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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
246297.pdf
Größe
771 kB
Erstellt
19.01.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:29

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Fachbereich Sicherheit und Ordnung Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0081/WP17 öffentlich 27.01.2017 B 03/10 // Dez. III Sachstandsbericht zur Neufassung der Sondernutzungssatzung hier: Antrag der Fraktionen CDU und SPD zur Tagesordnung Antrag Nr. 207/17 der FDP-Fraktion vom 19.09.2016 Antrag Nr. 210/17 der GRÜNE-Fraktion vom 19.09.2016 Antrag Nr. 229/17 der Fraktionen von CDU und SPD vom 28.11.2016 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 09.02.2017 PLA Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und geht davon aus, dass die Beratung - wie in der Vorlage beschrieben - zeitnah erfolgen wird. Vorlage B 03/0081/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2017 Seite: 1/4 Finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Keine finanziellen Auswirkungen! Vorlage B 03/0081/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2017 Seite: 2/4 Erläuterungen: Die Fraktionen von FDP, GRÜNEN, CDU und SPD haben Ratsanträge zur Anpassung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Aachen (Sondernutzungssatzung) gestellt. Die Satzung soll dahingehend angepasst werden, dass Blumenkübel und Fahrradständer im öffentlichen Verkehrsraum künftig gebührenfrei aufgestellt werden können. Hierdurch soll die Innenstadt aufgewertet und der Radverkehr gestärkt werden. Dies wäre durch die Anpassung der bestehenden Sondernutzungssatzung möglich. Maßnahmen zur Förderung der Radverkehr-Infrastruktur in der Stadt Aachen werden von der Verwaltung positiv gesehen. Auch das gebührenfreie Aufstellen von Blumenkübeln wird - soweit diese zur Aufwertung des Stadtbildes beitragen und verkehrliche Belange nicht tangieren - grundsätzlich begrüßt. Gleichwohl ist noch eine Diskussion darüber zu führen, ob oder wie die Einhaltung von Qualitätsstandards garantiert werden sollte. Darüber hinaus sind auch die Belange blinder und sehbehinderter Menschen zu prüfen. Abschließend ist dann auch die Frage des Verwaltungsaufwands und der Grenzen einer möglichen Gebührenfreiheit zu klären. Für das Umfeld des Weltkulturerbes Aachener Dom sollte die generelle Erlaubnisfähigkeit von Sondernutzungen eingeschränkt werden. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Belange des Straßen- und Stadtbildes abgewogen werden dürfen; die Möglichkeit der Durchsetzung gestalterischer Anforderungen durch Satzung und Sondernutzungserlaubnisse ist jedoch eingeschränkt. Abhilfe können konkrete Gestaltungskonzepte wie das vom Planungsausschuss beschlossene „Gestaltungshandbuch Innenstadt Aachen und öffentlicher Raum" schaffen. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass eine Neufassung der Sondernutzungssatzung ratsam ist. Die aktuelle Sondernutzungssatzung datiert aus dem Jahr 1979, derzeit in der Fassung des 12. Nachtrages vom 14.04.2011. In der Praxis hat sich herausgestellt, dass die aktuelle Satzung der Verwaltung zu wenige Einflussmöglichkeiten auf die Qualität der Sondernutzungen - etwa hinsichtlich der Gestaltung der Außengastronomie im innerstädtischen Bereich - bietet. Zudem ist das Thema Barrierefreiheit als sachliches Abwägungskriterium für die Erteilung bzw. Versagung von Sondernutzungserlaubnissen bislang nicht im Satzungstext verankert. Die Belange von Menschen mit (Seh-)Behinderungen spielen jedoch eine wesentliche Rolle, da durch Sondernutzungen die allgemeine Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche eingeschränkt wird. Mit der Erarbeitung der neuen Satzung können auch bisherige Regelungen auf den Prüfstand gestellt werden. So sollte bspw. die Möglichkeit geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen Erlaubnisse für das Aufstellen von Tischen und Stühlen auf der gegenüberliegenden Straßenseite eines Gastronomiebetriebes erteilt werden können. Vorlage B 03/0081/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2017 Seite: 3/4 Bereits im Jahr 2008 wurde durch den Städte- und Gemeindebund NRW eine Mustersatzung empfohlen. Diese könnte als Grundlage für die Erarbeitung einer neuen Sondernutzungssatzung dienen. Die Regelungen der Mustersatzung sollten an die besonderen Gegebenheiten im Stadtgebiet angepasst werden. Einige Städte in NRW wie etwa Münster sind hier schon mit gutem Beispiel vorangegangen. Verfahren Aufgrund der zum 01.01.2017 wirksamen Organisationsänderung zwischen den Fachbereichen Sicherheit und Ordnung und Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen ist zunächst eine Abstimmung zwischen den Dezernaten III (Bauverwaltung, Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen) und II (Fachbereich Sicherheit und Ordnung; Fachbereich Recht und Versicherung) herbeizuführen. Es haben hierzu bereits erste Gespräche und Abstimmungen stattgefunden. Da mit der Absicht der Inanspruchnahme öffentlicher Straßen, Wege und Plätze unterschiedliche Interessen einhergehen, die enge Verknüpfungen zum Polizei- und Ordnungs-, Bauordnungs- und Straßenverkehrsrecht aufweisen, sind ggf. weitere Fachbereiche zu beteiligen. Die Neufassung der Sondernutzungssatzung erfordert zudem eine umfassende Interessensabwägung mit Bürgern, Einzelhändlern und Gastronomen. Daher sollen vor der Beratung in den politischen Gremien neben der Öffentlichkeit auch die entsprechenden Interessensverbände eingebunden werden. Voraussichtlich wird ein entsprechender Satzungsentwurf im April in die politischen Gremien eingebracht werden. Beratung der Satzung Die Sondernutzungssatzung erfüllt den Zweck, Nutzungen von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu regeln, die über den Gemein- oder Straßenanliegergebrauch hinausgehen, also die Straße über das verkehrsübliche Maß hinaus in Anspruch nehmen. Im Vordergrund stehen Aspekte die Sicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs. Der Fachausschuss für alle Angelegenheiten des Straßenverkehrs ist gemäß § 10 Absatz 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen (ZustO) der Mobilitätsausschuss. Unabhängig davon, ob eine Anpassung oder eine Neufassung der Sondernutzungssatzung erfolgt, sind neben dem Planungs-, Mobilitäts- und Finanzausschuss auch die Bezirksvertretungen vor einer Beschlussfassung im Rat zu beteiligen. Anlage/n: - RA 207-17 (FDP-Fraktion) - RA 210-17 (GRÜNE-Fraktion) - RA 229-17 (CDU- u. SPD-Fraktion) - TO-Antrag CDU-SPD Vorlage B 03/0081/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2017 Seite: 4/4