Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
244044.pdf
Größe
178 kB
Erstellt
12.01.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Feuerwehr
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 37/0027/WP17
öffentlich
12.01.2017
FB 37/200
Zivilschutz für Menschen mit wenig Geld
Ratsantrag Fraktion Die Linke Nr. 200/17 vom 09.09.2016
Beratungsfolge:
TOP: 5
Datum
Gremium
Kompetenz
07.02.2017
AUK
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt, den Antrag der Fraktion Die Linke, die Verwaltung zu beauftragen, für die Bezieher von
Sozialleistungen Vorräte anzulegen, die im Zivilschutzkonzept des Bundes vorgesehen sind, abzulehnen.
Der Ratsantrag 200/17 gilt als behandelt.
In Vertretung
Dr. Markus Kremer
Beigeordneter
Vorlage FB 37/0027/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.01.2017
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen: keine
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 37/0027/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.01.2017
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchstichprobe 2013 sind die Regelbedarfe für Leistungsempfänger
nach dem SGB II, dem SGB XII und dem AsylblG zum 01.01.2017 angepasst worden. In den Regelbedarfen sind
unter anderem Anteile für die Ernährung enthalten, die den durchschnittlichen Bedarf für Ernährung für einen
Monat decken. Dies gilt unabhängig davon, ob die Lebensmittel sukzessive oder für zwei Wochen im Voraus
angeschafft werden.
Bei den Regelbedarfen handelt es sich um ein Budget, durch welches der gesamte monatliche Bedarf gedeckt
werden kann. Den Leistungsempfängern steht es frei, dieses Budget für die verschiedenen monatlichen Bedarfe
einzusetzen. Es könnten daher aus dem Budget über- oder unterdurchschnittliche Mittel für die Ernährung
aufgewendet werden.
Im Rahmen der Kostenabschätzung zur Anlage von Vorräten wurden zwecks Ermittlung belastbarer Zahlen
insgesamt fünf regionale und überregionale Lebensmittellieferanten kontaktiert. Grundlage für die benötigten
Mengen an Lebensmitteln war die Ermittlung eines Zwei-Wochen-Vorrats für eine Person über das
Onlineformular des Bundesamtes für Ernährung und Landwirtschaft (www.ernaehrungsvorsorge.de).
Zwei Lieferanten haben nicht geantwortet, bei zwei weiteren Lieferanten übersteigt die benötigte Vorhaltung die
logistischen Kapazitäten, ein Lieferant hat die Kosten pro Person mitgeteilt, wobei jedoch auch hier fraglich ist,
ob die logistischen Notwendigkeiten bei der Angebotsstellung überhaupt berücksichtigt wurden. Alleine für den
Transport des Wassers in handelsüblichen Flaschen werden ca. 1300 Paletten bzw. ca. 40 LKW benötigt.
Die durch FB 56 ermittelte Zahl der Empfänger beläuft sich in Aachen auf 34.235 Personen. Der mitgeteilte
Kostenansatz beläuft sich auf 75€ pro Person. Somit ist eine einmalige Gesamtaufwendung in Höhe von
2.567.625 € erforderlich. Hinzukommen weitere Kosten für die Lagerhaltung, Personalkosten für die Verwaltung
sowie regelmäßigen Kosten für den Austausch verderblicher Lebensmittel.
Anlage/n:
Ratsantrag Fraktion Die Linke: Zivilschutz für Menschen mit wenig Geld
Vorlage FB 37/0027/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 30.01.2017
Seite: 3/3