Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
243848.pdf
Größe
7,3 MB
Erstellt
09.01.17, 12:00
Aktualisiert
28.11.17, 12:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0611/WP17
öffentlich
35054-2016
09.01.2017
Dez. III / FB 61/200
Bebauungsplan - Charlottenstraße / Sophienstraße - zwischen
Charlottenstraße, Sophienstraße, Viktoriastraße und
Oppenhoffallee
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
08.02.2017
09.02.2017
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung
- Entwicklung eines gemischten Quartiers mit Wohnen und Gewerbe im Blockinnenbereich
- Maßvolle Nachverdichtung zur Schaffung von neuem Wohnraum
- Differenzierung der Höhenentwicklung und der baulichen Dichte
die Aufstellung des Bebauungsplanes - Charlottenstraße / Sophienstraße - für den Planbereich
zwischen Charlottenstraße, Sophienstraße, Viktoriastraße und Oppenhoffallee im Stadtbezirk AachenMitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung
- Entwicklung eines gemischten Quartiers mit Wohnen und Gewerbe im Blockinnenbereich
- Maßvolle Nachverdichtung zur Schaffung von neuem Wohnraum
- Differenzierung der Höhenentwicklung und der baulichen Dichte
die Aufstellung des Bebauungsplanes - Charlottenstraße / Sophienstraße - für den Planbereich
zwischen Charlottenstraße, Sophienstraße, Viktoriastraße und Oppenhoffallee im Stadtbezirk AachenMitte.
Vorlage FB 61/0611/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 1/2
Erläuterungen:
1.
Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)
Der genannte Bereich der geplanten Aufstellung eines Bebauungsplanes liegt im Frankenberger
Viertel und ist entlang der Erschließungsstraßen fast komplett als Blockrand bebaut. Er hat eine
Größe von ca. 3,4 ha. Im Blockrand befindet sich überwiegend Wohnnutzung in IV-V-geschossiger
Bauweise und im Innenbereich gewerbliche Nutzung in I-III-geschossiger Bauweise. An der
Charlottenstraße befindet sich noch eine größere Baulücke, über die der Bereich der ehemaligen
Tuchfabrik erschlossen wird. Für die Flächen der ehemaligen Tuchfabrik, die überwiegend unter
Denkmalschutz steht, gibt es Planungsüberlegungen für Umbauten und Umnutzungen zur
Entwicklung eines Wohn- und Gewerbestandortes. Diese Fläche beträgt ca. 9.500 m².
Es gibt gleichzeitig Überlegungen vonseiten des Eigentümers, für den gesamten Innenbereich, also
einschließlich der übrigen gewerblich genutzten Flächen, einen städtebaulichen Wettbewerb
durchzuführen. Diese gesamte Blockinnenbereichsfläche hat eine Größe von ca. 10.700 m². Über das
geplante Wettbewerbsverfahren wird die Verwaltung zu gegebener Zeit berichten.
Städtebauliches Ziel ist es, im Sinne einer Innenentwicklung gemäß § 1a Abs. 2 BauGB eine maßvolle
Nachverdichtung zu ermöglichen. Diese sinnvolle Nachverdichtung zur Schaffung zusätzlichen
Wohnraums soll ein verträgliches Nebeneinander der unterschiedlichen Nutzungen gewährleisten.
Außerdem sollen die Höhenentwicklung und die bauliche Dichte so gestaltet werden, dass gesundes
Wohnen und Arbeiten im gesamten Baublock möglich wird. Die Höhen und die Dichte im
Blockinnenbereich sollen derart gestaltet werden, dass eine Bebauung entsteht, die sich gegenüber
dem Blockrand etwas zurücknimmt. Freiflächen sollen gesichert werden, um ein attraktives Wohn-und
Arbeitsumfeld zu schaffen.
Zur Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist die Einbeziehung des gesamten
Blocks, insbesondere der übrigen gewerblich genutzten Flächen im Innenbereich, in ein
städtebauliches Konzept und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den gesamten Baublock
erforderlich.
2.
Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, zur Sicherung der oben genannten Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung
des Bebauungsplanes - Charlottenstraße / Sophienstraße – im Bereich zwischen Charlottenstraße,
Sophienstraße, Viktoriastraße und Oppenhoffallee im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.
Anlage/n:
1. Übersichtsplan
2. Luftbild
3. A-Plan
Vorlage FB 61/0611/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
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