Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
245589.pdf
Größe
240 kB
Erstellt
20.01.17, 12:00
Aktualisiert
13.01.18, 17:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 01/0241/WP17
öffentlich
20.01.2017
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der
Stadt vom 21.12.2016 (öffentlicher Teil)
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
25.01.2017
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 21.12.2016
(öffentlicher Teil).
Vorlage FB 01/0241/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.01.2017
Seite: 1/2
Anlage/n:
Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 21.12.2016 (öffentlicher Teil).
Vorlage FB 01/0241/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.01.2017
Seite: 2/2
Der Oberbürgermeister
Niederschrift
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
20. Januar 2017
Sitzungstermin:
Mittwoch, 21.12.2016
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Sitzungsende:
20.25 Uhr
Ort, Raum:
Sitzungssaal des Rates, Rathaus
Anwesende:
Oberbürgermeister Marcel Philipp
Ratsherr Simon Adenauer
Ratsherr Harald Baal
Ratsherr Sait Baskaya
Ratsherr Manfred Bausch
Ratsherr Friedrich Beckers
Ratsfrau Ellen Begolli
Ratsfrau Aida Beslagic-Lohe
Ratsherr Georg Biesing
Ratsherr Peter Blum
Ratsfrau Uschi Brammertz
Ratsherr Holger Brantin
Ratsfrau Gaby Breuer
Ratsherr Josef Hubert Bruynswyck
Ratsherr Ferdinand Corsten
Ratsherr Patrick Deloie
Ratsherr Ralf Demmer
Ratsherr Hans Leo Deumens
Ratsfrau Ursula Epstein
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 1/50
Ratsfrau Elke Eschweiler
Ratsherr Achim Ferrari
Ratsherr Wilfried Fischer
Ratsherr Alexander Gilson
Ratsfrau Sabine Göddenhenrich-Schirk
Ratsfrau Ulla Griepentrog
Ratsherr Wilhelm Helg
Ratsherr Heiner Höfken
Ratsfrau Rosa Höller-Radtke
Ratsfrau Nathalie Hüllenkremer
Ratsherr Klaus-Dieter Jacoby
Ratsfrau Fabia Kehren
Ratsfrau Eleonore Keller
Ratsfrau Maria Keller
Ratsherr Rolf Kitt
Ratsherr Christian Krenkel
Ratsherr Bernd Krott
Ratsherr Manfred Kuckelkorn
Ratsherr Ernst-Rudolf Kühn
Ratsfrau Lisa Lang
Ratsfrau Dr. Elisabeth Lassay
Ratsherr Jörg Hans Lindemann
Ratsherr Boris Linden
Ratsfrau Renate Linsen-von Thenen
Ratsfrau Daniela Lucke
Ratsfrau Iris Lürken
Ratsfrau Mara Lux
Ratsherr Harro Mies
Ratsherr Markus Mohr
Ratsfrau Sigrid Moselage
Ratsherr Kaj Neumann
Ratsherr Wolfgang Palm
Ratsherr Jonas Paul
Ratsherr Hermann Josef Pilgram
Ratsfrau Hildegard Pitz
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 2/50
Ratsfrau Claudia Plum
Bürgermeister Norbert Plum
Ratsherr Udo Pütz
Ratsherr Michael Rau
Ratsfrau Sibylle Reuß
Ratsfrau Ye-One Rhie
Ratsfrau Sevgi Sakar
Bürgermeisterin Hilde Scheidt
Bürgermeisterin Dr. Margrethe Schmeer
Ratsherr Markus Schmidt-Ott
Ratsherr Jürgen Schmitz
Ratsherr Horst Schnitzler
Ratsherr Karl Schultheis
Ratsherr Michael Servos
Ratsfrau Melanie Astrid Seufert
Ratsherr Karl-Heinz Starmanns
Ratsherr Marc Teuku
Ratsfrau Ulla Thönnissen
Ratsherr Peter Tillmanns
Ratsherr Jakob von Thenen
Abwesende:
Ratsherr Dieter Claßen
entschuldigt
Ratsherr Hans Müller
entschuldigt
Ratsfrau Dr. Heike Wolf
entschuldigt
Stimmzähler:
Ratsfrau Plum
Ratsherr Schnitzler
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 3/50
von der Verwaltung:
Frau Grehling
Herr Dr. Kremer
Stadtdirektorin, Dez. II
Beigeordneter, Dez. V
Frau Schwier
Beigeordnete, Dez. IV
Herr Prof. Dr. Sicking
Beigeordneter, Dez. VI
Herr Wingenfeld
Beigeordneter, Dez. III
Herr Berg
Fachbereich Verwaltungsleitung
Herr Brötz
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Herr Büttgens
Fachbereich Presse und Marketing
Herr Bussen
Fachbereich Immobilienmanagement
Herr Dohmen
Fachbereich Finanzsteuerung
Herr Emmerich
Fachbereich Rechnungsprüfung
Frau Ferber
Gebäudemanagement
Herr Hermanns
Fachbereich Steuern und Kasse
Herr Kind
Fachbereich Finanzsteuerung
Frau Lammers
Fachbereich Recht und Versicherung
Herr Lohe
Fachbereich Verwaltungsleitung
Herr Maier
Aachener Stadtbetrieb
Herr Müller
Kulturbetrieb
Herr Schavan
Gebäudemanagement
Herr Sellung
Dezernat I
Frau Tirtey
Kulturbetrieb
Frau Wulf
Eurogress
Herr Ehanantharajah
Piraten-Fraktion
Frau Krott
CDU-Fraktion
Herr Ludwig
Grüne Fraktion
als Gast:
Herr Brösse
STAWAG
als Schriftführerin:
Frau Stühlen
Rat/27/WP.17
Fachbereich Verwaltungsleitung
Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 4/50
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1
Eröffnung der Sitzung
2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 23.11.2016
(öffentlicher Teil)
Vorlage: FB 01/0214/WP17
3
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
4
Änderung der Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden
Geldleistung an Tagespflegepersonen gem. § 23 Abs. 1 und Abs. 2 des SGB VIII
Vorlage: FB 45/0310/WP17
5
Programm "Gute Schule 2020",
hier: Ratsanträge von SPD, CDU, GRÜNE und Piraten
Vorlage: FB 45/0303/WP17
6
Entwurf des Jahresabschlusses 2015
Vorlage: FB 20/0094/WP17
7
Bebauungsplan Nr. 968 - Weißhausstraße / Höfchensweg - für den Planbereich im
Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Weißhausstraße, Eupener Straße, Höfchensweg und
der Bahnlinie Aachen - Hergenrath
hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
Vorlage: FB 61/0522/WP17-1
8
Erlass einer Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Leistungen
der Feuerwehr der Stadt Aachen (Feuerwehrsatzung)
Vorlage: FB 37/0021/WP17
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 5/50
9
Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der
Brandverhütungsschau in der Stadt Aachen
Vorlage: FB 37/0022/WP17
10
19. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke
und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Kanalanschlusssatzung) der
Stadt Aachen
Hier: notwendige Anpassung der Gebührenhöhe
Vorlage: B 03/0072/WP17
11
Neufassung der Entwässerungssatzung der Stadt Aachen
Vorlage: B 03/0073/WP17
12
16. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen
Vorlage: B 03/0074/WP17
13
29. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
Vorlage: E 18/0078/WP17
14
Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen
- Gebührenbedarfsberechnung 2017 Vorlage: E 18/0083/WP17
15
Bericht der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über den
Jahresabschluss zum 31.12.2015 und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015 der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb der Stadt Aachen
Vorlage: E 18/0077/WP17
16
Jahresabschluss und Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2015
Vorlage: E 26/0064/WP17
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 6/50
17
Wirtschaftsplan 2017 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der
Stadt Aachen
Vorlage: E 26/0066/WP17
18
Jahresabschluss zum 31. 12. 2015 und Lagebericht 2015 der Volkshochschule Aachen
Vorlage: E 42/0058/WP17
19
Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2017
Vorlage: E 49.5/0068/WP17
19.1
Ergänzungsvorlage zum Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das
Wirtschaftsjahr 2017
Vorlage: E 49.5/0068/WP17-1
20
Wirtschaftsplan 2017 Eurogress Aachen
Vorlage: E 88/0038/WP17
21
Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen:
22
Wahl des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 14.05.2017
Vorlage: FB 01/0210/WP17
23
Neuregelung der Umsatzbesteuerung der juristischen Person des öffentlichen Rechts
gem. § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG)
Vorlage: FB 20/0090/WP17
24
Gründung des Vereins "Metropolregion Rheinland e.V."
hier: Mitgliedschaft der Stadt Aachen
Vorlage: FB 01/0168/WP17
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 7/50
25
Benennung von 2 stimmberechtigten Delegierten für die 39. ordentliche
Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 30. Mai bis 01. Juni 2017 in
Nürnberg
Vorlage: FB 01/0199/WP17
26
Fortführung des Grenzinfopunktes Aachen/Eurode
Vorlage: Dez. I/0002/WP17
27
Anfragen:
28
Umbesetzung in Ausschüssen und anderen Gremien
29
Mitteilungen der Verwaltung
30
Ratsanträge
Vorlage: FB 01/0213/WP17
31
Trinationale Ratskonferenz der MAHHL-Städte - Atomkraft in der Euregio Maas Rhein
hier: Tagesordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion vom 06.12.2016
Vorlage: FB 01/0216/WP17
32
Ingenieurleistungen - bedarfsgerecht und kosteneffizient
Ratsantrag Nr. 166/17 der Fraktionen SPD und CDU vom 29.04.2016
Vorlage: E 26/0069/WP17
33
Ratsantrag Nr. 219/17 vom 11.11.2016 zur Ratssitzung 23.11.2016;
Allianz für Aachen - demokratische Mitwirkungsmöglichkeiten u.a.
Vorlage: FB 30/0017/WP17
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 8/50
Nichtöffentlicher Teil
1
Eröffnung der nichtöffentlichen Sitzung:
2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 23.11.2016
(nichtöffentlicher Teil):
Vorlage: FB 01/0215/WP17
3
Bericht aus der Vertretung der Stadt in Unternehmen und Einrichtungen:
4
Bürgschaftsangelegenheiten:
5
Aachener Kreuz Merzbrück GmbH & Co. KG und Aachener Kreuz Merzbrück Verwaltungs
GmbH: Wiedereintrittsoption der Stadt Aachen
Vorlage: B 06/0059/WP17
6
Trianel GmbH: Herabsetzung der Beteiligung an der Trianel Onshore Windkraftwerke
GmbH & Co. KG (TOW)
Vorlage: B 06/0061/WP17
7
Personalangelegenheiten:
8
Grundstücksangelegenheiten:
9
Haushaltsjahr 2016 - Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im PSP-Element 5-011301900-00100-100-5 "Herausgabe von Kaufpreisen":
Vorlage: FB 23/0305/WP17
10
Mitteilungen der Verwaltung:
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 9/50
--------------Der Rat fasste die nachstehenden Beschlüsse.
Auf den später erscheinenden Sitzungsbericht, der den Gang der Verhandlungen des öffentlichen Teils
der Sitzung im Wortlaut wiedergibt, wird Bezug genommen
----------------
Protokoll:
Öffentlicher Teil
zu 1
Eröffnung der Sitzung
Der Oberbürgermeister begrüßt die Anwesenden zur 27. Sitzung des Rates der Stadt in der 17.
Wahlperiode. Er weist darauf hin, dass diese Ratssitzung die letzte für Ratsfrau Linsen-von Thenen sein
werde, weil sie zum 01.01.2017 auf ihr Ratsmandat verzichte und dankt ihr unter Applaus für den
hervorragenden Einsatz zum Wohle der Stadt.
Er verweist auf die Einladung, den Nachtrag, die Erläuterungen sowie auf die Tischvorlagen und schlägt
vor, Tagesordnungspunkt 24 aufgrund der noch anstehenden Satzungsveränderungen erst im Januar für
die Beratung vorzusehen.
Verwaltungsseitig können die Tagesordnungspunkte 4 und 7 im nichtöffentlichen Teil der Sitzung
entfallen.
Ratsherr Servos, Vorsitzender der SPD-Fraktion, beschreibt Ratsfrau Linsen-von Thenen als belastbare,
freundliche und zuverlässige Ratskollegin und dankt ihr für die stets gute Zusammenarbeit. Unter dem
Beifall der Mitglieder des Rates der Stadt überreicht er Ratsfrau Linse-von Thenen ein Präsent.
Ratsherr Pilgram beantragt stellvertretend für die Fraktion Die Grünen die Absetzung von
Tagesordnungspunkt 19. In den §§ 14 bis 18 der Eigenbetriebssatzung für den Kulturbetrieb seien die
formalen Anforderungen an Wirtschaftspläne geregelt. Danach seien die hierin enthaltenen Erfolgs-,
Vermögens- und Stellenplänen in entsprechend detaillierter und nachvollziehbarer Form aufzuschlüsseln.
Weder die Vorlage für den Betriebsausschuss Kultur oder für den Rat der Stadt noch die
Ergänzungsvorlage entsprechen diesen Formalien. Fragen zur Zuordnung der Zahlen zu einzelnen
Positionen können laut Verwaltung erst in der Januar-Sitzung des Betriebsausschusses Kultur
beantwortet werden. Eine seriöse Vorbereitung und Beratung sowie eine entsprechende
Beschlussfassung seien nicht möglich, die Handlungsfähigkeit des Kulturbetriebes werde durch eine
Beschlussfassung im Januar nicht beeinträchtigt. Entsprechend beantrage man heute die Vertagung des
Tagesordnungspunktes.
Ratsfrau Begolli, beantragt stellvertretend für die Fraktion Die Linke die Vertagung von
Tagesordnungspunkt 32 im öffentlichen Teil. Aufgrund der Unterlagenfülle des Nachtrages bestehe noch
Beratungsbedarf.
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 10/50
Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, befürwortet den Vertagungsantrag der Fraktion Die Linke.
Auch die CDU-Fraktion habe hier Beratungsbedarf.
Was den Vertagungsantrag der Fraktion Die Grünen angehe, habe Ratsherr Pilgram diesen nicht nur
begründet, sondern bereits inhaltlich zur Sache gesprochen. Deswegen wolle er vorschlagen, den
Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung zu belassen und dann zur Sache zu diskutieren.
Ratsherr Pilgram stimmt dem Vorschlag von Ratsherrn Baal nicht zu, weshalb der Oberbürgermeister
über die Vertagung von Tagesordnungspunkt 19 abstimmen lässt, die jedoch mehrheitlich nicht
angenommen wird.
Weitere Anträge auf Änderung der Tagesordnung werden nicht gestellt. Der Oberbürgermeister stellt
Einvernehmen hinsichtlich der so geänderten Tagesordnung fest.
zu 2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 23.11.2016
(öffentlicher Teil)
Vorlage: FB 01/0214/WP17
Beschluss:
Der Rat der Stadt genehmigt bei einer Enthaltung einstimmig die Niederschrift über die Sitzung des Rates
der Stadt vom 23.11.2016 (öffentlicher Teil).
zu 3
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Der Oberbürgermeister erklärt den Ablauf der Bürgerfragestunde und bittet alsdann die erste
Fragestellerin vorzutreten.
1.
Frage von Frau D., Aachen
betr.: Unternehmerisches Risiko bei Tagespflegepersonen
- gerichtet an Ratsherrn Tillmanns
------------------------------------------------------------------------------
Frau D. stellt sich als Tagespflegeperson vor und fragt Bezug nehmend auf die Verwaltungsvorlage zur
neuen Richtlinie zur Vergütung der Tagespflegepersonen, wie es sein könne, dass eben diesen das
unternehmerische Risiko bei Ausfallzeiten der Kinder aufgebürdet werden könne.
Ratsherr Tillmanns, CDU- Fraktion, führt diesen Umstand auf das jüngst ergangene Gerichtsurteil zurück,
aufgrund dessen die Korridorlösung wegen der Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit nicht mehr existent
sei. Das Gericht habe letztendlich festgestellt, dass nunmehr der tatsächliche Betreuungsaufwand
abzurechnen sei.
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 11/50
Frau D. bestreitet, dass die Risikosphäre bei den Tagespflegepersonen liege. Dieser Punkt werde in dem
Urteil an keiner Stelle angesprochen.
Ratsherr Tillmanns, CDU-Fraktion, erklärt, dass natürlich in der Tagespflege, wie bei jeder anderen
selbständigen Tätigkeit auch, eine Risikosphäre liege.
Das Gerichtsurteil enthalte überdies Angaben zur Angemessenheit der Vergütung. Trotz der schwierigen
Haushaltslage nehme die Stadt Aachen eine Erhöhung von 33 % und damit Mittel in Höhe von insgesamt
1,3 Mio. Euro mehr in die Hand. Dies verdeutliche, dass man niemanden schlechter stellen wolle,
sondern lediglich dem Gerichtsurteil folge.
2.
Frage von Frau P., Aachen
betr.: Evaluation der der Richtlinien über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an
Tagespflegepersonen
- gerichtet an Bürgermeisterin Scheidt
---------------------------------------------------
Frau P. verweist auf die vergangene Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses, in der die
Überprüfung der Richtlinien für September 2017 angekündigt worden sei. Sie bitte um Auskunft, wer
diese Überprüfung vornehme und welche Kriterien hierfür maßgeblich sein werden.
Bürgermeisterin Scheidt erklärt, dass noch keine Kriterien ausgearbeitet worden seien, sie erachte es
jedoch als zielführend, im Rahmen der Evaluation, die sechs Monate nach Inkrafttreten der Satzung
durchgeführt werden soll, in das Gespräch auch mit den Tagespflegepersonen zu gehen. Hierbei werde
es sicherlich um solche Fragen gehen, wie viele Stunden abgerufen werden, wie man mit Fehlzeiten
verfahre oder wie viele Kinder das 45-Stunden-Kontingent überhaupt beanspruchen. Laut den von der
Tagespflege übermittelten Zahlen seien dies gerade 30 % der Kinder. Es sei wichtig, gemeinsam eine
Lösung zu erarbeiten, die allen Beteiligten, d.h. Eltern, Kindern und Tagespflegepersonen, gerecht werde
und eine Satzung zu entwickeln, die nach den Vorgaben des Gerichtsurteils für die Verwaltung
umsetzbar sei.
Frau P. fragt, ob hierbei auch die Tagespflegepersonen beteiligt würden oder lediglich die familiäre
Tagesbetreuung.
Bürgermeisterin Scheidt möchte niemanden aus der Diskussion ausschießen. Das Ausschließen von
Fehlern könne nur im engen Dialog und mit der höchst möglichen Transparenz funktionieren.
Entsprechend müsse man alle Gruppierungen gleichermaßen beteiligen.
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 12/50
3.
Frage von Frau F., Aachen
betr.: Änderung der Richtlinien über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an
Tagespflegepersonen
- gerichtet an Ratsherrn Baal
---------------------------------------------------------
Frau F. fragt, ob es bekannt sei, dass die von der Stadtverwaltung errechneten Mehrkosten in Höhe von
1,3 Mio. Euro gar nicht entstehen werden können. Diese basierten auf der Annahme, dass Urlaub und
Krankheit bezahlt würden, was jedoch laut der neuen Richtlinie nicht der Fall sei.
Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, merkt an, dass die Frage den Eindruck entstehen lasse,
dass die Verwaltung absichtlich für die Tagespflege 1,3 Mio. Euro mehr in den Haushalt eingestellt habe,
aber die Absicht verfolge, diese nicht auszugeben. Diese Berechnung und die Erhöhung des Ansatzes
seien jedoch zutreffend. Aufgrund des Rechtsverfahrens sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass die
alte Verfahrensweise nicht zulässig sei, weshalb auch die alte Satzung rechtsfehlerhaft sei. Bereits im
Kinder- und Jugendausschuss sei intensiv darüber diskutiert worden, ob einerseits die Elemente der
neuen Satzung zu einer entsprechenden Überführung der Mittel an die Tagespflegepersonen führen
werden und andererseits, ob sie davon gleichmäßig oder ungleichmäßig begünstigt werden. Da bisher
eine Pauschalierung mit sechs Korridorlösungen vorgenommen worden sei, liege der Verwaltung kein
Zahlenmaterial hinsichtlich der genauen Stundenleistung der Tagespflegepersonen für das kommende
Jahr vor. Dies sei jedoch genau so wenig abschätzbar wie eventuelle Krankheitszeiten bei einem Kind.
Diese sehr speziellen Sachverhalte würden nunmehr in den neuen Richtlinien abgebildet werden und zu
unterschiedlichen Zahlbeträgen an die jeweiligen Tagespflegepersonen führen. Mit den vorliegenden
Richtlinien sei es möglich, den Anforderungen des Gerichts Rechnung zu tragen und diese
rechtsfehlerfrei umzusetzen. Die Erhöhung des Ansatzes um ein Drittel halte man seitens der Politik für
absolut vertretbar.
4.
Frage von Frau P., Aachen
betr.: Vergütung der Tagespflegepersonen
- gerichtet an Ratsherrn Tillmanns
----------------------------------------------------------
Frau P. stellt sich als Tagespflegeperson vor und fragt Ratsherrn Tillmanns, ob ihm bekannt sei, wie viel
Prozent der Kinder tatsächlich die Stundenzahl 40 bis 45 in Anspruch nehmen.
Ratsherr Tillmanns, CDU-Fraktion, benennt die Zahl mit 21,5 %.
Frau P. korrigiert die Zahl auf 18 %.
Ratsherr Tillmanns erklärt, dass diese Werte nur kurzfristigen Bestand haben und sich laufend ändern.
Die ihm bekannt Zahl liege bei 21,5 %.
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 13/50
5.
Frage von Herrn F., Aachen
betr.: Änderung der Richtlinien über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an
Tagespflegepersonen
-
gerichtet an Ratsherrn Tillmanns
--------------------------------------------------------Herr F. fragt an Ratsherrn Tillmanns gerichtet, warum die Stadt Aachen 16 Monate zur Klageerwiderung
gebraucht habe, nun aber meine, die neue Richtlinie so schnell verabschieden zu müssen, dass die
Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses nicht genug Zeit gehabt haben, sich mit dieser Materie
auseinanderzusetzen und trotz großer Verständnisprobleme ein Vertagen wegen Beratungsbedarf nicht
möglich gewesen zu sein scheine..
Ratsherr Tillmanns, CDU-Fraktion, erklärt, als Ratsmitglied nur schwer Auskunft über das
Verwaltungshandeln geben zu können und der falsche Adressat zu sein. Was den Zeitaufwand angehe,
sei es jedoch unbestritten, dass es sich vorliegend bekanntermaßen um eine schwierige und komplexe
Rechtsmaterie handele. Dass man die Richtlinien nun zügig umsetzen wolle, liege daran, dass man dem
Anspruch der Tagespflegepersonen und der Eltern auf Beseitigung der rechtsfehlerhaften Satzung
nachkommen wolle.
Beigeordnete Schwier erklärt, dass es sich in der Tat um eine diffizile Angelegenheit mit großer
Komplexität und vielen verschiedenen Aspekten und Kriterien handele. Es seien zahlreiche schriftliche
Eingaben eingereicht worden, die man im Prozess vernünftig habe abwägen wollen und viele
Beratungsgespräche durchgeführt worden. Das Kernproblem, dass man als Tagespflegeperson in einer
selbständigen Tätigkeit von der Stadt abhängig sei, könne man nicht lösen. Deswegen sei es umso
wichtiger, nach einigen Monaten Zahlen, Daten und Fakten zu erhalten, um in einer sich anschließenden
Diskussion eine für alle Beteiligten gangbare Lösung zu erarbeiten.
6.
Frage von Herrn S., Aachen
betr.: Vergütung der Tagespflegepersonen
-
gerichtet an Ratsherrn Krott
--------------------------------------------------------Herr S. legt dar, dass die Modellrechnung zur Erhöhung des Ansatzes um 1,3 Mio. Euro auf der
Annahme basiere, dass die Tagespflegepersonen fünf Kinder à 45 Stunden pro Woche betreuen. Er fragt
Ratsherrn Krott, ob er in Kenntnis darüber sei, wie viele Tagespflegepersonen diesen Schnitt erreichten.
Ratsherr Krott, SPD-Fraktion, erklärt, dass es um die Ermittlung eines angemessenen, ausreichenden
und leistungsgerechten Betrages gegangen sei, zu dem man diese Größe in Bezug zur Kinderpflegerin
als Vergleichsberufsgruppe herangezogen habe. Es liege auf der Hand, dass in den seltensten Fällen
eine Tagespflegeperson fünf Kinder an fünf Tagen mit 45 Stunden-Budget betreue.
Herr S. wiederholt seine Frage.
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 14/50
Ratsherr Krott gibt an, dass derzeit 21 % der Kinder mit einem 45-Stunden-Budget betreut würden.
Allerdings hänge die Buchung auch stets vom Bedarf der Eltern ab, diese Zahlen seien ihm jedoch nicht
bekannt.
Herr S. erklärt, dass keine einzige Tagespflegeperson dieses Budget ausreize.
Herr Brötz, Leiter des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule, korrigiert, dass der Betrag in Höhe von
1,3 Mio. Euro sich eben nicht aus der Betreuung von fünf Kindern im Umfang von 45 Stunden ergebe,
sondern aus dem Mittelwert dessen, was bisher nach der alten Richtlinie an Kindertagespflegepersonen
in Aachen gezahlt worden sei. Der neue Betrag, bestehend aus Sachleistungen, Anerkennungsbetrag
und Sozialversicherung, belaufe sich auf 5,26 €, was im Durchschnitt 30 % mehr ausmache, als bisher an
Kindertagespflegepersonen gezahlt worden sei.
Die Betreuung von fünf Kindern à 45 Stunden sei als Referenzgröße herangezogen worden, weil das
Gericht in seiner Urteilsfindung ausgeführt habe, dass bei Volllast einer Tagespflegeperson die
Vergütung zum Lebensunterhalt ausreichen müsse.
7.
Frage von Frau S., Aachen
betr.: Änderung der Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an
Tagespflegepersonen
-
gerichtet an Ratsherrn Tillmanns
-----------------------------------------------------------------------------------------Frau S. fragt, wie sich die Gleichstellung von Kindertagespflege und Kindertagesstätten damit
vereinbaren ließe, dass bei zuerst Genanntem die Fehlzeiten der Kinder abgezogen würden, während
dies für Kindertagesstätten keine Rolle spiele.
Ratsherr Tillmanns, CDU-Fraktion, betont, dass das Gesetz nicht von Gleichstellung, sondern von
Gleichberechtigung spreche. Dies sei daran ersichtlich, dass in § 23 SGB VIII für die Kindertagespflege
Besonderheiten formuliert seien, die in der institutionellen Kindertagespflege nicht formuliert würden.
Diese symptomatischen Unterschiede zwischen der institutionellen Kindertagespflege und der
Kindertagespflege seien systemgewollt. So seien auch die von den Kindertagesstätten vorgegebenen
Schließungszeiten von den Eltern einzuhalten und zu akzeptieren, unabhängig von der eigenen Situation.
Frau S. legt dar, dass laut dem Urteil an der derzeitigen Vorgehensweise, bei Fehlzeiten der Kinder
weiter zu zahlen, nichts auszusetzen sei.
Ratsherr Tillmanns merkt an, dass dies nichts an der Tatsache ändere, dass die Fördersystematik zu
ändern sei, weil laut dem Urteil nunmehr die tatsächliche Aufwandsbetrachtung maßgeblich sei. Hierzu
gehöre auch die Untersuchung von Ausfallzeiten, wobei die Satzung durchaus Ausnahmeregelungen
enthalte, wie bspw. die Krankheitsregelung. Es sei wichtig, eine entsprechende Rechtssicherheit zu
bieten, was mit der Satzung der Fall sei. Diese werde man, wie bereits von Bürgermeisterin Scheidt
ausgeführt, nächstes Jahr einer Evaluation unterziehen.
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 15/50
8.
Frage von Herrn S., Aachen
betr.: Änderung der Richtlinien über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an
Tagespflegepersonen
-
gerichtet an Ratsherrn Krott
--------------------------------------------------------Herr S. stellt sich als Ehemann einer Tagespflegemutter und erläutert, dass das Urteil von 40 Stunden als
Referenzgröße und von Erziehern, nicht aber von Kinderpflegern, ausgehe. Er fragt, warum die neue
Satzung von Zahlen ausgehe, von denen klar sei, dass sie nicht stimmen.
Der Oberbürgermeister übergibt das Wort an Herrn Brötz, Leiter des Fachbereichs Kinder, Jugend und
Schule.
Herr Brötz zitiert Seite 22 des Urteils zur Vergleichbarkeit von Erzieherinnen und
Kindertagespflegepersonen, wo es heißt: „dabei ist allerdings in den Blick zu nehmen, dass zwischen den
Tätigkeiten der Tagespflegepersonen und der Erzieherinnen bedeutende Unterschiede bestehen“, dann
weiter aus Seite 23: „keinesfalls lässt sich argumentieren, dass sich das Einkommen der
Tagespflegepersonen weitestgehend mit dem Tarifeinkommen der Erzieherin/des Erziehers decken
müsste“. Das Gericht habe sich hier demnach eindeutig positioniert.
Gleiches treffe auch auf die vorangegangene Frage von Frau S. zu. Hier wolle er ebenfalls aus dem Urteil
zitieren, das wie folgt laute: „zunächst ist nicht zu beanstanden, dass eine Weiterzahlung der
Geldleistung im Urlaubsfall, Krankheitsfall der Tagespflegeperson nur für bis zu fünf Werktage erfolgt.
Stellt die Tagespflegeperson ihre Betreuungsleistung nicht bereit, erbringt sie keine von dem
Jugendhilfeträger zu vergütende Leistung. Ein Lohnfortzahlungsanspruch steht ihr, die eine
selbstständige Tätigkeit ausübt, grundsätzlich nicht zu.“
Ratsherr Krott, SPD-Fraktion, erklärt wiederholend, dass es sich bei den von Herrn S. genannten Zahlen
um Referenzgrößen handele und verweist auf die Ausführungen von Herrn Brötz zu Frage Nummer 6. Es
stehe außer Frage, dass die Tagespflegepersonen eine qualitativ gute Arbeit leisteten und eine
Betreuungslücke schließen, weshalb sie angemessen zu vergüten seien. Nichtsdestotrotz müsse auch
beachtet werden, dass die Grundqualifizierung mit 160 Stunden nicht mit einer Ausbildung einer
Kinderpflegerin oder Erzieherin vergleichbar sei.
Herr S. bemängelt, keine Antwort auf seine Frage erhalten zu haben.
Der Oberbürgermeister erklärt, dass das Gericht von einer Volllast ausgegangen sei, was nun Grundlage
für das Handeln der Stadtverwaltung sei. Er wolle an dieser Stelle noch einmal betonen, dass man keine
konfrontativen Haltung einnehmen oder gar in den Konflikt treten wolle. Die Anhebung der
Haushaltsposition mache vielmehr die gegenteilige Auffassung deutlich. Auch die Evaluierung nehme
man sehr ernst. Mit der Analyse der eingehenden Daten und Fakten werde man ein wesentlich besseres
Bild für die alsdann anzuwendende Systematik erhalten.
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 16/50
9.
Frage von Frau K., Aachen
betr.: Bezuschussung der Versicherungsverträgen von Tagespflegepersonen
-
gerichtet an den Oberbürgermeister
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------Frau K. legt dar, auf Anraten der Stadtverwaltung einen zertifizierten Rentenversicherungsvertrag
abgeschlossen zu haben, der bisher hälftig bezuschusst worden sei. Sie fragt, ob dies auch weiterhin der
Fall sein werde.
Der Oberbürgermeister übergibt das Wort an Herrn Brötz, Leiter des Fachbereichs Kinder, Jugend und
Schule.
Herr Brötz erklärt, dass auch die Kindertagespflegepersonen rentenversicherungspflichtig sind, insoweit
sie mehr verdienen als 450 Euro im Monat. Man habe die Rentenversicherungsverträge im Zuge der
Kulanz anerkannt, um den Tagespflegepersonen die Möglichkeit zur Altersabsicherung zu geben.
Zugeraten habe man jedoch niemandem. In Zukunft sei die Stadt Aachen aufgefordert, dem Finanzamt
Meldung zu machen, ob eine Tagespflegepersonen, sofern sie mehr als 450 Euro verdiene,
rentenversichert sei und wie hoch der Beitrag sei, den die Stadt Aachen dazu geleistet habe.
Entsprechend werde man zukünftig andere Verträge als die gesetzliche Rentenversicherungspflicht nicht
anerkennen können, es sei denn, es handele sich um Altfälle. Diese seien jedoch im Einzelfall mit der
Verwaltung zu besprechen.
10.
Frage von Frau D., Aachen
betr.: Vergütung der Tagespflegepersonen – Zuzahlungen von Eltern
-
gerichtet an Ratsherrn Tillmanns
-------------------------------------------------------------------------------------------Ihre Frage beginnend erklärt Frau D., dass laut der neuen Satzung die Urlaubstage der
Tagespflegepersonen abgezogen würden. Das Zuzahlungsverbot schließe jedoch nicht aus, dass sie den
fehlenden Betrag bei den Eltern geltend machen können. Für die Eltern, die an die Stadt ihren
monatlichen Beitrag durch zahlten, bedeute dies in Konsequenz eine Doppelzahlung, während die Stadt
Kosten spare. Dies sei nicht sehr familienfreundlich.
Ratsherr Tillmanns, CDU-Fraktion, erklärt den Ansatz, nach der neuen Fördersystematik werde der
Urlaub von Tagespflegepersonen nicht mehr berücksichtigt, für fehlgehend, denn dies sei schlichtweg
falsch. Vielmehr sei in dem Anerkennungsbeitrag eine 17%ige Erhöhung gewählt worden, um einen
Zeitraum von acht Wochen Ausfallzeiten, z.B. durch Urlaub, mit abzudecken. Entsprechend seien auch
Urlaubszeiten in der neuen Satzung ausgehend von den Beträgen, die das Gericht der Stadt auferlegt
habe, mit eingerechnet.
Der Oberbürgermeister betont, dass im Rahmen der geplanten Evaluierung auch die Frage etwaiger
Zuzahlungen für Eltern beleuchtet werde. Auch hier wolle man die größtmögliche Tranparenz schaffen.
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 17/50
11.
Frage von Herrn W., Aachen
betr.: Änderung der Richtlinien über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an
Tagespflegepersonen
-
gerichtet an den Oberbürgermeister
----------------------------------------------------Herr W. nimmt Bezug auf die im Urteil enthaltene Aussage, dass Tagespflegepersonen durch ihre
Tätigkeit ihren Lebensunterhalt sicherstellen können sollen. Bei einer Gegenrechnung mit empirischen
Werten wie Fehlzeiten, Urlaubstagen etc. verdiene eine Tagespflegeperson jedoch 900 Euro weniger
jährlich als vorher. Dies widerspreche dem Urteil doch in erheblichem Maße. Sicherlich sei die Thematik
recht komplex, aber es handele sich hier nicht um einen Einzelfall. Er bitte um Beantwortung der Frage,
wie man mit solchen Fällen umzugehen gedenke.
Der Oberbürgermeister betont, dass die geplante Evaluation eben diesem Zweck dienen werde. Hierfür
benötige man jedoch sämtliche Zahlen. Es sei nicht im Interesse der Stadt, Tagespflegepersonen
weniger zu zahlen als vorher. Trotzdem seien die Einzelfälle so unterschiedlich gelagert, dass eine
pauschale Aussage, ohne den genauen Fall zu kennen, nicht möglich sei. Man vertrete nicht den
Grundsatz des Sparens. Vielmehr wolle man das System mit einem Abrechnungsmodus versehen, der
dem Urteil gerecht werde, und die Tagespflegepersonen in die Situation versetzen, von Ihrer Tätigkeit
leben zu können.
Herr W. begrüßt die Verabschiedung der neuen Richtlinien aus administrativer Sicht ebenso wie die
geplante Evaluation. Er fragt, ob nicht bereits nach 6 Monaten die Möglichkeit bestehe zu prüfen, ob der
erhöhte Ansatz von dann 650.00 Euro auch wirklich bei den Tagespflegepersonen angekommen ist. Dies
ließe sich sicherlich anhand der einzelnen Abrechnungen bewerkstelligen.
Der richtige Zeitraum für eine Betrachtung sei der von 12 Monaten, da man im Jahresverlauf nicht von
einer gleichmäßigen Verteilung ausgehen könne, so der Oberbürgermeister. Hochrechnungen nach
sechs Monaten wären stets unvollständig und keine geeignete Grundlage. Sicherlich werde man nicht
erst nach 12 Monaten mit der Datenanalyse beginnen, aber trotzdem dieses eine Jahr brauchen, um
verlässliche Zahlen abbilden zu können, die auch für den städtischen Haushallt von Belang sind.
Herr W. überreicht dem Oberbürgermeister abschließend eine Unterschriftenliste, die dieser mit Dank
entgegennimmt.
12.
Frage von Frau W., Aachen
betr.: Kinder mit erhöhtem Förderbedarf in der Tagespflege
-
gerichtet an Bürgermeisterin Scheidt
------------------------------------------------------------------------------Frau W. verweist auf die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses, in der ein alternativer
Satzungsentwurf mit der Begründung abgelehnt worden sei, dass hierin keine Zahlen für Kinder mit
erhöhtem Förderbedarf aufgeführt seien. Diese ließen sich jedoch auch nicht in dem Satzungsentwurf der
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 18/50
Stadt finden. Sie wolle deshalb fragen, wie viele Kinder mit erhöhtem Förderbedarf derzeit in Aachen
betreut würden.
Bürgermeisterin Scheidt stellt klar, dass der Satzungsentwurf nicht regulär habe beraten werden können,
weil er zu kurzfristig von der Piraten-Fraktion eingereicht worden sei. Im Rahmen der Evaluation werde
man ausführlich und intensiv beraten, ob und wo Verbesserungsbedarf bestehe.
Man sei im Zuge der Beratung zu diesem Beschluss mit einer Vielzahl von Zahlen konfrontiert worden,
weshalb sie Herrn Brötz, Leiter des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule um die Bezifferung der
Kinder mit erhöhtem Förderbedarf bitten wolle.
Seinen Ausführungen zu den Kindern mit erhöhtem Förderbedarf wolle er voraus schicken, dass er die
Tagespflege für eine wesentliche Säule in der U3-Betreuung halte, die für viele Kinder das richtige
Format sei und der er mit hoher Wertschätzung entgegentrete, so Herr Brötz.
Hinsichtlich der Kinder mit Einschränkung habe man sich einer Hilfestellung bedient und die Anzahl
herangezogen, für die in Aachen zusätzliche Fördermittel beim Landschaftsverband Rheinland in
Anspruch genommen würden. Es handele sich hierbei um die sogenannten FINK-Kinder, Förderung von
Inklusion in Kindertagesstätten. Bereits genehmigte Anträge gebe es bei insgesamt 117 Kindern, wovon
vier Kinder unter drei Jahren und 113 Kinder drei bis sechs Jahre alt seien. Daneben gebe es noch
laufende FINK-Anträge für 27 Kinder, wovon 25 Kinder drei bis sechs Jahre und zwei Kinder unter drei
Jahren alt seien. Dass es relativ wenige Kinder im Bereich unter drei Jahren gebe, habe damit zu tun,
dass sich viele Einschränkungsbilder erst später manifestierten.
In der Kindertagespflege gebe es auch einzelne Kinder mit Einschränkungen, die bisher in der
Einzelfallbetrachtung erhöht gefördert worden seien. Von der Richtlinie verspreche man sich auch hier
eine klare Regelung.
13.
Frage von Frau F., Aachen
betr.: Bezuschussung der Versicherungsverträgen von Tagespflegepersonen
-
gerichtet an Ratsherrn Krott
------------------------------------------------------------------------------------------------------Frau F. stellt sich als Tagespflegeperson vor und fragt Bezug nehmend auf die Zahlung des hälftigen
Beitrags zu den gesetzlichen Versicherungen, wie es sich verhält, wenn eine Tagespflegeperson
beihilfeberechtigt und in der privaten Krankenkasse ist.
Ratsherr Krott, SPD-Fraktion, gibt an, die Frage schriftlich zu beantworten.
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 19/50
14.
Frage von Herrn S., Aachen
betr.: Kürzung von Elternbeiträgen bei Abwesenheit der Kinder
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gerichtet an Ratsherrn Krott
-----------------------------------------------------------------------------------Herr S. fragt, ob parallel zur Kürzung der Leistungen an Tagespflegepersonen bei Abwesenheit der
Kinder auch die Elternbeiträge gekürzt würden.
Ratsherr Krott, SPD-Fraktion, erläutert, dass es sich bei dem Elternbeitrag um einen Jahresbeitrag
handele, der durch 12 geteilt werde und einen Teil des Aufwandes erstatte, der der Kommune für diese
Leistung entstehe. Entsprechend dieser Systematik könne keine Erstattung erfolgen, gleichgültig, ob ein
Kind in der Kindertagesstätte oder in der Tagespflege fehle.
Herr S. fragt, ob Ratsherr Krott das Bezahlsystem zwischen den Eltern und der Stadt Aachen für
leistungsorientiert halte.
Ratsherr Krott, SPD-Fraktion, bejaht diese Frage, verweist aber auch hier auf die Evaluation, im Rahmen
derer erneut über die Richtlinien diskutiert werde.
15.
Frage von Frau H., Aachen
betr.: Zustand der Fahrbahndecke des Karlshöher Hochwegs
-
gerichtet an Ratsfrau Lürken
---------------------------------------------------------------------------------Frau H. beschreibt den Zustand der Fahrbahndecke des Karlshöher Hochwegs als äußerst desolat und
dringend reparaturbedürftig und fragt, ob nicht kurzfristig entsprechende Sanierungsmaßnahmen möglich
seien.
Ratsfrau Lürken, CDU-Fraktion, sagt die schriftliche Beantwortung der Frage zu.
16.
Frage von Frau H., Aachen
betr.: Räumlichkeiten im Altbau der KGS Kornelimünster
-
gerichtet an den Oberbürgermeister
--------------------------------------------------------------------------Frau H. stellt sich als stellvertretende Vorsitzende der Schulpflegschaft der KGS Kornelimünster vor. Sie
nimmt Bezug auf die Vorlage der Stadtverwaltung, laut derer die räumliche Nutzung der
Ganztagsbetreuung, die durch den Förderverein geleistet werde, vom jetzigen Altbau in die sanierte
Schule verlegt und multifunktional ausgerichtet werden solle. Man habe insgesamt bisher 2.676
Unterschriften für den Erhalt der Räumlichkeiten im Altbau gesammelt, die sie ihm gerne überreichen
wolle. Darüber hinaus wolle sie darum bitten, Interessen der Kinder wahr und ernst zu nehmen nicht
lediglich wirtschaftliche Interessen in den Vordergrund stellen.
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 20/50
Der Oberbürgermeister nimmt die Unterschriftensammlung mit Dank entgegen. Er dürfe versprechen,
dass man in der Diskussion zwar bereits ein gutes Stück vorangekommen, ein kurzfristiger Beschluss
jedoch nicht zu erwarten sei, denn schließlich gebe es hier keine einfache Lösung. Die Tendenz gehe
eher dahin, dass es eine ganze Weile brauchen werde, eine Konzeption zu finden, die einvernehmlich
getragen werden könne. Voraussichtlich werde man im 1. Halbjahr des Jahres 2017 einen Zeitraum
festgelegen, bis zu dem dieses Gebäude weiter genutzt werden könne. Bis könne man gemeinsam
Überlegungen zur langfristigen Entwicklung anstellen.
17.
Frage von Frau J., Aachen
betr.: Räumlichkeiten im Altbau der KGS Kornelimünster
-
gerichtet an den Oberbürgermeister
--------------------------------------------------------------------------Frau J. erklärt, dass auch die Kinder der KGS Kornelimünster Briefe an den Oberbürgermeister formluliert
haben, die sie gerne überreichen würden. Sie fragt weiter, ob es erlaubt sei, wenn eines der Kinder einen
Brief vorlese, was der Oberbürgermeister bejaht.
Ein Kind tritt vor und erklärt, dass bei der Verlegung des Spielraums in die Schule der Klassenraum stets
nach Essen riechen werde. Zudem störe der gleichzeitige Betrieb von Betreuung und Schule die
Schulkinder. Die Kinder bitten deshalb um Erhaltung des Spielraums so, wie er gerade sei, auch zur
Gewährleistung eines störungsfreien Unterrichts. Außerdem sei im Spielraum-Gebäude viel mehr Platz.
Der Oberbürgermeister nimmt die Briefe mit Dank entgegen und erklärt, dass bei der Entscheidung zwei
wesentliche Faktoren eine Rolle spielten. Zum einen sei zu beachten, wie hoch der Schulbedarf in den
nächsten Jahren sein werde, was wiederum von der Gesamtentwicklung in Kornelimünster abhänge.
Zum anderen sei das Gebäude in seinem Sanierungsbedarf zu bewerten. Von daher sei es sehr wichtig,
das vorhandene Geld gut und vor allem mit Weitblick zu investieren. Diese Gründe machten eine
Entscheidung zu dem Gebäude ein wenig kompliziert.
Der Oberbürgermeister stellt fest, dass keine weiteren Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern
vorliegen und schließt die Bürgerfragestunde.
zu 4
Änderung der Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden
Geldleistung an Tagespflegepersonen gem. § 23 Abs. 1 und Abs. 2 des SGB VIII
Vorlage: FB 45/0310/WP17
Ratsherr Krott erklärt als Vorsitzender des Kinder- und Jugendausschusses, dass dieser der Änderung
der Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an
Tagespflegepersonen bei fünf Enthaltungen einstimmig zugestimmt habe.
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 21/50
Der heutige Auftrag an den Rat der Stadt sei es, eine für die Stadt als auch für die Tagespflege
rechtssichere Richtlinie zu beschließen, so Ratsherr Başkaya, Piraten-Faktion. Bei mangelnder
Rechtssicherheit dürfe man spätestens im April mit einer Klagewelle rechnen. Die Piraten-Fraktion sei der
Meinung, dass gerade der vorliegende Entwurf der Verwaltung keine Rechtssicherheit biete, was
mehrere Gründe habe.
Die Stadt gehe von einem alten Stundensatz aus, rechne die Differenz zum neuen Stundensatz in
Prozent, erhalte hierbei 30 %, und beziffere so die Mehrkosten mit 1,3 Mio. Euro. Hierbei finde jedoch
weder der Abzug der Fehlzeiten noch der mit einer Neuberechnung verbundene Mehraufwand in der
Verwaltung Berücksichtigung. Die Verwaltungsvorlage kommuniziere weiterhin den Mythos des
Jahresgesamteinkommens von 61.500 Euro. Hierbei handele es sich tatsächlich aber lediglich um den
Jahresumsatz, von dem Sachaufwendungen, wie z.B. für Spielzeug, Kinderwagen, Hygieneartikel usw. in
Abzug zu bringen seien. Zudem fuße das angebliche Jahreseinkommen auf der theoretischen
Berechnungsgrundlage, dass eine Tagespflegeperson fünf Kinder 45 Stunden pro Woche das gesamte
Jahr betreue. Die Wahrscheinlichkeit dieser Konstellation liege jedoch bei gerade mal 0,3 ‰. Feiertage,
Urlaubs- und Krankentage auf Seiten der Tagespflegepersonen seien bei der Berechnung nicht
berücksichtigt worden. Darüber hinaus bringe man die Ausfallzeiten der Kinder in Abzug. Im Prinzip strafe
man letzten Endes die Tagespflegepersonen für diesen Ausfall. Dies sei gerade angesichts der Tatsache,
dass jeder vierte U3-Platz über die Tagespflege realisiert werde, nicht nachvollziehbar. Die PiratenFraktion sehe durch die Übertragung des unternehmerischen Risikos auf die Tagespflegepersonen nicht
nur eine Gefährdung der neu eingeplanten, sondern auch der bereits bestehenden Betreuungsplätze in
Aachen. Deswegen sei das Risiko zu bepreisen und die Jahreszahlung kostenneutral in 44 Wochen
anstelle von 52 Wochen auszuzahlen. Eltern präferierten die Tagespflege aufgrund ihrer hohen
Flexibilität, die die Kindertagesstätten nicht anzubieten im Stande seien. Langfristig beraube man durch
diese Richtlinie die Eltern dieser Flexibilität und dem Wahlrecht zwischen den unterschiedlichen
Betreuungsarten. Die Forderung der Piraten-Fraktion sei deshalb, von einer Fehlzeitenregelung
abzusehen und es bei der bisherigen Regelung zu belassen, den Stundensatz der Verwaltungsvorlage
um einen Qualifizierungszuschlag zu ergänzen und die Eingewöhnungszeiten auf maximal vier Wochen
anzuheben. Wenn man schon die Summe von 1,3 Mio. Euro in die Hand nehme, dann sollte diesem
Geldeinsatz eine Richtlinie zu Grunde liegen, die keine Klagen und unnötigen Verwaltungsmehraufwand
nach sich ziehe, sondern die die Tagespflegepersonen leistungsgerecht entlohne und ihnen und der
gemachten Arbeit Anerkennung schenke.
Der Wortbeitrag von Ratsherrn Başkaya unterstelle der Verwaltung, kreativ mit der Wahrheit umzugehen
oder mit völlig falschen Zahlen zu rechnen und so die Wahrheit zu verkehren, so Ratsherr Tillmanns,
CDU-Fraktion. Er sei der Meinung, dass die vorliegende Berechnungsgrundlage tragen könne. Gerade
weil man jedoch selbst erst Erfahrungen sammeln müsse, gleichzeitig aber dem Zwang unterliege, hier
und heute die Vorgaben des Gerichtsurteils umzusetzen, habe man die Evaluation geplant. Was des
Weiteren nicht schlüssig sei, sei der Umstand, dass die Piraten-Fraktion eine Klagewelle aufgrund
mangelnder Rechtssicherheit der zur Verabschiedung vorliegenden Satzung in den Raum stelle und
gleichzeitig einen Gegenvorschlag einreiche, dessen Rechtssicherheit aber nicht belegt sei. Er wolle aber
an dieser Stelle die Argumente der bereits im Kinder- und Jugendausschuss geführten Diskussion nicht
wiederholen. Die CDU-Fraktion habe sich in der Sitzung des Fachausschusses für die Richtlinien
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
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ausgesprochen und werde auch hier zustimmen.
Alle hier Anwesenden wissen um die Bedeutung der Kindertagespflege für die Kommune und die
Betreuungsquote und wertschätzen diese Arbeit sehr, so Ratsherr Deloie stellvertretend für die SPDFraktion. Man werde heute dem Verwaltungsvorschlag folgen, weil man zum einen durch das
Gerichtsurteil hierzu verpflichtet sei, zum anderen sei man aber auch der festen Überzeugung, dass die
Verwaltung einen guten Vorschlag vorgelegt habe. Die Aufwendungen in Höhe von 1,3 Mio. Euro seien
vor dem Hintergrund des Haushaltes dieser Stadt sicherlich nicht einfach aufzubringen, aber schlichtweg
notwendig. Heute befinde man sich an dem Punkt, an dem die Richtlinie auf den Weg zu bringen sei. Die
Evaluierung werde zeigen, ob man auf dem richtigen Weg sei und ob man ggf. nachjustieren müsse.
Ratsherr Deumens, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, sieht die Richtlinie in die richtige Richtung
gehend. Sicherlich werde die Situation für die Tagespflegepersonen verbessert, allerdings vermöge die
Richtlinie nicht, alle wichtigen Fragen zu Betreuungs-, Ausfall- und Eingewöhnungszeiten zur absoluten
Zufriedenheit zu beantworten.
Der Antrag der Piraten-Fraktion verwundere allerdings. Gewiss enthalte dieser Forderungen, die
zielführend seien, dass dieser aber rechtssicherer sein solle, als die seitens der Verwaltung vorgelegte
Satzung, wage er zu bezweifeln. Den Zahlen der der Verwaltung angehörenden Fachleute sei eher zu
glauben als Zahlen, welche zum einen von Laien vorgelegt worden seien und deren Zustandekommen
zum anderen nicht nachvollziehbar sei. Deswegen werde auch die Fraktion Die Linke dem
Änderungsantrag der Piraten-Fraktion nicht zustimmen.
Die Verwaltungsvorlage bzw. die Richtlinie habe Mängel, weshalb die Evaluierung äußerst
begrüßenswert sei. Wichtig sei jedoch, dass die Meinung der Betroffenen adäquat Niederschlag finde,
damit im kommenden Jahr eine bessere Richtlinie verabschiedet werden könne. Aus diesem Grund
werde sich die Fraktion Die Linke bei der Abstimmung über den Verwaltungsvorschlag enthalten.
Auch die Fraktion Die Grünen werden sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung anschließen, so
Bürgermeisterin Scheidt stellvertretend. Man habe bereits im Kinder- und Jugendausschuss sehr
ausführlich über den Vorschlag der Piraten-Fraktion diskutiert, aber auch hier festgestellt, dass die
rechtliche Grundlage fehle. Es sei in der Bürgerfragestunde spürbar geworden, dass die
Kompromissbereitschaft der Vertreter/innen der Tagespflege vorhanden sei, das kommende halbe Jahr
gemeinsam zu nutzen und in der sich anschließenden Bewertung Lösungen für eventuelle Fehler zu
finden.
Die Frage, welche der hier vorgelegten Satzungen rechtssicherer sei, werde wohl noch beantwortet
werden, so Ratsherr Başkaya, Piraten-Fraktion. Es sei richtig, dass der eigene Satzungsvorschlag zu
spät zur Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses eingereicht worden sei, seit dem seien jedoch drei
Wochen vergangen, in denen man sich mit dem Vorschlag hätte auseinandersetzen können. Laut dem
Gerichtsurteil, aus dem in der heutigen Sitzung mehrere Male zitiert worden sei, sei nicht zu beanstanden
wenn eine Weiterzahlung der Geldleistung im Urlaubs- und Krankheitsfall der Tagespflegeperson nur für
bis zu fünf Tage erfolge. Entsprechend müsse zwar nicht weitergezahlt werden, aber die Möglichkeit
bestehe. Sicherlich mache eine Evaluation generell Sinn, nicht aber dann, wenn die ihr zu Grunde
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
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liegende Richtlinie bereits beklagt worden sei. Lasse man aber seine Wertschätzung erkennen, indem
man die eingeplanten 1,3 Mio. Euro richtig ausgebe, sei eine Klagewelle vielleicht zu befürchten.
Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, stellt klar, dass man sich darüber im Klaren sei, dass es
sich bei der Arbeit der Tagespflegepersonen um eine überaus wichtige Arbeit handele, die wohl bei allen
gleichermaßen, und wie von Herrn Brötz in der Bürgerfragestunde bereits betont, größte Wertschätzung
finde. Deshalb sehe man sich auch in der Verpflichtung, so schnell wie möglich eine Änderung der
Richtlinien herbeizuführen, um die alte, rechtswidrige Regelung zu beseitigen. Dieser Schnelligkeit sei
der Ansatz geschuldet, dass eine rechtliche Überprüfung eingebaut worden sei, um festzustellen, ob das,
was Ziel der Richtlinie sei, am Ende auch erreicht werde. Die Frage, welche Satzung am Ende
rechtssicher sei, werde nie einer Antwort zugeführt, weil der Entwurf der Piraten-Fraktion aufgrund
mangelnder Mehrheiten keine Rechtsraft erlangen werde. Er sei der Meinung, dass die vorliegenden
Richtlinien einer gerichtlichen Überprüfung durchaus Stand zu halten im Stande seien. Sollte jedoch ein
Betroffener anderer Meinung sein, sei es in diesem demokratischen Rechtsstaat sein gutes Recht,
hierüber entsprechend Beschwerde zu führen.
Ratsherr Başkaya, Piraten-Fraktion, gibt zu bedenken, dass man trotz der gebotenen Eile anders hätte
vorgehen und bspw. die Tagespflegepersonen im Vorfeld hätte einbinden können. So sei sicherlich
ebenfalls eine Rechtssicherheit zu erreichen gewesen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die Empfehlung des Kinder- und
Jugendausschusses zustimmend zur Kenntnis und beschließt bei vier Gegenstimmen und sieben
Enthaltungen mehrheitlich die von der Verwaltung vorgelegten Richtlinien über die Gewährung der
laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen gem. § 23 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII mit Wirkung zum
01.03.2017.
zu 5
Programm "Gute Schule 2020",
hier: Ratsanträge von SPD, CDU, GRÜNE und Piraten
Vorlage: FB 45/0303/WP17
Siehe Tagesordnungspunkt 5.1.
zu 5.1
Programm "Gute Schule 2020", Hier: Ratsanträge von SPD, CDU, GRÜNE und Piraten
Vorlage: FB 45/0303/WP17-1
Der Oberbürgermeister verweist auf die Ergänzungsvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt.
Ratsherr Pütz, Vorsitzender der Piraten-Fraktion, dankt der Verwaltung für die überwiegende Annahme
des Antrages. Die Verwaltung gehe derzeit von einem Aufwand in Höhe von 1.800 Euro für die
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 24/50
Installation von insgesamt sechs WLAN-Zugangspunkten für die Schulen aus. Er selbst habe sich an
zwei regionale Anbieter in dieser Frage gewandt, die für den Geschäftskundenbereich jedoch nur von der
hälftigen Summe ausgegangen seien.
Der Oberbürgermeister merkt an, dass sicherlich auch dann am Ende der Ansatz voll ausgeschöpft
würde.
Ratsfrau Maria Keller berichtet als Vorsitzende des Schulausschusses, dass dieser dem
Beschlussvorschlag einstimmig gefolgt sei. Man begrüße es außerordentlich, mit solch einer Summe
agieren zu können.
Ratsherr Brantin, CDU-Fraktion, berichtet ergänzend, dass der Schulausschuss beschlossen habe, die
Sanierung des Inda-Gymnasiums zurückzustellen und diese mit dem neuen Bundesprogramm
gemeinsam mit Laurensberg umzusetzen.
Ratsherr Biesing, Fraktion Die Linke, fragt, ob er richtig verstanden habe, dass hinsichtlich der Sanierung
des Altbaus Kornelimünster noch keine abschließende Entscheidung getroffen worden sei.
Beigeordnete Schwier erklärt, dass sich die Sanierung des Altbaus Kornelimünster auf einer Gesamtliste
aller Maßnahmen befinde, die in den nächsten Jahren in den Blick zu nehmen seien. Bei der
sogenannten Prioritätenliste für das Bundesprogramm „Gute Schule 2020“ handele es sich um eine
reduzierte Liste, auf der der Altbau nicht aufgeführt sei. .
Ratsherr Biesing, Fraktion Die Linke, merkt an, dass sicherlich jede Schule erfreut sei, wenn sie über
entsprechende Mittel verfüge. Anderen Schulen jedoch würde auferlegt, multifunktional zu agieren. Er
wolle zu bedenken geben, dass eine Million Euro für eine Sanierung, die a) fachlich nicht notwendig sei
und b) auch die Schule nicht brauche, auch anders Verwendung finden könne. Mit dieser Summe sei es
bspw. möglich, vier Sozialarbeiterstellen für fünf Jahre finanzieren, die sicherlich notwendiger seien,
wenngleich diese Stellen bekanntermaßen aus einer anderen Haushaltsposition zu bezahlen seien.
Ratsherr Teuku, Piraten-Fraktion, dankt der Verwaltung für die Verwaltungsvorlage, mit der sie
weitestgehend dem eigenen Antrag gefolgt sei. Dies sei äußerst begrüßenswert.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt einstimmig die vorgeschlagene Prioritätenliste und beauftragt die
Verwaltung die erläuterten Maßnahmen zu priorisieren.
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 25/50
zu 6
Entwurf des Jahresabschlusses 2015
Vorlage: FB 20/0094/WP17
Beschluss:
Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2015 zur Kenntnis und beschließt einstimmig, den
Entwurf des Jahresabschlusses 2015 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter zu leiten.
zu 7
Bebauungsplan Nr. 968 - Weißhausstraße / Höfchensweg - für den Planbereich im
Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Weißhausstraße, Eupener Straße, Höfchensweg und
der Bahnlinie Aachen - Hergenrath
hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
Vorlage: FB 61/0522/WP17-1
Ratsherr Ferrari, Fraktion Die Grünen, erklärt sich für befangen und nimmt weder an der Beratung noch
an der Abstimmung teil.
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 968 zur Kenntnis.
Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange einstimmig, die zu sämtlichen
Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht
berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Weiterhin beschließt er einstimmig den Bebauungsplan Nr. 968 - Weißhausstraße / Höfchensweg - für
den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Weißhausstraße, Eupener Straße, Höfchensweg
und der Bahnlinie Aachen – Hergenrath in der vorgelegten Fassung gem. §10 Abs.1 BauGB als Satzung
und die Begründung hierzu.
zu 8
Erlass einer Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Leistungen
der Feuerwehr der Stadt Aachen (Feuerwehrsatzung)
Vorlage: FB 37/0021/WP17
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten
für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Aachen (Feuerwehrsatzung).
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 26/50
zu 9
Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der
Brandverhütungsschau in der Stadt Aachen
Vorlage: FB 37/0022/WP17
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Durchführung
der
Brandverhütungsschau
in
der
Stadt
Aachen
(Gebührensatzung
Brandverhütungsschau).
Die Satzung mit den Anlagen 1 (Tarife) und 2 (Objekte) ist Bestandteil des Beschlusses und der
Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
zu 10
19. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke
und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Kanalanschlusssatzung) der
Stadt Aachen
Hier: notwendige Anpassung der Gebührenhöhe
Vorlage: B 03/0072/WP17
Beschluss:
Der
Rat
der
Stadt
beschließt
einstimmig
den
19.
Nachtrag
zur
Gebührensatzung
zur
Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2017 sind Bestandteil des Beschlusses und der
Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
zu 11
Neufassung der Entwässerungssatzung der Stadt Aachen
Vorlage: B 03/0073/WP17
Beschluss:
Der Rat beschließt einstimmig die beigefügte Entwässerungssatzung der Stadt Aachen.
zu 12
16. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen
Vorlage: B 03/0074/WP17
Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen einstimmig beschließt den 16. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von
Kläreinrichtungen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2017 sind Bestandteil des Beschlusses und der
Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 27/50
zu 13
29. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
Vorlage: E 18/0078/WP17
Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung der zuständigen Bezirksvertretungen und des
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb einstimmig, die vorgelegte 29. Nachtragssatzung zur Satzung
über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen.
zu 14
Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen
- Gebührenbedarfsberechnung 2017 Vorlage: E 18/0083/WP17
Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Finanzausschusses die Beibehaltung der
derzeitigen Gebührentarife einstimmig
-für Leistungen im Bereich der Friedhöfe der Stadt Aachen
-für Leistungen des Krematoriums der Stadt Aachen
für das Jahr 2017.
zu 15
Bericht der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über den
Jahresabschluss zum 31.12.2015 und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015 der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb der Stadt Aachen
Vorlage: E 18/0077/WP17
Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
einstimmig den Jahresabschluss 2015 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen
und den Jahresverlust aus der allgemeinen Rücklage des Betriebes zu decken:
Bilanzsumme
25.414.477,84 Euro
Jahresverlust
-631.211,00 Euro
Weiterhin stellt der Rat der Stadt Aachen auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
den Lagebericht fest und beschließt einstimmig die Entlastung des Betriebsausschusses (§ 96 GO NW
i.V.m. § 4 EigVO NW).
Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift
beigefügt.
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 28/50
zu 16
Jahresabschluss und Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2015
Vorlage: E 26/0064/WP17
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt:
Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement, den
Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement
der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2015 mit einer Bilanzsumme von 635.210.028,47 Euro und
einem Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von
-11.738.347,65 Euro festzustellen.
Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresverlust 2015 auf neue Rechnung vorzutragen.
Er beschließt weiterhin die Entlastung des Betriebsausschusses gemäß § 4 c) der EigVO NRW.
Jahresabschluss und Lagebericht 2015 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.
Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt des zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch
ausstehenden Bestätigungsvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
zu 17
Wirtschaftsplan 2017 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der
Stadt Aachen
Vorlage: E 26/0066/WP17
Ratsherr Teuku erklärt stellvertretend für die Piraten-Fraktion, dass diese dem Beschlussvorschlag
aufgrund der konstanten Aufzehrung der Rücklagen nicht zustimmen werde. Gleiches gelte für den
Wirtschaftsplan des Eurogress.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses des
Gebäudemanagements der Stadt Aachen bei vier Gegenstimmen mehrheitlich den Wirtschaftsplan 2017
unter folgendem Vorbehalt:
„Die im Vermögensplan dargestellten Maßnahmen sind identisch mit dem Entwurf des Haushalts 2017.
Die Ergebnisse der politischen Beratung zum Haushalt 2017 werden nach ihrem Abschluss in den
endgültigen Vermögensplan eingearbeitet.“
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 29/50
zu 18
Jahresabschluss zum 31. 12. 2015 und Lagebericht 2015 der Volkshochschule Aachen
Vorlage: E 42/0058/WP17
Ratsherr Bruynswyck erklärt als Vorsitzender des Betriebsausschusses Theater und VHS, dass dieser
dem Rat der Stadt einstimmig empfehle, dem Beschlussvorschlag zu folgen. Das Strukturpapier, das
über zwei Jahre diskutiert worden sei, zeige nun seine ersten positiven Auswirkungen.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule Aachen beschließt der Rat der
Stadt Aachen bei zwei Enthaltungen einstimmig, den geprüften Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr
2015 einschließlich des Lageberichtes 2015 gemäß § 4 EigVO NRW festzustellen und das Jahresergebnis
2015 aus Haushaltsmitteln der Stadt Aachen auszugleichen (§10 Abs. 6 EigVO).
Weiterhin beschließt der Rat die Entlastung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule für
das Wirtschaftsjahr 2015 gem. § 4 EigVO NRW.
zu 19
Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2017
Vorlage: E 49.5/0068/WP17
Siehe Tagesordnungspunkt 19.1.
zu
Ergänzungsvorlage zum Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das
19.1
Wirtschaftsjahr 2017
Vorlage: E 49.5/0068/WP17-1
Bürgermeisterin Dr. Schmeer berichtet als Vorsitzende des Betriebsausschusses Kultur, dass dieser in
seiner Sondersitzung leider nur mehrheitlich die Annahme des Wirtschaftsplans und der
Veränderungsvorlage empfohlen habe. Dass es keinen einstimmigen Beschluss gebe, bedinge einer
Erklärung. In der Sitzung des Betriebsausschusses Kultur vom 15.11.2016 sei ein Wirtschaftsplan
beraten worden, der der Kämmerei seit dem 20. September vorgelegen, leider bis zur Sitzung aber
keinen Bestätigungsvermerk erhalten habe. Man habe den Entwurf dann trotzdem beraten.
Am 07. Dezember 2016 habe es einen Termin zwischen dem Kulturbetrieb und der Kämmerei gegeben,
in dem die Differenzen beseitigt worden seien. Ergebnis sei eine Veränderungsvorlage gewesen, die
auch schon dem Finanzausschuss vorgelegen habe. Hierin enthalten seien sowohl die Tariferhöhungen
als auch die erst in der zweiten Jahreshälfte aufgetauchten Wartungskosten für die Route Charlemagne
und die Zusatzkosten des Depots. Hierzu sei zu sagen, dass die Wartungskosten erst jetzt haben
einfließen können, weil auch erst jetzt belastbare Jahreszahlen aus 2015 vorliegen. Insgesamt seien
diese Bedarfe anerkannt worden, womit eine gute Basis für den Kulturbetrieb geschaffen sei, weshalb sie
darum bitte, den Wirtschaftsplan auf den Weg zu bringen. Abschließend wolle sie ihre Hochachtung für
den Kulturbetrieb zum Ausdruck bringen, der in den letzten Jahren stets Sonderaufgaben neben dem
laufenden Betrieb mit Bravour gemeistert habe. Zu erinnern sei hier an das Karlsjahr oder die sich
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 30/50
anschließende Route Charlemagne. Es sei abzusehen, dass der Kulturbetrieb auch das Depot aufgrund
seiner reichen Erfahrung gut managen werde.
Ratsherr Pilgram, Fraktion Die Grünen, weist darauf hin, dass sich auf beiden Beratungsvorlagen der
Hinweis befinde „Beschlussvorschlag Rat gemäß Sitzung vom 15.11.2016“, was sehr verwirrend sei. Es
sei also zu klären, über welchen Beschlussvorschlag gemäß der Sitzung vom 15.11.2016 abzustimmen
sei.
Mit der Ergänzungsvorlage sei eine ganze Reihe von Zahlen vorgelegt worden. Er fragt, ob man
verwaltungsseitig nicht im Stande gewesen sei, vom 08.12.2016 an – dies sei das Bearbeitungsdatum
der Vorlage – das üblicherweise einem Wirtschaftsplan beizufügende Zahlenwerk einzuarbeiten.
Der Oberbürgermeister erklärt, dass man sich vorliegend auf die Sitzung des Betriebsausschusses Kultur
vom 15.11.2016 beziehe. Im Übrigen stehe heute natürlich der nachfolgende Beschlussentwurf zur
Abstimmung.
Beigeordnete Schwier ergänzt Bezug nehmend auf die Ausführungen in der Sondersitzung des
Betriebsausschusses, dass es der Zeit geschuldet gewesen sei, dass die Zahlen lediglich im Anhang
aufgelistet, aber noch nicht den einzelnen Positionen im Wirtschaftsplan beigefügt worden seien.
Ratsherr Pilgram, Fraktion Die Grünen, betont, dass seiner Meinung nach der Wirtschaftsplan nicht den
Anforderungen entspreche.
Was den Ablauf angehe, so habe der Betriebsausschuss Kultur den Wirtschaftsplan in seiner Sitzung
vom 15.11.2016 beschlossen, obgleich dieser bis zu diesem Zeitpunkt keinen Bestätigungsvermerk
seitens der Kämmerei erhalten hatte.
Dann jedoch sei die Sondersitzung für den heutigen Tag angesetzt worden, die eben auch stattgefunden
habe. Das Ergebnis sei eine unvollständige Vorlage. Dieser Umgang mit der Politik sei ebenso wenig
hinnehmbar wie die Annahme, man könne ganz schnell vor dem Jahreswechsel über eine
Wirtschaftsplanung abstimmen, die relativ große Konsequenzen habe. Ein wesentlicher Punkt in dieser
Wirtschaftsplanung sei das Depot, mit dem der Kulturbetrieb eine Baustelle übernommen habe, die auch
in absehbarer Zeit nicht funktionsfähig zu machen sei. Auch hier müsse man konstatieren, dass in der
Verwaltung sehr vieles falsch gelaufen sei. Dass bis zum heutigen Tag noch nicht einmal der
Investitionsbedarf beziffert werden könne, sei ebenfalls ein großes Problem. Unter diesen Umständen sei
es schwierig, eine Wirtschaftsplanung für ein Jahr 2017 zu beschließen.
Stadtdirektorin Grehling weist zu den Fragen der Korrektheit des Wirtschaftsplans bei den eindeutig
benannten Ergänzungspositionen, die zuordnungsfähig sind, darauf hin, dass es dem Rat der Stadt
sicherlich nicht zum ersten Mal begegne, dass zu einzelnen Punkten in dem bereits bekannten
Wirtschaftsplan Rahmenänderungen beschlossen werden. Nichts anderes sei hier passiert, so dass sie
an der Statthaftigkeit des Wirtschaftsplans, der das redaktionell sicherlich noch aufbereiten werde, keine
Bedenken habe, wenngleich natürlich Unstimmigkeiten oder Ablaufschwierigkeiten innerhalb der
Verwaltung nicht zu Lasten der Politik gehen dürfen. Durch die Ergänzungsvorlage seien nun alle
Klarstellungen erfolgt. Man habe noch einmal darauf hingewiesen, dass der jetzige Zuschuss, der sich in
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 31/50
etwa bei 17,6 Mio. Euro einpendle, deutlich hinter dem politischen Beschlussvotum zurückbleibe, ohne
jede Position gestrichen zu haben.
Das Depot ziehe aufgrund seiner Entwicklungsschwierigkeiten Mehrkosten nach sich, der Sachstand sei
jedoch in der Hauptausschusssitzung geschildert worden. Auch dass eine Fertigstellung entsprechend
der Ursprungsplanung nicht zu halten war, sei naheliegend gewesen, erinnere man sich an die
Diskussionen zu den Themen Gastronomie und Veranstaltungen im Hauptausschuss. Dass diese
Positionen auch ggf. in der Bewirtschaftung dazu führen werden, dass Zusatzanmeldungen geltend
gemacht werden, sei ebenfalls bekannt. Sie wolle sich abschließend für die Unstimmigkeiten und den
zeitlichen Verlauf entschuldigen, hoffe aber, dass mit den vorliegenden Tabellen Klarheit geschaffen
habe werden können.
Ratsherr Helg, Vorsitzender der FDP-Fraktion, dankt Stadtdirektorin Grehling für die Klarstellung
hinsichtlich des Ablaufs als auch der inhaltlichen Diskussionen im Finanz- und im Betriebsausschuss, in
dem die Vertreter aller Fraktionen fraktionsübergreifend die inhaltliche Arbeit des Kulturbetriebes und der
Mitarbeiter/innen und des Kulturbetriebes gewürdigt haben. Nichtsdestotrotz sei man der Ansicht, dass
beide Entwürfe des Wirtschaftsplanes, sowohl der vom 15.11. als auch der vom heutigen Tage, der eben
Grundlage der Diskussion im Betriebsausschuss gewesen sei, nicht schlüssig und zudem unvollständig
seien. Aus diesem Grunde werde die FDP-Fraktion nicht zustimmen.
Ratsfrau Epstein, Fraktion Die Linke, schließt sich den Ausführungen ihrer Vorredner an. Es sei nicht
nachvollziehbar, warum man nicht Mitte Januar mit aussagekräftigen Unterlagen ausgestattet werde, um
eine entsprechend seriöse Entscheidung zu treffen, anstatt heute im Eilverfahren ohne ausreichende
Information einen Beschluss zu fassen. So könne dem Wirtschaftsplan nicht zugestimmt werden.
Ratsherr Pütz, Vorsitzender der Piraten-Fraktion, bestätigt die Unverständlichkeit der Unterlagen. Auch
seien die einzelnen Positionen nicht zuzuordnen.
Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, konstatiert, dass man als Rat der Stadt durchaus erwarten
dürfe, dass die Verwaltung eine einheitliche Meinung zusammenbringe. Dies sei in diesem Jahr jedoch
durch schlechtere Rahmenbedingungen erschwert worden, angefangen mit dem Depot Talstraße. Hier
habe es einfach Nachbesserungsbedarf gegeben, der in der Vorlage dokumentiert, inhaltlich akzeptiert
und deshalb auch zuschusserhöhend abgesegnet worden sei. Genauso sei das Thema Route
Charlemagne sicherlich zu Recht nacharbeitungspflichtig gewesen und entsprechend korrigiert worden,
ebenso wie Personalthemen. Wenngleich man Verständnis dafür haben müsse, wenn der ein oder
andere die Unterlagen als nicht hinreichend erachte, sei man in der eigenen Fraktionssitzung zu dem
Schluss gelangt, dass die Unterlagen zustimmungsfähig seien, wenngleich sie besser hätten aufbereitet
sein können. Damit verbunden sei ganz klar die Botschaft, dass sich so etwas sicherlich auch nicht
wiederholen dürfe. Er wolle aber die Verwaltung insgesamt und auch den Kulturbetrieb insbesondere
darum bitten, einen Blick dafür zu gewinnen, dass in der Verwaltung alle in einem Boot sitzen und es
keinen Sonderbereich Eigenbetrieb gebe. Fünf von insgesamt sechs Eigenbetrieben haben in diesem
Jahr einen ordnungsgemäßen Wirtschaftsplan erstellt, der sechste solle sich bei den fünf anderen
abschauen, wie man es macht. Diese Kritik müsse angesichts der als dramatisch geschilderten
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 32/50
Haushaltslage auch zulässig sein. Denn es mache durchaus einen Unterschied, ob man mal eben einen
siebenstelligen Betrag an Zuschuss nachmelde oder nicht, weil es für einen Haushalt möglicherweise
letal sei. Ein nicht genehmigungsfähiger Haushalt treffe alle Stellen einer Verwaltung gleichermaßen. Von
daher sei beim nächsten Mal der Wirtschaftsplan so zeitig vorzulegen, dass über dessen Inhalte diskutiert
werden könne. nicht aber darüber, ob seine Form noch gerade akzeptabel oder eben nicht. Die CDUFraktion sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Form akzeptabel sei und werde dem
Beschlussvorschlag zustimmen.
Ratsherr Schultheis, SPD-Fraktion, verweist auf die Diskussion in der vorangegangen Sitzung des
Betriebsausschusses, in der, ebenso wie hier, alle Argumente ausgetauscht und alle Fragen beantwortet
worden seien. Schon die Begrifflichkeit „Plan“ indiziere, dass dieser nicht mit dem Ergebnis
übereinstimmen müsse. Ansonsten würden nach der Haushaltseinbringung keine
Veränderungsnachweisungen noch Eingang in den Haushalt finden können. Ein analoges Verfahren
gebe es eben auch hier bei dem Wirtschaftsplan. Seitens der Fachverwaltung sei die Anpassung der
Teilwirtschaftspläne bis zur Januarsitzung zugesagt worden. Die Argumente für notwendige
Veränderungen seien aus seiner Sicht durch die Ergänzungsvorlage abgebildet worden. In der Tat habe
der Kulturbetrieb mit der Route Charlemagne und dem Depot Talstraße neue Bereiche aufgenommen,
die mit gewissen Unwägbarkeiten und weiteren Investitionen verbunden seien. Er sehe keine
Verfahrensfehler im Vorgehen. Von daher solle man dem Kulturbetrieb durch eine Zustimmung zum
Wirtschaftsplan heute eine Grundlage für das Haushaltsjahr 2017 geben.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen stellt bei 22 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen mehrheitlichden
Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2017 auf der Grundlage der
Ergänzungsvorlage fest.
zu 20
Wirtschaftsplan 2017 Eurogress Aachen
Vorlage: E 88/0038/WP17
Ratsherr Jacoby erklärt als Vorsitzender des Betriebsausschusses Eurogress den Wirtschaftsplan
einstimmig angenommen habe.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt bei vier Gegenstimmen und drei Enthaltungen mehrheitlich den
Wirtschaftsplan 2017 für das Eurogress Aachen.
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 33/50
zu 21
Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen:
zu
Über-und außerplanmäßige Aufwendungen/
21.1
Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen im Hhj.2016
Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Maßnahme "Aufwertung des öffentlichen
Spielplatzes Neumarkt"
Vorlage: FB 45/0319/WP17
Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er
beschließt einstimmig, der Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 140.000 Euro durch
Verlagerung der Haushaltsmittel zur Durchführung der Aufwertung des Kinderspielbereichs „Am
Neumarkt“ zuzustimmen.
zu
Über- und außerplanmäßige
21.2
Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen, Haushaltsjahr 2016;
Produkt 100201 für die Einführung von E-Flottenmanagement bei der Stadt Aachen
Vorlage: B 03/0075/WP17
Beschluss:
Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Über - / außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für
die Einführung des E-Flottenmanagements für die Stadt Aachen.
zu 22
Wahl des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 14.05.2017
Vorlage: FB 01/0210/WP17
Der Oberbürgermeister führt aus, dass der Kreiswahlausschuss in der Regel einmal zur Feststellung der
Kandidaturen und ein weiteres Mal zur Feststellung des Wahlergebnisses tage. Beide Sitzungen seien
kurz gehalten und würden öffentlich durchgeführt, so dass jeder als Gast an der Sitzung teilnehmen
könne.
Er weist darauf hin, dass, sofern Einigkeit bestehe, der vorliegende Wahlvorschlag im einfachen
Verfahren einstimmig angenommen werden könne, alternativ bei Uneinigkeit aber auch die Möglichkeit
bestehe, eine Listenwahl durchzuführen. Die Vorkehrungen für diesen Fall seien bereits getroffen.
Ratsherr Teuku erklärt stellvertretend für die Piraten-Fraktion, dass man ihre Einbindung in den Prozess
begrüßt hätte.
Der Oberbürgermeister betont, dass jeder an der Sitzung teilnehmen könne und lässt alsdann über den
Beschlussvorschlag abstimmen.
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 34/50
Beschluss:
Der Rat der Stadt einstimmig wählt zu Mitgliedern des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl 2017:
Beisitzer/innen
Stellvertreter/innen
1. Ratsherr Demmer
1. Herr Auler
2. Ratsherr Mies
2. Ratsfrau Plum
3. Ratsfrau Höller-Radtke
3. Herr Haase
4. Ratsfrau Lucke
4. Ratsfrau Reuß
5. Ratsfrau Seufert
5. Ratsfrau Lang
6. Herr Bredohl
6. Herr Klopstein
zu 23
Neuregelung der Umsatzbesteuerung der juristischen Person des öffentlichen Rechts
gem. § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG)
Vorlage: FB 20/0090/WP17
Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt einstimmig die Ausübung des Optionsrechts und beauftragt die
Verwaltung, bis zum 31.12.2016 gegenüber dem zuständigen Finanzamt die nachstehende
Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 UStG abzugeben:
„Hiermit erkläre ich, dass die Stadt Aachen für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021
ausgeführten Leistungen der Stadt Aachen weiterhin den § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) in der
am 31.12.2015 geltenden Fassung anwenden wird.“
zu 24
Gründung des Vereins "Metropolregion Rheinland e.V."
hier: Mitgliedschaft der Stadt Aachen
Vorlage: FB 01/0168/WP17
Dieser Tagesordnungspunkt wird vertagt.
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 35/50
zu 25
Benennung von 2 stimmberechtigten Delegierten für die 39. ordentliche
Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 30. Mai bis 01. Juni 2017 in
Nürnberg
Vorlage: FB 01/0199/WP17
Der Oberbürgermeister teilt Bezug nehmend auf die Sitzung des Hauptausschusses mit, dass Ratsherr
Gilson und Ratsfrau Reuß als stimmberechtigte Mitglieder vorgeschlagen worden seien.
Als Gastdelegierte seien im Hauptausschuss Ratsherr Schmitz und Herr Bredohl benannt worden.
Ratsherr Helg, Vorsitzender der FDP-Fraktion, benennt weiter Ratsherrn Blum als Gastdelegierten.
Ratsfrau Griepentrog, Sprecherin der Fraktion Die Grünen, benennt Ratsfrau Lang und Ratsherrn Pilgram
als Gastdelegierte.
Der Oberbürgermeister lässt über den so geänderten Vorschlag abstimmen.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Hauptausschusses benennt der Rat der Stadt als stimmberechtigte Abgeordnete für
die 39. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages einstimmig
1. Ratfrau Reuß
2. Ratsherrn Gilson
Ferner benennt der Rat der Stadt als Gastdelegierte:
1. Ratsherr Schmitz
2. Herr Bredohl
3. Ratsherrn Blum
4. Ratsfrau Lang
5. Ratsherrn Pilgram
zu 26
Fortführung des Grenzinfopunktes Aachen/Eurode
Vorlage: Dez. I/0002/WP17
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, dass sich die Stadt Aachen weiterhin am Betrieb des
Grenzinfopunktes beteiligt. Die Beteiligung erfolgt wie bisher durch Zurverfügungstellung von Räumen
und Infrastruktur. Darüber hinausgehende Zahlungen bleiben ausgeschlossen.
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 36/50
zu 27
Anfragen:
zu
Ratsanfragen
27.1
Vorlage: FB 01/0211/WP17
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt die nach der Geschäftsordnung fristgerecht eingereichten Ratsanfragen zur
Kenntnis.
zu
Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen
27.2
Vorlage: FB 01/0212/WP17
Beschluss:
zu 28
Umbesetzung in Ausschüssen und anderen Gremien
zu
Umbesetzungsantrag der Ratsgruppe "Allianz für Aachen"
28.1
Vorlage: FB 01/0217/WP17
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die von der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ mit Schreiben vom
13.12.2016 beantragte Umbesetzung.
zu
Umbesetzungsantrag der Fraktion Die Linke
28.2
Vorlage: FB 01/0237/WP17
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die von der Fraktion Die Linke mit Schreiben vom 15.12.2016
beantragte Umbesetzung.
zu
Umbesetzungsantrag der Piraten-Fraktion
28.3
Vorlage: FB 01/0238/WP17
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die von der Piraten-Fraktion mit Schreiben vom 19.12.2016
beantragte Umbesetzung.
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 37/50
zu 29
Mitteilungen der Verwaltung
Der Oberbürgermeister verweist auf die Mitteilungsvorlage zur Revitalisierung des Neuen Kurhauses.
Ratsherr Deumens, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, dankt der Verwaltung für die Beantwortung der
Ratsanfrage zum Neuen Kurhaus, die ihrerseits aber neue Fragen aufgeworfen habe.
Interessant sei insbesondere, dass das Gebäudemanagement feststelle, dass es sich bei der
Umgestaltung des Neuen Kurhauses um eine so komplexe Maßnahme handele, wie sie nicht alle Tage
zu bewerkstelligen sei, was dazu führe, dass die Revitalisierung erst Ende 2020 abgeschlossen werden
könne. Auch überraschend sei, dass es doch Schwierigkeiten gebe, mit EXPLORADO in
Vertragsverhandlungen einzusteigen, was ein großes Risiko für die Stadt bedeute. Neben der Frage, ob
man überhaupt einen Vertragsabschluss erzielen könne, sei auch zu klären, wer das Risiko hinsichtlich
der nutzungsbedingten Einbauten trage, gesetzt dem Fall, EXPLORADO ziehe dann doch nicht ein oder
ob EXPLORADO dann das Geld, was die Stadt im Hinblick auf den Einzug bereits investiert habe,
erstatte. Die Fraktion die Inke beantrage daher, den Beschlussvorschlag von einer Kenntnisnahme wie
folgt zu erweitern: „Zukünftig wird im Rat regelmäßig über den aktuellen Sachstand berichtet, spätestens
jedoch mit Beginn der nutzungsbedingten Einbauten.“ Für die Fraktion die Linke sei die Absicherung der
Stadt in diesen Frage von höchster Bedeutung.
Der Oberbürgermeister stellt klar, dass unter dem Tagesordnungspunkt „Mitteilungen der Verwaltung“ nie
Beschlüsse vorgesehen seien, weil hier lediglich Informationen eingebracht würden. Von daher sei auch
das Deckblatt überflüssig.
Ratsherr Servos erklärt als Vorsitzender stellvertretend für die SPD-Fraktion deren Verwunderung über
die Einbringung einer Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt. Zunächst habe man dies als positiv
interpretiert, dann aber feststellen müssen, dass augenscheinlich Klärungsbedarf zu einigen Fragen
bestehe. Er bitte deshalb um eine zeitnahe Beratung in den Fachausschüssen und eine detailliertere
Darstellung des Sachverhaltes, damit man hier ggf. noch Nachsteuermöglichkeiten erhalte.
Der Oberbürgermeister sieht eine solche Beratung im Hauptausschuss, weil man sich hier in
Querschnittsaufgaben befinde. Sicherlich sei hinsichtlich des Gebäudes der Betriebsausschuss das
richtige Gremium.
Ratsherr Pilgram, Fraktion Die Grünen fragt, ob der Zeitablauf bereits im Haushalt bzw. in den
Veränderungsnachweisungen abgebildet sei oder ob es hierzu Veränderungsnachweisungen geben
werde.
Stadtdirektorin Grehling erklärt, dass für das Projekt noch übertragene Mittel zur Verfügung stünden.
Entsprechend könnten Vorplanungen und Planungen noch aus dem stehenden Ansatz bewältigt werden.
Im Übrigen habe man auch schon in der mittelfristigen Planung der Haushaltsplanungen die wesentlichen
Bauzeiten auf die Jahre und auf den Mittelabfluss verlegt.
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 38/50
zu 30
Ratsanträge
Vorlage: FB 01/0213/WP17
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt die fristgerecht eingereichten Ratsanträge zur Kenntnis und verweist sie an die
Verwaltung zur weiteren Bearbeitung.
zu 31
Trinationale Ratskonferenz der MAHHL-Städte - Atomkraft in der Euregio Maas Rhein
hier: Tagesordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion vom 06.12.2016
Vorlage: FB 01/0216/WP17
Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass es sich um einen Tagesordnungsantrag der Fraktion Die
Grünen handelt.
Ratsfrau Göddenhenrich-Schirk, Fraktion Die Grünen, bittet um Unterstützung für den Antrag. Die Sorge
der Aachener Bürgerschaft vor den Folgen eines Unfalls sei sehr groß. Diese Sorge müsse man auf Seite
der Politik ernst nehmen und entsprechend agieren. Die Fraktion Die Grünen halte die Konferenz der
Städte Maastricht, Aachen, Heerlen, Hasselt und Lüttich, die sogenannten MAHHL-Städte, für ein sehr
gutes und geeignetes Gremium zum gemeinsamen Austausch über diese Problematik. Es wäre sehr
begrüßenswert, würde es gelingen, auf diese Weise vor allem auch mit den belgischen Kolleginnen und
Kollegen zu sprechen, weil insbesondere die belgische Bevölkerung die Sorgen und Ängste nicht in dem
Maße teile und mit Unverständnis reagiere. Es sei klar, dass es sich hierbei um nationales Recht
handele, aber man halte den in vielen Jahren gut gehaltenen Kontakt zu den Nachbarn für geeignet, sich
auszutauschen.
Die SPD-Fraktion werde den Antrag gerne unterstützen, so ihr Vorsitzender Ratsherr Servos. Man selbst
führe sowohl als SPD-Partei als auch als –Fraktion seit mehreren Monaten immer wieder intensiv mit den
jeweiligen Schwesterorganisationen in den Niederlanden und in Belgien intensive Diskussionen über das
Thema, weil man der Ansicht sei, dass es besser sei, miteinander zu reden als übereinander. Man sei
sowohl bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft als auch in Brüssel zu Besuch gewesen und habe dort
mit den zuständigen Ausschussvorsitzenden und den Ministern über das Thema beraten und sich schon
sehr früh in der Diskussion über Tihange die Sorgen und Nöte der belgischen Nachbarn angehört.
Schließlich helfe es wenig, mit Nachdruck den Ausstieg aus der Atomenergie zu fordern, wenn man nicht
gleichzeitig einen gesichtswahrenden Weg ermögliche, aus der Atomkraft auszusteigen. Man begrüße
den Antrag sehr und unterstütze ihn gerne in dem Sinne, dass eine bestehende Institution genutzt werde,
um miteinander ohne erhobenen Zeigefinger zu sprechen.
Ratsfrau Lux, AfD, sieht keine Einflussmöglichkeiten durch den Austausch auf dieser Ebene, weil es sich
bei hierbei nicht um ein offizielles Gremium handele. Zudem gehöre Energiepolitik zur Bundespolitik, die
jedes Land auch für sich souverän entscheiden können solle. Sie halte es für zielführender, Druck auf die
Abgeordneten im Bundestag dahingehend auszuüben, dass endlich die deutschen Uranlieferungen nach
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 39/50
Tihange und Doule eingestellt werden. Solange es diese Lieferungen gebe, sei jede andere Maßnahme
Augenwischerei. Daher bitte sie, auch den Punkt mit aufzunehmen, dass man direkt über die eigenen
Parteihierarchien nach oben Einfluss ausüben solle, bevor man den belehrenden Zeigefinger ins Ausland
erhebe. Nichtsdestotrotz schade ein Gedankenaustausch nicht, weshalb sie dem Antrag zustimmen
werde.
Auch die FDP-Fraktion werde dem Antrag zustimmen, so Ratsherr Blum stellvertretend. Man habe
deutlich sehen können, zu welchem Erfolg das kürzlich geschlossene Abkommen zwischen Belgien und
Deutschland geführt habe. Der Druck müsse demnach von der Bevölkerung ausgehen. Hier sehe er
durchaus den richtigen Ansatzpunkt bei der Konferenz der MAHHL-Städte. Auch er halte den erhobenen
Zeigefinger für fehl am Platz, zumal diese Haltung nur auf Ablehnung stoßen würde. Die Konferenz
hingegen sei die geeignete Ebene, um evtl. auch die Kollegen aus Belgien und aus den Niederlanden mit
ins Boot zu holen. In einem vernünftigen Austausch auf Augenhöhe ließe sich sicherlich einiges
erreichen.
Auch Ratsherr Teuku, Piraten-Fraktion, hält die Konferenz als äußerst geeignet für den Austausch mit
den Kolleginnen und Kollegen des benachbarten Auslandes. Er fragt, ob für das nächste Treffen bereits
ein Termin feststehe.
Ratsherr Schultheis, SPD-Fraktion, erklärt ergänzend, dass man schlussendlich auch Lösungen dafür
finden müsse, wie man mit den Befürchtungen hinsichtlich der Versorgungssicherheit umzugehen
gedenke und hier entsprechende Angebote machen können. Deshalb hielte er es für sehr angemessen
und richtig, diese Konferenz gut vorbereiten. Sicherlich sei der Dialog immer gut, aber konkrete
Vorschläge unterbreiten zu können, sei nicht schadhaft. Insbesondere auf landespolitischer Ebene gebe
es gute Ergebnisse aus Studien, die sich mit einem Wechsel beschäftigten. Diese Vorschläge sollten in
die Beratungen einbezogen werden. Das sei der Schlüssel dazu, die belgische Bevölkerung, gerade im
Osten Belgiens für die eigene Position zu gewinnen. Es gelte also, kooperative Lösungen zu finden, die
energiewirtschaftlich und energiepolitisch zusammenpassen.
Ratsherr Palm erklärt für die Allianz für Aachen, dass auch sie diese länderübergreifende Initiative
ausdrücklich begrüße und gerne an diesen Gesprächen teilnehmen wolle.
Der Oberbürgermeister legt dar, dass alle Ratsmitglieder aller fünf Städte an diesen Treffen teilnehmen.
Das nächste Treffen sei noch nicht terminiert, im Januar werde jedoch die nächste Runde der
Bürgermeister der fünf Städte in Aachen stattfinden. Dies wäre eine gute Gelegenheit, das Vorhaben
einzubringen. Entsprechend wolle er nun über den Wunsch und Auftrag abstimmen lassen, im Januar der
Runde der Bürgermeister der fünf Städte eine gemeinsame MAHHL-Ratskonferenz mit dem Thema
Tihange vorzuschlagen. Den Termin hierfür werde man unverzüglich nach dessen Findung mitteilen.
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 40/50
Beschluss:
Der Rat der Stadt schlägt einstimmig die zeitnahe Einberufung einer MAHHL-Konferenz zum Thema
„Sicherheit der Atomkraftwerke in der Der-Länder-Region“ vor.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Wunsch des Rates entsprechend eine solche Konferenz mit
der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern der Nachbarkommunen zu vereinbaren.
zu 32
Ingenieurleistungen - bedarfsgerecht und kosteneffizient
Ratsantrag Nr. 166/17 der Fraktionen SPD und CDU vom 29.04.2016
Vorlage: E 26/0069/WP17
Dieser Tagesordnungspunkt wird vertagt.
zu 33
Ratsantrag Nr. 219/17 vom 11.11.2016 zur Ratssitzung 23.11.2016;
Allianz für Aachen - demokratische Mitwirkungsmöglichkeiten u.a.
Vorlage: FB 30/0017/WP17
Ratsherr Mohr, Allianz für Aachen, dankt der Verwaltung für die sehr schnelle Bearbeitung des Antrags.
Die Argumentation der Verwaltung, dass man, würde man den fraktionslosen Ratsmitgliedern das Recht
eines zweiten beratenden Platzes zugestehen, auch alle anderen Ratsmitgliedern gleich behandeln
müsse, sehe man im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch gegeben, allerdings nicht als
Hindernis. Von daher bitte er, über eine geänderte Fassung abstimmen zu lassen, nach der dieser
Ausschusssitz dann entsprechend in der Form allen zur Verfügung gestellt werde. Die Argumentation
der Funktionsunfähigkeit der Ausschüsse habe ihn überrascht und würde von ihm nicht geteilt. Gerade
angesichts der hier herrschenden Fraktionsdisziplin sei kein Wildwuchs zu befürchten. Er bitte um
Unterstützung seines Antrages.
Der Oberbürgermeister stellt den Antrag von Ratsherrn Mohr als weitergehend zur Abstimmung, der mit
drei Dafür-Stimmen mehrheitlich abgelehnt wird. Alsdann lässt er über den Beschlussvorschlag der
Verwaltung abstimmen.
Beschluss:
Der Rat belässt es bei der gesetzlichen Regelung des § 58 Abs. 1 S. 11 GO NRW und lehnt den Antrag
der Ratsgruppe Allianz für Aachen, fraktionslosen Ratsmitgliedern einen zweiten Ausschusssitz mit
beratender Stimme einzuräumen, bei drei Gegenstimmen mehrheitlich ab.
Rat/27/WP.17
Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 41/50