. Hierzu wird Bezug genommen auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Schulen und Bildung sowie des Städteregionsausschusses
(Sitzungsvorlage-Nr. 2017/0045).
Kooperation und gemeinsame Aktionen Abendgymnasium und Euregio-Kolleg
Der moderierte Begleitungsprozess (Schulentwicklungsbegleitung) mit Akteuren
beider Schulen (Schulleitung, Lehrerkollegium, Studierendenvertreter) ist etabliert.
Eine gemeinsame Konferenz der Kollegien des Abendgymnasiums und des EuregioKollegs wird am 17.02.2017 im Gebäude Würselen, Friedrichstr., durchgeführt. Aktuell wird ein "Profilpapier" für das neue Weiterbildungskolleg der StädteRegion
Aachen erarbeitet.
Zu weiteren gemeinsamen Aktivitäten:
Derzeit bereitet eine Arbeitsgruppe mit Vertretern beider Schulen einen gemeinsamen "Tag der Offenen Tür" im Euregio-Kolleg (04.03.2017, 9.3013.00 Uhr) inhaltlich und organisatorisch vor. Es sollen alle Studiengänge im
Seite: 5/10
Tages- und Abendbereich für das Schuljahr 2017/2018 sowie die BAföGFörderung vorgestellt werden.
Für den 29.03.2017 ist im Euregio-Kolleg eine ganztägige Fortbildung der
Deutsch-Fachkonferenzen beider Schulen mit externen Experten zum Thema
„Kooperative Lernformen in Verbindung mit digitalen Tools“ geplant. Eine
vergleichbare Veranstaltung der Fachkonferenz Englisch hat bereits stattgefunden.
Im Bereich der gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit ist ein eigener Stand bzw.
eine eigene Standfläche auf der ZAB (Berufs- und Studienmesse) im Mai/Juni
2017 durch das Euregio-Kolleg reserviert worden.
Die erforderliche Werbekampagne für die neue Bildungseinrichtung wird
ebenfalls kooperativ erarbeitet.
Einbindung in das Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAOA)“
Angesichts der landesweit relativ hohen Abbrecher-/Abgängerquote im II. Bildungsweg wird die Einbindung in das Übergangssystem KAOA mit einem zielgruppenspezifischen Format zeitnah mit dem zuständigen Ministerium erörtert.
Lehrpersonal
Nach § 102 Schulgesetz NRW sind Lehrer/innen an privaten Ersatzschulen mit denen
an öffentlichen Schulen wirtschaftlich und rechtlich gleichgestellt.
Wird eine Schule ganz oder teilweise aufgelöst, ist für eine anderweitige entsprechende Verwendung der hauptberuflichen Lehrerinnen und Lehrer im Schuldienst
des bisherigen oder eines anderen Ersatzschulträgers zu sorgen. Ist dieses nicht
möglich, ist das Land verpflichtet, eine den Planstelleninhaberinnen und Planstelleninhabern zumutbare Unterbringung auf freien Stellen der öffentlichen Schulkapitel
sicherzustellen. Für das übrige hauptberuflich tätige pädagogische Personal prüft
das Land, inwieweit eine Unterbringung im öffentlichen Schuldienst auf freien und
besetzbaren Stellen ermöglicht werden kann (§ 111 Abs. 1 Schulgesetz NRW).
Die Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis („Angestellte“) werden auf der
Grundlage des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) beschäftigt. Da der Schulbetrieb zum 31.07.2017 eingestellt wird, ist den Lehrkräften unter
Beteiligung des Betriebsrates durch den WbK e.V. fristgerecht gekündigt worden.
Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses richtet sich nach den §§ 33, 34 TV-L. Die
StädteRegion Aachen setzt sich bei der Bezirksregierung Köln dafür ein, dass jeder
Betroffene durch das Land NRW ein alternatives Angebot – möglichst im neuen Weiterbildungskolleg der StädteRegion Aachen - erhält.
Nichtpädagogisches Personal (Sekretariat/Hausmeisterdienste)
Um die Übernahme der beiden im Euregio-Kolleg tätigen Sekretärinnen sicherzustellen, wurden seitens A 10 im Stellenplan für das Jahr 2017 zwei zusätzliche StelSeite: 6/10
len vorgesehen und ein Überleitungsvertrag erarbeitet. Der Umfang der Stellen im
Sekretariat wird sich dadurch nun auf 1,5 Stellen erweitern. Dabei stünde auch bereits eine Stelle im Stellenplan zur Verfügung, um den Hausmeisterbedarf zu realisieren. Eine Konkretisierung des Bedarfs insgesamt sowie ein entsprechender Beschlussvorschlag zur Realisierung können erst vorgenommen werden, nachdem im
Städteregionsausschuss am 09.02.2017 eine Standortscheidung getroffen wurde.
Rechtslage:
siehe Sitzungsvorlagen-Nr. 2016/0432
Zur Änderung des Schulnamens des Abendgymnasiums Aachen ist Folgendes auszuführen: Da es sich beim Schulnamen um eine grundsätzliche und bedeutsame
Angelegenheit handelt, in der eine Mitwirkung beim Schulträger erfolgen sollte,
wurde die Schulkonferenz beteiligt (§ 65 Abs. 1 i.V.m. § 76 Schulgesetz NRW). Im
Rahmen des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung beschließt das zuständige
Gremium des Schulträgers in eigener Zuständigkeit über den Schulnamen. Dieser
wird der Bezirksregierung Köln lediglich mitgeteilt, es bedarf keiner Genehmigung.
Grundsätzlich ist aufgrund der Bedeutung der zu beschließenden Themen die Zuständigkeit des Städteregionstages i.S. von § 26 Abs. 1 Kreisordnung NRW gegeben.
Gemäß § 50 Abs. 3 Kreisordnung NRW entscheidet der Städteregionsausschuss in
allen Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Städteregionstags unterliegen,
falls eine Einberufung des Städteregionstags nicht rechtzeitig möglich ist. Dies ist
vorliegend der Fall, da ein geordneter Schulbetrieb zum 01.08.2017 vorzubereiten
ist und die finanziellen Auswirkungen der organisatorischen Veränderung noch im
Haushalt 2017 Berücksichtigung finden sollen. Solche Entscheidungen sind jedoch
dem Städteregionstag in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Diesem Vorgehen hat der Städteregionstag in seiner Sitzung vom 08.12.2016 bereits
durch folgenden Beschluss zugestimmt: „Über die Frage des Standortes soll in der
Sitzung des Städteregionsausschusses am 09.02.2017 eine Entscheidung getroffen
werden.“
Personelle Auswirkungen:
siehe Sachlage: „Nichtpädagogisches Personal (Sekretariat/Hausmeisterdienste)“
Finanzielle Auswirkungen:
Gemäß § 92 Schulgesetz NRW gelten für öffentliche Schulen als Schulkosten die Personalkosten und die Sachkosten. Die Personalkosten für Lehrer/innen sowie das pädagogische und sozialpädagogische Personal an öffentlichen Schulen, deren Träger
das Land, eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband ist, trägt das Land. Alle übriSeite: 7/10
gen Personalkosten und die Sachkosten trägt der jeweilige Schulträger der öffentlichen Schule.
Nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) wird die verteilbare Finanzausgleichsmasse vorrangig auf finanzkraftabhängige Schlüsselzuweisungen und im Übrigen auf finanzkraftunabhängige Investitionspauschalen sowie auf Sonderbedarfszuweisungen verteilt. Der für die Schlüsselzuweisungen fiktiv festzulegende Bedarf
jeder einzelnen Kommune wird anhand eines einwohnerbezogenen Hauptansatzes
sowie einiger ergänzender Nebenansätze ermittelt. Als Nebenansätze werden der
Schüleransatz, der Soziallastenansatz, der Zentralitätsansatz und der Flächenansatz
berücksichtigt, d.h. dass sich die Schlüsselzuweisungen erhöhen, wenn eine Kommune Schulträger ist. Beim Schüleransatz erfolgt dabei eine Gewichtung von sog.
Ganztags- und Halbtagsschülern.
Bei der Schulpauschale/Bildungspauschale handelt es sich um eine sog. Sonderpauschale, die finanzkraftunabhängig aufgrund der Schülerzahlen der öffentlichen
Schulen zum Stichtag des Vorvorjahres bereitgestellt wird und über deren Einsatz
die Kommunen nach dem rechtlich vorgegebenen Verwendungsrahmen in eigener
Verantwortung selbst entscheiden können (Neu-, Um- und Erweiterungsbau, Erwerb, Modernisierung und raumbildende Ausbauten sowie Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden, Instandsetzungen von Schulgebäuden sowie Mieten und
Leasingraten für Schulgebäude).
Die vom Land zur Verfügung gestellte Summe wird auf Basis der für den Schüleransatz maßgeblichen Schülerzahlen verteilt (Schülerzahlen zum 15.10. des Vorvorjahres). Die Schülerzahlen des Schuljahres 2017/2018, in dem erstmals der Bildungsgang „Kolleg“ an einer öffentlichen Schule besucht wird, bilden demnach erst die
Grundlage für die Förderung nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2019.
Dies bedeutet, dass die Schülerzahlen des Kolleg-Bildungsgangs in der Zeit vom
01.08.-31.12.2017 sowie im Haushaltsjahr 2018 noch keine Anrechnung finden
werden, da dafür die Schülerzahlen des Schuljahres 2016/2017 zugrunde gelegt
werden, in dem der Bildungsgang Kolleg noch an einer privaten Ersatzschule unterrichtet wird.
Eine verbindliche Darstellung der Förderhöhe im Jahr 2019 ist nicht möglich, da v.a.
einerseits die insgesamt landesweit zwischen den Kommunen zu verteilenden Mittel
der Höhe nach noch nicht feststehen, andererseits auch die relevanten Schülerzahlen noch nicht bekannt sind (landesweite Verteilung anhand der Schülerzahlen des
Schuljahres 2017/2018) und letztlich auch diverse weitere Berechnungsfaktoren erst
Ende 2018 durch das Land für das Jahr 2019 festgelegt werden (Inkrafttreten des
Gesetzes für 2019 zum 01.01.2019).
Seite: 8/10
Da mit erhöhten Landesförderungen erst ab dem Haushaltsjahr 2019 zu rechnen ist,
die erweiterte Organisationsform jedoch bereits zum 01.08.2017 realisiert wird,
stehen den erhöhten Kosten (anteilig in 2017 und im gesamten Jahr 2018) bis zu
diesem Zeitpunkt noch keine erhöhten Landesförderungen gegenüber, was den Zuschussbedarf erhöht.
Diese resultieren aus den noch zu beziffernden erhöhten Kosten für das Gebäude
(eigenes Schulgebäude mit deutlich größerer Nutzfläche anstelle von nur angemieteten Räumen als „Drittnutzer“) und erhöhten Personalaufwendungen (Sekretariat:
ca. Verdopplung auf 1,5 Stellen, Hausmeister: bisher über Miete mit abgedeckt
durch Hausmeister des Schulzentrums Hander Weg, neu bis zu 1,5 Stellen erforderlich).
Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich die Kostenstruktur im Haushaltsjahr
2019 positiv verändert, da dann einerseits erhöhte Landesförderungen zu erwarten
sind und andererseits keine weitere Mitfinanzierung des WbK e.V. mehr erfolgt.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2017 sind die entsprechenden Positionen zu erhöhen, da diese im bisherigen Entwurf noch nicht berücksichtigt werden konnten.
Der dokumentierte Gebäudeinvestitionsbedarf wird im Rahmen der Kaufvertragsverhandlungen mit der Stadt Würselen berücksichtigt. Inwieweit sich hierüber hinaus in
der Zukunft weiterer Investitionsbedarf zeigen wird, kann derzeit nicht abschließend
beantwortet werden.
In der gemeinsamen Sitzung von VV/VK am 17.01.2017 haben die Behördenleitungen von Stadt Aachen und StädteRegion Aachen beschlossen, die anteilige Übernahme der nicht gedeckten Kosten des Weiterbildungskollegs anhand eines neuen
und sachgerechten Verteilungsschlüssels zu vereinbaren, sobald die Kostenblöcke
bekannt sind.
Unabhängig von der Frage der künftigen Finanzierung der erweiterten öffentlichen
Schule (bisher Abendgymnasium Aachen, neu: „Weiterbildungskolleg der StädteRegion Aachen“) ist derzeit die Frage noch offen, wie sich die finanzielle Abwicklung
des WbK e.V. (Schulträger des Euregio-Kollegs bis 31.07.2017) für die StädteRegion
Aachen (keine Beteiligung der Stadt Aachen) gestaltet.
Der WbK e.V. finanziert sich ausschließlich aus dem Landeszuschuss und den Zuschüssen, die der VabW e.V. an ihn weiterleitet. Notwendige Investitionen werden
über Sonderzuschüsse oder über Kreditfinanzierung getätigt. Auf den Landeszuschuss zahlt das Land unterjährig Abschläge. Die Zuschüsse, die der VabW e.V. weiterleitet, sind festgeschrieben:
Seite: 9/10
StädteRegion Aachen: 301.494 €
Stadt Würselen: 170.000 €
Die Gesamteinnahmen werden vom Verein zur Finanzierung seiner Aufgaben verzehrt. Bis zum 31.07.2017 erfolgt die Finanzierung des laufenden Schulbetriebs des
Euregio-Kollegs über die Landeszuschüsse sowie die über den VabW e.V. weitergeleiteten Zuschüsse. Ab dem 01.08.2017 entfällt die Grundlage für die Zahlung des
Zuschusses der StädteRegion Aachen an den VabW e.V., weshalb die entsprechende
Vertragsgrundlage zu diesem Stichtag gekündigt wird.
Der WbK e.V. hat der Verwaltung eine erste Übersicht vorgelegt, welche Kosten nach
heutigem Sachstand im Zusammenhang mit der Abwicklung des WbK e.V. im 2.
Halbjahr 2017 und im 1. Halbjahr 2018 noch erwartet werden. Es ist beabsichtigt,
eine Vereinbarung zur Übernahme dieser Abwicklungskosten zwischen dem WbK
e.V., der Stadt Würselen und der StädteRegion Aachen (sowie ggf. dem VabW e.V.)
zu treffen. Da die abschließende Prüfung des Jahresabschlusses 2016 noch aussteht
und der operative Betrieb bis zum 31.07.2017 läuft, können derzeit keine belastbaren Aussagen zum letztendlichen Zuschussbedarf gemacht werden. Zur Deckung
könnten die im Haushalt für das gesamte Betriebsjahr berechneten Zuschüsse der
StädteRegion Aachen und der Stadt Würselen dienen.
Soziale Auswirkungen:
siehe Sitzungsvorlagen-Nr. 2016/0432
Im Auftrag
gez.: Jansen
Im Auftrag
gez.: Terodde
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