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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
243848.pdf
Größe
7,3 MB
Erstellt
09.01.17, 12:00
Aktualisiert
28.11.17, 12:42
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0611/WP17 öffentlich 35054-2016 09.01.2017 Dez. III / FB 61/200 Bebauungsplan - Charlottenstraße / Sophienstraße - zwischen Charlottenstraße, Sophienstraße, Viktoriastraße und Oppenhoffallee hier: Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 08.02.2017 09.02.2017 B0 PLA Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung - Entwicklung eines gemischten Quartiers mit Wohnen und Gewerbe im Blockinnenbereich - Maßvolle Nachverdichtung zur Schaffung von neuem Wohnraum - Differenzierung der Höhenentwicklung und der baulichen Dichte die Aufstellung des Bebauungsplanes - Charlottenstraße / Sophienstraße - für den Planbereich zwischen Charlottenstraße, Sophienstraße, Viktoriastraße und Oppenhoffallee im Stadtbezirk AachenMitte zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung - Entwicklung eines gemischten Quartiers mit Wohnen und Gewerbe im Blockinnenbereich - Maßvolle Nachverdichtung zur Schaffung von neuem Wohnraum - Differenzierung der Höhenentwicklung und der baulichen Dichte die Aufstellung des Bebauungsplanes - Charlottenstraße / Sophienstraße - für den Planbereich zwischen Charlottenstraße, Sophienstraße, Viktoriastraße und Oppenhoffallee im Stadtbezirk AachenMitte. Vorlage FB 61/0611/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2017 Seite: 1/2 Erläuterungen: 1. Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass) Der genannte Bereich der geplanten Aufstellung eines Bebauungsplanes liegt im Frankenberger Viertel und ist entlang der Erschließungsstraßen fast komplett als Blockrand bebaut. Er hat eine Größe von ca. 3,4 ha. Im Blockrand befindet sich überwiegend Wohnnutzung in IV-V-geschossiger Bauweise und im Innenbereich gewerbliche Nutzung in I-III-geschossiger Bauweise. An der Charlottenstraße befindet sich noch eine größere Baulücke, über die der Bereich der ehemaligen Tuchfabrik erschlossen wird. Für die Flächen der ehemaligen Tuchfabrik, die überwiegend unter Denkmalschutz steht, gibt es Planungsüberlegungen für Umbauten und Umnutzungen zur Entwicklung eines Wohn- und Gewerbestandortes. Diese Fläche beträgt ca. 9.500 m². Es gibt gleichzeitig Überlegungen vonseiten des Eigentümers, für den gesamten Innenbereich, also einschließlich der übrigen gewerblich genutzten Flächen, einen städtebaulichen Wettbewerb durchzuführen. Diese gesamte Blockinnenbereichsfläche hat eine Größe von ca. 10.700 m². Über das geplante Wettbewerbsverfahren wird die Verwaltung zu gegebener Zeit berichten. Städtebauliches Ziel ist es, im Sinne einer Innenentwicklung gemäß § 1a Abs. 2 BauGB eine maßvolle Nachverdichtung zu ermöglichen. Diese sinnvolle Nachverdichtung zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums soll ein verträgliches Nebeneinander der unterschiedlichen Nutzungen gewährleisten. Außerdem sollen die Höhenentwicklung und die bauliche Dichte so gestaltet werden, dass gesundes Wohnen und Arbeiten im gesamten Baublock möglich wird. Die Höhen und die Dichte im Blockinnenbereich sollen derart gestaltet werden, dass eine Bebauung entsteht, die sich gegenüber dem Blockrand etwas zurücknimmt. Freiflächen sollen gesichert werden, um ein attraktives Wohn-und Arbeitsumfeld zu schaffen. Zur Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist die Einbeziehung des gesamten Blocks, insbesondere der übrigen gewerblich genutzten Flächen im Innenbereich, in ein städtebauliches Konzept und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den gesamten Baublock erforderlich. 2. Beschlussempfehlung Die Verwaltung empfiehlt, zur Sicherung der oben genannten Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung des Bebauungsplanes - Charlottenstraße / Sophienstraße – im Bereich zwischen Charlottenstraße, Sophienstraße, Viktoriastraße und Oppenhoffallee im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen. Anlage/n: 1. Übersichtsplan 2. Luftbild 3. A-Plan Vorlage FB 61/0611/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2017 Seite: 2/2