Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
246297.pdf
Größe
771 kB
Erstellt
19.01.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0081/WP17
öffentlich
27.01.2017
B 03/10 // Dez. III
Sachstandsbericht zur Neufassung der Sondernutzungssatzung
hier:
Antrag der Fraktionen CDU und SPD zur Tagesordnung
Antrag Nr. 207/17 der FDP-Fraktion vom 19.09.2016
Antrag Nr. 210/17 der GRÜNE-Fraktion vom 19.09.2016
Antrag Nr. 229/17 der Fraktionen von CDU und SPD vom
28.11.2016
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
09.02.2017
PLA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und geht davon aus,
dass die Beratung - wie in der Vorlage beschrieben - zeitnah erfolgen wird.
Vorlage B 03/0081/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Keine finanziellen Auswirkungen!
Vorlage B 03/0081/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Die Fraktionen von FDP, GRÜNEN, CDU und SPD haben Ratsanträge zur Anpassung der Satzung
über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Aachen
(Sondernutzungssatzung) gestellt. Die Satzung soll dahingehend angepasst werden, dass
Blumenkübel und Fahrradständer im öffentlichen Verkehrsraum künftig gebührenfrei aufgestellt
werden können. Hierdurch soll die Innenstadt aufgewertet und der Radverkehr gestärkt werden. Dies
wäre durch die Anpassung der bestehenden Sondernutzungssatzung möglich.
Maßnahmen zur Förderung der Radverkehr-Infrastruktur in der Stadt Aachen werden von der
Verwaltung positiv gesehen. Auch das gebührenfreie Aufstellen von Blumenkübeln wird - soweit diese
zur Aufwertung des Stadtbildes beitragen und verkehrliche Belange nicht tangieren - grundsätzlich
begrüßt.
Gleichwohl ist noch eine Diskussion darüber zu führen, ob oder wie die Einhaltung von
Qualitätsstandards garantiert werden sollte. Darüber hinaus sind auch die Belange blinder und
sehbehinderter Menschen zu prüfen. Abschließend ist dann auch die Frage des Verwaltungsaufwands
und der Grenzen einer möglichen Gebührenfreiheit zu klären.
Für das Umfeld des Weltkulturerbes Aachener Dom sollte die generelle Erlaubnisfähigkeit von
Sondernutzungen eingeschränkt werden. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Belange des
Straßen- und Stadtbildes abgewogen werden dürfen; die Möglichkeit der Durchsetzung gestalterischer
Anforderungen durch Satzung und Sondernutzungserlaubnisse ist jedoch eingeschränkt. Abhilfe
können
konkrete
Gestaltungskonzepte
wie
das
vom
Planungsausschuss
beschlossene
„Gestaltungshandbuch Innenstadt Aachen und öffentlicher Raum" schaffen.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass eine Neufassung der Sondernutzungssatzung ratsam ist. Die
aktuelle Sondernutzungssatzung datiert aus dem Jahr 1979, derzeit in der Fassung des 12.
Nachtrages vom 14.04.2011. In der Praxis hat sich herausgestellt, dass die aktuelle Satzung der
Verwaltung zu wenige Einflussmöglichkeiten auf die Qualität der Sondernutzungen - etwa hinsichtlich
der Gestaltung der Außengastronomie im innerstädtischen Bereich - bietet. Zudem ist das Thema
Barrierefreiheit als sachliches Abwägungskriterium für die Erteilung bzw. Versagung von
Sondernutzungserlaubnissen bislang nicht im Satzungstext verankert. Die Belange von Menschen mit
(Seh-)Behinderungen spielen jedoch eine wesentliche Rolle, da durch Sondernutzungen die
allgemeine Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche eingeschränkt wird.
Mit der Erarbeitung der neuen Satzung können auch bisherige Regelungen auf den Prüfstand gestellt
werden. So sollte bspw. die Möglichkeit geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen Erlaubnisse
für das Aufstellen von Tischen und Stühlen auf der gegenüberliegenden Straßenseite eines
Gastronomiebetriebes erteilt werden können.
Vorlage B 03/0081/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 3/4
Bereits im Jahr 2008 wurde durch den Städte- und Gemeindebund NRW eine Mustersatzung
empfohlen. Diese könnte als Grundlage für die Erarbeitung einer neuen Sondernutzungssatzung
dienen. Die Regelungen der Mustersatzung sollten an die besonderen Gegebenheiten im Stadtgebiet
angepasst werden. Einige Städte in NRW wie etwa Münster sind hier schon mit gutem Beispiel
vorangegangen.
Verfahren
Aufgrund der zum 01.01.2017 wirksamen Organisationsänderung zwischen den Fachbereichen
Sicherheit und Ordnung und Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen ist zunächst eine Abstimmung
zwischen den Dezernaten III (Bauverwaltung, Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen)
und II (Fachbereich Sicherheit und Ordnung; Fachbereich Recht und Versicherung) herbeizuführen.
Es haben hierzu bereits erste Gespräche und Abstimmungen stattgefunden. Da mit der Absicht der
Inanspruchnahme öffentlicher Straßen, Wege und Plätze unterschiedliche Interessen einhergehen,
die enge Verknüpfungen zum Polizei- und Ordnungs-, Bauordnungs- und Straßenverkehrsrecht
aufweisen, sind ggf. weitere Fachbereiche zu beteiligen.
Die Neufassung der Sondernutzungssatzung erfordert zudem eine umfassende Interessensabwägung
mit Bürgern, Einzelhändlern und Gastronomen. Daher sollen vor der Beratung in den politischen
Gremien neben der Öffentlichkeit auch die entsprechenden Interessensverbände eingebunden
werden.
Voraussichtlich wird ein entsprechender Satzungsentwurf im April in die politischen Gremien
eingebracht werden.
Beratung der Satzung
Die Sondernutzungssatzung erfüllt den Zweck, Nutzungen von öffentlichen Straßen, Wegen und
Plätzen zu regeln, die über den Gemein- oder Straßenanliegergebrauch hinausgehen, also die Straße
über das verkehrsübliche Maß hinaus in Anspruch nehmen. Im Vordergrund stehen Aspekte die
Sicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs. Der Fachausschuss für alle Angelegenheiten des
Straßenverkehrs ist gemäß § 10 Absatz 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen (ZustO) der
Mobilitätsausschuss.
Unabhängig davon, ob eine Anpassung oder eine Neufassung der Sondernutzungssatzung erfolgt,
sind neben dem Planungs-, Mobilitäts- und Finanzausschuss auch die Bezirksvertretungen vor einer
Beschlussfassung im Rat zu beteiligen.
Anlage/n:
-
RA 207-17 (FDP-Fraktion)
-
RA 210-17 (GRÜNE-Fraktion)
-
RA 229-17 (CDU- u. SPD-Fraktion)
-
TO-Antrag CDU-SPD
Vorlage B 03/0081/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 4/4