Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
244191.pdf
Größe
2,4 MB
Erstellt
16.01.17, 12:00
Aktualisiert
21.02.17, 16:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0192/WP17
öffentlich
FB 11/501 und FB 11/110
16.01.2017
Herr Zimmermann
Stellenplan 2017 und
Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2017
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
25.01.2017
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses
beschließt der Rat der Stadt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 auf der Grundlage des
Stellenplanentwurfes 2017, ergänzt durch
-
den Veränderungsnachweis vom 11.11.2016 (Anlage 1) sowie
.
Stellenplanänderungen, die im Rahmen von Einzelvorlagen in der Sitzung am 15.12.2016
(inklusive Stellenplanbereinigung und Neustruktur der Personalreserve) sowie in der Sitzung
am 12.01.2017 zur Beschlussfassung empfohlen worden sind.
Marcel Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 11/0192/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2017
Seite: 1/28
Finanzielle Auswirkungen:
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2016
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2017 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2016
2017 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Die ab 2017 anfallenden Personalkosten aufgrund der zusätzlichen Mehrstellen wurden bereits im
Rahmen der Anmeldungen zum Haushaltsplanentwurf 2017 sowie der Veränderungsnachweisung
berücksichtigt.
Soweit sich aufgrund der Einsparung unbesetzter Planstellen finanzielle Auswirkungen ergeben, sind
diese ebenfalls im Rahmen der Anmeldungen zum Haushaltsplanentwurf 2017 sowie der
Veränderungsnachweisung berücksichtigt.
Stellenumwandlungen bzw. Bewertungsänderungen werden erst in Verbindung mit den sich hieraus
ergebenden personellen Konsequenzen zu finanziellen Auswirkungen führen und sind ebenfalls im
Haushaltsplanentwurf 2017 einkalkuliert.
Vorlage FB 11/0192/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2017
Seite: 2/28
Erläuterungen:
1.
Stellenplan 2017 (zur Stellenplanbereinigung 2017 und Neustruktur der Personalreserve
sowie weitere Einzelvorlagen sh. Ziffer 3.ff)
Der Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2017, der dem Haushaltsplanentwurf 2017 als
Anlage beigefügt ist, wurde nach dem Stand vom 20.07.2016 aufgestellt. Er enthält alle
stellenplanrelevanten Änderungen seit der Beschlussfassung des Stellenplanes 2016 (Rat
27.01.2016) bis zum 20.07.2016. Diese sind im Veränderungsnachweis zum Stellenplan 2016 (Stand:
20.07.2016) zusammengefasst, der dem Personal- und Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am
01.09.2016 zur Kenntnisnahme vorgelegt worden ist.
Seitdem haben sich Änderungen ergeben, die zurückzuführen sind auf:
- notwendige Stelleneinrichtungen
- Stelleneinsparungen
- Umwandlung und Verlagerung von Stellen bzw. -anteilen
- Bewertungsänderungen
Diese Änderungen sind in dem "Veränderungsnachweis zum Stellenplanentwurf 2017"
- Stand: 11.11.2016 - , der als Anlage 1 beigefügt ist, zusammengefasst.
Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 (Stand: 11.11.2016) weist in der Allgemeinen Verwaltung
(I.) insgesamt 2.825,50 Planstellen aus. Im Vergleich zum Vorjahr (2.756,00) erhöht sich das
Gesamtstellensoll somit um saldiert 69,50 Planstellen.
Bei der regio iT und den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen (II. – VIII.) zeichnet sich dagegen
insgesamt ein leichter Rückgang bei den Beamtenstellen (2017: 79,5 Planstellen / 2016: 81
Planstellen) ab.
I. Allgemeine Verwaltung
2016
2016
2017
2018
2019
Ist (30.06.)
Ansatz
Ansatz
Planung
Planung
Beamte
Stellen
867,50
926,00
962,00
962,00
962,00
Tarifl. Beschäftigte
Stellen
1.761,00
1.830,00
1.863,50
1.863,50
1.863,50
Summe
Stellen
2.628,50
2.756,00
2.825,50
2.825,50
2.825,50
Vorlage FB 11/0192/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2017
Seite: 3/28
II. regio iT
Beamte
2016
2016
2017
2018
2019
Ist (30.06.)
Ansatz
Ansatz
Planung
Planung
Stellen
21,00
24,00
23,00
23,00
23,00
III. Aachener Stadtbetrieb (E 18)
Beamte
2016
2016
2017
2018
2019
Ist (30.06.)
Ansatz
Ansatz
Planung
Planung
Stellen
11,00
12,00
15,00 *
15,00
15,00
* Für IT-Management, Organisationsmanagement, Personalmanagement und Bestattungsangelegenheiten sind insgesamt 4,00 Planstellen einzurichten; den Stelleneinrichtungen steht eine Stelleneinsparung infolge Realisierung eines kw-Vermerkes entgegen.
IV. Gebäudemanagement der Stadt Aachen (E 26)
Beamte
2016
2016
2017
2018
2019
Ist (30.06.)
Ansatz
Ansatz
Planung
Planung
Stellen
16,50
17,50
16,00
16,00
16,00
V. Volkshochschule (E 42)
Beamte
2016
2016
2017
2018
2019
Ist (30.06.)
Ansatz
Ansatz
Planung
Planung
Stellen
5,00
6,00
5,00
5,00
5,00
VI. Stadttheater und Musikdirektion Aachen (E 46/47)
Beamte
2016
2016
2017
2018
2019
Ist (30.06.)
Ansatz
Ansatz
Planung
Planung
Stellen
5,50
5,50
5,50
5,50
5,50
VII. Kulturbetrieb der Stadt Aachen (E 49)
Beamte
Stellen
Vorlage FB 11/0192/WP17 der Stadt Aachen
2016
2016
2017
2018
2019
Ist (30.06.)
Ansatz
Ansatz
Planung
Planung
13,00
14,00
Ausdruck vom: 18.01.2017
14,00
14,00
14,00
Seite: 4/28
VIII. Eurogress - Aachen (E 88)
Beamte
2016
2016
2017
2018
2019
Ist (30.06.)
Ansatz
Ansatz
Planung
Planung
Stellen
1,00
2,00
1,00
1,00
1,00
88,00 Stelleneinrichtungen + 5,00 Stellen bei Anbringung entsprechender kw-Vermerke an
anderen Stellen (*) (= 93,00 Planstellen)
Seit der Beschlussfassung des Stellenplanes 2016 sind 93,00 Planstellen in der Allgemeinen
Verwaltung gebildet worden. Hiervon hat der Personal- und Verwaltungsausschuss 81,50 Planstellen
in seinen Sitzungen am 08.01.2014, 17.03., 23.06., 01.09. und 27.09.2016 empfohlen, der Rat der
Stadt 1,00 Stelleneinrichtung bereits am 06.04.2016 beschlossen. Darüber hinaus sind 10,5 Stellen
für die Kitas aufgrund der jährlichen bedarfsorientierten Anpassung über den Veränderungsnachweis
zum Stellenplan 2016 (Stand: 20.07.2016) gebildet worden.
Es handelt sich um folgende Planstellen:
-
34,50 Stellen für FB 37; davon 23,00 Stellen für die Werkfeuerwehr des
Universitätsklinikums Aachen und 11,50 für die Leitstelle (6,50 x Leitstellendisponenten/ disponentinnen und 5,00 x neue Funktion „Dienstgruppenleitung“). Für Letztere werden zu
deren Kompensation 5,0 Planstellen mit der Funktion „Schichtführer/in“ „kw“ gezeichnet (*).
-
25,50 Stellen für Personal in den Kitas und OGS im FB 45
-
10,00 Stellen für Verwaltungspersonal in der Abteilung „Kitas und Tagespflege“ im FB 45
-
0,50 Stelle für die Abrechnung therapeutischer Leistungen in den städt. Kitas im FB 45
-
21,50 Stellen aufgrund steigender Flüchtlingszahlen (Asylbewerberleistungsgesetz,
Arbeitsmarktintegration, Quartiersmanagement und Koordination Ehrenamt) im FB 56
-
1,00 Stelle für eine/n Vermessungstechniker/in im FB 62
-
Ausweitung der Bewirtschaftung freier Stellenanteile für Schulsekretärinnen im Umfang von 78
WStd und für das Betreuungspersonal der OGS im Umfang von 37,25 WStd
Vorlage FB 11/0192/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2017
Seite: 5/28
Die kostenmäßigen Auswirkungen der zusätzlichen Stellen belaufen sich unter Berücksichtigung der
kw-gezeichneten Stellen im FB 37 auf insgesamt 2.372.300 Euro.
Die Aufteilung der Stellen nach dem Grad der Refinanzierung stellt sich wie folgt dar:
Vorlage FB 11/0192/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2017
Seite: 6/28
Die Aufteilung der neuen zusätzlichen Stellen nach Aufgabenarten stellt sich wie folgt dar:
Bei den 6 Stellen für freiwillige Aufgaben handelt es sich um:
0,5 Stellen für die Abrechnung von therapeutischen Leistungen, FB 45
3,5 Projektstellen „Quartiersmanagement“, FB 56
1,0 Projektstelle „Koordination Ehrenamt für Flüchtlinge“, FB 56
1,0 Stelle für Arbeitsmarktintegration, FB 56
Diese Stellen werden überwiegend durch entsprechende Förderungen aus Bundes- und
Landesmitteln finanziert.
23,5 Stelleneinsparungen
Für den Haushalt 2017 können im Bereich der Allgemeinen Verwaltung insgesamt 23,5 unbesetzte
Planstellen in folgenden Bereichen eingespart werden:
-
0,50 Planstelle in der Bauverwaltung infolge Wegfall der Aufgabe „Durchführung der
Vergabeverfahren für die Gewoge“
-
2 x 0,50 Hausmeister/innen-Stellen aufgrund eines Ergebnisses einer Arbeitsuntersuchung im
FB 45
-
0,50 Hausmeister/innen-Stelle infolge Schließung der Schule Beginenstraße im FB 45
-
9,50 Planstellen bei den Kitas im Rahmen der jährlichen bedarfsorientierten Anpassung im FB
45
-
1,00 Stelle für eine/n Kassierer/in infolge Einführung des Kassenautomaten in der
Schwimmhalle Brand im FB 52
-
11,00 Planstellen im JobCenter (keine Wiederbesetzung mit städt. Kräften)
Vorlage FB 11/0192/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2017
Seite: 7/28
Stellenumwandlungen
Bei den durchzuführenden Stellenumwandlungen handelt es sich um die Umwandlung von Beamtenin Planstellen für Tariflich Beschäftigte und umgekehrt sowie um die Umwandlung von Vollzeit- in
Teilzeitstellen und umgekehrt.
Stellenverlagerungen sind bedingt durch die - aus haushaltsrechtlichen Gründen - erforderliche
Neuzuordnung von Planstellen bzw. Planstellenanteilen zu neuen Produktbereichen.
Bewertungsänderungen
Die erforderlichen Bewertungsänderungen sind auf Neubewertungen (aufgrund analytischer
Dienstpostenbewertungen bzw. tariflicher Bewertungsprüfungen) sowie auf das Anbringen neuer bzw.
die Realisierung oder den Wegfall bestehender „ku" - Vermerke (künftig umzuwandeln)
zurückzuführen.
Entwicklung der Planstellen
In den letzten 10 Jahren hat sich die Anzahl der Planstellen in der Allgemeinen Verwaltung wie folgt
entwickelt:
1. Verwaltung gesamt (ohne Eigenbetriebe)
Vorlage FB 11/0192/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2017
Seite: 8/28
Vorlage FB 11/0192/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2017
Seite: 9/28
2. Verwaltung gesamt (ohne Eigenbetriebe) ohne FB 37/Einsatzpersonal, FB 45, FB 45/Kitas und
FB 56/Flüchtlingsbetreuung
3. Gegenüberstellung Verwaltung gesamt – mit und ohne gesonderte Bereiche
Die Grafiken belegen, dass - lässt man die aufgrund ihrer Dynamik besonderen Bereiche FB 37 (Leitstelle,
Werkfeuerwehr, Brandschutz etc.), FB 45 (U 3 – Betreuung, Inklusion, OGS etc.) und FB 56
(Flüchtlingsbetreuung etc.) außen vor - es in der Kernverwaltung insgesamt einen Stellenabbau gegeben
hat. Diese Entwicklung zeichnet sich auch ab, wenn man Sondereffekte (z.B. JobCenter) berücksichtigt.
Vorlage FB 11/0192/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2017
Seite: 10/28
Selbst bei Berücksichtigung der Stellenplanbereinigung (siehe Pkt. 3 der Vorlage) bleibt die Anzahl
der Stellen in der Kernverwaltung (ohne gesonderte Bereiche) unter dem Wert des Jahres 2010.
4. Planstellenentwicklung der Fachbereiche
Die Planstellenentwicklung der einzelnen Fachbereiche und Dienststellen für die Jahre 2016 und 2017
ist der Anlage 2 zu entnehmen. Künftig wird diese Übersicht im Stellenplan ebenfalls abgebildet.
Diese für den Stellenplan 2017 wird um die Beschlüsse zur Stellenplanbereinigung (sh. Pkt. 3. der
Vorlage) sowie der weiteren Einzelbeschlussfassungen bis zur Entscheidung durch den Rat der Stadt
Aachen (sh. Pkt. 4. und Pkt. 5. der Vorlage) entsprechend angepasst sein.
2. Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2017
Die geplanten Personalaufwendungen für die aktiven Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der
Kernverwaltung sowie der Beamten in den Eigenbetrieben und bei regio iT werden im Haushalt in der
Zeile 11 der Teilergebnispläne dargestellt. In Zeile 12 sind alle Aufwendungen der Stadt Aachen
enthalten, die im Zusammenhang mit den Versorgungsempfängern und deren Hinterbliebenen stehen.
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden zentral von FB 11 veranschlagt und bilden den
sogenannten Personalkostenverbund. Davon ausgenommen sind die Personalaufwendungen der
Konten 50190000 für sonstige Beschäftigte. Es handelt sich hierbei überwiegend um
drittmittelfinanziertes Personal im Rahmen von Projekten in einer Größenordnung von rd. 5,9 Mio. € in
2017. Die Planung erfolgt durch die jeweils zuständigen Fachbereiche. Die Beschlussfassung hierüber
obliegt den Fachausschüssen.
Laut Haushaltsplanentwurf 2017 beläuft sich die Höhe der Personalaufwendungen im
Personalkostenverbund auf 176,45 Mio. €. Für Versorgungsaufwendungen sind 45,76 Mio. €
eingeplant. Insgesamt sind somit 222,21 Mio. € im Personalkostenverbund veranschlagt.
Den Personalaufwendungen stehen dezentral geplante Erträge für das Personalkostenbudget
gegenüber.
Diese können zurzeit noch nicht ausgewertet werden, weil es hierfür keine separaten Konten gibt. Es
ist jedoch geplant, im Haushalt 2018 entsprechende Erträge gesondert darzustellen.
Soweit im Rahmen von Zuwendungen und allgemeinen Umlagen oder Kostenerstattungen Erträge für
Personal enthalten sind, werden diese in den Zeilen 2 bzw. 6 der Teilergebnispläne ausgewiesen.
Sonstige ordentliche Erträge wie z.B. die Auflösung von Rückstellungen sind in der Zeile 7 aufgeführt.
Vorlage FB 11/0192/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2017
Seite: 11/28
Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen ab 2010
Die Schwankungen im Vergleich der einzelnen Jahresergebnisse sind insbesondere auf die
Veranschlagungssystematik der Pensions- und Beihilfezuführungen sowohl für Beamte als auch für
Versorgungsempfänger zurückzuführen. In 2014 führte zusätzlich die bis in das Jahr 2013
rückwirkende Besoldungsanpassung zu einem höheren Jahresergebnis.
Ein Vergleich zwischen den Ergebniszahlen bis 2015 und Ansatzzahlen ab 2016 ist nur bedingt
aussagekräftig. Im Rahmen der Haushaltsplanung wird im PKV die Pensionszuführung für Versorger
eingeplant. Die der Pensionszuführung gegenüber stehende ertragswirksame Auflösung in Höhe der
Versorgungszahlungen wird in der Planung zwar im Gesamthaushalt, nicht jedoch im PKV
ausgewiesen.
Im Jahresabschluss entfällt diese getrennte Ausweisung und die ertragswirksame Auflösung wird als
Verringerung der Zuführung für Versorgungsempfänger angesetzt, sodass sich im PKV ein wesentlich
geringerer Zuführungsbetrag ergibt.
Die Haushaltsansätze für Personal- und Versorgungsaufwendungen von 2016 zu 2017 steigen um
insgesamt rd. 10,48 Mio. €. Dies entspricht einer prozentualen Erhöhung von 4,95 Prozent.
Erhöhung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2017 – 2020
In Anlehnung an die Orientierungsdaten für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der
Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt die jährliche
Fortschreibung der Personal- und Versorgungsaufwendungen im Haushalt der Stadt Aachen mit
einem Prozent. Davon ausgenommen sind lediglich bereits verabschiedete Besoldungs- oder
Vorlage FB 11/0192/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2017
Seite: 12/28
Tarifabschlüsse. Für den Beschäftigtenbereich wurde im Frühjahr dieses Jahres das Tarifergebnis
2016 / 2017 beschlossen. Demnach erhöhten sich die Tabellenentgelte ab 01.03.2016 um linear 2,4
Prozent. Zum 01.02.2017 erfolgt eine weitere Erhöhung um 2,35 Prozent. Diese Steigerungen sind bei
der Haushaltsplanung 2017 berücksichtigt und belasten den Personalkostenverbund 2017 mit rd. 3,8
Mio. €. Im Vergleich zur mittelfristigen Finanzplanung für 2017 im Haushaltsplan 2016, die mit einer
1% -igen Fortschreibung geplant wurde, beläuft sich die Mehrbelastung auf rd. 1,9 Mio. €.
Die aufgrund der ab 01.01.2017 geltenden neuen Entgeltordnung für kommunale Beschäftigte
entstehenden Mehrkosten werden hälftig von den Arbeitgebern und den Beschäftigten getragen. Die
für den städtischen Haushalt 2017 kalkulierte Mehrbelastung in Höhe von rd. 520.000 € ist in der
Veränderungsnachweisung berücksichtigt. Die zur Entlastung der Arbeitgeberseite vereinbarte
Kompensationsregelung für die Beschäftigten sieht vor, dass die Jahressonderzahlung für die Jahre
2016, 2017 und 2018 auf dem materiellen Niveau des Jahres 2015 eingefroren wird. Darüber hinaus
wird die Jahressonderzahlung ab dem 01.01.2017 um 4 Prozentpunkte gemindert. Nach dem Jahr
2018 wirksam werdende allgemeine Entgelterhöhungen finden auch auf die Jahressonderzahlung
Anwendung.
Im Rahmen der Haushaltsanmeldung wurde auch der Bedarf für die Umsetzung der Tarifeinigung im
Sozial- und Erziehungsdienst angepasst. Für den Haushalt 2017 sind hierfür bisher rd. 1,5 Mio. €
eingeplant.
Darüber hinaus sind die Personalaufwendungen fortgeschrieben worden, die sich durch die
Umsetzung des Beschlusses des Personal- und Verwaltungsausschusses vom 08.01.2014 zum
Ausbau von Erzieherstellen in den städtischen Tageseinrichtungen als Ergebnis der dort
durchgeführten Organisationsuntersuchung ergeben. Demnach sind zum 01.08.2016 mit Beginn des
Kindergartenjahres 2016 / 2017 weitere 15 Stellen besetzt worden. Zum Kindergartenjahr 2017 / 2018
ist mit weiteren 10 Stellen der Aufbau abgeschlossen.
Weiterhin ist bereits zum Haushaltsjahr 2016 wegen der mit der Wiederbesetzungssperre
verbundenen Personalkosteneinsparungen eine Konsolidierung in Höhe von 700.000 € pro Jahr
festgesetzt worden. Diese wird produktbezogen auf die Kostenarten 50110000 (Dienstbezüge) und
50120000 (Entgelte) verteilt werden. Hiervon sind lediglich die Produkte 01 04 01 (Sicherung der
Personalvertretung), 01 08 06 (Allgemeine Personalwirtschaft mit den Personalkosten für Anwärter
und Auszubildende) und
06 01 01 (Förderung von Kindern in Kindertagesstätten und Tageseinrichtungen) ausgenommen.
Diese Ausnahme gilt ebenfalls für die Personalkosten der in den Eigenbetrieben und bei regio iT
beschäftigten Beamten, die in voller Höhe erstattet werden.
Vorlage FB 11/0192/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2017
Seite: 13/28
Personalmehrbedarfe
In den Ausführungen zum Stellenplan ist bereits dargestellt, dass die Kosten in Höhe von 2.372.300 €
für insgesamt 93 Stellen (88 zuzüglich 5 Stellen, die durch das Anbringen von kw-Vermerken an
anderen Stellen ausgeglichen werden) im Haushaltsplanentwurf 2017 berücksichtigt sind.
Für weitere zusätzlich angemeldete Bedarfe sind im Haushaltsplanentwurf 2017 insgesamt 3.018.600
€ eingeplant. Es handelt sich um die folgenden Bereiche, für die (Stellen-)Bedarfe geltend gemacht
wurden. Soweit bis zur Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2017 kein abschließendes Ergebnis
zum Stellenbedarf vorlag, erfolgte die Einplanung mit einem 30%-igen Anteil.
Umfang der zusätzlich
Org.
angemeldeten Bedarfe
Mitteleinplanung
(in Stellen)
2017
Einheit
FB 11*
5,0
376.000
FB 32
7,5
99.700
FB 36
3,0
51.000
FB 37
10,0
165.100
FB 45
6,0
53.900
FB 56
35,5
2.142.900
FB 61
5,5
130.000
72,5
3.018.600
* für Reservestellen
Die Aufteilung dieser Stellenbedarfe nach dem Grad der Refinanzierung stellt sich wie folgt dar:
Vorlage FB 11/0192/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2017
Seite: 14/28
Die Aufteilung der zusätzlichen Stellen-(Bedarfe) nach Aufgabenarten stellt sich wie folgt dar:
Von diesen angemeldeten zusätzlichen Bedarfen im Umfang von 72,5 Stellen wurden in der PVASitzung am 15.12.2016 folgende Stellenbedarfe im Rahmen von Einzelvorlagen beraten:
-
3,00 Stellen für FB 36 (in den Abteilungen 200, 500 und 820)*
-
47,50 Stellen für FB 56 (Fortschreibung Personalbedarf für die Betreuung von Flüchtlingen in
Übergangswohnheimen und Wohnungen, wobei sich der ursprünglich angemeldete
Stellenbedarf (34,00 Stellen) aufgrund prognostizierter Fallsteigerungen erhöht hat
-
5,50 Stellen für FB 61 bzw. FB 32 (als Ergebnis der durchgeführten
Organisationsuntersuchung
in der Abteilung 61/400 sowie im FB 32)
9,00 Stelleneinrichtungen, die ebenfalls in den zusätzlich angemeldeten Bedarfen von insgesamt
72,50 Stellen enthalten sind, werden im Rahmen der Gesamtvorlage „Stellenplanbereinigung“
behandelt. Darin enthalten sind auch 5 Reservestellen für Demografie, Wissenstransfer,
Beschäftigung nach der Ausbildung sowie für den Langzeitkonten-Ausgleich, wofür 376.000 € im
Haushaltsplanentwurf 2017 eingeplant sind.
Darüber hinaus sind weitere, bei der Haushaltsplanung 2017 nicht berücksichtigte Bedarfe in der
Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 15.12.2016 beraten worden. Dies betrifft
auch eine nachträglich gemeldete Stelle für FB 36/400, die im Rahmen einer Gesamtvorlage für FB 36
behandelt wurde (*). Soweit es sich hierbei um projektbezogene Förderstellen handelt, werden die
Personalkosten nicht im Personalkostenverbund veranschlagt, sondern ausschließlich in den hierfür
eingerichteten 4-er PSP-Elementen. Die in der Sitzung am 15.12.2016 gefassten Beschlüsse zu
Stelleneinrichtungen im Rahmen von Einzelvorlagen werden unter Pkt.
Vorlage FB 11/0192/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2017
4 der Vorlage näher erläutert.
Seite: 15/28
Weitere für die Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 12.01.2017 vorgesehene
Stelleneinrichtungen sind unter Pkt. 5 der Vorlage aufgeführt.
Personalkosten 2017 insgesamt
Im Haushaltsplanentwurf 2017 ergibt sich unter Einbeziehung der eingeplanten Mittel für die neuen
93,0 Stellen in Höhe von 2.372.300 € und für zusätzliche Bedarfe im Umfang von 72,5 Stellen in Höhe
von 3.018.600 € folgende Aufteilung nach Kostenarten für den Personalkostenverbund 2017. Hierüber
wird in der heutigen Sitzung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beschlossen, wobei alle
finanziellen Veränderungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen vorläufig zentral im
Produkt 01 08 06 (Allgemeine Personalwirtschaft) bei den entsprechenden Kostenarten veranschlagt
sind.
Zuführungen zu Rückstellungen
für Versorger
20.883.100 €
Personalkostenverbund insgesamt:
222.208.600 €
In der Veränderungsnachweisung für den Personal- und Verwaltungsausschuss sind die seit der
Haushaltsaufstellung entstandenen finanziellen Veränderungen für den Personalkostenverbund
ebenfalls zentral im Produkt 01 08 06 abgebildet. Es handelt sich hierbei neben der Berücksichtigung
der finanziellen Mehraufwendungen infolge der neuen Entgeltordnung auch um die Fortschreibung
Vorlage FB 11/0192/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2017
Seite: 16/28
bereits eingeplanter Bedarfe (z.B. Personalbedarf für die Flüchtlingsbetreuung) oder um neue Bedarfe
(z.B. Erhöhung des Personalbedarfes für die Unterhaltsvorschusskasse aufgrund der
Gesetzesänderung in 2017). Die Verlagerung aus dem OGS-Sachkostenetat zum
Personalkostenverbund wird unmittelbar im Produkt 03 01 01 (Grundschulen) dargestellt. Insgesamt
beläuft sich der Mehrbedarf für den Personalkostenverbund 2017 einschließlich der OGS-Verlagerung
auf 1.363.500 €.
Darüber hinaus sind für weitere Bedarfe, u.a. auch für die Funktion der ständigen Vertretung in 4gruppigen Kindertageseinrichtungen, noch zusätzliche Mittel für Personalaufwendungen im Rahmen
der Veränderungsnachweisung für den Finanzausschuss aufgenommen worden. Für 2017 handelt es
sich hierbei um einen Betrag in Höhe von 386.200 €, der nach dem gängigen Verfahren vorläufig
zentral im Produkt 01 08 06 abgebildet wird. Die haushaltsneutrale Verteilung der
Personalaufwendungen auf die Produkte erfolgt unmittelbar für den Haushalt 2017.
3. Stellenplanbereinigung 2017 und Neustruktur der Personalreserve
Der Personal- und Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.12.2016 beschlossen:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt im Rahmen der durchzuführenden Stellenplanbereinigung für das Haushaltsjahr 2017
-
die Umwandlung von KS-Einsätzen in 60 dauerhafte Planstellen sowie
-
die Umwandlung von KS-Einsätzen in 47 befristete Planstellen unter jeweiliger Anbringung
eines kw-Vermerkes gemäß der dieser Vorlage beigefügten Aufstellung (Anlage 3) für den
Stellenplan 2017.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt zur Durchführung der Stellenplanneukonzeption darüber hinaus insgesamt 75 zusätzliche
Planstellen für die Personalreserve – FB 11 R - im Umfang von
-
10 Planstellen für den Bereich „Inaktive“ ausgewiesen nach A10 LBesO A bzw. EG 9b TVöD
(neue Entgeltordnung)
-
50 Planstellen für den Bereich „Vermittlung“ ausgewiesen nach der jeweiligen Eingruppierung
der Stelleninhaber/-innen
-
15 Planstellen für den Bereich „Demografie“ ausgewiesen nach A 10 LBesO A
für den Stellenplan 2017 einzurichten.
Die nachfolgend beschriebene Durchführung der Stellenplanbereinigung 2017 und Neustruktur der
Personalreserve erfolgt ganz überwiegend haushaltsneutral.
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Ausdruck vom: 18.01.2017
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Für den Bereich der Personalreserve „Demografie“ ist die Einrichtung von 15 Planstellen vorgesehen.
Aufgrund bestehender Haushaltsrestriktionen wird hiervon lediglich ein Umfang von 5 VZÄ im
Haushaltsjahr 2017 bewirtschaftet. Hierfür ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 im
Personalkostenverbund ein Gesamtvolumen von 376.000 € (Personalkosten KGSt 2015/2016: 5
Vollzeitfunktionen A 10 LBesO A à 75.200 €) bereits eingeplant.
Erläuterungen zur Stellenplanbereinigung 2017 und Neustruktur der Personalreserve:
1. Ausgangslage:
Gemäß § 8 Abs. 1 GemHVO NRW hat der Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der
Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend beschäftigten Angestellten und
Arbeiterinnen und Arbeiter auszuweisen. Stellen von Beamtinnen und Beamten von Sondervermögen,
für die Sonderrechnungen geführt werden (z.B. Quasi-Eigenbetriebe) sind gesondert aufzuführen.
In der dem Stellenplan beigefügten Stellenübersicht sind neben der Darstellung der Stellen des
Stellenplans verteilt auf die Produktbereiche (soweit diese nicht auszugsweise den einzelnen
Teilplänen der Eigenbetriebe beigefügt sind) auch die in der Ausbildung befindlichen beamteten
Nachwuchskräfte und Auszubildenden für die übrigen Berufsfelder (Beschäftigte) zahlenmäßig
auszuweisen.
KS-Stellen Problematik:
Bezogen auf § 8 Abs. 1 GemHVO NRW ist die bisher teils angewandte Praxis der Verwendung von
KS-Stellen (KS = keine Stelle) und damit verbunden der überplanmäßige Einsatz von Personal in
Zukunft in allen Belangen an die haushaltsrechtlichen Anforderungen anzupassen.
Als Abbild des Umfangs der nicht nur vorübergehend Beschäftigten in der Gemeindeverwaltung weist
der Stellenplan die für die Aufgabenerledigung für notwendig erachteten Stellen aus. Hierbei ist nach
den Handlungsrichtlinien des Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK) eine Beschäftigung
„nicht nur vorübergehend“, wenn sie länger als 12 Monate angelegt ist. Erfolgt eine nur
vorübergehende Beschäftigung i.S. des Haushaltsrechts, so ist eine Abbildung über den Stellenplan
nicht erforderlich.
Den KS-Einsätzen liegen häufig längerfristige Bedarfe zugrunde. Diese überplanmäßigen Einsätze
schlagen sich im Personalkostenverbund mit einem nicht zu unterschätzenden finanziellen Umfang
nieder, der sich im Stellenplan als Anlage zum Haushaltsplan derzeit nicht spiegelt. Insofern gibt es
hier ein Planstellendelta, das es künftig weitestgehend zu schließen gilt. Ziel ist die Darstellung der
Stellen-Ist-Situation (bezogen auf den Bedarf für das jeweilige Haushaltsjahr).
Mit der beabsichtigten Stellenplanbereinigung ist der Stellenplan ein verbessertes
Steuerungsinstrument und als Entscheidungsgrundlage für Verwaltung und Politik verwertbar. Die
Bereinigung schafft Transparenz bezüglich der Planstellensituation in den einzelnen
Organisationseinheiten, wozu auch die ergänzte fachbereichsbezogene Darstellung i.R. des
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Stellenplans beitragen wird. Zudem werden interkommunale Vergleiche und interne
Organisationsstrukturanalysen besser unterstützt.
Bislang überplanmäßig dezentral eingesetzte Mitarbeiter/-innen mit personalwirtschaftlichem
Hintergrund (z.B. gesundheitliche oder organisatorische Notwendigkeiten) werden künftig auf
Planstellen in einer zentralen Einheit geführt (siehe nähere Ausführungen unter 4. „Neue Struktur der
Personalreserve“). Dies ermöglicht der Personalverwaltung einen zentralen Blick und eine optimierte
Begleitung dieser Personalfälle.
Der Stellenplan ist mit diesen Maßnahmen Spiegelbild des Personalkostenverbundes im Haushalt der
Stadt Aachen und gewährleistet, dass jedem Mitarbeiter / jeder Mitarbeiterin im Rahmen der
rechtlichen Notwendigkeit eine Planstelle zur Verfügung steht.
2. Aktuelle Planstellensituation (Kernverwaltung, ohne Beamte der Eigenbetriebe und
regio it zum 01.01.2016:
3. Stellenplanbereinigung:
Um den oben beschriebenen rechtlichen Rahmenbedingungen und den Belangen von
Verwaltungsvorstand und Rat bei der Abbildung der Stellensituation im Stellenplan nachzukommen,
ist die Bereinigung des Stellenplans für das Haushaltsjahr 2017 erforderlich.
Dies geschieht über
3.1 die Einsparung der seit längerer Zeit unbesetzten Planstellen (NN-Stellen)
3.2 die Umwandlung der notwendigen KS-Stellen in dauerhafte Planstellen
3.3 die Umwandlung der notwendigen KS-Stellen in befristete Planstellen mit kw-Vermerk
3.4 die Verbuchung definierter Personalfälle auf einer Planstelle in der neustrukturierten
Personalreserve
3.5 die Streichung der nicht mehr benötigten KS-Stellen
3.6 die Beibehaltung von KS-Stellen aufgrund eines kurzfristigen Einsatzes
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3.1 NN-Stellenbereinigung:
Die Auswertung der zum 01.10.2016 freien und dauerhaft nicht mehr benötigten Planstellen ergab,
dass insgesamt 12 Vollzeitplanstellen gestrichen werden können. Die betroffenen Funktionen wurden
bzw. werden über die Veränderungsnachweise zum Stellenplan 2016 bzw. zum Stellenplanentwurf
2017 zur Einsparung gebracht.
3.2 – 3.5 KS-Stellenbereinigung:
Die Auswertung der KS-Stellen zum Stichtag 01.10.2016 ergab, dass hiervon
63 Vollzeit- und Teilzeiteinsätze in dauerhafte Planstellen im Umfang von 60 VZÄ
umzuwandeln sind
58 Vollzeit- und Teilzeiteinsätze in Planstellen mit kw-Vermerk im Umfang von 47 VZÄ
umzuwandeln, d.h. befristet einzurichten sind
242 KS-Stellen im Verlaufe der nächsten 3 Monate gestrichen werden können
ca. 45 KS-Einsätze in der neu strukturierten Personalreserve künftig auf Planstellen zu führen
sind.
Grafische Übersicht KS-Stellenbereinigung:
Die detaillierte Auflistung der in (befristete) Planstellen umzuwandelnden KS-Einsätze ist der Anlage
3 zu entnehmen.
Bei der o.a. Umwandlung von KS-Einsätzen in befristete Planstellen mit kw-Vermerk sowie bei
zukünftigen befristeten Stelleneinrichtungen (Projekteinsätze von über 12 Monaten und sonstige
zeitlich befristete Stelleneinrichtungen) wird zur Kennzeichnung der Befristung der kw-Vermerk um
das Jahr ergänzt, in welchem die zeitliche Befristung der Stelle endet (z.B. kw2018). Zur Aufnahme
dieses zusätzlichen Vermerkes im Stellenplan ist, in Abstimmung mit dem Finanzdezernat, die
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Erweiterung des § 10 der Haushaltssatzung der Stadt Aachen im Rahmen der Beschlussfassung des
Rates zum Haushalt 2017 vorgesehen. Der zusätzliche Stellenplanvermerk wird zudem in das
Abkürzungsverzeichnis zum Stellenplan aufgenommen.
3.6 Beibehaltung von KS-Stellen:
Ein kleiner Bestand von KS-Stellen im haushaltsrechtlich zulässigen Rahmen wird jedoch auch
weiterhin erforderlich bzw. unvermeidbar sein. Hierzu gehören kurzzeitige Projekt- oder
Saisoneinsätze (Beschäftigung bis zu 12 Monaten) oder kurzzeitige anderweitige Bedarfseinsätze.
Der Mittelbedarf ist entweder regulär über den Personalkostenverbund oder über Drittmittel gedeckt.
4. Neukonzeption der Personalreserve:
Mit der Neukonzeption der Personalreserve bestehend aus drei Bereichen (Inaktive / Vermittlung /
Demografie) will sich die Verwaltung auf unterschiedliche Anforderungen für die Zukunft einstellen. So
soll das Planstellenvolumen im Bereich Reserve „Demografie“ (beabsichtigt 15 Vollzeitplanstellen*)
ermöglichen, auf die Bewältigung der Belange im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel
zu reagieren (Sicherstellung von Überlappungszeiträumen zum Wissenstransfer oder vorzeitige
Einstellung im Zuge externer Bewerberakquise).
Durch die Planstelleneinrichtungen im Bereich „Demografie“ sollen in begründeten Fällen zudem die
Ausgleichszeiträume der Langzeitkonteninhaber/-innen vor Eintritt in den Ruhestand durch parallele
Personalgestellung abgedeckt werden.
Darüber hinaus soll insbesondere durch die zentrale Bündelung von Personalfällen im Bereich
Reserve „Vermittlung“ (beabsichtigt 50 Planstellen) die zielführendere Begleitung dieser Mitarbeiter/innen ermöglicht werden. Zwei der Planstellen in der Personalreserve „Vermittlung“ sind vorgesehen
für (bezuschusste) Beschäftigungen von Personal mit inklusivem Hintergrund.
Die Personalreserve soll für die in nachfolgender Übersicht beschriebenen Arbeitsphasen von
Mitarbeiter/-innen daher auskömmlich mit Planstellen ausgestattet und zentral durch FB 11
bewirtschaftet werden. Hierfür sollen – neben den bereits bestehenden 20 Planstellen der bisherigen
Reserve für Beamte – zusätzlich 75 Planstellen eingerichtet werden.
* Aufgrund bestehender Haushaltsrestriktion wird hiervon lediglich ein Umfang von 5 VZÄ
bewirtschaftet.
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5. Stellenplanstellensituation 2017 nach Bereinigung:
Die oben beschriebene Stellenplanbereinigung incl. der Neustruktur der Personalreserve umfasst
insgesamt folgende Planstelleneinrichtungen (vollzeitverrechnet):
10 Planstellen für die Personalreserve „Inaktive“ ausgewiesen nach A10 LBesO A bzw. EG
9b TVöD (neue Entgeltordnung) – die Ausweisung wird je nach Eingruppierung der
Stelleninhaber/-innen i.R. der Einweisung in die Stelle einmal jährlich angepasst
50 Planstellen für die Personalreserve „Vermittlung“ ausgewiesen nach der jeweiligen
Eingruppierung der Stelleninhaber/-innen
15 Planstellen für die Personalreserve „Demografie“ ausgewiesen nach A 10 LBesO A –
unter Berücksichtigung der tarif- bzw. beamtenrechtlichen Rahmenbedingungen wird die
Ausweisung der Planstellen nach oben oder unten angepasst
60 Planstellen auf Dauer im Zuge der Umwandlung von KS-Einsätzen ausgewiesen nach der
jeweiligen Eingruppierung und dem Beschäftigungsumfang der Stelleninhaber (siehe Anlage3)
47 Planstellen befristet mit kw-Vermerk im Zuge der Umwandlung von KS-Einsätzen
ausgewiesen nach der jeweiligen Eingruppierung und dem Beschäftigungsumfang der
Stelleninhaber/-innen (siehe Anlage 3)
6. Stellenplansituation 2017 gesamt:
Unter Berücksichtigung der bis zum Veränderungsnachweis zum Stellenplan 2016 (November
2016) durch den Personal- und Verwaltungsausschuss bereits empfohlenen Stelleneinrichtungen
sowie unter Berücksichtigung der in der Sitzung am 15.12.2016 vorgelegten weiteren
Stelleneinrichtungsvorlagen würde sich – vorbehaltlich der weiteren Beschlussfassungen des
Personal- und Verwaltungsausschusses und des Rates der Stadt - die Planstellensituation für das
Haushaltsjahr 2017 wie folgt darstellen:
Planstellen gesamt: 3075,5
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7. Optimiertes Stelleneinrichtungsverfahren ab dem Haushaltsjahr 2017:
Um künftig die Stellenentwicklung in einer Gesamtbetrachtung der Anträge auf Stellen- bzw.
Personalmehrbedarfe aus den einzelnen Organisationseinheiten – auch hinsichtlich ihrer finanziellen
Auswirkungen – und in Kenntnis der Rahmenbedingungen des Personalkostenverbundes planbar zu
machen, soll ab dem Haushaltsjahr 2017 für den Haushalt 2018 ff ein verändertes stufiges
Stelleneinrichtungsverfahren vorgesehen werden.
Hierüber würde es Verwaltung und Politik besser ermöglicht werden, aufgabenkritisch unter Setzung
von Prioritäten abgewogene Entscheidungen über Stellenbildungen für die nächsten Haushaltsjahre
zu treffen.
Das stufige Verfahren soll sich wie folgt darstellen:
Fachbereichsgespräche im I. Quartal des Jahres
Stichtagsregelung für Anträge auf Stellen- bzw. Personalbedarfe der Organisationseinheiten
(15.04. des Jahres)
Einordnung / Prüfung / Wertung der gebündelten Anträge durch FB 11 / Dez. V /
Verwaltungsvorstand bis Ende III. Quartal des Jahres
Einbringung der Stellenneubildungen in die Haushaltsberatungen für das folgende
Haushaltsjahr sowie Beratung des Stellenplans in mindestens zwei Sitzungen des Personalund Verwaltungsausschuss im IV. Quartal des Jahres
Für außerordentliche dringende Bedarfe, die eine frühzeitigere Verfügbarkeit von zusätzlichem
Personal bei absehbarer Stellenplanausweitung notwendig machen, sollen unterjährige Behandlungen
im Personal- und Verwaltungsausschuss bis hin zum Rat der Stadt weiterhin möglich sein.
Das neue Stelleneinrichtungsverfahren ermöglicht eine geordnete Steuerung der zur
Aufgabenerledigung notwendigen Personalressourcen für alle Beteiligten (Leiter der
Organisationseinheiten, FB 11, Verwaltungsvorstand und Politik); hierbei soll auch das Projekt
„Zielsteuerung Personal“ Berücksichtigung finden.
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4. Erläuterungen zu weiteren stellenplanrelevanten Einzelvorlagen in der Sitzung des
Personal- und Verwaltungsausschuss am 15.12.2016
In der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 15.12.2016 wurden folgende
Beschlüsse zu Stelleneinrichtungen im Rahmen der Beschlussfassung für den Stellenplan 2017
gefasst. Zu den finanziellen Auswirkungen sowie den näheren Erläuterungen wird auf die
Darstellungen der Verwaltung in den Einzelvorlagen verwiesen:
4.a Stelleneinrichtung im Fachbereich Sicherheit und Ordnung (FB 32) und im Fachbereich
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB 61) infolge einer Organisationsuntersuchung
a) Einrichtung einer 1,0 Stelle im FB 32, ausgewiesen nach A 8 LBesO A bzw. EG 8 TVöD
b) dauerhafte Einrichtung einer 1,0 Stelle im FB 32, bewertet nach A 12 LBesO A bzw. EG 11 TVöD
(Aufhebung des kw-Vermerkes)
c) Einrichtung von 4,5 Stellen im FB 61/400:
1. 2,0 Stellen im Sachgebiet Verkehrsregelung, Verkehrslenkung, ausgewiesen nach A 11
LBesO bzw. EG 10 TVöD
2. 1,0 Stellen im Sachgebiet Baustellenmanagement, ausgewiesen nach A 10 LBesO bzw. EG 9
TVöD
3. 0,5 Stellen im Sachgebiet Baustellenkontrollen, ausgewiesen nach A 8 LBesO A bzw.
Entgeltgruppe 8 TVöD
4. 1,0 Stellen im Sachgebiet Sondernutzungen, ausgewiesen nach A 8 LBesO A bzw. EG 8
TVöD
4.b Stelleneinrichtung im Fachbereich Umwelt (FB 36) für verschiedene Abteilungen
a) Einrichtung einer Stelle „abfallrechtliche Sachbearbeitung“ im Umfang von 1,0 VZÄ für die
Abteilung Altlasten und Bodenschutz, Untere Abfallwirtschaftsbehörde, Untere
Bodenschutzbehörde (FB 36/500), auszuweisen nach Besoldungsgruppe A 11 LBesO A
b) Einrichtung einer Stelle „technische Sachbearbeitung Grünplanung“ im Umfang von 1,0 VZÄ für
die Abteilung Umweltvorsorgeplanung, Grünplanung (FB 36/200), auszuweisen nach
Entgeltgruppe 10 TVöD
c) Einrichtung einer Stelle „technische Sachbearbeitung Forstwirtschaft“ im Umfang von 1,0 VZÄ für
die Abteilung Gemeindeforstamt (FB 36/820), auszuweisen nach Entgeltgruppe 10 TVöD
d) Einrichtung einer Stelle „landschaftsrechtliche Sachbearbeitung“ im Umfang von 1,0 VZÄ für die
Abteilung Immissionsschutz und Untere Landschaftsbehörde (FB 36/400), auszuweisen nach
Besoldungsgruppe A 11 LBesO A
e) zur teilweisen Kompensation Einsparung der technischen Zeichner-Stelle in der Abteilung FB
36/200
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4.c Stelleneinrichtung im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) für die
sozialarbeiterische, hausmeisterliche und leistungsrechtliche Betreuung der Flüchtlinge in
Übergangsheimen und Wohnungen aufgrund prognostizierter Fallzahlensteigerungen
a) Einrichtung von 15,5 Stellen für die sozialarbeiterische Betreuung, bewertet nach S 12 TVöD
SuE, FB 56/500
b) Einrichtung von 26 Stellen für die hausmeisterliche Versorgung, bewertet nach EG 5 TVöD, FB
56/500
c) Einrichtung von 6 Stellen für die Sachbearbeitung „Hilfen nach dem AsylbLG“, bewertet nach A
10 LBesO A/ EG 9 TVöD, FB 56/200
4.d Stelleneinrichtung im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) für die
zentrale Bearbeitung der Bestattungsfälle gem. § 74 SGB XII ohne vorherigen Leistungsbezug
Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im Umfang von 0,5 VZÄ, auszuweisen nach EG 9 TVöD
4.e Stelleneinrichtung im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) für die
Implementierung einer Clearingstelle für interkulturelles Fallmanagement
befristete Einrichtung von zwei zusätzlichen Planstellen im Umfang von 1,0 VZÄ und 0,5 VZÄ,
auszuweisen nach A 11 LBesO A bzw. EG 10 TVöD. Die Stellen sind mit einem kw-Vermerk zu
versehen.
4.f Stelleneinrichtung im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) für die
Nadelfabrik
Einrichtung einer weiteren (dritten) Hausmeisterstelle im Umfang von 1,0 VZÄ, bewertet nach EG 4
Abschn. A) TVöD NRW (neue Entgeltordnung)
4.g Stelleneinrichtung im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) im Bereich der
Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich
Einrichtung von zwei halben Stellen für Erzieher/innen, ausgewiesen nach EG S 8a TVöD-SuE
4.h Stelleneinrichtung im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) zur Durchführung
der Maßnahme „Assistierte Ausbildung“ in der Jugendberufshilfe der Stadt Aachen
befristete Einrichtung einer halben Stelle für eine/n StützlehrerIn, ausgewiesen nach EG 9 TVöD. An
der Stelle wird ein entsprechender kw-Vermerk angebracht.
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Ausdruck vom: 18.01.2017
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4.i Stelleneinrichtung im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) für eine/n
kommunalen Koordinator/in zur Teilnahme am Lernnetzwerk „Kein Kind zurücklassen“ als
Weiterentwicklung der Präventionskette „Kinder im Mittelpunkt“
befristete Einrichtung einer halben Stelle für SozialarbeiterInnen, ausgewiesen nach EG S 11b TVöD
SuE, im Team „Frühe Hilfen“ des FB 45. An der Stelle wird ein entsprechender kw-Vermerk
angebracht.
4.j Stelleneinrichtung im Fachbereich Rechnungsprüfung
Verlängerung des an der Prüferstelle 022 angebrachten kw-Vermerks. Eine erneute Betrachtung der
Personal- und Stellensituation wird 2017 für den Stellenplan 2018 vorgenommen.
4.k Stelleneinrichtung im Dezernat I (Oberbürgermeister) für das Projekt „Aachen-Pilotstadt
emissionsfreie Mobilität“
Einrichtung einer zusätzlichen Stelle, befristet bis zum 31.12.2019 und ausgewiesen nach EG 13
TVöD. An der Stelle wird ein entsprechender kw-Vermerk angebracht.
5. Erläuterungen zu weiteren stellenplanrelevanten Einzelvorlagen in der Sitzung des
Personal- und Verwaltungsausschuss am 12.01.2017
In der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 12.01.2017 sind auf Vorschlag des
Oberbürgermeisters hin folgende Stelleneinrichtungen im Rahmen der Beschlussfassung für den
Stellenplan 2017 noch vorgesehen:
5.a Stelleneinrichtung im Fachbereich Sicherheit und Ordnung (FB 32) für den Ordnungs- und
Sicherheitsdienst
a)Einrichtung von 2 Stellen A 10 LBesO A / EG 9 TVöD (VG IVb, FG 1a BAT) für die Funktion
„SB Koordinierungsstelle / Koordination OSD“
b)Einrichtung von 4 Stellen A 8 LBesO A / EG 8 TVöD (VG Vc FG 1a BAT) für die Funktion
„Ordnungs- und Sicherheitsdienst“
(wurde von der Tagesordnung der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschuss am 15.12.2016
abgesetzt und auf den 12.01.2017 verschoben)
5.b Stelleneinrichtungen im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule im Bereich der
Unterhaltsvorschusskasse der Abteilung Jugend
a) Einrichtung von 5,5 Sachbearbeitungsstellen zur Unterhaltsheranziehung, ausgewiesen nach EG
9
TVöD / A 10 LBesO A
b) Einrichtung von 4,5 Sachbearbeitungsstellen zur Bewilligung von Unterhaltsvorschussleistungen,
ausgewiesen nach EG 8 TVöD / A 8 LBesO A
Vorlage FB 11/0192/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2017
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c) Einrichtung von 1 Teamleitungsstelle, ausgewiesen nach EG 10 TVöD / A 11 LBesO A
5.c Stelleneinrichtungen im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule zwecks Teilnahme am
Bundesprogramm "KiTaPlus: Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist"
befristete Einrichtung einer Stelle für eine/n SozialarbeiterIn (ausgewiesen nach EG S 11b TVöDSuE) sowie die befristete Einrichtung einer halben Stelle für eine/n ErzieherIn (ausgewiesen nach
EG 8a TVöD-SuE). An den Stellen werden entsprechende kw-Vermerke angebracht.
5.d Einrichtung einer Stelle im Fachbereich Umwelt (FB 36) für das Aufgabengebiet
Spielplatzplanung
dauerhafte Einrichtung einer Stelle für den Aufgabenbereich Spielplatzplanung, ausgewiesen nach
EG 10 TVöD. An der Stelle wird ein kw-Vermerk angebracht.
5.e Stelleneinrichtungen im Fachbereich Feuerwehr (FB 37) für den gehobenen
feuerwehrtechnischen Dienst
Einrichtung von 5 zusätzlichen Stellen (1 x A 12 LBesO A (Teamleitung), 4 x A 11 LBesO A) für den
gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst (bzw. Laufbahngruppe 2, 1. Eingangsamt).
6.Stellenplansituation 2017 gesamt:
Unter Berücksichtigung aller bereits gefassten und unter dem Vorbehalt der noch vorgesehenen
Beschlüsse des Personal- und Verwaltungsausschusses und des Rates der Stadt würde sich die
Planstellensituation für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt darstellen:
Planstellen gesamt: 3094
Vorlage FB 11/0192/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2017
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Anlage/n:
(1) Veränderungsnachweis zum Stellenplanentwurf 2017 (Stand 11.11.2016)
(2) Planstellenentwicklung der einzelnen Fachbereiche und Dienststellen (Stand zum PVA
15.12.2016)
(3) Liste der umzuwandelnden KS-Einsätze in Planstellen (Stellenplanbereinigung 2017)
Vorlage FB 11/0192/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2017
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