Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
243574.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
04.01.17, 12:00
Aktualisiert
21.02.17, 16:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Dezernat II
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Dez II/0009/WP17
öffentlich
04.01.2017
Hr. Kolobajew
Herstellung des Benehmens zur Festsetzung der allgemeinen
Regionsumlage für das Jahr 2017
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
17.01.2017
25.01.2017
FA
Rat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage Dez II/0009/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.01.2017
Seite: 1/10
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
Die Auswirkungen auf den Haushalt 2017 und Folgejahre werden in den nachstehenden
Erläuterungen dargestellt.
Vorlage Dez II/0009/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.01.2017
Seite: 2/10
Erläuterungen:
Veranlassung / Rechtslage
Für die Städteregion gelten weitgehend die Regelungen der Kreisordnung für das Land NordrheinWestfalen (KrO NRW). Für die haushaltswirtschaftliche Betätigung hat der Landtag des Landes NRW
am 18.09.2012 das „Gesetz über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen“
(Umlagegenehmigungsgesetz – UmlGenehmG NRW) verabschiedet. Mit diesem Gesetz wurden die
Beteiligungsrechte der kreisangehörigen Gemeinden in § 55 der KrO NRW neu geregelt. Nach der
Neufassung lautet diese Bestimmung nunmehr wie folgt:
(1) Die Festsetzung der Kreisumlage erfolgt im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden.
Das Benehmen ist 6 Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.
(2) Stellungnahmen der kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung
werden dem Kreistag mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren
Anlagen zur Kenntnis gegeben. Den Gemeinden ist auf Wunsch Gelegenheit zur Anhörung zu
geben. Über Einwendungen der Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung.
Der Kreis teilt ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.
Nach der zuvor geltenden Fassung dieser Norm waren die Gemeinden bei der Aufstellung der
Haushaltssatzung und ihren Anlagen in geeigneter Weise zu beteiligen. Ihnen war Gelegenheit zu
geben, zu allen Inhalten der Haushaltssatzung und ihren Anlagen, insbesondere zur vorgesehenen
Höhe des Umlagesatzes, Stellung zu nehmen.
Mit der Neufassung beabsichtigt der Landesgesetzgeber eine praktikable, verfahrenstechnische
Verdichtung des Beteiligungsverfahrens zwischen Kreis und kreisangehörigen Gemeinden. Durch die
frühzeitige Beteiligung können die Gemeinden noch in der Planungsphase zur Aufstellung des
Haushaltsentwurfes Stellung nehmen und damit auf die noch nicht festgelegte Willensbildung der
Kreisverwaltung (hier: Städteregionsverwaltung) einwirken.
Gegenstand der Benehmensherstellung ist hierbei nicht die Festsetzung der Kreisumlage durch
Bescheid im Einzelfall, sondern die Bestimmung des Umlagesatzes für die Kreis- bzw.
Regionsumlage.
Die Frage, ob die Stellungnahme der Stadt im Benehmensverfahren in die Zuständigkeit des
Oberbürgermeisters oder in die des Rates bzw. Finanzausschusses fällt, ist gesetzlich nicht geregelt.
In Übereinstimmung mit der hierzu bisher vorliegenden Fachliteratur geht die Verwaltung davon aus,
dass es sich um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung handelt.
Wegen der erheblichen Bedeutung der Regionsumlage für den städtischen Haushalt ist die
Verwaltung gleichwohl der Auffassung, dass auch eine Unterrichtung der politischen Gremien, d.h.
Finanzausschuss und Rat der Stadt, erfolgen sollte.
Vorlage Dez II/0009/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.01.2017
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Einleitung des Verfahrens / Eckpunkte zum städteregionalen Haushalt
Im Rahmen einer Präsentation am 09.12.2016 teilt die Städteregion mit, dass die Feststellung des
Haushaltsentwurfs 2017 dort am 25.01.2017 vorgesehen ist.
Mit ergänzenden Erläuterungen sowie einem ausgereichten Eckdatenpapier zum Haushaltsentwurf
2017 (siehe Anlage) leitet die Städteregion das Verfahren der Benehmensherstellung nach § 55 KrO
ein. Danach haben die Stadt Aachen und die übrigen regionsangehörigen Gemeinden zunächst
offiziell bis zum 19.01.2017 Gelegenheit zur Stellungnahme – allerdings wurde auf die terminlichen
Vorgaben für die Gremienvorlagen in den Mitgliedskommunen hingewiesen.
In den Eckdaten führt die Städteregion im Wesentlichen wie folgt aus:
Auf Basis der 1. GFG-Modellrechnung für das Jahr 2017 sowie den dargestellten Planungsgrundlagen
und den Veränderungen in den Budgets ermittelt sich für die Regionsumlage 2017 insgesamt
folgender Umlagesatz / Zahlbetrag
Umlagesatz 2017
Umlagesatz 2016
45,5508 %
44,5560 %
Umlagegrundlagen 2017
834.892.712,00 €
Regionsumlage 2017
380.300.013,00 €
Umlagegrundlagen 2016
802.120.170,81 €
Regionsumlage 2016
Unterschiede:
+ 0,9948 %
357.392.663,31 €
Umlagegrundlagen
+ 32.772.541,19 €
Regionsumlage
+ 22.907.349,69 €
+ rd. 6,41 %
Nach den Berechnungen der Städteregion besteht trotz der (gegenüber 2016) deutlich höheren
Umlagegrundlagen (Erhöhung infolge Anstieg der Steuerkraftmesszahlen sowie der
Schlüsselzuweisungen bei den regionsangehörigen Kommunen) für den dortigen Haushaltsausgleich
die Notwendigkeit einer zusätzlichen Erhöhung des Umlagesatzes.
Vorlage Dez II/0009/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.01.2017
Seite: 4/10
Den finanziellen Mehrbedarf erklärt die Städteregion mit folgenden wesentlichen Positionen:
Schlüsselzuweisungen für die Städteregion werden in 2017 in Höhe von rd. 1 Mio. €
geringer erwartet als 2016
Landschaftsumlage führt aufgrund der verbesserten Umlagegrundlagen der
Städteregion (s.o.) - trotz Senkung des Umlagesatzes durch den Landschaftsverband
Rheinland - zu einer insgesamt erhöhten Zahllast gegenüber 2016
Einheitslastenabrechnung führt gegenüber 2016 zu einer Verschlechterung in Höhe
von rd. 150 T€
Personalaufwendungen (ohne Job-Center und Kindertageseinrichtungen) werden
2017 um rd. 1,245 Mio.€ (+ 1,93 %) höher eingeplant gegenüber dem Ansatz 2016
Personalrückstellungen (Pensions-, Beihilfe- und sonstige Personalrückstellungen)
führen in 2017 zu einem Mehrbedarf in Höhe von rd. 6,2 Mio. € gegenüber 2016
Ausgleichszahlung an die Stadt Aachen (= für die Wahrnehmung der
übertragenen Aufgaben überzahlte Regionsumlage der Stadt) werden für das
Jahr 2017 in Höhe von rd. 23 Mio. € erwartet
Den erwarteten Mehrbelastungen stehen nennenswerte finanzielle Entlastungen im Bereich der
Sozialleistungen gegenüber, die aus zusätzlichen Kostenbeteiligungen des Bundes resultieren.
Insgesamt machen diese Effekte aus Sicht der Städteregion den zuvor beschriebenen, erhöhten
Bedarf aus der allgemeinen Regionsumlage aber nicht entbehrlich.
Für die Folgejahre ab 2018 sieht die Finanzplanung der Städteregion derzeit eine weitere Anhebung
der allgemeinen Regionsumlage in folgenden Stufen vor:
Jahr
Regionsumlage
Anstieg (Betrag)
Anstieg (%)
2017
380.300.013 € (s.o.)
2018
391.526.330 €
11.226.317 €
2,95 %
2019
392.924.283 €
1.397.953 €
0,36 %
2020
403.413.690 €
10.489.407 €
2,67 %
Vorlage Dez II/0009/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.01.2017
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Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Aachen
Im Jahr 2017 ist der städtische Haushalt (zunächst) uneingeschränkt von der Festsetzung der
allgemeinen Regionsumlage betroffen. Entsprechend ihrer gesetzlichen Umlagegrundlagen hat die
Stadt Aachen die Regionsumlage anteilig zu zahlen.
Allerdings fordert der Sonderstatus der Stadt Aachen nach den Regelungen des Aachen-Gesetzes
sowie der ergänzend vereinbarten Finanzregelungen, insbesondere der übergeordnete Grundsatz der
Belastungsneutralität für die von der Bildung der Städteregion erfassten Gebietskörperschaften, eine
gesonderte Prüfung, inwieweit die Stadt Aachen mit ihrer anteiligen Regionsumlage die von ihr
tatsächlich verursachten Netto-Aufwendungen der Städteregion unter- oder überfinanziert. In Höhe
der nachgewiesenen Differenz erfolgt eine Ausgleichszahlung zwischen der Stadt Aachen und der
Städteregion (entweder Nachzahlung der Stadt oder Erstattung an die Stadt). Einen Ansatz für diese
Ausgleichszahlung hat die Städteregion im Rahmen ihrer Haushaltsplanung für das Jahr 2017
erstmals kalkuliert.
Nach den vorgelegten Eckdaten der Städteregion ergeben sich für die Stadt Aachen insoweit folgende
Auswirkungen:
Umlagegrundlagen der Stadt Aachen
410.760.263,00 €
Danach anteilige Regionsumlage der Stadt für 2017
187.104.440,00 €
Geplante Ausgleichszahlung (Erstattung) an die Stadt
- 23.000.000,00 €
Nettobelastung für den Haushalt der Stadt
164.104.440,00 €
Vorlage Dez II/0009/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.01.2017
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In den Folgejahren 2018 – 2020 ist die Stadt Aachen entsprechend ihrer anteiligen
Umlagegrundlagen auch von den Erhöhungen der Regionsumlage betroffen. Unterstellt man hierzu
eine gleichbleibende Relation der anteiligen städtischen Regionsumlage wie zur (gesamten)
Regionsumlage für das Jahr 2017, ergäbe sich die nachstehende Entwicklung (die dargestellten
Ausgleichszahlungen an die Stadt Aachen wurden in der Höhe von der Städteregion kalkuliert):
Jahr
Regionsumlage Stadt Anstieg (Betrag)
Anstieg (%)
2017
187.104.440 € (s.o.)
Ausgleich
-23.000.000 € (s.o.)
Nettolast
164.104.440 € (s.o.)
2018
192.627.563 €
5.523.123 €
2,95 %
Ausgleich
-23.230.000 €
-230.000 €
1,00 %
Nettolast
169.397.563 €
5.293.123 €
3,23 %
2019
193.315.352 €
687.789 €
0,36 %
Ausgleich
-23.462.300 €
-232.300 €
1,00 %
Nettolast
169.853.052 €
455.489 €
0,27 %
2020
198.476.337 €
Ausgleich
-23.696.923 €
Nettolast
174.779.414 €
5.160.985 €
-234.623 €
4.926.362 €
2,67 %
1,00 %
2,90 %
Dies wären die Ansätze für die Jahre 2017 - 2020 nach den Plangrößen der Städteregion.
Vorlage Dez II/0009/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.01.2017
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Stellungnahme der Verwaltung zur Benehmensherstellung / zum Eckdatenpapier
1.
Die Benehmensherstellung stellt für das Jahr 2017 auf einen Umlagesatz von 45,5508 % – d.h. eine
Erhöhung um 0,9948 %-Punkte – ab. Diese Darstellung darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass der
verbundene Zahlbetrag für die allgemeine Regionsumlage (aufgrund der aufgewachsenen
Umlagegrundlagen, s.o.) deutlich stärker, nämlich um rd. 6,41 % gegenüber dem Vorjahr und auf
nunmehr 380.300.013 € für das Jahr 2017, ansteigt.
Auch wenn für die Stadt Aachen weiterhin Besonderheiten bei der endgültigen Festlegung ihres
Zahlungsanteiles an den haushalterischen Lasten der Städteregion gelten, wird hier erwartet, dass
sich die Städteregion im Fortgang ihrer Haushaltsplanung an der jetzt vorgestellten Deckungslücke
(380.300.013 €) als Obergrenze für die Regionsumlage 2017 festhalten lässt. Ein beispielsweise
neuerlicher Anstieg der Umlagegrundlagen sollte folglich nicht zu einem weiter erhöhten Zahlbetrag,
sondern zu einer Reduzierung des Umlagesatzes führen.
2.
Die Städteregion begründet die Erhöhung ihrer allgemeinen Regionsumlage insbesondere mit dem
Ausgleichsbetrag an die Stadt Aachen - der in den Jahren 2017 bis 2020 nach Einschätzung der
Städteregion von 23 Mio. € (2017) auf rd. 23,7 Mio. € (2020) ansteigt.
Die Verwaltung möchte hierzu klarstellend festhalten, dass sich dieser hohe Erstattungsbetrag alleine
aus Notwendigkeiten der Umlagearithmetik zwischen der Stadt Aachen einerseits und den übrigen
regionsangehörigen Kommunen andererseits ergibt – und auf diesem Weg (bereits ex ante) zu einer
anteilsgerechten und für alle Beteiligten planbaren Lastenzuordnung entsprechend der
städteregionalen Haushaltsplanung führt.
In der bisherigen Systematik der Umlageermittlung hätte der Ausgleichsbetrag an die Stadt Aachen
für das Jahr 2017 lediglich rd. 11,5 Mio. € betragen – allerdings würde dann auch die anteilige
Regionsumlage für die Stadt Aachen entsprechend geringer anfallen. Für die Städteregion entstünde
hieraus – wie in den vergangenen Jahren – (ex post) ein über die Regionsumlage nicht mehr zu
deckender Aufwand für die Erstattungszahlung an die Stadt.
3.
Die konkreten Einplanungen im städtischen Haushalt für die Jahre 2017 ff. folgen dem hier erwarteten
Bedarf zur Finanzierung der auf die Städteregion übertragenen Aufgaben (= Nettobelastung im
städtischen Haushalt). Da die von der Städteregion festgesetzte allgemeine Regionsumlage auch für
die Stadt Aachen eine zunächst unabweisbare Haushaltsgröße darstellt, richtet sich die eigene
Haushaltsplanung – mit Blick auf die jährliche Nettobelastung – insoweit auf die Höhe der jeweiligen
Ausgleichszahlung.
Vorlage Dez II/0009/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.01.2017
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Die Verwaltung teilt für das hiesige Haushaltsergebnis 2017 nicht die insoweit optimistischen
Erwartungen der Städteregion – für die Folgejahre ab 2018 wird die städtische Haushaltsbelastung
dagegen mit einem – gegenüber dem Entwurf der Städteregion - insgesamt geringeren Anstieg
prognostiziert.
Die abweichenden Einschätzungen der Verwaltung gründen insbesondere auf folgenden
Erwägungen:
Die Städteregion selber sieht in ihrem Eckdatenpapier im Bereich der Sozialleistungen „ein
gewisses Risiko in der Haushaltsplanung für 2017, da nur schwer einzuschätzen ist, inwiefern
sich bestimmte Parameter anders entwickeln, als das derzeit eingeschätzt werden kann (z.B.
konnte zuletzt ein Anstieg der Bedarfsgemeinschaften und der Personenzahl im SGB II
beobachtet werden).“
In vorausgegangenen Berechnungen hatte die Städteregion (auf Basis der gleichen GFGModellrechnung für das Jahr 2017) noch einen höheren Finanzbedarf (Erhöhung des
Umlagesatzes um 1,537 %-Punkte statt um 0,9948 %-Punkte) ermittelt.
Die von der Städteregion zugesagte „Risikoübernahme“ für einen eventuellen Fehlbetrag im
Jahresabschluss 2017 betrifft die Stadt Aachen nicht. Aufgrund der zuvor beschriebenen
Abrechnungssystematik gleicht die Stadt Aachen auf jeden Fall den von ihr nachweislich
verursachten Netto-Aufwand aus der Aufgabenübertragung aus.
Weiterhin offene Abrechnungspositionen, wie die Beteiligung der Stadt Aachen an den Kosten
der gemeinsamen Leitstelle, beinhalten zusätzliche Risiken.
In den Folgejahren ab 2018 schätzt die Verwaltung die Bundesbeteiligung an den Soziallasten
nachhaltig positiv ein und legt bei der mittelfristigen Finanzplanung zudem die bei der eigenen
Haushaltplanung angesetzten, allgemeinen Erwartungen für die Fortschreibung zugrunde.
Für das Jahr 2017 ist für den städtischen Haushalt danach folgende Einplanung vorgesehen:
Anteilige Regionsumlage der Stadt
187.104.440 €
Ausgleichszahlung (Erstattung) an die Stadt
- 20.000.000 € (nicht: - 23.000.000 €)
Nettobelastung für den Haushalt der Stadt
167.104.440 €
Gegenüber der bisherigen Einplanung ergibt sich hieraus eine Verbesserung in Höhe von rd.
1.230.300 €.
Für die Folgejahre ab 2018 plant die Stadt auf Basis der vorgenannten Nettobelastung für das Jahr
2017 derzeit einen linearen Anstieg in Höhe von 1,25 % p.a.
Vorlage Dez II/0009/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.01.2017
Seite: 9/10
4.
Wie bereits ausgeführt, gelten für die Stadt Aachen weiterhin Besonderheiten bei der endgültigen
Festlegung ihres Zahlungsanteiles an den haushalterischen Lasten der Städteregion. Maßgebend
sind insoweit die Regelungen der neu entwickelten Vereinbarung zur nachhaltigen Sicherstellung
einer belastungsneutralen Finanzierungssystematik.
Hiernach werden sämtliche städtische Zahlungen an die Städteregion, also auch eventuelle
Sonderumlagen nach der Kreisordnung, im Rahmen der jährlichen Abrechnung zur Ermittlung der
„Ausgleichszahlung“ als der Stadt Aachen zuzurechnende Erträge berücksichtigt.
Vor diesem Hintergrund stellt die Stadt Aachen das Benehmen zur Höhe der Regionsumlage bzw. des
Umlagesatzes in Höhe von 45,5508 % für das Jahr 2017 her.
Anlage/n:
Eckdatenpapier zum Haushaltsentwurf 2017
Vorlage Dez II/0009/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.01.2017
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