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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
246242.pdf
Größe
190 kB
Erstellt
26.01.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:30

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: FB 45/0330/WP17-1 öffentlich 26.01.2017 FB 45/400 Fortentwicklung des II. Bildungsweges in der StädteRegion Aachen (Abendrealschule, Abendgymnasium und Kolleg) Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 09.02.2017 22.02.2017 SchA Rat Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und begrüßt die zwischen der StädteRegion und der Stadt Aachen vereinbarten Ziele zur Sicherung und Fortentwicklung des II. Bildungsweges und unterstützt die in drei Stufen angelegte Entwicklungsperspektive für ein differenziertes, ortsnahes Angebot am „Weiterbildungskolleg der StädteRegion Aachen – Abendgymnasium und Kolleg“. 2. Der Rat der Stadt befürwortet die Verdichtung der Angebote auf drei Standorte [Würselen, Aachen, (Eintrachtstraße und Bischofstraße)] zum Schuljahr 2017/2018 sowie die Weiterentwicklung von zwei Standorten in Würselen und Aachen mit einem umfassenden Weiterbildungsangebot zum Schuljahr 2021/2022. 3. Der Rat der Stadt ist mit der Erarbeitung eines professionellen Marketingkonzeptes einverstanden, um die Öffentlichkeitsarbeit des Weiterbildungskollegs zu unterstützen und potenzielle Studierende zielgruppengerecht anzusprechen und zu gewinnen. 4. Der Rat der Stadt nimmt die detaillierte Darstellung aus der Vorlage der StädteRegion Aachen (siehe Anlage) zur Kenntnis und erwartet zeitnah die Erarbeitung der Finanzierungsstruktur. finanzielle Auswirkungen siehe Vorlage FB 45/0330/WP17 Vorlage FB 45/0330/WP17-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 06.04.2017 Seite: 1/3 Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 45/0330/WP17-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 06.04.2017 Seite: 2/3 Erläuterungen: Zwischenzeitlich liegt die Vorlage der StädteRegion Aachen zum „Strukturkonzept 2015-2025; Vorschlag 2, ‘Zusammenführung des Abendgymnasiums und des EUREGIO-Kollegs‘; Schulname, Standort und mittelfristige Entwicklungsperspektive – Eilbeschluss“ vor (siehe Anlage). Daher wird der ursprüngliche Beschlussvorschlag der Vorlage FB 45/0330/WP17 „Fortentwicklung des II. Bildungsweges in der StädteRegion Aachen (Abendrealschule, Abendgymnasium und Kolleg)“ vom 16.01.2017 um Punkt 4 ergänzt. Alle weiteren Ausführungen bleiben unverändert. Anlage/n: Vorlage der StädteRegion Aachen Vorlage FB 45/0330/WP17-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 06.04.2017 Seite: 3/3 StädteRegion Aachen Der Städteregionsrat A 40 - Schulverwaltung A 43 - Bildungsbüro SCHUL Sitzungsvorlagen - Nr.: 2017/0008 Beschlussvorlage vom 24.01.2017 öffentliche Sitzung Strukturkonzept 2015-2025; Vorschlag 2, "Zusammenführung des Abendgymnasiums und des EUREGIO-Kollegs"; Schulname, Standort und mittelfristige Entwicklungsperspektive - Eilbeschluss Beratungsreihenfolge Datum Gremium 06.02.2017 Ausschuss für Schulen und Bildung 09.02.2017 Städteregionsausschuss 06.04.2017 Städteregionstag A) Beschlussvorschlag für den Städteregionsausschuss: Der Städteregionsausschuss trifft, beauftragt durch entsprechenden Beschluss des Städteregionstages vom 08.12.2016, im Wege eines Eilbeschlusses gemäß § 50 Abs. 3, Satz 1 KrO NRW hinsichtlich der Zusammenführung der Bildungsgänge des Abendgymnasiums Aachen und des Euregio-Kollegs Würselen folgende Entscheidungen: 1. Er stimmt den mit der Standortkommune Stadt Aachen vereinbarten Zielen zur Sicherung und Fortentwicklung des II. Bildungsweges in der StädteRegion Aachen zu und unterstützt die in drei Stufen angelegte Entwicklungsperspektive für ein differenziertes, ortsnahes Angebot in der Weiterbildung. 2. Er beschließt, dass mit der Errichtung des Bildungsgangs „Kolleg“ am Abendgymnasium Aachen der neue Schulname – in Übereinstimmung mit dem Beschluss der Schulkonferenz des Abendgymnasiums vom 18.01.2017 - ab dem 01.08.2017 wie folgt lautet: „Weiterbildungskolleg der StädteRegion Aachen – Abendgymnasium und Kolleg“. Seite: 1/10 3. Er stimmt zu, dass die Angebote zum Schuljahr 2017/2018 auf drei Standorte (Würselen/Friedrichstraße sowie Aachen/Eintrachtstraße und Bischofstraße) verdichtet werden. In der weiteren Perspektive sollen zum Schuljahr 2021/2022 zwei Standorte (Würselen und Aachen) mit jeweils umfassendem Weiterbildungsangebot entwickelt werden. 4. Er beauftragt die Verwaltung mit der kurzfristigen Erarbeitung eines professionellen Marketingkonzeptes mit Entwicklung einer entsprechenden Wort-/ Bildmarke. Auf dieser Grundlage soll die Öffentlichkeitsarbeit des Weiterbildungskollegs durch die Verwaltung engagiert unterstützt werden, um die neue Bildungseinrichtung in der Öffentlichkeit bekannt zu machen sowie potenzielle Studierende zielgruppengerecht anzusprechen und zu gewinnen. 5. Er nimmt zur Kenntnis, dass mit erhöhten Landesförderungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz erst ab dem Haushaltsjahr 2019 zu rechnen ist, wodurch sich gegenüber der bisherigen Organisationsform im Haushaltsjahr 2017 ab 01.08.2017 anteilig und im gesamten Haushaltsjahr 2018 ein erhöhter Zuschussbedarf ergeben wird. Die Kostenstruktur wird sich im Haushaltsjahr 2019 positiv verändern, da dann die erhöhten Landesförderungen sowohl für die Schüler/innen des Bildungsganges „Abendgymnasium“ als auch des Bildungsganges „Kolleg“ zu erwarten sind. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2017 sind die entsprechenden Positionen zu erhöhen. Diesbezüglich wird eine Vorberatung in der Sitzung des Ausschusses für Schulen und Bildung am 09.03.2017 und des Bauausschusses am 15.03.2017 stattfinden. 6. Er nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Verwaltung die Zusage eingehalten wird, bei Übernahme des neuen Bildungsganges dem nichtpädagogischen Personal des WbK e.V. (2 Sekretärinnen) ein Angebot zur Weiterbeschäftigung zu unterbreiten. B) Beschlussvorschlag für den Städteregionstag: Der Städteregionstag genehmigt gemäß § 50 Abs. 3, Satz 3 KrO NRW den Eilbeschluss des Städteregionsausschusses vom 09.02.2017 bezüglich der Zusammenführung der Bildungsgänge des Abendgymnasiums Aachen und des Euregio-Kollegs Würselen. Sachlage: Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 08.12.2016 im Rahmen der Zusammenführung der Bildungsgänge des Abendgymnasiums und des Euregio-Kollegs die Errichtung des Bildungsgangs „Kolleg“ am Abendgymnasium Aachen zum 01.08.2017 beschlossen (siehe Sitzungsvorlagen-Nr. 2016/0432). Über die Frage des Standortes solle gemäß Beschluss des Städteregionstages vom 08.12.2016 in der Sitzung des Städteregionsausschusses am 09.02.2017 entschieden werden. Seite: 2/10 In der gemeinsamen Sitzung des Verwaltungsvorstandes (VV) der Stadt Aachen, die aufgrund der anstehenden Standortentscheidung besonders tangiert ist, sowie der Verwaltungskonferenz (VK) der StädteRegion Aachen, die am 17.01.2017 stattgefunden hat, bestand bzgl. der Standorte und der Entwicklungsperspektive wie folgt Einvernehmen: Standorte/Entwicklungsperspektive Aufgrund der Bitte der Stadt Aachen um Prüfung eines alternativen Standortes im Stadtgebiet Aachen hat am 12.12.2016 ein Erörterungstermin der zuständigen Dezernenten und Fachbereichs-/Amtsleitungen von Stadt und StädteRegion Aachen stattgefunden. Es wurden darin alternative Szenarien zur Standortentwicklung besprochen und drei gemeinsame Ziele für die künftige Organisation der Angebote des II. Bildungsweges in der StädteRegion Aachen definiert: 1. Sicherung des Zweiten Bildungsweges in der StädteRegion Aachen in einer zukunftsfesten Struktur 2. Stärkung der BildungsRegion Aachen durch Vergrößerung und Verbreiterung des Angebotes im Zweiten Bildungsweg in der Fläche mit zwei stabilen Standorten in Würselen und Aachen 3. Optimierung von Übergängen aus dem Bildungsgang Abendrealschule in die Bildungsgänge Abendgymnasium und Kolleg Beide Verwaltungen sind sich einig, dass die aktuell anstehende Standortentscheidung in einer 5-jährigen Perspektive den Einstieg in einen dreistufigen Schulentwicklungsprozess darstellt:  Aktuell (Stufe 1) existieren drei separate Einrichtungen (Abendrealschule, Abendgymnasium, Euregio-Kolleg) mit ihren differenzierten Bildungsgängen und Zielgruppen in zwei Trägerschaften an insgesamt vier Standorten.  Als Interimslösung ab dem Schuljahr 2017/2018 bietet der Schulträger StädteRegion Aachen den bisher vom Euregio-Kolleg angebotenen Bildungsgang „Kolleg“ zusammen mit dem bereits vorhandenen Bildungsgang „Abendgymnasium“ in der neuen Einrichtung „Weiterbildungskolleg der StädteRegion Aachen“ am Standort Würselen an. Die Tagesangebote des Abendgymnasiums werden weiterhin im Vormittagsbereich in Aachen (Eintrachtstraße) erhalten. In Abhängigkeit von zusätzlichen Kapazitäten am Standort Eintrachtstraße wird eine Ausweitung der Tagesangebote durch die Schulleitungen unter pädagogischen Gesichtspunkten geprüft (Stufe 2). Das Angebot und die Standorte der Abendrealschule Aachen bleiben dabei zunächst unverändert.  In der Stufe 3 bietet der Schulträger StädteRegion Aachen alle drei Bildungsgänge „Abendrealschule“, „Abendgymnasium“ und „Kolleg“ räumlich [und ggf. Seite: 3/10 auch strukturell] unter einem Dach in einer Einrichtung - dem Weiterbildungskolleg der StädteRegion Aachen - an. Sowohl in Aachen als auch in Würselen werden ortsnah alle drei Bildungsgänge „Abendrealschule“, „Abendgymnasium“ und „Kolleg“ angeboten. Damit wäre der ortsnahe Erwerb aller Schulabschlüsse in der Weiterbildung vom Hauptschulabschluss bis zum Abitur auf unterschiedlichen Wegen (neben der beruflichen Tätigkeit oder als Vollzeitschüler/in) und zu unterschiedlichen Zeiten (vormittags oder abends/zudem Lehrgang „abitur-online“) möglich. Die folgende Tabelle stellt die drei Stufen anschaulich dar: Stufe 1/Status Quo: Stufe 2/Interimslösung: Stufe 3/Abschluss: (SJ 2016/2017) (SJ 2017/2018-2020/2021) (vsl. SJ 2021/2022) Abendrealschule in Aachen Abendrealschule Aachen Weiterbildungskolleg der (Trägerschaft SR AC) (Trägerschaft SR AC) StädteRegionAachen Gesamt: 260 Gesamt: ~260 Eintrachtstraße (morgens): 68 Eintrachtstraße (morgens): ~68 Bischofstraße (abends): 192 Bischofstraße (abends): ~192 Abendgymnasium in Aachen Weiterbildungskolleg der (Trägerschaft SR AC) StädteRegionAachen Gesamt: 270 Eintrachtstraße (morgens): 69 - Abendrealschule - Abendgymnasium - Kolleg in Würselen und Aachen (Trägerschaft SR AC) - Abendgymnasium - Kolleg [davon zählen 35 für das Euregio-Kolleg] Hander Weg (abends): 167 (Trägerschaft SR AC) Prüfauftrag: Auflösung der Abendrealschule nachr. Düren - Abi-Online: 34 Gesamt: 575 und 34Überführung des Bildungsganges in das Würselen: ~505-X oder Aachen, Eintrachtstr.: (morgens): ~70+X Euregio-Kolleg in Würselen (Trägerschaft WBK e.V.) Gesamt: 340 [davon werden 35 im Abendgymnasium unterrichtet] Weiterbildungskolleg bloße gemeinsame räumliche Unterbringung in gleichen Gebäuden Die Zahl der beschulbaren Schüler in der Eintrachtstr. ist abhängig vom Raumangebot, der Entwicklung der Schülerzahlen und der pädagogischen Umsetzbarkeit. Insgesamt 4 Standorte Insgesamt 3 Standorte Insgesamt 2 Standorte (3 * Aachen, 1 * Würselen) (2 * Aachen, 1 * Würselen) (1 * Aachen, 1 * Würselen) 2 Schulträger 1 Schulträger 1 Schulträger Eine abschließende Standortentscheidung zum Schuljahr 2021/2022 erfolgt anhand gemeinsam zu vereinbarender Kriterien (insbes. Raumprogramm einschließlich erforderlicher Fach- und Verwaltungsräume, ÖPNV-Anschluss und -tarife, nutzbarer Parkraum sowie Unterhalts- und Betriebskosten). Seite: 4/10 Grundlage ist eine qualifizierte, dialogische Schulentwicklungsplanung für die Angebote des II. Bildungsweges „aus einer Hand“. Entscheidende Faktoren sind • das Raumangebot (v.a. das Vorhandensein einer geeigneten Immobilie in Aachen), • die Entwicklung der Schülerzahlen (Zustandekommen von Kursen, etc.), • die Lehrerversorgung und • die Wirtschaftlichkeit. Auf veränderte bildungspolitische Anforderungen kann bei nur einer Trägerschaft flexibel mit neuen Profilen reagiert werden. Der Kontext zu den Angeboten der Beruflichen Gymnasien an den Berufskollegs und den Angeboten der VHS (Bezug zu den Angeboten der Abendrealschule) mit ihren jeweils definierten Zielgruppen ist dabei im Blick zu behalten. Dies entspricht der gesetzlichen Forderung aus § 23 Abs. 4 Schulgesetz NRW, wonach das Weiterbildungskolleg schulfachlich und organisatorisch mit den Einrichtungen der Weiterbildung zusammenarbeiten soll, die Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen anbieten. Immobilien Die Kündigungsfrist für die derzeit für das Abendgymnasium Aachen angemieteten Räume im Hander Weg wurde aufgrund des laufenden Prozesses durch die Stadt Aachen über den 31.12.2016 hinaus bis zum 15.02.2017 verlängert. Nach Beschlussfassung durch den Städteregionsausschuss am 09.02.2017 wird die Verwaltung den Vertrag fristgerecht zum 31.07.2017 kündigen. Die Verwaltung steht in konkreten Kaufvertragsverhandlungen mit der Stadt Würselen zur Vorbereitung einer abschließenden Entscheidung im Städteregionstag am 06.04.2017. Hierzu wird Bezug genommen auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Schulen und Bildung sowie des Städteregionsausschusses (Sitzungsvorlage-Nr. 2017/0045). Kooperation und gemeinsame Aktionen Abendgymnasium und Euregio-Kolleg Der moderierte Begleitungsprozess (Schulentwicklungsbegleitung) mit Akteuren beider Schulen (Schulleitung, Lehrerkollegium, Studierendenvertreter) ist etabliert. Eine gemeinsame Konferenz der Kollegien des Abendgymnasiums und des EuregioKollegs wird am 17.02.2017 im Gebäude Würselen, Friedrichstr., durchgeführt. Aktuell wird ein "Profilpapier" für das neue Weiterbildungskolleg der StädteRegion Aachen erarbeitet. Zu weiteren gemeinsamen Aktivitäten:  Derzeit bereitet eine Arbeitsgruppe mit Vertretern beider Schulen einen gemeinsamen "Tag der Offenen Tür" im Euregio-Kolleg (04.03.2017, 9.3013.00 Uhr) inhaltlich und organisatorisch vor. Es sollen alle Studiengänge im Seite: 5/10 Tages- und Abendbereich für das Schuljahr 2017/2018 sowie die BAföGFörderung vorgestellt werden.  Für den 29.03.2017 ist im Euregio-Kolleg eine ganztägige Fortbildung der Deutsch-Fachkonferenzen beider Schulen mit externen Experten zum Thema „Kooperative Lernformen in Verbindung mit digitalen Tools“ geplant. Eine vergleichbare Veranstaltung der Fachkonferenz Englisch hat bereits stattgefunden.  Im Bereich der gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit ist ein eigener Stand bzw. eine eigene Standfläche auf der ZAB (Berufs- und Studienmesse) im Mai/Juni 2017 durch das Euregio-Kolleg reserviert worden.  Die erforderliche Werbekampagne für die neue Bildungseinrichtung wird ebenfalls kooperativ erarbeitet. Einbindung in das Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAOA)“ Angesichts der landesweit relativ hohen Abbrecher-/Abgängerquote im II. Bildungsweg wird die Einbindung in das Übergangssystem KAOA mit einem zielgruppenspezifischen Format zeitnah mit dem zuständigen Ministerium erörtert. Lehrpersonal Nach § 102 Schulgesetz NRW sind Lehrer/innen an privaten Ersatzschulen mit denen an öffentlichen Schulen wirtschaftlich und rechtlich gleichgestellt. Wird eine Schule ganz oder teilweise aufgelöst, ist für eine anderweitige entsprechende Verwendung der hauptberuflichen Lehrerinnen und Lehrer im Schuldienst des bisherigen oder eines anderen Ersatzschulträgers zu sorgen. Ist dieses nicht möglich, ist das Land verpflichtet, eine den Planstelleninhaberinnen und Planstelleninhabern zumutbare Unterbringung auf freien Stellen der öffentlichen Schulkapitel sicherzustellen. Für das übrige hauptberuflich tätige pädagogische Personal prüft das Land, inwieweit eine Unterbringung im öffentlichen Schuldienst auf freien und besetzbaren Stellen ermöglicht werden kann (§ 111 Abs. 1 Schulgesetz NRW). Die Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis („Angestellte“) werden auf der Grundlage des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) beschäftigt. Da der Schulbetrieb zum 31.07.2017 eingestellt wird, ist den Lehrkräften unter Beteiligung des Betriebsrates durch den WbK e.V. fristgerecht gekündigt worden. Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses richtet sich nach den §§ 33, 34 TV-L. Die StädteRegion Aachen setzt sich bei der Bezirksregierung Köln dafür ein, dass jeder Betroffene durch das Land NRW ein alternatives Angebot – möglichst im neuen Weiterbildungskolleg der StädteRegion Aachen - erhält. Nichtpädagogisches Personal (Sekretariat/Hausmeisterdienste) Um die Übernahme der beiden im Euregio-Kolleg tätigen Sekretärinnen sicherzustellen, wurden seitens A 10 im Stellenplan für das Jahr 2017 zwei zusätzliche StelSeite: 6/10 len vorgesehen und ein Überleitungsvertrag erarbeitet. Der Umfang der Stellen im Sekretariat wird sich dadurch nun auf 1,5 Stellen erweitern. Dabei stünde auch bereits eine Stelle im Stellenplan zur Verfügung, um den Hausmeisterbedarf zu realisieren. Eine Konkretisierung des Bedarfs insgesamt sowie ein entsprechender Beschlussvorschlag zur Realisierung können erst vorgenommen werden, nachdem im Städteregionsausschuss am 09.02.2017 eine Standortscheidung getroffen wurde. Rechtslage: siehe Sitzungsvorlagen-Nr. 2016/0432 Zur Änderung des Schulnamens des Abendgymnasiums Aachen ist Folgendes auszuführen: Da es sich beim Schulnamen um eine grundsätzliche und bedeutsame Angelegenheit handelt, in der eine Mitwirkung beim Schulträger erfolgen sollte, wurde die Schulkonferenz beteiligt (§ 65 Abs. 1 i.V.m. § 76 Schulgesetz NRW). Im Rahmen des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung beschließt das zuständige Gremium des Schulträgers in eigener Zuständigkeit über den Schulnamen. Dieser wird der Bezirksregierung Köln lediglich mitgeteilt, es bedarf keiner Genehmigung. Grundsätzlich ist aufgrund der Bedeutung der zu beschließenden Themen die Zuständigkeit des Städteregionstages i.S. von § 26 Abs. 1 Kreisordnung NRW gegeben. Gemäß § 50 Abs. 3 Kreisordnung NRW entscheidet der Städteregionsausschuss in allen Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Städteregionstags unterliegen, falls eine Einberufung des Städteregionstags nicht rechtzeitig möglich ist. Dies ist vorliegend der Fall, da ein geordneter Schulbetrieb zum 01.08.2017 vorzubereiten ist und die finanziellen Auswirkungen der organisatorischen Veränderung noch im Haushalt 2017 Berücksichtigung finden sollen. Solche Entscheidungen sind jedoch dem Städteregionstag in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Diesem Vorgehen hat der Städteregionstag in seiner Sitzung vom 08.12.2016 bereits durch folgenden Beschluss zugestimmt: „Über die Frage des Standortes soll in der Sitzung des Städteregionsausschusses am 09.02.2017 eine Entscheidung getroffen werden.“ Personelle Auswirkungen: siehe Sachlage: „Nichtpädagogisches Personal (Sekretariat/Hausmeisterdienste)“ Finanzielle Auswirkungen: Gemäß § 92 Schulgesetz NRW gelten für öffentliche Schulen als Schulkosten die Personalkosten und die Sachkosten. Die Personalkosten für Lehrer/innen sowie das pädagogische und sozialpädagogische Personal an öffentlichen Schulen, deren Träger das Land, eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband ist, trägt das Land. Alle übriSeite: 7/10 gen Personalkosten und die Sachkosten trägt der jeweilige Schulträger der öffentlichen Schule. Nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) wird die verteilbare Finanzausgleichsmasse vorrangig auf finanzkraftabhängige Schlüsselzuweisungen und im Übrigen auf finanzkraftunabhängige Investitionspauschalen sowie auf Sonderbedarfszuweisungen verteilt. Der für die Schlüsselzuweisungen fiktiv festzulegende Bedarf jeder einzelnen Kommune wird anhand eines einwohnerbezogenen Hauptansatzes sowie einiger ergänzender Nebenansätze ermittelt. Als Nebenansätze werden der Schüleransatz, der Soziallastenansatz, der Zentralitätsansatz und der Flächenansatz berücksichtigt, d.h. dass sich die Schlüsselzuweisungen erhöhen, wenn eine Kommune Schulträger ist. Beim Schüleransatz erfolgt dabei eine Gewichtung von sog. Ganztags- und Halbtagsschülern. Bei der Schulpauschale/Bildungspauschale handelt es sich um eine sog. Sonderpauschale, die finanzkraftunabhängig aufgrund der Schülerzahlen der öffentlichen Schulen zum Stichtag des Vorvorjahres bereitgestellt wird und über deren Einsatz die Kommunen nach dem rechtlich vorgegebenen Verwendungsrahmen in eigener Verantwortung selbst entscheiden können (Neu-, Um- und Erweiterungsbau, Erwerb, Modernisierung und raumbildende Ausbauten sowie Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden, Instandsetzungen von Schulgebäuden sowie Mieten und Leasingraten für Schulgebäude). Die vom Land zur Verfügung gestellte Summe wird auf Basis der für den Schüleransatz maßgeblichen Schülerzahlen verteilt (Schülerzahlen zum 15.10. des Vorvorjahres). Die Schülerzahlen des Schuljahres 2017/2018, in dem erstmals der Bildungsgang „Kolleg“ an einer öffentlichen Schule besucht wird, bilden demnach erst die Grundlage für die Förderung nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2019. Dies bedeutet, dass die Schülerzahlen des Kolleg-Bildungsgangs in der Zeit vom 01.08.-31.12.2017 sowie im Haushaltsjahr 2018 noch keine Anrechnung finden werden, da dafür die Schülerzahlen des Schuljahres 2016/2017 zugrunde gelegt werden, in dem der Bildungsgang Kolleg noch an einer privaten Ersatzschule unterrichtet wird. Eine verbindliche Darstellung der Förderhöhe im Jahr 2019 ist nicht möglich, da v.a. einerseits die insgesamt landesweit zwischen den Kommunen zu verteilenden Mittel der Höhe nach noch nicht feststehen, andererseits auch die relevanten Schülerzahlen noch nicht bekannt sind (landesweite Verteilung anhand der Schülerzahlen des Schuljahres 2017/2018) und letztlich auch diverse weitere Berechnungsfaktoren erst Ende 2018 durch das Land für das Jahr 2019 festgelegt werden (Inkrafttreten des Gesetzes für 2019 zum 01.01.2019). Seite: 8/10 Da mit erhöhten Landesförderungen erst ab dem Haushaltsjahr 2019 zu rechnen ist, die erweiterte Organisationsform jedoch bereits zum 01.08.2017 realisiert wird, stehen den erhöhten Kosten (anteilig in 2017 und im gesamten Jahr 2018) bis zu diesem Zeitpunkt noch keine erhöhten Landesförderungen gegenüber, was den Zuschussbedarf erhöht. Diese resultieren aus den noch zu beziffernden erhöhten Kosten für das Gebäude (eigenes Schulgebäude mit deutlich größerer Nutzfläche anstelle von nur angemieteten Räumen als „Drittnutzer“) und erhöhten Personalaufwendungen (Sekretariat: ca. Verdopplung auf 1,5 Stellen, Hausmeister: bisher über Miete mit abgedeckt durch Hausmeister des Schulzentrums Hander Weg, neu bis zu 1,5 Stellen erforderlich). Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich die Kostenstruktur im Haushaltsjahr 2019 positiv verändert, da dann einerseits erhöhte Landesförderungen zu erwarten sind und andererseits keine weitere Mitfinanzierung des WbK e.V. mehr erfolgt. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2017 sind die entsprechenden Positionen zu erhöhen, da diese im bisherigen Entwurf noch nicht berücksichtigt werden konnten. Der dokumentierte Gebäudeinvestitionsbedarf wird im Rahmen der Kaufvertragsverhandlungen mit der Stadt Würselen berücksichtigt. Inwieweit sich hierüber hinaus in der Zukunft weiterer Investitionsbedarf zeigen wird, kann derzeit nicht abschließend beantwortet werden. In der gemeinsamen Sitzung von VV/VK am 17.01.2017 haben die Behördenleitungen von Stadt Aachen und StädteRegion Aachen beschlossen, die anteilige Übernahme der nicht gedeckten Kosten des Weiterbildungskollegs anhand eines neuen und sachgerechten Verteilungsschlüssels zu vereinbaren, sobald die Kostenblöcke bekannt sind. Unabhängig von der Frage der künftigen Finanzierung der erweiterten öffentlichen Schule (bisher Abendgymnasium Aachen, neu: „Weiterbildungskolleg der StädteRegion Aachen“) ist derzeit die Frage noch offen, wie sich die finanzielle Abwicklung des WbK e.V. (Schulträger des Euregio-Kollegs bis 31.07.2017) für die StädteRegion Aachen (keine Beteiligung der Stadt Aachen) gestaltet. Der WbK e.V. finanziert sich ausschließlich aus dem Landeszuschuss und den Zuschüssen, die der VabW e.V. an ihn weiterleitet. Notwendige Investitionen werden über Sonderzuschüsse oder über Kreditfinanzierung getätigt. Auf den Landeszuschuss zahlt das Land unterjährig Abschläge. Die Zuschüsse, die der VabW e.V. weiterleitet, sind festgeschrieben: Seite: 9/10  StädteRegion Aachen: 301.494 €  Stadt Würselen: 170.000 € Die Gesamteinnahmen werden vom Verein zur Finanzierung seiner Aufgaben verzehrt. Bis zum 31.07.2017 erfolgt die Finanzierung des laufenden Schulbetriebs des Euregio-Kollegs über die Landeszuschüsse sowie die über den VabW e.V. weitergeleiteten Zuschüsse. Ab dem 01.08.2017 entfällt die Grundlage für die Zahlung des Zuschusses der StädteRegion Aachen an den VabW e.V., weshalb die entsprechende Vertragsgrundlage zu diesem Stichtag gekündigt wird. Der WbK e.V. hat der Verwaltung eine erste Übersicht vorgelegt, welche Kosten nach heutigem Sachstand im Zusammenhang mit der Abwicklung des WbK e.V. im 2. Halbjahr 2017 und im 1. Halbjahr 2018 noch erwartet werden. Es ist beabsichtigt, eine Vereinbarung zur Übernahme dieser Abwicklungskosten zwischen dem WbK e.V., der Stadt Würselen und der StädteRegion Aachen (sowie ggf. dem VabW e.V.) zu treffen. Da die abschließende Prüfung des Jahresabschlusses 2016 noch aussteht und der operative Betrieb bis zum 31.07.2017 läuft, können derzeit keine belastbaren Aussagen zum letztendlichen Zuschussbedarf gemacht werden. Zur Deckung könnten die im Haushalt für das gesamte Betriebsjahr berechneten Zuschüsse der StädteRegion Aachen und der Stadt Würselen dienen. Soziale Auswirkungen: siehe Sitzungsvorlagen-Nr. 2016/0432 Im Auftrag gez.: Jansen Im Auftrag gez.: Terodde Seite: 10/10