Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
245797.pdf
Größe
114 kB
Erstellt
23.01.17, 12:00
Aktualisiert
08.06.17, 12:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Gebäudemanagement
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0331/WP17
öffentlich
23.01.2017
FB 45/400
Programm "Gute Schule 2020", Hier: Prioritätenliste
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
09.02.2017
22.02.2017
SchA
Rat
Kenntnisnahme
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
empfiehlt
-
dem Rat der Stadt Aachen die vorgeschlagene Prioritätenliste zu beschließen und
beauftragt die Verwaltung mit der weitere Bearbeitung des Programms „gute Schule
2020“ wie in den Erläuterungen dargestellt,
-
die Verwaltung zu ermächtigen im Rahmen der Einzelmaßnahmen erforderliche
Mittelverschiebungen ohne Rücksicht auf die gemäß § 83 GO NRW i.V.m. §26 Nr.3
der Hauptsatzung vorgesehenen Erheblichkeitsgrenze von 30.000 € vorzunehmen,
soweit sich diese kostenneutral im Gesamtbudget darstellen.
2. Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
beschließt auf der Grundlage der Empfehlung des Schulausschusses
-
die vorgeschlagene Prioritätenliste und beauftragt die Verwaltung mit der weitere
Bearbeitung des Programms „Gute Schule 2020“ wie in den Erläuterungen
dargestellt,
-
die Verwaltung zu ermächtigen im Rahmen der Einzelmaßnahmen erforderliche
Mittelverschiebungen ohne Rücksicht auf die gemäß § 83 GO NRW i.V.m. §26 Nr.3
der Hauptsatzung vorgesehenen Erheblichkeitsgrenze von 30.000 € vorzunehmen,
soweit sich diese kostenneutral im Gesamtbudget darstellen.
Vorlage FB 45/0331/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.05.2017
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschrie-
Fortgeschrie-
Ansatz
bener Ansatz
2018 ff.
2017
Gesamtbedarf Gesamtbedarf
bener Ansatz
(alt)
2018 ff.
(neu)
Einzahlungen *
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
4.464.100
4.464.100
16.464.200
16.464.200
20.930.300
20.930.300
Ergebnis
-4.464.100
-4.464.100
-16.464.200
-16.464.200
-20.930.200
-20.930.200
+ Verbesserung /
-4.464.100
-16.464.200
Deckung ist gegeben *
Deckung ist gegeben *
Verschlechterung
* Aufgrund der Tatsache, dass es kein Förderprogramm, sondern ein Förderkredit ist, bei dem Zins- und
Tilgungsleistungen komplett vom Land getragen werden, darf haushalterisch keine investive Einzahlung
gebucht werden. Stattdessen ist der investive Kreditbedarf von 20.930.300 € bei der Berechnung der
Nettoneuverschuldung und damit einhergehend bei der aufsichtsbehördlichen Betrachtung in Abzug zu
bringen. Deckung ist somit vorhanden.
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-ten
ten (alt)
(neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Vorlage FB 45/0331/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.05.2017
Seite: 2/4
Erläuterungen:
1. Ausgangssituation
Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung vom 21.12.2016 (Vorlage FB45/0303/WP17-1)
der von der Verwaltung vorgeschlagenen Prioritätenliste entsprechend einer Empfehlung des
Schulausschusses Vorlage FB45/0303/WP17 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die
Maßnahmen in der Umsetzung zu priorisieren.
2. Vorgehen der Verwaltung
Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Priorisierung nur unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender
personeller Ausstattung der beteiligten Fachbereiche, des Städtischen Gebäudemanagements
sowie der regio iT und gegebenenfalls notwendiger zeitlicher Veränderungen vor dem
Hintergrund der aktuellen Planungstiefe der einzelnen Maßnahmen möglich.
Aus dem u.a. Zeitraster sind derzeitige Planungs- und Umsetzungsabsichten ersichtlich.
Zeitraster Maßnahmen “Gute Schule 2020“
Maßnahme
Planung
Umsetzung
Baumaßnahmen
WC-Anlagen
2017
2017 - 2020
Innenmodernisierung
2017
2017 - 2020
Modernisierung naturwissenschaftlicher Fachräume
2017
2017 - 2020
Neubau KGS Bildchen
2017/2018
ab 2018
Neu- und Umbau GGS Montessori Schule Eilendorf
2017/2018
ab 2018
2017
ab 2017
KGS Hanbruch
2017
2017-2018
KGS Michaelsbergstraße
2017
2017-2019
KGS Passstraße
2017
2017
2017/2018
2018-2020
Breitbandausbau
2017
laufend, Projekt
LAN Ausbau
2017
ab 2017
WLAN Ausbau
2017
ab 2017
Präsentationstechnik
2017
ab 2017
Desktop- Virtualisierung
2017
laufend
Beratungsleistungen
2017
laufend, Projekt
OGS Ausbau
GGS Brander Feld
Digitale Infrastruktur Maßnahmen
Vorlage FB 45/0331/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.05.2017
Seite: 3/4
Grundsätzlich ist vorgesehen, die jährliche Kreditaufnahme in Höhe von 25% des im
Schuldendiensthilfegesetz ausgewiesenen Gesamtkreditkontingents abzurufen. In diesem
Zusammenhang wird darauf hingewiesen dass die Verwendung der Mittel erst 30 Monate
nach Auszahlung nachgewiesen werden muss und insofern eine Verwendung der Kreditmittel
auch über das Jahr 2020 möglich ist.
Insgesamt ergeben sich aus dem Förderprogramm an 38 Schulen Neu-, Umbau- und
Sanierungsmaßnahmen. Die beabsichtigten Maßnahmen „Sanierung der WC- Anlagen“ und
„Innenmodernisierung“ sind an 10 bzw. 12 Schulen zusätzliche Maßnahmen neben denen des
Schulreparaturprogramms. Der OGS Ausbau erfolgt auf der Grundlage des Beschlusses des
Schulausschusses zum “12 Schulen Programm“ (Vorlage FB 45/0190/WP17).
Die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Ausbaus der digitalen Infrastruktur betrifft
alle 59 Schulstandorte.
3. Finanzielle Auswirkungen im Rahmen der Umsetzung des Förderprogramms
Wie erwähnt lässt die derzeitige Planungstiefe eine verlässliche Mittelveranschlagung der
Einzelmaßnahmen im Rahmen der Realisierung derzeit nicht zu.
Im Verlauf der Umsetzung werden unterjährige Mittelverschiebungen innerhalb der
Gesamtmaßnahme notwendig werden.
Wegen der Umfänglichkeit der Planungen und des engen Zeitfensters der Laufzeit des
Förderprogramms ist es notwendig, unterjährige Mittelverschiebungen zu ermöglichen.
Mit der Zustimmung zur Umsetzung entsprechend der vorgeschlagenen Prioritätenliste sollte
die Verwaltung ermächtigt werden, im Rahmen der Einzelmaßnahmen erforderliche
Mittelverschiebungen ohne Rücksicht auf die gemäß § 83 GO NRW i.V.m. § 26 Nr.3 der
Hauptsatzung vorgesehenen Erheblichkeitsgrenze von 30.000 € vorzunehmen, soweit sich
diese kostenneutral im Gesamtvolumen darstellen.
4. Fazit
Es ist Ziel der Verwaltung, die Fördermittel vollständig abzurufen und bedarfsgerecht
einzusetzen. Hierzu wird geprüft, ob eine Projektleitung eingesetzt werden kann, die eine
Umsetzung durch die Einrichtung von Arbeitsgruppen unter Beteiligung aller maßgeblichen
Akteure koordiniert.
Zunächst wird empfohlen, auf der Grundlage des derzeitigen Planungsstandes der
Umsetzung entsprechend der Prioritätenliste zuzustimmen und unterjährigen
Mittelverschiebungen durch die Verwaltung im Rahmen des Gesamtansatzes zu ermöglichen.
Die Verwaltung wird in Zeitabständen über den Fortlauf der einzelnen Maßnahmen berichten.
Vorlage FB 45/0331/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 15.05.2017
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