Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
244772.pdf
Größe
2,0 MB
Erstellt
17.01.17, 12:00
Aktualisiert
07.02.17, 09:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Feuerwehr
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 37/0028/WP17
öffentlich
17.01.2017
FB 37/300
Beratung und Genehmigung der Anpassung 2016 des
Rettungsdienstbedarfsplans 2014-2018 der Stadt Aachen zur
Durchführung des Rettungsdienstes
Beratungsfolge:
TOP: 4
Datum
Gremium
Kompetenz
07.02.2017
22.02.2017
AUK
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Anpassung 2016 zum Rettungsdienstbedarfsplan 20142018 der Stadt Aachen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt die Genehmigung der
Anpassung 2016 zum Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Aachen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Anpassung 2016 zum Rettungsdienstbedarfsplan 2014-2018 der Stadt
Aachen.
Vorlage FB 37/0028/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.01.2017
Seite: 1/6
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Nach Beschlussfassung des fortgeschriebenen Bedarfsplanes werden diejenigen Leistungen im
Rahmen der Mitwirkung nach § 13 RettG NRW öffentlich ausgeschrieben bzw. neu vergeben, die
nicht vom Rettungsdienstträger als hoheitliche Aufgabe selbst wahrgenommen werden.
Zum Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt eine neue Gebührenkalkulation, die mit den Verbänden
der Krankenkassen wiederum zu verhandeln ist (mit der Zielsetzung der 100/%igen Kostendeckung),
bevor die neue Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes in der Stadt Aachen
durch den Rat beschlossen wird.
Vorlage FB 37/0028/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.01.2017
Seite: 2/6
Erläuterungen:
Nach §12(5) des Rettungsdienstgesetzes NRW (RettG NRW) ist der Bedarfsplan kontinuierlich, unter Beteiligung
der Verbände, zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle fünf Jahre, zu ändern.
Die vorliegende Anpassung 2016 des Bedarfsplanes 2014-2018 ist die 1. Anpassung der 8. Neufassung der
Organisationsbeschreibung des Rettungsdienstes der Stadt Aachen.
Die Notwendigkeit der Anpassung ergibt sich aus zwei grundlegenden Tatbeständen. Zum einen werden die im
Bedarfsplan festgelegten Qualitätsparameter nicht mehr erreicht, wodurch die Sicherstellung eines leistungsfähigen Rettungsdiensts gefährdet ist. Zum anderen ergeben sich durch die Neufassung des RettG NRW und
durch die Einführung des Berufsbildes des Notfallsanitäters im Notfallsanitätergesetz (NotSanG) Anpassungsnotwendigkeiten.
Notfallrettung mit Rettungstransportwagen
Die Bemessung der Rettungswagen für die Notfallrettung im aktuell gültigen Bedarfsplan basiert auf
Einsatzzahlen aus dem Jahre 2011. Grundlage hierfür waren 22.984 Einsätze, im Jahre 2015 wurden bereits
26.864 Einsätze durch Rettungswagen im Stadtgebiet Aachen bedient. Dies ist eine Steigerung von 16,9%.
Besonders gravierend ist hierbei ein deutlicher Anstieg an Sekundärverlegefahrten zwischen medizinischen
Einrichtungen. Der aktuell gültige Bedarfsplan legt hierbei 953 Einsätze zu Grunde, die in Bezug auf die
Einsatzdauer einem Primäreinsatz gleichgestellt sind. Im Jahre 2015 wurden bereits 1.688 Sekundärverlegungen
durch Rettungswagen durchgeführt, in 2016 waren es 2.067. Eine detaillierte Auswertung aus dem Jahre 2014
hat zudem ergeben, dass lediglich 19% der Sekundärverlegeeinsätze in der Einsatzdauer einem Primäreinsatz
gleichzustellen sind. 79% der Einsätze dauern deutlich länger, wodurch die Verfügbarkeit der Einsatzmittel
gravierend sinkt. Bedingt durch die hohe Auslastung wird das im Bedarfsplan festgeschriebene Ziel verfehlt, in
90% der Fälle ein Rettungsmittel nach 8 Minuten an der Einsatzstelle zu haben. 2016 wurde dies nur in 77,9%
der Fälle erreicht.
Maßnahmen:
Zur Verstärkung der Notfallrettung im Aachener Süd-Westen und zur Verstärkung des
Bereiches der Sekundärverlegungen werden zwei weitere Rettungswagen im Tagesdienst mit
einer wöchentlichen Vorhaltung von 84 Stunden (Mo-So jeweils 12 Std.) in Dienst genommen.
Zur Verstärkung der Notfallrettung in der Aachener Innenstadt wird das im Dienst befindliche
Mehrzweckfahrzeug außer Dienst genommen und durch einen vollwertigen Rettungswagen
ersetzt (siehe hierzu auch Abschnitt Krankentransportdienst). Dieser steht mit einer
wöchentlichen Vorhaltung von 168 Std. (Mo-So jeweils 24 Std.) zur Verfügung. Für den
Aachener Norden wird auf der Feuer- und Rettungswache 3 ein Spitzenbedarfsrettungswagen
in Dienst genommen, welcher im Bedarfsfall durch Brandschutzpersonal besetzt wird. Alle
Fahrzeuge verfügen über eine telemedizinische Ausstattung für den Telenotarzt. Zur weiteren
Spitzenbedarfsdeckung werden die Stundenkontingente der vertraglich vereinbarten
Spitzenbedarfsrettungswagen angepasst.
Zur technischen Reserve werden zwei Reserve-Rettungswagen mit einem telemedizinischen
System teilausgestattet.
Notärztliche Versorgung in der Notfallrettung
Bei der notärztlichen Versorgung von Primäreinsätzen zeigt die Einführung des Telenotarztes die erwünschte
Wirkung. Anders als im allgemeinen Trend, konnten die Einsatzzahlen hier weitestgehend stabil gehalten
werden. Ein Nachsteuerungsbedarf besteht bei den Sekundärverlegungen. Die im Bedarfsplan vorgesehenen
257 Sekundärverlegungseinsätze mit Notarztbegleitung stiegen bis 2015 auf 958 Einsätze an. Hiervon konnten
Vorlage FB 37/0028/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.01.2017
Seite: 3/6
305 durch den Telenotarzt abgewickelt werden, so dass 653 Einsätze durch einen Notarzt persönlich begleitet
wurden. Für das Jahr 2016 waren es 1.001 Einsätze, die durch einen Notarzt persönlich begleitet werden
mussten. Diese Einsätze wurden bisher weitestgehend durch dienstfreie Notärzte auf Honorarbasis abgewickelt.
Die Entwicklung der Einsatzzahlen rechtfertigt dieses Verfahren in Gänze jedoch nicht mehr, da eine zeitgerechte
Sicherstellung der Transporte gefährdet ist. So mussten bereits mehrere Patientenverlegungen auf Grund der
Nichtverfügbarkeit eines Notarztes auf andere Tage verschoben werden.
Maßnahme:
Zur Sicherstellung der notärztlichen Versorgung bei Sekundärverlegungen wird zukünftig ein
Verlegenotarzt mit einer wöchentlichen Vorhaltung von 42 Stunden (Mo-Fr jeweils 8,4 Std.)
vorgehalten.
Krankentransportdienst
Im Bereich des Krankentransportes wurde die im Bedarfsplan prognostizierte Einsatzzahl von 13.000 Einsätzen
leicht überschritten. Ein deutlicher Anstieg erfolgte jedoch bei der durchschnittlichen Einsatzdauer. Diese stieg
von 67,2 Minuten um 20,5% auf 81 Minuten an. Zudem ist eine deutliche Zunahme an Infektionstransporten mit
zeitintensiven Wiederherstellungsvorgängen zu verzeichnen. Die Auslastung der Krankentransportfahrzeuge lag
im Jahre 2015 rein durch Einsatz- und Desinfektionszeiten bereits bei 93%. Notwendige betriebsbedingte Rüstund Fahrzeiten, Bereitschaftszeiten sowie gesetzlich vorgeschriebene Pausenzeiten der Mitarbeiter sind hierbei
nicht enthalten. Das im Jahre 2014 etablierte Mehrzweckfahrzeug hat sich in der Form nicht behauptet. Der
Einsatz in der Notfallrettung ist auf Grund des Fahrzeugkonzeptes nur bedingt möglich. Zudem ist das Fahrzeug
im Bereich des Krankentransportes voll ausgelastet. Mit der Anpassung 2016 wird von diesem Konzept wieder
Abstand genommen.
Maßnahmen:
Zur Kompensation des weggefallenen Mehrzweckfahrzeuges im Bereich des
Krankentransportes erfolgt die Indienstnahme eines Krankentransportwagens mit einer
wöchentlichen Vorhaltung von 168 Stunden (Mo-So jeweils 24 Std.). Darüber hinaus wird ein
weiterer Krankentransportwagen mit einer wöchentlichen Vorhaltung von 40 Stunden (Mo-Fr
jeweils 8 Std.) vorgehalten. Die Dienstzeiten der bereits vorhandenen vier
Krankentransportwagen werden insgesamt um 85 Stunden pro Woche ausgeweitet.
Besondere rettungsdienstliche Versorgungslagen
Zur Sicherstellung einer rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Einsatzlagen (u.a. Bedarfsspitzen,
Sondereinsätze, Massenanfälle von Verletzten/Erkrankten) wird bei der Feuerwehr Aachen eine Sonder-EinsatzGruppe Rettungsdienst etabliert.
Umsetzung des RettG NRW in Verbindung mit dem Notfallsanitätergesetz
Zum 01.01.2014 ist das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) als Berufszugangsgesetz auf Bundesebene in Kraft
getreten, welches die Ausbildung zum Notfallsanitäter und die Nachqualifizierung von Rettungsassistenten zu
Notfallsanitätern regelt. Auf Basis der darin enthaltenden Ermächtigungsgrundlage wurde eine Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) am 16.12.2013 im
Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Zudem ist am 01.04.2015 das Rettungsdienstgesetz Nordrhein-Westfalen
(RettG NRW) in Kraft getreten, welches die Besetzung von Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeug mit je
einem Notfallsanitäter ab dem 01.01.2027 einfordert. Gemäß § 32 NotSanG gelten für Rettungsassistentinnen
und Rettungsassistenten bestimmte Vorschriften, um als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter tätig werden zu
können. Hierzu gehört, u.a. dass Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, die mindestens eine
dreijährige Tätigkeit nachweisen können, vor Ablegen der staatlichen Ergänzungsprüfung eine Teilnahme an
Vorlage FB 37/0028/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.01.2017
Seite: 4/6
einer weiteren Ausbildung von 480 bzw., dass diejenigen, die weniger als drei Jahre in ihrem Beruf tätig waren,
an einer weiteren Ausbildung von 960 Stunden teilzunehmen haben. Diese Ergänzungsprüfung kann nur bis zum
31.12.2020 abgelegt werden. Anschließend besteht nur noch die Möglichkeit der dreijährigen Vollausbildung.
Maßnahmen:
Beim Rettungsdienst der Stadt Aachen sind aufgrund der derzeitigen Fahrzeugvorhaltung
(Stand 01.04.2016) insgesamt mind. 191,5 Stellen zur bedarfsgerechten Fahrzeugbesetzung
erforderlich. 139,8 dieser Stellen bedürfen der Qualifikation Notfallsanitäter. Weiter 48
Notfallsanitäter sind für die Sicherstellung der Landeskonzepte erforderlich. Somit werden für
die Sicherstellung des Rettungsdienstes der Stadt Aachen sowie der Landeskonzepte
insgesamt ca. 190 Notfallsanitäter benötigt. Zur Erreichung dieses Qualifikationsbedarfs wird
mit der Nachqualifizierung und Vollausbildung sowie der Durchführung von Ergänzungs- und
Vollprüfungen der unterschiedlichen Fallgruppen bei der Berufsfeuerwehr sowie den beteiligten
Hilfsorganisationen begonnen.
Die Kosten der Notfallsanitäterausbildung gelten gemäß §14 Absatz (3), Satz 1 RettG NRW als Kosten des
Rettungsdienstes.
Qualitätsmanagement
Der Rettungsdienst wird gemäß Aktualisierung des Rettungsdienstgesetztes NRW (Fassung vom 01.04.2015) –
siehe § 7 Abs. 3 des RettG NRW - in medizinischen Belangen und Angelegenheiten des Qualitätsmanagements
von einer Ärztlichen Leitung Rettungsdienst geleitet und überwacht. Gemäß § 7 a Abs. 2 hat die Stadt Aachen
darauf hinzuwirken, dass geeignete Qualitätsmanagementstrukturen geschaffen werden, welche unter Mitwirkung
aller Beteiligten anhand einer differenzierten Datenerfassung und -auswertung eine regelmäßige Analyse der
Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität des Rettungsdienstes ermöglichen sollen, um daraus etwaige
Verbesserungen zu ermitteln und deren Umsetzung zu realisieren.
Maßnahme:
Zum besseren Qualitätsmanagement des Rettungsdienstes und zur Umsetzung der neuen
gesetzlichen Anforderungen zum Qualitätsmanagement nach § 7 RettG NRW wird eine
Auswertesoftware für Qualitätsparameter des Rettungsdienstes beschafft. In diesem
Zusammenhang wird auch das aktuelle Dokumentationsverfahren im Rettungsdienst überprüft.
Zusammenfassung:
Die Mehrzweckfahrzeug-Besatzung erhält anstelle des Krankentransportwagens (KTW)Typ B den
Fahrzeugtyp Rettungswagen (RTW) (mit telemedizinischer Ausstattung) im Wachgebiet 6 mit einer
wöchentlichen Vorhaltung von 168 Std. (Mo-So)
Indienstnahme eines zusätzlichen Tagdienst-RTW (mit telemedizinischer Ausstattung) im Wachgebiet 2
mit einer wöchentlichen Vorhaltung von 84 Std. (Mo-So)
Indienstnahme eines zusätzlichen Tagdienst-RTW (mit telemedizinischer Ausstattung) zur
Kompensation der angestiegenen Sekundärverlegungen mit einer wöchentlichen Vorhaltung von 84 Std.
(Mo-So)
Indienstnahme eines Spitzenbedarfs-RTW (mit telemedizinischer Ausstattung) im Wachgebiet 3 mit 168
Std. pro Woche, bedarfsbesetzt durch Personal des Brandschutzes
Vergabe eines neuen Kontingentes zur Spitzenbedarfsabdeckung je SET-RTW an die beteiligten
Hilfsorganisationen mit je 168 Std. pro Woche bei prognostisch deutlich geringerer Inanspruchnahme.
Vorlage FB 37/0028/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.01.2017
Seite: 5/6
Teilausstattung von zwei RTW der Werkstattreserve mit den fest verbauten Systemkomponenten des
Telenotarztsystems.
Vorhaltung eines Verlegenotarztes mit einer wöchentlichen Vorhaltung von 42 Std. (Mo-Fr)
Die wegfallende Vorhaltung im Krankentransport durch den Wegfall des Mehrzweckfahrzeuges erfordert
die Indienstnahme eines 24-Stunden-KTW mit einer KTW-Besatzung nach RettG NRW (168 Std. pro
Woche, Mo-So)
Ausweitung der KTW Vorhaltung um 85 Std. pro Woche, verteilt auf vier Grundbedarfs-KTW
Indienstnahme eines weiteren Grundbedarfs-KTW mit einer wöchentlichen Vorhaltung von 40 Std. (MoFr)
Etablierung einer Sonder-Einsatz-Gruppe Rettungsdienst bei der Berufsfeuerwehr Aachen
Beginn der Nachqualifizierung und Vollausbildung zum Notfallsanitäter
Beschaffung einer Auswertesoftware zur Auswertung von Qualitätsparametern des Rettungsdienstes
Zu den Ergebnissen des Beteiligungsverfahrens wird in der Ausschusssitzung mündlich berichtet.
Anlage/n:
1. Detaillierte Beschreibung der Einzelmaßnahmen
2. Entwurf des angepassten Bedarfsplans
3. Darstellung der Ausrückebereiche mit Erklärungen
Vorlage FB 37/0028/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 24.01.2017
Seite: 6/6
2.6
Anpassung der notärztlichen Versorgung für den Zeitraum 2017 - 2018
Mit dem aktuellen Rettungsdienstbedarfsplan wurde die Vorhaltung des 2. Notarzteinsatzfahrzeugs (NEF) auf eine
vollständige Vorhaltung auf der Hauptfeuerwache umgestellt.
Im Konsens mit den Kostenträgern wurde nach erfolgtem Ratsbeschluss am 01.04.2014 mit der Implementierung des
Telenotarzt (TNA) - Systems als Ergänzung zum konventionellen Notarztsystem gestartet. Schrittweise wurden
Rettungswagen (RTW) telemedizinisch ausgerüstet, das Rettungsdienstpersonal intensiv geschult und ab 01.07.2014
die TNA-Zentrale 24-stündig durch einen hoch qualifizierten Notfallmediziner besetzt.
Seit dem 01.03.2015 kann von einem Vollausbau gesprochen werden, da alle regelhaft besetzten RTW mit dem
TNA-System ausgestattet sind.
Bereits im 1. Quartal 2015 konnte bei hoher Ausbaustufe des Telenotarztsystems ein Trend zu abnehmenden
Einsatzzahlen für NEF gesehen werden. Die Notarztquote (Anteil der RTW-Einsätze mit Notarztbeteiligung
NEF/RTH) reduzierte sich von vormals 36% auf nun ca. 23%. Diese Quote entspricht ca. der Hälfte der
bundesdurchschnittlichen Notarztquote von 44% (Bundesanstalt für Straßenwesen 2015).
Nach erstmaliger Einführung eines einheitlichen Notarztindikationskatalogs hat sich dieser Trend im April und Mai
2015 weiterhin bestätigt, so dass die Vorhaltung von zwei festbesetzten 24-Stunden-NEF und einem Telenotarzt als
vollständig bedarfsgerecht für den Primäreinsatzbereich und Notfallverlegungen anzusehen ist.
Der sinkende Bedarf an Nachbarschaftshilfe im Rettungsdienstbereich der Stadt Aachen zur Abdeckung von
Bedarfsspitzen verdeutlicht ebenfalls die bedarfsgerechte Vorhaltung an NEF.
Im Sekundärtransportbereich hingegen bestehen Kapazitätsengpässe: Der Anteil der Notärztlich begleiteten
Verlegungen stieg im Vergleich zum Referenzjahr um 273% an, wobei ein Drittel dieser Verlegungen bereits durch
den Telenotarzt bedient werden kann. Dies ist zum einen auf die Spezialisierung der Versorgungseinrichtungen,
insbesondere Uniklinik mit ausschließlich dort möglichen Behandlungsmöglichkeiten und daraus resultierenden
Interhospital-Transporten zurückzuführen.. Zum anderen ist dies das Ergebnis inzwischen funktionierender
überregionaler Versorgungsnetzwerke (z.B. TraumaNetzwerk®, Schlaganfall-Netzwerk), die einen frühen Rücktransport vom Maximalversorger Uniklinik in heimatnahe Krankenhäuser oder frühzeitig in spezialisierte, auch weiter
entfernte Reha-Einrichtungen bedingen.
Die drastisch erhöhte Anzahl an zwingend notärztlich begleiteten Sekundärtransporten, speziell auch durch einen
Maximalversorger im Stadtgebiet, führt zu deutlichen Schwierigkeiten diese mit Notärzten im Sinne einer
Spitzenbedarfsabdeckung durch den Verein Notärzte im Rettungsdienst Aachen e.V. abzudecken. Die vorliegenden
Einsatzzahlen erlauben an dieser Stelle nicht mehr die reine Vorhaltung eines Spitzenbedarfs.
Vor diesem Hintergrund ist folgende Änderung der Rettungsmittelvorhaltung vorgesehen:
Vorhaltung eines Verlegenotarztes mit einer wöchentlichen Vorhaltung von 42 Std. (Mo-Fr)
Mindestanforderung: Erfüllung des Mindeststandards für Notärzte im Rettungsdienst der Stadt Aachen und
Zusatzqualifikation DIVI-Intensivtransportkurs.
1
3.8
Anpassung der Notfallrettung mit Rettungswagen für den Zeitraum 2017 - 2018
Im Jahre 2015 erfolgte eine Anpassung der Ausrückebereiche des Rettungsdienstes. Diese Maßnahme diente zur
Optimierung des Zielerreichungsgrades der bedarfsplanmäßigen Hilfsfristen. Diese konnte in den alten Zuschnitten
nicht mehr erreicht werden. Zudem war eine Lokalisation von Bedarfsbereichen nicht zielgerichtet möglich.
Durch die Neugliederung wurden sieben Ausrückebereiche im Stadtgebiet festgelegt. Jedem Ausrückebereich ist
eine Rettungswache als Primärwache zugeordnet.
Im Zuschnitt der neuen Ausrückegebiete wurden die Hilfsfristen erneut ausgewertet. Das im Bedarfsplan
festgeschriebene Leistungsniveau kann auch nach der Neugliederung dieser Ausrückebereiche nicht erreicht
werden. Der Zielerreichungsgrad lag im ersten Halbjahr 2016 gesamtstädtisch bei 76,9 % und weicht damit um 13,1
Prozentpunkte vom bedarfsplanmäßigen Zielerreichungsgrad ab. Gründe hierfür sind die steigenden Einsatzzahlen in
der Primärrettung, die der nachfolgenden Tabelle detailliert zu entnehmen sind.
Veränderung
Einsatzzahlen-
2011
Entwicklung
2012 2013 2014
2015
prozentual
2011 zu 2015
Notfallrettung (RTW)
22.031
inkl. Verlegungen
22.984
24.172
24.110
26.650
inkl. Nachbarschaftshilfe
Notarztdienst (NEF)
7.672
inkl. arztbegleiteter Verlegung
7.898
8.035
8.304
8.475
inkl. Nachbarschaftshilfe
Krankentransport (KTW)
12.024
12.756
11.232
12.513
inkl. Nachbarschaftshilfe
25.176
+ 14,3 %
26.864
+16,9 %
27.381
+ 19,1 %
7.162
- 6,6 %
8.008
+ 1,4 %
8.525
+ 7,9 %
13.012
+ 8,2 %
13.130
+ 9,2 %
Entwicklung der Einsatzzahlen vom Referenzjahr 2011 zu 2015.
Darüber hinaus ist eine Zunahme an Infektionstransporten mit deutlich höheren Wiederherstellungszeiten nach dem
Patiententransport sowie die enorme Zunahme an Verlegefahrten mit langen Transportstrecken (siehe hierzu auch
Punkt 3.8.2) zu verzeichnen.
Infektionstransporte RTW
500
453
399
400
288
300
200
143
100
0
Einsätze
1. Halbjahr 2015
1. Halbjahr 2016
2015
2016 (bis Sept)
Entwicklung der Infektionstransporte mit RTW 2015 bis einschließlich September 2016.
Auf Grund der oben beschriebenen Entwicklungen werden die nachfolgenden Anpassungen in der
Rettungsmittelvorhaltung erforderlich.
2
3.8.1 Notfallrettung (Primärtransporte) mit Rettungswagen im Grundbedarf
Wie einleitend aufgezeigt wurde, wird das Schutzziel, differenziert nach Ausrückebereichen aktuell zum Teil deutlich
verfehlt. Eine Anpassung der Rettungsmittelvorhaltung ist zwingend erforderlich.
Erstmalig wurde mit dem jetzigen Rettungsdienstbedarfsplan das vom Gutachter empfohlene Konzept des
Mehrzweckfahrzeugs eingeführt. Dazu wird ein KTW Typ B, besetzt mit einer RTW-Besatzung nach RettG NRW, im
24-Stunden-Dienst vorgehalten. Nach Analyse der Einsatzzahlen für die Jahre 2014 und 2015 lässt sich folgendes
feststellen: Der überwiegende Einsatz für Krankentransporte (> 90%) dieses nahezu komplett ausgelasteten
Fahrzeugs erweist sich als nicht wirtschaftlich, wenn diese mit einer RTW-Besatzung erfolgen. Für Notfalleinsätze
steht das Fahrzeug auslastungsbedingt nicht zur Verfügung.
Zur Indienstnahme eines zusätzlichen Innenstadt-RTW soll die Besatzung des Mehrzweckfahrzeuges ein reines
RTW-Fahrgestell erhalten und in der Notfallrettung eingesetzt werden. Die aktuellen Bedarfslücken in der
Notfallrettung können so zum Teil kompensiert werden.
Zur Zielerreichung im Wachgebiet 2 und nachrangig 7B ist die Inbetriebnahme eines weiteren Tagdienst-RTW (Mo.So.) im Wachgebiet 2 erforderlich. Dieser soll an einem bestehenden Standort der Stadt Aachen stationiert werden.
3.8.2 Sekundärtransporte mit Rettungswagen im Grundbedarf
Insbesondere im Sekundäreinsatzbereich (Entlassverlegungen / Interhospitaltransfer) sind sowohl die absoluten
Einsatzzahlen, vor allem aber die zeitliche Auslastung der RTW aufgrund weiter entfernter Transportziele, als auch
der Anteil der notärztlich begleiteten Verlegungen (siehe oben) drastisch angestiegen.
Referenzjahr 2011
Einsatzart
2015
für RD-Bedarfsplan
Veränderung
prozentual
(2011 zu 2015)
Hochrechnung
2016*
Gesamtzahl
RTW-Verlegungen
953
1.688
+ 77%
2.234
davon notärztlich begleitete
Verlegungen (inkl.
Telenotarzt)
257
958
davon 305 mit TNA
+ 273%
1.252
davon 341 mit TNA
Einsatzzahlen Sekundärverlegungen
Die
folgende
Dimensionen
anschaulich,
Graphik
der
dass
*Grundlage: 1. Halbjahr 2016
verdeutlicht
die
Sekundärtransporte.
der
zeitlichen
Sie
Zeitbedarf
zeigt
einer
Sekundärverlegung in keiner Weise mit dem Zeitbedarf
der Primäreinsätze (durchschnittlich 52,2 Min.) zu
vergleichen ist.
Übersicht Einsatzdauern nach Zeitklassen im
Sekundärtransport Jahr 2014
3
Nur 19% der Sekundärtransporte liegen im mittleren Zeitbedarf eines Primäreinsatzes. Somit besteht für 81% der
Sekundärverlegungen ein teilweise erheblich längerer Zeitbedarf als bei durchschnittlichen Primäreinsätzen (12% der
Transporte allein in der Zeitkategorie > 4h). Dies betrifft insbesondere die unerwartet stark angestiegenen notärztlich
begleiteten Verlegungen. Aufgrund der Tatsache, dass diese Sekundärtransporte durch die Rettungsmittel des
Grund- und Spitzenbedarfs absolviert werden, wird dieser aktuell kritisch geschwächt und die Kontingente für
zusätzliche RTW-Stunden (sog. SET-RTW) sind erschöpft.
Zudem können zunehmend Sekundärtransporte nicht mehr zeitgerecht am gleichen Kalendertag durchgeführt
werden, sondern müssen aufgrund von Kapazitätenmangel an RTW um einen bis teilweise zwei Kalendertage
verschoben werden, was zu unnötig verlängerten Krankenhaus- und Intensivstationsverweildauern führt.
In Zukunft ist auch mit weiter ansteigenden Verlegungstransportzahlen zu rechnen. Im 1. Halbjahr 2016 wurden
1.117 Sekundärtransporte durchgeführt, was hochgerechnet zu einer Anzahl an 2.234 Transporten mit RTW führt.
Dies entspricht einer Steigerung um 135% zum Referenzjahr bei zeitgleich deutlich gestiegenen Transportdauern
aufgrund weiter entfernter Transportziele. Hierzu zählen in der Regel täglich Transportziele zu spezialisierten
Frührehabilitationskliniken in Köln, Bonn, Bad Berleburg und Vallendar.
Die zunehmende Spezialisierung im Krankhaus- und Rehabilitationswesen lässt aktuell einen weiteren Anstieg als
wahrscheinlich erachten. Beispielsweise wurde aufgrund der neuen Evidenzlage in der Schlaganfallversorgung im
April 2015 ein „Neurovaskuläres Netzwerk“ in der Region Aachen gegründet mit der Uniklinik RWTH Aachen als
koordinierendes Zentrum. Somit ist alleine für dieses Patientenkollektiv mit einer erhöhten Anzahl an
Sekundärtransporten ins Heimatkrankenhaus oder spezialisierte Rehabilitationseinrichtungen zu rechnen.
Auf Basis der Einsatzzahlen aus dem Jahre 2015, die sich im Trend 2016 bestätigen, ist eine umgehende
Indienstnahme eines weiteren Tagdienst-Rettungswagen (Mo-So) zur Kompensation der angestiegenen
Sekundärtransporte erforderlich.
3.8.3 Notfallrettung mit Rettungswagen im Spitzenbedarf
Die Spitzenbedarfsabdeckung erfolgt, wie im Bedarfsplan festgeschrieben, durch Einsatzkräfte des Brandschutzes
auf den Wachen 1 und 2 und durch sog. SET-RTW der drei beteiligten Hilfsorganisationen.
Zur Zielerreichung im Wachgebiet 3 ist die Indienstnahme eines weiteren Spitzenbedarfs-RTW erforderlich, der im
Bedarfsfall mit Personal des Brandschutzes besetzt wird. Diese Maßnahme ist personalneutral.
Für die SET-RTW der Hilfsorganisationen wurde ein maximales Kontingent über die Laufzeit des Bedarfsplans als
Vertragspartner vereinbart. Ein Großteil der gestiegenen Einsatzzahlen wurde durch die SET-RTW des
Spitzenbedarfs geleistet. Aufgrund dieser bisher notwendigen Inanspruchnahmen wegen gestiegener Einsatzzahlen
insbesondere im Sekundärverlegungsbereich erschöpfte sich dieses Kontingent für die Vertragspartner bereits im
letzten Jahr. Bei Betrachtung der im Rettungsdienstbedarfsplan ausgewiesenen Stundenvorhaltung im Spitzenbedarf
ergibt sich somit eine deutliche Differenz zur Ist-Vorhaltung in 2016, falls keine Anpassung der Vorhaltung erfolgen
würde
4
wöchentliche Soll-Vorhaltung
laut RD-Bedarfsplan 2014-2018
Ist-Vorhaltung
ohne Anpassung der Rettungsmittelvorhaltung
SET DRK: 168 Std.
0 Std. (Kontingent erschöpft)
SET JUH: 168 Std.
0 Std. (Kontingent erschöpft)
SET MHD: 168 Std.
0 Std. (Kontingent erschöpft)
BF Wache 1: 336 Std.
336 Std.
BF Wache 2: 168 Std.
168 Std.
Summe: 1.008 Std.
504 Std. (Differenz zum Soll: 504 Std = - 50%)
Soll-Vorhaltung laut Bedarfsplan und Ist-Vorhaltung ohne Anpassung RM-Vorhaltung im Spitzenbedarf.
3.8.4 Technische Reserve
Die Rettungswagen des Grund- und Spitzenbedarfs werden nach einer Laufzeit von 6 Jahren, bei einer Fahrstrecke
von 250.000 km u.a. als Werkstattreserve für weitere 3-4 Jahre genutzt.
Bedingt durch planmäßige und außerplanmäßige Werkstattaufenthalte von Fahrzeugen kommt es beinahe täglich
zum Ausfall zwischen einem und vier Telenotarzt-RTW. Systembedingt kann das Telenotarztsystem nicht zwischen
einem ausgestatteten Rettungswagen des Grund- / Spitzenbedarfs und einem nicht ausgestatteten Rettungswagen
der Werkstattreserve getauscht werden. Zur Sicherstellung einer leitliniengerechten Patientenbehandlung und zur
vollständigen Ausnutzung der verfügbaren Telenotarztkapazität ist die Teilausstattung von zwei Rettungswagen der
Werkstattreserve mit dem Telenotarztsystem erforderlich. Aus wirtschaftlichen Gründen ist lediglich eine
Teilausstattung mit den im Fahrzeug fest verbauten Komponenten vorgesehen. Die mobilen Komponenten können
zwischen den Fahrzeugen getauscht werden.
Zusammenfassend ist folgende Änderung der Rettungsmittelvorhaltung vorgesehen:
Die MZF-Besatzung erhält anstelle des KTW Typ B den Fahrzeugtyp RTW (Typ C, mit telemedizinischer
Ausstattung) im Wachgebiet 6 mit einer wöchentlichen Vorhaltung von 168 Std. (Mo-So)
Indienstnahme eines zusätzlichen Tagdienst-RTW (Typ C mit telemedizinischer Ausstattung) im Wachgebiet
2 mit einer wöchentlichen Vorhaltung von 84 Std. (Mo-So)
Indienstnahme eines zusätzlichen Tagdienst-RTW (Typ C mit telemedizinischer Ausstattung) zur
Kompensation der angestiegenen Sekundärverlegungen mit einer wöchentlichen Vorhaltung von 84 Std.
(Mo-So)
Indienstnahme eines Spitzenbedarfs-RTW (Typ C mit telemedizinischer Ausstattung) im Wachgebiet 3 mit
168 Std. pro Woche, bedarfsbesetzt durch Personal des Brandschutzes
Vergabe eines neuen Kontingentes zur Spitzenbedarfsabdeckung je SET-RTW an die beteiligten
Hilfsorganisationen mit je 168 Std. pro Woche bei prognostisch deutlich geringerer Inanspruchnahme.
Teilausstattung von zwei Rettungswage (Typ C) der Werkstattreserve mit den fest verbauten
Systemkomponenten des Telenotarztsystems.
5
4.8
Anpassung des Krankentransportdienstes für den Zeitraum 2017 - 2018
Im Krankentransport wurde die prognostizierte Einsatzzahl von 13.000 Einsätzen im Jahre 2015 leicht überschritten.
Es ist jedoch festzustellen, dass die bedarfsplanmäßige Dimensionierung mit den aktuellen Vorhaltezeiten der
Krankentransportfahrzeuge nicht auskömmlich ist. Die im Bedarfsplan festgeschriebene Bedienzeit von unter 60
Minuten in über 90 % der Fälle wird deutlich nicht erreicht. Zudem können arbeitszeitrechtliche Pausenzeiten nicht
gewährleistet werden und das reguläre Dienstende der Besatzungen wird dauerhaft nicht erreicht.
Daher ist eine Anpassung der Vorhaltung an die aktuell regelmäßigen Dienstzeiten der Krankentransportfahrzeuge
erforderlich.
Gründe liegen hierbei in der längeren Einsatzdauer (durchschnittliche Einsatzdauer nach Bedarfsplan: 67,2 Min.; im
Jahre 2015: 81,0 Min.; Zunahme um 20,5 %) und in einer deutlichen Steigerung an Infektionstransporten mit
zeitintensiven
Wiederherstellungen
der
Einsatzbereitschaft
(zusätzliche
Fahrzeit
zum
Wachstandort,
Reinigung/Desinfektion, Einwirkzeiten). Die Auslastung der bedarfsplanmäßigen Vorhaltung lag im Jahre 2015 nur
durch Einsatz- und Desinfektionszeiten schon über 93%. Notwendige betriebsbedingte Rüst- und Fahrzeiten sowie
gesetzlich vorgeschriebene Pausenzeiten der Mitarbeiter sind hierbei nicht enthalten.
Infektionstransporte KTW
759
800
752
700
600
493
500
400
347
300
200
100
0
Einsätze
1. Halbjahr 2015
1. Halbjahr 2016
2015
2016 (bis Sept)
Entwicklung der Infektionstransporte mit KTW 2015 bis einschließlich September 2016.
Vor diesem Hintergrund ist folgende Änderung der Rettungsmittelvorhaltung vorgesehen:
Die wegfallende Vorhaltung im Krankentransport durch den Wegfall des Mehrzweckfahrzeuges erfordert die
Indienstnahme eines 24-Stunden-KTW mit einer KTW-Besatzung nach RettG NRW (168 RMWochenstunden).
Ausweitung der KTW Vorhaltung um 85 Std. pro Woche, verteilt auf vier Grundbedarfs-KTW
Indienstnahme eines weiteren Grundbedarfs-KTW mit einer wöchentlichen Vorhaltung von 40 Std. (Mo.-Fr.)
6
5.7
Anpassung der Vorhaltung für besondere Versorgungslagen für den Zeitraum 2017 - 2018
Etablierung einer Sonder-Einsatz-Gruppe Rettungsdienst
Bundesweite Erfahrungen zeigen, dass es immer schwerer fällt ehrenamtliches Personal für den Bereich des
erweiterten Rettungsdienstes, Krankentransport und Katastrophenschutz zu rekrutieren. Diese Entwicklung können
wir in der Stadt Aachen genauso beobachten, dies zeigt sich insbesondere bei der Sicherstellung notwendiger
Mehrfachdeckungen im Katastrophenschutz-Bereich der Hilfsorganisationen.
Zudem haben Erfahrungen der vergangenen drei Jahre gezeigt, dass die Besetzung erforderlicher
rettungsdienstlicher Sonderbedarfs-Fahrzeuge sowohl für die Spitzenabdeckung Rettungsdienst, als auch für die
rettungsdienstliche Sicherstellung im Rahmen von Groß- und Sonderveranstaltungen aus den Reihen der am
Rettungsdienst beteiligten Hilfsorganisationen zunehmend problematisch wird.
Auf der anderen Seite zeigen die Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit, dass für Großschadensfälle
unterschiedlichster Art mit Beteiligung einer Vielzahl von Patienten und Betroffenen die Vorhaltung entsprechender
Ressourcen mehr denn je notwendig macht.
Ergänzend zu dem Potential der Hilfsorganisationen hat sich Rettungsfachpersonal der Berufsfeuerwehr Aachen
bereit erklärt, zusätzlich als dienstfreies Personal im Rahmen einer sog. „Sonder-Einsatz-Gruppe Rettungsdienst“
(SEG Rettung) für bestimmte Aufgaben zur Verfügung zu stehen. Diese Etablierung geschieht kostenneutral.
Aufgaben-Spektrum der SEG Rettung
Besetzung notwendiger Sonderbedarfs-Fahrzeuge für Spitzenabdeckung Rettungsdienst
Besetzung notwendiger Sonderbedarfs-Fahrzeuge für die rettungsdienstliche Sicherstellung im Rahmen von
Groß- und Sonderveranstaltungen
Besetzung zusätzlicher notwendiger Rettungsmittel im Bereich Interhospital-Transfer
Unterstützung des erweiterten Rettungsdienstes im Rahmen von Großschadensereignissen durch
Einbindung in das MANV-Konzept Stadt Aachen
7
2.2.1
Notfallsanitäter
Zum 01.01.2014 ist das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) als Berufszugangsgesetz auf Bundesebene in Kraft
getreten, welches die Ausbildung zum Notfallsanitäter und die Nachqualifizierung von Rettungsassistenten zu
Notfallsanitätern regelt. Auf Basis der darin enthaltenden Ermächtigungsgrundlage wurde eine Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung
für
Notfallsanitäterinnen
und
Notfallsanitäter
(NotSan-APrV)
am
16.12.2013
im
Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Zudem ist am 01.04.2015 das Rettungsdienstgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG NRW) in Kraft getreten, welches die
Besetzung von Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeug mit je einem Notfallsanitäter ab dem 01.01.2027
einfordert (§ 4, Absatz (7)).
Die Kosten der Notfallsanitäterausbildung gelten gemäß §14 Absatz (3), Satz 1 RettG NRW als Kosten des
Rettungsdienstes.
Darstellung des Personalbedarfes
Beim Rettungsdienst der Stadt Aachen besteht aufgrund der derzeitigen Fahrzeugvorhaltung (Stand 01.04.2016)
folgender Stellenbedarf, wobei ein Personaleinsatzfaktor von 4,83 Stellen pro Funktion zugrunde gelegt wurde:
Wachbereich
Rettungswache / Standort
Mitte
Feuer- und Rettungswache 1
West
Organisation
BF
Vorhaltung
Erforderliche
Stellen
RTW
3 x 168 h
28,98
NEF
2 x 168 h
9,66
Rettungswache DRK
DRK
MZF
1 x 168 h
9,66
Rettungswache JUH
JUH
RTW
1 x 60 h
3,5
Rettungswache MHD
MHD
RTW
1 x 60 h
3,5
BF
RTW
2 x 168 h
9,66
DRK
RTW
1 x 168 h
9,66
Feuer- und Rettungswache 3
Rettungswache 7
Süd
Feuer- und Rettungswache 2
BF
RTW
1 x 168 h
9,66
Spitzenbedarf
Feuer- & Rettungswache 1, 2, 3
BF
RTW
3 x 168 h
28,98
NEF
2 x 168 h
9,66
Spitzenbedarf
Rettungswache DRK
DRK
RTW
1 x 168 h
9,66
Spitzenbedarf
Rettungswache JUH
JUH
RTW
1 x 168 h
9,66
Spitzenbedarf
Rettungswache MHD
MHD
RTW
1 x 168 h
9,66
Sonderbedarf
erweiterter Rettungsdienst
diverse
RTW
4 x 168 h
39,6
191,5
Insgesamt sind somit mind. 191,5 Stellen zur bedarfsgerechten Leistungserbringung erforderlich. Hinzu kommt die
Vorhaltung von Rettungsassistenten notwendiger Landeskonzepte (BHP 50; 10x 4,83 = 48,3 Stellen).
Gem. § 4 Abs. 7 RettG NRW ist die Fahrzeugführerfunktion auf dem Rettungswagen (RTW) und die Fahrerfunktion
auf dem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) ab dem 01.01.2027 mit einem Notfallsanitäter verpflichtend zu besetzen.
8
Eine 50:50 (RA:RS) Besetzung der Rettungswagen ist aber dienstplanerisch nicht umsetzbar, da durch Fehlzeiten
(z.B. Urlaub, Krankheit etc.) der Dienstbetrieb nicht aufrechterhalten werden kann, so dass von einer Besetzung im
Verhältnis 70:30 (RA:RS) als durchführbar ausgegangen wird.
Bei den 172,2 Stellen zur Fahrzeugbesetzung der RTW sind nach der gesetzlichen Regelung somit mind. 120,5
Stellen für Notfallsanitäter erforderlich, hinzukommen 19,3 Stellen für die NEF-Funktionen (Stand Bedarfsplanung
2014) sowie ca. 48 Stellen für Landeskonzepte* gesamt ca. 190 Stellen Notfallsanitäter.
* Landeskonzepte: Sind vom MIK NRW eingeführte Einsatzkonzepte zur überörtlichen Hilfe. Die jeweiligen Einheiten
sind durch jeden Kreis bzw. kreisfreie Stadt zu stellen. Hierunter fallen für den Bereich des Sanitäts- und
Betreuungsdienstes die Einsatzeinheiten der Hilfsorganisationen, Betreuungsplätze, Behandlungsplätze und
Patiententransportzüge.
Nachqualifizierung der Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern
Gemäß § 32 NotSanG gelten für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten bestimmte Vorschriften, um als
Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter tätig werden zu können (aus Ausführungsbestimmungen zur NotfallsanitäterAusbildung in NRW – Teil I).
Das Notfallsanitätergesetz unterscheidet gemäß § 32 dabei drei Fallgruppen:
1. Ergänzungsprüfungen nach Fallgruppe 1
Unter die Fallgruppe Ergänzungsprüfung 1 (EP 1) fallen diejenigen Rettungsassistentinnen und
Rettungsassistenten, die bei Inkrafttreten des Gesetzes mindestens fünf Jahre als Rettungsassistentin oder
Rettungsassistent tätig waren. Diejenigen, die unter diese Regelung fallen, dürfen dann Notfallsanitäterin
oder Notfallsanitäter werden, wenn sie bis zum 31.12.2020 eine staatliche Ergänzungsprüfung ablegen und
bestehen. Für die Nachqualifizierung zum Ablegen der EP 1 werden notwendige Weiterbildungskosten
außerhalb der jährlichen Rettungsdienstfortbildung nicht von den Kostenträgern übernommen.
2. Ergänzungsprüfungen nach Fallgruppe 2
Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, die mindestens dreijährige Tätigkeit nachweisen können,
müssen vor Ablegen der staatlichen Ergänzungsprüfung eine Teilnahme an einer weiteren Ausbildung von
480 Stunden nachweisen.
3. Ergänzungsprüfungen nach Fallgruppe 3
Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, die weniger als drei Jahre in ihrem Beruf tätig waren,
haben zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung an einer weiteren Ausbildung von 960 Stunden
teilzunehmen.
Derzeit ergibt sich für den Rettungsdienst der Stadt Aachen folgende Situation (Stand 01.04.2016):
Rettungsassistenten
Berufsfeuerwehr
DRK
JUH
MHD
Gesamt
EP 1: > 5 Jahre RA
121
1
2
6
133
EP 2: > 3 Jahre RA
10
5
1
1
17
EP 3: < 3 Jahre RA
104
14
5
5
123
238
20
8
12
270
insgesamt
9
Alle Rettungsassistenten, die bis zum 31.12.2026 in den Ruhestand gehen, werden nicht mehr nachgeschult, so dass
die in der nachfolgenden Tabelle dargestellte Schulungsplanung vorgenommen wurde.
Übersicht geplante Absolventen (Stand 01.05.2016)
Schulungsbedarf 2016
Schulungsbedarf 2017
Schulungsbedarf 2018
EP 1
EP 2
EP 3
PA
EP 1
EP 2
EP 3
PA
EP 1
EP 2
EP 3
PA
Organisation
BF
12
3
-
2
12
3
24
4
8
3
24
4
DRK
1
1
-
1
-
1
2
1
-
1
2
1
JUH
1
1
-
1
2
1
1
1
2
1
2
1
MHD
1
1
-
1
2
1
1
1
2
1
2
1
EP 1, 2 oder 3: Ergänzungsprüfung 1, 2 oder 3;
PA: Praxisanleiter.
Die Nachqualifizierungsmaßnahmen sollen primär in Zusammenarbeit mit den Rettungsdienstschulen der
Berufsfeuerwehr Aachen und der in Aachen ansässigen Malteser-Schule Aachen erfolgen.
Der Schulungsbedarf für das in der Leitstelle eingesetzte Personal ist nicht berücksichtigt, da hier eine
landeseinheitliche Regelung durch das MGEPA in Vorbereitung ist.
Voll-Ausbildung von Notfallsanitätern
Der Rettungsdienst der Stadt Aachen beabsichtigt ab dem Jahr 2017 pro Jahr 20 neue Auszubildende für die
Ausbildung zum Notfallsanitäter einzustellen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Auszubildenden höchstens
1/3 ihrer gesamten Zeit auf den Rettungswachen verbringen und dort dann auch entsprechend eingesetzt werden
können.
2.3
Personal im Notarztdienst
…
Zudem ist die jährliche Teilnahme an spezifisch für den Rettungsdienstbereich durchgeführten FortbildungsVeranstaltungen mit einer Gesamtdauer von 10 Stunden als Voraussetzung für die weitere notärztliche Tätigkeit
nachzuweisen (Fortbildungspflicht der Notärzte nach RettG).
10
7.3 Qualitätsmanagement – Umsetzung gemäß RettG NRW § 7
Der Rettungsdienst wird gemäß Aktualisierung des Rettungsdienstgesetztes NRW (Fassung vom 01.04.2015) –
siehe § 7 Abs. 3 des RettG NRW - in medizinischen Belangen und Angelegenheiten des Qualitätsmanagements von
einer Ärztlichen Leitung Rettungsdienst geleitet und überwacht. Die Wahrnehmung der Aufgaben durch eine Ärztliche
Leitung Rettungsdienst erfolgt durch den Träger des Rettungsdienstes für den gesamten Geltungsbereich des
Bedarfsplans.
Gemäß § 7 a Abs. 2 hat die Stadt Aachen darauf hinzuwirken, dass geeignete Qualitätsmanagementstrukturen
geschaffen werden, welche unter Mitwirkung aller Beteiligten anhand einer differenzierten Datenerfassung und auswertung eine regelmäßige Analyse der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität des Rettungsdienstes
ermöglichen sollen, um daraus etwaige Verbesserungen zu ermitteln und deren Umsetzung zu realisieren.
Nach § 4 Abs. 2 Satz 2 c NotSanG werden vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst diejenigen heilkundlichen
Maßnahmen vorgegeben, überprüft und verantwortet, die bei bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und –
situationen von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern standardmäßig im Rahmen der Mitwirkung auszuführen
sind.
Gemäß o.g. gesetzlicher Vorgabe ist sicherzustellen, dass dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst eine wirkungsvolle
Wahrnehmung der Aufgaben möglich ist.
Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst
wird von der für den Rettungsdienst zuständigen Behörde bestellt
ist in allen medizinischen Belangen der Durchführung des Rettungsdienstes entscheidungs- und
weisungsbefugt, d. h.
o
er leitet den Rettungsdienst in medizinischen Fragen und Belangen gegenüber den durchführenden
Organisationen und dem nichtärztlichen Personal und
o
in medizinisch-organisatorischen Belangen gegenüber dem ärztlichen Personal im Rettungsdienst,
o
die im Rettungsdienst tätigen Organisationen und Personen sind ihm gegenüber berichtspflichtig,
o
berät die zuständigen Behörden in allen medizinischen Angelegenheiten des Rettungsdienstes,
o
er ist an allen den Rettungsdienst betreffenden Entscheidungen zu beteiligen.
Vor diesem Hintergrund ist folgende Änderung vorgesehen:
Beschaffung einer Auswertesoftware zum Auswerten von Qualitätsparametern des Rettungsdienstes.
7.4 Dokumentation
Zur Sicherung der fachgerechten Notfallrettung wurde zum 01.08.2008 ein EDV-gestütztes Dokumentationssystem
der Firma DotForm als papierbasierte mobile Datenerfassung unter Leitung der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst für
die Notarzteinsätze (nach DIVI 4.2) und ab dem 1.04.2009 auch für die Rettungs- und Krankenwageneinsätze
eingeführt. Für das Jahr 2016 war die Einführung eines neuen Notarztprotokolls gemäß Standard MIND 3
erforderlich, welcher langfristig eine Vereinheitlichung der Dokumentation in der Notfallrettung auf ein einheitliches
Notfall-Protokoll vorgesehen. Da für den neuen Protokollstandard systembedingt kein Support mehr existiert, ist eine
Ersatzbeschaffung erforderlich. Für die zukünftige Gestaltung der Dokumentationsorganisation wurde ein Projekt
aufgesetzt, welches verschiedene Möglichkeiten vergleichen soll. Die Ergebnisse werden im ersten Halbjahr 2017
erwartet.
11
Feuerwehr
Der Oberbürgermeister
Bedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
zur Durchführung des Rettungsdienstes
nach § 12 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung
und den Krankentransport durch Unternehmen (RettG NRW vom 15.06.1999)
Entwurfsfassung zur 1. Fortschreibung vom 31.10.2016
Verfasser:
Stadt Aachen
Fachbereich 37 Feuerwehr
Stolberger Str.155
52068 Aachen
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
1
Inhaltsübersicht
I
Allgemeines/ Gesetzliche Grundlagen
3
II
Ortsbeschreibung (Struktur und Topographie)
5
III
Notfallmedizinische Krankenhausversorgung/ Infrastruktur
8
IV
Durchführung des Rettungsdienstes
10
1.
Leitstelle
10
2.
Notärztliche Versorgung einschließlich Luftrettung
14
3.
Notfallrettung
21
4.
Krankentransport
31
5.
Besondere Versorgungslagen
36
V
Unterhaltung des Rettungsdienstes
43
1.
Personelle Besetzung der Rettungsmittel und Leitstelle
43
2.
Ausbildung
45
3.
Fortbildung
50
4.
Ausbildungsstätten
50
5.
Technik
51
6.
Verwaltung
53
7.
Medizinische Qualitätssicherung
53
VI
Struktur des Rettungsdienstes
57
VII
Private Anbieter
61
Interkommunale Zusammenarbeit
62
Schlussfolgerungen
65
VIII
IX
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
2
I
Allgemeines/ Gesetzliche Grundlagen
Nach dem Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen
(GV NRW Nr.27 vom 25.09.1999) sind die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet,
die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung
einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen.
Für Schadenereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker bestellt der Träger des Rettungsdienstes
Leitende Notärzte oder -ärztinnen und regelt deren Einsatz. Er trifft ferner ausreichende Vorbereitungen für den
Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals.
Die Träger des Rettungsdienstes arbeiten zur Aufnahme von Notfallpatienten/innen mit den Krankenhäusern
zusammen.
Die Kreise und kreisfreien Städte stellen Bedarfspläne auf. Diese sind kontinuierlich unter Beteiligung der Verbände
zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle vier Jahre, zu ändern.
In den Bedarfsplänen sind insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen
sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzt-Einsatzfahrzeuge festzulegen.
Der Entwurf des Bedarfsplans ist mit den vollständigen Anlagen den Trägern der Rettungswachen, den
Hilfsorganisationen, den sonstigen Anbietern von rettungsdienstlichen Leistungen, den Verbänden der
Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der örtlichen
Gesundheitskonferenz zur Stellungnahme zuzuleiten. Dabei sind diese aufzufordern, zu allen Inhalten des Entwurfs
schriftlich Stellung zu nehmen und Änderungs- und Ergänzungsvorschläge einzureichen.
Die Festsetzung der Gebühren in der Gebührensatzung erfolgt auf der Grundlage des jeweils geltenden
Bedarfsplans.
Der vorliegende Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen gliedert sich nach dem von einer Expertengruppe
des NRW-Städtetages erarbeiteten Musterbedarfsplan und ist die Fortschreibung der 8. Fassung aus dem Jahre
2010.
Hinweise zur Situation in der StädteRegion Aachen:
Nach der öffentlich rechtlichen Vereinbarung (örV) zur Aufgabenübertragung zwischen Stadt und Kreis Aachen wurde
unter Punkt 35 die Übertragung aller Aufgaben, die nach dem RettG der Kreisstufe zugeordnet sind, an die
StädteRegion Aachen (SR) mit der Option vereinbart, dass die Stadt Aachen durch eine weitere örV mit Aufgaben
des Rettungswesens beauftragt wird. Dies ist neben der Beauftragung für die städteregionale Leitstelle auch durch
eine weitere örV zur Mandatierung der Stadt Aachen mit den Aufgaben der Trägerschaft Rettungsdienst für den
Bereich der Stadt Aachen erfolgt.
Die letztgenannte örV beinhaltet die Absicht, möglichst zeitnah einen einheitlichen Bedarfsplan für das Gesamtgebiet
der SR aufzustellen.
Die hierzu erfolgten Vorgespräche mit dem Fachamt 32 der StädteRegion Aachen haben gezeigt, dass ein
einheitlicher Rettungsdienstbedarfsplan in der zeitlichen Befristung nicht aufzustellen ist. Seitens der Stadt Aachen
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
3
wurde deshalb vorgeschlagen, dass die Stadt Aachen weiterhin einen eigenständigen, auch mit der SR
abgestimmten, Bedarfsplan erstellt und diesen dann, nach Genehmigung durch den Rat der Stadt, der SR zur
gemeinsamen Darstellung des Rettungswesens in der StädteRegion Aachen zur Verfügung stellt.
Die Firma FORPLAN aus Bonn wurde beauftragt, den Rettungsdienst der Stadt Aachen auf Grundlage anerkannter
Standards und Optimierungsmöglichkeiten, zu überprüfen.
Die nachfolgenden Gründe zur Beteiligung der Firma FORPLAN an der Bedarfsplanung des Rettungsdienstes ab
dem Jahr 2014 waren Grundlage für diese Entscheidung:
1.
Herr Unterkofler ist als Inhaber der Fa. FORPLAN öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.
Dies ist für die Akzeptanz der Arbeit ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal anderen Anbietern gegenüber.
2.
Die Fa. FORPLAN wurde bereits gutachterlich beauftragt mit der Ermittlung des städteregionalen
Leitstellenstandortes und Betreibers und hat sich bei diesem Verfahren als sehr fachkundig erwiesen.
3.
Die Mitarbeiter der Fa. FORPLAN haben bereits über das Leitstellengutachten detaillierte Kenntnisse über
das Rettungswesen in der StädteRegion Aachen erworben, die für die fachgerechte Bedarfsplanung
grundlegend sind .
4.
Die Fa. FORPLAN kann bundesweite Referenzen vorweisen und ist als sehr erfahren einzuschätzen.
Die Ergebnisse des Gutachtens der Firma FORPLAN sind in den Bedarfsplanungen für den Zeitraum der Jahre
2014-2018 für die Aufgabenbereiche Krankentransportdienst und Notfallrettung eins zu eins übernommen worden.
Sie beinhalten eine moderate Anpassung der Rettungsmittelvorhaltung an den weiterhin gestiegenen
Leistungsbedarf unter Nutzung aller Synergien, insbesondere auch durch die einheitliche Disposition der Einsätze
durch die gemeinsame Leitstelle der StädteRegion Aachen.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
4
II
Struktur und Topografie der Stadt Aachen
1.
Allgemeines
1.1
Einwohnerzahl und Größe des Stadtgebietes in qkm
Die Stadt Aachen hat eine Einwohnerzahl von 244509 (Stand 2009) und eine Flächengröße von 161 qkm (Stand Juli
2003). Die durchschnittliche Bevölkerungsdichte beträgt somit 16 Einwohner je ha.
Der höchste Punkt im Stadtgebiet liegt auf 410 m über NN und der tiefste Punkt auf 125 m über NN.
Die geographischen Koordinaten des Stadtzentrums (Dom) sind 50 46' 34" nördliche Breite und 6 5'3" östliche
Länge. (Anlage: Stadt- und Euregio-Plan)
1.2
Struktur und Topographie des Stadtgebietes
Aachen liegt als westlichste Großstadt Deutschlands am Dreiländereck Deutschland - Belgien - Niederlande in
zentraler Lage der Euregio Maas-Rhein, in der etwa 3,7 Millionen Menschen auf einer Fläche von 11.400 qkm
wohnen. Das mittelalterlich geprägte Stadtzentrum ist in einem Talkessel gelegen, umringt von auslaufenden
Höhenzügen der Eifel.
Die Grenzen des Stadtgebietes sind insgesamt 85,7 km lang.
Die Grenze zu den übrigen Gemeinden der StädteRegion Aachen beträgt 40,1 km, im Norden mit den Städten
Herzogenrath und Würselen, im Osten die Stadt Stolberg und im Süden die Gemeinde Roetgen.
Die Grenzlänge zu Belgien, im Süd-Westen mit den Gemeinden Raeren, Kelmis und Plombieres, beträgt 23,8 km.
Im Nord-Westen grenzt Aachen an die niederländisch - limburgischen Gemeinden Vaals, Simpelveld und Kerkrade
auf einer Länge von 21,8 km.
Die größte Nord-Süd-Entfernung im Stadtgebiet beläuft sich auf 21,6 km, die größte Ost-West-Entfernung auf 17,2
km.
Der nördliche Teil des Stadtgebietes ist hauptsächlich landwirtschaftlich strukturiert, während der Osten relativ dicht
mit Industriebetrieben besiedelt ist.
Das südliche Stadtgebiet wird von der Land- und Forstwirtschaft geprägt.
Im westlichen Teil befinden sich vornehmlich Wald- und Wohngebiete.
Der niederländischen Staatsgrenze sind größere landwirtschaftliche Anwesen vorgelagert. In diesem Bereich liegt
auch das Erweiterungsgebiet der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule mit dem Universitätsklinikum
und dem in der Entwicklung befindlichen Campus mit Forschungseinrichtungen. Die niederländische Grenzgemeinde
Vaals reicht mit ihrer Bebauung unmittelbar an den Stadtteil Vaalserquartier heran.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
5
1.3
Wirtschaft und besondere Gefahren
Die Wirtschaft Aachens wird geprägt durch die RWTH und FH Aachen mit etwa 50.000 Studenten sowie zahlreiche
mittelständische Unternehmen in den Bereichen Hochtechnologie, Lampenindustrie, Reifenherstellung,
Maschinenbau und Süßwarenproduktion. In Nähe des Autobahngrenzübergangs Vetschau wurde das erste
europäische grenzüberschreitende Gewerbegebiet Avantis der Städte Aachen und Heerlen erschlossen.
Die Anzahl der Beschäftigten beträgt etwa 120.000, bei einer Arbeitslosenquote von ca. 8%.
Die attraktive Innenstadt, innerhalb zweier zentrischer Grabenringe gelegen, lockt täglich viele Touristen und Kunden
des Einzelhandels aus dem In- und Ausland an. Weiterhin ist Aachen wegen der heißen Thermalquellen nach wie vor
eine bedeutende Kur- und Badestadt, insbesondere für rheumatische Erkrankungen. Es werden ca. 390.000
Übernachtungsgäste mit 810.000 Übernachtungen jährlich in Aachen registriert. Hierdurch erhöht sich die Zahl der
gegebenenfalls rettungsdienstlich zu versorgenden Personen erheblich, insbesondere an den nachstehenden meist
besuchten jährlich stattfindenden Veranstaltungen:
-
Internationales Reitturnier im Reitstadion der Soers mit bis zu 50.000 Zuschauern täglich
-
Rosenmontagszug im Bereich der Innenstadt mit 150.000 Zuschauern
-
Fettdonnerstag mit Open-Air-Veranstaltungen Markt, Katschhof und Burtscheider Markt mit bis zu 5.000
-
Fußballspiele der Alemannia auf dem Tivoli mit bis zu 33.000 Zuschauern
-
Kirmes auf dem Bendplatz mit bis zu 12.000 Besuchern
-
Kongresse/ Messen im Eurogress mit bis zu 2.500 Besuchern
-
Stadtfest im inneren Grabenring mit 100.000 Besuchern
-
Kinderkostümzug Karnevalssonntag im Innenstadtbereich bis 50.000 Besuchern
Teilnehmern
-
Euregio Leistungsschau in Zelten auf dem Bendplatz mit bis zu 10.000 Besuchern
-
Konzerte auf dem Katschhof und der Eissporthalle mit bis zu 7.000 Besuchern
Neben den üblichen großstädtischen Gefahrenpotenzialen befindet sich 40 km westlich von Aachen auf
niederländischer Seite eine großchemische Anlage und südwestlich auf belgischer Seite in etwa 50 km Entfernung
ein Atomkraftwerk.
Ein Gefahrenatlas wird derzeit im Rahmen eines Interreg-Projektes mit dem Namen EMRIC grenzüberschreitend für
die Euregio Maas-Rhein erstellt. Dieser Gefahrenatlas wird die Gefahrenpotenziale des Umlandes genau ausweisen;
für den Rettungsdienst relevante Aspekte werden nach Fertigstellung des Planes untersucht.
Auf einer Web-Seite werden den Leitstellen die jeweiligen Gefahrenpotenziale, Rettungsmittel und
Unterstützungsmöglichkeiten zugänglich gemacht.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
6
1.4
Verkehrsverhältnisse
Das Autobahnkreuz Aachen ist Schnittpunkt der nach Belgien und Niederlande sowie nach Düsseldorf und Köln
führenden Autobahnen A 4 und A 44.
28,5 km Autobahn durchqueren das Stadtgebiet.
Die Bundesstrassen 1 und 264 ergänzen die Direktverbindungen zum Ausland.
Die B 258 in Richtung Eifel wird werktags durch den Berufspendlerstrom und an Wochenenden durch den
Ausflugsverkehr stark belastet.
Der ÖPNV wird im Wesentlichen von 63 Omnibuslinien mit über jährlich 60. Mio. transportierten Personen
wahrgenommen.
Die Stadt Aachen ist weiterhin Knotenpunkt für die Eisenbahnstrecken Köln-Aachen-Lüttich und Düsseldorf-Aachen
mit weiteren Abzweigungen zu den Niederlanden und Belgien. Über diese Strecken werden neben
Hochgeschwindigkeitszügen auch erhebliche Gütermengen, insbesondere über die Strecke Köln-Aachen-Antwerpen,
mit einer Vielzahl unterschiedlichster Gefahrstoffe transportiert. Die Höhenzüge um Aachen werden von den
elektrifizierten Eisenbahnlinien von drei Tunnel mit einer Länge bis zu 1200 m durchquert.
Auf dem Stadtgebiet befinden sich keine Flugplätze, mit Ausnahme eines Hubschrauberlandeplatzes am
Universitätsklinikum der RWTH Aachen. Die nächstgelegenen Verkehrsflughäfen sind Maastricht-Aachen (35 km),
Lüttich (55 km), Mönchengladbach (70 km) und Düsseldorf und Köln/Bonn (90 km). In unmittelbarer Stadtnähe in
Würselen-Merzbrück befindet sich ein Flugplatz mit einer asphaltierten Start- und Landebahn für Sport- und
Kleinflugzeuge mit Propellerantrieb. Dort ist ebenfalls der Rettungshubschrauber Christoph Europa 1 des ADAC
stationiert.
Auf der Nato-Airbase Geilenkirchen (30 km) sind AWACS-Flugzeuge stationiert.
Im Stadtgebiet befinden sich keine Flüsse oder Wasserstrassen, die verkehrsmäßig genutzt werden können.
Die seit einigen Jahren im Stadtzentrum von Aachen vorhandenen Busspuren können durch Krankenkraftwagen
genutzt werden, was die Eintreffzeiten, insbesondere in Verkehrsspitzenzeiten, verkürzt und somit eine effizientere
Ausnutzung des Transportpotenzials bei gleichzeitiger Reduzierung der Transportgebühren ermöglicht.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
7
III
Notfallmedizinische Krankenhausversorgung
Nach §11(1) RettG arbeiten die Träger des Rettungsdienstes zur Aufnahme von Notfallpatienten mit den
Krankenhäusern zusammen. Hierzu legen sie im Einvernehmen mit den Krankenhäusern Notfallaufnahmebereiche
fest.
In der Stadt Aachen wird die Notfallversorgung von chirurgischen und internistischen Patienten durch folgende
Krankenhäuser gewährleistet
-
St. Franziskus-Krankenhaus, Morillenhang
-
Marienhospital, Zeise
-
Luisenhospital, Boxgraben
-
Universitätsklinikum Aachen (UKA), Pauwelsstr.
Wegen der zentralen Stadtlage dieser Einrichtungen und der geringen Entfernung der Häuser zueinander ist die
Festlegung von Notaufnahmebereichen für die Versorgung von internistischen und chirurgischen Patienten nicht
sinnvoll.
Im Einvernehmen mit den Krankenhäusern erstellt die Feuerwehr, als verantwortliches städtisches Amt für die
Organisation des Rettungsdienstes, einen monatlichen Dienstplan für die Aufnahme von Notfallpatienten nach
folgenden Vorgaben:
Zeitraum der Notaufnahme
Aufnahmekrankenhaus
Werktags von 08.00-16.00 Uhr
alle Krankenhäuser
Werktags von 16.00-08.00 Uhr
ein Krankenhaus nach Dienstplan
montags
- Luisenhospital
dienstags
- Universitätsklinikum
mittwochs
- Franziskuskrhs.
donnerstags - Marienhospital
freitags
Wochenende von Samstag 8.00 Uhr bis
Montag 8.00 Uhr
- Universitätsklinikum
1. Wochenende des Monats - Luisenhospital
2. Wochenende des Monats - Franziskuskrhs.
3. Wochenende des Monats -Universitätsklinikum
4. Wochenende des Monats - Marienhospital
5. Wochenende des Monats -Universitätsklinikum
Feiertags von 8.00 Uhr bis 8.00 Uhr des nächsten
ein Krankenhaus nach Plan
Tages
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
8
Neben den allgemeinen Notaufnahmeregelungen sind im Universitätsklinikum u.a. noch folgende weitere
Fachabteilungen ständig aufnahmebereit:
Neurochirurgie
Verbrennungs- und Wiederherstellungschirurgie
Pädiatrie
Augenheilkunde
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Zahn-Mund-Kieferheilkunde.
Die psychiatrische Akutversorgung erfolgt entsprechend zweier Aufnahmebereiche durch das Alexianerkrankenhaus
als Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie und der Psychiatrie des Universitätsklinikums.
Geburtshilfeeinrichtungen befinden sich im Universitätsklinikum, Luisenhospital und Marienhospital.
Das HBO-Zentrum Euregio Aachen GmbH betreibt in der Kackertstr. 11 eine Sauerstoffdruckkammer mit 12
Behandlungsplätzen, die u.a. zur Primärtherapie bei Rauchgasintoxikationen und Tauchunfällen auf Nachfrage
genutzt werden können. Die notfallrelevanten Behandlungskapazitäten der Krankenhäuser in Aachen sind gemäß
RdErl. des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie vom 12.02.`04 -III 8 – 0713.7.4- in der Anlage
aufgeführt.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
9
IV
Durchführung des Rettungsdienstes
1.
Leitstelle
1.1
Aufgaben
Nach § 8 RettG hat die Leitstelle folgende gesetzlichen Aufgaben:
1.
Lenkung aller Einsätze des Rettungsdienstes
2.
ständig besetzt und erreichbar
3.
Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern, der Polizei, den Feuerwehren sowie den ärztlichen
Selbstverwaltungskörperschaften für den ärztlichen Notfalldienst
4.
nachbarliche Hilfe
5.
Führung eines zentralen Krankenbettennachweises
Nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG-NRW) ist die Leitstelle für den Rettungsdienst
mit der Leitstelle für den Feuerschutz zusammen zu fassen (integrierte Leitstelle). Sie ist so auszustatten, dass auch
Großschadensereignisse bewältigt werden können.
Das Aachen-Gesetz zur Bildung einer StädteRegion Aachen der bisherigen Gebietskörperschaften von Stadt und
Kreis Aachen sieht ab dem 21. Oktober 2009 eine gemeinsame Leitstelle unter der Trägerschaft der StädteRegion
vor. Die Leitstellenaufgaben werden entsprechend der gutachterlichen Empfehlung seitdem im Rahmen der
Mandatierung durch die Feuerwehr Aachen im Betriebsteil Simmerath für den Bereich des Altkreises Aachen sowie in
der Feuerwache Stolberger Str. für die Stadt Aachen wahrgenommen. Nach Fertigstellung eines Neubaus für die
einheitliche städteregionale Leitstelle an der Stolberger Str. soll im Spätherbst des Jahres 2012 der Betrieb dort
aufgenommen werden. Die Städte Alsdorf, Eschweiler und Stolberg beabsichtigen jedoch weiterhin für den
Feuerschutz eine eigene Leitstelle zu betreiben. Die nachfolgende Beschreibung der städteregionalen Leitstelle
bezieht sich auf die gutachterlich empfohlene und genehmigte Planung, die derzeit umgesetzt wird.
1.2
Technik
Wachalarmanlage
Die Wachalarmsteuerung CODAC ermöglicht die Steuerung der Hauptwache und der Nebenwachen und stellt für
zukünftige Erweiterungen an den Feuer- und Rettungswachen in der StädteRegion Aachen jeweils 10 I/O-Kontakte
zur Verfügung.
Der zentrale Steuer-PC ist in der Systemtechnik in der Hauptwache eingebunden. Auf den Nebenwachen stehen
lokale Bedien-PC’s. Die Kommunikation erfolgt über ein TCP/IP-Protokoll.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
10
Einsatzleitsystem “COBRA V4”
Das Einsatzleitsystem ist von der Firma ISE GmbH der Größe der StädteRegion Aachen und den speziellen
Erfordernissen, insbesondere im Bezug auf das Dreiländereck sowie bis mind. 20 Kilometer außerhalb der
Kreisgrenzen, ausgelegt worden.
Die Anlage besteht aus einem hochverfügbaren Server- und VM-System, aufgeteilt auf die zwei Technikräume am
Leitstellenstandort der Hauptwache sowie am Redundanzstandort an der Fw Nord.
- 8 Arbeitsplätze mit jeweils drei Bildschirmen in der Leitstelle StädteRegion Aachen
- 3 Schulungs- und Testarbeitsplätze mit jeweils drei Bildschirmen in der Leitstelle StädteRegion Aachen
- 10 Notrufabfrageplätze mit einem Bildschirm in der Leitstelle StädteRegion Aachen
- 3 Administrationsarbeitsplätze in der Leitstelle StädteRegion Aachen
- 3 Arbeitsplätze mit jeweils drei Bildschirmen in der Redundanz-Leitstelle auf der Feuerwache Nord
- 10 Notrufannahmeplätze mit jeweils zwei Bildschirmen in der Redundanz-Leitstelle auf der Feuerwache Nord
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
11
- 1 Alarmdrucker auf der Hauptwache
- 1 Arbeitsplatzdrucker auf der Hauptwache
- 6 Alarmdrucker auf den Feuer- und Rettungswachen
Das Einsatzleitsystem wird in einem eigenen hochverfügbaren und redundanten Netzwerk betrieben und ist über eine
Firewall mit dem städtischen Netzwerk verbunden. Internetzugang und E-Mail-Verkehr werden über das städtische
Netzwerk realisiert. Die Anbindung der Redundanzleitstelle in Wache Nord erfolgt über zwei unabhängige DatenFestverbindungen und eine zusätzliche Richtfunkstrecke. Alle wesentlichen Komponenten des Leitstellennetzes sind
zur Sicherstellung der Funktion redundant ausgelegt und doppelt vorhanden.
Für die elektronische Erfassung von Einsatzberichten wird ein weiterer Server eingesetzt. In der Hauptwache kann
aufgrund der Verbindung der Netze auf beinahe jedem PC-Arbeitsplatz die Berichtserfassung durchgeführt werden.
Die Feuerwache Süd sowie die 4 Rettungswachen sind für die Alarmdrucker und die Berichtserfassung über DSLLeitungen mit VPN-Routern an das System angebunden.
Auf den Feuerwachen Süd und Nord stehen je 2 PC für die Berichtserfassung zur Verfügung, in den Rettungswachen
jeweils ein PC.
Die Gebührenabrechnung für den Rettungsdienst und den Krankentransport erfolgt mit der Software Cobra der Fa.
ISE. Die Daten aus der Berichtserfassung werden mittels einer Schnittstelle an das Abrechnungssystem übertragen.
Funkanlage
Sämtliche analoge und digitale Funkkanäle in der StädteRegion Aachen können über das Notrufabfrage- und
Funkvermittlungssystem Asgard bedient werden. Die Anschaltung des FMS erfolgt über den Asgard an den ELR. Der
ELR steuert die Fahrzeugzustandsanzeige.
1.3
Organisation
Die Leitstelle für die StädteRegion Aachen wird im Rahmen einer Mandatierung der Aufgabe an die Stadt Aachen
durch die Berufsfeuerwehr Aachen betrieben.
Organisatorisch ist sie in der Abteilung 200 – Operativer Dienst als Team 220 – Leitstelle angesiedelt.
Die personelle Ausstattung der Leitstelle gliedert sich wie folgt:
-
Leiter der Leitstelle
-
stellvertretender Leiter der Leitstelle
-
2 Datenversorger/System-Administratoren
-
9 Schichtführerinnen / Schichtführer
-
9 stellv. Schichtführerinnen / Schichtführer
-
21 Disponentinnen / Disponenten, davon 3 im Tagesdienst
Die Dienstzeiten-Regelung sieht eine Besetzung im 24-Stunden-Dienst mit 12 Stunden Tischzeit sowie 12 Stunden
Bereitschaftszeit vor. Pro Tag leisten jeweils 8 Kolleginnen und Kollegen Dienst. Das bedeutet, dass zu jeder Zeit
mindestens 4 Einsatzbearbeiter in der Leitstelle anwesend sind. An den Wochenarbeitstagen werden diese durch 2
weitere Disponentinnen / Disponenten im Tagesdienst verstärkt. Bei erhöhtem Einsatzaufkommen oder bei
besonderen Einsatzlagen können durch die in Bereitschaft befindlichen Kolleginnen und Kollegen sehr kurzfristig
weitere Bearbeitungsplätze besetzt werden.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
12
1.4
Raumverhältnisse
Die Leitstelle befindet sich auf der 1. Etage des Erweiterungsbaus der Hauptfeuerwache an der Stolberger Straße in
Aachen.
Im eigentlichen Leitstellenraum sind auf einer Fläche von ca. 160 m² acht Einsatzleitplätze sowie eine Medienwand
untergebracht. Für Büros und Nebenräume stehen weitere 85 m² zur Verfügung.
Im 2. Obergeschoss befindet sich der Schulungsbereich mit 3 Einsatzleitplätzen sowie 10 Notrufabfrageplätzen für
den massenhaften Anfall von Notrufen z.B. bei Unwetterlagen auf einer Gesamtfläche von ca. 76 m².
Die Sozial- und Ruheräume für das Personal befinden sich im 4. Obergeschoss.
Die technischen Einrichtungen sind in zwei voneinander unabhängigen Technikräumen im Erdgeschoss auf einer
Fläche von ca. 90 m² untergebracht.
1.5
Redundante Leitstelle Wache Nord
In der Feuer- und Rettungswache Nord befindet sich eine redundante Leitstelle. Sie ist mit drei voll funktionsfähigen
Leitstellen-Arbeitsplätzen sowie den notwendigen technischen Einrichtungen ausgestattet, um bei einem Totalausfall
der Leitstelle in der Hauptwache Stolberger Straße den Leitstellenbetrieb für die Stadt Aachen sicherzustellen, bzw.
bei entsprechendem Einsatzaufkommen, zusätzliche Leitstellenplätze besetzen zu können. Weiterhin wurden dort 10
Notrufabfrageplätze eingerichtet, die bei Unwetterlagen oder Großschadensereignissen in Zusammenarbeit mit dem
Call - Center der Stadtverwaltung Aachen genutzt werden können.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
13
2.
Notärztliche Versorgung
2.1
Planungsgrößen
Als Planungsgröße für die flächenmäßige und bedarfsgerechte notärztliche Versorgung gilt in NRW die Hilfsfrist von
12 Minuten nach Notrufeingang in der Leitstelle bei einem Zielerreichungsgrad von mindesten 90% für städtische
Regionen als anerkannte Regel.
Die Einsatzleistung der notärztlichen Rettungsmittel der Berufsfeuerwehr betrug im Jahre 2011 insgesamt 7.898
Einsätze.
Der Luftrettungsdienst mit Rettungshubschraubern (RTH) dient, wie gesetzlich vorgesehen, als ergänzendes
notärztliches Rettungsmittel für den bodengebundenen Notarztdienst. Im Jahresdurchschnitt werden etwa 100
Primäreinsätze durch den RTH in der Stadt Aachen durchgeführt.
Der Einsatz der notärztlichen Rettungsmittel (NEF) erfolgt in der Stadt Aachen seit 1976 im Rendezvous-System mit
Rettungswagen.
Durch den vom Rettungswagen unabhängigen Transport des Notarztes und der ärztlichen Ausrüstung wird ein
effizienter, flexibler und schneller Einsatz des Notarztes ermöglicht.
2.2
Mindestanforderungen
Die in der Notfallrettung eingesetzten Notärzte und Notärztinnen müssen mindestens über den Fachkundenachweis
Rettungsdienst einer Ärztekammer verfügen. Die Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ ist anzustreben.
Als Fahrer/innen von Notarzteinsatzfahrzeugen sind gemäß § 4 RettG Rettungsassistenten/innen einzusetzen, die
dem Notarzt bei seinen notfallmedizinischen Maßnahmen am Einsatzort assistieren.
Die als Notarztfahrzeug verwendeten Modelle müssen nach § 3 RettG NW in ihrer Ausstattung, Ausrüstung und
Wartung den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und Technik entsprechen. Hierzu zählen insbesondere das
Medizinproduktegesetz (MPG) und die DIN 75079. Weitere Anforderungen sind Handhabung der Ausstattung,
Zuverlässigkeit und Robustheit, passive Sicherheit, Erkennbarkeit, Allwettertauglichkeit und Wirtschaftlichkeit.
Notarztbesetzte Rettungswagen (NAW) müssen mit der ärztlichen Zusatzausstattung ausgestattet sein und der DIN
EN 1789 Typ C entsprechen.
2.3
Notärztliche Versorgungsstandards Stadt Aachen
Im Notarztdienst der Stadt Aachen werden seit Aufnahme des Notarztdienstes im Jahre 1976 ausschließlich Ärzte
und Ärztinnen der Fachrichtung Anästhesiologie eingesetzt. Die Beschränkung auf Ärzte, die auf die
Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen spezialisiert sind, hat sich im Sinne der Standardisierung von medizinischer
Ausstattung und Behandlungsabläufen seit nunmehr 36 Jahren bewährt. Die Einführung neuer Notärzte in den
örtlichen Rettungsdienst erfolgt durch die Ärztliche Leitung Rettungsdienst im Umfang von 5 Werktagen basierend
auf einem strukturierten Logbuch. Zur Mindestanforderung gehören u.a.:
3 Jahre anästhesiologisch-
intensivmedizinische Tätigkeit (Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin
(DGAI): 1 Jahr), nachgewiesene Kenntnisse und Fertigkeiten nach Empfehlung der DGAI wie z.B. eine
Mindestanzahl von Intubationen, Narkosen im Kindesalter, Narkosen bei Patienten mit Schädel-Hirn-Trauma,
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
14
Fähigkeiten der Interpretationen von EKG sowie einschlägige Erfahrungen im Gebiet der Psychiatrie, Erfahrung mit
nicht-invasiver Beatmung sowie eine zusätzliche erfolgreiche Qualifizierung in international anerkannten zertifizierten
Versorgungsstandards für die kardiopulmonale Reanimation (Advanced Life Support nach Standard des European
Resuscitation Council) und die Traumaversorgung (Pre-Hospital Trauma Life Support).
Einweisender und eingewiesener Arzt bestätigen anhand eines Einweisungsprotokolls die erforderlichen Kenntnisse
(Anlage: NA-Einweisungsprotokoll).
Die Durchführung von arztbegleiteten Verlegungstransporten werden in Absprache mit den Krankenhäusern durch
den Notarztdienst bedarfsgerecht erledigt. Der Besitz der Zusatzqualifikation „Intensivtransport“ der Deutschen
Gesellschaft für Intensiv-und Notfallmedizin (DIVI)) ist anzustreben.
Der Transport von intensiv behandlungsbedürftigen Frühgeborenen erfolgt mit Ärzten, Pflegekräften und
medizinischer Ausstattung (Inkubatoren) der Neonatologie des Universitätsklinikums Aachen in Rettungswagen.
Die Klinik für Operative Intensivmedizin und Intermediate Care des Universitätsklinikums Aachen betreibt ein Zentrum
zur Versorgung von Patienten mit akutem Lungenversagen (sog. ARDS) mit Möglichkeit der Extracorporalen
Membranoxigenierung (ECMO) sowie ein SEPSIS-Zentrum. Die Transporte derartiger beatmungspflichtiger Patienten
mit RTW werden von Ärzten und Pflegekräften der entsprechenden Klinik begleitet.
Als Fahrer von Notarzteinsatz-Fahrzeugen (NEF) werden ausschließlich Feuerwehrbeamte mit zusätzlicher
Qualifikation als Rettungsassistent eingesetzt, die über eine mindestens 5jährige praktische Einsatzerfahrung im
Rettungsdienst der Stadt Aachen verfügen, die Qualifikation zur Notkompetenz1 einschließlich der Frühdefibrillation2
erlangt
haben
und
an
einem
3tägigen
Einweisungsseminar
mit
spezieller
Fahrerschulung
unter
Sonderrechtsbedingungen teilgenommen haben.
Im Notarztdienst der Stadt Aachen werden möglichst einheitliche Fahrzeuge mit Automatikgetriebe, Allradantrieb,
Klimatisierung, guter Sichtbarkeit und gleichartiger medizinischer Ausstattung nach DIN 75079 eingesetzt. Seit dem
Jahre 1989 wurden ausschließlich Geländewagen beschafft, die sich durch ihre Robustheit, Zuverlässigkeit, passive
Sicherheit, Wintertauglichkeit, Ausbaumöglichkeit und Standzeit bewährt haben. Der um etwa 20% höhere
Beschaffungspreis der Geländewagen gegenüber PKW-Kombi-Modellen wurde durch eine Verlängerung der
Ersatzbeschaffungszeiträume von 6 auf 8 Jahre kompensiert. Aufgrund des Kostendrucks und des gestiegenen
Platzbedarfs wurde im Jahr 2004 erstmals ein Van der Marke Mercedes Benz Vito beschafft. Zwischenzeitlich stehen
insgesamt 4 Mercedes Benz Vito zur Verfügung, die sich wegen des großen Raumangebotes und den guten
Fahreigenschaften im Einsatzdienst bewährt haben. Die beiden neuesten Fahrzeuge verfügen auch über permanente
Allradtechnik, die insbesondere auch die Wintertauglichkeit gewährleisten.
1Notkompetenz:
notfallmedizinische ärztliche Akutmaßnahmen nach BÄK durch RA
2Frühdefibrillation:
Abgabe von Elektroschocks bei Kreislaufstillstand durch RA
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
15
2.4
Notärztliche Versorgung in der Stadt Aachen (Ist-Zustand bis zum 31.12.2013)
Die notärztliche Versorgung der Stadt Aachen erfolgt durch die ständige Einsatzbereitschaft von zwei
bodengebundenen Notärzten der Fachrichtung Anästhesie sowie des in Nähe der Stadtgrenze in WürselenMerzbrück stationierten Rettungshubschraubers Christoph Europa 1 des ADAC.
Das 1. Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) ist ständig mit einer Anästhesistin oder einem Anästhesisten des
Universitätsklinikums Aachen (UKA), gemäß Vertrag aus dem Jahre 2009 sowie einem besonders qualifizierten
Fahrer der Feuerwehr besetzt und ist in der zentral gelegenen Feuer- und Rettungswache Stolberger Str. 155
stationiert.
Das zweite NEF ist seit dem 01.01.2010 an Werktagen von 7.00 bis 17.00 Uhr besetzt (vertragliche Regelung mit
dem UKA) und ebenfalls auf der Hauptwache stationiert. Von 17.00 bis 7.00 Uhr wird das Fahrzeug von dienstfreien
Notärzten/Innen besetzt, die sich vertraglich bereit erklärt haben, nebenamtlich in ihrer Freizeit nach Dienstplan im
Notarztdienst eingesetzt zu werden. Die Notärzte befinden sich in Heim- oder Wachbereitschaft und werden von
einem mit einem ständigen Fahrer besetzten NEF zu den Einsätzen transportiert.
Zur Organisation der zusätzlichen Notarztdienstbereitschaften (Erstellung des Dienstplans, Bereitstellung der
erforderlichen Notärzte und Ansprechpartner für alle Belange der Notärzte, die in ihrer Freizeit als Notärzte zur
Verfügung stehen) hat sich der im Jahre 2000 gegründete Verein „Notärzte im Rettungsdienst Aachen e.V.“ (s. u.)
bereit erklärt. Der Verein „Notärzte im Rettungsdienst Aachen e.V.“ ist von besonders engagierten Notärzten im Juli
2000 gegründet und am 10.12.2000 als gemeinnütziger Verein vom Amtsgericht ins Vereinsregister eingetragen
worden.
Durch den Zusammenschluss der Notärzte der Stadt Aachen zu einem Verein stehen der Stadt Aachen eine
überdurchschnittlich hohe Anzahl (116 Mitglieder, Stand Juli 2012) von qualifizierten Notärzten/innen zur Verfügung,
wodurch die Stadt Aachen auch in Spitzenzeiten auf gleichzeitig mehrere Notärzte zurückgreifen kann.
Zur Abdeckung der Einsatzspitzen an Werktagen befindet sich ein dritter Notarzt in Heimbereitschaft, der im
Bedarfsfall schnell eingesetzt werden kann; der Fahrer mit Rettungsassistenten-Qualifikation wird dann von der
Feuerwehr vom Brandschutzdienst abgezogen. Außergewöhnliche Bedarfsspitzen mit bis zu 5 Notärzten können von
weiteren dienstfreien Notärzten spontan abgedeckt werden. Weiterhin bietet der Verein der Notärzte eine
Notarztdienstreihe zur Begleitung von Interhospitaltransporten an, die zunehmend häufig auch über große Distanzen
angefordert werden. Die dazu benötigten zusätzlichen Fahrer werden ebenfalls aus Funktionen des
Brandschutzdienstes abgezogen.
Die Funktion des Leitenden Notarztes (LNA) ist seit dem 01.01.2006 ebenfalls mit dem Verein “Notärzte im
Rettungsdienst Aachen e.V.“ und dem UKA vertraglich geregelt und wie folgt organisiert:
-
werktags von 7.00 – 17.00 Uhr in Personalunion auf der Hauptwache als 2. Notarzt und jederzeit als LNA
einsetzbar werktags ab 17.00 – 7.00 Uhr sowie an den Wochenend-/Feiertagen als Rufbereitschaft zu
Hause über Funkmeldeempfänger erreichbar
-
jeder LNA hat einen eigenen personenbezogenen digitalen Meldeempfänger erhalten
Die nachbarliche Hilfe zwischen Stadt Aachen und den benachbarten Rettungsdiensten der Region erfolgt
routinemäßig auf Veranlassung der Leitstellen. Notarztanforderungen zum benachbarten Belgien nehmen ab (10
Anforderungen/ Jahr), da dort ein eigenständiges Notarztsystem am Krankenhaus in Eupen installiert wurde.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
16
Detaillierte Ausführungen dazu finden sich unter VIII. Interkommunale Zusammenarbeit.
Die Hilfsfristen und die Erreichungsgrade des Notarztdienstes stellen sich in den drei Rettungswachbereichen im
Vergleich der Jahre 2010 und 2011 bei insgesamt 7.265 und 7.898 Notfall-Einsätzen wie folgt dar:
Rettungswachbereich
Hilfsfrist < 12 min (%)
2010
2011
Mitte- Stolberger Str.
91,5
91,5
West- Vaalser Str.
91,8
92,0
Süd- Oberforstbacher
73,0
78,4
Gesamt Aachen
89,19
90,30
Zum Transport der Notärzte sowie der medizinischen Ausrüstung werden 3 Notarzt-Einsatzfahrzeuge nach DIN
75079 (NEF) für den Grund - und Spitzenbedarf sowie weitere, bereits ersatzbeschaffte NEF für den Sonderbedarf
und als Ersatzfahrzeuge vorgehalten. Aufgrund des gestiegenen Platzbedarfs und der niedrigeren Beschaffungs- und
Betriebskosten werden seit dem Jahre 2004 Mercedes Benz Vito mit leistungsfähigen und sparsamen Dieselmotoren
und zuletzt auch mit Allradantrieb als NEF beschafft. Die Einbauten zur Unterbringung der Beladung erfolgt in
Eigenleistung der Feuerwehr, in enger Zusammenarbeit mit Notärzten und Fahrern, um eine anwendungsgerechte
Lösung zu erzielen. Der Ersatzbeschaffungszeitraum beträgt 6 Jahre, bei einer Kilometerleistung von etwa 300.000
km. Es werden lediglich 3 NEF ersatzbeschafft. Die weiteren 4 NEF (Sonderbedarf/Reservefahrzeuge) werden durch
eine weitere Verwendung der bereits ersetzten NEF bereitgestellt.
Die vorgesehenen Ersatzbeschaffungstermine sind aus der Anlage zu ersehen.
Die in der Stolberger Straße zentral stationierten NEF werden im gesamten Gebiet der Stadt Aachen eingesetzt.
Aufgrund des stetig gestiegenen Einsatzbedarfs ist der maximale Auslastungsrichtwert von 3.500 Einsätzen/Jahr und
Fahrzeug mit tatsächlich etwa 4.800 Einsätzen/Jahr für das 1. NEF erheblich überschritten. Hinzu kommt, dass
durchschnittlich 17 Einsätze an Werktagen und Anfahrtsstrecken von bis zu 20-30 km, bei schwieriger
innerstädtischer Verkehrslage, zurückzulegen sind.
Das 1. NEF wird daher von 2 Besatzungen im 24 Std.-Dienst besetzt. Es erfolgt ein Wechsel der ärztlichen
Besatzung entsprechend eines 2-Schichtmodells. Die Fahrer des 1. und 2. NEF wechseln ebenfalls zum
Belastungsausgleich ihre Funktionen zu festgelegten Zeiten.
Der Erreichungsgrad des Schutzziels für die notärztliche Versorgung, innerhalb von 12 Minuten nach Eingang der
Meldung beim Patienten einzutreffen, liegt im Südraum der Stadt unter den angestrebten mindestens 90% der
Einsatzfälle.
Wegen der hohen Einsatzauslastung des 1. Notarzteinsatzfahrzeuges erfolgt die Alarmierung nach Meldung der
Einsatzbereitschaft häufig aus einem Krankenhaus. Hierdurch verlängert sich die Hilfsfrist für die südlichen
Stadtrandgebiete Friesenrath, Walheim, Hahn, Schmidthof und Sief im Einzelfall auf bis zu 15-20 Minuten. Der
vorrangige Einsatz des Rettungshubschraubers obliegt je nach Dringlichkeit der notärztlichen Versorgung der
Entscheidungskompetenz der Leitstellendisponenten.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
17
Da dies insgesamt eine Überforderung des 1. Notarzteinsatzmittels darstellt, wurde die Besetzung des zweiten NEF
zum 01.01.2006 verändert. Das früher grundsätzlich in 2. Priorität eingesetzte zweite NEF ist seitdem an Werktagen
von 7.00 bis 17.00 Uhr permanent mit einem Notarzt besetzt und wird zur Verkürzung der Hilfsfrist nach dem
„Nächste-Fahrzeug- Prinzip“ eingesetzt. Von 17.00 bis 7.00 Uhr an Werktagen und an Wochenenden und
gesetzlichen Feiertagen ganztags wird das 2. NEF bei Bedarf mit einem Notarzt aus Heimbereitschaft sowie einer
ständigen Fahrerfunktion besetzt. Auch dieses NEF hat mit etwa 2.100 Einsätzen/Jahr ebenfalls schon den
Belastbarkeitsgrenzbereich erreicht. Die Belastbarkeitsgrenze bezieht sich dabei in erster Linie auf die Verfügbarkeit
des Rettungsmittels NEF.
Zur Abdeckung von notärztlichen Bedarfsspitzen ist an Werktagen ein dritter Notarzt in Heimbereitschaft, der bei
Bedarf zum Einsatz kommen kann. Die Fahrerfunktion wird dann vom Löschzug besetzt.
Hinzu kommen zunehmend zeitaufwendige arztbegleitete Sekundärtransporte, so dass insgesamt ca. 15 % der
Notarzteinsätze durch nebenamtliche Mitarbeit von Notärzten zwar kostengünstig, aber auch teilweise mit
verlängerter Hilfsfrist, abgedeckt werden. Die nebenamtliche Mitarbeit der Notärzte bietet den Vorteil, dass neben
den maximal 2 zur Verfügung stehenden planmäßigen Notärzten, erfahrungsgemäß auch an Werktagen 3 weitere
Notärzte sich für spontane Einsätze zur Verfügung stellen.
Die
Beteiligung
an
der
Hubschraubergemeinschaft
Christoph
Europa
1
ermöglicht
eine
reine
Spitzenbedarfsabdeckung im Umfange von 1% des gesamtnotärztlichen Bedarfs.
Eine Ausweitung der RTH-Einsatzbeteiligung ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll und wegen des hohen
Einsatzbedarfs bei den ländlichen Rettungsdienstträgern der RTH-Gemeinschaft nicht möglich.
Die kassenärztliche Vereinigung Nordrhein betreibt in Aachen unabhängig vom Rettungsdienst einen
vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst außerhalb der üblichen Praxenzeiten. Die Unterscheidung dieser unterschiedlichen Anforderungskriterien ist für den Bürger trotz Aufklärungsarbeit, u.a. in Form von mehrsprachig erstellten
Informationen “Wann hilft wer?” (siehe Anlage), nach wie vor schwierig. Fehldispositionen des Notarztes wie auch
des Bereitschaftsarztes sind demzufolge systembedingt und können im Einzelfall zu Versorgungsdefiziten führen.
Seit dem 1.10.2004 hat die Kassenärztliche Vereinigung für das Versorgungsgebiet der Stadt Aachen die
Dispositionszentrale mit der für den gesamten Bereich Nordrhein zuständigen Zentrale nach Duisburg verlegt.
Hierdurch wurde das aus rettungsdienstlicher Sicht uneffiziente duale mobile ärztliche Versorgungssystem weiter
zementiert.
Im Jahre 2012 wurde für den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung die bundesweit einheitliche
Rufnummer 116117 eingeführt.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
18
2.5
Zielsetzung der notärztlichen Versorgung für den Zeitraum 2014 - 2018
Die notärztlichen Leistungen werden in der Stadt Aachen zentral von der Hauptfeuerwache an der Stolberger Straße
erbracht. Die Einsatzzahlen des Notarztdienstes sind über einen Zeitraum von 10 Jahren jährlich um durchschnittlich
3,7% gestiegen. Die erhebliche Überlastung des bisher planmäßig einzigen rund um die Uhr vorgehaltenen NEF
erfordert die weitere Entlastung durch ein zweites, rund um die Uhr besetztes NEF, welches bisher nur an Werktagen
jeweils 10 Std. besetzt war. Zudem ist wie im Gutachten gefordert die Vorhaltung eines sog. „virtuellen Notarztes“
rund um die Uhr an allen Tagen zu realisieren, der bereits in der Versorgung des Grundbedarfs zu einer Entlastung
sorgen werden kann. Hierdurch können 1 NEF sowie die erforderliche Funktion des NEF-Fahrer in der regelhaften
Vorhaltung eingespart werden.
Darüber hinaus ist weiterhin ein regelmäßiger Bedarf zur Spitzenabdeckung an Werktagen und zu spontanen
Bedarfsspitzen gegeben, der durch die Gestellung von weiteren Notärzten nach Bedarf durch den Verein der
Notärzte Aachen e.V. gedeckt werden kann.
Das inzwischen über die Aachener Grenzen hinaus bekannte interdisziplinäre Forschungsprojekt „TelemedizinischesRettungs-Assistenz-System (TEMRAS; www.temras.de) wird seit August 2012 in den Rettungsdienstbereichen der
Städte Aachen und Köln sowie den Landkreisen Düren, Euskirchen und Heinsberg erprobt. Zielsetzung des Projektes
ist die qualitative notfallmedizinische Beratung von Rettungswagenbesatzungen durch Übertragung der
Patientendaten zu einer sog. Telenotarztzentrale. Ob TEMRAS die Anwesenheit eines Notarztes in manchen Fällen
bei gleicher Versorgungsqualität ersetzt, wird die wissenschaftliche Auswertung des Feldversuches bis zum
Jahresende 2013 zeigen. Die Erfahrungen aus dem vorgeschalteten Med-on-Aix-Projekt (www.medonaix.de) geben
jedoch Anlass zur optimistischen Erwartung, dass durch gezielte Schulungsmaßnahmen der Rettungsassistenten
und Optimierung der Übertragungstechnik der medizinischen Daten der Einsatzbedarf des Notarztdienstes zumindest
auf einem stabilen Niveau gehalten, ggf. sogar reduziert werden kann.
Weiterhin wird die Zusammenführung der bisherigen beiden Leitstellen für Stadt und Altkreis Aachen ab dem Jahre
2013 die Dispositionsmöglichkeiten der beiden Notarztsysteme weiterhin verbessern. Zur Optimierung der „NächsteFahrzeug-Strategie“ werden die Notarzteinsatzfahrzeuge einheitlich mit GPS-Lokalisierung ausgestattet.
Zur weiteren Effizienzsteigerung der präklinischen ärztlichen Versorgung der Bevölkerung wird nach wie vor eine
Verzahnung des Notarztdienstes und des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes durch einheitliche Disponierung
angestrebt. Die einheitliche Lenkung beider mobiler Versorgungssysteme über die Rettungsleitstelle würde die
Unsicherheit der Bevölkerung über die jeweilige Zuständigkeit beenden und die Gefahr der Fehleinschätzung des
Versorgungsbedarfs reduzieren.
Die Umsetzung der einheitlichen Disposition der ambulanten dringlichen ärztlichen Versorgung ist zumindest
mittelfristig nicht zu erwarten, da hierzu die gesetzliche Vorgabe in NRW fehlt und erst kürzlich die regionalen
Dispositionszentralen des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes zu einem bundeseinheitlichen Callcenter mit der
Rufnummer 116117 zusammengeführt worden sind.
Um jedoch die direkte Kontaktaufnahme zwischen den diensthabenden Bereitschaftsärzten und der Leitstelle in der
Stadt Aachen zu ermöglichen, wurden dem bereitschaftsärztlichen Dienst digitale Meldeempfänger des
Rettungsdienstes zur Verfügung gestellt.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
19
2.6
Anpassung der notärztlichen Versorgung für den Zeitraum 2017 - 2018
Mit dem aktuellen Rettungsdienstbedarfsplan wurde die Vorhaltung des 2. Notarzteinsatzfahrzeugs (NEF) auf eine
vollständige Vorhaltung auf der Hauptfeuerwache umgestellt.
Im Konsens mit den Kostenträgern wurde nach erfolgtem Ratsbeschluss am 01.04.2014 mit der Implementierung des
Telenotarzt (TNA) - Systems als Ergänzung zum konventionellen Notarztsystem gestartet. Schrittweise wurden
Rettungswagen (RTW) telemedizinisch ausgerüstet, das Rettungsdienstpersonal intensiv geschult und ab 01.07.2014
die TNA-Zentrale 24-stündig durch einen hoch qualifizierten Notfallmediziner besetzt.
Seit dem 01.03.2015 kann von einem Vollausbau gesprochen werden, da alle regelhaft besetzten RTW mit dem
TNA-System ausgestattet sind.
Bereits im 1. Quartal 2015 konnte bei hoher Ausbaustufe des Telenotarztsystems ein Trend zu abnehmenden
Einsatzzahlen für NEF gesehen werden. Die Notarztquote (Anteil der RTW-Einsätze mit Notarztbeteiligung
NEF/RTH) reduzierte sich von vormals 36% auf nun ca. 23%. Diese Quote entspricht ca. der Hälfte der
bundesdurchschnittlichen Notarztquote von 44% (Bundesanstalt für Straßenwesen 2015).
Nach erstmaliger Einführung eines einheitlichen Notarztindikationskatalogs hat sich dieser Trend im April und Mai
2015 weiterhin bestätigt, so dass die Vorhaltung von zwei festbesetzten 24-Stunden-NEF und einem Telenotarzt als
vollständig bedarfsgerecht für den Primäreinsatzbereich und Notfallverlegungen anzusehen ist.
Der sinkende Bedarf an Nachbarschaftshilfe im Rettungsdienstbereich der Stadt Aachen zur Abdeckung von
Bedarfsspitzen verdeutlicht ebenfalls die bedarfsgerechte Vorhaltung an NEF.
Im Sekundärtransportbereich hingegen bestehen Kapazitätsengpässe: Der Anstieg der notärztlich begleiteten
Verlegungen stieg im Gegensatz zum Referenzjahr um 273% an. Ein Drittel dieser Verlegungen konnte durch den
Telenotarzt bedient werden.
Die drastisch erhöhte Anzahl an zwingend notärztlich begleiteten Sekundärtransporten, speziell auch durch einen
Maximalversorger im Stadtgebiet, führt zu deutlichen Schwierigkeiten diese mit Notärzten im Sinne einer
Spitzenbedarfsabdeckung durch den Verein Notärzte im Rettungsdienst Aachen e.V. abzudecken. Die vorliegenden
Einsatzzahlen erlauben an dieser Stelle nicht mehr die reine Vorhaltung eines Spitzenbedarfs.
Vor diesem Hintergrund ist folgende Änderung der Rettungsmittelvorhaltung vorgesehen:
Vorhaltung eines Verlegenotarztes mit einer wöchentlichen Vorhaltung von 42 Std. (Mo-Fr)
Mindestanforderung: Erfüllung des Mindeststandards für Notärzte im Rettungsdienst der Stadt Aachen und
Zusatzqualifikation DIVI-Intensivtransportkurs.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
20
3.
Notfallrettung mit Rettungswagen
3.1
Planungsgrößen
Aufgrund der amtlichen Begründung zu § 13 RettG NW sowie Beschluss des OVG Münster vom 22.10.1999 und
Empfehlungen des Musterbedarfsplanes gilt eine Hilfsfrist für die Notfallrettung innerörtlich von 5-8 Minuten und in
ländlichen Bereichen von bis zu 12 Minuten als bedarfsgerechtes Versorgungsniveau. Der Landesfachbeirat
Rettungsdienst hat unter Beteiligung der Krankenkassen ein landesweites Kataster erstellt, in dem die als städtisch
oder ländlich geprägten Trägerbereiche dargestellt sind. In Abhängigkeit von den in der vorgegebenen Zeit
zurückzulegenden Fahrtstrecken ergibt sich für jede Rettungswache ein definierter Deckungsbereich.
In erster Näherung resultiert hieraus ein Einsatzradius der Rettungswachen von 7 km, entsprechend 154 qkm bzw.
11 km in ländlichen Gebieten. Bei der Bemessung der Rettungsmittelvorhaltung wird eine Alarmierungs- und
Ausrückezeit von 1 Minute zugrunde gelegt.
Die jährlich zu erreichenden Einsatzzahlen je Rettungswagen betragen zwischen 1350 und 3500, je nach Größe und
Struktur des Einsatzgebietes.
Als Transportmittel sind Krankenkraftwagen nach DIN EN 1789 Typ C zu verwenden, die für den Transport und die
erweiterte Behandlung und Überwachung von Patienten konstruiert und ausgerüstet sind.
Die Besetzung der Rettungswagen erfolgt nach § 4 RettG NW mit Personen, die gesundheitlich und fachlich geeignet
sind. Zur Betreuung und Versorgung der Patienten ist mindestens eine Rettungsassistentin oder ein
Rettungsassistent und als Fahrer/in mindestens ein/eine Rettungssanitäter/in einzusetzen. Das in der Notfallrettung
eingesetzte nichtärztliche Personal hat jährlich an einer mindestens 30stündigen Fortbildung teilzunehmen und diese
nachzuweisen.
3.2
Mindestanforderungen in der Notfallrettung
Als Mindestanforderung an die Hilfsfristen für das ersteintreffende qualifizierte Rettungsmittel werden für das
gesamte Gebiet der Stadt Aachen, also die Ausrückebereiche Nord, Mitte und Süd, einheitlich 8 Minuten für
innerörtliche Bebauung und öffentliche Straßen bei einem Erreichungsgrad von mindestens 90 % festgelegt.
3.3
Aktueller Standard der Notfallrettung
In der Notfallrettung werden möglichst einheitlich ausgestattete Rettungswagen nach DIN EN 1789 Typ C eingesetzt.
Sie sind standardmäßig mit der Ausstattung zur Durchführung erweiterter lebensrettender Maßnahmen bestückt.
(Anlage: Bild RTW)
Für planmäßig zu besetzende Rettungswagen der Grundbedarfsdeckung ist ausschließlich hauptamtliches Personal
zu stellen, das die örtlichen und regionalen Infrastrukturen der Rettungsdienste und Krankenhäuser kennt und über
gründliche Orts- und Gebietskenntnisse verfügt.
Das in der Notfallrettung eingesetzte Personal hat gemäß § 5 RettG NW jährlich an einer mindestens 30-stündigen
aufgabenbezogenen Fortbildung teilzunehmen und diese nachzuweisen. Bei der Gestaltung der Fortbildung für das
nichtärztliche Personal in der Notfallrettung und im Krankentransport ist der RdErl. d. Ministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales vom 21.01.1997 zu beachten.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
21
3.4
Notfallrettung in der Stadt Aachen (Ist- Zustand bis zum 31.12.2013)
Zur flächenmäßigen, bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung ist das
Stadtgebiet in die drei Rettungswachbereiche Mitte, Süd und West unterteilt. (Anlage: Rettungswachbereiche)
Die entsprechenden Rettungswachen sind Eigentum der Stadt Aachen und befinden sich in der Stolberger Str. 155
(Ausrückebereich Mitte), Oberforstbacher Str. 19a (Ausrückebereich Süd) und Vaalser Str.258 (Ausrückebereich
West). Die Rettungswachen sind mit den notwendigen Sozialräumen, Hygieneeinrichtungen und Garagenstellplätzen
ausgestattet.
In der Feuer- und Rettungswache Stolberger Str. 155 werden zentral Medikamente und Verbrauchsmaterialien
gelagert und ausgegeben.
Weiterhin haben die vier Katastrophenschutz-Einsatzeinheiten der Hilfsorganisationen jeweils einen RTW zur
Sonderbedarfsdeckung im Rettungsdienst (Großschadensfall, Großveranstaltungen) zur Verfügung gestellt
bekommen.
In der nachfolgenden Übersicht sind die Gesamtkenndaten der Notfallrettung (ohne Notarztdienst) dargestellt:
Gesamtübersicht Notfallrettung (RTW) Stadt Aachen 2010-2013
Kenndaten
Ausrückebereich
Mitte
Ausrückebereich
Süd
Ausrückebereich
Gesamt
West
Grund/ Spitzen/Sonderbed.
Grund/ Spitzen/Sonderbed.
Grund/ Spitzen/Sonderbed.
Anzahl RTW
2+3+3+4 (Reserve)
1+1+1
1+1**+0
16
Vorhalte- Std/ Wo.
456 + 168**
168
168 + 168**
1128
Anzahl Einsätze*
15.458
2.301
5.225
22.984
Durchschn. Hilfsfrist
Erreichungsgrad*
7,52 min
94,03%
86,97 %
84,74 %
90,84 %
Hilfsfrist < 8 min
* Zahlen aus 2011
** jeweils zur Hälfte mit Feuerwehr- und Rettungsdienstpersonal besetzt
Die Anzahl der RTW sind angegeben für den Grundbedarf, Spitzenbedarf und Sonderbedarf (MANV)
Die Rettungswagen zur Grundbedarfsdeckung führen ca. 54% der Gesamteinsätze durch und erfordern eine
ständige Personalvorhaltung.
Die Rettungswagen zur Spitzenbedarfsdeckung führen ca. 41% der Gesamteinsätze durch. Ihre Vorhaltung
beschränkt sich auf Bedarfsspitzen an Werktagen von 7.30-19.30 Uhr bzw. die Besetzung erfolgt im Bedarfsfalle mit
Personal aus dem Brandschutzdienst oder Personal der Hilfsorganisationen. Spitzenbedarfsfälle entstehen durch
gleichzeitige Notfallereignisse, die die Grundvorhaltung in den Ausrückebereichen überfordern oder durch
zeitintensive Verlegungstransporte (Sekundärtransporte).
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
22
Die Rettungswagen zur Sonderbedarfsdeckung führen ca. 5% der Gesamteinsätze durch. Ihr Einsatz zur
Verstärkung des Rettungsdienstes ist erforderlich bei Großveranstaltungen, Evakuierungen oder auch
Großschadensereignissen (MANV) gem. § 7(3) RettG. Die Personalgestellung erfolgt durch insgesamt vier
Einsatzeinheiten der ortsansässigen Hilfsorganisationen DRK, JUH, MHD sowie dienstfreiem Personal der
Berufsfeuerwehr.
Die im Rettungsdienst der Stadt Aachen eingesetzten RTW sind weitgehend nach der europäischen DIN EN 1789
Typ C ausgerüstet. Die Betriebsdauer der RTW in der Grund- und Spitzenbedarfsvorhaltung beträgt 7 Jahre. Danach
werden die Fahrzeuge für weitere 3-4 Jahre als Werkstattreserve und den Einsatzeinheiten zur
Sonderbedarfsdeckung zur Verfügung gestellt. Die Ersatzbeschaffungsplanung der RTW ist in der Anlage zu
ersehen.
Die zunehmenden Anforderungen zu Sekundärtransporten von intensivüberwachungspflichtigen Patienten erfordern
zusätzliche Gerätschaften, die nicht zur Standardausrüstung von Rettungswagen gehören. Hierzu wurden zwei
spezielle Fahrtragen mit den notwendigen medizinischen Zusatzgeräten als sog. „Intensivtragen“ ausgestattet, die
von jedem RTW gegen Tausch der Standardfahrtrage eingesetzt werden können. Mit dieser Ausstattung können
etwa 90 % aller „Intensivverlegungstransporte“ adäquat durchgeführt werden. Sofern für Spezialtransporte (z.B. mit
der ECMO-Trage) weitere Zusatzgerätschaften, Gasflaschen o.ä. mitgeführt werden müssen, stehen in der
StädteRegion Aachen 2 Intensiv-Transport-Wagen (ITW) der Firma Driessen und des DRK-KV Städteregion Aachen
mit weitergehender Ausstattung und größerem Raumangebot zur Verfügung. Darüber hinaus können über die
Leitstelle Köln der Sekundärhubschrauber Christoph Rheinland für Verlegungstransporte sowie ein weiterer ITW
angefordert werden.
Im Jahre 1993 wurde durch die Berufsfeuerwehr das First-Responder System mit Löschgruppenfahrzeugen
eingeführt. Sofern in Spitzenbedarfsfällen bei notarztindizierten Notfällen die Hilfsfrist von 8 Minuten mit
Rettungswagen nicht eingehalten werden kann, wird das dem Notfallort nächststationierte Löschfahrzeug alarmiert.
Da alle Feuerwehrbeamten des mittleren Dienstes als Rettungsassistenten ausgebildet sind und jedes
Löschgruppenfahrzeug mit einem Notfallkoffer nach Standard des Rettungsdienstes ausgestattet ist, können somit
qualifizierte, lebensrettende Maßnahmen vor Eintreffen des Rettungsdienstes durch die Feuerwehr eingeleitet
werden (nicht bei der Hilfsfrist berücksichtigt).
Die Dokumentation und Gebührenabrechnung der Einsätze erfolgt mit EDV-Unterstützung. Die in der Leitstelle im
Einsatzleitrechner (ELR) aufgenommenen Daten werden zur Ergänzung mit weiteren Einsatzdaten-Terminals in den
jeweiligen Wachen zur Verfügung gestellt. Nach abschließender Dokumentation des Einsatzes durch den
Transportführer stehen die Daten dem Abrechnungsprogramm Cobra der Regio IT der Gebührenabrechnungsstelle
zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung. Die Einführung eines digitalen RTW- Rettungsdienstprotokolls auf
Formularbasis nach DIVI- Standard ist im Jahre 2009 erfolgt. Eine Verknüpfung dieser Datenerfassung nach
DotForm-System mit der Berichtserfassung des Einsatzleitrechners erfolgte bisher nicht, da das Einsatzleitsystem im
Zuge der Bildung einer städteregionalen Leitstelle bis zum Ende des Jahres 2012 erneuert wird. Die Abrechnung der
Einsätze für AOK-Versicherte erfolgt über Datenträgeraustausch.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
23
3.5
Zielsetzung Notfallrettung
Die geforderte Bedarfsdeckung in der Notfallrettung kann gemäß Gutachten der Firma FORPLAN durch die flexible
und bedarfsgerechte Bereitstellung von zusätzlichen Besatzungen aus dem Brandschutz, Mitarbeitern der
Hilfsorganisationen sowie ehrenamtlichen Helfern der Einsatzeinheiten des Katastrophenschutzes nicht mehr im
Rahmen der vorgegebenen Hilfsfrist gewährleistet werden. Die Einsatzzahlen der Rettungswagen sind über einen
Zeitraum von 10 Jahren jährlich um durchschnittlich 3,9% gestiegen.
Das Gutachten empfiehlt deshalb eine moderate Erhöhung der Vorhaltung, insbesondere durch die Einführung eines
Mehrzweckfahrzeuges für den Krankentransport und die Notfallrettung.
Die beiden derzeit noch in der Hauptwache und Wache Nord mit je einer Funktion des Feuer- und Rettungsdienstes
besetzten beiden RTW werden aufgrund der Einsatzhäufigkeit ausschließlich für den Rettungsdienst benötigt und
sind entsprechend auch personell zu besetzen.
Die fachgerechten medizinischen und organisatorischen Maßnahmen der Notfallrettung sind anhand von Qualitäts–
standards zu beschreiben und zu überprüfen. Diese Aufgabe wird von der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst
durchgeführt.
Die Qualifizierung aller Rettungsassistenten/innen in Notkompetenz-Maßnahmen, nach den Vorgaben der
Bundesärztekammer, ist fortzuführen und zu dokumentieren. Der Umfang der notwendigen weiteren Qualifizierungs–
maßnahmen durch die Einführung des sich im Gesetzgebungsverfahren befindlichen neuen Berufsbildes
„Notfallsanitäter“ kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.
Zur Verbesserung der Transparenz und Qualitätsentwicklung in der Einsatzdurchführung wird ein EDV-basiertes
anonymes Berichtswesen nach dem „Critical-Incident-Reporting-System (CIRS) eingeführt.
Der Rettungsdienst beteiligt sich an dem Projekt zur Einführung einer Software der Feuerwehr für das
Personalmanagement und die logistischen Aufgaben.
Die grenzüberschreitende Notfallrettung im Dreiländereck Deutschland, Belgien und der Niederlande erfolgt in
Absprache zwischen den zuständigen Leitstellen mittlerweile routiniert und pragmatisch. Eine Vereinbarung zur
grenzüberschreitenden Nachbarschaftshilfe wird mit den belgischen Nachbarn angestrebt.
Bedarfsberechnung:
Der Bedarf an Rettungswagen ist anhand der Einsatzzahlen vom 01.03.2011 bis 29.02.2012 für die
Ausrückebereiche Mitte, Nord und Süd mit den Planungsgrößen „Hilfsfrist < 8 Minuten“ und „Zielerreichungsgrad
>90%“ ermittelt worden. Der Einsatzbedarf ist insgesamt seit der letzten Überprüfung im Jahre 2008 um 23,4 %
angestiegen.
Zur Bedarfsdeckung sollen deshalb die beiden RTW der Feuerwehr in den Ausrückebereichen Mitte und West, die
bisher mit je einer Funktion des Feuerdienstes besetzt waren, dem Rettungsdienst komplett zugewiesen werden.
Die Spitzenbedarfsvorhaltung soll durch jeweils einen RTW an den Werktagen von 7.30 – 19.30 Uhr in den
Ausrückebereichen Mitte und West unverändert bleiben, weil der darüber hinausgehende Bedarf durch zusätzliches
Personal des Brandschutzes und der Beteiligten spontan abgedeckt werden kann.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
24
Rettungswagenbedarf für die Notfallrettung ab dem 01.01.2014:
Ausrückebereich
RTW-Bedarf
Mitte
RTW
Vorhalte-
West
RTW
stunden
Vorhalte-
Süd
RTW
stunden
Vorhaltestunden
Grundbedarf
3
504
2
336
1
168
Spitzenbedarf
1
60
3*
Bei Bedarf
1
60
1*
bei Bedarf
Sonderbedarf
3 (HO)
bei Bedarf
1 (HO)
bei Bedarf
0
* Besetzung mit Feuerdienstpersonal oder Zusatzpersonal der Beteiligten
3.7
Fazit „Notfallrettung“:
Die Notfallrettung stellt in besonderem Masse eine hoheitliche Aufgabe dar, die nur sichergestellt werden kann, wenn
der Rettungsdienstträger bis zur Verträglichkeitsgrenze von 70 % die Notfallrettung durch beamtete Mitarbeiter der
Feuerwehr selbst durchführt und darüber hinaus die Mitwirkung freiwilliger Hilfsorganisationen und anderer gemäß
§13 RettG erfolgt.
Die eigenständige Notfallrettung durch Unternehmen gemäß §18 RettG würde das öffentliche Interesse der Stadt
Aachen an einem funktionsfähigen Rettungsdienst im Sinne von § 6 RettG erheblich beeinträchtigen. Die
Vorhaltekosten der Notfallrettung würden auch bei Rückgang der Einsatzzahlen, wegen der Gewährleistungspflicht,
konstant bleiben und eine Gebührenerhöhung für die öffentliche Notfallrettung zur Folge haben.
Zur Sicherung der fachgerechten Notfallrettung wurde zum 01.08.2008 ein EDV-gestütztes Dokumentations- und
Qualitätsüberwachungssystem der Firma DotForm unter Leitung der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst für die
Notarzteinsätze und ab dem 1.04.2009 auch für die Rettungswageneinsätze eingeführt.
Zusammenfassend ist für den Bereich der Notfallrettung gemäß §§ 2, 6 und 7 RettG festzustellen, dass die
Pflichtaufgabe zur flächenmäßigen, bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung in der Stadt Aachen, vom
Grundbedarf bis hin zum Großschadensereignis (Sonderbedarf) mit den geplanten moderaten Anpassungen der
Vorhaltung gewährleistet werden kann.
3.8
Anpassung der Notfallrettung mit Rettungswagen für den Zeitraum 2017 - 2018
Im Jahre 2015 erfolgte eine Anpassung der Ausrückebereiche des Rettungsdienstes. Diese Maßnahme diente zur
Optimierung des Zielerreichungsgrades der bedarfsplanmäßigen Hilfsfristen. Diese konnte in den alten Zuschnitten
nicht mehr erreicht werden. Zudem war eine Lokalisation von Bedarfsbereichen nicht zielgerichtet möglich.
Durch die Neugliederung wurden sieben Ausrückebereiche im Stadtgebiet festgelegt. Jedem Ausrückebereich ist
eine Rettungswache als Primärwache zugeordnet.
Im Zuschnitt der neuen Ausrückegebiete wurden die Hilfsfristen erneut ausgewertet. Das im Bedarfsplan
festgeschriebene Leistungsniveau kann auch nach der Neugliederung dieser Ausrückebereiche nicht erreicht
werden. Der Zielerreichungsgrad lag im ersten Halbjahr 2016 gesamtstädtisch bei 76,9 % und weicht damit um 13,1
Prozentpunkte vom bedarfsplanmäßigen Zielerreichungsgrad ab. Gründe hierfür sind die steigenden Einsatzzahlen in
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
25
der Primärrettung, die der nachfolgenden Tabelle detailliert zu entnehmen sind.
Veränderung
Einsatzzahlen-
2011
Entwicklung
2012 2013 2014
2015
prozentual
2011 zu 2015
Notfallrettung (RTW)
22.031
inkl. Verlegungen
22.984
24.172
24.110
26.650
inkl. Nachbarschaftshilfe
Notarztdienst (NEF)
7.672
inkl. arztbegleiteter Verlegung
7.898
8.035
8.304
8.475
inkl. Nachbarschaftshilfe
Krankentransport (KTW)
12.024
12.756
11.232
12.513
inkl. Nachbarschaftshilfe
25.176
+ 14,3 %
26.864
+16,9 %
27.381
+ 19,1 %
7.162
- 6,6 %
8.008
+ 1,4 %
8.525
+ 7,9 %
13.012
+ 8,2 %
13.130
+ 9,2 %
Entwicklung der Einsatzzahlen vom Referenzjahr 2011 zu 2015.
Darüber hinaus ist eine Zunahme an Infektionstransporten mit deutlich höheren Wiederherstellungszeiten nach dem
Patiententransport sowie die enorme Zunahme an Verlegefahrten mit langen Transportstrecken (siehe hierzu auch
Punkt 3.8.2) zu verzeichnen.
Infektionstransporte RTW
500
453
399
400
288
300
200
143
100
0
Einsätze
1. Halbjahr 2015
1. Halbjahr 2016
2015
2016 (bis Sept)
Entwicklung der Infektionstransporte mit RTW 2015 bis einschließlich September 2016.
Auf Grund der oben beschriebenen Entwicklungen werden die nachfolgenden Anpassungen in der
Rettungsmittelvorhaltung erforderlich.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
26
3.8.1 Notfallrettung (Primärtransporte) mit Rettungswagen im Grundbedarf
Wie einleitend aufgezeigt wurde, wird das Schutzziel, differenziert nach Ausrückebereichen aktuell zum Teil deutlich
verfehlt. Eine Anpassung der Rettungsmittelvorhaltung ist zwingend erforderlich.
Erstmalig wurde mit dem jetzigen Rettungsdienstbedarfsplan das vom Gutachter empfohlene Konzept des
Mehrzweckfahrzeugs eingeführt. Dazu wird ein KTW Typ B, besetzt mit einer RTW-Besatzung nach RettG NRW, im
24-Stunden-Dienst vorgehalten. Nach Analyse der Einsatzzahlen für die Jahre 2014 und 2015 lässt sich folgendes
feststellen: Der überwiegende Einsatz für Krankentransporte (> 90%) dieses nahezu komplett ausgelasteten
Fahrzeugs erweist sich als nicht wirtschaftlich, wenn diese mit einer RTW-Besatzung erfolgen. Für Notfalleinsätze
steht das Fahrzeug auslastungsbedingt nicht zur Verfügung.
Zur Indienstnahme eines zusätzlichen Innenstadt-RTW soll die Besatzung des Mehrzweckfahrzeuges ein reines
RTW-Fahrgestell erhalten und in der Notfallrettung eingesetzt werden. Die aktuellen Bedarfslücken in der
Notfallrettung können so zum Teil kompensiert werden.
Zur Zielerreichung im Wachgebiet 2 und nachrangig 7B ist die Inbetriebnahme eines weiteren Tagdienst-RTW (Mo.So.) im Wachgebiet 2 erforderlich. Dieser soll an einem bestehenden Standort der Stadt Aachen stationiert werden.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
27
3.8.2 Sekundärtransporte mit Rettungswagen im Grundbedarf
Insbesondere im Sekundäreinsatzbereich (Entlassverlegungen / Interhospitaltransfer) sind sowohl die absoluten
Einsatzzahlen, vor allem aber die zeitliche Auslastung der RTW aufgrund weiter entfernter Transportziele, als auch
der Anteil der notärztlich begleiteten Verlegungen (siehe oben) drastisch angestiegen.
2015
Veränderung
prozentual
(2011 zu 2015)
Hochrechnung
2016*
953
1.688
+ 77%
2.234
257
958
davon 305 mit TNA
+ 273%
1.252
davon 341 mit TNA
Referenzjahr 2011
für RD-Bedarfsplan
Gesamtzahl
RTW-Verlegungen
davon notärztlich begleitete
Verlegungen (inkl.
Telenotarzt)
Einsatzart
Einsatzzahlen Sekundärverlegungen
*Grundlage: 1. Halbjahr 2016
Die folgende Graphik verdeutlicht die zeitlichen Dimensionen der Sekundärtransporte. Sie zeigt anschaulich, dass
der Zeitbedarf einer Sekundärverlegung in keiner Weise mit dem Zeitbedarf der Primäreinsätze (durchschnittlich 52,2
Min.) zu vergleichen ist.
Übersicht Einsatzdauern nach Zeitklassen im Sekundärtransport Jahr 2014
Nur 19% der Sekundärtransporte liegen im mittleren Zeitbedarf eines Primäreinsatzes. Somit besteht für 81% der
Sekundärverlegungen ein teilweise erheblich längerer Zeitbedarf als bei durchschnittlichen Primäreinsätzen (12% der
Transporte allein in der Zeitkategorie > 4h). Dies betrifft insbesondere die unerwartet stark angestiegenen notärztlich
begleiteten Verlegungen. Aufgrund der Tatsache, dass diese Sekundärtransporte durch die Rettungsmittel des
Grund- und Spitzenbedarfs absolviert werden, wird dieser aktuell kritisch geschwächt und die Kontingente für
zusätzliche RTW-Stunden (sog. SET-RTW) sind erschöpft.
Zudem können zunehmend Sekundärtransporte nicht mehr zeitgerecht am gleichen Kalendertag durchgeführt
werden, sondern müssen aufgrund von Kapazitätenmangel an RTW um einen bis teilweise zwei Kalendertage
verschoben werden, was zu unnötig verlängerten Krankenhaus- und Intensivstationsverweildauern führt.
In Zukunft ist auch mit weiter ansteigenden Verlegungstransportzahlen zu rechnen. Im 1. Halbjahr 2016 wurden
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
28
1.117 Sekundärtransporte durchgeführt, was hochgerechnet zu einer Anzahl an 2.234 Transporten mit RTW führt.
Dies entspricht einer Steigerung um 135% zum Referenzjahr bei zeitgleich deutlich gestiegenen Transportdauern
aufgrund weiter entfernter Transportziele. Hierzu zählen in der Regel täglich Transportziele zu spezialisierten
Frührehabilitationskliniken in Köln, Bonn, Bad Berleburg und Vallendar.
Die zunehmende Spezialisierung im Krankhaus- und Rehabilitationswesen lässt aktuell einen weiteren Anstieg als
wahrscheinlich erachten. Beispielsweise wurde aufgrund der neuen Evidenzlage in der Schlaganfallversorgung im
April 2015 ein „Neurovaskuläres Netzwerk“ in der Region Aachen gegründet mit der Uniklinik RWTH Aachen als
koordinierendes Zentrum. Somit ist alleine für dieses Patientenkollektiv mit einer erhöhten Anzahl an
Sekundärtransporten ins Heimatkrankenhaus oder spezialisierte Rehabilitationseinrichtungen zu rechnen.
Auf Basis der Einsatzzahlen aus dem Jahre 2015, die sich im Trend 2016 bestätigen, ist eine umgehende
Indienstnahme eines weiteren Tagdienst-Rettungswagen (Mo-So) zur Kompensation der angestiegenen
Sekundärtransporte erforderlich.
3.8.3 Notfallrettung mit Rettungswagen im Spitzenbedarf
Die Spitzenbedarfsabdeckung erfolgt, wie im Bedarfsplan festgeschrieben, durch Einsatzkräfte des Brandschutzes
auf den Wachen 1 und 2 und durch sog. SET-RTW der drei beteiligten Hilfsorganisationen.
Zur Zielerreichung im Wachgebiet 3 ist die Indienstnahme eines weiteren Spitzenbedarfs-RTW erforderlich, der im
Bedarfsfall mit Personal des Brandschutzes besetzt wird. Diese Maßnahme ist personalneutral.
Für die SET-RTW der Hilfsorganisationen wurde ein maximales Kontingent über die Laufzeit des Bedarfsplans als
Vertragspartner vereinbart. Ein Großteil der gestiegenen Einsatzzahlen wurde durch die SET-RTW des
Spitzenbedarfs geleistet. Aufgrund dieser bisher notwendigen Inanspruchnahmen wegen gestiegener Einsatzzahlen
insbesondere im Sekundärverlegungsbereich erschöpfte sich dieses Kontingent für die Vertragspartner bereits im
letzten Jahr. Bei Betrachtung der im Rettungsdienstbedarfsplan ausgewiesenen Stundenvorhaltung im Spitzenbedarf
ergibt sich somit eine deutliche Differenz zur Ist-Vorhaltung in 2016, falls keine Anpassung der Vorhaltung erfolgen
würde
wöchentliche Soll-Vorhaltung
laut RD-Bedarfsplan 2014-2018
Ist-Vorhaltung
ohne Anpassung der Rettungsmittelvorhaltung
SET DRK: 168 Std.
0 Std. (Kontingent erschöpft)
SET JUH: 168 Std.
0 Std. (Kontingent erschöpft)
SET MHD: 168 Std.
0 Std. (Kontingent erschöpft)
BF Wache 1: 336 Std.
336 Std.
BF Wache 2: 168 Std.
168 Std.
Summe: 1.008 Std.
504 Std. (Differenz zum Soll: 504 Std = - 50%)
Soll-Vorhaltung laut Bedarfsplan und Ist-Vorhaltung ohne Anpassung RM-Vorhaltung im Spitzenbedarf.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
29
3.8.4 Technische Reserve
Die Rettungswagen des Grund- und Spitzenbedarfs werden nach einer Laufzeit von 6 Jahren, bei einer Fahrstrecke
von 250.000 km u.a. als Werkstattreserve für weitere 3-4 Jahre genutzt.
Bedingt durch planmäßige und außerplanmäßige Werkstattaufenthalte von Fahrzeugen kommt es beinahe täglich
zum Ausfall zwischen einem und vier Telenotarzt-RTW. Systembedingt kann das Telenotarztsystem nicht zwischen
einem ausgestatteten Rettungswagen des Grund- / Spitzenbedarfs und einem nicht ausgestatteten Rettungswagen
der Werkstattreserve getauscht werden. Zur Sicherstellung einer leitliniengerechten Patientenbehandlung und zur
vollständigen Ausnutzung der verfügbaren Telenotarztkapazität ist die Teilausstattung von zwei Rettungswagen der
Werkstattreserve mit dem Telenotarztsystem erforderlich. Aus wirtschaftlichen Gründen ist lediglich eine
Teilausstattung mit den im Fahrzeug fest verbauten Komponenten vorgesehen. Die mobilen Komponenten können
zwischen den Fahrzeugen getauscht werden.
Zusammenfassend ist folgende Änderung der Rettungsmittelvorhaltung vorgesehen:
Die MZF-Besatzung erhält anstelle des KTW Typ B den Fahrzeugtyp RTW (Typ C, mit telemedizinischer
Ausstattung) im Wachgebiet 6 mit einer wöchentlichen Vorhaltung von 168 Std. (Mo-So)
Indienstnahme eines zusätzlichen Tagdienst-RTW (Typ C mit telemedizinischer Ausstattung) im Wachgebiet
2 mit einer wöchentlichen Vorhaltung von 84 Std. (Mo-So)
Indienstnahme eines zusätzlichen Tagdienst-RTW (Typ C mit telemedizinischer Ausstattung) zur
Kompensation der angestiegenen Sekundärverlegungen mit einer wöchentlichen Vorhaltung von 84 Std.
(Mo-So)
Indienstnahme eines Spitzenbedarfs-RTW (Typ C mit telemedizinischer Ausstattung) im Wachgebiet 3 mit
168 Std. pro Woche, bedarfsbesetzt durch Personal des Brandschutzes
Vergabe eines neuen Kontingentes zur Spitzenbedarfsabdeckung je SET-RTW an die beteiligten
Hilfsorganisationen mit je 168 Std. pro Woche bei prognostisch deutlich geringerer Inanspruchnahme.
Teilausstattung von zwei Rettungswage (Typ C) der Werkstattreserve mit den fest verbauten
Systemkomponenten des Telenotarztsystems.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
30
4.
Krankentransport
4.1
Planungsgröße
Als Maßstab für die Leistungsfähigkeit des Krankentransportdienstes wird analog zur Hilfsfrist in der Notfallrettung die
Bedienzeit definiert als Zeitspanne zwischen Bestellung des Krankenwagens bis zum Eintreffen beim Patienten.
Nach Empfehlung des Musterbedarfsplanes soll die Bedienzeit im Krankentransportdienst maximal 60 Minuten
betragen, bei einem Zielerreichungsgrad von mindestens 90%.
4.2
Gesetzliche Mindestanforderungen
Der Krankentransport hat gemäß § 2(2) RettG NRW die Aufgabe, Kranken oder Verletzten oder sonstigen
hilfsbedürftigen Personen fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter Betreuung durch qualifiziertes Personal mit
Krankenkraftwagen oder mit Luftfahrzeugen zu befördern. Nach § 6(1) RettG ist der Träger des Rettungsdienstes
verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des
Krankentransports sicherzustellen. Notfallrettung und Krankentransport bilden eine medizinisch-organisatorische
Einheit der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr.
Die im Krankentransport eingesetzten Krankenkraftwagen müssen gemäß § 3 RettG für den Krankentransport
besonders eingerichtet sein und als Krankenkraftwagen für den Verkehr zugelassen sein. Krankenkraftwagen
müssen in ihrer Ausstattung, Ausrüstung und Wartung den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und Technik
entsprechen. Als anerkannte Regel ist für Krankentransportwagen die DIN EN 1789 Typ A2 oder B anzuwenden.
Die Mindestanforderungen an das Personal im Krankentransport sind im § 4 RettG festgelegt. Das Personal muss
gesundheitlich und fachlich geeignet sein. Krankentransportwagen sind mindestens mit einem Rettungssanitäter/in
und einem Rettungshelfer/in im Einsatz zu besetzen. Das im Krankentransport eingesetzte Personal hat gemäß
§ 5 (5) RettG jährlich an einer mindestens 30stündigen aufgabenbezogenen Fortbildung teilzunehmen und dieses
nachzuweisen.
Die Unfallverhütungsvorschriften Gesundheitsdienst GUV 8.1 sind zu beachten.
Die Krankentransporte des Rettungsdienstes erfolgen gemäß § 8 (1) unter einheitlicher Lenkung der Leitstelle. Die
Krankentransportwagen werden in den Rettungswachen und den zugeordneten Außenstellen vorgehalten.
4.3
Aktueller Standard
Neben den Anforderungen an Krankentransportwagen (KTW) der DIN EN 1789 Typ A 2 oder B sind die Fahrer- und
Patientenräume klimatisiert, da zunehmend lange Transportwege zurückzulegen sind. Die Fahrzeuge sind mit
Funkgeräten im 4 m-Band der BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) und Funkmeldesystem
ausgestattet.
Zur Versorgung von medizinischen Notfällen sind die KTW mit automatischen externen Defibrillatoren (AED),
Notfallkoffer, Sauerstoffbehandlungsgerät und Intubationsbesteck ausgerüstet.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
31
4.4
Krankentransportdienst in der Stadt Aachen (Ist- Zustand bis zum 31.12.2013)
Zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Krankentransportdienstes werden in den
Rettungswachen und dazugehörigen Außenstellen insgesamt 14 städtische Krankenwagen des Grund-, Spitzen- und
Sonderbedarfs vorgehalten. Die planmäßige personelle Besetzung dieser Fahrzeuge erfolgt aus Wirtschaftlichkeits–
gründen lediglich für den statistisch ermittelten Grundbedarf nach einem vorgegebenen Dienstplan.
Alle Transportaufträge werden zentral von der Leitstelle angenommen und bearbeitet. Die vorgegebene Bedienzeit
im Krankentransportdienst beträgt maximal 1 Stunde. Diese Bedienzeit wird in nahezu 98 % der Transportaufträge
eingehalten. Durch eine zufällige Häufung von innerstädtischen Transporten oder Ferntransporten können Bedien–
engpässe entstehen, die durch Personal der Notfallrettung oder zusätzlichem Personal der beteiligten Hilfsorganisationen mit Spitzenbedarfs-KTW kompensiert werden. In den Nachtstunden von 21.30-7.00 Uhr erfolgt,
wegen des geringen Transportbedarfs von durchschnittlich 1-2 Fahrten, keine Personalvorhaltung.
Der Krankentransportbedarf hat sich seit dem Jahre 2004 durch die restriktivere Genehmigungspflicht der
Krankenkassen um ca. 30% reduziert. Weiterhin wurde festgestellt, dass bisherige regelmäßige Transporte von
Dialysepatienten nunmehr als Krankenfahrten ohne fachgerechte Betreuung nach dem Personenbeförderungsgesetz
erfolgen.
Aufgrund dieser erheblichen Bedarfsveränderung erfolgte umgehend eine Anpassung der Krankenwagenvorhaltung
durch Rückführung der Spitzenbedarfsfahrzeuge. Es wird ein Auslastungsgrad der vorgehaltenen KTW von
mindestens 60% Einsatzzeit angestrebt.
Ein im Stadtteil Rothe Erde ansässiges Unternehmen bietet, unabhängig vom Rettungsdienst der Stadt Aachen, mit
drei Krankentransportwagen sowie einem vierten KTW für Verlegungs- und Fernfahrten über mehr als 100 km
Entfernung Krankentransportleistungen in einem Umfange von etwa 25%
(max. 4.000 Transporte) des
Gesamttransportbedarfs an. Durch diese nach § 18 RettG erteilten Genehmigungen ist die Verträglichkeitsgrenze für
Unternehmenskonzessionen
ausgeschöpft.
Weitere
Genehmigungen
können
aus
Gründen
des
Sicherstellungsauftrages des Trägers des Rettungsdienstes gemäß § 6(1) in der Stadt Aachen nicht erteilt werden.
Der Dienstplan des Krankentransportdienstes ist in der Anlage dargestellt.
Die bedarfsgerechte Vorhaltung der Krankentransportwagen in der Stadt Aachen ist in nachfolgender Tabelle,
unterschieden nach Grundbedarf (planmäßige Vorhaltung) und Spitzen- und Sonderbedarf (Bedarfsvorhaltung) zu
ersehen.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
32
Gesamtübersicht Krankentransport (KTW) Stadt Aachen 2010-2013
Kenndaten
Grundbedarf
Spitzen-und Sonderbedarf
Gesamt
Anz. KTW
7
7
14
Vorh.-Std/ Wo.
350
bei Bedarf
350
*Anz. Einsätze
9.687
2.337
12.024
Bedienzeit
<60 min
<60 min
< 60 min
Erreichungsgrad
>90%
>90%
> 90%
* Stand 2011
Die Krankenwagen zur Grundbedarfsdeckung führen 80,6 % der Gesamteinsätze durch.
Die Krankenwagen zur Spitzen- und Sonderbedarfsdeckung führen 19,4% der Gesamteinsätze durch.
Der durchschnittliche Auslastungsgrad der planmäßigen KTW (Zeitspanne von Auftragserteilung bis
Einsatzbereitschaft) beträgt 59,6 %.
4.5
Zielsetzung Krankentransportdienst
Zielsetzung des kommunalen Krankentransportdienstes ist gemäß § 6(1) RettG die Beibehaltung und Sicherstellung
der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des fachgerechten Krankentransports. Hierzu
werden die maximale Bedienzeit von 1 Stunde nach Anforderung bei einem Zielerreichungsgrad von mindestens
90% als verbindliche Qualitätsstandards vorgegeben.
Die Aufgabenbereiche Notfallrettung und Krankentransport sollen weiterhin gemäß § 6 eine medizinischorganisatorische Einheit der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr bilden. Die daraus resultierenden Synergien
sollen insbesondere zur kostengünstigen Spitzen- und Sonderbedarfsabdeckung beitragen.
Hierzu soll nach Vorschlag der Firma FORPLAN ein Mehrzweckfahrzeug zur Durchführung von Krankentransporten
und Notfalleinsätzen rund um die Uhr vorgehalten werden.
Der Krankentransport durch Unternehmen nach §18 RettG soll erfahrungsgemäß einen Anteil von 25% = 4.000
Transporte/Jahr am Gesamttransportaufkommen nicht überschreiten, damit dem Sicherstellungsauftrag gemäß § 6
RettG für den öffentlichen Krankentransportdienst entsprochen werden kann.
Die Frage der Wirtschaftlichkeit ist in diesem Zusammenhang ebenfalls von Bedeutung.
4.6
Bedarfsberechnung (Planungszeitraum vom 01.01.2014 - 31.12.2018)
Der Bedarf an Krankentransportwagen ist anhand der Einsatzzahlen vom 01.03.2011 bis 29.02.2012 für das gesamte
Stadtgebiet mit den Planungsgrößen Bedienzeit 1 Stunde und Zielerreichungsgrad >90% von der Firma FORPLAN
ermittelt worden. Eine Unterscheidung des Bedarfs nach Ausrückebereiche ist wegen der hohen Transportauslastung
und demzufolge hohen Mobilitätsgrad und der relativ kurzen Entfernungen innerhalb der Stadt Aachen nicht sinnvoll.
Der Transportbedarf im Krankentransport ist in erheblichem Maße abhängig von den Dienstzeiten der ambulanten
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
33
und stationären Behandlungseinrichtungen.
Eine weitere wichtige Kenngröße zur Bemessung der Personalvorhaltung stellen die zunehmend häufigen
Ferntransporte dar, die bei der statistischen Bedarfsermittlung nicht zufriedenstellend erfasst werden. Um einen
hohen Auslastungsgrad mit entsprechend hoher Effizienz der personell besetzten Krankentransportwagen zu
erreichen, ist deshalb die transportfallbezogene Anforderung von Personal zur Spitzenbedarfsabdeckung wie auch
für Ferntransporte weiterhin erforderlich.
Gesamtübersicht Krankentransport (KTW) Stadt Aachen von 2014 - 2018
Kenndaten
Grundbedarf
Spitzen-und Sonderbedarf
Gesamt
7
14
220 + 168 (MZF)
bei Bedarf
388
Einsätze (Schätzung)
10.000
3.000
13.000
Bedienzeit
<60min
<60min
<60min
Erreichungsgrad
>90%
>90%
>90%
6
Anz. KTW
1 MZF
Vorh.-Std/ Wo.
4.7
Fazit des Krankentransportdienstes
Die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Krankentransports ist in
der Stadt Aachen in medizinisch-organisatorischer Einheit mit der Notfallrettung gewährleistet. Die Gewährleistung
des Krankentransportdienstes mit einer Bedienzeit von 1 Stunde kann jedoch nur bei gleichbleibender
Wirtschaftlichkeit aufrechterhalten werden, wenn der Transportanteil durch eigenständige Unternehmer nicht größer
wird als 25%. Die Beteiligung von Hilfsorganisationen und Unternehmer am kommunalen Krankentransport muss auf
die Gestellung von Personal und gegebenenfalls Unterkünfte beschränkt bleiben. Die Fahrzeuge sind grundsätzlich
im städtischen Besitz zu halten, um die Verfügbarkeit der Transportmittel auch bei wechselnden Beteiligungen
gewährleisten zu können. Die Bedarfsänderung in Folge der Gesundheitsreformen und der damit verbundenen
restriktiven Genehmigungspraxis der GKV hat sich weitgehend auf ein Niveau von etwa 12.000 Transporten/pro Jahr
stabilisiert.
Die Vorhaltung einer für die Notfallrettung qualifizierten Besatzung im Krankentransportdienst mit einem
Mehrzweckfahrzeug (MZF) verbessert die Bedarfsdeckung in beiden Bereichen, insbesondere in den Nachtstunden
im
Sinne
der
gesetzlich
geforderten
medizinisch-organisatorischen
Einheit
von
Notfallrettung
und
Krankentransportdienst. Zusätzlich ist weiterhin zur Spitzenbedarfsdeckung der Einsatz von zusätzlichen KTW Besatzungen erforderlich, die nach Transportfällen vergütet werden.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
34
4.8
Anpassung des Krankentransportdienstes für den Zeitraum 2017 - 2018
Im Krankentransport wurde die prognostizierte Einsatzzahl von 13.000 Einsätzen im Jahre 2015 leicht überschritten.
Es ist jedoch festzustellen, dass die bedarfsplanmäßige Dimensionierung mit den aktuellen Vorhaltezeiten der
Krankentransportfahrzeuge nicht auskömmlich ist. Die im Bedarfsplan festgeschriebene Bedienzeit von unter 60
Minuten in über 90 % der Fälle wird deutlich nicht erreicht. Zudem können arbeitszeitrechtliche Pausenzeiten nicht
gewährleistet werden und das reguläre Dienstende der Besatzungen wird dauerhaft nicht erreicht.
Daher ist eine Anpassung der Vorhaltung an die aktuell regelmäßigen Dienstzeiten der Krankentransportfahrzeuge
erforderlich.
Gründe liegen hierbei in der längeren Einsatzdauer (durchschnittliche Einsatzdauer nach Bedarfsplan: 67,2 Min.; im
Jahre 2015: 81,0 Min.; Zunahme um 20,5 %) und in einer deutlichen Steigerung an Infektionstransporten mit
zeitintensiven
Wiederherstellungen
der
Einsatzbereitschaft
(zusätzliche
Fahrzeit
zum
Wachstandort,
Reinigung/Desinfektion, Einwirkzeiten). Die Auslastung der bedarfsplanmäßigen Vorhaltung lag im Jahre 2015 nur
durch Einsatz- und Desinfektionszeiten schon über 93%. Notwendige betriebsbedingte Rüst- und Fahrzeiten sowie
gesetzlich vorgeschriebene Pausenzeiten der Mitarbeiter sind hierbei nicht enthalten.
Infektionstransporte KTW
759
800
752
700
600
493
500
400
347
300
200
100
0
Einsätze
1. Halbjahr 2015
1. Halbjahr 2016
2015
2016 (bis Sept)
Entwicklung der Infektionstransporte mit KTW 2015 bis einschließlich September 2016.
Vor diesem Hintergrund ist folgende Änderung der Rettungsmittelvorhaltung vorgesehen:
Die wegfallende Vorhaltung im Krankentransport durch den Wegfall des Mehrzweckfahrzeuges erfordert die
Indienstnahme eines 24-Stunden-KTW mit einer KTW-Besatzung nach RettG NRW (168 RMWochenstunden).
Ausweitung der KTW Vorhaltung um 85 Std. pro Woche, verteilt auf vier Grundbedarfs-KTW
Indienstnahme eines weiteren Grundbedarfs-KTW mit einer wöchentlichen Vorhaltung von 40 Std. (Mo.-Fr.)
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
35
5.
Besondere Versorgungslagen
5.1
Planungsgrößen
Besondere Versorgungslagen im Rettungsdienst werden verursacht durch
1.
unerwartet und plötzlich eingetretene Schadenereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker
2.
Veranstaltungen oder Krisensituationen, von denen aufgrund der teilnehmenden/ betroffenen
Personenzahl, der Gefahrenneigung der Veranstaltung/ Krise oder der Örtlichkeit mit einem erhöhten
Auftreten von Notfallpatienten gerechnet werden muss.
Gemäß § 7(3) RettG ist der Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, für Schadenereignisse mit einer größeren
Anzahl Verletzter oder Kranker Leitende Notärzte oder -ärztinnen zu bestellen und deren Einsatz zu regeln. Es sind
weiterhin ausreichende Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals
zu treffen.
Sanitätsdienste bei Veranstaltungen unterliegen zunächst nicht den Anforderungen des Rettungsdienstgesetzes. In
einem dazu ergangenen Erlass (RdErl.d.MAGS v.25.06.93) wird definiert, dass unter Sanitätsdienst Maßnahmen der
allgemeinen Betreuung, der Ersten Hilfe sowie lebensrettende Sofortmaßnahmen zu verstehen sind.
Krankentransportbedürftige Patienten und Notfallpatienten sind dem Rettungsdienst zu übergeben.
Grundlagen zur Einsatzplanung der Rettung beim Massenanfall von Verletzten und Erkrankten (MANV) sind die
gemeinsamen Empfehlungen der AGBF-NRW, des LFV NRW sowie der AGHF NRW vom 9.12.2005 und der
landesweite Maßnahmenplan MANV50plus vom 25.08.2006.
Zielsetzung der Einsatzplanung ist, dass jede kreisfreie Stadt und jeder Kreis in der Lage ist, über die Vorkehrungen
für den alltäglichen Rettungsdienst hinaus, innerhalb von 60 Minuten einen Behandlungsplatz für mindestens 50
Verletzte und Erkrankte bereitzustellen.
Für Betreuungs- und Evakuierungsmaßnahmen in Folge von Großschadensereignissen sind zusätzlich nach
Vorschlag der Arbeitsgruppe “Zieldefinition Katastrophenschutz” weitere Helfer in Abhängigkeit der Bevölkerungszahl
erforderlich.
Nach übereinstimmender Empfehlung der Bundesärztekammer (BÄK) und der Deutschen Interdisziplinären
Vereinigung für Intensivmedizin (DIVI) übernimmt der Leitende Notarzt (LNA) im Großschadensereignis sowie bei
besonderen Gefahrenlagen die Leitungsaufgaben im medizinischen Bereich. Die Ausbildung und Qualifikation von
LNA erfolgt nach den Empfehlungen der BÄK.
Um die ständige Einsatzbereitschaft eines LNA zu gewährleisten, ist die Bestellung von 8-15 LNA erforderlich, die
dann eine Leitende Notarztgruppe (LNG) bilden.
Die Hilfsfrist des LNA sollte 30 Minuten nicht überschreiten.
Zur Unterstützung der Leitungsaufgaben des LNA sollten nach einschlägigen Erfahrungen und einhelliger fachlicher
Auffassung die organisatorischen Führungs- und Koordinierungsaufgaben im Einsatzabschnitt Rettungsdienst bei
Großschadenslagen von einer speziell qualifizierten Führungskraft wahrgenommen werden. Dieser sogenannte
Organisatorische Leiter Rettungsdienst (OrgL-RD) sollte ebenfalls innerhalb einer maximalen Hilfsfrist von 30
Minuten verfügbar sein.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
36
5.2
Mindestanforderungen
Die gesetzlichen Mindestanforderungen für besondere Versorgungslagen beschränken sich lediglich auf die
Vorgaben des § 7(3) RettG NW.
Die Bemessung zusätzlicher personeller und materieller Ressourcen obliegt dem jeweiligen Rettungsdienstträger
nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse. Der Runderlass des Ministers für Soziales, Frauen und Familien vom
12.02.2004 beschreibt die vorgeschriebenen Vorsorgeplanungen für die gesundheitliche Versorgung bei
Großschadensereignissen.
5.3
Aktueller Standard für besondere Versorgungslagen
Die Bemessung zusätzlich erforderlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals beschränkt sich auf die
Versorgung von 50 Notfallpatienten bei einer Hilfsfrist von maximal 60 Minuten. Größere Versorgungslagen erfordern
die Unterstützung von nachbarlichen Sanitäts- und Betreuungseinheiten. Die Anforderungen zu Ereignissen mit mehr
als 50 Notfallpatienten sind im „Landesweiten Maßnahmenplan MAnV50plus“ des Innenministeriums vom 25.08.2006
beschrieben, die für den Bereich der Stadt Aachen umgesetzt sind.
Das Personal rekrutiert sich ausschließlich aus ehemaligen Katastrophenschutzeinheiten der Hilfsorganisationen, die
mit Rettungsmitteln des Bundes, des Landes und der Kommune sowie der jeweiligen Hilfsorganisation ausgestattet
sind. Diese Einsatzeinheiten der Hilfsorganisationen werden organisationsübergreifend landesweit als standardisierte
Einsatzeinheiten vorgehalten, die mit Unterstützung von Feuerwehr und Rettungsdienstpersonal auch überregional
Behandlungsplätze und Patiententransportzüge auf Anforderung bereitstellen können.
Im Zuge der unentgeltlichen Übereignung eines Abrollbehälters für den Massenanfall von Verletzten (AB-MANV)
durch das Land NRW hat sich die Stadt Aachen im Jahre 2008 für 15 Jahre verpflichtet, unter Einbeziehung von
Rettungsdienst und Katastrophenschutzeinheiten der Hilfsorganisationen, einen Behandlungsplatz für mindestens 50
Patienten (BHP 50) einzurichten und zu betreiben.
Die Bewältigung von medizinischen Großschadenslagen ist in der Dienstanweisung „MANV - Stadt Aachen“ in der
aktualisierten Fassung vom August 2012 beschrieben.
Als Grundlage für die Bemessung von Sanitätsveranstaltungen hat sich die Empfehlung von K. Maurer bewährt.
Alle Einsatzkräfte müssen entsprechend ihrer Aufgabenstellung fachlich geeignet sein und Kenntnisse über die
örtlichen und regionalen Strukturen der Feuerwehren, Rettungsdienste und beteiligten Organisationen und
Einrichtungen sowie der Krankenhausversorgung haben.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
37
5.4
Besondere Versorgungslagen (Ist - Zustand)
5.4.1
Großschadensereignisse mit Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten (MANV)
Leitender Notarzt:
Die LNA-Gruppe (LNG) wurde im Oktober 2001 vom Verein „Notärzte im Rettungsdienst Aachen e.V.“ gegründet.
Alle Leitenden Notärzte der LNG sind Mitglieder des im Juli 2000 gegründeten gemeinnützigen Vereins „Notärzte im
Rettungsdienst Aachen e.V.“.
Sie besteht aus 15 von der Stadt Aachen bestellten Notärzten, die sich im Rettungsdienst Aachen besonders
qualifiziert haben. Die Qualifikation der Ärzte der LNG entspricht den Voraussetzungen der Empfehlungen zur
Qualifikation des Leitenden Notarztes beim Massenanfall Verletzter und Erkrankter der Bundesärztekammer in
Übereinstimmung mit der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensivmedizin (DIVI). Alle Mitglieder der
LNG sind Fachärzte/innen für Anästhesiologie mit weitgehend oberärztlicher Funktion und verfügen dadurch über
besondere Kenntnisse in der Intensivmedizin. Sie haben, wie gefordert, an einem einwöchigen Seminar für LNA
teilgenommen und sind anschließend von der Ärztekammer zertifiziert worden.
Von der Stadt Aachen sind die Leitenden Notärzte ab 01.01.2002 bestellt worden. Es wurden nur Leitende Notärzte
ausgewählt, die mindestens drei Jahre im Notarztdienst der Stadt Aachen tätig waren und auch weiterhin regelmäßig
daran teilnehmen.
Die LNA versehen ihren Dienst nach der mit der Stadt Aachen vereinbarten Dienstordnung, die von jedem einzelnen
LNA sowie der Fachbereichsleitung FB 37 unterschrieben worden ist.
Der Verein „Notärzte im Rettungsdienst Aachen e.V.“ hat einen Beauftragten der LNA-Gruppe (BLNG) sowie einen
Stellvertreter benannt. Der BLNG übernimmt die fachliche und organisatorische Führung der LNG und ist der
Ansprechpartner für den Aufgabenträger des Rettungsdienstes und die Leitstelle in organisatorischen Belangen des
LNA-Dienstes.
Die medizinische Aufsicht wird vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst wahrgenommen.
Der LNA-Dienst ist wie folgt organisiert:
-
werktags von 7.00 – 17.00 Uhr in Personalunion auf der Hauptwache als 2. Notarzt und jederzeit als LNA
einsetzbar
-
werktags ab 17.00 – 7.00 Uhr sowie an den Wochenend-/Feiertagen als Rufbereitschaft zu Hause über
digitalen Funkmeldeempfänger erreichbar
-
jeder LNA hat einen eigenen personenbezogenen digitalen Funkmeldeempfänger erhalten
Zum Einsatz kommt der LNA bei folgenden Einsatzlagen:
-
Schadensereignisse, bei denen mehr als 2 Notärzte erforderlich sind
-
Gezielte Anforderung durch den eingesetzten Notarzt oder Einsatzleiter
-
Vorsorglich bei allen Krisensituationen, bei denen mit einer größeren Anzahl von gefährdeten Personen zu
rechnen ist
Am Einsatzort übernimmt der LNA die medizinische Einsatzleitung vom ersteingetroffenen Notarzt. Er ist außerdem
Mitglied der Gesamteinsatzleitung.
Weitere Details sind der Dienstordnung der Leitenden Notarztgruppe der Stadt Aachen zu entnehmen.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
38
Rettungsmittel für den Sonderbedarf:
Aus den ehemaligen Katastrophenschutzeinheiten sind durch die ortsansässigen Hilfsorganisationen DRK, JUH und
MHD insgesamt vier mobile Einsatzeinheiten nach dem Modell NRW mit einer Personalstärke von jeweils 33 Helfern
gebildet worden.
Die Versorgungskapazität beträgt je Einheit:
-
bei einer reinen Sanitätslage 20 Verletzte oder Erkrankte
-
bei einer reinen Betreuungslage 100 Personen und bei
-
gemischten Lagen 10 Verletze und 30 betreuungsbedürftige Personen.
Die Hilfsfrist der Einheiten beträgt maximal 1 Stunde. Zur schnellen und selektiven Alarmierung der Einsatzeinheiten
über die Leitstelle sind mittlerweile 250 Helfer mit digitalen Meldeempfängern ausgestattet worden. Die übrigen
Helfer werden derzeit noch über organisationseigene Alarmierungsschienen mobilisiert. (Anlagen -Darstellung der
Einsatzeinheit und Fahrzeuge der Einsatzeinheiten)
Die Einsatzeinheiten erstellen zur Alarmierungsfolge einen monatlichen Dienstplan mit Angabe der
Alarmierungspriorität.
Die Erfahrungen mit den früheren Katastrophenschutzeinheiten haben gezeigt, dass eine leistungsfähige und
fachgerechte Hilfeleistung dieser Einheiten regelmäßige praktische Einsatzerfahrungen erfordern. Hierzu wurde jeder
Einsatzeinheit jeweils ein Rettungs- und Krankenwagen nach Standard des Rettungsdienstes zur Verfügung gestellt,
um auch im Rahmen der Spitzenbedarfsdeckung in der Notfallrettung und im Krankentransport Einsatzmöglichkeiten
zu erhalten. Die personelle Besetzung dieser sogenannten “Schnell-Einsatz-Trupp- RTW (SET-RTW) bzw. KTW
erfolgt nach den personellen Anforderungen des § 4 RettG.
Bei den Krankenkraftwagen handelt es sich um Fahrzeuge, die nach einer Betriebszeit von 7 Jahren in der
Grundversorgung mit hoher Einsatzfrequenz ersatzbeschafft worden sind und für den gelegentlichen Einsatz im
Bereich des Spitzen- und Sonderbedarfs noch ausreichend funktionssicher sind und wirtschaftlich weitere 3 Jahre
betrieben werden können.
Zur Gewährleistung einer schnellstmöglichen, bedarfsgerechten Versorgung der Patienten nach rettungsdienstlichen
Standards ist in der Alarmierungsplanung nach dem ÜMANV/ EUMED -System frühzeitig die Anforderung von
nationaler Hilfe aus der Regio Aachen sowie internationaler Hilfe von niederländisch Limburg und der Provinzen
belgisch Limburg und Lüttich vorgesehen.
Weiterhin werden die zuständigen Leitstellen gebeten, die aktuellen Behandlungskapazitäten der Krankenhäuser zu
erfassen. Einsatzerfahrungen haben gezeigt, dass innerhalb einer Stunde etwa 100 Rettungsmittel und
Behandlungskapazitäten der Krankenhäuser von 50 Intensivpatienten sowie 150 sonstiger Patienten im Großraum
der Euregio Maas-Rhein zur Verfügung stehen.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
39
Der organisatorische Leiter Rettungsdienst (OrgL-RD)
Nach der Konzeption “Großschadensereignis- MANV” nimmt zunächst der diensthabende Einsatzleiter (E-Dienst) der
Feuerwehr auch die organisatorischen Aufgaben des Einsatzabschnittes “Rettungsdienst” wahr. Dies erfolgt in enger
Zusammenarbeit mit dem ersteintreffenden Notarzt. Zur Vorbereitung auf diese spezifische Aufgabe werden alle
Beamten des Einsatzführungsdienstes einer geeigneten Schulung, analog den Empfehlungen der AGBF NRW,
unterzogen.
Nach Eintreffen eines weiteren Führungsbeamten oder eines gleichartig qualifizierten Mitarbeiters einer
Einsatzeinheit der Hilfsorganisationen nach etwa 30 Minuten delegiert der Einsatzleiter die Aufgabenwahrnehmung
“OrgL”.
Aufgrund der Qualifikation von etwa 20 als OrgL geeigneter Beamter der Feuerwehr und Mitarbeiter der
Hilfsorganisationen ist die Verfügbarkeit im Bedarfsfalle auch ohne Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes als
hinreichend gewährleistet anzusehen.
5.4.2
Sanitätsdienste bei Großveranstaltungen
Notwendigkeit und Bemessung eines Sanitätsdienstes werden der für die Genehmigung der Veranstaltung
zuständigen Behörde gutachterlich, auf Grundlage der Empfehlungen nach dem Konzept „Maurer“, durch die
Feuerwehr mitgeteilt.
Da aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen, neben der eigentlichen Sanitätsbetreuung im Veranstaltungsraum, auch üblicherweise die Übertragung der dortigen Transportaufgaben sinnvoll ist, werden diese
Sanitätsdienste ausschließlich von den am Rettungsdienst der Stadt Aachen beteiligten Hilfsorganisationen
wahrgenommen. Aufgrund der hohen Belastung der Hilfsorganisationen und Steigerung der Leistungsfähigkeit bei
jährlich etwa 250 Sanitätsdiensten, haben diese eine Arbeitsgemeinschaft gebildet, um den Anforderungen gerecht
zu werden.
Die Sanitätsdienste bei Großveranstaltungen z.B. Reitturnier, Tivoli, Bend, Karneval oder auch Kultursommer, bieten
den Einsatzeinheiten gute Trainingsbedingungen für Großschadensereignisse, die von der Einsatztaktik in ähnlicher
Weise zu bewältigen sind.
Zur Koordinierung der Sanitätsdienste mit der Leitstelle, dem Rettungsdienst, der Feuerwehr und der Polizei erstellt
die Einsatzleitung einen Einsatzplan, der rechtzeitig vorzulegen ist.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
40
5.5
Besondere Versorgungslagen- Zielsetzung
5.5.1
Großschadensereignisse (MANV)
Der Aufbau von geordneten Führungsstrukturen im Großschadensfall ist innerhalb von 30 Minuten zu gewährleisten.
Hierzu ist die intensive Schulung des Einsatzführungsdienstes in den Aufgaben des OrgL-RD erforderlich sowie die
Verfügbarkeit eines Leitenden Notarztes oder einer Leitenden Notärztin rund um die Uhr zu gewährleisten.
Die Einsatzbereitschaft von 4 Einsatzeinheiten der Hilfsorganisationen zur Erreichung einer Versorgungskapazität
von 50 Patienten bei einer Sanitätslage oder 500 betreuungsbedürftigen Personen bei einer Betreuungslage ist mit
einer Hilfsfrist von maximal 60 Minuten zu gewährleisten.
Die Zusammenarbeit der beteiligten Einheiten bei Großschadensereignissen ist jährlich mindestens zweimal zu üben.
5.5.2
Sanitätsdienste
Sanitätseinsätze und damit verbundene Transporte sind in kooperativer Zusammenarbeit von den ortsansässigen am
Rettungsdienst beteiligten Einheiten der Hilfsorganisationen durchzuführen.
Die notwendigen Planungszeiträume betragen für Großveranstaltungen mindestens 4 Wochen und für
Veranstaltungen ohne Transportvorhaltung 2 Wochen.
5.6
Besondere Versorgungslagen - Fazit
Die besonderen Versorgungslagen sind zu unterscheiden nach
1.
Großschadensereignissen mit einer größeren Anzahl von Verletzten und Erkrankten (MANV) und
2.
Sanitätsbetreuungen bei Veranstaltungen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial für Besucher.
Beide Versorgungsbereiche bilden eine funktionale, operative Einheit, die ausschließlich in kooperativer
Zusammenarbeit aller am Rettungsdienst beteiligten Hilfsorganisationen, Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr, Polizei
und Technisches Hilfswerk bedarfsgerecht wahrgenommen werden können. Um die Leistungsfähigkeit in besonderen
Versorgungslagen zu ermöglichen, ist eine angemessene Einbindung der Helferinnen und Helfer der
Einsatzeinheiten in die Notfallrettung unerlässliche Voraussetzung.
Die Integration der ehemaligen Katastrophenschutzeinheiten in die Gesamtaufgabe des Rettungsdienstes ist in
Aachen elementarer Bestandteil zur Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen
des Rettungsdienstes.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
41
5.7
Anpassung der Vorhaltung für besondere Versorgungslagen für den Zeitraum 2017 - 2018
Etablierung einer Sonder-Einsatz-Gruppe Rettungsdienst
Bundesweite Erfahrungen zeigen, dass es immer schwerer fällt ehrenamtliches Personal für den Bereich des
erweiterten Rettungsdienstes, Krankentransport und Katastrophenschutz zu rekrutieren. Diese Entwicklung können
wir in der Stadt Aachen genauso beobachten, dies zeigt sich insbesondere bei der Sicherstellung notwendiger
Mehrfachdeckungen im Katastrophenschutz-Bereich der Hilfsorganisationen.
Zudem haben Erfahrungen der vergangenen drei Jahre gezeigt, dass die Besetzung erforderlicher
rettungsdienstlicher Sonderbedarfs-Fahrzeuge sowohl für die Spitzenabdeckung Rettungsdienst, als auch für die
rettungsdienstliche Sicherstellung im Rahmen von Groß- und Sonderveranstaltungen aus den Reihen der am
Rettungsdienst beteiligten Hilfsorganisationen zunehmend problematisch wird.
Auf der anderen Seite zeigen die Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit, dass für Großschadensfälle
unterschiedlichster Art mit Beteiligung einer Vielzahl von Patienten und Betroffenen die Vorhaltung entsprechender
Ressourcen mehr denn je notwendig macht.
Ergänzend zu dem Potential der Hilfsorganisationen hat sich Rettungsfachpersonal der Berufsfeuerwehr Aachen
bereit erklärt, zusätzlich als dienstfreies Personal im Rahmen einer sog. „Sonder-Einsatz-Gruppe Rettungsdienst“
(SEG Rettung) für bestimmte Aufgaben zur Verfügung zu stehen. Diese Etablierung geschieht kostenneutral.
Aufgaben-Spektrum der SEG Rettung
Besetzung notwendiger Sonderbedarfs-Fahrzeuge für Spitzenabdeckung Rettungsdienst
Besetzung notwendiger Sonderbedarfs-Fahrzeuge für die rettungsdienstliche Sicherstellung im Rahmen von
Groß- und Sonderveranstaltungen
Besetzung zusätzlicher notwendiger Rettungsmittel im Bereich Interhospital-Transfer
Unterstützung des erweiterten Rettungsdienstes im Rahmen von Großschadensereignissen durch
Einbindung in das MANV-Konzept Stadt Aachen
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
42
V
Unterhaltung des Rettungsdienstes
1.
Personelle Besetzung der Rettungsmittel
Im Rahmen der Beteiligungen an der Durchführung der Einsätze gem. § 13 RettG wird die personelle Besetzung der
Rettungsmittel öffentlich ausgeschrieben und als Gesamtleistung angeboten. Es werden ausschließlich
Personalvorhaltestunden vertraglich mit den Auftragnehmern vereinbart. Lediglich die Eigenbeteiligung der
Mitarbeiter der Feuerwehr wird in Funktionsstellen angegeben.
Zur Sicherstellung der Notfallrettung und des Krankentransportdienstes bis hin zum Sonderbedarf werden je 3
Beteiligungslose gebildet, wovon jeder Bieter nur ein Los erwerben kann.
Die ab dem 01.01.2017 geplante personelle Vorhaltung in Dienststunden pro Einsatzmittel ist für den
Krankentransport, die Notfallrettung und den Notarztdienst aus den nachfolgenden Tabellen zu ersehen:
1.1 Krankentransport
Krankentransport
Ausrückebereich
Grundbedarf
Std./W
Stadt Aachen
Mitte
West
Süd
Vergütung
Nach
Los 1 =168 h
(MZF)
Ausschrei-
Spitzenbedarf
Sonderbedarf
Std./Wo
Vergütung
Std./Wo
Vergütung
nach
Nach
bei
Nach
Bedarf
spruchnahme
Bedarf
spruchnahme
Inan-
Inan-
bung
Los 2 =105 h
mit bis zu
mit bis zu
Los 3 =115 h
3 KTW
4
KTW
der
Einsatzein
Gesamt
388
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
-heiten
43
1.2 Notfallrettung
Notfallrettung
Grundbedarf
Ausrückebereich
Std./Wo
Mitte
504 (BF-HW)
Planst.
Nach
Ausschrei-
+336*
West
bung für die
Sonderbedarf
Std./Wo
Verg.
Std./Wo
Verg.
60+168*
Nach
bei
Nach
(Los 2)
Ausschrei
Bedarf
spruchnahme
-bung
168 + 168*
Beteili-
60+168*
(Los 1)
gungen
(Los 3)
168 (BF-WN)
Süd
Spitzenbedarf
Inan-
mit bis zu
4
RTW
+ Funktions-
der
stellen BF
Einsatzein
-heiten
168 (BF-WS)
168 *
Gesamt
1.008
120(planmäßig
(planmäßig)
)
672* (bei Bedarf)
336*(bei Bed.)
*Bei Bedarf
1.3
Notarztdienst
Notarztdienst
Grundbedarf
Spitzenbedarf
Ausrückebereich
Std./Wo
Verg.
Std./Wo
Mitte
336
Vertrag mit
Verein der
West
Süd
Gesamt
Beteiligten
+ 2 Funktionen
336
BF
2.NA an Werktagen
Notärzte
RTH
Verg.
Fallpauschale
gem. Vereinbarung;
RTH:
Telenotarz
Abrechnung
t
durch ADAC
Sonderbedarf
Std./Wo
Verg.
*LNA
Zeitauf-
OrgL-RD
wand/
Bereitschaftsdienst
von 7.00-17.00 Uhr
auch LNA
*Heimbereitschaft, außer montags bis freitags von 7.00 -17.00 Uhr
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
44
2.
Ausbildung
Krankenkraftwagen (RTW+ KTW) sind nach § 4(4) RettG NW im Einsatz mit mindestens zwei fachlich geeigneten
Personen zu besetzen
2.1
Personal im Krankentransport
Gemäß § 4 (3) RettG ist für den Krankentransport mindestens eine Rettungssanitäterin oder ein Rettungssanitäter
einzusetzen.
Die Ausbildung muss der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter
(RettSanAPO) vom 25.01.2000 entsprechen.
Als Fahrer oder Fahrerin für den Krankentransport ist geeignet, wer als Rettungshelfer oder Rettungshelferin
ausgebildet ist.
Die Ausbildung muss der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungshelferinnen und Rettungshelfer
(RettHelfAPO) entsprechen
Das Personal muss folgende ortsspezifischen Kenntnisse nachweisen:
1.
Kenntnisse zur Struktur und Organisation des Rettungsdienstes der Stadt Aachen
2.
Kenntnisse über die Behandlungsmöglichkeiten der ortsansässigen Krankenhäuser sowie der für die
Versorgung von Notfallpatienten geeigneten Diagnose- und Behandlungseinrichtungen.
3.
Kenntnisse über die Behandlungsmöglichkeiten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der kassenärztlichen
Vereinigung
4.
detaillierte Orts- und Straßenkenntnisse
2.2
Personal in der Notfallrettung (ohne Notarztdienst)
Gemäß § 4 (3) RettG NW ist für die Notfallrettung mindestens eine Rettungsassistentin oder ein Rettungsassistent
einzusetzen, die oder der über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung “Rettungsassistentin” oder
“Rettungsassistent” gemäß §1 des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) verfügt.
Als Fahrer oder Fahrerin für den Rettungswagen ist geeignet, wer als Rettungssanitäter oder Rettungssanitäterin
ausgebildet ist.
Das Personal muss folgende ortsspezifischen Kenntnisse nachweisen:
1.
Kenntnisse zur Struktur und Organisation des Rettungsdienstes der Stadt Aachen
2.
Kenntnisse über die Behandlungsmöglichkeiten der ortsansässigen Krankenhäuser sowie der für die
Versorgung von Notfallpatienten geeigneten Diagnose- und Behandlungseinrichtungen.
3.
Kenntnisse über die Behandlungsmöglichkeiten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der kassenärztlichen
Vereinigung
4.
detaillierte regionale Orts- und Straßenkenntnisse
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
45
2.2.1
Notfallsanitäter
Zum 01.01.2014 ist das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) als Berufszugangsgesetz auf Bundesebene in Kraft
getreten, welches die Ausbildung zum Notfallsanitäter und die Nachqualifizierung von Rettungsassistenten zu
Notfallsanitätern regelt. Auf Basis der darin enthaltenden Ermächtigungsgrundlage wurde eine Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung
für
Notfallsanitäterinnen
und
Notfallsanitäter
(NotSan-APrV)
am
16.12.2013
im
Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Zudem ist am 01.04.2015 das Rettungsdienstgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG NRW) in Kraft getreten, welches die
Besetzung von Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeug mit je einem Notfallsanitäter ab dem 01.01.2027
einfordert (§ 4, Absatz (7)).
Die Kosten der Notfallsanitäterausbildung gelten gemäß §14 Absatz (3), Satz 1 RettG NRW als Kosten des
Rettungsdienstes.
Darstellung des Personalbedarfes
Beim Rettungsdienst der Stadt Aachen besteht aufgrund der derzeitigen Fahrzeugvorhaltung (Stand 01.04.2016)
folgender Stellenbedarf, wobei ein Personaleinsatzfaktor von 4,83 Stellen pro Funktion zugrunde gelegt wurde:
Wachbereich
Rettungswache / Standort
Mitte
Feuer- und Rettungswache 1
West
Organisation
BF
Vorhaltung
Erforderliche
Stellen
RTW
3 x 168 h
28,98
NEF
2 x 168 h
9,66
Rettungswache DRK
DRK
MZF
1 x 168 h
9,66
Rettungswache JUH
JUH
RTW
1 x 60 h
3,5
Rettungswache MHD
MHD
RTW
1 x 60 h
3,5
BF
RTW
2 x 168 h
9,66
DRK
RTW
1 x 168 h
9,66
Feuer- und Rettungswache 3
Rettungswache 7
Süd
Feuer- und Rettungswache 2
BF
RTW
1 x 168 h
9,66
Spitzenbedarf
Feuer- & Rettungswache 1, 2, 3
BF
RTW
3 x 168 h
28,98
NEF
2 x 168 h
9,66
Spitzenbedarf
Rettungswache DRK
DRK
RTW
1 x 168 h
9,66
Spitzenbedarf
Rettungswache JUH
JUH
RTW
1 x 168 h
9,66
Spitzenbedarf
Rettungswache MHD
MHD
RTW
1 x 168 h
9,66
Sonderbedarf
erweiterter Rettungsdienst
diverse
RTW
4 x 168 h
39,6
191,5
Insgesamt sind somit mind. 191,5 Stellen zur bedarfsgerechten Leistungserbringung erforderlich. Hinzu kommt die
Vorhaltung von Rettungsassistenten notwendiger Landeskonzepte (BHP 50; 10x 4,83 = 48,3 Stellen).
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
46
Gem. § 4 Abs. 7 RettG NRW ist die Fahrzeugführerfunktion auf dem Rettungswagen (RTW) und die Fahrerfunktion
auf dem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) ab dem 01.01.2027 mit einem Notfallsanitäter verpflichtend zu besetzen.
Eine 50:50 (RA:RS) Besetzung der Rettungswagen ist aber dienstplanerisch nicht umsetzbar, da durch Fehlzeiten
(z.B. Urlaub, Krankheit etc.) der Dienstbetrieb nicht aufrechterhalten werden kann, so dass von einer Besetzung im
Verhältnis 70:30 (RA:RS) als durchführbar ausgegangen wird.
Bei den 172,2 Stellen zur Fahrzeugbesetzung der RTW sind nach der gesetzlichen Regelung somit mind. 120,5
Stellen für Notfallsanitäter erforderlich, hinzukommen 19,3 Stellen für die NEF-Funktionen (Stand Bedarfsplanung
2014) sowie ca. 48 Stellen für Landeskonzepte gesamt ca. 190 Stellen Notfallsanitäter.
Nachqualifizierung der Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern
Gemäß § 32 NotSanG gelten für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten bestimmte Vorschriften, um als
Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter tätig werden zu können (aus Ausführungsbestimmungen zur NotfallsanitäterAusbildung in NRW – Teil I).
Das Notfallsanitätergesetz unterscheidet gemäß § 32 dabei drei Fallgruppen:
1. Ergänzungsprüfungen nach Fallgruppe 1
Unter die Fallgruppe Ergänzungsprüfung 1 (EP 1) fallen diejenigen Rettungsassistentinnen und
Rettungsassistenten, die bei Inkrafttreten des Gesetzes mindestens fünf Jahre als Rettungsassistentin oder
Rettungsassistent tätig waren. Diejenigen, die unter diese Regelung fallen, dürfen dann Notfallsanitäterin
oder Notfallsanitäter werden, wenn sie bis zum 31.12.2020 eine staatliche Ergänzungsprüfung ablegen und
bestehen. Für die Nachqualifizierung zum Ablegen der EP 1 werden notwendige Weiterbildungskosten
außerhalb der jährlichen Rettungsdienstfortbildung nicht von den Kostenträgern übernommen.
2. Ergänzungsprüfungen nach Fallgruppe 2
Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, die mindestens dreijährige Tätigkeit nachweisen können,
müssen vor Ablegen der staatlichen Ergänzungsprüfung eine Teilnahme an einer weiteren Ausbildung von
480 Stunden nachweisen.
3. Ergänzungsprüfungen nach Fallgruppe 3
Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, die weniger als drei Jahre in ihrem Beruf tätig waren,
haben zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung an einer weiteren Ausbildung von 960 Stunden
teilzunehmen.
Derzeit ergibt sich für den Rettungsdienst der Stadt Aachen folgende Situation (Stand 01.04.2016):
Rettungsassistenten
Berufsfeuerwehr
DRK
JUH
MHD
Gesamt
EP 1: > 5 Jahre RA
121
1
2
6
133
EP 2: > 3 Jahre RA
10
5
1
1
17
EP 3: < 3 Jahre RA
104
14
5
5
123
238
20
8
12
270
insgesamt
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
47
Alle Rettungsassistenten, die bis zum 31.12.2026 in den Ruhestand gehen, werden nicht mehr nachgeschult, so dass
die in der nachfolgenden Tabelle dargestellte Schulungsplanung vorgenommen wurde.
Übersicht geplante Absolventen (Stand 01.05.2016)
Schulungsbedarf 2016
Schulungsbedarf 2017
Schulungsbedarf 2018
EP 1
EP 2
EP 3
PA
EP 1
EP 2
EP 3
PA
EP 1
EP 2
EP 3
PA
Organisation
BF
12
3
-
2
12
3
24
4
8
3
24
4
DRK
1
1
-
1
-
1
2
1
-
1
2
1
JUH
1
1
-
1
2
1
1
1
2
1
2
1
MHD
1
1
-
1
2
1
1
1
2
1
2
1
EP 1, 2 oder 3: Ergänzungsprüfung 1, 2 oder 3;
PA: Praxisanleiter.
Die Nachqualifizierungsmaßnahmen sollen primär in Zusammenarbeit mit den Rettungsdienstschulen der
Berufsfeuerwehr Aachen und der in Aachen ansässigen Malteser-Schule Aachen erfolgen.
Der Schulungsbedarf für das in der Leitstelle eingesetzte Personal ist nicht berücksichtigt, da hier eine
landeseinheitliche Regelung durch das MGEPA in Vorbereitung ist.
Voll-Ausbildung von Notfallsanitätern
Der Rettungsdienst der Stadt Aachen beabsichtigt ab dem Jahr 2017 pro Jahr 20 neue Auszubildende für die
Ausbildung zum Notfallsanitäter einzustellen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Auszubildenden höchstens
1/3 ihrer gesamten Zeit auf den Rettungswachen verbringen und dort dann auch entsprechend eingesetzt werden
können.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
48
2.3
Personal im Notarztdienst
Im Notarztdienst eingesetzte Ärzte und Ärztinnen müssen gemäß § 4 RettG über den Fachkundenachweis
Rettungsdienst einer Ärztekammer verfügen.
Notärzte und Notärztinnen müssen weiterhin über besondere Kenntnisse der örtlichen und regionalen
Rettungsdienste und Krankenhäuser sowie der Zusammenarbeit mit Feuerwehren und Polizei verfügen. Diese
Kenntnisse sind durch ein mindestens 5tägiges Einweisungspraktikum, unter Anleitung der Ärztlichen Leitung
Rettungsdienst, zu erwerben und auf einem Einweisungsprotokoll nach Anlage zu bestätigen.
Seit dem Jahre 2002 sind auf Veranlassung der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst (ÄLRD) im Wege einer
qualitätssichernden Maßnahme nur Ärzte und Ärztinnen mit Fachkundenachweis Rettungsdienst und mindestens
3-jähriger anästhesiologisch-intensivmedizinischer Tätigkeit durch den ÄLRD in den Notarztdienst eingearbeitet
worden. Zudem sind alle eingesetzten Notärztinnen und Notärzte im Bereich der Traumaversorgung (PHTLS) und
der erweiterten Reanimationsmaßnahmen (ERC ALS) im Rahmen international anerkannter Kurssysteme geschult
und zertifiziert.
Als Fahrer oder Fahrerin für Notarztfahrzeuge ist gemäß § 4(4) RettG geeignet, wer die Berufsbezeichnung
Rettungsassistentin oder Rettungsassistent führen darf.
Zudem ist die jährliche Teilnahme an spezifisch für den Rettungsdienstbereich durchgeführten FortbildungsVeranstaltungen mit einer Gesamtdauer von 10 Stunden als Voraussetzung für die weitere notärztliche Tätigkeit
nachzuweisen (Fortbildungspflicht der Notärzte nach RettG).
Zusätzlich zu den unter Punkt 2.1 genannten ortsspezifischen Kenntnissen müssen Fahrer oder Fahrerinnen von
Notarztfahrzeugen über umfassende und fundierte Kenntnisse in allen einsatzorganisatorischen und
notfallmedizinischen Belangen verfügen, die eine mindestens 5jährige praktische Einsatzerfahrung im Rettungsdienst
der Stadt Aachen erfordern und die erfolgreiche Teilnahme an einer speziellen Qualifizierungsmaßnahme.
2.4
Personal in der Leitstelle
Das in der integrierten Feuer- und Rettungsleitstelle eingesetzte Personal der Feuerwehr Aachen hat als
Befähigungsvoraussetzung erfolgreich an einem feuerwehrtechnischen Führungslehrgang m. D. teilgenommen und
die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung “Rettungsassistentin oder Rettungsassistent” erworben.
Die nachfolgende 8-wöchige Leitstellenausbildung beinhaltet die Handhabung des Einsatzleitrechners,
Kommunikation und Abfragetechnik sowie die einsatz-organisatorischen Belange der Alarm- und Ausrückeordnung
(AAO). Die erfolgreiche Ausbildung zur Leitstellenbeamtin oder zum Leitstellenbeamten ist durch eine Prüfung
nachzuweisen.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
49
3.
Fortbildung des Rettungsdienstpersonals
Das in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzte nichtärztliche Personal muss gemäß § 5(5) RettG NW
jährlich an einer mindestens 30stündigen aufgabenbezogenen Fortbildung teilnehmen und diese nachweisen.
Bei der Durchführung der Fortbildung ist der Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom
21.01.1997 zu beachten.
Im Zuge der Fortbildung werden alle Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten nach den Empfehlungen der
Bundesärztekammer in folgende ärztliche Maßnahmen im Rahmen der Notkompetenz durch den Ärztlichen Leiter
Rettungsdienst oder beauftragten und entsprechend qualifizierten Personen geschult:
periphere Venenpunktion und Infusion kristalloider Lösungen und ausgewählter Medikamente
Endotracheale Intubation ohne Relaxation
Atemwegssicherung mit supraglottischen Hilfsmitteln
Frühdefibrillation mit halbautomatischen Defibrillatoren
Verabreichung ausgewählter Medikamente
Behandlungsalgorithmen
Die erfolgreiche Fortbildung in den Notkompetenzmaßnahmen ist durch eine schriftliche und praktische
Erfolgskontrolle nachzuweisen. Zur Aufrechterhaltung der Befähigung zu möglicherweise lebensrettenden
Notkompetenzmaßnahmen wird in halbjährlichen Abständen eine 3stündige Wiederholungsschulung durchgeführt.
4.
Ausbildungsstätten
Die Feuerwehr Aachen betreibt seit dem Jahre 1994 eine staatlich anerkannte Schule für Rettungsassistentinnen und
Rettungsassistenten, die inzwischen als Notfallsanitäter-Schule anerkannt ist.
Die Schule befindet sich seit 2004 am Ausbildungszentrum der Feuerwehr an der Wache Nord, Mathieustr. 3.
Die Schulleitung wird gebildet von je einem ärztlichen und organisatorischen Schulleiter sowie einem Ltd. Lehrrettungsassistenten/Praxisanleiter.
Die Schule führt die theoretische Ausbildung für den Ausbildungsbedarf der Feuerwehr Aachen sowie der
hauptamtlichen Mitarbeiter der Feuerwehren des Kreises Aachen zu Rettungssanitätern und die stufenförmige
weitere Ausbildung zu Rettungsassistenten durch.
Seit Inbetriebnahme der Schule konnten etwa 350 Auszubildende den Berufsabschluss erlangen.
Für die praktische Ausbildung im Rahmen der Rettungssanitäter- und Rettungsassistentenausbildung haben die zwei
Rettungswachen und eine Außenstelle der Feuerwehr jeweils drei Ausbildungsplätze je Dienstschicht und
Lehrrettungswache anerkannt bekommen.
Weiterhin gewährleistet die Rettungsassistentenschule die nach § 5(5) RettG-NW vorgeschriebene 30stündige
aufgabenbezogene Fortbildung für etwa 150 aktive Mitarbeiter im Rettungsdienst und der Leitstelle.
Der Malteser Hilfsdienst e.V. betreibt in der Diözesangeschäftsstelle, Auf der Hüls 201 in Aachen eine weitere
Notfallsanitäterschule, die öffentlich zugänglich ist.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
50
5.
Technik
5.1
Fahrzeuge des Rettungsdienstes
5.1.1
Krankentransportwagen (KTW)
Die Krankentransportwagen des Rettungsdienstes entsprechen der gültigen Europa-Norm DIN EN 1789 Typ A2 oder
B und sind einheitlich nach der Farbvorschrift NRW in RAL 3024 (leuchtrot) und RAL 9010 (weiß) lackiert. Es werden
einheitliche Fahrzeuge und Ausstattungen als Kastenwagen der 2Tonnen-Klasse mit wirtschaftlichem Dieselmotor,
Luftfederung und Automatikgetriebe beschafft. Die Größe und medizinische Ausstattung ermöglicht auch die
Basisversorgung von Notfallpatienten. Die Beschaffungskosten der Krankentransportwagen auf Kastenbasis liegen
ca. 25% unter denen der PKW-Modelle mit Sonderaufbauten.
Die Robustheit dieser Fahrzeuge ermöglicht eine wirtschaftliche Betriebsdauer im Bereich der Grundversorgung von
7 Jahren bei einer Fahrstrecke von 300.000 km.
Nach 7 Dienstjahren erfolgt die Ersatzbeschaffung des Krankenwagens. Das ersetzte Fahrzeug wird dann für eine
weitere Betriebszeit von 3-4 Jahren den Einsatzeinheiten zu Transporten im Sonderversorgungsbereich zur
Verfügung gestellt oder als Werkstattreserve genutzt. Danach erfolgt der Verkauf des Fahrzeuges zu einem üblichen
Restwert von ca. 5% der Beschaffungskosten.
5.1.2
Rettungswagen (RTW)
Die Rettungswagen des Rettungsdienstes entsprechen der Europa-Norm DIN EN 1789 Typ C und sind einheitlich
nach der gültigen Farbvorschrift NRW in leuchtrot (RAL 3024) und reinweiß (RAL 9010) lackiert. Es werden möglichst
einheitliche Fahrzeuge und Ausstattungen als Kofferfahrzeuge der 4-Tonnen-Klasse mit wirtschaftlichem Dieselmotor
und Automatikgetriebe beschafft.
Die Robustheit dieser Fahrzeuge ermöglicht eine wirtschaftliche Betriebsdauer im Bereich der Grundversorgung von
7 Jahren, bei einer Fahrstrecke von 250.000 km.
Nach 7 Dienstjahren erfolgt die Ersatzbeschaffung des Rettungswagens. Das ersetzte Fahrzeug wird dann für eine
weitere Betriebszeit von 3-4 Jahren den Einsatzeinheiten der Hilfsorganisationen zu Transporten im
Sonderversorgungsbereich zur Verfügung gestellt oder als Werkstattreserve genutzt. Danach erfolgt der Verkauf des
Fahrzeuges zu einem üblichen Restwert von ca. 5% der Beschaffungskosten.
5.1.3
Notarzt-Einsatzfahrzeuge (NEF)
Die NEF des Rettungsdienstes entsprechen der gültigen Norm DIN 75079 und sind einheitlich nach der gültigen
Farbvorschrift NRW in RAL 3024 (leuchtrot) und RAL 9010 (weiß) lackiert.
Seit dem Jahre 1989 sind ausschließlich Geländewagen beschafft worden, die sich durch ihre Robustheit,
Zuverlässigkeit, passive Sicherheit, Wintertauglichkeit, Ausbaumöglichkeit und Standzeit bewährt haben. Der um
etwa 20% höhere Beschaffungspreis gegenüber PKW-Kombi-Modellen wurde bisher durch eine Verlängerung der
Ersatzbeschaffungszeiträume von 6 auf 8 Jahre kompensiert. Da die Geländewagen nicht mehr in der
kostengünstigen Behördenversion angeboten werden und aufgrund des gestiegenen Platzbedarfs werden seit dem
Jahre 2004 Fahrzeuge der Marke Mercedes Benz Typ Vito mit Automatikgetriebe und Allradantrieb (2007) beschafft.
Nach 6 Dienstjahren und einer Fahrstrecke von max. 300.000 km erfolgt die Ersatzbeschaffung der NEF. Das
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
51
ersetzte Fahrzeug wird dann für eine weitere Betriebszeit von 3 Jahren für die Verwendung im Sonderbedarf (z.B.
zum Transport des LNA und weiterer Notärzte) sowie als Werkstattreserve in Bereitschaft gehalten. Nach dieser
Verwendung werden die Fahrzeuge gegen Höchstgebot zu einem Restwert von ca. 10% der Beschaffungskosten
verkauft.
5.2
Medizinische Geräte
Alle medizinischen Geräte werden zentral von der Fachabteilung beschafft und durch einen Gerätebeauftragten
gemäß Medizinproduktegesetz (MPG) gewartet.
5.3
Wartung der Fahrzeuge
Alle Fahrzeuge des Rettungsdienstes werden in der Zentralwerkstatt der Feuerwehr, Stolberger Str. 155, unter
Leitung eines hauptamtlichen KFZ- Meisters, gewartet und soweit möglich repariert.
Bei Dienstantritt ist jede Fahrzeugbesatzung verpflichtet, den einsatzbereiten Zustand des Fahrzeuges und die
Vollzähligkeit und Funktionsfähigkeit der Beladung anhand von Checklisten zu überprüfen und zu dokumentieren.
Die Fahrzeuge sowie die Beladung werden täglich prophylaktisch und bei Bedarf nach einem vorgegebenen
Hygiene- und Desinfektionsplan gereinigt.
Die Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsvorschriften werden von staatlich geprüften Desinfektoren auf jeder
Rettungswache überwacht. Entsprechende Desinfektionsnachweise sind wöchentlich und nach jedem
Patiententransport nach Infektionsschutzgesetz zu führen.
Die Einhaltung der Vorschriften des Medizinproduktegesetzes (MPG) wird durch einen Gerätebeauftragten
gewährleistet.
5.4
Schutzausrüstung
Die persönliche Schutzkleidung wird unter Beachtung der UVV- Gesundheitsdienst sowie der einschlägigen DIN EN
von der jeweiligen beteiligten Hilfsorganisation oder Unternehmen zur Verfügung gestellt. Spezielle
Schutzausrüstungen für den Transport infektiös erkrankter Patienten werden zentral bevorratet. Es handelt sich
ausschließlich um Einmalartikel.
Die Reinigung und Desinfektion der persönlichen Schutzausrüstung erfolgt in der Zuständigkeit des jeweiligen
Arbeitgebers.
5.5
Medikamente und Verbrauchsmaterialien
Alle Medikamente und Verbrauchsmaterialien werden zentral beschafft und in der Rettungswache Stolberger Str.
bevorratet. Die Bestandsüberwachung erfolgt mit Unterstützung eines EDV-Lagerprogramms durch einen
hauptamtlichen Sachbearbeiter, der auch die Aufgaben des Gerätebeauftragten wahrnimmt.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
52
6.
Verwaltung
Die Aufgaben der Trägerschaft des Rettungsdienstes werden durch das Fachamt 37 - Feuerwehr der
Stadtverwaltung Aachen wahrgenommen. Die einsatzorganisatorischen Aufgaben, die Fachaufsicht, die Aus- und
Fortbildung des Rettungsdienstpersonals sowie die Beschaffungsmaßnahmen werden von der Abteilung
“Rettungsdienst” in Zusammenarbeit mit der Abteilung „Technik“ wahrgenommen. Die betriebswirtschaftlichen
Angelegenheiten, einschließlich der Gebührenabrechnung, erfolgen im Aufgabenbereich der Verwaltungsabteilung
der Feuerwehr.
7.
7.1
Medizinische Qualitätssicherung
Einsatzberichte
Zu jedem rettungsdienstlichen Einsatz bzw. Transport werden Einsatzberichte von den Transportführern der KTW
und RTW sowie Notarzteinsatzprotokolle durch den beteiligten Notarzt gefertigt, die alle notwendigen Informationen
zum Einsatzablauf, zur Gebührenberechnung und zu statistischen Zwecken beinhalten. Die Datenerfassung erfolgt
mit EDV-Unterstützung im Datenaustausch zwischen Einsatzleitrechner und Gebührenabrechnungsprogramm.
Die von den Transportführern der RTW angefertigte Einsatzdokumentation erfolgt in den Rettungswachen mit
Unterstützung eines elektronischen Berichtserfassungsprogramms mit Schnittstellen zum Einsatzleitrechner und
Gebührenabrechnungsprogramm. Die Einführung eines elektronisch zu erfassenden Rettungsdienstprotokolls nach
dem bundesweit üblichen DIVI-Standard erfolgte im Jahre 2009 mit dem System „Dotforms“.
Alle Notarzteinsatzberichte (nach DIVI 4.2) werden seit dem Jahre 2008 ebenfalls mit der papierbasierten mobilen
Datenerfassung „Dotforms“ erfasst. Durch die Vernetzung mit dem Einsatzleitrechner stehen nun alle Daten zur
Gebührenabrechnung, Einsatzstatistik und Qualitätskontrolle digitalisiert zur Verfügung. (Anlage)
Seit 2010 werden im Rettungsdienst der Stadt Aachen zudem alle Einsätze im Rahmen der Kardiopulmonalen
Reanimation durch die eingesetzten Notärzte und Notärztinnen in das Deutsche Reanimationsregister eingegeben.
Das Deutsche Reanimationsregister - German Resuscitation Registry (GRR)® ist das Qualitätsinstrument zur
Erfassung, Auswertung und zum Ergebnisbenchmarking von präklinischen und innerklinischen Reanimationsdaten in
Deutschland. Es wird von der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) betrieben,
steht aber ausdrücklich allen Rettungsdiensten und Kliniken unabhängig von der Fachrichtung zur Verfügung. Im
Rahmen einer Jahres-Auswertung werden die Ergebnisse für die Stadt Aachen in Relation zu vergleichbaren
Rettungsdiensten der ca. 190 anderen beteiligten Notarzt-Standorten dargestellt (siehe Anlage).
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
53
7.2
Ärztliche Leitung Rettungsdienst (ÄLRD)
Nach den Empfehlungen der Bundesärztekammer zum „Ärztlichen Leiter Rettungsdienst” handelt es sich beim ÄLRD
um einen im Rettungsdienst tätigen Arzt, der auf regionaler bzw. überregionaler Ebene die medizinische Kontrolle
über den Rettungsdienst wahrnimmt und für Effektivität und Effizienz der präklinischen notfallmedizinischen
Patientenversorgung und -betreuung verantwortlich ist.
Der ÄLRD ist für das medizinische Qualitätsmanagement der Patientenversorgung und -betreuung zuständig. Er legt
die hierzu erforderlichen Grundsätze fest und wirkt daran mit, dass im Rettungsdienst die notwendigen Strukturen
aufgebaut und die Prozessabläufe konstant sach-, zeit- und bedarfsgerecht erbracht werden. Das zur Durchführung
und Qualitätssicherung notwendige Equipment sowie die daraus resultierenden notwendigen Materialien zur
Steuerung und Optimierung der Prozessabläufe werden dem ÄLRD bereitgestellt.
Je heterogener die Beteiligung am Rettungsdienst ist, umso bedeutsamer und umfangreicher ist die
Aufgabenstellung des ÄLRD zu sehen. In der nachfolgenden Tabelle sind die Aufgaben des ÄLRD in der bisherigen
Wahrnehmung in der Stadt Aachen und der von der BÄK und der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der
Berufsfeuerwehren geforderten Umfange analogen Umsetzung gegenübergestellt.
Aachen
Aufgaben ÄLRD
–
Ist
Stellenanteil
Soll nach BÄK
%- Stellenanteil
nach NA-Vertrag
Bestellung ÄLRD
Ja
Ja
Medizinisch-konzeptionelle Ausrichtung des
Rettungsdienstes in der Einsatzplanung u. Bewältigung
10 Tage/Jahr
Vergütung n. Aufwand
10
Einweisung neuer Notärzte
50 Tage/Jahr pauschal
15
Qualitätssicherung und Kontrolle
25 Tage /Jahr pauschal
20
Aus- und Fortbildung/ Ärztl. Leitung der
Rettungsassistentenschule
70 Tage/Jahr
Teilnahme am Notarzt- u. LNA- Dienst
Gesondert geregelt
5
Koordination aller Leistungserbringer
3 Tag/ Jahr pauschal
1,5
Zusammenarbeit mit den Krankenhäuser
3 Tag/Jahr pauschal
3
Verwaltungsaufgaben
3 Tag/Jahr pauschal
1,5
Öffentlichkeitsarbeit
3 Tag/Jahr pauschal
1
Überregionale Gremien, Kongresse
3 Tag/Jahr pauschal
1
Studien, Forschung
Keine Vergütung
1
Sonstiges
Vergütung nach Aufwand
1
Gesamt
Ca. 170 Tage /Jahr
100 %
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
Vergütung n. Aufwand
40
54
7.3 Qualitätsmanagement – Umsetzung gemäß RettG NRW § 7
Der Rettungsdienst wird gemäß Aktualisierung des Rettungsdienstgesetztes NRW (Fassung vom 01.04.2015) –
siehe § 7 Abs. 3 des RettG NRW - in medizinischen Belangen und Angelegenheiten des Qualitätsmanagements von
einer Ärztlichen Leitung Rettungsdienst geleitet und überwacht. Die Wahrnehmung der Aufgaben durch eine Ärztliche
Leitung Rettungsdienst erfolgt durch den Träger des Rettungsdienstes für den gesamten Geltungsbereich des
Bedarfsplans.
Gemäß § 7 a Abs. 2 hat die Stadt Aachen darauf hinzuwirken, dass geeignete Qualitätsmanagementstrukturen
geschaffen werden, welche unter Mitwirkung aller Beteiligten anhand einer differenzierten Datenerfassung und auswertung eine regelmäßige Analyse der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität des Rettungsdienstes
ermöglichen sollen, um daraus etwaige Verbesserungen zu ermitteln und deren Umsetzung zu realisieren.
Nach § 4 Abs. 2 Satz 2 c NotSanG werden vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst diejenigen heilkundlichen
Maßnahmen vorgegeben, überprüft und verantwortet, die bei bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und –
situationen von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern standardmäßig im Rahmen der Mitwirkung auszuführen
sind.
Gemäß o.g. gesetzlicher Vorgabe ist sicherzustellen, dass dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst eine wirkungsvolle
Wahrnehmung der Aufgaben möglich ist.
Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst
wird von der für den Rettungsdienst zuständigen Behörde bestellt
ist in allen medizinischen Belangen der Durchführung des Rettungsdienstes entscheidungs- und
weisungsbefugt, d. h.
o
er leitet den Rettungsdienst in medizinischen Fragen und Belangen gegenüber den durchführenden
Organisationen und dem nichtärztlichen Personal und
o
in medizinisch-organisatorischen Belangen gegenüber dem ärztlichen Personal im Rettungsdienst,
o
die im Rettungsdienst tätigen Organisationen und Personen sind ihm gegenüber berichtspflichtig,
o
berät die zuständigen Behörden in allen medizinischen Angelegenheiten des Rettungsdienstes,
o
er ist an allen den Rettungsdienst betreffenden Entscheidungen zu beteiligen.
Vor diesem Hintergrund ist folgende Änderung vorgesehen:
Beschaffung einer Auswertesoftware zum Auswerten von Qualitätsparametern des Rettungsdienstes.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
55
7.4 Dokumentation
Zur Sicherung der fachgerechten Notfallrettung wurde zum 01.08.2008 ein EDV-gestütztes Dokumentationssystem
der Firma DotForm als papierbasierte mobile Datenerfassung unter Leitung der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst für
die Notarzteinsätze (nach DIVI 4.2) und ab dem 1.04.2009 auch für die Rettungs- und Krankenwageneinsätze
eingeführt. Für das Jahr 2016 war die Einführung eines neuen Notarztprotokolls gemäß Standard MIND 3
erforderlich, welcher langfristig eine Vereinheitlichung der Dokumentation in der Notfallrettung auf ein einheitliches
Notfall-Protokoll vorgesehen. Da für den neuen Protokollstandard systembedingt kein Support mehr existiert, ist eine
Ersatzbeschaffung erforderlich. Für die zukünftige Gestaltung der Dokumentationsorganisation wurde ein Projekt
aufgesetzt, welches verschiedene Möglichkeiten vergleichen soll. Die Ergebnisse werden im ersten Halbjahr 2017
erwartet.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
56
VI
Struktur des Rettungsdienstes
1.
Rettungswachen
Nach § 9 RettG NW halten die Rettungswachen die nach dem Bedarfsplan notwendigen Rettungsmittel sowie das
erforderliche Personal bereit und führen die Einsätze durch. Auf Anweisung der Leitstelle haben die Rettungswachen
auch Einsätze außerhalb ihres Bereichs durchzuführen.
Die Stadt Aachen ist zur flächenmäßigen, bedarfsgerechten Versorgung in acht Rettungswachbereiche untergliedert.
1.1
Rettungswache Stolberger Straße 155
Die Hauptwache der Berufsfeuerwehr Aachen, Stolberger Straße 155, ist gleichzeitig Rettungswache im Sinne des §
9 RettG NW.
Sie wurde 1964 fertiggestellt und enthält die für Rettungswachen erforderlichen Räumlichkeiten.
(Anlage: Bild RW Stolberger Str.)
Ausrückebereich
Der Ausrückebereich der Rettungswache Stolberger Strasse ist das Stadtgebiet Aachen-Mitte und hat eine Fläche
von ca. 59 qkm.
Er umfasst einen wesentlichen Teil des dicht besiedelten Stadtkerns mit ca. 70.000 Einwohnern, ferner die dünner
besiedelten Ortsteile Haaren, Verlautenheide, Eilendorf, sowie den größten Teil des Aachener Stadtwaldes. In den
letztgenannten Ortsteilen leben ca. 55.000 Einwohner.
Räumlichkeiten
Neben den auch für den Brandschutz genutzten Dienst- und Aufenthaltsräumen ist speziell für den Rettungsdienst
1 Sanitätsraum
1 Schreibzimmer
1 Lagerraum für Sanitätsmaterial
1 Raum für Desinfektionen/ Wäschereinigung
eingerichtet.
Weiterhin werden die erforderlichen Hilfsmittel zur Fahrzeugdesinfektion zur Verfügung gestellt.
Selbstverständlich werden auch Einrichtungen, wie KFZ- Werkstatt, Wagenwaschanlagen u.ä. für den Rettungsdienst
benutzt.
In einer Fahrzeughalle mit 12 KFZ.- Stellplätzen werden z.Zt. 8 Stellplätze von Fahrzeugen des Rettungsdienstes
beansprucht.
Personal
Das Personal für den Rettungsdienst wird von den Beamten der Berufsfeuerwehr, die auch wechselweise im
abwehrenden Brandschutz eingesetzt werden, gestellt. Das bedeutet, dass eine namentliche Benennung der
Beamten für den Rettungsdienst nicht erfolgen kann.
Die Beamten für die Besetzung von 2 Funktionen im Bedarfsfalle werden aus Kräften des abwehrenden
Brandschutzes gestellt.
Verteilung des Personals (Funktionen) auf die Fahrzeuge:
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
57
2 Funktionen:
1. RTW rund um die Uhr
2 Funktionen:
2. RTW rund um die Uhr
1 Funktion:
bei Bedarf 3. RTW / Brandschutzdienst
2 Funktionen:
Fahrer 1. und 2. NEF
Die spontane Besetzung je eines weiteren RTW (Spitzenbedarf) oder NEF erfolgt durch Personal des
Brandschutzdienstes. Die jeweilig erbrachte Personalleistung wird dem Brandschutzdienst vergütet.
Dienstzeitregelung
Alle Beamten der Berufsfeuerwehr Aachen, die im Rettungsdienst eingesetzt werden, befinden sich im 24Stundendienst (54 Std./ Woche)
Alarmierung
Die Alarmierung des Personals im Rettungsdienst erfolgt über die hausinterne Alarmanlage durch die Leitstelle und
über digitale Meldeempfänger.
Fahrzeuge
Zur Zeit sind folgende Fahrzeuge des Rettungsdienstes auf der Rettungswache Stolberger Strasse stationiert:
5 RTW, 3 NEF und 1 KTW
Die Fahrzeuge entsprechen einschließlich ihrer Beladung der DIN EN 1789 bzw. der DIN 75079 für NEF.
1.2
Rettungswache Süd, Ortsteil Kornelimünster, Oberforstbacher Straße 19 c
Die Feuerwache der Berufsfeuerwehr Aachen im Ortsteil Kornelimünster, Oberforstbacher Straße 19 c, ist
gleichzeitig Rettungswache i.S. des § 9 RettG NW.
Sie wurde 1976 fertiggestellt und beinhaltet die für den Rettungsdienst erforderlichen Räumlichkeiten.
(Anlage: Bild Wache Süd)
Ausrückebereich
Der Ausrückebereich der Rettungswache Kornelimünster ist das Stadtgebiet Aachen-Süd mit einer Fläche von ca.
49,6 qkm.
Er umfasst die Ortsteile Brand, Oberforstbach, Lichtenbusch, Kornelimünster und Walheim, Hahn, Friesenrath und
Sief, die mit ca. 30.000 Einwohnern relativ dünn besiedelt sind.
Räumlichkeiten
Die Räumlichkeiten der Feuer- und Rettungswache Aachen - Kornelimünster werden sowohl für den Brandschutz als
auch für den Rettungsdienst genutzt.
Zur Unterstellung von 2 Fahrzeugen des Rettungsdienstes wurde im Jahre 1985 eine Doppelgarage mit zwei
hintereinander liegenden Stellplätzen erbaut.
Personal
Der Dienstplan, die Alarmierung und die Ausbildung des Personals im Rettungsdienst auf der Wache Kornelimünster
sind mit den Angaben über die Feuer- und Rettungswache Stolberger Strasse identisch. Das bedeutet, dass auch
hier das Personal des abwehrenden Brandschutzes im Wechsel im Rettungsdienst eingesetzt wird.
Fahrzeuge
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
58
In der Rettungswache Kornelimünster sind 2 RTW stationiert.
Der 2. RTW wird im Bedarfsfall von Personal des abwehrenden Brandschutzes besetzt.
1.3
Rettungswache West, Vaalser Str.258
Die Rettungswache West ist eine mit Landesmitteln geförderte Neubaumassnahme der Stadt Aachen aus dem Jahre
1992.
Die Rettungswache West ist verkehrsgünstig an der Ausfallstrasse zur niederländischen Grenzgemeinde Vaals
gelegen, mit unmittelbarer Anbindung an den äußeren Straßenring der Stadt Aachen.
In der Wache stationiert sind ein ständig besetzter Rettungswagen sowie drei Krankentransportwagen. (Anlage: Bild
RW-West)
Ausrückebereich
Der Ausrückebereich der Rettungswache West ist das nordwestliche Stadtgebiet Aachen.
Es umfasst einen Teil des dicht besiedelten Stadtkerns mit ca. 53.000 Einwohnern, ferner die dünner besiedelten
Ortsteile Laurensberg, Richterich und Horbach. In den letztgenannten Ortsteilen leben ca. 45.000 Einwohner.
Personal
Das Personal zur Besetzung eines RTW rund um die Uhr und dreier KTW zu insgesamt 170 Std. pro Woche wird seit
dem 1.01.2010 durch die Malteser und das DRK gestellt.
Die Fortbildung des Personals im Rettungsdienst wird von den beteiligten Hilfsorganisationen eigenständig
durchgeführt.
Alarmierung
Die Alarmierung des Personals im Rettungsdienst erfolgt durch die Leitstelle (BF) über Rundspruch und
Alarmschreiben, sofern sich die Fahrzeuge in der Rettungswache befinden, ansonsten über Funk und über digitale
Meldeempfänger.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
59
1.4 Feuerwache Nord, Aachen, Mathieustraße 3
Die Feuerwache Nord liegt im Neubaugebiet der RWTH Aachen in der Nähe der Siedlung Seffent und des
Universitätsklinikums und wurde 1982 fertig gestellt.
Durch räumliche Gliederung ist das Gebäude in einem Bereich für die Berufsfeuerwehr und einem Bereich für die
Freiwillige Feuerwehr unterteilt.
Durch die Stationierung von je einem RTW und KTW im Bereich der Berufsfeuerwehr der Feuerwache Nord dient
diese als Außenstelle der Rettungswache West.
Weiterhin ist dort ein NEF des Spitzen- und Sonderbedarfs stationiert, um im Bedarfsfalle einen zusätzlichen Notarzt
oder Notärztin oder Leitenden Notarzt (LNA) aus den westlichen Stadtteilen auf möglichst kurzem Wege zum
Einsatzort bringen zu können.
(Anlage: Bild Wache Nord)
Räumlichkeiten
Die Räumlichkeiten der Feuerwache Nord werden sowohl für den Brandschutz als auch für den Rettungsdienst
genutzt.
Im obersten Geschoss des Wachgebäudes werden ein ca. 150 qm großer Raum mit separatem Lehrmittelraum und
Teeküche als Schulungsstätte für den Feuer- und Rettungsdienst genutzt. Zwei kleinere Räume im
Zwischengeschoss stehen ebenfalls als Seminarräume zur Verfügung.
In einem separaten Neubau wurde im Jahre 2004 auf dem Wachgelände als Ersatz für die ehemalige Unterkunft in
der Bendstraße die Rettungsassistentenschule sowie der ABC-Zug und eine Großküche einer Regieeinheit
„Versorgung“ untergebracht.
Personal und Fahrzeuge
Der Dienstplan, die Alarmierung und die Ausbildung des Personals im Rettungsdienst sind mit den Angaben über die
Feuer- und Rettungswache Stolberger Straße identisch. Das bedeutet, dass auch hier das Personal des
abwehrenden Brandschutzes im Wechsel im Rettungsdienst eingesetzt wird.
KTW werden seit 1990 von Beamten der Berufsfeuerwehr nur noch zur Abdeckung des Spitzenbedarfs und auch
nachts, also nicht mehr planmäßig, eingesetzt.
Der in Wache Nord stationierte Rettungswagen dient als Reservefahrzeug für den Ausrückebereich West der
Rettungswache Vaalser Straße. Er wird von je einem Beamten des Feuer- und Rettungsdienstes besetzt.
Weiterhin wird er bei Löschzugalarmierungen, analog zu den Feuer- und Rettungswachen Stolberger Str. und
Oberforstbacher Straße, als Rettungstrupp zur Unterstützung der Feuerdienstkräfte sowie zur Gewährleistung einer
schnellen medizinischen Versorgung eingesetzt.
1.5 Monschauer Str.128
In der städtischen Katastrophenschutzunterkunft Monschauer Str. ist eine Einsatzeinheit des MHD stationiert sowie
ein RTW und ein KTW zur Abdeckung des Sonderbedarfs mit Personal der Einsatzeinheit.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
60
1.6 Auf der Hüls 201
Der Malteser Hilfsdienst betreibt in seiner Liegenschaft Auf der Hüls eine Außenstelle zur Rettungswache Stolberger
Straße. Es sind dort 2 RTW des Spitzen- und Sonderbedarfs stationiert sowie 1 Einsatzeinheit
1.7 Rotter Bruch 32-34
Die Johanniter betreiben in ihrer Geschäftsstelle Rotter Bruch eine Außenstelle zur Rettungswache Stolberger Str..
Es sind dort 4 KTW, 2 RTW des Spitzen- und Sonderbedarfs sowie 1 Einsatzeinheit stationiert
1.8 Robensstr. 49 und Hein-Janssen-Str.
Das Deutsche Rote Kreuz-Kreisverband Aachen-Stadt hat in den beiden Liegenschaften Fahrzeuge einer
Einsatzeinheit sowie je ein RTW und KTW zur Abdeckung des Sonderbedarfs stationiert
VII
Private Anbieter
In der Stadt Aachen sind für die Primärrettung, wegen der vorhandenen Bedarfsdeckung durch den Städtischen
Rettungsdienst, keine Genehmigungen erteilt worden.
Der Firma P. Driessen, Trierer Str. 14 in 52078 Aachen wurde im Januar 2004 die Genehmigung zum Betrieb eines
„Intensivmobils“ mit umfangreicher medizinisch-technischer Ausstattung für Verlegungstransporte zwischen den
Krankenhäusern (Sekundärtransporte) mit und ohne Notarzt sowie Ferntransporte über 100 km Entfernung für
1 Jahr erteilt. Die Verlängerung der Genehmigung erfolgte sukzessive über max.4 Jahre bis zum 31.12.2013.
Weiterhin verfügt die Firma Petra Driessen (Übergang der Geschäftsführung auf Petra Driessen nach dem Tode von
Heinz-Willi Driessen im November 2005) über Genehmigungen zum Betrieb von 3 Krankentransportwagen (KTW) für
Krankentransporte nach dem RettG sowie eines weiteren KTW für Interhospitaltransporte und Ferntransporte über
100 km Entfernung.
Die Betriebszeiten der Firma Driessen sind montags bis freitags von 7.00- 20.00 Uhr und samstags von 8.00 –16.00
Uhr. Außerhalb der Betriebszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen werden Transporte auf Anfrage durchgeführt.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
61
VIII
Interkommunale Zusammenarbeit
1.
Projekt Rettungsdienst Nachbarschaftshilfe Regio Aachen und Zuid-Limburg
Im Herzen Europas gelegen nimmt die EUREGIO MAAS-RHEIN mit rund 3,7 Millionen Menschen in einem Gebiet
von 10.478 km² Fläche zweifellos eine Sonderstellung ein. In einem Umkreis von 50 Kilometern leben und arbeiten
Menschen in drei Ländern mit einer jeweils eigenen Regierung und Gesetzgebung. Hier werden drei verschiedene
Sprachen gesprochen und die kulturellen Unterschiede prägen das Leben und Kulturgut der gesamten Euregio
Maas-Rhein. Der Austausch über die Landesgrenzen hinweg hat in dieser Gegend eine lange Tradition. Man geht im
Nachbarland einkaufen, weil bestimmte Produkte dort besser oder preiswerter sind, die Jugend besucht Kneipen und
Diskotheken in allen drei Ländern und manch einer hat jenseits der Grenze sogar den Partner fürs Leben gefunden.
Nur bei der Rettung von Menschenleben war bis zum April 2002 nichts von diesem grenzenlosen Austausch zu
spüren.
Grenzüberschreitende Einsätze von Rettungswagen gab es kaum. In ein ausländisches Krankenhaus aufgenommen
werden zu müssen, galt als Problemfall, der mit vielen Ungewissheiten verbunden war.
Man war sich daher in der Regio Aachen, der niederländischen Provinz Limburg, der belgischen Provinz Limburg, der
Provinz Lüttich und der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens einig, dass hier Handlungsbedarf besteht. Seit
dieser Zeit arbeiten daher diese fünf Partner aus drei Ländern an gemeinsamen Konzepten. Ziel ist die Verbesserung
der medizinischen Hilfeleistung, ohne dass die Landesgrenzen dabei ein Hindernis darstellen. Diese
Zusammenarbeit ist sozusagen eine Form der Nachbarschaftshilfe, die die möglichst adäquate und den jeweiligen
Bedürfnissen angepasste Hilfeleistung - sowohl in der regulären Hilfeleistung als auch im Großschadensfall –
gewährleisten soll.
Konkret wurden die Planungen durch ein Pilotprojekt, dass zwischen dem 1. April 2002 und dem 1. April 2003
durchgeführt wurde. Die Grundzüge dieses Projektes wurden in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen
den Behörden festgelegt, die in der Regio Aachen und der niederländischen Veiligheidsregio Süd-Limburg für die
medizinische Hilfeleistung im Notafall zuständig sind.
Das Pilotprojekt hat eindeutig gezeigt, dass eine Zusammenarbeit zwischen den Hilfsdiensten der beiden Länder,
trotz verschiedener Systeme und Kompetenzen, durchaus möglich und auch sinnvoll ist. Allerdings wurden auch
einige Problemstellungen einer Zusammenarbeit deutlich:
-
gesetzliche Unterschiede im Zusammenhang mit der Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen und
entsprechenden Befugnissen
-
Unklarheiten im Hinblick auf das Führen von akustischen und optischen Signalen
-
Unterschiede in der Ausrüstung der Einsatzfahrzeuge
-
Versicherungstechnische Probleme
Im Rahmen von drei Studien wurden die entsprechenden Gesetzgebungen konkretisiert und eine Übersicht der noch
vorhandenen und der bereits beseitigten Problempunkte erstellt.
Als Fazit kann festgestellt werden, dass das Pilotprojekt “Rettungsdienst Nachbarschaftshilfe“ ein voller Erfolg war.
Die “Nachbarn“ konnten einander besser kennen lernen, so dass Einsatzanfragen bei der Leitstelle jenseits der
Grenze mittlerweile fast schon zur Tagesordnung gehören. Die Zahlen belegen, dass den Patienten durch die
Nachbarschaftshilfe in vielen Fällen schneller geholfen werden konnte. Das gilt insbesondere für Einsätze deutscher
Rettungsdienste in Süd-Limburg, die einen wichtigen Beitrag zur Steigerung des Gesundheitsgewinns der Patienten
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
62
leisten.
Parallel zum Pilotprojekt tragen auch die strukturellen Beratungen zwischen den Leitern von 7 Leitstellen in der
Euregio Maas-Rhein, die alle zwei Monate stattfinden, zur Intensivierung und Verbesserung der Zusammenarbeit bei:
Man kennt einander und man weiß, wie man einander erreichen kann.
Zusätzlich ergänzt auch das in der Euregio Maas-Rhein entwickelte Kooperationskonzept Eumed, das die
Bereitstellung grenzüberschreitender notfallmedizinischer Hilfe bei Großeinsätzen regelt, die operationellen
Erfahrungen im Bereich der Zusammenarbeit.
Für die Euregio Maas-Rhein mit ihren vielen Grenzen, verschiedenen Sprachen und kulturellen Unterschieden ist es
besonders wichtig, vergleichbare Erfahrungen und entsprechendes Know-how auch in der Kooperation mit
belgischen Partnern aufzubauen. Die Rettungsdienste der Provinz Lüttich beteiligen sich bereits am Eumed-Konzept.
Die Zusammenarbeit in der täglichen Praxis sollte aber noch intensiviert und verbessert werden. Ein entsprechender
Vertragsentwurf zur gegenseitigen notfallmedizinischen Hilfe zwischen der belgischen Provinz Lüttich, der Stadt
Aachen, der Kreise Aachen und Euskirchen sowie des Landes Rheinland-Pfalz ist in der Planung.
2.
EUMED-Konzept
Wie unter 8.1 bereits angegeben, nimmt die dreisprachige EUREGIO MAAS-RHEIN eine Sonderstellung ein.
Aufgrund der hier vorhandenen Industrieaktivitäten, des starken Verkehrsaufkommens und der regelmäßig
stattfindenden Großveranstaltungen ist dieses Gebiet in Bezug auf Großunfälle und Katastrophen besonders
gefährdet. Großschadensereignisse mit einer hohen Anzahl an Opfern können nicht ausgeschlossen werden.
Davon ausgehend, dass jeder Bürger, Tourist und Durchreisende der Euregio Maas-Rhein einen Anspruch auf eine
adäquate, medizinische Hilfeleistung hat, arbeiten die Hilfeleistungspartner der einzelnen Länder intensiv an
gemeinsamen Konzepten. Ihr Ziel ist die Verbesserung der medizinischen Hilfeleistung, ohne dass die
Landesgrenzen dabei ein Hindernis darstellen. Diese Zusammenarbeit ist sozusagen eine Form der
Nachbarschaftshilfe, die die möglichst adäquate und den jeweiligen Bedürfnissen angepasste Hilfeleistung - sowohl
in der regulären Hilfeleistung als auch im Großschadensfall – gewährleisten soll. So arbeiten die vier großen
(Universitäts-) Krankenhäuser in der Euregio Maas-Rhein intensiv an der Erstellung eines euregionalen Planes für
die Verteilung von Patienten.
Eine Arbeitsgruppe zur grenzüberschreitenden medizinischen Zusammenarbeit der Hilfeleistungsdienste in der Regio
Aachen und Süd-Limburg, welcher Vertreter der Feuerwehr Aachen, des Amts für Rettungswesen und
Katastrophenschutz vom Kreis Aachen, des Ordnungsamtes vom Kreis Heinsberg und des GHOR Süd-Limburg
angehören, hat einen euregionalen Plan zur Verteilung von Verletzten entwickelt, das sogenannte „EumedAmbukonzept“. Das IILE (Intercommunale d`Incendie de Liège et Environs) der Provinz Lüttich hat sich mittlerweile
ebenfalls angeschlossen und wird das Eumed- Ambukonzept bei der euregionalen Hilfeleistung anwenden. Ferner
wurde das Konzept den Kreisen Düren und Euskirchen sowie der belgischen Provinz Limburg vorgestellt. Inwieweit
sie dieses Konzept bei der Zusammenarbeit umsetzen werden, ist noch nicht bekannt.
Im Laufe des Jahres 2004 wurde das Konzept implementiert. Die Erprobung des Konzeptes erfolgte seitdem durch
Übungen und war bei Realeinsätzen bereits hilfreich.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
63
3.
Zusammenarbeit in der StädteRegion Aachen
Mit Wirkung zum 21. Oktober 2009 haben sich die kreisfreie Stadt Aachen und die 9 Gemeinden des ehemaligen
Kreis Aachen nach den Vorgaben des „Aachen-Gesetzes“ zu einem regionalen Verbund der StädteRegion Aachen
mit etwa 570 tsd. Einwohner zusammengeschlossen. Politischer Wille und Zielsetzung des Aachen-Gesetzes ist es,
eine wirtschaftlich starke und konkurrenzfähige Region zu bilden und öffentliche Aufgaben gemeinsam
kostengünstiger und zweckmäßiger wahrzunehmen. Dies stellte sich in der Umsetzung so dar, dass die Stadt
Aachen im weiterhin bestehenden Status als kreisfreie Stadt freiwillig Aufgaben z.B. des Gesundheitsamtes,
Veterinäramtes und Straßenverkehrsamtes an die StädteRegion Aachen übertragen hat.
Für den Aufgabenbereich des Rettungsdienstes und der Leitstelle wurde in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
zur Aufgabenübertragung unter Punkt 35 die Übertragung aller Aufgaben, die nach dem RettG der Kreisstufe
zugeordnet sind, an die StädteRegion Aachen (SR) mit der Option vereinbart, dass die Stadt Aachen durch eine
weitere örV mit Aufgaben des Rettungswesens beauftragt werden kann. Dies ist neben der Beauftragung der Stadt
Aachen für den Betrieb der städteregionalen Leitstelle auch durch eine weitere örV zur Mandatierung der Stadt
Aachen mit den Aufgaben der Trägerschaft Rettungsdienst erfolgt, allerdings nur für den Bereich der Stadt Aachen.
Das Angebot der Stadt Aachen zur einheitlichen Aufgabenwahrnehmung der Trägerschaft Rettungsdienst wurde von
der StädteRegion nicht angenommen. Die Städte Alsdorf, Eschweiler und Stolberg möchten weiterhin für den Bereich
des Feuerschutzes eigenständige kommunale Leitstellen betreiben. Die neu errichtete städteregionale Leitstelle bei
der Berufsfeuerwehr Aachen in der Stolberger Str.155 wird ab Spätherbst 2012 die bisherigen separaten Leitstellen
der Stadt Aachen und des Altkreises Aachen in Simmerath ersetzen.
Nach der Zusammenführung beider Leitstellen ist somit die Grundvoraussetzung geschaffen, um die operativen
Aufgaben des Rettungsdienstes effizienter und kostengünstiger im gesamten Bereich der StädteRegion sicherstellen
zu können.
Die in der örV aufgeführte Absicht, möglichst zeitnah einen einheitlichen Bedarfsplan für das Gesamtgebiet der SR
aufzustellen, erfordert nach Auffassung einer gemeinsamen Facharbeitsgruppe aus dem Jahre 2002 die Abstimmung
zu folgenden Inhalten:
1.
Festlegung von Hilfsfristen nach einheitlichen Kriterien für die Städteregion Aachen
2.
Optimierung von Hilfsfristen
3.
Einheitliche Qualitätsmerkmale in Bezug auf Personal und Ausstattung
4.
Harmonisierung der Konzepte für den rettungsdienstlichen Grosseinsatz
5.
Synergien in der Administration, Beschaffungen, Gebührenerfassung und Abrechnung
Weitere Gespräche haben jedoch gezeigt, dass zu einigen Themenfeldern keine einheitliche Aufgabenwahrnehmung
gewollt ist und weitere Verhandlungen den Zeitrahmen zur notwendigen Aktualisierung des Bedarfsplanes und
Vergabe von Beteiligungen sprengen würden. Die Stadt Aachen wird deshalb die Aktualisierung des
Rettungsdienstbedarfsplanes für den Zeitraum der Jahre 2014 bis 2018 weiterhin in eigener Zuständigkeit in der vom
Gesetzgeber vorgegebenen transparenten Verfahrensweise durchführen. Die weiterhin angestrebte Harmonisierung
der beiden Versorgungsbereiche des Rettungsdienstes wird auch in diesem Verfahren möglich sein, sofern sich
Ansätze ergeben
sollten. Der Verwaltung der SR wurde angeboten, nach Verabschiedung des
Rettungsdienstbedarfsplanes für den Bereich der Stadt Aachen diesen in anschaulicher Form mit dem aktualisierten
Rettungsdienstbedarfsplan der StädteRegion Aachen, ehemals Kreis Aachen, zusammen zu fassen.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
64
IX
Schlussfolgerungen
Die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des
Krankentransports ist nach den gesetzlichen Vorgaben in medizinisch-organisatorischer Einheit durch den Träger des
Rettungsdienstes zu gewährleisten.
Hierzu werden für die Notfallrettung und den Krankentransport durch den Rat der Stadt Aachen einheitliche
Standards vorgegeben, die dem derzeitigen Versorgungsniveau in den Großstädten von NRW angeglichen sind.
Die Gewährleistung des Krankentransportdienstes ist nur dann möglich, wenn der Gesamtanteil der
Krankentransporte durch Unternehmer nach § 18 RettG die Verträglichkeitsgrenze von 25 % nicht übersteigt.
Die Durchführung des öffentlichen Krankentransports erfolgt ausschließlich in Form der Beteiligung nach § 13 RettG
durch Hilfsorganisationen oder auch Unternehmen.
Bedienstete der Feuerwehr führen planmäßig keine Krankentransporte durch. Lediglich bei Kapazitätsengpässen
werden nicht disponierbare Krankentransporte durch Feuerwehrbeamte durchgeführt.
Die Notfallrettung einschließlich des Notarztdienstes ist ausschließlich als hoheitliche Aufgabe durch den Städtischen
Rettungsdienst wahrzunehmen. Die Einbindung von Hilfsorganisationen und Unternehmen in die Notfallrettung nach
§ 13 RettG ist in der Stadt Aachen unter Beachtung des Sicherstellungsauftrages bis zu einem Anteil von 30%
sinnvoll. Zur gegenseitigen Nutzung von Synergien des Brandschutzes und Rettungsdienstes ist zur Optimierung der
Leistungsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit die Beteiligung der Berufsfeuerwehr mit einem Anteil von 70% geboten.
Die ausschließliche Gestellung von Notärzten der Fachrichtung Anästhesie des Universitätsklinikums Aachen (UKA)
hat sich nunmehr schon über 30 Jahre bewährt und findet in Aachen allgemeine Anerkennung. Aufgrund der großen
Anzahl der im UKA beschäftigten Anästhesisten (ca. 150) ist es möglich, in nahezu allen ärztlichen Funktionen des
Rettungsdienstes Facharztstandard zu gewährleisten. Die kostengünstige knappe Vorhaltung von Notärzten zur
Grundbedarfsdeckung ist nur möglich, weil ständig weitere dienstfreie Notärzte im Rahmen der Heimbereitschaft
planmäßig zur Spitzen– und Sonderbedarfsdeckung zur Verfügung stehen. Die nach den hiesigen Standards
qualifizierten Ärzte und Ärztinnen anderer Krankenhäuser in Aachen haben ebenfalls auf freiwilliger Basis die
Möglichkeit, sich am städtischen Notarztdienst zu beteiligen, wie dies in einigen Fällen bereits praktiziert wird.
Die medizinische Versorgung der Notfallpatienten ist durch Weiterführung von standardisierten Behandlungsmethoden und Überwachung der Umsetzung dieser Methoden (z.B. durch Benchmarking im Deutschen
Reanimationsregister) durch die Ärztliche Leitung Rettungsdienst qualitativ zu sichern.
Die Bewältigung von medizinischen Großschadenslagen erfordert die Ergänzung der Einsatzleitung durch den
Leitenden Notarzt und die Bereitstellung eines Organisatorischen Abschnittsleiters Rettungsdienst. Die Gestellung
beider Funktionen ist durch die LNA-Gruppe und den Führungsdienst der Feuerwehr gewährleistet.
Die gesetzlich geforderten ausreichenden Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des
notwendigen Personals setzen zwingend eine angemessene Einbindung der ortsansässigen Hilfsorganisationen,
auch mit ihren ehrenamtlichen Helfern, voraus, um im Großschadensfall über die unerlässliche praktische Erfahrung
verfügen zu können.
Aufgrund der exponierten Lage Aachens im Dreiländereck ist die grenzüberschreitende gegenseitige Hilfeleistung im
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
65
Rettungsdienst rechtlich, organisatorisch und kostenmäßig abzustimmen. Ein hierzu gebildeter Arbeitskreis, unter
Beteiligung der Rettungsdienstträger aus niederländisch Limburg, Stadt Aachen sowie der Kreise Aachen und
Heinsberg haben bereits für die Regelversorgung und den Großschadensfall Konzepte entworfen und teilweise
Vereinbarungen getroffen. Die rettungsdienstliche Zusammenarbeit mit den niederländischen und belgischen
Regionen der Euregio- Maas-Rhein wird zunehmend intensiv durch z.B. Fachsprachkurse, gemeinsame
Fortbildungen, Hospitationen und Übungen gefördert. Die Fortentwicklung der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit der Feuerwehren und Rettungsdienste im Großschadensfall wurde zwischenzeitlich durch das
Projekt „EMRIC“ im Rahmen des Interreg-Programms sichergestellt.
Nach Verabschiedung des vorliegenden Entwurfs zur 1. Fortschreibung vom 31.10.2016 des Bedarfsplans 2014 –
2018 für den Rettungsdienst durch den Rat der Stadt Aachen erfolgt nach § 12 RettG NW die nächste Überprüfung
bei Bedarf oder spätestens im Jahre 2017.
Rettungsdienstbedarfsplan 2014 der Stadt Aachen
66
Darstellung der Wachverteilung und rettungsdienstlichen Ausrückebereiche im Stadtgebiet Aachen
Feuer- und Rettungswache
Rettungswache
LST
Leitstelle der StädteRegion Aachen
Erläuterungen zur Darstellung mit stationierten Rettungsmitteln:
Stand: 01.01.2017, Geplante Anpassung 2016, Einheiten des Katastrophenschutzes
Wachegebiet
1
2 (roter Punkt)
2 (blauer Punkt)
3
4
Fahrzeugart
3x Rettungswagen
Vorhaltezeit
24 Std.
Leistungserbringer
Feuerwehr
2x Rettungswagen
Sofort bei Bedarf
Feuerwehr
2x Notarzteinsatzfahrzeug
24 Std.
Feuerwehr / UKA
2x Notarzteinsatzfahrzeug
Sofort bei Bedarf
Feuerwehr / UKA
1x Leitender Notarzt
Sofort bei Bedarf
Feuerwehr / UKA
1x Gerätewagen RettD
Sofort bei Bedarf
Feuerwehr
1x Sonder-Einsatz-Gruppe
Rettung
1x Rettungswagen
Einsatzbereitschaft 30
Min. nach Alarm
24 Std.
Feuerwehr
1x Rettungswagen
Sofort bei Bedarf
Feuerwehr
1x Rettungswagen
12 Std.
Externe Vergabe
1x Einsatzeinheit
Malteser Hilfsdienst
2x Rettungswagen
Einsatzbereitschaft 60
Min. nach Alarm
24 Std.
1x Rettungswagen
Sofort bei Bedarf
Feuerwehr
1x Notarzteinsatzfahrzeug
Sofort bei Bedarf
Feuerwehr / UKA
1x Abrollbehälter Massenanfall
von Verletzten
1x Rettungswagen
Sofort bei Bedarf
Feuerwehr
12 Std. (Mo-Fr)
Malteser Hilfsdienst
1x Rettungswagen
Einsatzbereitschaft 30
Min. nach Alarm
Einsatzbereitschaft 60
Min. nach Alarm
12 Std. (Mo-Fr)
Malteser Hilfsdienst
Einsatzbereitschaft 30
Min. nach Alarm
8 Std. (Mo-Fr)
5 Std. (Sa)
6 Std. (Mo-Fr)
zuk. 10 Std. (Mo-Fr)
6 Std. (Mo-Fr)
zuk. 10 Std. (Mo-Fr)
Einsatzbereitschaft 60
Min. nach Alarm
24 Std.
Johanniter Unfallhilfe
1x Einsatzeinheit
5
1x Rettungswagen
1x Rettungswagen
1x Krankentransportwagen
1x Krankentransportwagen
1x Krankentransportwagen
1x Einsatzeinheit
6
1x Mehrzweckfahrzeug
zukünftig Rettungswagen
1x Rettungswagen
Johanniter Unfallhilfe
Johanniter Unfallhilfe
Johanniter Unfallhilfe
Johanniter Unfallhilfe
Johanniter Unfallhilfe
Johanniter Unfallhilfe
Deutsches Rotes
Kreuz
Deutsches Rotes
Kreuz
Deutsches Rotes
Kreuz
Deutsches Rotes
Kreuz
Malteser Hilfsdienst
1x Rettungswagen
1x Krankentransportwagen
12 Std. (Mo-Fr)
1x Krankentransportwagen
Malteser Hilfsdienst
1x Rettungswagen
6 Std. (Mo-Fr)
zuk. 10 Std. (Mo-Fr)
5 Std. (Mo-Fr)
zuk. 10 Std. (Mo-Fr)
12 Std.
1x Krankentransportwagen
24 Std.
Externe Vergabe
1x Krankentransportwagen
8 Std. (Mo-Fr)
Externe Vergabe
1x Verlegenotarzt
8,4 Std. (Mo-Fr)
Externe Vergabe
1x Krankentransportwagen
Ohne Zuordnung
Feuerwehr
Einsatzbereitschaft 30
Min. nach Alarm
Einsatzbereitschaft 60
Min. nach Alarm
24 Std.
1x Einsatzeinheit
7
Feuerwehr
Malteser Hilfsdienst
Externe Vergabe
Mindestqualifikation
1x Rettungsassistent
1x Rettungssanitäter
1x Rettungsassistent
1x Rettungssanitäter
1x Rettungsassistent
1x Notarzt
1x Rettungsassistent
1x Notarzt
1x Org. Leiter RettD
1x Leitender Notarzt
ohne Anforderung
Einsatzkräfte
Rettungsdienst
1x Rettungsassistent
1x Rettungssanitäter
1x Rettungsassistent
1x Rettungssanitäter
1x Rettungsassistent
1x Rettungssanitäter
33 Einsatzkräfte
1x Rettungsassistent
1x Rettungssanitäter
1x Rettungsassistent
1x Rettungssanitäter
1x Rettungsassistent
1x Notarzt
ohne Anforderung
1x Rettungsassistent
1x Rettungssanitäter
1x Rettungsassistent
1x Rettungssanitäter
33 Einsatzkräfte
1x Rettungsassistent
1x Rettungssanitäter
1x Rettungsassistent
1x Rettungssanitäter
1x Rettungssanitäter
1x Rettungshelfer
1x Rettungssanitäter
1x Rettungshelfer
1x Rettungssanitäter
1x Rettungshelfer
33 Einsatzkräfte
1x Rettungsassistent
1x Rettungssanitäter
1x Rettungsassistent
1x Rettungssanitäter
33 Einsatzkräfte
1x Rettungsassistent
1x Rettungssanitäter
1x Rettungssanitäter
1x Rettungshelfer
1x Rettungssanitäter
1x Rettungshelfer
1x Rettungssanitäter
1x Rettungshelfer
1x Rettungsassistent
1x Rettungssanitäter
1x Rettungssanitäter
1x Rettungshelfer
1x Rettungssanitäter
1x Rettungshelfer
1x Notarzt