Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
244365.pdf
Größe
172 kB
Erstellt
16.01.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0079/WP17
öffentlich
16.01.2017
Johannes-Paul-II.-Straße
von Rennbahn/Fischmarkt bis Eingang Bürgerservice
Abrechnung der als Fußgängerstraße ausgebauten
Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
16.02.2017
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Fußgängerstraße ausgebauten
Erschließungsanlage „Johannes-Paul-II.-Straße von Rennbahn/Fischmarkt bis Eingang
Bürgerservice“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der
städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) sowie der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach
§ 8 KAG NW für den Ausbau der Johannes-Paul-II.-Straße von Rennbahn/Fischmarkt bis Eingang
Bürgerservice als Fußgängerstraße vom 27.10.2014, inkraft getreten am 09.11.2014.
Vorlage B 03/0079/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.01.2017
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2018 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
1.600.000
1.600.000
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
Finanzielle Auswirkungen
keine
Maßnahmebezogene Einnahmen
143.432,52 € Beiträge gem. § 8 KAG NW
Vorlage B 03/0079/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.01.2017
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Erläuterungen:
Die Johannes-Paul-II.-Straße wurde im Jahr 2013 ihrer gesamten Länge neu ausgebaut. Der Ausbau
war notwendig, da sich die Straße, die nach dem Separationsprinzip ausgebaut war, insgesamt in
einem sehr schlechten baulichen Zustand befand.
Mit dem niveaugleichen Ausbau als Fußgängerstraße ging eine Neuaufteilung der Verkehrsfläche
einher. Der Ausbau erfolgte in Natur-Großpflaster, welches in einer 3-5 cm dicken Brechsandbettung
auf einer 20 cm starken Drainbeton-Tragschicht und einer 30 cm dicken Frostschutzschicht verlegt
wurde. Durch eine dreireihige Rinnenausbildung in Natur-Großpflaster im Mörtelbett auf einem 20 cm
Betonfundament wird der niveaugleiche Ausbau an mehreren Stellen begrenzt.
Die vorhandenen alten Straßenentwässerungseinrichtungen entsprachen nicht mehr den heutigen
technischen Anforderungen. Sie wurden durch DIN-gerechte Abläufe ersetzt, welche nunmehr für
einen langen Zeitraum einen raschen und reibungslosen Abfluss des Oberflächenwassers
gewährleisten.
Die Ausbaumaßnahme stellt eine Herstellung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NW) dar. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation
der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für
die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG
NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Nach § 4 Abs. 3 Ziff. 6 SBS sind für eine Fußgängerstraße die anrechenbare Breite und der Anteil der
Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand durch eine besondere Satzung festzusetzen. Gemäß
des Beschlusses des Rates vom 22.10.2014 über die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach
§ 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für den Ausbau der Erschließungsanlage „Johannes-Paul-II.Straße von Rennbahn/Fischmarkt bis Eingang Bürgerservice“ wurde die anrechenbare Breite auf
11,50 m und der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand auf 60 v.H. festgesetzt.
Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die
Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der
Abrechnung ist.
Anlage/n:
Beitragssatzermittlung
Vorlage B 03/0079/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.01.2017
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Beitragssatzermittlung
Johannes-Paul-II.-Straße im Abschnitt von Rennbahn / Fischmarkt bis Eingang Bürgerservice
Straßenart: Fußgängerstraße (Mischfläche) gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe g) der städtischen Beitragssatzung (SBS) in
der Fassung vom 21.12.2007. Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand
sowie die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 5 in Verbindung mit der Einzelsatzung vom
08.11.2014.
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für
i)
Mischfläche
Ausbaukosten
durchschnittl. Breite :
anrechenbare Breite :
Überbreite
:
264.571,80 €
12,73 m
11,50 m
1,23 m
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 40 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %)
-25.563,50 €
239.008,30 €
95.603,32 €
143.404,98 €
Ermittlung des Beitragssatzes
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 SBS auf die Flächen der durch die
Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit:
Mischfläche :
143.404,98 € :
11.438 m² = 12,54 €/m²
____________
12,54 €/m²
(Beitragssatz)