Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
245915.pdf
Größe
5,2 MB
Erstellt
25.01.17, 12:00
Aktualisiert
02.03.18, 23:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0625/WP17
öffentlich
25.01.2017
Dez. III / FB 61/200
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 973 - Karl-KuckStraße / Sportplatz - zwischen Trierer Straße, Ellerstraße, KarlKuck-Straße und Heidestraße
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
01.02.2017
09.02.2017
B-1
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung - Entwicklung und
Nachverdichtung eines Wohngebietes - die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 973 - Karl-KuckStraße / Sportplatz - für den Planbereich zw. Trierer Straße, Ellerstraße, Karl-Kuck-Straße und
Heidestraße im Stadtbezirk Aachen-Brand zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung - Entwicklung und
Nachverdichtung eines Wohngebietes - die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 973 - Karl-KuckStraße / Sportplatz - für den Planbereich zw. Trierer Straße, Ellerstraße, Karl-Kuck-Straße und
Heidestraße im Stadtbezirk Aachen-Brand.
Vorlage FB 61/0625/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 1/2
Erläuterungen:
1. Ziel und Zweck der Planung
Die politischen Gremien haben 2013 beschlossen, die Sportplatznutzung an der Karl-Kuck-Straße
aufzugeben und diese in den Bereich des Brander Walls an die Rombachstraße zu verlagern. Damit
wird eine ca. 1,7ha große städtische Fläche frei, die einer neuen Nutzung zugeführt werden soll.
Es besteht eine große Nachfrage von Baugrundstücken für Wohnungsbau in Brand. Aufgrund der
günstigen Lage in unmittelbarer Nähe zum Stadtteilzentrum Brand mit allen Versorgungs- und
Infrastruktureinrichtungen, der günstigen Verkehrsanbindung über die Trierer Straße an die Aachener
Innenstadt und die Autobahn bietet es sich an, die freiwerdende Fläche für Wohnungsbau zu
entwickeln.
Der Sportplatz liegt in einem Baublock, der im Wesentlichen von Wohnnutzung geprägt ist. Die
privaten Bestandsgrundstücke sind teilweise bis zu 60m tief, so dass eine weitere Bebauung auf den
rückwärtigen Grundstücksteilen ohne Einschränkung der Wohnqualität möglich ist. Daher soll der
künftige Bebauungsplan die Bestandsgrundstücke mit umfassen, und damit Planungsrecht für eine
behutsame Nachverdichtung auf den Bestandsgrundstücken schaffen.
Es soll eine gemischte Bebauungsstruktur von Mehrfamilien- und Einfamilienhäuser entstehen. Da es
sich in diesem Bereich um einen Innenbereich in einer integrierten Lage handelt, ist eine verdichtete
Bauweise an dieser Stelle städtebaulich sinnvoll und wünschenswert. Ebenso folgt eine
Nachverdichtung den rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuches, den Außenbereich vor weiterer
Bebauung zu schützen und mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines
Wohngebietes auf der Sportplatzfläche und für die rückwärtigen Bestandsgrundstücke zu schaffen.
Ebenso soll mit dem Bebauungsplan die Erschließung des Gebietes von der Trierer Straße, der KarlKuck-Straße und der Heidestraße gesichert werden. Von einer neu geplanten inneren Straße sollen
auch die rückwärtigen Bestandsgrundstücke erschlossen werden.
2. Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des
Plangebietes - Karl-Kuck-Straße/Sportplatz - den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zu
fassen. Dieser soll Planungsrecht für ein Wohngebiet schaffen. Um die liegenschaftliche Entwicklung
im Plangebiet steuern zu können, soll darüber hinaus eine Vorkaufsrechtssatzung erlassen werden.
Anlage/n:
1. Übersichtsplan
2. Luftbild
3. Plan Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss
Vorlage FB 61/0625/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
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