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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
245589.pdf
Größe
240 kB
Erstellt
20.01.17, 12:00
Aktualisiert
13.01.18, 17:54

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 01/0241/WP17 öffentlich 20.01.2017 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 21.12.2016 (öffentlicher Teil) Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 25.01.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 21.12.2016 (öffentlicher Teil). Vorlage FB 01/0241/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 23.01.2017 Seite: 1/2 Anlage/n: Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 21.12.2016 (öffentlicher Teil). Vorlage FB 01/0241/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 23.01.2017 Seite: 2/2 Der Oberbürgermeister Niederschrift öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen 20. Januar 2017 Sitzungstermin: Mittwoch, 21.12.2016 Sitzungsbeginn: 17:00 Uhr Sitzungsende: 20.25 Uhr Ort, Raum: Sitzungssaal des Rates, Rathaus Anwesende: Oberbürgermeister Marcel Philipp Ratsherr Simon Adenauer Ratsherr Harald Baal Ratsherr Sait Baskaya Ratsherr Manfred Bausch Ratsherr Friedrich Beckers Ratsfrau Ellen Begolli Ratsfrau Aida Beslagic-Lohe Ratsherr Georg Biesing Ratsherr Peter Blum Ratsfrau Uschi Brammertz Ratsherr Holger Brantin Ratsfrau Gaby Breuer Ratsherr Josef Hubert Bruynswyck Ratsherr Ferdinand Corsten Ratsherr Patrick Deloie Ratsherr Ralf Demmer Ratsherr Hans Leo Deumens Ratsfrau Ursula Epstein Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 1/50 Ratsfrau Elke Eschweiler Ratsherr Achim Ferrari Ratsherr Wilfried Fischer Ratsherr Alexander Gilson Ratsfrau Sabine Göddenhenrich-Schirk Ratsfrau Ulla Griepentrog Ratsherr Wilhelm Helg Ratsherr Heiner Höfken Ratsfrau Rosa Höller-Radtke Ratsfrau Nathalie Hüllenkremer Ratsherr Klaus-Dieter Jacoby Ratsfrau Fabia Kehren Ratsfrau Eleonore Keller Ratsfrau Maria Keller Ratsherr Rolf Kitt Ratsherr Christian Krenkel Ratsherr Bernd Krott Ratsherr Manfred Kuckelkorn Ratsherr Ernst-Rudolf Kühn Ratsfrau Lisa Lang Ratsfrau Dr. Elisabeth Lassay Ratsherr Jörg Hans Lindemann Ratsherr Boris Linden Ratsfrau Renate Linsen-von Thenen Ratsfrau Daniela Lucke Ratsfrau Iris Lürken Ratsfrau Mara Lux Ratsherr Harro Mies Ratsherr Markus Mohr Ratsfrau Sigrid Moselage Ratsherr Kaj Neumann Ratsherr Wolfgang Palm Ratsherr Jonas Paul Ratsherr Hermann Josef Pilgram Ratsfrau Hildegard Pitz Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 2/50 Ratsfrau Claudia Plum Bürgermeister Norbert Plum Ratsherr Udo Pütz Ratsherr Michael Rau Ratsfrau Sibylle Reuß Ratsfrau Ye-One Rhie Ratsfrau Sevgi Sakar Bürgermeisterin Hilde Scheidt Bürgermeisterin Dr. Margrethe Schmeer Ratsherr Markus Schmidt-Ott Ratsherr Jürgen Schmitz Ratsherr Horst Schnitzler Ratsherr Karl Schultheis Ratsherr Michael Servos Ratsfrau Melanie Astrid Seufert Ratsherr Karl-Heinz Starmanns Ratsherr Marc Teuku Ratsfrau Ulla Thönnissen Ratsherr Peter Tillmanns Ratsherr Jakob von Thenen Abwesende: Ratsherr Dieter Claßen entschuldigt Ratsherr Hans Müller entschuldigt Ratsfrau Dr. Heike Wolf entschuldigt Stimmzähler: Ratsfrau Plum Ratsherr Schnitzler Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 3/50 von der Verwaltung: Frau Grehling Herr Dr. Kremer Stadtdirektorin, Dez. II Beigeordneter, Dez. V Frau Schwier Beigeordnete, Dez. IV Herr Prof. Dr. Sicking Beigeordneter, Dez. VI Herr Wingenfeld Beigeordneter, Dez. III Herr Berg Fachbereich Verwaltungsleitung Herr Brötz Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Herr Büttgens Fachbereich Presse und Marketing Herr Bussen Fachbereich Immobilienmanagement Herr Dohmen Fachbereich Finanzsteuerung Herr Emmerich Fachbereich Rechnungsprüfung Frau Ferber Gebäudemanagement Herr Hermanns Fachbereich Steuern und Kasse Herr Kind Fachbereich Finanzsteuerung Frau Lammers Fachbereich Recht und Versicherung Herr Lohe Fachbereich Verwaltungsleitung Herr Maier Aachener Stadtbetrieb Herr Müller Kulturbetrieb Herr Schavan Gebäudemanagement Herr Sellung Dezernat I Frau Tirtey Kulturbetrieb Frau Wulf Eurogress Herr Ehanantharajah Piraten-Fraktion Frau Krott CDU-Fraktion Herr Ludwig Grüne Fraktion als Gast: Herr Brösse STAWAG als Schriftführerin: Frau Stühlen Rat/27/WP.17 Fachbereich Verwaltungsleitung Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 4/50 Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 23.11.2016 (öffentlicher Teil) Vorlage: FB 01/0214/WP17 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner 4 Änderung der Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen gem. § 23 Abs. 1 und Abs. 2 des SGB VIII Vorlage: FB 45/0310/WP17 5 Programm "Gute Schule 2020", hier: Ratsanträge von SPD, CDU, GRÜNE und Piraten Vorlage: FB 45/0303/WP17 6 Entwurf des Jahresabschlusses 2015 Vorlage: FB 20/0094/WP17 7 Bebauungsplan Nr. 968 - Weißhausstraße / Höfchensweg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Weißhausstraße, Eupener Straße, Höfchensweg und der Bahnlinie Aachen - Hergenrath hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0522/WP17-1 8 Erlass einer Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Aachen (Feuerwehrsatzung) Vorlage: FB 37/0021/WP17 Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 5/50 9 Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Aachen Vorlage: FB 37/0022/WP17 10 19. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Kanalanschlusssatzung) der Stadt Aachen Hier: notwendige Anpassung der Gebührenhöhe Vorlage: B 03/0072/WP17 11 Neufassung der Entwässerungssatzung der Stadt Aachen Vorlage: B 03/0073/WP17 12 16. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen Vorlage: B 03/0074/WP17 13 29. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Vorlage: E 18/0078/WP17 14 Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen - Gebührenbedarfsberechnung 2017 Vorlage: E 18/0083/WP17 15 Bericht der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über den Jahresabschluss zum 31.12.2015 und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb der Stadt Aachen Vorlage: E 18/0077/WP17 16 Jahresabschluss und Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2015 Vorlage: E 26/0064/WP17 Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 6/50 17 Wirtschaftsplan 2017 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen Vorlage: E 26/0066/WP17 18 Jahresabschluss zum 31. 12. 2015 und Lagebericht 2015 der Volkshochschule Aachen Vorlage: E 42/0058/WP17 19 Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2017 Vorlage: E 49.5/0068/WP17 19.1 Ergänzungsvorlage zum Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2017 Vorlage: E 49.5/0068/WP17-1 20 Wirtschaftsplan 2017 Eurogress Aachen Vorlage: E 88/0038/WP17 21 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen: 22 Wahl des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 14.05.2017 Vorlage: FB 01/0210/WP17 23 Neuregelung der Umsatzbesteuerung der juristischen Person des öffentlichen Rechts gem. § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) Vorlage: FB 20/0090/WP17 24 Gründung des Vereins "Metropolregion Rheinland e.V." hier: Mitgliedschaft der Stadt Aachen Vorlage: FB 01/0168/WP17 Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 7/50 25 Benennung von 2 stimmberechtigten Delegierten für die 39. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 30. Mai bis 01. Juni 2017 in Nürnberg Vorlage: FB 01/0199/WP17 26 Fortführung des Grenzinfopunktes Aachen/Eurode Vorlage: Dez. I/0002/WP17 27 Anfragen: 28 Umbesetzung in Ausschüssen und anderen Gremien 29 Mitteilungen der Verwaltung 30 Ratsanträge Vorlage: FB 01/0213/WP17 31 Trinationale Ratskonferenz der MAHHL-Städte - Atomkraft in der Euregio Maas Rhein hier: Tagesordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion vom 06.12.2016 Vorlage: FB 01/0216/WP17 32 Ingenieurleistungen - bedarfsgerecht und kosteneffizient Ratsantrag Nr. 166/17 der Fraktionen SPD und CDU vom 29.04.2016 Vorlage: E 26/0069/WP17 33 Ratsantrag Nr. 219/17 vom 11.11.2016 zur Ratssitzung 23.11.2016; Allianz für Aachen - demokratische Mitwirkungsmöglichkeiten u.a. Vorlage: FB 30/0017/WP17 Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 8/50 Nichtöffentlicher Teil 1 Eröffnung der nichtöffentlichen Sitzung: 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 23.11.2016 (nichtöffentlicher Teil): Vorlage: FB 01/0215/WP17 3 Bericht aus der Vertretung der Stadt in Unternehmen und Einrichtungen: 4 Bürgschaftsangelegenheiten: 5 Aachener Kreuz Merzbrück GmbH & Co. KG und Aachener Kreuz Merzbrück Verwaltungs GmbH: Wiedereintrittsoption der Stadt Aachen Vorlage: B 06/0059/WP17 6 Trianel GmbH: Herabsetzung der Beteiligung an der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG (TOW) Vorlage: B 06/0061/WP17 7 Personalangelegenheiten: 8 Grundstücksangelegenheiten: 9 Haushaltsjahr 2016 - Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im PSP-Element 5-011301900-00100-100-5 "Herausgabe von Kaufpreisen": Vorlage: FB 23/0305/WP17 10 Mitteilungen der Verwaltung: Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 9/50 --------------Der Rat fasste die nachstehenden Beschlüsse. Auf den später erscheinenden Sitzungsbericht, der den Gang der Verhandlungen des öffentlichen Teils der Sitzung im Wortlaut wiedergibt, wird Bezug genommen ---------------- Protokoll: Öffentlicher Teil zu 1 Eröffnung der Sitzung Der Oberbürgermeister begrüßt die Anwesenden zur 27. Sitzung des Rates der Stadt in der 17. Wahlperiode. Er weist darauf hin, dass diese Ratssitzung die letzte für Ratsfrau Linsen-von Thenen sein werde, weil sie zum 01.01.2017 auf ihr Ratsmandat verzichte und dankt ihr unter Applaus für den hervorragenden Einsatz zum Wohle der Stadt. Er verweist auf die Einladung, den Nachtrag, die Erläuterungen sowie auf die Tischvorlagen und schlägt vor, Tagesordnungspunkt 24 aufgrund der noch anstehenden Satzungsveränderungen erst im Januar für die Beratung vorzusehen. Verwaltungsseitig können die Tagesordnungspunkte 4 und 7 im nichtöffentlichen Teil der Sitzung entfallen. Ratsherr Servos, Vorsitzender der SPD-Fraktion, beschreibt Ratsfrau Linsen-von Thenen als belastbare, freundliche und zuverlässige Ratskollegin und dankt ihr für die stets gute Zusammenarbeit. Unter dem Beifall der Mitglieder des Rates der Stadt überreicht er Ratsfrau Linse-von Thenen ein Präsent. Ratsherr Pilgram beantragt stellvertretend für die Fraktion Die Grünen die Absetzung von Tagesordnungspunkt 19. In den §§ 14 bis 18 der Eigenbetriebssatzung für den Kulturbetrieb seien die formalen Anforderungen an Wirtschaftspläne geregelt. Danach seien die hierin enthaltenen Erfolgs-, Vermögens- und Stellenplänen in entsprechend detaillierter und nachvollziehbarer Form aufzuschlüsseln. Weder die Vorlage für den Betriebsausschuss Kultur oder für den Rat der Stadt noch die Ergänzungsvorlage entsprechen diesen Formalien. Fragen zur Zuordnung der Zahlen zu einzelnen Positionen können laut Verwaltung erst in der Januar-Sitzung des Betriebsausschusses Kultur beantwortet werden. Eine seriöse Vorbereitung und Beratung sowie eine entsprechende Beschlussfassung seien nicht möglich, die Handlungsfähigkeit des Kulturbetriebes werde durch eine Beschlussfassung im Januar nicht beeinträchtigt. Entsprechend beantrage man heute die Vertagung des Tagesordnungspunktes. Ratsfrau Begolli, beantragt stellvertretend für die Fraktion Die Linke die Vertagung von Tagesordnungspunkt 32 im öffentlichen Teil. Aufgrund der Unterlagenfülle des Nachtrages bestehe noch Beratungsbedarf. Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 10/50 Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, befürwortet den Vertagungsantrag der Fraktion Die Linke. Auch die CDU-Fraktion habe hier Beratungsbedarf. Was den Vertagungsantrag der Fraktion Die Grünen angehe, habe Ratsherr Pilgram diesen nicht nur begründet, sondern bereits inhaltlich zur Sache gesprochen. Deswegen wolle er vorschlagen, den Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung zu belassen und dann zur Sache zu diskutieren. Ratsherr Pilgram stimmt dem Vorschlag von Ratsherrn Baal nicht zu, weshalb der Oberbürgermeister über die Vertagung von Tagesordnungspunkt 19 abstimmen lässt, die jedoch mehrheitlich nicht angenommen wird. Weitere Anträge auf Änderung der Tagesordnung werden nicht gestellt. Der Oberbürgermeister stellt Einvernehmen hinsichtlich der so geänderten Tagesordnung fest. zu 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 23.11.2016 (öffentlicher Teil) Vorlage: FB 01/0214/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt genehmigt bei einer Enthaltung einstimmig die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 23.11.2016 (öffentlicher Teil). zu 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner Der Oberbürgermeister erklärt den Ablauf der Bürgerfragestunde und bittet alsdann die erste Fragestellerin vorzutreten. 1. Frage von Frau D., Aachen betr.: Unternehmerisches Risiko bei Tagespflegepersonen - gerichtet an Ratsherrn Tillmanns ------------------------------------------------------------------------------ Frau D. stellt sich als Tagespflegeperson vor und fragt Bezug nehmend auf die Verwaltungsvorlage zur neuen Richtlinie zur Vergütung der Tagespflegepersonen, wie es sein könne, dass eben diesen das unternehmerische Risiko bei Ausfallzeiten der Kinder aufgebürdet werden könne. Ratsherr Tillmanns, CDU- Fraktion, führt diesen Umstand auf das jüngst ergangene Gerichtsurteil zurück, aufgrund dessen die Korridorlösung wegen der Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit nicht mehr existent sei. Das Gericht habe letztendlich festgestellt, dass nunmehr der tatsächliche Betreuungsaufwand abzurechnen sei. Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 11/50 Frau D. bestreitet, dass die Risikosphäre bei den Tagespflegepersonen liege. Dieser Punkt werde in dem Urteil an keiner Stelle angesprochen. Ratsherr Tillmanns, CDU-Fraktion, erklärt, dass natürlich in der Tagespflege, wie bei jeder anderen selbständigen Tätigkeit auch, eine Risikosphäre liege. Das Gerichtsurteil enthalte überdies Angaben zur Angemessenheit der Vergütung. Trotz der schwierigen Haushaltslage nehme die Stadt Aachen eine Erhöhung von 33 % und damit Mittel in Höhe von insgesamt 1,3 Mio. Euro mehr in die Hand. Dies verdeutliche, dass man niemanden schlechter stellen wolle, sondern lediglich dem Gerichtsurteil folge. 2. Frage von Frau P., Aachen betr.: Evaluation der der Richtlinien über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen - gerichtet an Bürgermeisterin Scheidt --------------------------------------------------- Frau P. verweist auf die vergangene Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses, in der die Überprüfung der Richtlinien für September 2017 angekündigt worden sei. Sie bitte um Auskunft, wer diese Überprüfung vornehme und welche Kriterien hierfür maßgeblich sein werden. Bürgermeisterin Scheidt erklärt, dass noch keine Kriterien ausgearbeitet worden seien, sie erachte es jedoch als zielführend, im Rahmen der Evaluation, die sechs Monate nach Inkrafttreten der Satzung durchgeführt werden soll, in das Gespräch auch mit den Tagespflegepersonen zu gehen. Hierbei werde es sicherlich um solche Fragen gehen, wie viele Stunden abgerufen werden, wie man mit Fehlzeiten verfahre oder wie viele Kinder das 45-Stunden-Kontingent überhaupt beanspruchen. Laut den von der Tagespflege übermittelten Zahlen seien dies gerade 30 % der Kinder. Es sei wichtig, gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten, die allen Beteiligten, d.h. Eltern, Kindern und Tagespflegepersonen, gerecht werde und eine Satzung zu entwickeln, die nach den Vorgaben des Gerichtsurteils für die Verwaltung umsetzbar sei. Frau P. fragt, ob hierbei auch die Tagespflegepersonen beteiligt würden oder lediglich die familiäre Tagesbetreuung. Bürgermeisterin Scheidt möchte niemanden aus der Diskussion ausschießen. Das Ausschließen von Fehlern könne nur im engen Dialog und mit der höchst möglichen Transparenz funktionieren. Entsprechend müsse man alle Gruppierungen gleichermaßen beteiligen. Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 12/50 3. Frage von Frau F., Aachen betr.: Änderung der Richtlinien über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen - gerichtet an Ratsherrn Baal --------------------------------------------------------- Frau F. fragt, ob es bekannt sei, dass die von der Stadtverwaltung errechneten Mehrkosten in Höhe von 1,3 Mio. Euro gar nicht entstehen werden können. Diese basierten auf der Annahme, dass Urlaub und Krankheit bezahlt würden, was jedoch laut der neuen Richtlinie nicht der Fall sei. Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, merkt an, dass die Frage den Eindruck entstehen lasse, dass die Verwaltung absichtlich für die Tagespflege 1,3 Mio. Euro mehr in den Haushalt eingestellt habe, aber die Absicht verfolge, diese nicht auszugeben. Diese Berechnung und die Erhöhung des Ansatzes seien jedoch zutreffend. Aufgrund des Rechtsverfahrens sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass die alte Verfahrensweise nicht zulässig sei, weshalb auch die alte Satzung rechtsfehlerhaft sei. Bereits im Kinder- und Jugendausschuss sei intensiv darüber diskutiert worden, ob einerseits die Elemente der neuen Satzung zu einer entsprechenden Überführung der Mittel an die Tagespflegepersonen führen werden und andererseits, ob sie davon gleichmäßig oder ungleichmäßig begünstigt werden. Da bisher eine Pauschalierung mit sechs Korridorlösungen vorgenommen worden sei, liege der Verwaltung kein Zahlenmaterial hinsichtlich der genauen Stundenleistung der Tagespflegepersonen für das kommende Jahr vor. Dies sei jedoch genau so wenig abschätzbar wie eventuelle Krankheitszeiten bei einem Kind. Diese sehr speziellen Sachverhalte würden nunmehr in den neuen Richtlinien abgebildet werden und zu unterschiedlichen Zahlbeträgen an die jeweiligen Tagespflegepersonen führen. Mit den vorliegenden Richtlinien sei es möglich, den Anforderungen des Gerichts Rechnung zu tragen und diese rechtsfehlerfrei umzusetzen. Die Erhöhung des Ansatzes um ein Drittel halte man seitens der Politik für absolut vertretbar. 4. Frage von Frau P., Aachen betr.: Vergütung der Tagespflegepersonen - gerichtet an Ratsherrn Tillmanns ---------------------------------------------------------- Frau P. stellt sich als Tagespflegeperson vor und fragt Ratsherrn Tillmanns, ob ihm bekannt sei, wie viel Prozent der Kinder tatsächlich die Stundenzahl 40 bis 45 in Anspruch nehmen. Ratsherr Tillmanns, CDU-Fraktion, benennt die Zahl mit 21,5 %. Frau P. korrigiert die Zahl auf 18 %. Ratsherr Tillmanns erklärt, dass diese Werte nur kurzfristigen Bestand haben und sich laufend ändern. Die ihm bekannt Zahl liege bei 21,5 %. Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 13/50 5. Frage von Herrn F., Aachen betr.: Änderung der Richtlinien über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen - gerichtet an Ratsherrn Tillmanns --------------------------------------------------------Herr F. fragt an Ratsherrn Tillmanns gerichtet, warum die Stadt Aachen 16 Monate zur Klageerwiderung gebraucht habe, nun aber meine, die neue Richtlinie so schnell verabschieden zu müssen, dass die Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses nicht genug Zeit gehabt haben, sich mit dieser Materie auseinanderzusetzen und trotz großer Verständnisprobleme ein Vertagen wegen Beratungsbedarf nicht möglich gewesen zu sein scheine.. Ratsherr Tillmanns, CDU-Fraktion, erklärt, als Ratsmitglied nur schwer Auskunft über das Verwaltungshandeln geben zu können und der falsche Adressat zu sein. Was den Zeitaufwand angehe, sei es jedoch unbestritten, dass es sich vorliegend bekanntermaßen um eine schwierige und komplexe Rechtsmaterie handele. Dass man die Richtlinien nun zügig umsetzen wolle, liege daran, dass man dem Anspruch der Tagespflegepersonen und der Eltern auf Beseitigung der rechtsfehlerhaften Satzung nachkommen wolle. Beigeordnete Schwier erklärt, dass es sich in der Tat um eine diffizile Angelegenheit mit großer Komplexität und vielen verschiedenen Aspekten und Kriterien handele. Es seien zahlreiche schriftliche Eingaben eingereicht worden, die man im Prozess vernünftig habe abwägen wollen und viele Beratungsgespräche durchgeführt worden. Das Kernproblem, dass man als Tagespflegeperson in einer selbständigen Tätigkeit von der Stadt abhängig sei, könne man nicht lösen. Deswegen sei es umso wichtiger, nach einigen Monaten Zahlen, Daten und Fakten zu erhalten, um in einer sich anschließenden Diskussion eine für alle Beteiligten gangbare Lösung zu erarbeiten. 6. Frage von Herrn S., Aachen betr.: Vergütung der Tagespflegepersonen - gerichtet an Ratsherrn Krott --------------------------------------------------------Herr S. legt dar, dass die Modellrechnung zur Erhöhung des Ansatzes um 1,3 Mio. Euro auf der Annahme basiere, dass die Tagespflegepersonen fünf Kinder à 45 Stunden pro Woche betreuen. Er fragt Ratsherrn Krott, ob er in Kenntnis darüber sei, wie viele Tagespflegepersonen diesen Schnitt erreichten. Ratsherr Krott, SPD-Fraktion, erklärt, dass es um die Ermittlung eines angemessenen, ausreichenden und leistungsgerechten Betrages gegangen sei, zu dem man diese Größe in Bezug zur Kinderpflegerin als Vergleichsberufsgruppe herangezogen habe. Es liege auf der Hand, dass in den seltensten Fällen eine Tagespflegeperson fünf Kinder an fünf Tagen mit 45 Stunden-Budget betreue. Herr S. wiederholt seine Frage. Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 14/50 Ratsherr Krott gibt an, dass derzeit 21 % der Kinder mit einem 45-Stunden-Budget betreut würden. Allerdings hänge die Buchung auch stets vom Bedarf der Eltern ab, diese Zahlen seien ihm jedoch nicht bekannt. Herr S. erklärt, dass keine einzige Tagespflegeperson dieses Budget ausreize. Herr Brötz, Leiter des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule, korrigiert, dass der Betrag in Höhe von 1,3 Mio. Euro sich eben nicht aus der Betreuung von fünf Kindern im Umfang von 45 Stunden ergebe, sondern aus dem Mittelwert dessen, was bisher nach der alten Richtlinie an Kindertagespflegepersonen in Aachen gezahlt worden sei. Der neue Betrag, bestehend aus Sachleistungen, Anerkennungsbetrag und Sozialversicherung, belaufe sich auf 5,26 €, was im Durchschnitt 30 % mehr ausmache, als bisher an Kindertagespflegepersonen gezahlt worden sei. Die Betreuung von fünf Kindern à 45 Stunden sei als Referenzgröße herangezogen worden, weil das Gericht in seiner Urteilsfindung ausgeführt habe, dass bei Volllast einer Tagespflegeperson die Vergütung zum Lebensunterhalt ausreichen müsse. 7. Frage von Frau S., Aachen betr.: Änderung der Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen - gerichtet an Ratsherrn Tillmanns -----------------------------------------------------------------------------------------Frau S. fragt, wie sich die Gleichstellung von Kindertagespflege und Kindertagesstätten damit vereinbaren ließe, dass bei zuerst Genanntem die Fehlzeiten der Kinder abgezogen würden, während dies für Kindertagesstätten keine Rolle spiele. Ratsherr Tillmanns, CDU-Fraktion, betont, dass das Gesetz nicht von Gleichstellung, sondern von Gleichberechtigung spreche. Dies sei daran ersichtlich, dass in § 23 SGB VIII für die Kindertagespflege Besonderheiten formuliert seien, die in der institutionellen Kindertagespflege nicht formuliert würden. Diese symptomatischen Unterschiede zwischen der institutionellen Kindertagespflege und der Kindertagespflege seien systemgewollt. So seien auch die von den Kindertagesstätten vorgegebenen Schließungszeiten von den Eltern einzuhalten und zu akzeptieren, unabhängig von der eigenen Situation. Frau S. legt dar, dass laut dem Urteil an der derzeitigen Vorgehensweise, bei Fehlzeiten der Kinder weiter zu zahlen, nichts auszusetzen sei. Ratsherr Tillmanns merkt an, dass dies nichts an der Tatsache ändere, dass die Fördersystematik zu ändern sei, weil laut dem Urteil nunmehr die tatsächliche Aufwandsbetrachtung maßgeblich sei. Hierzu gehöre auch die Untersuchung von Ausfallzeiten, wobei die Satzung durchaus Ausnahmeregelungen enthalte, wie bspw. die Krankheitsregelung. Es sei wichtig, eine entsprechende Rechtssicherheit zu bieten, was mit der Satzung der Fall sei. Diese werde man, wie bereits von Bürgermeisterin Scheidt ausgeführt, nächstes Jahr einer Evaluation unterziehen. Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 15/50 8. Frage von Herrn S., Aachen betr.: Änderung der Richtlinien über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen - gerichtet an Ratsherrn Krott --------------------------------------------------------Herr S. stellt sich als Ehemann einer Tagespflegemutter und erläutert, dass das Urteil von 40 Stunden als Referenzgröße und von Erziehern, nicht aber von Kinderpflegern, ausgehe. Er fragt, warum die neue Satzung von Zahlen ausgehe, von denen klar sei, dass sie nicht stimmen. Der Oberbürgermeister übergibt das Wort an Herrn Brötz, Leiter des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule. Herr Brötz zitiert Seite 22 des Urteils zur Vergleichbarkeit von Erzieherinnen und Kindertagespflegepersonen, wo es heißt: „dabei ist allerdings in den Blick zu nehmen, dass zwischen den Tätigkeiten der Tagespflegepersonen und der Erzieherinnen bedeutende Unterschiede bestehen“, dann weiter aus Seite 23: „keinesfalls lässt sich argumentieren, dass sich das Einkommen der Tagespflegepersonen weitestgehend mit dem Tarifeinkommen der Erzieherin/des Erziehers decken müsste“. Das Gericht habe sich hier demnach eindeutig positioniert. Gleiches treffe auch auf die vorangegangene Frage von Frau S. zu. Hier wolle er ebenfalls aus dem Urteil zitieren, das wie folgt laute: „zunächst ist nicht zu beanstanden, dass eine Weiterzahlung der Geldleistung im Urlaubsfall, Krankheitsfall der Tagespflegeperson nur für bis zu fünf Werktage erfolgt. Stellt die Tagespflegeperson ihre Betreuungsleistung nicht bereit, erbringt sie keine von dem Jugendhilfeträger zu vergütende Leistung. Ein Lohnfortzahlungsanspruch steht ihr, die eine selbstständige Tätigkeit ausübt, grundsätzlich nicht zu.“ Ratsherr Krott, SPD-Fraktion, erklärt wiederholend, dass es sich bei den von Herrn S. genannten Zahlen um Referenzgrößen handele und verweist auf die Ausführungen von Herrn Brötz zu Frage Nummer 6. Es stehe außer Frage, dass die Tagespflegepersonen eine qualitativ gute Arbeit leisteten und eine Betreuungslücke schließen, weshalb sie angemessen zu vergüten seien. Nichtsdestotrotz müsse auch beachtet werden, dass die Grundqualifizierung mit 160 Stunden nicht mit einer Ausbildung einer Kinderpflegerin oder Erzieherin vergleichbar sei. Herr S. bemängelt, keine Antwort auf seine Frage erhalten zu haben. Der Oberbürgermeister erklärt, dass das Gericht von einer Volllast ausgegangen sei, was nun Grundlage für das Handeln der Stadtverwaltung sei. Er wolle an dieser Stelle noch einmal betonen, dass man keine konfrontativen Haltung einnehmen oder gar in den Konflikt treten wolle. Die Anhebung der Haushaltsposition mache vielmehr die gegenteilige Auffassung deutlich. Auch die Evaluierung nehme man sehr ernst. Mit der Analyse der eingehenden Daten und Fakten werde man ein wesentlich besseres Bild für die alsdann anzuwendende Systematik erhalten. Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 16/50 9. Frage von Frau K., Aachen betr.: Bezuschussung der Versicherungsverträgen von Tagespflegepersonen - gerichtet an den Oberbürgermeister ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------Frau K. legt dar, auf Anraten der Stadtverwaltung einen zertifizierten Rentenversicherungsvertrag abgeschlossen zu haben, der bisher hälftig bezuschusst worden sei. Sie fragt, ob dies auch weiterhin der Fall sein werde. Der Oberbürgermeister übergibt das Wort an Herrn Brötz, Leiter des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule. Herr Brötz erklärt, dass auch die Kindertagespflegepersonen rentenversicherungspflichtig sind, insoweit sie mehr verdienen als 450 Euro im Monat. Man habe die Rentenversicherungsverträge im Zuge der Kulanz anerkannt, um den Tagespflegepersonen die Möglichkeit zur Altersabsicherung zu geben. Zugeraten habe man jedoch niemandem. In Zukunft sei die Stadt Aachen aufgefordert, dem Finanzamt Meldung zu machen, ob eine Tagespflegepersonen, sofern sie mehr als 450 Euro verdiene, rentenversichert sei und wie hoch der Beitrag sei, den die Stadt Aachen dazu geleistet habe. Entsprechend werde man zukünftig andere Verträge als die gesetzliche Rentenversicherungspflicht nicht anerkennen können, es sei denn, es handele sich um Altfälle. Diese seien jedoch im Einzelfall mit der Verwaltung zu besprechen. 10. Frage von Frau D., Aachen betr.: Vergütung der Tagespflegepersonen – Zuzahlungen von Eltern - gerichtet an Ratsherrn Tillmanns -------------------------------------------------------------------------------------------Ihre Frage beginnend erklärt Frau D., dass laut der neuen Satzung die Urlaubstage der Tagespflegepersonen abgezogen würden. Das Zuzahlungsverbot schließe jedoch nicht aus, dass sie den fehlenden Betrag bei den Eltern geltend machen können. Für die Eltern, die an die Stadt ihren monatlichen Beitrag durch zahlten, bedeute dies in Konsequenz eine Doppelzahlung, während die Stadt Kosten spare. Dies sei nicht sehr familienfreundlich. Ratsherr Tillmanns, CDU-Fraktion, erklärt den Ansatz, nach der neuen Fördersystematik werde der Urlaub von Tagespflegepersonen nicht mehr berücksichtigt, für fehlgehend, denn dies sei schlichtweg falsch. Vielmehr sei in dem Anerkennungsbeitrag eine 17%ige Erhöhung gewählt worden, um einen Zeitraum von acht Wochen Ausfallzeiten, z.B. durch Urlaub, mit abzudecken. Entsprechend seien auch Urlaubszeiten in der neuen Satzung ausgehend von den Beträgen, die das Gericht der Stadt auferlegt habe, mit eingerechnet. Der Oberbürgermeister betont, dass im Rahmen der geplanten Evaluierung auch die Frage etwaiger Zuzahlungen für Eltern beleuchtet werde. Auch hier wolle man die größtmögliche Tranparenz schaffen. Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 17/50 11. Frage von Herrn W., Aachen betr.: Änderung der Richtlinien über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen - gerichtet an den Oberbürgermeister ----------------------------------------------------Herr W. nimmt Bezug auf die im Urteil enthaltene Aussage, dass Tagespflegepersonen durch ihre Tätigkeit ihren Lebensunterhalt sicherstellen können sollen. Bei einer Gegenrechnung mit empirischen Werten wie Fehlzeiten, Urlaubstagen etc. verdiene eine Tagespflegeperson jedoch 900 Euro weniger jährlich als vorher. Dies widerspreche dem Urteil doch in erheblichem Maße. Sicherlich sei die Thematik recht komplex, aber es handele sich hier nicht um einen Einzelfall. Er bitte um Beantwortung der Frage, wie man mit solchen Fällen umzugehen gedenke. Der Oberbürgermeister betont, dass die geplante Evaluation eben diesem Zweck dienen werde. Hierfür benötige man jedoch sämtliche Zahlen. Es sei nicht im Interesse der Stadt, Tagespflegepersonen weniger zu zahlen als vorher. Trotzdem seien die Einzelfälle so unterschiedlich gelagert, dass eine pauschale Aussage, ohne den genauen Fall zu kennen, nicht möglich sei. Man vertrete nicht den Grundsatz des Sparens. Vielmehr wolle man das System mit einem Abrechnungsmodus versehen, der dem Urteil gerecht werde, und die Tagespflegepersonen in die Situation versetzen, von Ihrer Tätigkeit leben zu können. Herr W. begrüßt die Verabschiedung der neuen Richtlinien aus administrativer Sicht ebenso wie die geplante Evaluation. Er fragt, ob nicht bereits nach 6 Monaten die Möglichkeit bestehe zu prüfen, ob der erhöhte Ansatz von dann 650.00 Euro auch wirklich bei den Tagespflegepersonen angekommen ist. Dies ließe sich sicherlich anhand der einzelnen Abrechnungen bewerkstelligen. Der richtige Zeitraum für eine Betrachtung sei der von 12 Monaten, da man im Jahresverlauf nicht von einer gleichmäßigen Verteilung ausgehen könne, so der Oberbürgermeister. Hochrechnungen nach sechs Monaten wären stets unvollständig und keine geeignete Grundlage. Sicherlich werde man nicht erst nach 12 Monaten mit der Datenanalyse beginnen, aber trotzdem dieses eine Jahr brauchen, um verlässliche Zahlen abbilden zu können, die auch für den städtischen Haushallt von Belang sind. Herr W. überreicht dem Oberbürgermeister abschließend eine Unterschriftenliste, die dieser mit Dank entgegennimmt. 12. Frage von Frau W., Aachen betr.: Kinder mit erhöhtem Förderbedarf in der Tagespflege - gerichtet an Bürgermeisterin Scheidt ------------------------------------------------------------------------------Frau W. verweist auf die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses, in der ein alternativer Satzungsentwurf mit der Begründung abgelehnt worden sei, dass hierin keine Zahlen für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf aufgeführt seien. Diese ließen sich jedoch auch nicht in dem Satzungsentwurf der Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 18/50 Stadt finden. Sie wolle deshalb fragen, wie viele Kinder mit erhöhtem Förderbedarf derzeit in Aachen betreut würden. Bürgermeisterin Scheidt stellt klar, dass der Satzungsentwurf nicht regulär habe beraten werden können, weil er zu kurzfristig von der Piraten-Fraktion eingereicht worden sei. Im Rahmen der Evaluation werde man ausführlich und intensiv beraten, ob und wo Verbesserungsbedarf bestehe. Man sei im Zuge der Beratung zu diesem Beschluss mit einer Vielzahl von Zahlen konfrontiert worden, weshalb sie Herrn Brötz, Leiter des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule um die Bezifferung der Kinder mit erhöhtem Förderbedarf bitten wolle. Seinen Ausführungen zu den Kindern mit erhöhtem Förderbedarf wolle er voraus schicken, dass er die Tagespflege für eine wesentliche Säule in der U3-Betreuung halte, die für viele Kinder das richtige Format sei und der er mit hoher Wertschätzung entgegentrete, so Herr Brötz. Hinsichtlich der Kinder mit Einschränkung habe man sich einer Hilfestellung bedient und die Anzahl herangezogen, für die in Aachen zusätzliche Fördermittel beim Landschaftsverband Rheinland in Anspruch genommen würden. Es handele sich hierbei um die sogenannten FINK-Kinder, Förderung von Inklusion in Kindertagesstätten. Bereits genehmigte Anträge gebe es bei insgesamt 117 Kindern, wovon vier Kinder unter drei Jahren und 113 Kinder drei bis sechs Jahre alt seien. Daneben gebe es noch laufende FINK-Anträge für 27 Kinder, wovon 25 Kinder drei bis sechs Jahre und zwei Kinder unter drei Jahren alt seien. Dass es relativ wenige Kinder im Bereich unter drei Jahren gebe, habe damit zu tun, dass sich viele Einschränkungsbilder erst später manifestierten. In der Kindertagespflege gebe es auch einzelne Kinder mit Einschränkungen, die bisher in der Einzelfallbetrachtung erhöht gefördert worden seien. Von der Richtlinie verspreche man sich auch hier eine klare Regelung. 13. Frage von Frau F., Aachen betr.: Bezuschussung der Versicherungsverträgen von Tagespflegepersonen - gerichtet an Ratsherrn Krott ------------------------------------------------------------------------------------------------------Frau F. stellt sich als Tagespflegeperson vor und fragt Bezug nehmend auf die Zahlung des hälftigen Beitrags zu den gesetzlichen Versicherungen, wie es sich verhält, wenn eine Tagespflegeperson beihilfeberechtigt und in der privaten Krankenkasse ist. Ratsherr Krott, SPD-Fraktion, gibt an, die Frage schriftlich zu beantworten. Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 19/50 14. Frage von Herrn S., Aachen betr.: Kürzung von Elternbeiträgen bei Abwesenheit der Kinder - gerichtet an Ratsherrn Krott -----------------------------------------------------------------------------------Herr S. fragt, ob parallel zur Kürzung der Leistungen an Tagespflegepersonen bei Abwesenheit der Kinder auch die Elternbeiträge gekürzt würden. Ratsherr Krott, SPD-Fraktion, erläutert, dass es sich bei dem Elternbeitrag um einen Jahresbeitrag handele, der durch 12 geteilt werde und einen Teil des Aufwandes erstatte, der der Kommune für diese Leistung entstehe. Entsprechend dieser Systematik könne keine Erstattung erfolgen, gleichgültig, ob ein Kind in der Kindertagesstätte oder in der Tagespflege fehle. Herr S. fragt, ob Ratsherr Krott das Bezahlsystem zwischen den Eltern und der Stadt Aachen für leistungsorientiert halte. Ratsherr Krott, SPD-Fraktion, bejaht diese Frage, verweist aber auch hier auf die Evaluation, im Rahmen derer erneut über die Richtlinien diskutiert werde. 15. Frage von Frau H., Aachen betr.: Zustand der Fahrbahndecke des Karlshöher Hochwegs - gerichtet an Ratsfrau Lürken ---------------------------------------------------------------------------------Frau H. beschreibt den Zustand der Fahrbahndecke des Karlshöher Hochwegs als äußerst desolat und dringend reparaturbedürftig und fragt, ob nicht kurzfristig entsprechende Sanierungsmaßnahmen möglich seien. Ratsfrau Lürken, CDU-Fraktion, sagt die schriftliche Beantwortung der Frage zu. 16. Frage von Frau H., Aachen betr.: Räumlichkeiten im Altbau der KGS Kornelimünster - gerichtet an den Oberbürgermeister --------------------------------------------------------------------------Frau H. stellt sich als stellvertretende Vorsitzende der Schulpflegschaft der KGS Kornelimünster vor. Sie nimmt Bezug auf die Vorlage der Stadtverwaltung, laut derer die räumliche Nutzung der Ganztagsbetreuung, die durch den Förderverein geleistet werde, vom jetzigen Altbau in die sanierte Schule verlegt und multifunktional ausgerichtet werden solle. Man habe insgesamt bisher 2.676 Unterschriften für den Erhalt der Räumlichkeiten im Altbau gesammelt, die sie ihm gerne überreichen wolle. Darüber hinaus wolle sie darum bitten, Interessen der Kinder wahr und ernst zu nehmen nicht lediglich wirtschaftliche Interessen in den Vordergrund stellen. Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 20/50 Der Oberbürgermeister nimmt die Unterschriftensammlung mit Dank entgegen. Er dürfe versprechen, dass man in der Diskussion zwar bereits ein gutes Stück vorangekommen, ein kurzfristiger Beschluss jedoch nicht zu erwarten sei, denn schließlich gebe es hier keine einfache Lösung. Die Tendenz gehe eher dahin, dass es eine ganze Weile brauchen werde, eine Konzeption zu finden, die einvernehmlich getragen werden könne. Voraussichtlich werde man im 1. Halbjahr des Jahres 2017 einen Zeitraum festgelegen, bis zu dem dieses Gebäude weiter genutzt werden könne. Bis könne man gemeinsam Überlegungen zur langfristigen Entwicklung anstellen. 17. Frage von Frau J., Aachen betr.: Räumlichkeiten im Altbau der KGS Kornelimünster - gerichtet an den Oberbürgermeister --------------------------------------------------------------------------Frau J. erklärt, dass auch die Kinder der KGS Kornelimünster Briefe an den Oberbürgermeister formluliert haben, die sie gerne überreichen würden. Sie fragt weiter, ob es erlaubt sei, wenn eines der Kinder einen Brief vorlese, was der Oberbürgermeister bejaht. Ein Kind tritt vor und erklärt, dass bei der Verlegung des Spielraums in die Schule der Klassenraum stets nach Essen riechen werde. Zudem störe der gleichzeitige Betrieb von Betreuung und Schule die Schulkinder. Die Kinder bitten deshalb um Erhaltung des Spielraums so, wie er gerade sei, auch zur Gewährleistung eines störungsfreien Unterrichts. Außerdem sei im Spielraum-Gebäude viel mehr Platz. Der Oberbürgermeister nimmt die Briefe mit Dank entgegen und erklärt, dass bei der Entscheidung zwei wesentliche Faktoren eine Rolle spielten. Zum einen sei zu beachten, wie hoch der Schulbedarf in den nächsten Jahren sein werde, was wiederum von der Gesamtentwicklung in Kornelimünster abhänge. Zum anderen sei das Gebäude in seinem Sanierungsbedarf zu bewerten. Von daher sei es sehr wichtig, das vorhandene Geld gut und vor allem mit Weitblick zu investieren. Diese Gründe machten eine Entscheidung zu dem Gebäude ein wenig kompliziert. Der Oberbürgermeister stellt fest, dass keine weiteren Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern vorliegen und schließt die Bürgerfragestunde. zu 4 Änderung der Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen gem. § 23 Abs. 1 und Abs. 2 des SGB VIII Vorlage: FB 45/0310/WP17 Ratsherr Krott erklärt als Vorsitzender des Kinder- und Jugendausschusses, dass dieser der Änderung der Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen bei fünf Enthaltungen einstimmig zugestimmt habe. Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 21/50 Der heutige Auftrag an den Rat der Stadt sei es, eine für die Stadt als auch für die Tagespflege rechtssichere Richtlinie zu beschließen, so Ratsherr Başkaya, Piraten-Faktion. Bei mangelnder Rechtssicherheit dürfe man spätestens im April mit einer Klagewelle rechnen. Die Piraten-Fraktion sei der Meinung, dass gerade der vorliegende Entwurf der Verwaltung keine Rechtssicherheit biete, was mehrere Gründe habe. Die Stadt gehe von einem alten Stundensatz aus, rechne die Differenz zum neuen Stundensatz in Prozent, erhalte hierbei 30 %, und beziffere so die Mehrkosten mit 1,3 Mio. Euro. Hierbei finde jedoch weder der Abzug der Fehlzeiten noch der mit einer Neuberechnung verbundene Mehraufwand in der Verwaltung Berücksichtigung. Die Verwaltungsvorlage kommuniziere weiterhin den Mythos des Jahresgesamteinkommens von 61.500 Euro. Hierbei handele es sich tatsächlich aber lediglich um den Jahresumsatz, von dem Sachaufwendungen, wie z.B. für Spielzeug, Kinderwagen, Hygieneartikel usw. in Abzug zu bringen seien. Zudem fuße das angebliche Jahreseinkommen auf der theoretischen Berechnungsgrundlage, dass eine Tagespflegeperson fünf Kinder 45 Stunden pro Woche das gesamte Jahr betreue. Die Wahrscheinlichkeit dieser Konstellation liege jedoch bei gerade mal 0,3 ‰. Feiertage, Urlaubs- und Krankentage auf Seiten der Tagespflegepersonen seien bei der Berechnung nicht berücksichtigt worden. Darüber hinaus bringe man die Ausfallzeiten der Kinder in Abzug. Im Prinzip strafe man letzten Endes die Tagespflegepersonen für diesen Ausfall. Dies sei gerade angesichts der Tatsache, dass jeder vierte U3-Platz über die Tagespflege realisiert werde, nicht nachvollziehbar. Die PiratenFraktion sehe durch die Übertragung des unternehmerischen Risikos auf die Tagespflegepersonen nicht nur eine Gefährdung der neu eingeplanten, sondern auch der bereits bestehenden Betreuungsplätze in Aachen. Deswegen sei das Risiko zu bepreisen und die Jahreszahlung kostenneutral in 44 Wochen anstelle von 52 Wochen auszuzahlen. Eltern präferierten die Tagespflege aufgrund ihrer hohen Flexibilität, die die Kindertagesstätten nicht anzubieten im Stande seien. Langfristig beraube man durch diese Richtlinie die Eltern dieser Flexibilität und dem Wahlrecht zwischen den unterschiedlichen Betreuungsarten. Die Forderung der Piraten-Fraktion sei deshalb, von einer Fehlzeitenregelung abzusehen und es bei der bisherigen Regelung zu belassen, den Stundensatz der Verwaltungsvorlage um einen Qualifizierungszuschlag zu ergänzen und die Eingewöhnungszeiten auf maximal vier Wochen anzuheben. Wenn man schon die Summe von 1,3 Mio. Euro in die Hand nehme, dann sollte diesem Geldeinsatz eine Richtlinie zu Grunde liegen, die keine Klagen und unnötigen Verwaltungsmehraufwand nach sich ziehe, sondern die die Tagespflegepersonen leistungsgerecht entlohne und ihnen und der gemachten Arbeit Anerkennung schenke. Der Wortbeitrag von Ratsherrn Başkaya unterstelle der Verwaltung, kreativ mit der Wahrheit umzugehen oder mit völlig falschen Zahlen zu rechnen und so die Wahrheit zu verkehren, so Ratsherr Tillmanns, CDU-Fraktion. Er sei der Meinung, dass die vorliegende Berechnungsgrundlage tragen könne. Gerade weil man jedoch selbst erst Erfahrungen sammeln müsse, gleichzeitig aber dem Zwang unterliege, hier und heute die Vorgaben des Gerichtsurteils umzusetzen, habe man die Evaluation geplant. Was des Weiteren nicht schlüssig sei, sei der Umstand, dass die Piraten-Fraktion eine Klagewelle aufgrund mangelnder Rechtssicherheit der zur Verabschiedung vorliegenden Satzung in den Raum stelle und gleichzeitig einen Gegenvorschlag einreiche, dessen Rechtssicherheit aber nicht belegt sei. Er wolle aber an dieser Stelle die Argumente der bereits im Kinder- und Jugendausschuss geführten Diskussion nicht wiederholen. Die CDU-Fraktion habe sich in der Sitzung des Fachausschusses für die Richtlinien Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 22/50 ausgesprochen und werde auch hier zustimmen. Alle hier Anwesenden wissen um die Bedeutung der Kindertagespflege für die Kommune und die Betreuungsquote und wertschätzen diese Arbeit sehr, so Ratsherr Deloie stellvertretend für die SPDFraktion. Man werde heute dem Verwaltungsvorschlag folgen, weil man zum einen durch das Gerichtsurteil hierzu verpflichtet sei, zum anderen sei man aber auch der festen Überzeugung, dass die Verwaltung einen guten Vorschlag vorgelegt habe. Die Aufwendungen in Höhe von 1,3 Mio. Euro seien vor dem Hintergrund des Haushaltes dieser Stadt sicherlich nicht einfach aufzubringen, aber schlichtweg notwendig. Heute befinde man sich an dem Punkt, an dem die Richtlinie auf den Weg zu bringen sei. Die Evaluierung werde zeigen, ob man auf dem richtigen Weg sei und ob man ggf. nachjustieren müsse. Ratsherr Deumens, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, sieht die Richtlinie in die richtige Richtung gehend. Sicherlich werde die Situation für die Tagespflegepersonen verbessert, allerdings vermöge die Richtlinie nicht, alle wichtigen Fragen zu Betreuungs-, Ausfall- und Eingewöhnungszeiten zur absoluten Zufriedenheit zu beantworten. Der Antrag der Piraten-Fraktion verwundere allerdings. Gewiss enthalte dieser Forderungen, die zielführend seien, dass dieser aber rechtssicherer sein solle, als die seitens der Verwaltung vorgelegte Satzung, wage er zu bezweifeln. Den Zahlen der der Verwaltung angehörenden Fachleute sei eher zu glauben als Zahlen, welche zum einen von Laien vorgelegt worden seien und deren Zustandekommen zum anderen nicht nachvollziehbar sei. Deswegen werde auch die Fraktion Die Linke dem Änderungsantrag der Piraten-Fraktion nicht zustimmen. Die Verwaltungsvorlage bzw. die Richtlinie habe Mängel, weshalb die Evaluierung äußerst begrüßenswert sei. Wichtig sei jedoch, dass die Meinung der Betroffenen adäquat Niederschlag finde, damit im kommenden Jahr eine bessere Richtlinie verabschiedet werden könne. Aus diesem Grund werde sich die Fraktion Die Linke bei der Abstimmung über den Verwaltungsvorschlag enthalten. Auch die Fraktion Die Grünen werden sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung anschließen, so Bürgermeisterin Scheidt stellvertretend. Man habe bereits im Kinder- und Jugendausschuss sehr ausführlich über den Vorschlag der Piraten-Fraktion diskutiert, aber auch hier festgestellt, dass die rechtliche Grundlage fehle. Es sei in der Bürgerfragestunde spürbar geworden, dass die Kompromissbereitschaft der Vertreter/innen der Tagespflege vorhanden sei, das kommende halbe Jahr gemeinsam zu nutzen und in der sich anschließenden Bewertung Lösungen für eventuelle Fehler zu finden. Die Frage, welche der hier vorgelegten Satzungen rechtssicherer sei, werde wohl noch beantwortet werden, so Ratsherr Başkaya, Piraten-Fraktion. Es sei richtig, dass der eigene Satzungsvorschlag zu spät zur Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses eingereicht worden sei, seit dem seien jedoch drei Wochen vergangen, in denen man sich mit dem Vorschlag hätte auseinandersetzen können. Laut dem Gerichtsurteil, aus dem in der heutigen Sitzung mehrere Male zitiert worden sei, sei nicht zu beanstanden wenn eine Weiterzahlung der Geldleistung im Urlaubs- und Krankheitsfall der Tagespflegeperson nur für bis zu fünf Tage erfolge. Entsprechend müsse zwar nicht weitergezahlt werden, aber die Möglichkeit bestehe. Sicherlich mache eine Evaluation generell Sinn, nicht aber dann, wenn die ihr zu Grunde Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 23/50 liegende Richtlinie bereits beklagt worden sei. Lasse man aber seine Wertschätzung erkennen, indem man die eingeplanten 1,3 Mio. Euro richtig ausgebe, sei eine Klagewelle vielleicht zu befürchten. Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, stellt klar, dass man sich darüber im Klaren sei, dass es sich bei der Arbeit der Tagespflegepersonen um eine überaus wichtige Arbeit handele, die wohl bei allen gleichermaßen, und wie von Herrn Brötz in der Bürgerfragestunde bereits betont, größte Wertschätzung finde. Deshalb sehe man sich auch in der Verpflichtung, so schnell wie möglich eine Änderung der Richtlinien herbeizuführen, um die alte, rechtswidrige Regelung zu beseitigen. Dieser Schnelligkeit sei der Ansatz geschuldet, dass eine rechtliche Überprüfung eingebaut worden sei, um festzustellen, ob das, was Ziel der Richtlinie sei, am Ende auch erreicht werde. Die Frage, welche Satzung am Ende rechtssicher sei, werde nie einer Antwort zugeführt, weil der Entwurf der Piraten-Fraktion aufgrund mangelnder Mehrheiten keine Rechtsraft erlangen werde. Er sei der Meinung, dass die vorliegenden Richtlinien einer gerichtlichen Überprüfung durchaus Stand zu halten im Stande seien. Sollte jedoch ein Betroffener anderer Meinung sein, sei es in diesem demokratischen Rechtsstaat sein gutes Recht, hierüber entsprechend Beschwerde zu führen. Ratsherr Başkaya, Piraten-Fraktion, gibt zu bedenken, dass man trotz der gebotenen Eile anders hätte vorgehen und bspw. die Tagespflegepersonen im Vorfeld hätte einbinden können. So sei sicherlich ebenfalls eine Rechtssicherheit zu erreichen gewesen. Beschluss: Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses zustimmend zur Kenntnis und beschließt bei vier Gegenstimmen und sieben Enthaltungen mehrheitlich die von der Verwaltung vorgelegten Richtlinien über die Gewährung der laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen gem. § 23 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII mit Wirkung zum 01.03.2017. zu 5 Programm "Gute Schule 2020", hier: Ratsanträge von SPD, CDU, GRÜNE und Piraten Vorlage: FB 45/0303/WP17 Siehe Tagesordnungspunkt 5.1. zu 5.1 Programm "Gute Schule 2020", Hier: Ratsanträge von SPD, CDU, GRÜNE und Piraten Vorlage: FB 45/0303/WP17-1 Der Oberbürgermeister verweist auf die Ergänzungsvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt. Ratsherr Pütz, Vorsitzender der Piraten-Fraktion, dankt der Verwaltung für die überwiegende Annahme des Antrages. Die Verwaltung gehe derzeit von einem Aufwand in Höhe von 1.800 Euro für die Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 24/50 Installation von insgesamt sechs WLAN-Zugangspunkten für die Schulen aus. Er selbst habe sich an zwei regionale Anbieter in dieser Frage gewandt, die für den Geschäftskundenbereich jedoch nur von der hälftigen Summe ausgegangen seien. Der Oberbürgermeister merkt an, dass sicherlich auch dann am Ende der Ansatz voll ausgeschöpft würde. Ratsfrau Maria Keller berichtet als Vorsitzende des Schulausschusses, dass dieser dem Beschlussvorschlag einstimmig gefolgt sei. Man begrüße es außerordentlich, mit solch einer Summe agieren zu können. Ratsherr Brantin, CDU-Fraktion, berichtet ergänzend, dass der Schulausschuss beschlossen habe, die Sanierung des Inda-Gymnasiums zurückzustellen und diese mit dem neuen Bundesprogramm gemeinsam mit Laurensberg umzusetzen. Ratsherr Biesing, Fraktion Die Linke, fragt, ob er richtig verstanden habe, dass hinsichtlich der Sanierung des Altbaus Kornelimünster noch keine abschließende Entscheidung getroffen worden sei. Beigeordnete Schwier erklärt, dass sich die Sanierung des Altbaus Kornelimünster auf einer Gesamtliste aller Maßnahmen befinde, die in den nächsten Jahren in den Blick zu nehmen seien. Bei der sogenannten Prioritätenliste für das Bundesprogramm „Gute Schule 2020“ handele es sich um eine reduzierte Liste, auf der der Altbau nicht aufgeführt sei. . Ratsherr Biesing, Fraktion Die Linke, merkt an, dass sicherlich jede Schule erfreut sei, wenn sie über entsprechende Mittel verfüge. Anderen Schulen jedoch würde auferlegt, multifunktional zu agieren. Er wolle zu bedenken geben, dass eine Million Euro für eine Sanierung, die a) fachlich nicht notwendig sei und b) auch die Schule nicht brauche, auch anders Verwendung finden könne. Mit dieser Summe sei es bspw. möglich, vier Sozialarbeiterstellen für fünf Jahre finanzieren, die sicherlich notwendiger seien, wenngleich diese Stellen bekanntermaßen aus einer anderen Haushaltsposition zu bezahlen seien. Ratsherr Teuku, Piraten-Fraktion, dankt der Verwaltung für die Verwaltungsvorlage, mit der sie weitestgehend dem eigenen Antrag gefolgt sei. Dies sei äußerst begrüßenswert. Beschluss: Der Rat der Stadt Aachen beschließt einstimmig die vorgeschlagene Prioritätenliste und beauftragt die Verwaltung die erläuterten Maßnahmen zu priorisieren. Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 25/50 zu 6 Entwurf des Jahresabschlusses 2015 Vorlage: FB 20/0094/WP17 Beschluss: Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2015 zur Kenntnis und beschließt einstimmig, den Entwurf des Jahresabschlusses 2015 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter zu leiten. zu 7 Bebauungsplan Nr. 968 - Weißhausstraße / Höfchensweg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Weißhausstraße, Eupener Straße, Höfchensweg und der Bahnlinie Aachen - Hergenrath hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB Vorlage: FB 61/0522/WP17-1 Ratsherr Ferrari, Fraktion Die Grünen, erklärt sich für befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil. Beschluss: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 968 zur Kenntnis. Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange einstimmig, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Weiterhin beschließt er einstimmig den Bebauungsplan Nr. 968 - Weißhausstraße / Höfchensweg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Weißhausstraße, Eupener Straße, Höfchensweg und der Bahnlinie Aachen – Hergenrath in der vorgelegten Fassung gem. §10 Abs.1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. zu 8 Erlass einer Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Aachen (Feuerwehrsatzung) Vorlage: FB 37/0021/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Aachen (Feuerwehrsatzung). Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt. Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 26/50 zu 9 Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Aachen Vorlage: FB 37/0022/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Aachen (Gebührensatzung Brandverhütungsschau). Die Satzung mit den Anlagen 1 (Tarife) und 2 (Objekte) ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt. zu 10 19. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Kanalanschlusssatzung) der Stadt Aachen Hier: notwendige Anpassung der Gebührenhöhe Vorlage: B 03/0072/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den 19. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen. Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2017 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt. zu 11 Neufassung der Entwässerungssatzung der Stadt Aachen Vorlage: B 03/0073/WP17 Beschluss: Der Rat beschließt einstimmig die beigefügte Entwässerungssatzung der Stadt Aachen. zu 12 16. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen Vorlage: B 03/0074/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt Aachen einstimmig beschließt den 16. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen. Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2017 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt. Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 27/50 zu 13 29. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Vorlage: E 18/0078/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung der zuständigen Bezirksvertretungen und des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb einstimmig, die vorgelegte 29. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen. zu 14 Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen - Gebührenbedarfsberechnung 2017 Vorlage: E 18/0083/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Finanzausschusses die Beibehaltung der derzeitigen Gebührentarife einstimmig -für Leistungen im Bereich der Friedhöfe der Stadt Aachen -für Leistungen des Krematoriums der Stadt Aachen für das Jahr 2017. zu 15 Bericht der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über den Jahresabschluss zum 31.12.2015 und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb der Stadt Aachen Vorlage: E 18/0077/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb einstimmig den Jahresabschluss 2015 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen und den Jahresverlust aus der allgemeinen Rücklage des Betriebes zu decken: Bilanzsumme 25.414.477,84 Euro Jahresverlust -631.211,00 Euro Weiterhin stellt der Rat der Stadt Aachen auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb den Lagebericht fest und beschließt einstimmig die Entlastung des Betriebsausschusses (§ 96 GO NW i.V.m. § 4 EigVO NW). Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt. Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 28/50 zu 16 Jahresabschluss und Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2015 Vorlage: E 26/0064/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt: Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2015 mit einer Bilanzsumme von 635.210.028,47 Euro und einem Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von -11.738.347,65 Euro festzustellen. Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresverlust 2015 auf neue Rechnung vorzutragen. Er beschließt weiterhin die Entlastung des Betriebsausschusses gemäß § 4 c) der EigVO NRW. Jahresabschluss und Lagebericht 2015 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt. Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt des zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch ausstehenden Bestätigungsvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. zu 17 Wirtschaftsplan 2017 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen Vorlage: E 26/0066/WP17 Ratsherr Teuku erklärt stellvertretend für die Piraten-Fraktion, dass diese dem Beschlussvorschlag aufgrund der konstanten Aufzehrung der Rücklagen nicht zustimmen werde. Gleiches gelte für den Wirtschaftsplan des Eurogress. Beschluss: Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses des Gebäudemanagements der Stadt Aachen bei vier Gegenstimmen mehrheitlich den Wirtschaftsplan 2017 unter folgendem Vorbehalt: „Die im Vermögensplan dargestellten Maßnahmen sind identisch mit dem Entwurf des Haushalts 2017. Die Ergebnisse der politischen Beratung zum Haushalt 2017 werden nach ihrem Abschluss in den endgültigen Vermögensplan eingearbeitet.“ Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 29/50 zu 18 Jahresabschluss zum 31. 12. 2015 und Lagebericht 2015 der Volkshochschule Aachen Vorlage: E 42/0058/WP17 Ratsherr Bruynswyck erklärt als Vorsitzender des Betriebsausschusses Theater und VHS, dass dieser dem Rat der Stadt einstimmig empfehle, dem Beschlussvorschlag zu folgen. Das Strukturpapier, das über zwei Jahre diskutiert worden sei, zeige nun seine ersten positiven Auswirkungen. Beschluss: Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule Aachen beschließt der Rat der Stadt Aachen bei zwei Enthaltungen einstimmig, den geprüften Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2015 einschließlich des Lageberichtes 2015 gemäß § 4 EigVO NRW festzustellen und das Jahresergebnis 2015 aus Haushaltsmitteln der Stadt Aachen auszugleichen (§10 Abs. 6 EigVO). Weiterhin beschließt der Rat die Entlastung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule für das Wirtschaftsjahr 2015 gem. § 4 EigVO NRW. zu 19 Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2017 Vorlage: E 49.5/0068/WP17 Siehe Tagesordnungspunkt 19.1. zu Ergänzungsvorlage zum Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das 19.1 Wirtschaftsjahr 2017 Vorlage: E 49.5/0068/WP17-1 Bürgermeisterin Dr. Schmeer berichtet als Vorsitzende des Betriebsausschusses Kultur, dass dieser in seiner Sondersitzung leider nur mehrheitlich die Annahme des Wirtschaftsplans und der Veränderungsvorlage empfohlen habe. Dass es keinen einstimmigen Beschluss gebe, bedinge einer Erklärung. In der Sitzung des Betriebsausschusses Kultur vom 15.11.2016 sei ein Wirtschaftsplan beraten worden, der der Kämmerei seit dem 20. September vorgelegen, leider bis zur Sitzung aber keinen Bestätigungsvermerk erhalten habe. Man habe den Entwurf dann trotzdem beraten. Am 07. Dezember 2016 habe es einen Termin zwischen dem Kulturbetrieb und der Kämmerei gegeben, in dem die Differenzen beseitigt worden seien. Ergebnis sei eine Veränderungsvorlage gewesen, die auch schon dem Finanzausschuss vorgelegen habe. Hierin enthalten seien sowohl die Tariferhöhungen als auch die erst in der zweiten Jahreshälfte aufgetauchten Wartungskosten für die Route Charlemagne und die Zusatzkosten des Depots. Hierzu sei zu sagen, dass die Wartungskosten erst jetzt haben einfließen können, weil auch erst jetzt belastbare Jahreszahlen aus 2015 vorliegen. Insgesamt seien diese Bedarfe anerkannt worden, womit eine gute Basis für den Kulturbetrieb geschaffen sei, weshalb sie darum bitte, den Wirtschaftsplan auf den Weg zu bringen. Abschließend wolle sie ihre Hochachtung für den Kulturbetrieb zum Ausdruck bringen, der in den letzten Jahren stets Sonderaufgaben neben dem laufenden Betrieb mit Bravour gemeistert habe. Zu erinnern sei hier an das Karlsjahr oder die sich Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 30/50 anschließende Route Charlemagne. Es sei abzusehen, dass der Kulturbetrieb auch das Depot aufgrund seiner reichen Erfahrung gut managen werde. Ratsherr Pilgram, Fraktion Die Grünen, weist darauf hin, dass sich auf beiden Beratungsvorlagen der Hinweis befinde „Beschlussvorschlag Rat gemäß Sitzung vom 15.11.2016“, was sehr verwirrend sei. Es sei also zu klären, über welchen Beschlussvorschlag gemäß der Sitzung vom 15.11.2016 abzustimmen sei. Mit der Ergänzungsvorlage sei eine ganze Reihe von Zahlen vorgelegt worden. Er fragt, ob man verwaltungsseitig nicht im Stande gewesen sei, vom 08.12.2016 an – dies sei das Bearbeitungsdatum der Vorlage – das üblicherweise einem Wirtschaftsplan beizufügende Zahlenwerk einzuarbeiten. Der Oberbürgermeister erklärt, dass man sich vorliegend auf die Sitzung des Betriebsausschusses Kultur vom 15.11.2016 beziehe. Im Übrigen stehe heute natürlich der nachfolgende Beschlussentwurf zur Abstimmung. Beigeordnete Schwier ergänzt Bezug nehmend auf die Ausführungen in der Sondersitzung des Betriebsausschusses, dass es der Zeit geschuldet gewesen sei, dass die Zahlen lediglich im Anhang aufgelistet, aber noch nicht den einzelnen Positionen im Wirtschaftsplan beigefügt worden seien. Ratsherr Pilgram, Fraktion Die Grünen, betont, dass seiner Meinung nach der Wirtschaftsplan nicht den Anforderungen entspreche. Was den Ablauf angehe, so habe der Betriebsausschuss Kultur den Wirtschaftsplan in seiner Sitzung vom 15.11.2016 beschlossen, obgleich dieser bis zu diesem Zeitpunkt keinen Bestätigungsvermerk seitens der Kämmerei erhalten hatte. Dann jedoch sei die Sondersitzung für den heutigen Tag angesetzt worden, die eben auch stattgefunden habe. Das Ergebnis sei eine unvollständige Vorlage. Dieser Umgang mit der Politik sei ebenso wenig hinnehmbar wie die Annahme, man könne ganz schnell vor dem Jahreswechsel über eine Wirtschaftsplanung abstimmen, die relativ große Konsequenzen habe. Ein wesentlicher Punkt in dieser Wirtschaftsplanung sei das Depot, mit dem der Kulturbetrieb eine Baustelle übernommen habe, die auch in absehbarer Zeit nicht funktionsfähig zu machen sei. Auch hier müsse man konstatieren, dass in der Verwaltung sehr vieles falsch gelaufen sei. Dass bis zum heutigen Tag noch nicht einmal der Investitionsbedarf beziffert werden könne, sei ebenfalls ein großes Problem. Unter diesen Umständen sei es schwierig, eine Wirtschaftsplanung für ein Jahr 2017 zu beschließen. Stadtdirektorin Grehling weist zu den Fragen der Korrektheit des Wirtschaftsplans bei den eindeutig benannten Ergänzungspositionen, die zuordnungsfähig sind, darauf hin, dass es dem Rat der Stadt sicherlich nicht zum ersten Mal begegne, dass zu einzelnen Punkten in dem bereits bekannten Wirtschaftsplan Rahmenänderungen beschlossen werden. Nichts anderes sei hier passiert, so dass sie an der Statthaftigkeit des Wirtschaftsplans, der das redaktionell sicherlich noch aufbereiten werde, keine Bedenken habe, wenngleich natürlich Unstimmigkeiten oder Ablaufschwierigkeiten innerhalb der Verwaltung nicht zu Lasten der Politik gehen dürfen. Durch die Ergänzungsvorlage seien nun alle Klarstellungen erfolgt. Man habe noch einmal darauf hingewiesen, dass der jetzige Zuschuss, der sich in Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 31/50 etwa bei 17,6 Mio. Euro einpendle, deutlich hinter dem politischen Beschlussvotum zurückbleibe, ohne jede Position gestrichen zu haben. Das Depot ziehe aufgrund seiner Entwicklungsschwierigkeiten Mehrkosten nach sich, der Sachstand sei jedoch in der Hauptausschusssitzung geschildert worden. Auch dass eine Fertigstellung entsprechend der Ursprungsplanung nicht zu halten war, sei naheliegend gewesen, erinnere man sich an die Diskussionen zu den Themen Gastronomie und Veranstaltungen im Hauptausschuss. Dass diese Positionen auch ggf. in der Bewirtschaftung dazu führen werden, dass Zusatzanmeldungen geltend gemacht werden, sei ebenfalls bekannt. Sie wolle sich abschließend für die Unstimmigkeiten und den zeitlichen Verlauf entschuldigen, hoffe aber, dass mit den vorliegenden Tabellen Klarheit geschaffen habe werden können. Ratsherr Helg, Vorsitzender der FDP-Fraktion, dankt Stadtdirektorin Grehling für die Klarstellung hinsichtlich des Ablaufs als auch der inhaltlichen Diskussionen im Finanz- und im Betriebsausschuss, in dem die Vertreter aller Fraktionen fraktionsübergreifend die inhaltliche Arbeit des Kulturbetriebes und der Mitarbeiter/innen und des Kulturbetriebes gewürdigt haben. Nichtsdestotrotz sei man der Ansicht, dass beide Entwürfe des Wirtschaftsplanes, sowohl der vom 15.11. als auch der vom heutigen Tage, der eben Grundlage der Diskussion im Betriebsausschuss gewesen sei, nicht schlüssig und zudem unvollständig seien. Aus diesem Grunde werde die FDP-Fraktion nicht zustimmen. Ratsfrau Epstein, Fraktion Die Linke, schließt sich den Ausführungen ihrer Vorredner an. Es sei nicht nachvollziehbar, warum man nicht Mitte Januar mit aussagekräftigen Unterlagen ausgestattet werde, um eine entsprechend seriöse Entscheidung zu treffen, anstatt heute im Eilverfahren ohne ausreichende Information einen Beschluss zu fassen. So könne dem Wirtschaftsplan nicht zugestimmt werden. Ratsherr Pütz, Vorsitzender der Piraten-Fraktion, bestätigt die Unverständlichkeit der Unterlagen. Auch seien die einzelnen Positionen nicht zuzuordnen. Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, konstatiert, dass man als Rat der Stadt durchaus erwarten dürfe, dass die Verwaltung eine einheitliche Meinung zusammenbringe. Dies sei in diesem Jahr jedoch durch schlechtere Rahmenbedingungen erschwert worden, angefangen mit dem Depot Talstraße. Hier habe es einfach Nachbesserungsbedarf gegeben, der in der Vorlage dokumentiert, inhaltlich akzeptiert und deshalb auch zuschusserhöhend abgesegnet worden sei. Genauso sei das Thema Route Charlemagne sicherlich zu Recht nacharbeitungspflichtig gewesen und entsprechend korrigiert worden, ebenso wie Personalthemen. Wenngleich man Verständnis dafür haben müsse, wenn der ein oder andere die Unterlagen als nicht hinreichend erachte, sei man in der eigenen Fraktionssitzung zu dem Schluss gelangt, dass die Unterlagen zustimmungsfähig seien, wenngleich sie besser hätten aufbereitet sein können. Damit verbunden sei ganz klar die Botschaft, dass sich so etwas sicherlich auch nicht wiederholen dürfe. Er wolle aber die Verwaltung insgesamt und auch den Kulturbetrieb insbesondere darum bitten, einen Blick dafür zu gewinnen, dass in der Verwaltung alle in einem Boot sitzen und es keinen Sonderbereich Eigenbetrieb gebe. Fünf von insgesamt sechs Eigenbetrieben haben in diesem Jahr einen ordnungsgemäßen Wirtschaftsplan erstellt, der sechste solle sich bei den fünf anderen abschauen, wie man es macht. Diese Kritik müsse angesichts der als dramatisch geschilderten Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 32/50 Haushaltslage auch zulässig sein. Denn es mache durchaus einen Unterschied, ob man mal eben einen siebenstelligen Betrag an Zuschuss nachmelde oder nicht, weil es für einen Haushalt möglicherweise letal sei. Ein nicht genehmigungsfähiger Haushalt treffe alle Stellen einer Verwaltung gleichermaßen. Von daher sei beim nächsten Mal der Wirtschaftsplan so zeitig vorzulegen, dass über dessen Inhalte diskutiert werden könne. nicht aber darüber, ob seine Form noch gerade akzeptabel oder eben nicht. Die CDUFraktion sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Form akzeptabel sei und werde dem Beschlussvorschlag zustimmen. Ratsherr Schultheis, SPD-Fraktion, verweist auf die Diskussion in der vorangegangen Sitzung des Betriebsausschusses, in der, ebenso wie hier, alle Argumente ausgetauscht und alle Fragen beantwortet worden seien. Schon die Begrifflichkeit „Plan“ indiziere, dass dieser nicht mit dem Ergebnis übereinstimmen müsse. Ansonsten würden nach der Haushaltseinbringung keine Veränderungsnachweisungen noch Eingang in den Haushalt finden können. Ein analoges Verfahren gebe es eben auch hier bei dem Wirtschaftsplan. Seitens der Fachverwaltung sei die Anpassung der Teilwirtschaftspläne bis zur Januarsitzung zugesagt worden. Die Argumente für notwendige Veränderungen seien aus seiner Sicht durch die Ergänzungsvorlage abgebildet worden. In der Tat habe der Kulturbetrieb mit der Route Charlemagne und dem Depot Talstraße neue Bereiche aufgenommen, die mit gewissen Unwägbarkeiten und weiteren Investitionen verbunden seien. Er sehe keine Verfahrensfehler im Vorgehen. Von daher solle man dem Kulturbetrieb durch eine Zustimmung zum Wirtschaftsplan heute eine Grundlage für das Haushaltsjahr 2017 geben. Beschluss: Der Rat der Stadt Aachen stellt bei 22 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen mehrheitlichden Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2017 auf der Grundlage der Ergänzungsvorlage fest. zu 20 Wirtschaftsplan 2017 Eurogress Aachen Vorlage: E 88/0038/WP17 Ratsherr Jacoby erklärt als Vorsitzender des Betriebsausschusses Eurogress den Wirtschaftsplan einstimmig angenommen habe. Beschluss: Der Rat der Stadt Aachen beschließt bei vier Gegenstimmen und drei Enthaltungen mehrheitlich den Wirtschaftsplan 2017 für das Eurogress Aachen. Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 33/50 zu 21 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen: zu Über-und außerplanmäßige Aufwendungen/ 21.1 Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen im Hhj.2016 Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Maßnahme "Aufwertung des öffentlichen Spielplatzes Neumarkt" Vorlage: FB 45/0319/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beschließt einstimmig, der Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 140.000 Euro durch Verlagerung der Haushaltsmittel zur Durchführung der Aufwertung des Kinderspielbereichs „Am Neumarkt“ zuzustimmen. zu Über- und außerplanmäßige 21.2 Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen, Haushaltsjahr 2016; Produkt 100201 für die Einführung von E-Flottenmanagement bei der Stadt Aachen Vorlage: B 03/0075/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Über - / außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für die Einführung des E-Flottenmanagements für die Stadt Aachen. zu 22 Wahl des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 14.05.2017 Vorlage: FB 01/0210/WP17 Der Oberbürgermeister führt aus, dass der Kreiswahlausschuss in der Regel einmal zur Feststellung der Kandidaturen und ein weiteres Mal zur Feststellung des Wahlergebnisses tage. Beide Sitzungen seien kurz gehalten und würden öffentlich durchgeführt, so dass jeder als Gast an der Sitzung teilnehmen könne. Er weist darauf hin, dass, sofern Einigkeit bestehe, der vorliegende Wahlvorschlag im einfachen Verfahren einstimmig angenommen werden könne, alternativ bei Uneinigkeit aber auch die Möglichkeit bestehe, eine Listenwahl durchzuführen. Die Vorkehrungen für diesen Fall seien bereits getroffen. Ratsherr Teuku erklärt stellvertretend für die Piraten-Fraktion, dass man ihre Einbindung in den Prozess begrüßt hätte. Der Oberbürgermeister betont, dass jeder an der Sitzung teilnehmen könne und lässt alsdann über den Beschlussvorschlag abstimmen. Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 34/50 Beschluss: Der Rat der Stadt einstimmig wählt zu Mitgliedern des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl 2017: Beisitzer/innen Stellvertreter/innen 1. Ratsherr Demmer 1. Herr Auler 2. Ratsherr Mies 2. Ratsfrau Plum 3. Ratsfrau Höller-Radtke 3. Herr Haase 4. Ratsfrau Lucke 4. Ratsfrau Reuß 5. Ratsfrau Seufert 5. Ratsfrau Lang 6. Herr Bredohl 6. Herr Klopstein zu 23 Neuregelung der Umsatzbesteuerung der juristischen Person des öffentlichen Rechts gem. § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) Vorlage: FB 20/0090/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt Aachen beschließt einstimmig die Ausübung des Optionsrechts und beauftragt die Verwaltung, bis zum 31.12.2016 gegenüber dem zuständigen Finanzamt die nachstehende Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 UStG abzugeben: „Hiermit erkläre ich, dass die Stadt Aachen für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen der Stadt Aachen weiterhin den § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) in der am 31.12.2015 geltenden Fassung anwenden wird.“ zu 24 Gründung des Vereins "Metropolregion Rheinland e.V." hier: Mitgliedschaft der Stadt Aachen Vorlage: FB 01/0168/WP17 Dieser Tagesordnungspunkt wird vertagt. Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 35/50 zu 25 Benennung von 2 stimmberechtigten Delegierten für die 39. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 30. Mai bis 01. Juni 2017 in Nürnberg Vorlage: FB 01/0199/WP17 Der Oberbürgermeister teilt Bezug nehmend auf die Sitzung des Hauptausschusses mit, dass Ratsherr Gilson und Ratsfrau Reuß als stimmberechtigte Mitglieder vorgeschlagen worden seien. Als Gastdelegierte seien im Hauptausschuss Ratsherr Schmitz und Herr Bredohl benannt worden. Ratsherr Helg, Vorsitzender der FDP-Fraktion, benennt weiter Ratsherrn Blum als Gastdelegierten. Ratsfrau Griepentrog, Sprecherin der Fraktion Die Grünen, benennt Ratsfrau Lang und Ratsherrn Pilgram als Gastdelegierte. Der Oberbürgermeister lässt über den so geänderten Vorschlag abstimmen. Beschluss: Auf Empfehlung des Hauptausschusses benennt der Rat der Stadt als stimmberechtigte Abgeordnete für die 39. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages einstimmig 1. Ratfrau Reuß 2. Ratsherrn Gilson Ferner benennt der Rat der Stadt als Gastdelegierte: 1. Ratsherr Schmitz 2. Herr Bredohl 3. Ratsherrn Blum 4. Ratsfrau Lang 5. Ratsherrn Pilgram zu 26 Fortführung des Grenzinfopunktes Aachen/Eurode Vorlage: Dez. I/0002/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, dass sich die Stadt Aachen weiterhin am Betrieb des Grenzinfopunktes beteiligt. Die Beteiligung erfolgt wie bisher durch Zurverfügungstellung von Räumen und Infrastruktur. Darüber hinausgehende Zahlungen bleiben ausgeschlossen. Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 36/50 zu 27 Anfragen: zu Ratsanfragen 27.1 Vorlage: FB 01/0211/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt nimmt die nach der Geschäftsordnung fristgerecht eingereichten Ratsanfragen zur Kenntnis. zu Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen 27.2 Vorlage: FB 01/0212/WP17 Beschluss: zu 28 Umbesetzung in Ausschüssen und anderen Gremien zu Umbesetzungsantrag der Ratsgruppe "Allianz für Aachen" 28.1 Vorlage: FB 01/0217/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die von der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ mit Schreiben vom 13.12.2016 beantragte Umbesetzung. zu Umbesetzungsantrag der Fraktion Die Linke 28.2 Vorlage: FB 01/0237/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die von der Fraktion Die Linke mit Schreiben vom 15.12.2016 beantragte Umbesetzung. zu Umbesetzungsantrag der Piraten-Fraktion 28.3 Vorlage: FB 01/0238/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die von der Piraten-Fraktion mit Schreiben vom 19.12.2016 beantragte Umbesetzung. Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 37/50 zu 29 Mitteilungen der Verwaltung Der Oberbürgermeister verweist auf die Mitteilungsvorlage zur Revitalisierung des Neuen Kurhauses. Ratsherr Deumens, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, dankt der Verwaltung für die Beantwortung der Ratsanfrage zum Neuen Kurhaus, die ihrerseits aber neue Fragen aufgeworfen habe. Interessant sei insbesondere, dass das Gebäudemanagement feststelle, dass es sich bei der Umgestaltung des Neuen Kurhauses um eine so komplexe Maßnahme handele, wie sie nicht alle Tage zu bewerkstelligen sei, was dazu führe, dass die Revitalisierung erst Ende 2020 abgeschlossen werden könne. Auch überraschend sei, dass es doch Schwierigkeiten gebe, mit EXPLORADO in Vertragsverhandlungen einzusteigen, was ein großes Risiko für die Stadt bedeute. Neben der Frage, ob man überhaupt einen Vertragsabschluss erzielen könne, sei auch zu klären, wer das Risiko hinsichtlich der nutzungsbedingten Einbauten trage, gesetzt dem Fall, EXPLORADO ziehe dann doch nicht ein oder ob EXPLORADO dann das Geld, was die Stadt im Hinblick auf den Einzug bereits investiert habe, erstatte. Die Fraktion die Inke beantrage daher, den Beschlussvorschlag von einer Kenntnisnahme wie folgt zu erweitern: „Zukünftig wird im Rat regelmäßig über den aktuellen Sachstand berichtet, spätestens jedoch mit Beginn der nutzungsbedingten Einbauten.“ Für die Fraktion die Linke sei die Absicherung der Stadt in diesen Frage von höchster Bedeutung. Der Oberbürgermeister stellt klar, dass unter dem Tagesordnungspunkt „Mitteilungen der Verwaltung“ nie Beschlüsse vorgesehen seien, weil hier lediglich Informationen eingebracht würden. Von daher sei auch das Deckblatt überflüssig. Ratsherr Servos erklärt als Vorsitzender stellvertretend für die SPD-Fraktion deren Verwunderung über die Einbringung einer Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt. Zunächst habe man dies als positiv interpretiert, dann aber feststellen müssen, dass augenscheinlich Klärungsbedarf zu einigen Fragen bestehe. Er bitte deshalb um eine zeitnahe Beratung in den Fachausschüssen und eine detailliertere Darstellung des Sachverhaltes, damit man hier ggf. noch Nachsteuermöglichkeiten erhalte. Der Oberbürgermeister sieht eine solche Beratung im Hauptausschuss, weil man sich hier in Querschnittsaufgaben befinde. Sicherlich sei hinsichtlich des Gebäudes der Betriebsausschuss das richtige Gremium. Ratsherr Pilgram, Fraktion Die Grünen fragt, ob der Zeitablauf bereits im Haushalt bzw. in den Veränderungsnachweisungen abgebildet sei oder ob es hierzu Veränderungsnachweisungen geben werde. Stadtdirektorin Grehling erklärt, dass für das Projekt noch übertragene Mittel zur Verfügung stünden. Entsprechend könnten Vorplanungen und Planungen noch aus dem stehenden Ansatz bewältigt werden. Im Übrigen habe man auch schon in der mittelfristigen Planung der Haushaltsplanungen die wesentlichen Bauzeiten auf die Jahre und auf den Mittelabfluss verlegt. Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 38/50 zu 30 Ratsanträge Vorlage: FB 01/0213/WP17 Beschluss: Der Rat der Stadt nimmt die fristgerecht eingereichten Ratsanträge zur Kenntnis und verweist sie an die Verwaltung zur weiteren Bearbeitung. zu 31 Trinationale Ratskonferenz der MAHHL-Städte - Atomkraft in der Euregio Maas Rhein hier: Tagesordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion vom 06.12.2016 Vorlage: FB 01/0216/WP17 Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass es sich um einen Tagesordnungsantrag der Fraktion Die Grünen handelt. Ratsfrau Göddenhenrich-Schirk, Fraktion Die Grünen, bittet um Unterstützung für den Antrag. Die Sorge der Aachener Bürgerschaft vor den Folgen eines Unfalls sei sehr groß. Diese Sorge müsse man auf Seite der Politik ernst nehmen und entsprechend agieren. Die Fraktion Die Grünen halte die Konferenz der Städte Maastricht, Aachen, Heerlen, Hasselt und Lüttich, die sogenannten MAHHL-Städte, für ein sehr gutes und geeignetes Gremium zum gemeinsamen Austausch über diese Problematik. Es wäre sehr begrüßenswert, würde es gelingen, auf diese Weise vor allem auch mit den belgischen Kolleginnen und Kollegen zu sprechen, weil insbesondere die belgische Bevölkerung die Sorgen und Ängste nicht in dem Maße teile und mit Unverständnis reagiere. Es sei klar, dass es sich hierbei um nationales Recht handele, aber man halte den in vielen Jahren gut gehaltenen Kontakt zu den Nachbarn für geeignet, sich auszutauschen. Die SPD-Fraktion werde den Antrag gerne unterstützen, so ihr Vorsitzender Ratsherr Servos. Man selbst führe sowohl als SPD-Partei als auch als –Fraktion seit mehreren Monaten immer wieder intensiv mit den jeweiligen Schwesterorganisationen in den Niederlanden und in Belgien intensive Diskussionen über das Thema, weil man der Ansicht sei, dass es besser sei, miteinander zu reden als übereinander. Man sei sowohl bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft als auch in Brüssel zu Besuch gewesen und habe dort mit den zuständigen Ausschussvorsitzenden und den Ministern über das Thema beraten und sich schon sehr früh in der Diskussion über Tihange die Sorgen und Nöte der belgischen Nachbarn angehört. Schließlich helfe es wenig, mit Nachdruck den Ausstieg aus der Atomenergie zu fordern, wenn man nicht gleichzeitig einen gesichtswahrenden Weg ermögliche, aus der Atomkraft auszusteigen. Man begrüße den Antrag sehr und unterstütze ihn gerne in dem Sinne, dass eine bestehende Institution genutzt werde, um miteinander ohne erhobenen Zeigefinger zu sprechen. Ratsfrau Lux, AfD, sieht keine Einflussmöglichkeiten durch den Austausch auf dieser Ebene, weil es sich bei hierbei nicht um ein offizielles Gremium handele. Zudem gehöre Energiepolitik zur Bundespolitik, die jedes Land auch für sich souverän entscheiden können solle. Sie halte es für zielführender, Druck auf die Abgeordneten im Bundestag dahingehend auszuüben, dass endlich die deutschen Uranlieferungen nach Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 39/50 Tihange und Doule eingestellt werden. Solange es diese Lieferungen gebe, sei jede andere Maßnahme Augenwischerei. Daher bitte sie, auch den Punkt mit aufzunehmen, dass man direkt über die eigenen Parteihierarchien nach oben Einfluss ausüben solle, bevor man den belehrenden Zeigefinger ins Ausland erhebe. Nichtsdestotrotz schade ein Gedankenaustausch nicht, weshalb sie dem Antrag zustimmen werde. Auch die FDP-Fraktion werde dem Antrag zustimmen, so Ratsherr Blum stellvertretend. Man habe deutlich sehen können, zu welchem Erfolg das kürzlich geschlossene Abkommen zwischen Belgien und Deutschland geführt habe. Der Druck müsse demnach von der Bevölkerung ausgehen. Hier sehe er durchaus den richtigen Ansatzpunkt bei der Konferenz der MAHHL-Städte. Auch er halte den erhobenen Zeigefinger für fehl am Platz, zumal diese Haltung nur auf Ablehnung stoßen würde. Die Konferenz hingegen sei die geeignete Ebene, um evtl. auch die Kollegen aus Belgien und aus den Niederlanden mit ins Boot zu holen. In einem vernünftigen Austausch auf Augenhöhe ließe sich sicherlich einiges erreichen. Auch Ratsherr Teuku, Piraten-Fraktion, hält die Konferenz als äußerst geeignet für den Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen des benachbarten Auslandes. Er fragt, ob für das nächste Treffen bereits ein Termin feststehe. Ratsherr Schultheis, SPD-Fraktion, erklärt ergänzend, dass man schlussendlich auch Lösungen dafür finden müsse, wie man mit den Befürchtungen hinsichtlich der Versorgungssicherheit umzugehen gedenke und hier entsprechende Angebote machen können. Deshalb hielte er es für sehr angemessen und richtig, diese Konferenz gut vorbereiten. Sicherlich sei der Dialog immer gut, aber konkrete Vorschläge unterbreiten zu können, sei nicht schadhaft. Insbesondere auf landespolitischer Ebene gebe es gute Ergebnisse aus Studien, die sich mit einem Wechsel beschäftigten. Diese Vorschläge sollten in die Beratungen einbezogen werden. Das sei der Schlüssel dazu, die belgische Bevölkerung, gerade im Osten Belgiens für die eigene Position zu gewinnen. Es gelte also, kooperative Lösungen zu finden, die energiewirtschaftlich und energiepolitisch zusammenpassen. Ratsherr Palm erklärt für die Allianz für Aachen, dass auch sie diese länderübergreifende Initiative ausdrücklich begrüße und gerne an diesen Gesprächen teilnehmen wolle. Der Oberbürgermeister legt dar, dass alle Ratsmitglieder aller fünf Städte an diesen Treffen teilnehmen. Das nächste Treffen sei noch nicht terminiert, im Januar werde jedoch die nächste Runde der Bürgermeister der fünf Städte in Aachen stattfinden. Dies wäre eine gute Gelegenheit, das Vorhaben einzubringen. Entsprechend wolle er nun über den Wunsch und Auftrag abstimmen lassen, im Januar der Runde der Bürgermeister der fünf Städte eine gemeinsame MAHHL-Ratskonferenz mit dem Thema Tihange vorzuschlagen. Den Termin hierfür werde man unverzüglich nach dessen Findung mitteilen. Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 40/50 Beschluss: Der Rat der Stadt schlägt einstimmig die zeitnahe Einberufung einer MAHHL-Konferenz zum Thema „Sicherheit der Atomkraftwerke in der Der-Länder-Region“ vor. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Wunsch des Rates entsprechend eine solche Konferenz mit der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern der Nachbarkommunen zu vereinbaren. zu 32 Ingenieurleistungen - bedarfsgerecht und kosteneffizient Ratsantrag Nr. 166/17 der Fraktionen SPD und CDU vom 29.04.2016 Vorlage: E 26/0069/WP17 Dieser Tagesordnungspunkt wird vertagt. zu 33 Ratsantrag Nr. 219/17 vom 11.11.2016 zur Ratssitzung 23.11.2016; Allianz für Aachen - demokratische Mitwirkungsmöglichkeiten u.a. Vorlage: FB 30/0017/WP17 Ratsherr Mohr, Allianz für Aachen, dankt der Verwaltung für die sehr schnelle Bearbeitung des Antrags. Die Argumentation der Verwaltung, dass man, würde man den fraktionslosen Ratsmitgliedern das Recht eines zweiten beratenden Platzes zugestehen, auch alle anderen Ratsmitgliedern gleich behandeln müsse, sehe man im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch gegeben, allerdings nicht als Hindernis. Von daher bitte er, über eine geänderte Fassung abstimmen zu lassen, nach der dieser Ausschusssitz dann entsprechend in der Form allen zur Verfügung gestellt werde. Die Argumentation der Funktionsunfähigkeit der Ausschüsse habe ihn überrascht und würde von ihm nicht geteilt. Gerade angesichts der hier herrschenden Fraktionsdisziplin sei kein Wildwuchs zu befürchten. Er bitte um Unterstützung seines Antrages. Der Oberbürgermeister stellt den Antrag von Ratsherrn Mohr als weitergehend zur Abstimmung, der mit drei Dafür-Stimmen mehrheitlich abgelehnt wird. Alsdann lässt er über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen. Beschluss: Der Rat belässt es bei der gesetzlichen Regelung des § 58 Abs. 1 S. 11 GO NRW und lehnt den Antrag der Ratsgruppe Allianz für Aachen, fraktionslosen Ratsmitgliedern einen zweiten Ausschusssitz mit beratender Stimme einzuräumen, bei drei Gegenstimmen mehrheitlich ab. Rat/27/WP.17 Ausdruck vom: 20.01.2017 Seite: 41/50