Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
174974.pdf
Größe
13 MB
Erstellt
14.12.16, 12:00
Aktualisiert
04.02.17, 19:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0600/WP17
öffentlich
14.12.2016
Dez. III / FB 61/300
Wegweisende Beschilderung des Radverkehrsnetzes der Stadt
Aachen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
16.02.2017
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er fasst
auf Grundlage der vorliegenden Planung den Ausführungsbeschluss. Die Umsetzung der Maßnahme
erfolgt vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2017.
Vorlage FB 61/0600/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.01.2017
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finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-900-02500-300-1 Radroutenwegweisung
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2016*
Fortgeschriebener Ansatz
Ansatz
Fortgeschriebener Ansatz
2017 ff.**
2016*
2017 ff.**
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
-36.400
-36.400
0
0
Auszahlungen
69.706,23
69.706,23
52.400
52.400
0
0
Ergebnis
69.706,23
69.706,23
16.000
16.000
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
- Verschlechterung
PSP-Element 4-120102-946-4 Radroutenwegweisung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2016*
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Ansatz
Fortgeschriebener Ansatz
2017 ff.**
2016*
2017 ff.**
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
-7.600
-7.600
0
0
0
0
7.600
7.600
0
0
Abschreibungen
69.706,23
69.706,23
52.400
52.400
0
0
Ergebnis
69.706,23
69.706,23
52.400
52.400
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
*
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Mittel aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2016
** Einplanung laut Haushaltsplanentwurf 2017
Vorlage FB 61/0600/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.01.2017
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Erläuterungen:
Anlass
In der Stadt Aachen soll die bestehende Radroutenwegweisung um weitere Routen ergänzt und mit
dem Knotenpunksystem versehen werden. Nachfragen von Bürgern und Besuchern der Stadt
Aachen, Teilnehmern der „Arbeitsgruppe Radverkehr“, der Politik, insbesondere der maßgebenden
Gebietskörperschaften, zeigen seit Jahren, dass hier das Interesse an der Einführung eines
Knotenpunktesystems groß ist. Das Radfahren in Stadt und Region soll damit noch attraktiver werden.
Durch die Einführung des Knotenpunktsystems auf dem Gebiet der Stadt Aachen kann nun die
„regionale Lücke“ im Wegweisungssystem geschlossen werden. Das Knotenpunktsystem ist somit
eine gute Ergänzung zur ziel – und routenorientierten Wegweisung in NRW.
Am 15.11.2011 beschloss der Mobilitätsausschuss (mit einer Änderung in Burtscheid) das Konzept
eines „Knotenpunktsystems für das Radwegenetz der Stadt Aachen“. Die Verwaltung wurde
beauftragt, den Finanzierungsantrag bei der Bezirksregierung Köln nach dem Entflechtungsgesetz
einzureichen. Der Förderantrag „Knotenpunktsystem für das Radwegenetz der Stadt Aachen“ wurde
daraufhin am 02.02.2012 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Aufgrund der Vielzahl der zur
Förderung angemeldeten Projekte im Aachener Raum konnte über mehrere Jahre keine Bewilligung
der beantragten Mittel durch die Bezirksregierung in Köln erfolgen.
Im Jahr 2016 wurde mündlich durch die Bezirksregierung mitgeteilt, dass die Maßnahme eine
Bewilligung erhalten könnte, wenn ein überarbeiteter Finanzierungsantrag eingereicht würde. Die
Förderung würde aus dem Programm „Nahmobilität“ erfolgen. Es wurde der Stadt geraten, den Antrag
inhaltlich zu aktualisieren, hinsichtlich möglicher Preissteigerungen zu überarbeiten und danach
erneut vorzulegen. Der neue Titel des Projektes heißt nun "Wegweisende Beschilderung des
Radverkehrsnetzes für die Stadt Aachen. Die Unterlagen zur Antragsaktualisierung wurden nun im
Dezember 2016 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht.
Heutige Situation
Insgesamt umfasst das Radverkehrsnetz in Aachen mittlerweile rd. 330 km an Radwegen,
Radfahrstreifen, Schutzstreifen und freigegebenen Wegen. Der Ausbau des Radwegenetzes und die
Förderung des Radverkehrs sind ein wesentlicher Baustein des Luftreinhalteplanes Aachen. Neben
der Schaffung von neuen Radverkehrsanlagen, die seit 2010 mit dem „Maßnahmenplan Radverkehr“
realisiert werden, gehört auch die Herstellung und Optimierung der Radroutenbeschilderung zu den
wichtigen Maßnahmen, um das Rad fahren in Aachen und in die Umgebung auf ausgewählten Routen
leicht und attraktiv zu gestalten.
Bei der Radroutenbeschilderung sind verschiedene Systeme zu unterscheiden:
-
eine wegweisende, zielorientierte Beschilderung auf ausgewählten Routen, die u.a. die Steigerung
des Alltagsradverkehrs auf überwiegend kürzesten bzw. schnellsten Nebenrouten zum Ziel hat,
-
eine routenorientierte Wegweisung auf ausgewählten, überregional touristischen Routen, die durch
landschaftlich reizvolle Gebiete führen (in Aachen z.B. der Vennbahnradweg oder die Zwei-Länder-
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Ausdruck vom: 27.01.2017
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Route) und die mit routenspezifischen Symbolen/Einschüben (s. auch HBR NRW, Kapitel 3
„Systematik der Wegweisung“) - unterhalb der Pfeilwegweiser angebracht - gekennzeichnet sind
sowie
-
ein flächendeckendes Knotenpunktsystem zur Steigerung des lokalen und regionalen
Radtourismus.
Das Knotenpunktsystem für Radfahrer wurde im ehemaligen Kreis Aachen bereits 2004
ausgeschildert (siehe Anlage 1). In den nachfolgenden Jahren haben auch die angrenzenden Kreise
Heinsberg und Düren sowie die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgien und die angrenzende
niederländische Provinz Süd-Limburg das Knotenpunktsystem ausgeschildert. Mittlerweile ist diese
Radroutenwegweisung in Nordrhein-Westfalen in vielen Regionen installiert (u.a. in der
RadRegionRheinland, dem Rhein-Kreis-Neuss, dem rheinisch-bergischen Kreis, und dem Kreis
Viersen).
In der Stadt Aachen soll die bestehende Radroutenwegweisung um weitere Routen ergänzt und mit
dem Knotenpunksystem versehen werden. Durch die Einführung des Knotenpunktsystems auf dem
Gebiet der Stadt Aachen kann nun die „regionale Lücke“ im Wegweisungssystem geschlossen
werden. Das Knotenpunktsystem ist somit eine gute Ergänzung zur ziel – und routenorientierten
Wegweisung in NRW.
Das Radroutennetz der Stadt Aachen besteht derzeit aus verschiedenen, beschilderten Radrouten,
die mit Pfeil- und Zwischenwegweisern ausgestattet sind:
•
Seit Mitte der neunziger Jahre wurden sieben städtische Radrouten beschildert. Hierbei
handelt es sich um sechs Radialrouten (Route 1, 4, 6, 8, 12 und 22) und eine Rundroute
(Innere Aachen – Runde).
•
Ab 2004 wurde das Radverkehrsnetz NRW auf dem Gebiet der Stadt Aachen aus-geschildert.
Hinzu kamen sieben überregionale und z.T. grenzüberschreitende Themenrouten (Grünroute,
Deutsche Fußballroute, Naturparkroute, 2 – Länder – Route, 3 – Länder – Route,
Wasserburgen - Route, Kaiser – Route und Vennbahn - Route).
Die Bestandsaufnahme hat gezeigt, dass das derzeit bestehende Routennetz der Stadt Aachen
Mängel aufweist: Zum einen sind dies uneindeutige und nicht mehr aktuelle Wegweiser, da nicht alle
Themenrouten in die einheitliche Wegweisung des städtischen Radroutennetzes und des
Radverkehrsnetzes NRW (nach HBR, Hinweise zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr
in Nordrhein-Westfalen) integriert wurden. Zum anderen fehlen wichtige Freizeitrouten, etwa nach
Holland, Belgien oder die „Äußere Aachen Runde“ sowie diverse Routen von - in der Zwischenzeit neu gebauten Radwegeverbindungen (z.B. zum Sportpark Soers „Großstück“). Diese Mängel sollen
behoben und die fehlenden Netzlücken nun geschlossen werden.
Vorlage FB 61/0600/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.01.2017
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Das Radwegenetz der Stadt Aachen verfügt somit über ein nicht vollständig beschildertes
Radroutensystem aus Alltags – und Freizeitrouten und ist in der Region das einzige Netz, das kein
Knotenpunktwegweisungssystem ausgeschildert hat.
Über ein Knotenpunksystem können sich Radfahrer eine individuelle Route zusammenstellen, auf
einem Haftzettel die Knotennummern notieren und diesen an den Lenker kleben oder anderweitig
griffbereit halten. Das Mitführen einer Karte wird damit überflüssig. Ein weiterer Vorteil ist, dass durch
das System eine Vielzahl an individuellen Rundstrecken von verschiedenen Knotenpunkten aus
möglich ist, und dass an jedem Knotenpunkt die Route unproblematisch abgeändert werden kann. Die
Kilometeranzahl errechnet sich einfach durch Addition der Strecken von Knotenpunkt zu Knotenpunkt.
Für den Nutzer wird das Tourenfahren einfacher, die Naherholungsnutzung des Fahrradfahrens wird
gesteigert; die Anzahl touristischer Wege, die mit dem Auto zurückgelegt werden, wird reduziert.
Jeder Ort mit touristischem Potential kann in das System integriert werden, sofern die Wege für das
Rad fahren geeignet sind. Das touristische Marketing kann eigene Routen entwickeln. In Aachen
ließen sich z.B. thematische Touren unter dem Oberbegriff „Wasser“ oder „Karl der Große“ etc.
zusammenstellen.
Planung
Insgesamt sollen 46 Knotenpunktstandorte auf dem Gebiet der Stadt Aachen errichtet werden (s.
Anlage 2, Übersichtsplan Knotenpunktsystem) und 2 auf dem Gebiet der StädteRegion Aachen.
Zum einen wird es dabei Knotenpunktstandorte geben, die an bestehender Radroutenbeschilderung
errichtet werden. Zum anderen wird es auch einige neue Knotenpunktstandorte geben, an denen
bisher keine Radroutenbeschilderung vorhanden ist.
Gleichzeitig sollen Lücken der bestehenden Radroutennetzwegweisung geschlossen (d.h. dort, wo es
bis jetzt keine bestehende Radroutenbeschilderung zwischen geplanten Knotenpunkten gibt) sowie
uneindeutig beschilderte Strecken im Gesamtroutennetz beseitigt werden. Hierfür wird sowohl das
Anbringen von zusätzlichen Wegweisern (Pfeil - und Zwischenwegweisern) an bestehenden
Wegweiserstandorten als auch die komplett neue Ausschilderung von Routen notwendig. Des
Weiteren müssen die bestehenden und neuen Pfeilwegweiser mit o.a. “Einschüben” der jeweiligen
Knotenpunktnummer in Fahrtrichtung versehen werden, so wie es die HBR NRW fordern.
Abstimmung mit Straßenbaulastträger und Trägern angrenzender kommunaler Radverkehrsnetze
Die geplante Beschilderung des Radverkehrsnetzes Aachen und deren Übergabepunkte wurden mit
den Ansprechpartnern angrenzender Regionen
- der StädteRegion Aachen,
- der Tourismusagentur Ostbelgien und
- des VVV Zuid-Limburg
abgestimmt. Ebenso erfolgte die Abstimmung mit dem VCD und dem ADFC.
Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde
Die geplante Beschilderung wird von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Aachen angeordnet. Die
Anordnung erfolgt in der Regel kurz vor der Umsetzung der Maßnahme. Nach der Bewilligung der
Mittel durch die Bezirksregierung werden vor der Ausschreibung der geplanten Maßnahmen nochmals
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alle Standorte mit dem Aachener Stadtbetrieb, der Straßenverkehrsbehörde und der Verkehrsplanung
abgefahren und kontrolliert. Sollten sich seit der Planung Änderungen in der Örtlichkeit ergeben
haben, so dass ggf. eine Verschiebung eines Schildermastes notwendig wäre, wird der
Beschilderungsplan aktualisiert.
Pflege und Wartung
Die Stadt Aachen ist Baulastträger für alle Standorte auf städtischem Gebiet und hier für die Wartung
und Pflege zuständig. Die Straßenbaulast der Standorte in den Anschlussstrecken jenseits der
Stadtgrenze liegt bei der StädteRegion Aachen. Mit den jeweiligen Kommunen hat die StädteRegion
Aachen in einer Verwaltungsvereinbarung die Wartung und Pflege geregelt. (siehe Anlage 3)
Anpassung an das „Landesweite Radverkehrsnetz NRW“
Beim Betriebssitz Gelsenkirchen des Landesbetriebs Straßenbau NRW wird zentral ein
Gesamtkataster des „Landesweiten Radverkehrsnetzes NRW“ gepflegt. Die geplanten Änderungen
und Ergänzungen auf dem Gebiet der Stadt Aachen, die das Radverkehrsnetz NRW betreffen,
werden von der Stadt Aachen an den Betriebssitz im Rahmen des üblichen Verfahrens, dass in den
HBR NRW vorgeschrieben ist, gemeldet. (s. auch HBR NRW, Kapitel 8 „Änderungen im RVN NRW“)
Kosten und Finanzierung
Die Gesamtkosten für die Maßnahme werden mit ca. 125.000 € brutto veranschlagt. Der Eigenanteil
der Stadt Aachen beträgt 30 %.
Die Maßnahme ist im Haushalt unter dem PSP-Element „Radroutenwegweisung“ 5-120102-90002500-300-1 / 4-120102-946-4 veranschlagt.
Ein Teil der Mittel in Höhe von 69.706,23 € steht aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushalt
2015 zur Verfügung. Weitere Mittel in Höhe von insgesamt 60.000 € sind mit dem
Haushaltsplanentwurf 2017 für das Haushaltsjahr 2017 in den Haushalt eingeplant.
In den Gesamtkosten enthalten sind Anpassungen des Knotenpunktsystems entlang der Anschlusstrecken auf dem Gebiet der StädteRegion Aachen - jenseits der Aachener Stadtgrenze (ca. 8.000 €).
Diese Anpassungen (10 neue Informationstafeln sowie 2 neue Knotenpunktstandorte) sind - in
Vorabstimmung mit der Bezirksregierung Köln - Teil dieses Förderantrages. In einer
Verwaltungsvereinbarung zwischen Stadt Aachen und StädteRegion Aachen wird geregelt, dass
zunächst die Stadt Aachen die Kosten dieser Maßnahmen trägt. Die Stadt Aachen finanziert den
Eigenanteil der StädteRegion Aachen vor und ruft diesen nach Abschluss der Maßnahme ab. Die
StädteRegion Aachen stellt die hierzu notwendigen finanziellen Mittel in ihren Haushalt ein. Mit dem
bei der StädteRegion Aachen verbleibenden Eigenanteil wird die Stadt Aachen nicht mehr zusätzlich
belastet.
Folgekosten entstehen aus den üblichen Unterhalts- und Verkehrssicherungspflichten, die in der
öffentlichen Hand liegen.
Vorlage FB 61/0600/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.01.2017
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Sonstiges
Zur Umsetzung der Maßnahme ist kein Grunderwerb notwendig. Die Stadt Aachen besitzt
uneingeschränktes Baurecht. Die Maßnahme löst keine Beitragspflicht nach § 8 des
Kommunalabgabengesetz NW aus.
Mit dem Ausbau der Maßnahme soll in 2017 begonnen werden. Die gesamte Bauzeit wird mit ca. 9
Monaten eingeplant. Bei den Umgestaltungsmaßnahmen werden die Belange Behinderter, alter
Menschen, Kinder und anderer Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen berücksichtigt.
Das Knotenpunktsystem soll im Rahmen der Neuauflage und Aktualisierung des „Radfahrer
Radroutenplan der Stadt Aachen“ in diesen aufgenommen werden. Dies geschieht für die Stadt
Aachen kostenneutral, da die Kosten für den Druck und das Layout über den Verkauf abgedeckt
werden.
Anlage/n:
Anlage 1: Ausschnitt aus „Radwegekarte der StädteRegion Aachen, 2014“
Anlage 2: Übersichtsplan Knotenpunksystem
Anlage 3: Verwaltungsvereinbarung
Vorlage FB 61/0600/WP17 der Stadt Aachen
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Anlage 1: Ausschnitt aus der Radwegekarte der StädteRegion Aachen („Unterwegs mit Pittchen Pedale“, 2014)
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63
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69
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24
13
5
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79
2
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73
20
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24
96
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93
1
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3
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28
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10
35
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37
4
7
17
15
9
1
8
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2
99
20
19
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11
21
26
26
8
27
33
Wegweisende Beschilderung des
Radverkehrsnetzes
der
Stadt
Aachen
Knotenpunktsystem Stadt Aachen
Bestand:
Planung:
Radrouten (beschildert)
Ausgeschilderte Radrouten mit
8
1
20
34
Knotenpunkt StädteRegion Aachen
Knotenpunkt Provinz Zuid Limburg (NL)
Knotenpunkt Ostbelgien (B)
Radrouten der StädteRegion Aachen
ohne Knotenpunkte (beschildert)
1
86
Neue Radrouten nach HBR NRW
Vorhandene Radrouten mit
Knotenpunkt Stadt Aachen
Geplante Knotenpunkte auf Anschlussstrecken zur StädteRegion Aachen
(bei Umsetzung des Knotenpunktsystems der Stadt Aachen)
29
Wegweisende Beschilderung des Radverkehrsnetzes der Stadt Aachen
Dezernat
Planung
Stadtbaurat W. Wingenfeld
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Niels - Christian Schaffert
48
Abteilung 61/300
Uwe Müller
Juli 2016
31
30
45
9
9
44
P:\08 Verkehrsplanung\Radverkehr (Ma)\Knotenpunktsystem\Pläne\16-07-21 Wegweisende Beschilderung Stadt Aachen