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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
244365.pdf
Größe
172 kB
Erstellt
16.01.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:29
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0079/WP17 öffentlich 16.01.2017 Johannes-Paul-II.-Straße von Rennbahn/Fischmarkt bis Eingang Bürgerservice Abrechnung der als Fußgängerstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 16.02.2017 MA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Fußgängerstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Johannes-Paul-II.-Straße von Rennbahn/Fischmarkt bis Eingang Bürgerservice“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) sowie der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für den Ausbau der Johannes-Paul-II.-Straße von Rennbahn/Fischmarkt bis Eingang Bürgerservice als Fußgängerstraße vom 27.10.2014, inkraft getreten am 09.11.2014. Vorlage B 03/0079/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.01.2017 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 2017 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2018 ff. 2017 Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 2018 ff. bedarf (neu) Einzahlungen 1.600.000 1.600.000 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g Finanzielle Auswirkungen keine Maßnahmebezogene Einnahmen 143.432,52 € Beiträge gem. § 8 KAG NW Vorlage B 03/0079/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.01.2017 Seite: 2/3 Erläuterungen: Die Johannes-Paul-II.-Straße wurde im Jahr 2013 ihrer gesamten Länge neu ausgebaut. Der Ausbau war notwendig, da sich die Straße, die nach dem Separationsprinzip ausgebaut war, insgesamt in einem sehr schlechten baulichen Zustand befand. Mit dem niveaugleichen Ausbau als Fußgängerstraße ging eine Neuaufteilung der Verkehrsfläche einher. Der Ausbau erfolgte in Natur-Großpflaster, welches in einer 3-5 cm dicken Brechsandbettung auf einer 20 cm starken Drainbeton-Tragschicht und einer 30 cm dicken Frostschutzschicht verlegt wurde. Durch eine dreireihige Rinnenausbildung in Natur-Großpflaster im Mörtelbett auf einem 20 cm Betonfundament wird der niveaugleiche Ausbau an mehreren Stellen begrenzt. Die vorhandenen alten Straßenentwässerungseinrichtungen entsprachen nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen. Sie wurden durch DIN-gerechte Abläufe ersetzt, welche nunmehr für einen langen Zeitraum einen raschen und reibungslosen Abfluss des Oberflächenwassers gewährleisten. Die Ausbaumaßnahme stellt eine Herstellung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) dar. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben. Nach § 4 Abs. 3 Ziff. 6 SBS sind für eine Fußgängerstraße die anrechenbare Breite und der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand durch eine besondere Satzung festzusetzen. Gemäß des Beschlusses des Rates vom 22.10.2014 über die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für den Ausbau der Erschließungsanlage „Johannes-Paul-II.Straße von Rennbahn/Fischmarkt bis Eingang Bürgerservice“ wurde die anrechenbare Breite auf 11,50 m und der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand auf 60 v.H. festgesetzt. Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist. Anlage/n: Beitragssatzermittlung Vorlage B 03/0079/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.01.2017 Seite: 3/3 Beitragssatzermittlung Johannes-Paul-II.-Straße im Abschnitt von Rennbahn / Fischmarkt bis Eingang Bürgerservice Straßenart: Fußgängerstraße (Mischfläche) gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe g) der städtischen Beitragssatzung (SBS) in der Fassung vom 21.12.2007. Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 5 in Verbindung mit der Einzelsatzung vom 08.11.2014. Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für i) Mischfläche Ausbaukosten durchschnittl. Breite : anrechenbare Breite : Überbreite : 264.571,80 € 12,73 m 11,50 m 1,23 m beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 40 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %) -25.563,50 € 239.008,30 € 95.603,32 € 143.404,98 € Ermittlung des Beitragssatzes Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt: Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit: Mischfläche : 143.404,98 € : 11.438 m² = 12,54 €/m² ____________ 12,54 €/m² (Beitragssatz)