Daten
Kommune
Aachen
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245427.pdf
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501 kB
Erstellt
19.01.17, 12:00
Aktualisiert
15.02.17, 10:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 01/0239/WP17
öffentlich
19.01.2017
Gründung des Vereins "Metropolregion Rheinland e.V."
hier: Mitgliedschaft der Stadt Aachen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
25.01.2017
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt, dass die Stadt Aachen auf der Grundlage des vorliegenden
Satzungsentwurfes vom 12.01.2017 den Verein „Metropolregion Rheinland e.V.“ in
der
Gründungsversammlung am 20.02.2017 als Gründungsmitglied mitgründet.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 01/0239/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.01.2017
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2016
2017 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
66.000
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
-
66.000
g
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Gemäß § 3 Abs. 6 des Satzungsentwurfes sind die Mitglieder des Vereines zur Entrichtung der von
der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegten Mitgliedsbeiträge verpflichtet.
Zur Gründung des Vereins wurde eine Kostenkalkulation aufgestellt. Diese sieht einen Kostenrahmen
in Höhe von jährlich ca. 1.000.000 € vor.
Die Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung zu beschließen ist, sieht im Entwurf vor,
dass ein Drittel des Betrages durch die Kammern übernommen und die übrigen zwei Drittel auf die
Kreise und kreisfreien Städte aufgeteilt werden.
Als Vereinsmitglied entstehen der Stadt Aachen derzeit daher jährliche Kosten in Höhe von 22.000 €.
Vorlage FB 01/0239/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.01.2017
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Auf die Vorlage FB 01/0168/WP17 (zuletzt im Hauptausschuss am 07.12.2016 geändert beschlossen)
wird Bezug genommen.
Durch die Verabschiedung des überarbeiteten Landesentwicklungsplans durch den nordrheinwestfälischen Landtag am 14.12.2016 wird die Bedeutung der nordrhein-westfälischen
Metropolregionen hervorgehoben. Dies haben die kommunalen Gebietskörperschaften und
Wirtschaftskammern im Rheinland zum Anlass genommen, durch geeignete Maßnahmen die
Zusammenarbeit auf politischer, wirtschaftlicher und der Ebene der Verwaltungen zu intensivieren, hin
zu einer Metropolregion von europäischer Bedeutung. Damit einhergehend soll der Wirtschafts- und
Wohnstandort attraktiver und die Wahrnehmung nach innen und außen gestärkt werden.
Die Akteure im Rheinland haben daher vereinbart, durch den Verein „Metropolregion Rheinland e.V.“
das Rheinland in seinen verschiedenen Ausprägungen (insbesondere als Arbeits-, Wohn-,
Wirtschafts-, Wissens-, Verkehrs-, Planungs-, Tourismus, Kultur- und Sportregion) als
zusammenhängenden und gemeinsamen Lebensraum nach innen und außen (national wie
internationale) effektiver zu positionieren und zu stärken.
Zu diesem Zweck wurde von der Vollversammlung der möglichen Gründungsmitglieder am
12.01.2017 der vorliegende Satzungsentwurf (siehe Anlage 1) einstimmig verabschiedet. Zur
Erläuterung des Vereinsaufbaus wurde eine Übersichtgrafik erstellt (siehe Anlage 2). Ebenso wurde
ein Arbeitsprogramm mit den konkreten inhaltlichen Zielen entwickelt (siehe Anlage 3).
Der für den 20.02.2017 vorgesehenen Gründungsversammlung gingen intensive Beratungen und
Diskussionen in den Arbeitsgruppen, der Steuerungsgruppe und drei Vollversammlungen sowie in den
politischen Gremien und Hauptversammlungen der Kreise, Kommunen und Kammern voraus.
Die Steuerungsgruppe, die die Gründung des Vereins vorbereitet, hat im Juli 2016 den möglichen
Gründungsmitgliedern einen Satzungsentwurf mit der Bitte übermittelt, diesen in den jeweiligen
Gremien vor Ort zu beraten und bei Bedarf Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zu formulieren.
Über die eingegangenen Änderungs- und Ergänzungsvorschläge haben die Mitglieder der
Steuerungsgruppe beraten und den Satzungsentwurf nochmals überarbeitet und im Rahmen der
dritten Vollversammlung am 12. 01.2017 den möglichen Gründungsmitgliedern vorgelegt.
Wesentliche Punkte, wie der Wunsch der Kommunalpolitik vor Ort nach mehr Beteiligung und
besserer Information, wurden bei der Überarbeitung aufgegriffen. Zu diesem Zweck sollen die
Mitglieder in die Mitgliederversammlungen sechs Vertreterinnen und Vertreter entsenden können,
wovon ein Vertreter/eine Vertreterin der/die jeweilige Hauptverwaltungsbeamte/in ist. Weiterhin sollen
dem Vereinsvorstand nunmehr acht politische Vertreterinnen und Vertreter aus den Räten und
Kreistagen bzw. der Städteregion angehören. Jeweils vier aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf und
vier aus dem Regierungsbezirk Köln. Die Handlungsfähigkeit soll durch einen geschäftsführenden
Vorstand sichergestellt werden.
Ebenfalls soll die Partizipation des Landschaftsverbands Rheinland an der Arbeit des Vereins gestärkt
werden. Dem Lenkungskreis, der durch den Vereinsvorstand eingesetzt wird, werden daher vier
Mitglieder der Landschaftsversammlung Rheinland angehören.
Die möglichen Gründungsmitglieder der „Metropolregion Rheinland“ haben sich mehrheitlich dafür
ausgesprochen, dass der Kreis Wesel und die Stadt Duisburg ebenfalls zu den Gründungsmitgliedern
zählen sollen und nicht lediglich einen Gaststatus erhalten werden. Dem vorausgegangen war eine
Vorlage FB 01/0239/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.01.2017
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breite Debatte, in der von allen Diskussionsteilnehmern nochmals unterstrichen wurde, dass der Kreis
Wesel und die Stadt Duisburg selbstverständlich einen wesentlichen und wichtigen Teil des
Rheinlands darstellen. Deren gleichzeitige Mitgliedschaft im RVR werde nach Mehrheitsvotum der
erfolgreichen Zusammenarbeit in der „Metropolregion Rheinland“ nicht im Wege stehen.
Finanzwirksamkeit:
Gemäß § 3 Abs. 6 des Satzungsentwurfes sind die Mitglieder des Vereines zur Entrichtung der von
der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegten Mitgliedsbeiträge verpflichtet.
Zur Gründung des Vereins wurde eine Kostenkalkulation aufgestellt. Diese sieht einen Kostenrahmen
in Höhe von jährlich ca. 1.000.000 € vor.
Die Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung zu beschließen ist, sieht im Entwurf vor,
dass ein Drittel des Betrages durch die Kammern übernommen und die übrigen zwei Drittel auf die
Kreise und kreisfreien Städte aufgeteilt werden.
Als Vereinsmitglied entstehen der Stadt Aachen derzeit daher jährliche Kosten in Höhe von 22.000 €.
Anlage/n:
1.
Entwurf der Satzung (12.01.2017)
2.
Grafik zum Aufbau des Vereins (12.01.2017)
3.
Arbeitsprogramm
Vorlage FB 01/0239/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.01.2017
Seite: 4/4
Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 12.01.2017)
Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“
Präambel
In dem Bewusstsein, dass sich viele Herausforderungen nur gemeinsam bewältigen
lassen und das Rheinland als Region stärker ist, als die einzelnen Gebietskörperschaften oder Teilräume alleine, haben die Kommunen und Kreise, die Handwerkssowie Industrie- und Handelskammern, die Städteregion Aachen und der Landschaftsverband Rheinland beschlossen, ihre regionale Zusammenarbeit zu verstärken und sich zur Metropolregion Rheinland e.V. zusammenzuschließen.
Getragen wird diese Kooperation von der festen Übereinkunft, dass es der Gleichrangigkeit vom nördlichen und südlichen Rheinland sowie der Augenhöhe zwischen
Städten und Kreisen, ländlichen und urbanen Bereichen bedarf.
Alle Beteiligten sehen in der Gründung des Vereins einen wichtigen Schritt, um das
Rheinland als Metropolregion von europäischer Bedeutung im nationalen, europäischen und globalen Wettbewerb noch erfolgreicher zu machen, das Rheinland als
Wohn- und Wirtschaftsstandort noch attraktiver zu gestalten und die Wahrnehmung
als Region nach innen und außen zu stärken.
Thematische und funktionale Überschneidungen zu bestehenden Formaten sollen
überprüft und Doppelstrukturen vermieden werden. Im Sinne einer konstruktiven Arbeitsteilung sollen bereits gut funktionierende strukturpolitische Formate und Instrumente im Rheinland in eine sinnvolle Beziehung zur Metropolregion Rheinland e.V.
gesetzt werden.
Die Idee der Metropolregion Rheinland ist die Bündelung der Kräfte und Energien
aller Beteiligten zur effektiven Realisierung gemeinsam zu definierender Ziele. Es gilt
jetzt zunächst als Verein zu starten. Die Form der Zusammenarbeit muss sich verändernden Bedingungen flexibel anpassen. In spätestens drei Jahren wird evaluiert
werden, ob die gewählten Strukturen sich bewährt haben oder Änderungen der Satzung notwendig sind. Jetzt soll zügig durch konkrete Projekte und Maßnahmen ein
Mehrwert für die Region, aber insbesondere für die hier lebenden und arbeitenden
Menschen geschaffen werden.
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Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 12.01.2017)
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins
1. Der Verein trägt den Namen „Metropolregion Rheinland e.V.“.
2. Sitz des Vereins und der Geschäftsstelle ist Köln. Er soll in das Vereinsregister
eingetragen werden.
3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck
1. Ziel des Vereins ist es, durch geeignete Maßnahmen die Zusammenarbeit der
kommunalen Gebietskörperschaften und Wirtschaftskammern im Rheinland auf
politischer, wirtschaftlicher und der Ebene der Verwaltung zu intensivieren, hin zu
einer Metropolregion von europäischer Bedeutung. Damit einhergehend soll der
Wirtschaft- und Wohnortstandort attraktiver und die Wahrnehmung nach innen
und außen gestärkt werden.
2. Zweck des Vereins ist die Positionierung der Metropolregion Rheinland in ihren
verschiedenen Ausprägungen (Arbeits-, Wohn-, Wirtschafts-, Wissens-, Verkehrs, Planungs-, Tourismus, Kultur- und Sportregion) als zusammenhängender und
gemeinsamer Lebensraum nach innen und außen (national wie international).
3. Der Zusammenschluss und die Positionierung als zusammengehörige Region hat
insbesondere das Ziel der
a. Verbesserung der Wettbewerbs- und Handlungsfähigkeit der Vereinsmitglieder auf regionaler, landes- und bundesweiter und ggf. europäischer Ebene,
b. besseren und sich steigernden Akquise von Fördergeldern von Land, Bund
und EU,
c. konzentrierteren Bündelung von Interessen gegenüber Land, Bund und EU,
insbesondere bei überregionalen Planungen (z.B. Bundesverkehrswegeplan,
Landesverkehrswegeplan NRW, Landesentwicklungsplan NRW),
d. besseren Vermarktung des Rheinlandes und seiner allgemein verbesserten
Wahrnehmung nach außen im Sinne eines professionellen Standortmarketings zur Ansiedlung von Unternehmen und Gewinnung von Fachkräften,
e. Identitätsstiftung nach innen.
Die Mitglieder können dem Verein Aufgaben übertragen. Der Verein führt die operative Umsetzung dieser Aufgaben durch.
4. Der Verein soll die polyzentrische Struktur der Region und die Vielzahl der bestehenden Teilkooperationen fördern und weiterentwickeln.
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Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 12.01.2017)
§ 3 Mitgliedschaft und Beiträge
1. Mitglieder der Metropolregion Rheinland können die folgenden Gebietskörperschaften und öffentlich-rechtlichen Körperschaften aus den Regierungsbezirken
Düsseldorf und Köln werden:
a. die kreisfreien Städte,
b. die Kreise
c. die Städteregion Aachen,
d. der Landschaftsverband Rheinland,
e. die Handwerkskammern,
f. die Industrie- und Handelskammern.
2. Gründungsmitglieder des Vereins sind:
a. die kreisfreien Städte
Aachen, Bonn, Düsseldorf, Duisburg, Köln, Krefeld, Leverkusen, Mönchengladbach, Remscheid, Solingen, Wuppertal,
b. die Kreise
Düren, Euskirchen, Heinsberg, Kleve, Mettmann, Viersen, Oberbergischer
Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Rheinisch-Bergischer Kreis,
Rhein-Sieg-Kreis, Wesel
c. die Städteregion Aachen,
d. der Landschaftsverband Rheinland,
e. die Handwerkskammern
Aachen, Düsseldorf, zu Köln,
f. die Industrie- und Handelskammern
Aachen, Bonn/Rhein-Sieg, Düsseldorf, Duisburg-Wesel-Kleve, Köln, Mittlerer
Niederrhein, Wuppertal-Solingen-Remscheid.
3. Weitere Mitglieder aus den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln können auf
Beschluss der Mitgliederversammlung aufgenommen werden. Der Mitgliedsantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten.
4. Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung Institutionen, Vereinen und Verbänden Gaststatus zuerkennen.
5. Mit der Gründung des Vereins wird folgenden Institutionen ein Gaststatus eingeräumt:
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Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 12.01.2017)
a. den Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln
b. den Regionalräten Düsseldorf und Köln,
c. dem Regionalmanagement „Region Köln / Bonn e.V.“, der „Standort Niederrhein GmbH“, dem „Regionalmanagement Landeshauptstadt Düsseldorf/Kreis
Mettmann“ der „Bergischen Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft
(Bergische Gesellschaft)“ und dem „Zweckverband Region Aachen“.
6. Die Mitglieder des Vereins gemäß Absatz 1 bis 3 sind zur Entrichtung der von
der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegten Mitgliedsbeiträge verpflichtet. Der Mitgliedsbeitrag ist am 31. Januar eines jeden Jahres fällig.
§ 4 Ende der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet durch
a. den Verlust der Rechtspersönlichkeit oder Auflösung eines Mitglieds,
b. den Austritt oder
c. den Ausschluss.
2. Der Austritt kann bis zum Ende des dritten Quartals zum Ablauf des laufenden
Jahres schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
3. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es
a. seine Pflichten gegenüber dem Verein, insbesondere zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge, nachhaltig verletzt oder
b. das Ansehen des Vereins schädigt bzw. gegen die Vereinsinteressen gröblich
verstößt.
4. Der Ausschluss erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Der Beschluss über den
Ausschluss eines Mitgliedes ist mit Gründen zu versehen und dem Mitglied durch
eingeschriebenen Brief bekannt zu machen
§ 5 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
a. die Mitgliederversammlung
b. der Vorstand
c. der Lenkungskreis und
d. das Kuratorium.
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Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 12.01.2017)
§ 6 Zusammensetzung der Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung besteht aus den Vertreterinnen und Vertretern der
Mitglieder des Vereins gemäß § 3 Absatz 1 bis 3. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
2. Die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Städteregion Aachen entsenden jeweils sechs Vertreterinnen / Vertreter in die Mitgliederversammlung. Davon ist eine Vertreterin / ein Vertreter der jeweilige Hauptverwaltungsbeamte/die jeweilige
Hauptverwaltungsbeamtin der kommunalen Gebietskörperschaft oder ein von der
Gebietskörperschaft benannte(r) Vertreterin / Vertreter. Die weiteren Vertreter/Vertreterinnen der kommunalen Gebietskörperschaft sind in der jeweiligen
Gebietskörperschaft Mitglied des Rates, des Kreistages oder des Städteregionstages.
3. Der LVR entsendet sechs Vertreterinnen / Vertreter in die Mitgliederversammlung.
Davon ist eine Vertreterin / ein Vertreter der Direktor/die Direktorin des LVR. Die
weiteren Vertreter / Vertreterinnen des LVR sind Mitglieder der Landschaftsversammlung.
4. Die Kammern können pro Kammer bis zu sechs Vertreter/Vertreterinnen in die
Mitgliederversammlung entsenden.
5. Die Vertreterinnen / Vertreter der stimmberechtigten Mitglieder haben die Stimme
des Mitglieds jeweils einheitlich abzugeben.
6. Gäste der Mitgliederversammlung ohne Stimmrecht sind die Gastmitglieder gemäß § 3 Absätze 4 und 5. Sie werden jeweils durch bis zu zwei Vertreterinnen /
Vertreter in der Mitgliederversammlung repräsentiert.
§ 7 Aufgaben der Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung beschließt über alle grundsätzlichen Angelegenheiten
des Vereins.
2. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die
a. Änderung der Satzung,
b. Wahl des Vorstandes und der/des Vorstandsvorsitzenden und der Stellvertreter/innen,
c. Einsetzen der Arbeitskreise,
d. Berufung eines Kuratoriums,
e. Einberufung der jährlichen Konferenz der Metropolregion Rheinland,
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Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 12.01.2017)
f. Verabschiedung des vom Vorstand aufgestellten Jahreswirtschaftsplanes und
der vom Vorstand beschlossenen Jahresarbeitsplanung,
g. Verabschiedung des vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlusses und die
Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung,
h. Entgegennahme des Berichts über das abgelaufene Geschäftsjahr,
i.
Entlastung des Vorstandes,
j.
Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
k. Bestellung der Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüfer und Entgegennahme
ihres Berichts,
l.
Entscheidung über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern gemäß
§ 3 Absatz 1 bis 5,
m. Auflösung des Vereins und Verwendung des Vereinsvermögens,
n. Übertragung von Aufgaben durch Mitglieder.
3. Die ständigen Gäste gemäß § 3 Absatz 4 und 5 sind einzuladen und haben Rederecht.
§ 8 Einberufung, Beschlussfassung und Verfahren der Mitgliederversammlung
1. Ordentliche Mitgliederversammlungen finden bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich alternierend im Regierungsbezirk Düsseldorf bzw. im Regierungsbezirk Köln statt. Die Einladung erfolgt schriftlich und per E-Mail durch die Vorstandsvorsitzende/den Vorstandsvorsitzenden mit Bekanntgabe der Tagesordnung und des Sitzungsortes mindestens zwei Monate vor dem Versammlungstermin. Die Tagesordnung kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung ergänzt werden. Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens 2 Wochen vor der
Mitgliederversammlung der/dem Vorsitzenden vorliegen. Die Tagesordnung wird
zu Beginn von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind binnen vier Wochen einzuberufen, wenn sie von mindestens einem Viertel der Mitglieder unter Angabe der
Gründe schriftlich bei der Vorstandsvorsitzenden/dem Vorstandsvorsitzenden beantragt worden sind.
3. Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt die Vorstandsvorsitzende/der
Vorstandsvorsitzende. Im Falle ihrer/seiner Verhinderung übernimmt einer der
stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden das Mandat.
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Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 12.01.2017)
4. Die Mandate in der Mitgliederversammlung werden ehrenamtlich wahrgenommen.
5. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit zwei Drittel Mehrheit der anwesenden
Mitglieder gefasst. Eine Stimmübertragung ist nicht möglich.
6. Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn Gegenstand der Abstimmung eine
Maßnahme ist, die das Mitglied in gleicher oder ähnlicher Weise auch als Mitglied
eines anderen Vereins oder Verbandes betrifft.
7. Über die Beschlüsse und Beratungsergebnisse der Mitgliederversammlung ist ein
Protokoll zu fertigen, das von der Versammlungsleiterin/dem Versammlungsleiter
und der Protokollführerin/dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
§ 9 Vorstand
1. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 21 Mitgliedern. Die Amtszeit
beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten Vorstandes im Amt. Die Vorstandsarbeit erfolgt ehrenamtlich.
2. Der Verein wird im Sinne des § 26 BGB durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden
gemeinsam mit einer / einem stellvertretenden Vorsitzende(n) oder durch zwei
stellvertretende Vorsitzende gemeinschaftlich vertreten.
3. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
a) Vier Vorstandsmitglieder kommen aus der Reihe der kreisfreien Städte;
dies sind zwei Hauptverwaltungsbeamte / Hauptverwaltungsbeamtinnen aus
den Städten des Regierungsbezirks Düsseldorf, davon ist eine(r) der/die
Oberbürgermeister / Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Düsseldorf
und zwei Hauptverwaltungsbeamte / Hauptverwaltungsbeamtinnen aus den
Städten des Regierungsbezirks Köln; davon ist einer der Oberbürgermeister /
die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln.
b) Vier Vorstandsmitglieder kommen aus der Reihe der Kreise sowie der Städteregion Aachen; dies sind zwei Hauptverwaltungsbeamte / Hauptverwaltungsbeamtinnen aus Kreisen des Regierungsbezirks Düsseldorf und zwei
Hauptverwaltungsbeamte / Hauptverwaltungsbeamtinnen aus Kreisen des
Regierungsbezirks Köln oder der Städteregion Aachen;
c) Vier Vorstandsmitglieder kommen aus der Reihe der Kammern; dies sind
jeweils zwei aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf und aus dem Regierungs-
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Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 12.01.2017)
bezirk Köln. Die Aufteilung zwischen Industrie- und Handelskammern und den
Handwerkskammern regeln die Kammern untereinander.
d) Der Landschaftsverband Rheinland wird im Vorstand durch den Landesdirektor / die Landesdirektorin des Landschaftsverbandes Rheinland vertreten.
e) Dem Vorstand gehören ferner acht politische Vertreterinnen und Vertreter
an. Jeweils vier aus Räten und vier aus Kreistagen bzw. dem Städteregionstag. Davon jeweils vier aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf und vier aus
dem Regierungsbezirk Köln.
4. Die Positionen der/des Vorsitzenden und der fünf Stellvertreter / Stellvertreterinnen werden von je zwei kreisfreien Städten, zwei Kreisen und zwei Kammern besetzt. Von diesen sechs Personen stammen drei Personen aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf und drei Personen aus dem Regierungsbezirk Köln. Die Funktion des/der Vorsitzenden soll in einem zweijährigen Wechsel von einem Oberbürgermeister / einer Oberbürgermeisterin, einem Landrat/einer Landrätin wahrgenommen werden oder einem Mitglied der Kammern übernommen werden.
5. Der Vorstand kann einen geschäftsführenden Vorstand einsetzen. Dieser besteht
aus dem / der Vorsitzenden sowie den fünf stellvertretenden Vorsitzenden.
6. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
7. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtszeit aus, wählt die Mitgliederversammlung ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds gemäß § 9 Absatz 3.
8. Ständige Gäste im Vorstand sind
a) die Regierungspräsidentin / der Regierungspräsident von Düsseldorf
b) die Regierungspräsidentin / der Regierungspräsident Köln,
c) der / die Vorsitzende des Regionalrats Düsseldorf,
d) der / die Vorsitzende des Regionalrats Köln,
e) der / die Vorsitzende der Landschaftsversammlung Rheinland sowie
f) die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer des Vereins.
9. Der Vorstand und der geschäftsführende Vorstand können sich eine Geschäftsordnung geben.
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Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 12.01.2017)
§ 10 Aufgaben des Vorstandes
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht
durch die Satzung der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. Insbesondere ist er
zuständig für die
a. Vorbereitung der Mitgliederversammlungen,
b. Vorbereitung der jährlichen Konferenz der Metropolregion Rheinland,
c. Erstellung eines Jahresberichts über das abgelaufene Geschäftsjahr,
d. Aufstellung des Arbeits- und Wirtschaftsplanes,
e. Aufstellung des Jahresabschlusses,
f. Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,
g. Berufung der/des Geschäftsführerin/Geschäftsführers,
h. Zusammensetzung der Arbeitskreise und des Kuratoriums.
§ 11 Lenkungskreis
1. Der Vorstand setzt zur Unterstützung seiner Arbeit einen Lenkungskreis ein. Er
kann diesem Aufträge erteilen. Der Lenkungskreis wird von zwei vom Vorstand
benannten Mitgliedern geleitet.
2. Dem Lenkungskreis gehören an
a. Die Geschäftsführerin / der Geschäftsführer des Vereins
b. die Geschäftsführerinnen / Geschäftsführer der Regionalmanagements,
c. vier Vertreterinnen / Vertreter des Regionalrats Düsseldorf,
d. vier Vertreterinnen / Vertreter des Regionalrats Köln,
e. vier Vertreterinnen / Vertreter der Landschaftsversammlung,
f. die Leiterinnen und Leiter der eingesetzten Arbeitsgruppen,
g. je eine Vertreterin / ein Vertreter der im Rheinland bestehenden Nahverkehrsverbünde
h. bis zu je zwei Vertreterinnen / Vertretern der Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln
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Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 12.01.2017)
§ 12 Arbeitskreise
1. Der Vorstand des Vereins kann zur inhaltlichen Bearbeitung der in § 2 benannten
Ziele und Zwecke der Mitgliederversammlung vorschlagen, Arbeitskreise mit beratender Funktion einrichten. In die Arbeitskreise können sowohl Fachleute als
auch politische Vertreterinnen und Vertreter durch den Vorstand berufen werden.
2. Die Tätigkeiten in den Arbeitskreisen erfolgen ehrenamtlich.
§ 13 Kuratorium
1. Zur Unterstützung der Vereinsarbeit setzt die Mitgliederversammlung ein Kuratorium ein. Dieses hat beratenden Charakter.
2. Dem Kuratorium können Vertreterinnen und Vertreter beispielsweise der Gewerkschaften, Umweltverbände, der Landwirtschaft, Gleichstellung, Bildungseinrichtungen und Universitäten, Kirchen, Sparkassen und Personen des öffentlichen
Lebens angehören.
3. Über die Zusammensetzung entscheidet die Mitgliederversammlung.
4. Den Vorsitz des Kuratoriums übernimmt ein Mitglied des Vereinsvorstandes.
5. Die Tätigkeiten im Kuratorium erfolgen ehrenamtlich.
§ 14 Rechnungsprüfer/innen
1. Zur Rechnungsprüfung wird für die Dauer von zwei Jahren durch die Mitgliederversammlung ein Mitglied des Vereins zur Rechnungsprüferin / zum Rechnungsprüfer bestimmt. Das Mitglied darf im Prüfungszeitraum nicht im Vorstand vertreten sein.
2. Auf Vorschlag der Rechnungsprüferin / des Rechnungsprüfers kann die Mitgliederversammlung beschließen, dass sich die Rechnungsprüferin / der Rechnungsprüfer in ihrer Tätigkeit durch eine Wirtschaftsprüferin / einen Wirtschaftsprüfer unterstützen lassen kann.
3. Über das Ergebnis der Rechnungsprüfung hat die Rechnungsprüferin / der Rechnungsprüfer einmal jährlich der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.
§ 15 Auflösung des Vereins
1. Bei der Auflösung des Vereins sind sechs gemeinsam vertretungsberechtigte
Liquidatorinnen/Liquidatoren zu bestimmen. Sofern die Mitgliederversammlung
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Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 12.01.2017)
nichts anderes beschließt, sind dies die/der Vorsitzende und die stellvertretenden
Vorsitzenden des Vereins.
2. Dies gilt entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird
oder seine Rechtsfähigkeit verliert.
3. Das bei der Auflösung des Vereins vorhandene Vereinsvermögen wird zu gleichen Teilen auf die Mitglieder gemäß § 3 Absatz 1 bis 3 aufgeteilt, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.
§ 16 Übergangsvorschrift
Sofern vom Registergericht einzelne Bestimmungen dieser Satzung beanstandet
werden, ist der Vorstand ermächtigt, diese zur Behebung der Beanstandung zu ändern.
§ 17 Inkrafttreten
Die Satzung wurde am 20.02.2017 durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgestellt. Sie tritt mit der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister in Kraft.
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METROPOLREGION RHEINLAND Aufbau (Diskussionsstand 12.01.2017)
Vorstand
Kuratorium
(21 Vorstandsmitglieder mit Stimmrecht / 6 Gäste)
Ständige Gäste
(ohne Stimmrecht)
RP(’in) BRD
RP(’in) BRK
Stadt (BRD)
Kreis (BRD)
Kammer (BRD)
Stadt (BRK)
Kreis (BRK)
Kammer (BRK)
Beratung
Lenkungskreis
Kammer (BRD)
HVB (BRD)
HVB Kreis (BRD)
Kammer (BRD)
HVB Köln
HVB Kreis (BRK)
Kammer (BRK)
HVB (BRK)
HVB Kreis (BRK)
Kammer (BRK)
Rat (BRD)
Kreistag (BRD)
Rat (BRD)
Kreistag (BRD)
Rat (BRK)
Kreistag (BRK)
Rat (BRK)
Kreistag (BRK)
Vorsitzende(r)
Regionalrat BRD
Vorsitzende(r)
Regionalrat BRK
Unterstützung
Geschäftsführung
des Vereins
Geschäftf. der Regionalmanagements
Regionalrat Düsseldorf (4)
Vorsitzende(r)
Landschaftsvers.
Geschäftsführung des Vereins
Aufträge
Regionalrat Köln (4)
Landschaftsversammlung (4)
Leiter/innen der AG
Nahverkehrsverbünde
Bezirksregierungen D. und K.
WAHL
Mitgliederversammlung
(6 Sitze je Mitglied = 210 Sitze / 1 Stimme je Mitglied = 35 Stimmen)
Gäste
(ohne Stimmrecht)
BRD und BRK
Regionalräte
Regional‐
managements
LVR (1)
Direktor(in)
5
Vertreter/innen
der Landschafts‐
versammlung
= 6 Sitze
Städte (11)
HVB
je 5
Vertreter/innen
des Rates
= 66 Sitze
Kreise (13)*
HVB
je 5
Vertreter/innen
des Kreistages
= 78 Sitze
Kammern (10)
bis zu 6
Vertreter/innen
je Kammer
= 60 Sitze
* inklusive der Städteregion Aachen
Besetzung
HVB Kreis (BRD)
2 vom Vorstand benannte Mitglieder
HVB Düsseldorf
Vorsitz
Wird gebildet von 6 Personen aus dieser Runde:
Direktor(in) LVR
Vertreter(innen) gesellschaftl. Gruppen
z.B. Gewerkschaften, Umweltverbände,
Landwirtschaft, Gleichstellung,
Bildungseinrichtungen, Universitäten,
Geschäftsführender Vorstand
= Vorsitzende(r) plus 5 Vertreter(innen)
METROPOLREGION RHEINLAND
Arbeitsprogramm (Entwurf)
Stand: 24.10.2016
Metropolregion Rheinland - Arbeitsprogramm
Übersicht
1. Übergeordnete Ziele
02
2. Themen
04
2.1 Verkehr und Infrastruktur
04
2.2 Bildung und Forschung
06
2.3 Standortmarketing
07
2.3.1 Wirtschaftsstandort
07
2.3.2 Strukturförderung und Cluster-Initiativen
08
2.4 Kultur und Tourismus
09
2.5 Regionalplanung
10
3. Phasen der Zusammenarbeit
Stand: 24.10.2016
11
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Metropolregion Rheinland - Arbeitsprogramm
1. | Übergeordnete Ziele
Nordrhein-Westfalen ist durch ein sehr dichtes Netz der Städte geprägt, in dem enge
Verflechtungen zwischen den Städten untereinander und zwischen den Städten und
ihrem Umland bestehen. Diese Regionen in NRW bilden insgesamt ein enges räumliches und funktionales Geflecht: den Metropolraum NRW.
Viele der Herausforderungen, denen sich die Kommunen und Kreise stellen müssen,
lassen sich effektiv nur durch enge Zusammenarbeit zwischen den Kommunen, Kreisen und Regionen lösen. Auch in der internationalen und speziell europäischen Dimension ist es die regionale Ebene, der eine entscheidende Funktion zukommt.
Die derzeit auf Landesebene diskutierte Fortschreibung des Landesentwicklungsplans des Landes NRW nimmt diese Entwicklung auf und setzt auf verstärkte regionale Kooperationen. Dies betrifft insbesondere die internationalen Standortvoraussetzungen in den Bereichen Infrastruktur, Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung sowie Kultur, Erholung, Sport, Freizeit und Tourismus.
Im ganzen Land sollen vorhandene Ansätze internationaler Metropolfunktionen aufgegriffen und entwickelt werden. Kooperation und funktionale Arbeitsteilung sollen
insbesondere in der Metropolregion Ruhr und der Metropolregion Rheinland Synergien ausschöpfen.
Die Akteure im Rheinland wollen ihre interkommunale und regionale Zusammenarbeit verstärken und sich zur Metropolregion Rheinland zusammenschließen.
Das Ziel ist, durch geeignete Maßnahmen die Zusammenarbeit der kommunalen
Gebietskörperschaften und Wirtschaftskammern im Rheinland auf politischer, wirtschaftlicher und der Ebene der Verwaltung zu intensivieren, hin zu einer Metropolregion von europäischer Bedeutung. Damit einhergehend soll der Wirtschaft- und
Wohnortstandort attraktiver und die Wahrnehmung nach innen und außen gestärkt
werden.
Gemeinsam soll die Positionierung der Metropolregion Rheinland in ihren verschiedenen Ausprägungen (Arbeits-, Wohn-, Wirtschafts-, Wissens-, Verkehrs-, Planungs-, Tourismus-, Kultur- und Sportregion) als zusammenhängender und gemeinsamer Lebensraum erfolgen. Dies soll nach innen und außen, national wie international geschehen.
Der Zusammenschluss und die Positionierung als zusammengehörige Region hat
insbesondere das Ziel der
Verbesserung der Wettbewerbs- und Handlungsfähigkeit der Vereinsmitglieder auf regionaler, landes- und bundesweiter und ggf. europäischer Ebene,
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besseren und sich steigernden Akquise von Fördergeldern durch Land, Bund
und EU,
konzentrierteren Bündelung von Interessen gegenüber Land, Bund und EU,
insbesondere bei überregionalen Planungen (z.B. Bundesverkehrswegeplan,
Landesverkehrswegeplan NRW, Landesentwicklungsplan NRW),
besseren Vermarktung des Rheinlandes und seiner allgemein verbesserten
Wahrnehmung nach außen im Sinne eines professionellen Standortmarketings zur Ansiedlung von Unternehmen und Gewinnung von Fachkräften,
Identitätsstiftung nach innen.
Thematische und funktionale Überschneidungen zu bestehenden Formaten sollen
überprüft und vermieden werden. Im Sinne einer konstruktiven Arbeitsteilung sollen
bereits gut funktionierende strukturpolitische Formate und Instrumente im Rheinland
in sinnvolle Beziehung zur Metropolregion Rheinland gesetzt werden.
Der bisherige Abstimmungsprozess erfolgt vor allem in den 2015 gegründeten vier
thematisch orientierten Arbeitsgruppen, deren Arbeit fortgesetzt und unter dem Dach
der Metropolregion Rheinland e.V. intensiviert werden soll.
Über diese spezifische inhaltliche Arbeit hinaus ist als gemeinsame Aufgabe auf längere Sicht eine koordinierte Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit (einschließlich der Pflege der Präsentationen im Internet und ggf. Social Media) von entscheidender Bedeutung.
Die Idee der Metropolregion Rheinland e.V. ist die Bündelung der Kräfte und Energien aller Beteiligten zur effektiven Realisierung gemeinsam zu definierender Ziele.
Dabei gilt grundsätzlich das Prinzip der gleichen Augenhöhe zwischen den Partnern
aus Politik, Gesellschaft und Kultur. Dies betrifft insbesondere auch das Verhältnis
zwischen den Städten und den ländlichen Regionen im Rheinland.
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2. | Themen
Die Positionierung der Metropolregion Rheinland in ihren verschiedenen Ausprägungen (Arbeits-, Wohn-, Wirtschafts-, Wissens-, Verkehrs-, Planungs-, Tourismus-, Kultur- und Sportregion) wollen die Gebietskörperschaften und Wirtschaftskammern im
Rheinland sowie der Landschaftsverband Rheinland durch die gemeinsame Arbeit
und Abstimmung in zentralen Themenbereichen erreichen. Die bisher gebildeten Arbeitsgruppen sollen mit Hilfe des Vereins ihre Arbeit in den folgenden Themen vorantreiben.
Dabei stellen sowohl die Themenauswahl als auch die hier skizzierten Aufgaben und
Projekte keine abschließenden Listen dar. Vielmehr können und sollen sie sich an
die Gegebenheiten und Erfordernisse anpassen.
2.1 | Verkehr und Infrastruktur
Das Thema Verkehr und Infrastruktur ist von besonderer Bedeutung für das Funktionieren der Region und für die regional vernetzte Lebenswelt der Menschen im Rheinland. Es besteht die Notwendigkeit, den Verkehr in der Region auf zukunftsfähige
nachhaltige Konzepte auszurichten, damit das Wachstum der Region nicht im Verkehrsstau stecken bleibt. Sowohl der Erhalt eines leistungsfähigen Straßensystems
als auch der Ausbau alternativer metropolverträglicher Mobilitätsstrukturen steht im
Vordergrund der gemeinsamen Arbeit. Multimodalität ist das entscheidende Schlagwort für eine moderne und zukunftsfähige Mobilität im Rheinland.
Ziel
Ziele im Bereich Verkehr und Infrastruktur sind die Stärkung des prosperierenden
Wirtschafts- und Wohnstandortes Metropolregion Rheinland, der Erhalt und Ausbau
der transeuropäischen Infrastruktur sowie politisches Marketing zur Finanzierung und
zügigen Realisierung der notwendigen Infrastrukturmaßnahmen. Dies gilt gleichermaßen für Schiene und Straße, als auch für Radverkehrswege, Wasserstraßen und
Häfen. Eine Optimierung des öffentlichen Personennahverkehrs und der Abbau von
Barrieren zwischen den Verbundräumen sind anzustreben. Zukunftsweisende Entwicklungen und Pilotprojekte (z.B. in den Bereichen E-Mobilität, e-Ticketing, fahrerloses Fahren) sollen im Rheinland vorangebracht werden.
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Aufgaben und Projekte
Zu den konkreten Aufgaben und Projekten der Metropolregion Rheinland gehören:
Lobbyarbeit auf landes-, bundes- und EU-Ebene für den Ausbau und Erhalt
der Straßen-, Schienen-, Wasserstraßen-, Häfen- und Radwegeinfrastruktur,
Koordinierung des Baustellenmanagements
Begleitung des Aufbaus der Rheinlandweiten Lkw-Navigation (operativ durch
den Verkehrsverbund Rhein-Sieg)
Dies könnte in drei Phasen geschehen:
Phasen 1
• Beförderung der Umsetzung von Maßnahmen im Bundesverkehrswegeplan 2015 zur Substanzerhaltung und Beseitigung von Engpässen
• Entschärfung von Verkehrsengpässen und Erreichbarkeitsdefiziten sowie
Verbesserung der transeuropäischen Verkehrsverbindungen im Bundesverkehrswegeplan 2015 unter Berücksichtigung der EU-Verordnung zur
Entwicklung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (Kern- und Gesamtnetz)
Phase 2
• Beförderung integrierter Raumentwicklungs- und Verkehrskonzepte unter
Berücksichtigung der Multimodalität z.B. im Rahmen der Regionalplanaufstellung
Phase 3
• Verbesserung der räumlichen und bedarfsorientierten Steuerung großflächiger multimodaler Logistikstandorte und -infrastrukturen durch überregionale und regionale Logistikkonzepte unter Berücksichtigung grenzüberschreitender Verflechtungen
Partner / Netzwerke / Schnittstellen
Partner:
z.B. Straßenbaulastträger, Bezirksregierungen, Schieneninfrastrukturbetreiber, Nahverkehr Rheinland (bzw. Verbünde), Vereine und Verbände, IHK, Häfen, Flughäfen …
Netzwerke: z.B. Management der Mitgliedschaft im Europäischem Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) Rhine-Alpine-Corridor
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Schnittstellen:
Um Doppelstrukturen und Zuständigkeits- bzw. Finanzierungsdiskussionen zu vermeiden, sollte die operative Arbeit durch die
bestehenden Organisationen, wie z.B. die Straßenbaulastträger
(Kreise und kreisfreie Städte, Straßen NRW) und Nahverkehrsorganisationen (z.B. Nahverkehr Rheinland) in die Metropolregion Rheinland eingebracht werden. (Die Zusammenführung der
Maßnahmen für den Bundesverkehrswegeplan sind beispielhaft
für die bereits funktionierende regionale Abstimmung und Aufstellung.)
2.2 | Bildung und Forschung
Bildung und Forschung sind die entscheidenden Zukunftsthemen für eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung. Auf der einen Seite kann sich das Rheinland als erfolgreiche Bildungslandschaft profilieren. Dies spricht Unternehmen, Fachkräfte und
Auszubildende gleichermaßen an. Zum anderen kann die Vernetzung der vielen verschiedenen Forschungseinrichtungen untereinander aber auch mit den Unternehmen
im Rheinland die Innovationsfähigkeit und die internationale Bedeutung der Forschungsaktivitäten verstärken. Bildung ist zudem der Schlüssel für eine nachhaltige
Integration von geflüchteten und zugewanderten Menschen, die hier im Rheinland
ihre neue Heimat finden können.
Ziel
Das Rheinland muss sich als Bildungs- und Fachkräfteregion dynamisch weiterentwickeln, denn hier entsteht Zukunft. Wichtige Voraussetzungen dafür sind
• eine gemeinsame Datenbasis für die kommunale Bildungsplanung,
• eine verstärkte Zusammenarbeit in der Hochschulplanung,
• eine gemeinsame Plattform für Forschungseinrichtungen und Unternehmen,
• gemeinsame Aktivitäten für die bundes- und europaweite Anwerbung qualifizierter Fachkräfte, Studierender und Wissenschaftler.
Aufgaben und Projekte
Zu den konkreten Aufgaben und Projekten der Metropolregion Rheinland gehören:
Auswertung von Gutachten,
Verfassen von Positionspapieren,
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Stellungnahmen zur Bildungs- und Strukturpolitik des Landes, des Bundes
und der EU,
Lobbyarbeit,
Durchführung von Veranstaltungen,
Management und fachliche Begleitung der Sonderformate Forschungsdialog
Rheinland,
Forschungshandbuch Rheinland und Bildungshandbuch Rheinland,
usw.
Partner / Netzwerke / Schnittstellen
z.B. Bezirksregierungen; alle kreisfreien Städte und Kreise; Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern; Hochschulen; Fort- und Weiterbildungseinrichtungen, FuE-Einrichtungen; Regionalagenturen usw.
2.3 | Standortmarketing
Durch ein effizientes Standortmarketing kann die Region Rheinland erfolgreich als
attraktiver Wirtschaftsstandort positioniert werden. Dabei müssen die hervorragenden
Standortvoraussetzungen (z.B. zentrale Lage in Europa, bestehende Infrastruktur)
wirksam bekannt gemacht werden.
Modernes Standortmarketing umfasst dabei die Region in allen ihren verschiedenen
Ausprägungen. Als attraktive Arbeits-, Wohn-, Wirtschafts-, Wissens-, Verkehrs-,
Planungs-, Tourismus-, Kultur- und Sportregion ist sie sowohl für Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Institute etc. als auch für qualifizierte Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter lebenswerter Anziehungspunkt.
Bei der Beschreibung von Zielen und Aufgaben kann zwischen Wirtschaftsstandort
einerseits sowie Strukturförderung und Cluster-Initiativen andererseits unterschieden
werden.
2.3.1 Wirtschaftsstandort
Ziel
Ziel ist die Positionierung des Rheinlandes als attraktiven Wirtschaftsstandort.
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Aufgaben und Projekte
Zu den konkreten Aufgaben und Projekten der Metropolregion Rheinland gehören:
Entwicklung eines gemeinsamen Marketingdachs einschließlich einer Wort
Bild-Marke;
Planung gemeinsamer Standortaktivitäten
Erarbeitung und Vertrieb von Marketingmaterialen, Aufbau und Pflege von
Websites und Social-Media-Auftritten; Durchführung von Veranstaltungen
usw.
Partner / Netzwerke / Schnittstellen
z.B. Wirtschaftsförderungen; Marketingorganisationen; Netzwerke; Regionalmanagements; Wirtschaftskammern usw.
2.3.2 Strukturförderung und Cluster-Initiativen
Ziel
Ziel ist es, die bestehende Wirtschaftsstruktur und insbesondere bestehende ClusterInitiativen weiter zu fördern und auszubauen.
Aufgaben und Projekte
Zu den konkreten Aufgaben und Projekten der Metropolregion Rheinland gehören:
Kontaktpflege und Vernetzung der Clusterinitiativen;
Übernahme des Managements ausgewählter Cluster;
Kontakt und Lobbyarbeit gegenüber Landes- und Bundesministerien sowie zur
EU-Kommission;
Stellungnahmen zur Landesstrukturpolitik;
Organisation gemeinsamen Marketings; Durchführung von Veranstaltungen;
nationale und internationale Sichtbarkeit herstellen usw.
Partner / Netzwerke / Schnittstellen
Zum Beispiel:
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Wirtschaftskammern; Wirtschaftsförderungen; Clustermanagements; Regionalmanagements usw.
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Bestehende Rheinland-Cluster (Auswahl):
ChemCologne; BioRiver; HyCologne; Logistikregion Rheinland; Gesundheitsregionen; Neue Werkstoffe; Agrobusiness Niederrhein usw.
2.4 | Kultur und Tourismus
Das Rheinland ist ein attraktiver Raum für Kultur und Tourismus. Zahlreiche Veranstaltungen, Ausflugsziele und Sehenswürdigkeiten locken Touristen aus dem In- und
Ausland an. Aber auch für die Rheinländer selbst trägt dies maßgeblich zu einem
lebenswerten Umfeld bei. Die Metropolregion sollte für die Menschen erlebbar und
das rheinische Lebensgefühl in räumliche Angebote überführt und die rheinländische
Idee in den vielen lokalen Kultur- und Freizeitprojekten verankert werden. Dadurch
wird die Sichtbarkeit der Region nach innen und außen erhöht.
Ziel
Das hoch attraktive Angebot an kulturellen und touristischen Veranstaltungen und
Sehenswürdigkeiten soll bewusst – nach innen wie nach außen – vermarktet werden.
Aufgaben und Projekte
Zu den konkreten Aufgaben und Projekten der Metropolregion Rheinland gehören:
die Erstellung eines Kulturkatasters und weitere Profilierung des durch die Arbeitsgruppe Kultur und Tourismus erarbeiteten „Narrativs“ zum kulturellen Profil
der Metropolregion Rheinland,
die Vermarktung und Begleitung rheinlandweiter Verbundprojekte, z.B. "Bauhaus 100. Weimar im Westen" 2018 - 2020; Beethovenfest 2020, „150 Jahre
Mannheimer Akte“ 2018
die Vermarktung eingeführter bzw. neu zu entwickelnder Formate: z.B. GartenKulturReisen, RadRegionRheinland, Golfnet Rheinland, Rheinischer Kultursommer, lange Nacht der Industrie,…
Partner / Netzwerke / Schnittstellen
Zum Beispiel: Land NRW (u.a. MFKJKS, mit der Regionalen Kulturpolitik); NRWKultursekretariate; Landschaftsverband Rheinland; alle kreisfreien Städte und Kreise;
Kulturinstitutionen, -verbände und -akteure aller Sparten incl. der Freien Szene;
Rheinland Kultur GmbH; Tourismus NRW; lokale / regionale Tourismusorganisationen usw.
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2.5 | Regionalplanung
Die Zusammenarbeit der Regionalplanungsbehörden (Bezirksregierungen Düsseldorf
und Köln) hat zum Ziel, das Bewusstsein für die Gesamtregion zu schärfen und regionale Prozesse aufeinander abzustimmen. Die (teilregionale und) interkommunale
Zusammenarbeit ist dabei eine wichtige Grundlage. Da die Idee der Metropolregion
eine interkommunale Idee ist, soll sie sich im Sinne des Gegenstromprinzips in der
Regionalplanung widerspiegeln. Die Regionalplanung der beiden Regierungsbezirke
befördern die metropolitanen Themen Rheinisches Städtewachstum und Grüne Infrastruktur. Zudem erstellt sie den Datenatlas der Metropolregion Rheinland zur besseren Verständigung über regionale Aufgaben und zur Beförderung eines besseren
regionalen Bewusstseins. Die Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln wollen eng
mit der Metropolregion Rheinland e.V. zusammenarbeiten.
Aufgaben und Projekte
Zu den konkreten Aufgaben und Projekten der Metropolregion Rheinland gehören:
Schnittstellenbildung zur Regionalplanung,
Gemeinsames Sprachrohr der Kreise und Kommunen für metropolitane Themen in Richtung Regionalplanung,
Datenatlas der Metropolregion Rheinland: Koordinierung der Arbeitsgruppenspezifischen Datenatlanten.
Partner / Netzwerke / Schnittstellen
Regionalplanungsbehörden der Bezirksregierungen; Regionalmanagements usw.
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3. | Phasen der Zusammenarbeit
Die Formatierung der Metropolregion Rheinland kann zunächst in drei Phasen erfolgen. Von Phase zu Phase kann sich die regionale Zusammenarbeit jeweils intensivieren. Im Laufe der Umsetzung kann auf Grund der gemachten Erfahrungen und
der Evaluation des Erreichten über die dann möglichen folgenden Schritte entschieden werden.
Phase 1
Phase 2
Phase 3
…
3.1 | Phase 1: Gründung und Organisationsaufbau
Phase 1
Zeitraum
Jahre 2016 und 2017 (Dauer etwa 1,5 Jahre)
Aufgaben
Institutionellen Rahmen schaffen: Gründung und Aufbau der Geschäftsstelle,
Formen und Regeln der Zusammenarbeit festlegen
Arbeitsfähigkeit herstellen: Definition Arbeitsmodus und Gremien, Koordination
Arbeitskreise
Abbild schaffen: Selbstverständnis definieren, Merkmale der Region herausstellen, Website anlegen, Erscheinungsbild und Corporate Design festlegen
Erste Positionierungen: Wegweiser zu Themen, Akteuren und bestehenden
Formaten, Positionspapier und Veranstaltung zum Themenbereich Verkehr
3.2 | Phase 2: Auf- und Ausbau von Formaten und Kommunikation
Phase 1
Phase 2
Zeitraum
Jahre 2018 und 2019 (Dauer etwa 2 Jahre)
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Aufgaben
Binnenkommunikation intensivieren: Regelmäßige Veranstaltung „Regionalkonvent“, regelmäßige Medienarbeit (z.B. Zeitungsbeilagen), Aufbau Newsletter und Social Media
Außenmarketing aufbauen: Messeauftritte koordinieren, Werbematerialien erstellen, nationale und internationale Auftritte organisieren
Facharbeit aufnehmen: Arbeitskreise koordinieren, Positionspapiere und Stellungnahmen verfassen, Kontaktaufnahme und Lobbyarbeit beginnen, Übernahme der Verantwortung für ausgewählte bestehende Formate und Projekte
3.3 | Phase 3: Etablierung und Verstetigung
Phase 1
Phase 2
Phase 3
Zeitraum
Ab dem Jahr 2020
Aufgaben
Eigenständigkeit entwickeln: Übernahme Status Metropolregion (Mitgliedschaft IKM, METREX), Mitgliedschaften in übergeordneten Verbünden und Initiativen
Zwischenbilanz ziehen: Tätigkeit evaluieren, aktuelles Meinungsbild erzeugen,
Ausrichtung nachsteuern
Aufgabenzuwachs ermöglichen
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