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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
245427.pdf
Größe
501 kB
Erstellt
19.01.17, 12:00
Aktualisiert
15.02.17, 10:10

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 01/0239/WP17 öffentlich 19.01.2017 Gründung des Vereins "Metropolregion Rheinland e.V." hier: Mitgliedschaft der Stadt Aachen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 25.01.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Aachen beschließt, dass die Stadt Aachen auf der Grundlage des vorliegenden Satzungsentwurfes vom 12.01.2017 den Verein „Metropolregion Rheinland e.V.“ in der Gründungsversammlung am 20.02.2017 als Gründungsmitglied mitgründet. Philipp Oberbürgermeister Vorlage FB 01/0239/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.01.2017 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 2016 Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2017 ff. 2016 2017 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 66.000 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 - 66.000 g Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Gemäß § 3 Abs. 6 des Satzungsentwurfes sind die Mitglieder des Vereines zur Entrichtung der von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegten Mitgliedsbeiträge verpflichtet. Zur Gründung des Vereins wurde eine Kostenkalkulation aufgestellt. Diese sieht einen Kostenrahmen in Höhe von jährlich ca. 1.000.000 € vor. Die Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung zu beschließen ist, sieht im Entwurf vor, dass ein Drittel des Betrages durch die Kammern übernommen und die übrigen zwei Drittel auf die Kreise und kreisfreien Städte aufgeteilt werden. Als Vereinsmitglied entstehen der Stadt Aachen derzeit daher jährliche Kosten in Höhe von 22.000 €. Vorlage FB 01/0239/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.01.2017 Seite: 2/4 Erläuterungen: Auf die Vorlage FB 01/0168/WP17 (zuletzt im Hauptausschuss am 07.12.2016 geändert beschlossen) wird Bezug genommen. Durch die Verabschiedung des überarbeiteten Landesentwicklungsplans durch den nordrheinwestfälischen Landtag am 14.12.2016 wird die Bedeutung der nordrhein-westfälischen Metropolregionen hervorgehoben. Dies haben die kommunalen Gebietskörperschaften und Wirtschaftskammern im Rheinland zum Anlass genommen, durch geeignete Maßnahmen die Zusammenarbeit auf politischer, wirtschaftlicher und der Ebene der Verwaltungen zu intensivieren, hin zu einer Metropolregion von europäischer Bedeutung. Damit einhergehend soll der Wirtschafts- und Wohnstandort attraktiver und die Wahrnehmung nach innen und außen gestärkt werden. Die Akteure im Rheinland haben daher vereinbart, durch den Verein „Metropolregion Rheinland e.V.“ das Rheinland in seinen verschiedenen Ausprägungen (insbesondere als Arbeits-, Wohn-, Wirtschafts-, Wissens-, Verkehrs-, Planungs-, Tourismus, Kultur- und Sportregion) als zusammenhängenden und gemeinsamen Lebensraum nach innen und außen (national wie internationale) effektiver zu positionieren und zu stärken. Zu diesem Zweck wurde von der Vollversammlung der möglichen Gründungsmitglieder am 12.01.2017 der vorliegende Satzungsentwurf (siehe Anlage 1) einstimmig verabschiedet. Zur Erläuterung des Vereinsaufbaus wurde eine Übersichtgrafik erstellt (siehe Anlage 2). Ebenso wurde ein Arbeitsprogramm mit den konkreten inhaltlichen Zielen entwickelt (siehe Anlage 3). Der für den 20.02.2017 vorgesehenen Gründungsversammlung gingen intensive Beratungen und Diskussionen in den Arbeitsgruppen, der Steuerungsgruppe und drei Vollversammlungen sowie in den politischen Gremien und Hauptversammlungen der Kreise, Kommunen und Kammern voraus. Die Steuerungsgruppe, die die Gründung des Vereins vorbereitet, hat im Juli 2016 den möglichen Gründungsmitgliedern einen Satzungsentwurf mit der Bitte übermittelt, diesen in den jeweiligen Gremien vor Ort zu beraten und bei Bedarf Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zu formulieren. Über die eingegangenen Änderungs- und Ergänzungsvorschläge haben die Mitglieder der Steuerungsgruppe beraten und den Satzungsentwurf nochmals überarbeitet und im Rahmen der dritten Vollversammlung am 12. 01.2017 den möglichen Gründungsmitgliedern vorgelegt. Wesentliche Punkte, wie der Wunsch der Kommunalpolitik vor Ort nach mehr Beteiligung und besserer Information, wurden bei der Überarbeitung aufgegriffen. Zu diesem Zweck sollen die Mitglieder in die Mitgliederversammlungen sechs Vertreterinnen und Vertreter entsenden können, wovon ein Vertreter/eine Vertreterin der/die jeweilige Hauptverwaltungsbeamte/in ist. Weiterhin sollen dem Vereinsvorstand nunmehr acht politische Vertreterinnen und Vertreter aus den Räten und Kreistagen bzw. der Städteregion angehören. Jeweils vier aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf und vier aus dem Regierungsbezirk Köln. Die Handlungsfähigkeit soll durch einen geschäftsführenden Vorstand sichergestellt werden. Ebenfalls soll die Partizipation des Landschaftsverbands Rheinland an der Arbeit des Vereins gestärkt werden. Dem Lenkungskreis, der durch den Vereinsvorstand eingesetzt wird, werden daher vier Mitglieder der Landschaftsversammlung Rheinland angehören. Die möglichen Gründungsmitglieder der „Metropolregion Rheinland“ haben sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass der Kreis Wesel und die Stadt Duisburg ebenfalls zu den Gründungsmitgliedern zählen sollen und nicht lediglich einen Gaststatus erhalten werden. Dem vorausgegangen war eine Vorlage FB 01/0239/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.01.2017 Seite: 3/4 breite Debatte, in der von allen Diskussionsteilnehmern nochmals unterstrichen wurde, dass der Kreis Wesel und die Stadt Duisburg selbstverständlich einen wesentlichen und wichtigen Teil des Rheinlands darstellen. Deren gleichzeitige Mitgliedschaft im RVR werde nach Mehrheitsvotum der erfolgreichen Zusammenarbeit in der „Metropolregion Rheinland“ nicht im Wege stehen. Finanzwirksamkeit: Gemäß § 3 Abs. 6 des Satzungsentwurfes sind die Mitglieder des Vereines zur Entrichtung der von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegten Mitgliedsbeiträge verpflichtet. Zur Gründung des Vereins wurde eine Kostenkalkulation aufgestellt. Diese sieht einen Kostenrahmen in Höhe von jährlich ca. 1.000.000 € vor. Die Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung zu beschließen ist, sieht im Entwurf vor, dass ein Drittel des Betrages durch die Kammern übernommen und die übrigen zwei Drittel auf die Kreise und kreisfreien Städte aufgeteilt werden. Als Vereinsmitglied entstehen der Stadt Aachen derzeit daher jährliche Kosten in Höhe von 22.000 €. Anlage/n: 1. Entwurf der Satzung (12.01.2017) 2. Grafik zum Aufbau des Vereins (12.01.2017) 3. Arbeitsprogramm Vorlage FB 01/0239/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.01.2017 Seite: 4/4 Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 12.01.2017) Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ Präambel In dem Bewusstsein, dass sich viele Herausforderungen nur gemeinsam bewältigen lassen und das Rheinland als Region stärker ist, als die einzelnen Gebietskörperschaften oder Teilräume alleine, haben die Kommunen und Kreise, die Handwerkssowie Industrie- und Handelskammern, die Städteregion Aachen und der Landschaftsverband Rheinland beschlossen, ihre regionale Zusammenarbeit zu verstärken und sich zur Metropolregion Rheinland e.V. zusammenzuschließen. Getragen wird diese Kooperation von der festen Übereinkunft, dass es der Gleichrangigkeit vom nördlichen und südlichen Rheinland sowie der Augenhöhe zwischen Städten und Kreisen, ländlichen und urbanen Bereichen bedarf. Alle Beteiligten sehen in der Gründung des Vereins einen wichtigen Schritt, um das Rheinland als Metropolregion von europäischer Bedeutung im nationalen, europäischen und globalen Wettbewerb noch erfolgreicher zu machen, das Rheinland als Wohn- und Wirtschaftsstandort noch attraktiver zu gestalten und die Wahrnehmung als Region nach innen und außen zu stärken. Thematische und funktionale Überschneidungen zu bestehenden Formaten sollen überprüft und Doppelstrukturen vermieden werden. Im Sinne einer konstruktiven Arbeitsteilung sollen bereits gut funktionierende strukturpolitische Formate und Instrumente im Rheinland in eine sinnvolle Beziehung zur Metropolregion Rheinland e.V. gesetzt werden. Die Idee der Metropolregion Rheinland ist die Bündelung der Kräfte und Energien aller Beteiligten zur effektiven Realisierung gemeinsam zu definierender Ziele. Es gilt jetzt zunächst als Verein zu starten. Die Form der Zusammenarbeit muss sich verändernden Bedingungen flexibel anpassen. In spätestens drei Jahren wird evaluiert werden, ob die gewählten Strukturen sich bewährt haben oder Änderungen der Satzung notwendig sind. Jetzt soll zügig durch konkrete Projekte und Maßnahmen ein Mehrwert für die Region, aber insbesondere für die hier lebenden und arbeitenden Menschen geschaffen werden. Seite 1 von 11 Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 12.01.2017) § 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen „Metropolregion Rheinland e.V.“. 2. Sitz des Vereins und der Geschäftsstelle ist Köln. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. § 2 Vereinszweck 1. Ziel des Vereins ist es, durch geeignete Maßnahmen die Zusammenarbeit der kommunalen Gebietskörperschaften und Wirtschaftskammern im Rheinland auf politischer, wirtschaftlicher und der Ebene der Verwaltung zu intensivieren, hin zu einer Metropolregion von europäischer Bedeutung. Damit einhergehend soll der Wirtschaft- und Wohnortstandort attraktiver und die Wahrnehmung nach innen und außen gestärkt werden. 2. Zweck des Vereins ist die Positionierung der Metropolregion Rheinland in ihren verschiedenen Ausprägungen (Arbeits-, Wohn-, Wirtschafts-, Wissens-, Verkehrs, Planungs-, Tourismus, Kultur- und Sportregion) als zusammenhängender und gemeinsamer Lebensraum nach innen und außen (national wie international). 3. Der Zusammenschluss und die Positionierung als zusammengehörige Region hat insbesondere das Ziel der a. Verbesserung der Wettbewerbs- und Handlungsfähigkeit der Vereinsmitglieder auf regionaler, landes- und bundesweiter und ggf. europäischer Ebene, b. besseren und sich steigernden Akquise von Fördergeldern von Land, Bund und EU, c. konzentrierteren Bündelung von Interessen gegenüber Land, Bund und EU, insbesondere bei überregionalen Planungen (z.B. Bundesverkehrswegeplan, Landesverkehrswegeplan NRW, Landesentwicklungsplan NRW), d. besseren Vermarktung des Rheinlandes und seiner allgemein verbesserten Wahrnehmung nach außen im Sinne eines professionellen Standortmarketings zur Ansiedlung von Unternehmen und Gewinnung von Fachkräften, e. Identitätsstiftung nach innen. Die Mitglieder können dem Verein Aufgaben übertragen. Der Verein führt die operative Umsetzung dieser Aufgaben durch. 4. Der Verein soll die polyzentrische Struktur der Region und die Vielzahl der bestehenden Teilkooperationen fördern und weiterentwickeln. Seite 2 von 11 Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 12.01.2017) § 3 Mitgliedschaft und Beiträge 1. Mitglieder der Metropolregion Rheinland können die folgenden Gebietskörperschaften und öffentlich-rechtlichen Körperschaften aus den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln werden: a. die kreisfreien Städte, b. die Kreise c. die Städteregion Aachen, d. der Landschaftsverband Rheinland, e. die Handwerkskammern, f. die Industrie- und Handelskammern. 2. Gründungsmitglieder des Vereins sind: a. die kreisfreien Städte Aachen, Bonn, Düsseldorf, Duisburg, Köln, Krefeld, Leverkusen, Mönchengladbach, Remscheid, Solingen, Wuppertal, b. die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, Kleve, Mettmann, Viersen, Oberbergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Wesel c. die Städteregion Aachen, d. der Landschaftsverband Rheinland, e. die Handwerkskammern Aachen, Düsseldorf, zu Köln, f. die Industrie- und Handelskammern Aachen, Bonn/Rhein-Sieg, Düsseldorf, Duisburg-Wesel-Kleve, Köln, Mittlerer Niederrhein, Wuppertal-Solingen-Remscheid. 3. Weitere Mitglieder aus den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln können auf Beschluss der Mitgliederversammlung aufgenommen werden. Der Mitgliedsantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten. 4. Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung Institutionen, Vereinen und Verbänden Gaststatus zuerkennen. 5. Mit der Gründung des Vereins wird folgenden Institutionen ein Gaststatus eingeräumt: Seite 3 von 11 Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 12.01.2017) a. den Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln b. den Regionalräten Düsseldorf und Köln, c. dem Regionalmanagement „Region Köln / Bonn e.V.“, der „Standort Niederrhein GmbH“, dem „Regionalmanagement Landeshauptstadt Düsseldorf/Kreis Mettmann“ der „Bergischen Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft (Bergische Gesellschaft)“ und dem „Zweckverband Region Aachen“. 6. Die Mitglieder des Vereins gemäß Absatz 1 bis 3 sind zur Entrichtung der von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegten Mitgliedsbeiträge verpflichtet. Der Mitgliedsbeitrag ist am 31. Januar eines jeden Jahres fällig. § 4 Ende der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft endet durch a. den Verlust der Rechtspersönlichkeit oder Auflösung eines Mitglieds, b. den Austritt oder c. den Ausschluss. 2. Der Austritt kann bis zum Ende des dritten Quartals zum Ablauf des laufenden Jahres schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. 3. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es a. seine Pflichten gegenüber dem Verein, insbesondere zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge, nachhaltig verletzt oder b. das Ansehen des Vereins schädigt bzw. gegen die Vereinsinteressen gröblich verstößt. 4. Der Ausschluss erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Der Beschluss über den Ausschluss eines Mitgliedes ist mit Gründen zu versehen und dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief bekannt zu machen § 5 Organe des Vereins Organe des Vereins sind a. die Mitgliederversammlung b. der Vorstand c. der Lenkungskreis und d. das Kuratorium. Seite 4 von 11 Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 12.01.2017) § 6 Zusammensetzung der Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung besteht aus den Vertreterinnen und Vertretern der Mitglieder des Vereins gemäß § 3 Absatz 1 bis 3. Jedes Mitglied hat eine Stimme. 2. Die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Städteregion Aachen entsenden jeweils sechs Vertreterinnen / Vertreter in die Mitgliederversammlung. Davon ist eine Vertreterin / ein Vertreter der jeweilige Hauptverwaltungsbeamte/die jeweilige Hauptverwaltungsbeamtin der kommunalen Gebietskörperschaft oder ein von der Gebietskörperschaft benannte(r) Vertreterin / Vertreter. Die weiteren Vertreter/Vertreterinnen der kommunalen Gebietskörperschaft sind in der jeweiligen Gebietskörperschaft Mitglied des Rates, des Kreistages oder des Städteregionstages. 3. Der LVR entsendet sechs Vertreterinnen / Vertreter in die Mitgliederversammlung. Davon ist eine Vertreterin / ein Vertreter der Direktor/die Direktorin des LVR. Die weiteren Vertreter / Vertreterinnen des LVR sind Mitglieder der Landschaftsversammlung. 4. Die Kammern können pro Kammer bis zu sechs Vertreter/Vertreterinnen in die Mitgliederversammlung entsenden. 5. Die Vertreterinnen / Vertreter der stimmberechtigten Mitglieder haben die Stimme des Mitglieds jeweils einheitlich abzugeben. 6. Gäste der Mitgliederversammlung ohne Stimmrecht sind die Gastmitglieder gemäß § 3 Absätze 4 und 5. Sie werden jeweils durch bis zu zwei Vertreterinnen / Vertreter in der Mitgliederversammlung repräsentiert. § 7 Aufgaben der Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung beschließt über alle grundsätzlichen Angelegenheiten des Vereins. 2. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die a. Änderung der Satzung, b. Wahl des Vorstandes und der/des Vorstandsvorsitzenden und der Stellvertreter/innen, c. Einsetzen der Arbeitskreise, d. Berufung eines Kuratoriums, e. Einberufung der jährlichen Konferenz der Metropolregion Rheinland, Seite 5 von 11 Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 12.01.2017) f. Verabschiedung des vom Vorstand aufgestellten Jahreswirtschaftsplanes und der vom Vorstand beschlossenen Jahresarbeitsplanung, g. Verabschiedung des vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlusses und die Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung, h. Entgegennahme des Berichts über das abgelaufene Geschäftsjahr, i. Entlastung des Vorstandes, j. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, k. Bestellung der Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüfer und Entgegennahme ihres Berichts, l. Entscheidung über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern gemäß § 3 Absatz 1 bis 5, m. Auflösung des Vereins und Verwendung des Vereinsvermögens, n. Übertragung von Aufgaben durch Mitglieder. 3. Die ständigen Gäste gemäß § 3 Absatz 4 und 5 sind einzuladen und haben Rederecht. § 8 Einberufung, Beschlussfassung und Verfahren der Mitgliederversammlung 1. Ordentliche Mitgliederversammlungen finden bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich alternierend im Regierungsbezirk Düsseldorf bzw. im Regierungsbezirk Köln statt. Die Einladung erfolgt schriftlich und per E-Mail durch die Vorstandsvorsitzende/den Vorstandsvorsitzenden mit Bekanntgabe der Tagesordnung und des Sitzungsortes mindestens zwei Monate vor dem Versammlungstermin. Die Tagesordnung kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung ergänzt werden. Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung der/dem Vorsitzenden vorliegen. Die Tagesordnung wird zu Beginn von der Mitgliederversammlung festgesetzt. 2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind binnen vier Wochen einzuberufen, wenn sie von mindestens einem Viertel der Mitglieder unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Vorstandsvorsitzenden/dem Vorstandsvorsitzenden beantragt worden sind. 3. Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt die Vorstandsvorsitzende/der Vorstandsvorsitzende. Im Falle ihrer/seiner Verhinderung übernimmt einer der stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden das Mandat. Seite 6 von 11 Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 12.01.2017) 4. Die Mandate in der Mitgliederversammlung werden ehrenamtlich wahrgenommen. 5. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit zwei Drittel Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Eine Stimmübertragung ist nicht möglich. 6. Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn Gegenstand der Abstimmung eine Maßnahme ist, die das Mitglied in gleicher oder ähnlicher Weise auch als Mitglied eines anderen Vereins oder Verbandes betrifft. 7. Über die Beschlüsse und Beratungsergebnisse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das von der Versammlungsleiterin/dem Versammlungsleiter und der Protokollführerin/dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. § 9 Vorstand 1. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 21 Mitgliedern. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten Vorstandes im Amt. Die Vorstandsarbeit erfolgt ehrenamtlich. 2. Der Verein wird im Sinne des § 26 BGB durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden gemeinsam mit einer / einem stellvertretenden Vorsitzende(n) oder durch zwei stellvertretende Vorsitzende gemeinschaftlich vertreten. 3. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: a) Vier Vorstandsmitglieder kommen aus der Reihe der kreisfreien Städte; dies sind zwei Hauptverwaltungsbeamte / Hauptverwaltungsbeamtinnen aus den Städten des Regierungsbezirks Düsseldorf, davon ist eine(r) der/die Oberbürgermeister / Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Düsseldorf und zwei Hauptverwaltungsbeamte / Hauptverwaltungsbeamtinnen aus den Städten des Regierungsbezirks Köln; davon ist einer der Oberbürgermeister / die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln. b) Vier Vorstandsmitglieder kommen aus der Reihe der Kreise sowie der Städteregion Aachen; dies sind zwei Hauptverwaltungsbeamte / Hauptverwaltungsbeamtinnen aus Kreisen des Regierungsbezirks Düsseldorf und zwei Hauptverwaltungsbeamte / Hauptverwaltungsbeamtinnen aus Kreisen des Regierungsbezirks Köln oder der Städteregion Aachen; c) Vier Vorstandsmitglieder kommen aus der Reihe der Kammern; dies sind jeweils zwei aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf und aus dem Regierungs- Seite 7 von 11 Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 12.01.2017) bezirk Köln. Die Aufteilung zwischen Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern regeln die Kammern untereinander. d) Der Landschaftsverband Rheinland wird im Vorstand durch den Landesdirektor / die Landesdirektorin des Landschaftsverbandes Rheinland vertreten. e) Dem Vorstand gehören ferner acht politische Vertreterinnen und Vertreter an. Jeweils vier aus Räten und vier aus Kreistagen bzw. dem Städteregionstag. Davon jeweils vier aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf und vier aus dem Regierungsbezirk Köln. 4. Die Positionen der/des Vorsitzenden und der fünf Stellvertreter / Stellvertreterinnen werden von je zwei kreisfreien Städten, zwei Kreisen und zwei Kammern besetzt. Von diesen sechs Personen stammen drei Personen aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf und drei Personen aus dem Regierungsbezirk Köln. Die Funktion des/der Vorsitzenden soll in einem zweijährigen Wechsel von einem Oberbürgermeister / einer Oberbürgermeisterin, einem Landrat/einer Landrätin wahrgenommen werden oder einem Mitglied der Kammern übernommen werden. 5. Der Vorstand kann einen geschäftsführenden Vorstand einsetzen. Dieser besteht aus dem / der Vorsitzenden sowie den fünf stellvertretenden Vorsitzenden. 6. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. 7. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtszeit aus, wählt die Mitgliederversammlung ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds gemäß § 9 Absatz 3. 8. Ständige Gäste im Vorstand sind a) die Regierungspräsidentin / der Regierungspräsident von Düsseldorf b) die Regierungspräsidentin / der Regierungspräsident Köln, c) der / die Vorsitzende des Regionalrats Düsseldorf, d) der / die Vorsitzende des Regionalrats Köln, e) der / die Vorsitzende der Landschaftsversammlung Rheinland sowie f) die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer des Vereins. 9. Der Vorstand und der geschäftsführende Vorstand können sich eine Geschäftsordnung geben. Seite 8 von 11 Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 12.01.2017) § 10 Aufgaben des Vorstandes Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. Insbesondere ist er zuständig für die a. Vorbereitung der Mitgliederversammlungen, b. Vorbereitung der jährlichen Konferenz der Metropolregion Rheinland, c. Erstellung eines Jahresberichts über das abgelaufene Geschäftsjahr, d. Aufstellung des Arbeits- und Wirtschaftsplanes, e. Aufstellung des Jahresabschlusses, f. Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung, g. Berufung der/des Geschäftsführerin/Geschäftsführers, h. Zusammensetzung der Arbeitskreise und des Kuratoriums. § 11 Lenkungskreis 1. Der Vorstand setzt zur Unterstützung seiner Arbeit einen Lenkungskreis ein. Er kann diesem Aufträge erteilen. Der Lenkungskreis wird von zwei vom Vorstand benannten Mitgliedern geleitet. 2. Dem Lenkungskreis gehören an a. Die Geschäftsführerin / der Geschäftsführer des Vereins b. die Geschäftsführerinnen / Geschäftsführer der Regionalmanagements, c. vier Vertreterinnen / Vertreter des Regionalrats Düsseldorf, d. vier Vertreterinnen / Vertreter des Regionalrats Köln, e. vier Vertreterinnen / Vertreter der Landschaftsversammlung, f. die Leiterinnen und Leiter der eingesetzten Arbeitsgruppen, g. je eine Vertreterin / ein Vertreter der im Rheinland bestehenden Nahverkehrsverbünde h. bis zu je zwei Vertreterinnen / Vertretern der Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln Seite 9 von 11 Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 12.01.2017) § 12 Arbeitskreise 1. Der Vorstand des Vereins kann zur inhaltlichen Bearbeitung der in § 2 benannten Ziele und Zwecke der Mitgliederversammlung vorschlagen, Arbeitskreise mit beratender Funktion einrichten. In die Arbeitskreise können sowohl Fachleute als auch politische Vertreterinnen und Vertreter durch den Vorstand berufen werden. 2. Die Tätigkeiten in den Arbeitskreisen erfolgen ehrenamtlich. § 13 Kuratorium 1. Zur Unterstützung der Vereinsarbeit setzt die Mitgliederversammlung ein Kuratorium ein. Dieses hat beratenden Charakter. 2. Dem Kuratorium können Vertreterinnen und Vertreter beispielsweise der Gewerkschaften, Umweltverbände, der Landwirtschaft, Gleichstellung, Bildungseinrichtungen und Universitäten, Kirchen, Sparkassen und Personen des öffentlichen Lebens angehören. 3. Über die Zusammensetzung entscheidet die Mitgliederversammlung. 4. Den Vorsitz des Kuratoriums übernimmt ein Mitglied des Vereinsvorstandes. 5. Die Tätigkeiten im Kuratorium erfolgen ehrenamtlich. § 14 Rechnungsprüfer/innen 1. Zur Rechnungsprüfung wird für die Dauer von zwei Jahren durch die Mitgliederversammlung ein Mitglied des Vereins zur Rechnungsprüferin / zum Rechnungsprüfer bestimmt. Das Mitglied darf im Prüfungszeitraum nicht im Vorstand vertreten sein. 2. Auf Vorschlag der Rechnungsprüferin / des Rechnungsprüfers kann die Mitgliederversammlung beschließen, dass sich die Rechnungsprüferin / der Rechnungsprüfer in ihrer Tätigkeit durch eine Wirtschaftsprüferin / einen Wirtschaftsprüfer unterstützen lassen kann. 3. Über das Ergebnis der Rechnungsprüfung hat die Rechnungsprüferin / der Rechnungsprüfer einmal jährlich der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten. § 15 Auflösung des Vereins 1. Bei der Auflösung des Vereins sind sechs gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatorinnen/Liquidatoren zu bestimmen. Sofern die Mitgliederversammlung Seite 10 von 11 Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 12.01.2017) nichts anderes beschließt, sind dies die/der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden des Vereins. 2. Dies gilt entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert. 3. Das bei der Auflösung des Vereins vorhandene Vereinsvermögen wird zu gleichen Teilen auf die Mitglieder gemäß § 3 Absatz 1 bis 3 aufgeteilt, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt. § 16 Übergangsvorschrift Sofern vom Registergericht einzelne Bestimmungen dieser Satzung beanstandet werden, ist der Vorstand ermächtigt, diese zur Behebung der Beanstandung zu ändern. § 17 Inkrafttreten Die Satzung wurde am 20.02.2017 durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgestellt. Sie tritt mit der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister in Kraft. Seite 11 von 11 METROPOLREGION RHEINLAND Aufbau (Diskussionsstand 12.01.2017) Vorstand Kuratorium (21 Vorstandsmitglieder mit Stimmrecht / 6 Gäste) Ständige Gäste (ohne Stimmrecht) RP(’in) BRD RP(’in) BRK Stadt (BRD) Kreis (BRD) Kammer (BRD) Stadt (BRK) Kreis (BRK) Kammer (BRK) Beratung Lenkungskreis Kammer (BRD) HVB (BRD) HVB Kreis (BRD) Kammer (BRD) HVB Köln HVB Kreis (BRK) Kammer (BRK) HVB (BRK) HVB Kreis (BRK) Kammer (BRK) Rat (BRD) Kreistag (BRD) Rat (BRD) Kreistag (BRD) Rat (BRK) Kreistag (BRK) Rat (BRK) Kreistag (BRK) Vorsitzende(r) Regionalrat BRD Vorsitzende(r) Regionalrat BRK Unterstützung Geschäftsführung des Vereins Geschäftf. der Regionalmanagements Regionalrat Düsseldorf (4) Vorsitzende(r) Landschaftsvers. Geschäftsführung des Vereins Aufträge Regionalrat Köln (4) Landschaftsversammlung (4) Leiter/innen der AG Nahverkehrsverbünde Bezirksregierungen D. und K. WAHL Mitgliederversammlung (6 Sitze je Mitglied = 210 Sitze / 1 Stimme je Mitglied = 35 Stimmen) Gäste (ohne Stimmrecht) BRD und BRK Regionalräte Regional‐ managements LVR (1) Direktor(in) 5 Vertreter/innen der Landschafts‐ versammlung = 6 Sitze Städte (11) HVB je 5 Vertreter/innen des Rates = 66 Sitze Kreise (13)* HVB je 5 Vertreter/innen des Kreistages = 78 Sitze Kammern (10) bis zu 6 Vertreter/innen je Kammer = 60 Sitze * inklusive der Städteregion Aachen Besetzung HVB Kreis (BRD) 2 vom Vorstand benannte Mitglieder HVB Düsseldorf Vorsitz Wird gebildet von 6 Personen aus dieser Runde: Direktor(in) LVR Vertreter(innen) gesellschaftl. Gruppen z.B. Gewerkschaften, Umweltverbände, Landwirtschaft, Gleichstellung, Bildungseinrichtungen, Universitäten, Geschäftsführender Vorstand = Vorsitzende(r) plus 5 Vertreter(innen) METROPOLREGION RHEINLAND Arbeitsprogramm (Entwurf) Stand: 24.10.2016 Metropolregion Rheinland - Arbeitsprogramm Übersicht 1. Übergeordnete Ziele 02 2. Themen 04 2.1 Verkehr und Infrastruktur 04 2.2 Bildung und Forschung 06 2.3 Standortmarketing 07 2.3.1 Wirtschaftsstandort 07 2.3.2 Strukturförderung und Cluster-Initiativen 08 2.4 Kultur und Tourismus 09 2.5 Regionalplanung 10 3. Phasen der Zusammenarbeit Stand: 24.10.2016 11 Seite 1 Metropolregion Rheinland - Arbeitsprogramm 1. | Übergeordnete Ziele Nordrhein-Westfalen ist durch ein sehr dichtes Netz der Städte geprägt, in dem enge Verflechtungen zwischen den Städten untereinander und zwischen den Städten und ihrem Umland bestehen. Diese Regionen in NRW bilden insgesamt ein enges räumliches und funktionales Geflecht: den Metropolraum NRW. Viele der Herausforderungen, denen sich die Kommunen und Kreise stellen müssen, lassen sich effektiv nur durch enge Zusammenarbeit zwischen den Kommunen, Kreisen und Regionen lösen. Auch in der internationalen und speziell europäischen Dimension ist es die regionale Ebene, der eine entscheidende Funktion zukommt. Die derzeit auf Landesebene diskutierte Fortschreibung des Landesentwicklungsplans des Landes NRW nimmt diese Entwicklung auf und setzt auf verstärkte regionale Kooperationen. Dies betrifft insbesondere die internationalen Standortvoraussetzungen in den Bereichen Infrastruktur, Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung sowie Kultur, Erholung, Sport, Freizeit und Tourismus. Im ganzen Land sollen vorhandene Ansätze internationaler Metropolfunktionen aufgegriffen und entwickelt werden. Kooperation und funktionale Arbeitsteilung sollen insbesondere in der Metropolregion Ruhr und der Metropolregion Rheinland Synergien ausschöpfen. Die Akteure im Rheinland wollen ihre interkommunale und regionale Zusammenarbeit verstärken und sich zur Metropolregion Rheinland zusammenschließen. Das Ziel ist, durch geeignete Maßnahmen die Zusammenarbeit der kommunalen Gebietskörperschaften und Wirtschaftskammern im Rheinland auf politischer, wirtschaftlicher und der Ebene der Verwaltung zu intensivieren, hin zu einer Metropolregion von europäischer Bedeutung. Damit einhergehend soll der Wirtschaft- und Wohnortstandort attraktiver und die Wahrnehmung nach innen und außen gestärkt werden. Gemeinsam soll die Positionierung der Metropolregion Rheinland in ihren verschiedenen Ausprägungen (Arbeits-, Wohn-, Wirtschafts-, Wissens-, Verkehrs-, Planungs-, Tourismus-, Kultur- und Sportregion) als zusammenhängender und gemeinsamer Lebensraum erfolgen. Dies soll nach innen und außen, national wie international geschehen. Der Zusammenschluss und die Positionierung als zusammengehörige Region hat insbesondere das Ziel der  Verbesserung der Wettbewerbs- und Handlungsfähigkeit der Vereinsmitglieder auf regionaler, landes- und bundesweiter und ggf. europäischer Ebene, Stand: 24.10.2016 Seite 2 Metropolregion Rheinland - Arbeitsprogramm  besseren und sich steigernden Akquise von Fördergeldern durch Land, Bund und EU,  konzentrierteren Bündelung von Interessen gegenüber Land, Bund und EU, insbesondere bei überregionalen Planungen (z.B. Bundesverkehrswegeplan, Landesverkehrswegeplan NRW, Landesentwicklungsplan NRW),  besseren Vermarktung des Rheinlandes und seiner allgemein verbesserten Wahrnehmung nach außen im Sinne eines professionellen Standortmarketings zur Ansiedlung von Unternehmen und Gewinnung von Fachkräften,  Identitätsstiftung nach innen. Thematische und funktionale Überschneidungen zu bestehenden Formaten sollen überprüft und vermieden werden. Im Sinne einer konstruktiven Arbeitsteilung sollen bereits gut funktionierende strukturpolitische Formate und Instrumente im Rheinland in sinnvolle Beziehung zur Metropolregion Rheinland gesetzt werden. Der bisherige Abstimmungsprozess erfolgt vor allem in den 2015 gegründeten vier thematisch orientierten Arbeitsgruppen, deren Arbeit fortgesetzt und unter dem Dach der Metropolregion Rheinland e.V. intensiviert werden soll. Über diese spezifische inhaltliche Arbeit hinaus ist als gemeinsame Aufgabe auf längere Sicht eine koordinierte Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit (einschließlich der Pflege der Präsentationen im Internet und ggf. Social Media) von entscheidender Bedeutung. Die Idee der Metropolregion Rheinland e.V. ist die Bündelung der Kräfte und Energien aller Beteiligten zur effektiven Realisierung gemeinsam zu definierender Ziele. Dabei gilt grundsätzlich das Prinzip der gleichen Augenhöhe zwischen den Partnern aus Politik, Gesellschaft und Kultur. Dies betrifft insbesondere auch das Verhältnis zwischen den Städten und den ländlichen Regionen im Rheinland. Stand: 24.10.2016 Seite 3 Metropolregion Rheinland - Arbeitsprogramm 2. | Themen Die Positionierung der Metropolregion Rheinland in ihren verschiedenen Ausprägungen (Arbeits-, Wohn-, Wirtschafts-, Wissens-, Verkehrs-, Planungs-, Tourismus-, Kultur- und Sportregion) wollen die Gebietskörperschaften und Wirtschaftskammern im Rheinland sowie der Landschaftsverband Rheinland durch die gemeinsame Arbeit und Abstimmung in zentralen Themenbereichen erreichen. Die bisher gebildeten Arbeitsgruppen sollen mit Hilfe des Vereins ihre Arbeit in den folgenden Themen vorantreiben. Dabei stellen sowohl die Themenauswahl als auch die hier skizzierten Aufgaben und Projekte keine abschließenden Listen dar. Vielmehr können und sollen sie sich an die Gegebenheiten und Erfordernisse anpassen. 2.1 | Verkehr und Infrastruktur Das Thema Verkehr und Infrastruktur ist von besonderer Bedeutung für das Funktionieren der Region und für die regional vernetzte Lebenswelt der Menschen im Rheinland. Es besteht die Notwendigkeit, den Verkehr in der Region auf zukunftsfähige nachhaltige Konzepte auszurichten, damit das Wachstum der Region nicht im Verkehrsstau stecken bleibt. Sowohl der Erhalt eines leistungsfähigen Straßensystems als auch der Ausbau alternativer metropolverträglicher Mobilitätsstrukturen steht im Vordergrund der gemeinsamen Arbeit. Multimodalität ist das entscheidende Schlagwort für eine moderne und zukunftsfähige Mobilität im Rheinland. Ziel Ziele im Bereich Verkehr und Infrastruktur sind die Stärkung des prosperierenden Wirtschafts- und Wohnstandortes Metropolregion Rheinland, der Erhalt und Ausbau der transeuropäischen Infrastruktur sowie politisches Marketing zur Finanzierung und zügigen Realisierung der notwendigen Infrastrukturmaßnahmen. Dies gilt gleichermaßen für Schiene und Straße, als auch für Radverkehrswege, Wasserstraßen und Häfen. Eine Optimierung des öffentlichen Personennahverkehrs und der Abbau von Barrieren zwischen den Verbundräumen sind anzustreben. Zukunftsweisende Entwicklungen und Pilotprojekte (z.B. in den Bereichen E-Mobilität, e-Ticketing, fahrerloses Fahren) sollen im Rheinland vorangebracht werden. Stand: 24.10.2016 Seite 4 Metropolregion Rheinland - Arbeitsprogramm Aufgaben und Projekte Zu den konkreten Aufgaben und Projekten der Metropolregion Rheinland gehören:  Lobbyarbeit auf landes-, bundes- und EU-Ebene für den Ausbau und Erhalt der Straßen-, Schienen-, Wasserstraßen-, Häfen- und Radwegeinfrastruktur,  Koordinierung des Baustellenmanagements  Begleitung des Aufbaus der Rheinlandweiten Lkw-Navigation (operativ durch den Verkehrsverbund Rhein-Sieg) Dies könnte in drei Phasen geschehen:  Phasen 1 • Beförderung der Umsetzung von Maßnahmen im Bundesverkehrswegeplan 2015 zur Substanzerhaltung und Beseitigung von Engpässen • Entschärfung von Verkehrsengpässen und Erreichbarkeitsdefiziten sowie Verbesserung der transeuropäischen Verkehrsverbindungen im Bundesverkehrswegeplan 2015 unter Berücksichtigung der EU-Verordnung zur Entwicklung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (Kern- und Gesamtnetz)  Phase 2 • Beförderung integrierter Raumentwicklungs- und Verkehrskonzepte unter Berücksichtigung der Multimodalität z.B. im Rahmen der Regionalplanaufstellung  Phase 3 • Verbesserung der räumlichen und bedarfsorientierten Steuerung großflächiger multimodaler Logistikstandorte und -infrastrukturen durch überregionale und regionale Logistikkonzepte unter Berücksichtigung grenzüberschreitender Verflechtungen Partner / Netzwerke / Schnittstellen Partner: z.B. Straßenbaulastträger, Bezirksregierungen, Schieneninfrastrukturbetreiber, Nahverkehr Rheinland (bzw. Verbünde), Vereine und Verbände, IHK, Häfen, Flughäfen … Netzwerke: z.B. Management der Mitgliedschaft im Europäischem Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) Rhine-Alpine-Corridor Stand: 24.10.2016 Seite 5 Metropolregion Rheinland - Arbeitsprogramm Schnittstellen: Um Doppelstrukturen und Zuständigkeits- bzw. Finanzierungsdiskussionen zu vermeiden, sollte die operative Arbeit durch die bestehenden Organisationen, wie z.B. die Straßenbaulastträger (Kreise und kreisfreie Städte, Straßen NRW) und Nahverkehrsorganisationen (z.B. Nahverkehr Rheinland) in die Metropolregion Rheinland eingebracht werden. (Die Zusammenführung der Maßnahmen für den Bundesverkehrswegeplan sind beispielhaft für die bereits funktionierende regionale Abstimmung und Aufstellung.) 2.2 | Bildung und Forschung Bildung und Forschung sind die entscheidenden Zukunftsthemen für eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung. Auf der einen Seite kann sich das Rheinland als erfolgreiche Bildungslandschaft profilieren. Dies spricht Unternehmen, Fachkräfte und Auszubildende gleichermaßen an. Zum anderen kann die Vernetzung der vielen verschiedenen Forschungseinrichtungen untereinander aber auch mit den Unternehmen im Rheinland die Innovationsfähigkeit und die internationale Bedeutung der Forschungsaktivitäten verstärken. Bildung ist zudem der Schlüssel für eine nachhaltige Integration von geflüchteten und zugewanderten Menschen, die hier im Rheinland ihre neue Heimat finden können. Ziel Das Rheinland muss sich als Bildungs- und Fachkräfteregion dynamisch weiterentwickeln, denn hier entsteht Zukunft. Wichtige Voraussetzungen dafür sind • eine gemeinsame Datenbasis für die kommunale Bildungsplanung, • eine verstärkte Zusammenarbeit in der Hochschulplanung, • eine gemeinsame Plattform für Forschungseinrichtungen und Unternehmen, • gemeinsame Aktivitäten für die bundes- und europaweite Anwerbung qualifizierter Fachkräfte, Studierender und Wissenschaftler. Aufgaben und Projekte Zu den konkreten Aufgaben und Projekten der Metropolregion Rheinland gehören:  Auswertung von Gutachten,  Verfassen von Positionspapieren, Stand: 24.10.2016 Seite 6 Metropolregion Rheinland - Arbeitsprogramm  Stellungnahmen zur Bildungs- und Strukturpolitik des Landes, des Bundes und der EU,  Lobbyarbeit,  Durchführung von Veranstaltungen,  Management und fachliche Begleitung der Sonderformate Forschungsdialog Rheinland,  Forschungshandbuch Rheinland und Bildungshandbuch Rheinland,  usw. Partner / Netzwerke / Schnittstellen z.B. Bezirksregierungen; alle kreisfreien Städte und Kreise; Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern; Hochschulen; Fort- und Weiterbildungseinrichtungen, FuE-Einrichtungen; Regionalagenturen usw. 2.3 | Standortmarketing Durch ein effizientes Standortmarketing kann die Region Rheinland erfolgreich als attraktiver Wirtschaftsstandort positioniert werden. Dabei müssen die hervorragenden Standortvoraussetzungen (z.B. zentrale Lage in Europa, bestehende Infrastruktur) wirksam bekannt gemacht werden. Modernes Standortmarketing umfasst dabei die Region in allen ihren verschiedenen Ausprägungen. Als attraktive Arbeits-, Wohn-, Wirtschafts-, Wissens-, Verkehrs-, Planungs-, Tourismus-, Kultur- und Sportregion ist sie sowohl für Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Institute etc. als auch für qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lebenswerter Anziehungspunkt. Bei der Beschreibung von Zielen und Aufgaben kann zwischen Wirtschaftsstandort einerseits sowie Strukturförderung und Cluster-Initiativen andererseits unterschieden werden. 2.3.1 Wirtschaftsstandort Ziel Ziel ist die Positionierung des Rheinlandes als attraktiven Wirtschaftsstandort. Stand: 24.10.2016 Seite 7 Metropolregion Rheinland - Arbeitsprogramm Aufgaben und Projekte Zu den konkreten Aufgaben und Projekten der Metropolregion Rheinland gehören:  Entwicklung eines gemeinsamen Marketingdachs einschließlich einer Wort Bild-Marke;  Planung gemeinsamer Standortaktivitäten  Erarbeitung und Vertrieb von Marketingmaterialen, Aufbau und Pflege von Websites und Social-Media-Auftritten; Durchführung von Veranstaltungen usw. Partner / Netzwerke / Schnittstellen z.B. Wirtschaftsförderungen; Marketingorganisationen; Netzwerke; Regionalmanagements; Wirtschaftskammern usw. 2.3.2 Strukturförderung und Cluster-Initiativen Ziel Ziel ist es, die bestehende Wirtschaftsstruktur und insbesondere bestehende ClusterInitiativen weiter zu fördern und auszubauen. Aufgaben und Projekte Zu den konkreten Aufgaben und Projekten der Metropolregion Rheinland gehören:  Kontaktpflege und Vernetzung der Clusterinitiativen;  Übernahme des Managements ausgewählter Cluster;  Kontakt und Lobbyarbeit gegenüber Landes- und Bundesministerien sowie zur EU-Kommission;  Stellungnahmen zur Landesstrukturpolitik;  Organisation gemeinsamen Marketings; Durchführung von Veranstaltungen; nationale und internationale Sichtbarkeit herstellen usw. Partner / Netzwerke / Schnittstellen Zum Beispiel: Stand: 24.10.2016 Wirtschaftskammern; Wirtschaftsförderungen; Clustermanagements; Regionalmanagements usw. Seite 8 Metropolregion Rheinland - Arbeitsprogramm Bestehende Rheinland-Cluster (Auswahl): ChemCologne; BioRiver; HyCologne; Logistikregion Rheinland; Gesundheitsregionen; Neue Werkstoffe; Agrobusiness Niederrhein usw. 2.4 | Kultur und Tourismus Das Rheinland ist ein attraktiver Raum für Kultur und Tourismus. Zahlreiche Veranstaltungen, Ausflugsziele und Sehenswürdigkeiten locken Touristen aus dem In- und Ausland an. Aber auch für die Rheinländer selbst trägt dies maßgeblich zu einem lebenswerten Umfeld bei. Die Metropolregion sollte für die Menschen erlebbar und das rheinische Lebensgefühl in räumliche Angebote überführt und die rheinländische Idee in den vielen lokalen Kultur- und Freizeitprojekten verankert werden. Dadurch wird die Sichtbarkeit der Region nach innen und außen erhöht. Ziel Das hoch attraktive Angebot an kulturellen und touristischen Veranstaltungen und Sehenswürdigkeiten soll bewusst – nach innen wie nach außen – vermarktet werden. Aufgaben und Projekte Zu den konkreten Aufgaben und Projekten der Metropolregion Rheinland gehören:  die Erstellung eines Kulturkatasters und weitere Profilierung des durch die Arbeitsgruppe Kultur und Tourismus erarbeiteten „Narrativs“ zum kulturellen Profil der Metropolregion Rheinland,  die Vermarktung und Begleitung rheinlandweiter Verbundprojekte, z.B. "Bauhaus 100. Weimar im Westen" 2018 - 2020; Beethovenfest 2020, „150 Jahre Mannheimer Akte“ 2018  die Vermarktung eingeführter bzw. neu zu entwickelnder Formate: z.B. GartenKulturReisen, RadRegionRheinland, Golfnet Rheinland, Rheinischer Kultursommer, lange Nacht der Industrie,… Partner / Netzwerke / Schnittstellen Zum Beispiel: Land NRW (u.a. MFKJKS, mit der Regionalen Kulturpolitik); NRWKultursekretariate; Landschaftsverband Rheinland; alle kreisfreien Städte und Kreise; Kulturinstitutionen, -verbände und -akteure aller Sparten incl. der Freien Szene; Rheinland Kultur GmbH; Tourismus NRW; lokale / regionale Tourismusorganisationen usw. Stand: 24.10.2016 Seite 9 Metropolregion Rheinland - Arbeitsprogramm 2.5 | Regionalplanung Die Zusammenarbeit der Regionalplanungsbehörden (Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln) hat zum Ziel, das Bewusstsein für die Gesamtregion zu schärfen und regionale Prozesse aufeinander abzustimmen. Die (teilregionale und) interkommunale Zusammenarbeit ist dabei eine wichtige Grundlage. Da die Idee der Metropolregion eine interkommunale Idee ist, soll sie sich im Sinne des Gegenstromprinzips in der Regionalplanung widerspiegeln. Die Regionalplanung der beiden Regierungsbezirke befördern die metropolitanen Themen Rheinisches Städtewachstum und Grüne Infrastruktur. Zudem erstellt sie den Datenatlas der Metropolregion Rheinland zur besseren Verständigung über regionale Aufgaben und zur Beförderung eines besseren regionalen Bewusstseins. Die Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln wollen eng mit der Metropolregion Rheinland e.V. zusammenarbeiten. Aufgaben und Projekte Zu den konkreten Aufgaben und Projekten der Metropolregion Rheinland gehören:  Schnittstellenbildung zur Regionalplanung,  Gemeinsames Sprachrohr der Kreise und Kommunen für metropolitane Themen in Richtung Regionalplanung,  Datenatlas der Metropolregion Rheinland: Koordinierung der Arbeitsgruppenspezifischen Datenatlanten. Partner / Netzwerke / Schnittstellen Regionalplanungsbehörden der Bezirksregierungen; Regionalmanagements usw. Stand: 24.10.2016 Seite 10 Metropolregion Rheinland - Arbeitsprogramm 3. | Phasen der Zusammenarbeit Die Formatierung der Metropolregion Rheinland kann zunächst in drei Phasen erfolgen. Von Phase zu Phase kann sich die regionale Zusammenarbeit jeweils intensivieren. Im Laufe der Umsetzung kann auf Grund der gemachten Erfahrungen und der Evaluation des Erreichten über die dann möglichen folgenden Schritte entschieden werden. Phase 1 Phase 2 Phase 3 … 3.1 | Phase 1: Gründung und Organisationsaufbau Phase 1 Zeitraum Jahre 2016 und 2017 (Dauer etwa 1,5 Jahre) Aufgaben  Institutionellen Rahmen schaffen: Gründung und Aufbau der Geschäftsstelle, Formen und Regeln der Zusammenarbeit festlegen  Arbeitsfähigkeit herstellen: Definition Arbeitsmodus und Gremien, Koordination Arbeitskreise  Abbild schaffen: Selbstverständnis definieren, Merkmale der Region herausstellen, Website anlegen, Erscheinungsbild und Corporate Design festlegen  Erste Positionierungen: Wegweiser zu Themen, Akteuren und bestehenden Formaten, Positionspapier und Veranstaltung zum Themenbereich Verkehr 3.2 | Phase 2: Auf- und Ausbau von Formaten und Kommunikation Phase 1 Phase 2 Zeitraum Jahre 2018 und 2019 (Dauer etwa 2 Jahre) Stand: 24.10.2016 Seite 11 Metropolregion Rheinland - Arbeitsprogramm Aufgaben  Binnenkommunikation intensivieren: Regelmäßige Veranstaltung „Regionalkonvent“, regelmäßige Medienarbeit (z.B. Zeitungsbeilagen), Aufbau Newsletter und Social Media  Außenmarketing aufbauen: Messeauftritte koordinieren, Werbematerialien erstellen, nationale und internationale Auftritte organisieren  Facharbeit aufnehmen: Arbeitskreise koordinieren, Positionspapiere und Stellungnahmen verfassen, Kontaktaufnahme und Lobbyarbeit beginnen, Übernahme der Verantwortung für ausgewählte bestehende Formate und Projekte 3.3 | Phase 3: Etablierung und Verstetigung Phase 1 Phase 2 Phase 3 Zeitraum Ab dem Jahr 2020 Aufgaben  Eigenständigkeit entwickeln: Übernahme Status Metropolregion (Mitgliedschaft IKM, METREX), Mitgliedschaften in übergeordneten Verbünden und Initiativen  Zwischenbilanz ziehen: Tätigkeit evaluieren, aktuelles Meinungsbild erzeugen, Ausrichtung nachsteuern  Aufgabenzuwachs ermöglichen Stand: 24.10.2016 Seite 12