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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
245847.pdf
Größe
193 kB
Erstellt
24.01.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:30
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 56/0025/WP17 öffentlich 24.01.2017 Nachbesetzung des Kuratoriums zur Auswahl der PreisträgerInnen und der Verleihung des Integrationspreises Beratungsfolge: TOP: 7 Datum Gremium Kompetenz 08.02.2017 INT Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Integrationsrat entsendet Frau Fröhlich, Frau Linsen von Thenen und Frau Hüllenkremer in das Kuratorium zur Auswahl der Preisträger/innen und der Verleihung des Integrationspreises. Prof. Dr. Sicking (Beigeordneter) Vorlage FB 56/0025/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.04.2017 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Vorlage FB 56/0025/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.04.2017 Seite: 2/3 Erläuterungen: Nach den Richtlinien für den Integrationspreis der Stadt Aachen gehören dem Kuratorium zur Auswahl der Preisträger/innen und der Verleihung des Integrationspreises zehn gewählte Mitglieder aus dem Integrationsrat (vier Vertretende der Fraktionen, sechs direkt gewählte Mitglieder des Integrationsrates) und eine Vertretung des Fachbereiches Wohnen, Soziales und Integration an. Im Jahr 2016 sind Frau Ngouah-Bôh (Afrika-Liste), Herr Deumens (Die Linke) und Herr Linden (SPD) aus dem Integrationsrat ausgeschieden. Für diese Mitglieder sind Frau Fröhlich (Afrika Liste), Frau Linsen von Thenen (Die Linke) und Frau Hüllenkremer (SPD) in den Integrationsrat berufen worden. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die freigewordenen Plätze im Kuratorium für den Integrationspreis mit den neu berufenen Mitgliedern zu besetzen. Anlage 1: Richtlinien zur Vergabe des Integrationspreises der Stadt Aachen vom 29.10.2014 Anlage: Anlage 1: Richtlinien zur Vergabe des Integrationspreises der Stadt Aachen vom 29.10.2014 Vorlage FB 56/0025/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.04.2017 Seite: 3/3 Richtlinien für den Integrationspreis der Stadt Aachen 1. Allgemeines In der Stadt Aachen leben 250.000 Bürgerinnen und Bürger. Ein Drittel von Ihnen hat einen Migrationshintergrund. Ihre Wurzeln liegen in über 150 Ländern und sie bringen eine bunte Mischung aus unterschiedlichen Sprachen, Kulturen und Religionen in die Stadt. Diese Vielfalt gilt es von allen Menschen, mit und ohne Migrationshintergrund, zu würdigen. Viele Einzelpersonen, Organisationen, Institutionen, Unternehmen und nicht zuletzt die Vereine der Zugewanderten setzen sich für die Integration in allen Bereichen des Lebens ein. Dieses Engagement möchten die Stadt Aachen und der Integrationsrat weiterhin fördern. Mit dem Integrationspreis der Stadt Aachen soll dies in der Öffentlichkeit durch die Auszeichnung von außergewöhnlichem Einsatz und herausragenden Leistungen besonders hervorgehoben werden. Der Preis soll zu einer nachhaltigen Verankerung und Bewusstseinsbildung des Themas Integration innerhalb der Stadt Aachen beitragen. 2. Gegenstand Der Integrationspreis der Stadt Aachen berücksichtigt besondere Aktivitäten im Bereich Integration, die  richtungweisend sind, Vorbildcharakter haben und sich nachhaltig und dauerhaft auf die Integrationsarbeit auswirken.  durch die Zusammenarbeit unterschiedlicher Institutionen getragen werden und vernetzt sind.  sich durch ein gemeinsames Miteinander von Menschen unterschiedlicher Kulturkreise auszeichnen und die Kommunikation untereinander verbessern. Die Stadt Aachen verleiht den Integrationspreis zur Anerkennung und Würdigung des Engagements von Einzelpersonen, Organisationen, Institutionen, Unternehmen und Vereinen, die sich im alltäglichen Leben weit über das übliche Maß hinaus um die Integration und Gleichberechtigung von Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund in der Stadt Aachen verdient gemacht haben und für eine gegenseitige Anerkennung eintreten. 3. Verfahren Vorschlagsberechtigt ist jede natürliche und juristische Person. Sie kann sowohl die Maßnahme eines Dritten als auch eine eigene Maßnahme für die Auszeichnung vorschlagen. Eine förmliche Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Entscheidung über die Auszeichnung wird durch das Kuratorium getroffen. Gegen diese Entscheidung – ggf. auch gegen die Aberkennung einer bereits ausgesprochenen Auszeichnung – besteht kein Rechtsmittel. Der Integrationspreis soll eine Anerkennung sein und erfolgt durch eine öffentlichkeitswirksame Präsentation der Leistungen der Preistragenden. Gegebenenfalls kann die Aktivität im Einzelfall projektbezogen begrenzt gefördert werden. Die Vorschläge und Bewerbungen sind einzureichen bei: Stadt Aachen Fachbereich Soziales und Integration Geschäftsstelle des Integrationsrates 52058 Aachen integrationsrat@mail.aachen.de Bewerbungsschluss und Fristen werden jeweils durch die Ausschreibung des Integrationspreises der Stadt Aachen durch den Integrationsrat bestimmt. 4. Preisvergabe Das Kuratorium wird vom Integrationsrat berufen. Dem Kuratorium gehören an:  zehn gewählte Mitglieder aus dem Integrationsrat (vier Vertretende der Fraktionen, sechs direkt gewählte Mitglieder des Integrationsrates)  eine Vertretung des Fachbereichs Soziales und Integration Das Kuratorium ist unabhängig. Es entscheidet mit der Stimmenmehrheit seiner Mitglieder.