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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
243741.pdf
Größe
735 kB
Erstellt
05.01.17, 12:00
Aktualisiert
21.03.17, 14:16

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 01/0230/WP17 öffentlich 05.01.2017 Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 25.01.2017 Rat Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen Ratsanfragen zur Kenntnis. Vorlage FB 01/0230/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.01.2017 Seite: 1/2 Erläuterungen: Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind. Weitere Stellungnahmen werden ggf. als Tischvorlage verteilt. Anlage/n: Stellungnahmen Vorlage FB 01/0230/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 24.01.2017 Seite: 2/2 Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherrn Pilgram vom 05.12.2016: Barrierefreiheit auf dem Aachener Weihnachtsmarkt 1. Ist Barrierefreiheit ein Thema in den Verträgen, Vereinbarungen und Gesprächen rund um das Thema Weihnachtsmarkt? Das Thema der Barrierefreiheit wird zwischen Verwaltung und dem Veranstalter des Weihnachtsmarktes, dem Märkte und Aktionskreis City, regelmäßig besprochen. Aufgrund sehr unterschiedlicher topographischer Bedingungen auf den verschiedenen Arealen, die im Rahmen einer Sondernutzungsgenehmigung für den Weihnachtsmarkt zur Verfügung gestellt werden, können vertragliche Festlegungen nicht erfolgen. Aufgrund der Topographie und der Oberflächensituation auf den einzelnen Plätzen ist es jedoch – gerade beim Aufbau von größeren Ständen – notwendig, die Böden dieser Stände entsprechend zu unterlegen, so dass an der einen oder anderen Stelle Stufen bzw. Erhöhungen unvermeidlich sind. Bedingt durch die gegebene räumliche Enge der für den Weihnachtsmarkt genutzten Flächen und die zwingend frei zu haltenden Feuerwehrbewegungsflächen und Rettungswege ist es jedoch nicht überall möglich, diese zum Teil baulich bedingten Erhöhungen mittels Rampen oder Ähnlichem barrierefrei zu gestalten, da ansonsten in die Feuerwehrbewegungsflächen und Rettungswege hinein gebaut werden müsste. Insofern stoßen die Möglichkeiten zur Umsetzung des Gebotes der Barrierefreiheit an Grenzen. 2. Welche Möglichkeiten hat die Stadtverwaltung, um die Barrierefreiheit auf dem Weihnachtsmarkt und den dortigen Aufbauten zu verbessern? In Kooperation mit dem Veranstalter des Weihnachtsmarktes wird die Situation stetig verbessert. So wurde bereits seit einigen Jahren eine zusätzliche Behindertentoilette auf dem Katschhof aufgebaut. Nach grober Schätzung des Veranstalters sind über 90 % der Weihnachtsmarktstände barrierefrei zu erreichen. Nach Angaben des Veranstalters des Weihnachtsmarktes wird bei im Einzelfall nicht barrierefreien Ständen das Personal angewiesen, betroffenen Besuchern des Aachener Weihnachtsmarktes, wenn notwendig und gewünscht, Hilfestellungen anzubieten. 3. Welche dieser Möglichkeiten nutzt sie? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 2. verwiesen. 4. Sieht die Verwaltung Möglichkeiten für einen offensiven Umgang mit dem Thema barrierefreier Weihnachtsmarkt, nach dem Beispiel anderer Städte? Dem Veranstalter des Weihnachtsmarktes wird vorgegeben, das Thema Barrierefreiheit bei der Planung und dem Aufbau der zukünftigen Weihnachtsmärkte noch stärker zu berücksichtigen sowie auf seiner Website zum Weihnachtsmarkt in Zukunft auf dieses Thema einzugehen und allen Interessierten die Maßnahmen unmittelbar zu erläutern. Stellungnahme zur Ratsanfrage des Ratsherrn Boris Linden vom 17.1.2017 ‐ Hallenplanungen 1. Jahresabschlussinterviews und Neujahrsempfänge bieten die Möglichkeit, eine Vorausschau auf Themen des kommenden Jahres und einen Einblick in die persönlichen Einschätzungen zu geben. Alle Sachstände finden Sie in den Protokollen bereits stattgefundener Sitzungen. Alles Weitere wird dann in die Sitzungen des Jahres 2017 eingebracht, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. 2. Die Rahmenplanung Sportpark Soers ist ebenso wenig ein Geheimnis wie die in vielen Sitzungen des Beirates Eurogress angemahnten Erweiterungsbedarfe. Ob und wann der ALRV seine Halle erneuert, liegt nicht in unserer Hand. Wir haben jedoch ein Interesse daran, dies in die Planungen unserer Projekte mit einzubeziehen, um die Abdeckung verschiedener Bedarfe bestmöglich sicher zu stellen. Erste Gespräche hierzu haben bereits stattgefunden, jedoch noch ohne die für eine politische Beratung notwendigen Konkretisierungen. 3. Die Sporthalle könnte für Schulsport (insbesondere Berufskollegs), Hochschulsport, Vereine sowie ergänzend für Veranstaltungen, die einem Sportbodenbelag nicht abträglich sind, genutzt werden, aber eine Festlegung hierzu ist noch nicht erfolgt. Für Kongress‐ und Eventzwecke ist die Nutzung eindeutig, aber die Frage der Verortung noch zu diskutieren, und beim ALRV ist zu klären, welche Events über Reitsportereignisse hinaus dort möglich sein sollen. Mit dem Ratsantrag vom 10. Januar zum „Gesamtkonzept Immobilienentwicklung“ haben die Koalitionsfraktionen den Weg einer ganzheitlicheren Betrachtung solcher Immobilienentwicklungen angestoßen. Die weitere Beratung erfolgt auf dieser Grundlage. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Piratenfraktion im Rat der Stadt vom 20.10.2016; Entwicklung der Elternbeiträge für Kita/Tagespflegeangebote in Aachen Die vorgenannte Ratsanfrage korrespondiert scheinbar mit der im Vorfeld bereits zur gleichen Thematik allerdings für den Bereich der Offenen Ganztagsschulen- an die Verwaltung gerichtete und beantwortete Ratsanfrage vom 13.10.2016. Trotz des erneuten Gesprächsangebotes an die Piratenfraktion konnte die Anfrage nicht weiter konkretisiert werden, so dass seitens FB 45 wie folgt Stellung genommen wird: Frage 1) In welchem Umfang haben sich die Elternbeiträge im KiTa-Jahr 2015/2016 im Vergleich zum KiTa-Jahr 2014/2015 geändert? Nennen Sie bitte den Betrag um den sich die Einnahmen erhöht oder gesenkt haben. Die Verwaltung könnte hierzu nur vorläufige Ergebnisse übermitteln. Die endgültigen Werte für das Kindergartenjahr 2015/2016 werden nach erfolgter nachgelagerter Einkommensüberprüfung aller Elternbeitragspflichtigen voraussichtlich erst Mitte 2017 vorliegen. Bis dahin können sich noch erhebliche Veränderungen ergeben. Unter Bezugnahme auf das im Kontext zur Offenen Ganztaggrundschule (OGS) am 07.11.2016 geführte Gespräch zur vorausgehenden Ratsanfrage würde die Verwaltung daher Mitte 2017 die entsprechenden Werte erheben und übermitteln. Frage 2) Wie hat sich die Anzahl der Beitragszahler der geänderten Einkommensstufen 6,7 und 8 im KiTa-Jahr 2015/2016 im Vergleich zur Einkommensstufe aus dem KiTa-Jahr 2014/2015 entwickelt? Auch hierzu werden unter Verweis auf die Antwort zur Frage 1 die endgültigen Zahlen erst nach erfolgter nachgelagerter Einkommensüberprüfung Mitte 2017 vorliegen. Die Verwaltung wird zu diesem Zeitpunkt auswerten, wie sich die Fallzahlen in welcher Einkommensstufe verteilen und die entsprechenden Ergebnisse übermitteln. Frage 3) Wie hat sich die Auslastung der KiTa/Tagespflegeangebote nach Erhöhung der Elternbeiträge und der Änderungen der Beitragsstruktur geändert? Schlüsseln Sie diese nach KiTa-Jahr, Art (KiTa bzw. Tagespflege) und Auslastung in Prozent auf. Für den Bereich der Kindertagesstätten ist eine Auswertung im angefragten Umfang und Differenzierung nicht möglich, da diese Informationen der Verwaltung nicht vorliegen bzw. aufgrund der systemischen Bedingungen auch nicht zu ermitteln sind. Der Kindertagesstättenentwicklungsplan und die darauf basierende Anmeldung zur Förderung beim Landesjugendamt bilden nur einen finanztechnischen Rahmen, wie das kommende Kindergartenjahr gefördert wird. Die tatsächliche Belegung und „Bewirtschaftung“ der Plätze erfolgt im laufenden Kindergartenjahr sehr dynamisch und weicht häufig vom eigentlichen Kindertagesstättenbedarfsplan ab. So kann es zu Überbelegungen (im Rahmen der Betriebserlaubnis), Absenkungen aufgrund von Aufnahmen von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf oder veränderte Inanspruchnahme von Betreuungskorridoren kommen. Weiterhin findet die Aufnahme im kompletten KiTa-Jahr auch unterjährig statt, ebenso wie mögliche Abmeldungen von der Kindertagesstätte. Aufgrund der sehr dynamischen und variablen Entwicklung der tatsächlichen Belegung von Kindertagesplätzen ist es daher nicht möglich die angefragten Daten zu ermitteln bzw. geben die vorhandenen Systeme zur Abrechnung der Fördermittel diese Informationen nicht her. Auch für den Bereich der Kindertagespflege liegen der Verwaltung die angefragten Daten und Informationen nicht vor. Zum einen muss hier unterschieden werden zwischen der öffentlich geförderten Kindertagespflege und der rein privatrechtlichen Kindertagespflege. Darüber hinaus verändert sich das Tagespflegeangebot im Laufe des Jahres durch hinzukommende, wegfallende oder auch im Betreuungsumfang veränderte Tagespflegestellen. Weiterhin müsste unterschieden werden zwischen der reinen Inanspruchnahme eines Tagespflegestellenplatzes bzw. des in Anspruch genommenen Stundenpotentials (mögliche angebotene Stundenzahlen versus tatsächlich in Anspruch genommene Stundenzahlen). Diese Informationen liegen der Verwaltung nicht vor und könnten aufgrund der wechselnden Angebote der Kindertagespflegestellen einerseits und des ebenfalls sehr dynamischen Prozesses der Inanspruchnahme im laufenden KiTa-Jahr andererseits auch nicht generiert werden. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsherren Markus Mohr und Wolfgang Palm (Ratsgruppe „Allianz für Aachen“) vom 29.Dezember 2016 Thema: „Kosten für private Sicherheitsdienstleister im Auftrag der Stadt Aachen“ Der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: Frage 1: Wie hoch lagen seit dem 01. Januar 2015 die Kosten für private Sicherheitsdienstleister, die im Auftrag der Stadt Aachen an den im Stadtgebiet liegenden Flüchtlingsunterkünften tätig waren, bzw. tätig sind? Wie hoch werden die Kosten voraussichtlich im Jahr 2017 sein? Bitte gliedern sie nach Jahren auf. Stellungnahme der Verwaltung: In 2015 sind Kosten i.H.v. 307.148,79 € für private Sicherheitsdienstleister entstanden. In 2016 sind Kosten i.Hv. 1.358.539,35 € für private Sicherheitsdienstleister entstanden. In 2017 werden voraussichtlich Kosten i.H.v. 1.200.000,00 € für private Sicherheitsdienstleister entstehen. Frage 2: Wie viele Sicherheitsdienstleister wurden seit dem 01.Januar 2015 von der Stadt Aachen beauftragt? Bitte schlüsseln Sie auf nach Dienstleistungsunternehmen und dem jeweils auf ihn entfallenden Auftragsvolumen. Stellungnahme der Verwaltung: Ab 2015 war bis zum 31.05.2016 die Firma Matrix für die Stadt Aachen tätig. Vier Unterkünfte wurden bis 30.04.2016 betreut. Im Mai 2016 wurden drei Unterkünfte betreut. Ab dem 01.06. ist bis heute die Firma RAD für die Stadt Aachen tätig. RAD betreut bis heute drei Unterkünfte. Frage 3: Zu wie vielen Konfliktereignissen kam es in den Aachener Flüchtlingsunterkünften seit dem 01.Januar 2015 bei denen das dort eingesetzte Sicherheitspersonal deeskalierend einschreiten musste und wie oft musste dabei auf physische Zwangsmittel zurückgegriffen werden? Bitte gliedern sie nach Möglichkeit nach Jahren und Monaten auf. Stellungnahme der Verwaltung: Es kam bisher zu keinem Ereignis in Aachen bei dem ein Sicherheitsmitarbeiter physisch einwirken musste. Die Stadt Aachen verfügt über große Erfahrung in der Führung von Übergangsheimen. Es gab bisher äußerst selten den Bedarf deeskalierend seitens des Sicherheitspersonals einzugreifen. Vielmehr ist hervorzuheben, dass alle bisherigen Erfahrungswerte mit Konflikten bei weitem unterschritten werden. Frage 4: Wie viele Aktivitäten, die zur Intervention des Sicherheitspersonals führten, haben sich seit 2015 gegen die Aachener Flüchtlingsunterkünfte, bzw. gegen die dort stationierten Personen ereignet. Bitte gliedern sie nach Möglichkeit nach Jahren und Monaten auf. Stellungnahme der Verwaltung: Es haben vereinzelt Aktivitäten gegen die städtischen Unterkünfte, in denen geflüchtete Menschen untergebracht sind stattgefunden. Hierüber wurde keine Dokumentation vorgenommen. Frage 5: Wie oft wurde seit 2015 die Polizei im Zuge von Konflikten innerhalb der Flüchtlingsunterkünfte verständigt, bzw. wie viele Polizeieinsätze fanden im genannten Zeitraum dortselbst statt? Bitte gliedern sie nach Möglichkeit nach Jahren und Monaten auf. Stellungnahme der Verwaltung: Eine solche Dokumentation über erfolgte Polizeieinsätze existiert nicht. Einsätze der Polizei im Zusammenhang mit städtischen Unterkünften, in denen geflüchtete Menschen untergebracht sind, können u.a. auch durch Benachrichtigung privater Dritter erfolgen, dies ist für die Verwaltung nicht erkennbar. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsherren Markus Mohr und Wolfgang Palm (Ratsgruppe „Allianz für Aachen“) vom 29.Dezember 2016 Thema: „Situation von Krätzefällen an Aachener Kindertagesstätten und Grundschulen“ Die Fachbereiche Kinder, Jugend und Schule und Wohnen, Soziales und Integration nehmen zu den Fragen wie folgt Stellung: Frage 1: Wie viele Fälle von Krätze sind seit dem 01.012015 in Aachen bekannt, bei denen es sich bei den Betroffenen um „Flüchtlinge“ handelte, bzw. handelt? (Bitte gliedern sie die Fallzahlen nach Möglichkeit entsprechend der Monate auf. Stellungnahme der Verwaltung: In den vergangenen beiden Jahren wurden dem Sozialdienst in den städtischen Übergangsheimen für Flüchtlinge insgesamt 14 Fälle bekannt, in denen eine untergebrachte Person an Krätze erkrankt war. Frage 2: In welchen Flüchtlingsunterkünften im Stadtgebiet kam es seit dem 01.01.2015 zu Krätzefällen? Stellungnahme der Verwaltung: Die insgesamt 14 Erkrankungen sind in sechs verschiedenen Einrichtungen aufgetreten. Frage 3: Welche KiTas und welche Kindergärten in Aachen verzeichneten im Jahr 2016 wie viele Fälle von Krätze und wie viele „Flüchtlingskinder“ werden in den jeweiligen Einrichtungen betreut? (Bitte nennen Sie die jeweilige Einrichtung, die sie betreffende Anzahl von Krätzefällen und die Anzahl der aktuell in ihr betreuten Kinder „geflüchteter“ Personen.) Stellungnahme der Verwaltung: Fälle von Krätze sind im Bereich der KiTas im Jahr 2016 nicht bekannt geworden. Frage 4: An welchen Aachener Grundschulen sind im Zeitraum ab dem 01.01.2015 Krätzefälle bekannt geworden und um wie viele Fälle handelte bzw. handelt es sich jeweils? Wie viele Kinder mit „Fluchthintergrund“ sind an der jeweiligen Grundschule gemeldet? Stellungnahme der Verwaltung: Fälle von Krätze sind im Bereich der Grundschulen im Jahr 2016 nicht bekannt geworden. 1 Frage 5: Welche Bedeutung hat nach Einschätzung der Verwaltung die Stationierung von sogenannten „Flüchtlingen“ in Aachen in Bezug auf die steigenden Krätzefälle? Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung kann die Anfrage bezüglich der Formulierung Stationierung von sogenannten „Flüchtlingen“ nicht verstehen. Es ist nicht bekannt, ob die Anzahl der Krätzefälle insgesamt in den letzten 2 Jahren gestiegen ist. Angesichts der Gesamtzahl der untergebrachten Flüchtlinge (Stand 31.12.2016 2.333 Personen) wird einer Anzahl von 14 Erkrankungen über einen Zeitraum von 2 Jahren seitens des FB 56 keine besondere Bedeutung beigemessen. 2