Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
173743.pdf
Größe
24 MB
Erstellt
15.11.16, 12:00
Aktualisiert
19.01.18, 17:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0586/WP17
öffentlich
35065-2014
15.11.2016
Dez. III / FB 61/200
Bebauungsplan Nr. 974 - Kornelimünster West / August-MackeStraße hier: Offenlagebeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
18.01.2017
09.02.2017
B4
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur
Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 974 - Kornelimünster West/August-Macke-Straße - zur
Innenentwicklung nach § 13 a BauGB in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließt er die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 974 Kornelimünster West/August-Macke-Straße - zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB in der
vorgelegten Fassung.
Vorlage FB 61/0586/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
Seite: 1/4
Erläuterungen:
1.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens
Am 27.08.2015 wurde dem Planungsausschuss und am 02.09.2015 der Bezirksvertretung
Kornelimünster-Walheim die Entwürfe zu einem Discounter und einer Wohnbebauung auf dem
Brachgelände zwischen Schleckheimer Straße und August-Macke-Straße zur Beratung vorgelegt. Es
wurde beschlossen, die Verwaltung mit der Bearbeitung des Bebauungsplanes gemäß § 13 a mit
einem städtebaulichen Vertrag zu beauftragen.
Wenn auch im beschleunigten Verfahren auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet
werden kann, hatte die Verwaltung dennoch empfohlen, die Bürger und Bürgerinnen in einem sehr
frühen Stadium über die Planung zu informieren.
In der Zeit vom 18.04.2016 bis 29.04.2016 wurde daher die Planung öffentlich ausgestellt und am
20.04.2016 wurde von 18:00 bis 20:00 Uhr eine Anhörungsveranstaltung durchgeführt. An der
Veranstaltung nahmen ca. 53 Bürgerinnen und Bürger teil. Die Öffentlichkeit hatte die Möglichkeit,
sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Planung war und ist zusätzlich im Internet einsehbar.
Die betroffenen Behörden wurden im gleichen Zeitraum beteiligt.
2.
Bericht über das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung
Von der Möglichkeit sich schriftlich zu äußern, haben 29 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch gemacht.
Obwohl es sich hier um eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung handelt, werden die eingegangenen
Anregungen dennoch in die Abwägung aufgenommen. Die Niederschrift der
Informationsveranstaltung sowie die Eingaben und Stellungnahmen der Verwaltung sind in der
Anlage beigefügt. Im Folgenden werden die Anregungen zusammengefasst dargestellt.
Ein Teil der Anwohner lehnen die Ansiedlung eines Discounters ab. Es werden hohe
Lärmbelastungen vorgetragen und das Gebäude wirke in der Siedlung fremd. Ein langfristiger Betrieb
wird angezweifelt, so dass in Folge davon eine Brache befürchtet wird. Die Marke Netto wird als nicht
passend zum Klientel der Siedlung gesehen. Wenn überhaupt sollte es ein Biomarkt oder ein
Vollsortimenter sein. Ein anderer Teil der Anwohner artikuliert sehr deutlich, dass sie die Ansiedlung
des Discounters begrüßen.
Sehr einheitlich ist dagegen die Ablehnung des Wohnungsbaus in seiner Form und Größe. Das
Gebäude wird als zu hoch und vor allem an den Giebelseiten als zu bedrückend empfunden. Die
Dachform würde nicht in das Gebiet passen. Für die angrenzenden Reihenhäuser wird eine
Verschattung befürchtet.
Vorlage FB 61/0586/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
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Vor allem im Zusammenhang mit dem Wohnungsbau werden der Verlust an Parkplätzen und die
Erhöhung des Parkdrucks genannt. Auf die Verkehrsgefahren der Schleckheimer Straße wird
hinwiesen.
Die Eingaben wurden geprüft. Anregungen zum Lärmschutz, wie z.B. die Einhausung der Zufahrten
und eine Begrünung der Flachdachbereiche des Discounters wurden in die Planung übernommen. Bei
allen anderen Anregungen wird empfohlen diese nicht zu berücksichtigen.
3.
Bericht über das Ergebnis der Behördenbeteiligung
Es wurden 15 Behörden an der Planung beteiligt. Es wurden drei Anregungen vorgebracht. Die
Straßenverkehrsbehörde gab einen Hinweis auf eine nicht richtige Darstellung im Plan. Der Hinweis
zum Verhalten bei Auffinden von Kampfmitteln wird in den städtebaulichen Vertrag aufgenommen. Die
Polizei forderte die Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich ein, insbesondere aufgrund der hohen
Frequentierung der angrenzenden Bushaltestelle durch Schüler und Schülerinnen. Diese Anregung ist
nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Im Rahmen des Straßenbaus ist der Ausbau einer
Querungshilfe bereits beschlossen worden.
4.
Offenlagebeschluss
In der weiteren Konkretisierung wurden folgende Festsetzungen und Festlegungen getroffen.
-
Sozialwohnungen: Bei der Programberatung wurde die Umsetzung von 20 – 40 % als öffentlich
geförderten Wohnungsbau beschlossen. Der Fachbereich Wohnen hat mit dem Investor die
Umsetzung von 20 % der Wohneinheiten bestimmt. Es sollen insgesamt 14 Wohnungen errichtet
werden. Somit sind 3 Sozialwohnungen herzustellen. Die Sparkasse Aachen hat sich bereit erklärt
die geforderten 3 Wohnungen zu den Konditionen der Einkommensgruppe B der
Wohnraumförderbestimmungen NRW zu bauen und zu vermieten. Die Umsetzung der geförderten
Wohnungen wird im städtebaulichen Vertrag sichergestellt.
-
Bauvolumen Wohnungsbau: Die Höhe des Geschosswohnungsbaus von ca. 12,30 m wird 0,30 bis
2,35 m über den umgebenden Einfamilienhäusern festgesetzt. Die Gebäudetiefe von 14,5 m wird
durch überbaubare Fläche sichergestellt. Eine Überschreitung der überbaubaren Fläche wird
zusätzlich für Balkone in einer Tiefe von 2,5 m ermöglicht. Die Dachform wird als geneigtes Dach
in Kombination mit einem Flachdach festgesetzt. Die Begrünung der Tiefgarage, die den gesamten
rückwärtigen Gartenbereich unterbaut, wird in den Schriftlichen Festsetzungen sichergestellt.
-
Gründach Discounter: Die vorgelegte Planung des Discounters erfordert einen hohen
Versiegelungsgrad. Die Eingangsüberdachung und die Anlieferzone sind in separaten
Flachdachgebäuden untergebracht. Für diese Gebäude wird eine extensive Begrünung mit einer
Vorlage FB 61/0586/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
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Mindestfläche von 350 m² festgesetzt. Für das Hallengebäude sollen aufgrund der Dachschräge
und des statischen Aufwandes keine Begrünung gefordert werden.
-
Lärmbelastung: Das Lärmgutachten belegt, dass die umgebende Wohnbebauung durch den
Betrieb des Discounters nicht über das zulässige Maß durch Lärm belastet wird. Auch wird
gutachterlich belegt, dass der Betrieb des Discounters zu keinen wesentlichen
Verkehrsbelastungen führt.
Zur Lärmminderung soll der Parkplatz asphaltiert und die Einkaufswagensammelbox mit
schalldichtem Material fugendicht eingehaust werden. Beide Anforderungen werden in den
städtebaulichen Vertrag aufgenommen. Da die Gebäude im Plangebiet (Geschosswohnungsbau
und Discounter) derart geringen Lärmwerten ausgesetzt sind (Lärmpegelbereich I), werden keine
weiteren Festsetzungen zu Lärmschutzmaßnahmen notwendig.
-
Freiflächenplan und Baum: Auf dem außerhalb des Plangebietes befindlichen Eckgrundstück
befindet sich ein Baum mit einem Kronendurchmesser von 19,0 m, der auf die Parkplatzfläche ragt.
Die Vitalität des Baumes wurde gutachterlich untersucht. Das Wurzelwerk ist von einem Pilz
befallen, der die Stabilität des Baumes gefährden wird. Eine Fällgenehmigung ist somit in Aussicht
gestellt worden. Die Fläche für die Stellplätze kann somit ohne weitere Anforderungen festgesetzt
werden.
Die Verwaltung empfiehlt, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 974 - Kornelimünster
West/August-Macke-Straße - in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Entwurf des Rechtsplanes
3a. Ausschnitt Entwurf des Rechtsplanes
4.
Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen
5.
Entwurf der Begründung
6.a Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung –öffentlich
6.b Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung – nicht öffentlich
7.
Abwägung der Behördenbeteiligung
8.
Grünordnungsplan
Vorlage FB 61/0586/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2017
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Bebauungsplan - Kornelimünster West/ August-Macke-Straße Lage des Plangebietes
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Bebauungsplan - Kornelimünster West/ August-Macke-Straße Lage des Plangebietes
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Der Oberbürgermeister
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Schriftliche Festsetzungen
zum
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster-West - August-Macke-Straße –
zur Offenlage
für den Bereich zwischen Schleckheimer Straße und August-Macke-Straße
im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster-Walheim
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Schriftliche Festsetzung zur Offenlage
gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der
Bauordnung NRW (BauONRW) vom 01.03.2000 wird festgesetzt:
1.
Art der baulichen Nutzung
1.1
Mischgebiet
1.1.1
Das Mischgebiet wird gegliedert in MI 1 und MI 2.
1.1.2
Innerhalb der Mischgebiete (MI 1 und MI 2) sind die nachfolgenden, gemäß § 6 Abs. 2 BauNVO
allgemein zulässigen Nutzungen nicht zulässig:
• Nr. 6 Gartenbaubetriebe,
• Nr. 7 Tankstellen und
• Nr. 8 Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 in den Teilen des Gebiets, die überwiegend
durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind.
1.1.2
Im Mischgebiet MI 1 sind Einzelhandelsnutzungen mit Hauptsortimenten, die in der Aachener
Sortimentsliste (siehe Anlage) als nahversorgungsrelevant aufgeführt sind, zulässig.
Auf max. 10 % der Gesamtverkaufsfläche ist der Verkauf von zentrenrelevanten Randsortimenten
entsprechend der Aachener Sortimentsliste zulässig.
1.1.3
Innerhalb der Mischgebiete (MI 1 und MI 2) sind die gemäß § 6 Abs. 3 BauNVO
ausnahmsweise Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr.2 BauNVO nicht zulässig.
2.
Maß der baulichen Nutzung
2.1
Innerhalb des Mischgebietes MI 1 darf die festgesetzte Grundflächenzahl durch Stellplätze, Zufahrten
und Anlieferung bis zu einem Wert von 0,85 überschritten werden.
2.2
Innerhalb des Mischgebietes MI 2 darf die festgesetzte Grundflächenzahl durch bauliche Anlagen
unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück unterbaut wird, bis zu einem Wert von
0,8 überschritten werden.
2.3
Höhen baulicher Anlagen
Die Höhenlage der baulichen Anlagen wird durch Festsetzung der maximalen Trauf- und /oder
Gebäudehöhen bestimmt. Die festgesetzten Höhen beziehen sich jeweils auf Normalhöhennull (NHN).
Unter Traufhöhe (TH) ist die Schnittlinie der Außenfläche der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut
zu verstehen.
Unter Gebäudehöhe (GH) ist der oberste Abschluss der Oberkante Gebäude zu verstehen.
Die im Bebauungsplan festgesetzten maximalen Gebäudehöhen (GH) dürfen durch nutzungsbedingte
Anlagen, die zwingend der natürlichen Atmosphäre ausgesetzte sein müssen (Auslassöffnungen,
Mündungen und Rückkühler, Solar- und Photovoltaikanlagen, Lüftungs- und Klimaanlagen) bis zu einer
Höhe von maximal 1,0 m überschritten werden.
Diese technischen Aufbauten müssen mindestens um das Maß ihrer Höhe von der Außenkante des
darunter liegenden Geschosses abrücken.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Schriftliche Festsetzung zur Offenlage
3.
Überschreitung der überbaubaren Fläche
Im Mischgebiet MI 2 ist ein Überschreiten der Baugrenzen für Hauseingangsüberdachungen und
Balkone in einer Tiefe von maximal 2,5 m und einer Gesamtfläche je Gebäude von maximal 25 m²
zulässig.
4.
Stellplätze, Garagen und Tiefgaragen / Nebenanlagen
4.1
Im Mischgebiet MI 1 sind Stellplätze (St) nur innerhalb der überbaubaren Flächen und in den eigens
dafür festgesetzten Flächen (St) zulässig. Innerhalb der für Stellplätze festgesetzten Flächen (St) sind
Stellplätze für Einkaufswagen, Anlieferzonen und sonstige Verkehrsflächen (Rettungswege,
Feuerwehraufstellflächen) zulässig.
4.2
Im Mischgebiet MI 2 sind Garagen (Ga) und Tiefgaragen (TGA) nur innerhalb der überbaubaren Flächen
und in den eigens dafür festgesetzten Flächen zulässig.
4.3
Im Mischgebiet MI 2 sind Nebenanlagen im Sinne des § 14 (1) BauNVO zwischen Hauptgebäude und
angrenzenden Verkehrsfläche (Vorgarten) nicht zulässig. Ausnahmsweise sind Fahrradstandplätze zulässig.
5.
Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
5.1
Innerhalb der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen mit der
Bezeichnung A 1 ist eine Gebüschpflanzung aus heimischen Straucharten (z.B. Weißdorn, Hasel,
Gewöhnlicher Schneeball, Pfaffenhütchen, Roter Hartriegel und Gewöhnliche Heckenkirche) anzulegen.
Die Sträucher sollen gruppenweise gepflanzt werden.
5.2
Innerhalb der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen mit der
Bezeichnung A 2 ist eine Gebüschpflanzung aus heimischen Straucharten (z.B. Weißdorn, Hasel,
Gewöhnlicher Schneeball, Pfaffenhütchen, Roter Hartriegel und Gewöhnliche Heckenkirche) anzulegen.
In diese Gehölzpflanzung sind mind. 6 Hochstämme (z.B. Feldahorn, Sommerlinde, Gewöhnliche
Esche) - vorzugsweise entlang der Schleckheimer Straße - mit einem Stammumfang von 18-20 cm
(gemessen in 1,00 m Höhe) und mit Ballen 3 x versetzt zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.
5.2
Im Mischgebiet MI 2 sind die Dachflächen der Tiefgaragen außerhalb der überbaubaren Flächen mit
einer standortgerechten Vegetation intensiv zu begrünen und dauerhaft zu erhalten. Die Stärke der
Vegetationstragschicht muss im Mittel mindestens 50 cm betragen.
5.3
Im Mischgebiet MI 1 sind die baulichen Anlagen mit einer standortgerechten Vegetation auf mindestens
350 qm extensiv zu begrünen und dauerhaft zu unterhalten. Die Stärke der Vegetationstragschicht muss
im Mittel mindestens 10 cm betragen.
B.
Örtliche Bauvorschriften gem. § 86 BauONRW
1.
Dachgestaltung
Im Mischgebiet MI 1 sind Flachdächer und Pultdächer mit einer Neigung von bis zu 10° zulässig.
Im Mischgebiet MI 2 sind Satteldächer, Mansarddächer und Flachdächer zulässig.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Schriftliche Festsetzung zur Offenlage
2.
Einfriedungen
Im Mischgebiet MI 2 sind zur öffentlichen Verkehrsfläche Einfriedungen nur mit Hecken zulässig. Für die
Hecken sind ausschließlich Laubgehölze zu verwenden. Maschendraht- und Stabgitterzäune dürfen nur
in Verbindung mit der Hecke und zur Verkehrsfläche abgewandten Seite errichtet werden.
3.
Werbeanlagen
Im Mischgebiet MI 1 ist außerhalb der Baugrenzen und der Stellplatzanlagen nur eine freistehende
Werbeanlage mit max. 6,0 m Höhe über Gelände zulässig. Weitere Werbeanlagen sind nur an der
Gebäudefassade zulässig und dürfen den Hochpunkt des Daches um max. 1,0 m überschreiten. An den
Eingängen des Gebäudes sind zusätzliche Werbeträger in einer maximalen Größe von (B x H) 5,0 m x
2,0 m zulässig.
Diese schriftlichen Festsetzungen sind Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschluss am
09.02.2017 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 974 – Kornelimünster West / August-MackeStraße – beschlossen hat.
Aachen, den 10.02.2017
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
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Der Oberbürgermeister
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Begründung
zum
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster-West - August-Macke-Straße –
zur Offenlage
für den Bereich zwischen Schleckheimer Straße und August-Macke-Straße
im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster-Walheim
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Begründung zur Offenlage
Inhalt
1.
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation ................................................................... 3
1.1
Lage, Größe und Beschreibung des Plangebietes ................................................................................ 3
1.2
Ziele der Landesplanung / Regionalplan................................................................................................ 3
1.3
Aussagen Masterplan Aachen * 2030 ..................................................................................................... 4
1.4
Darstellungen im Flächennutzungsplan und Landschaftsplan ........................................................... 4
1.5
Bestehendes Planrecht ............................................................................................................................ 4
1.6
Verfahren nach § 13a BauGB .................................................................................................................. 4
2.
Anlass und Ziele der Planung...................................................................................................................... 5
2.1
Anlass und Ziel der Planung ................................................................................................................... 5
2.2
Städtebauliches Konzept ......................................................................................................................... 5
2.3
Jugend- und Familienfreundlichkeit ....................................................................................................... 7
2.4
Freiraumkonzept ...................................................................................................................................... 7
2.5
Klimaschutz und Klimaanpassung ......................................................................................................... 7
3.
Zukünftig geplante Festsetzungen.............................................................................................................. 7
3.1
Art der baulichen Nutzung....................................................................................................................... 7
3.2
Maß der baulichen Nutzung..................................................................................................................... 8
3.3
Überbaubare Grundstücksflächen, Bauweise ....................................................................................... 8
3.4
Stellplätze, Garagen und Tiefgaragen / Nebenanlagen ......................................................................... 8
3.5
Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern ............................................................................................ 9
3.6
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ..................................... 9
3.7
Örtliche Bauvorschriften gem. § 86 BauONRW ..................................................................................... 9
3.8
Vertragliche Regelungen ....................................................................................................................... 10
4.
Wesentliche Umweltbelange und Auswirkungen der Planung ............................................................... 11
4.1
Schutzgut Mensch .................................................................................................................................. 11
4.2
Schutzgüter Landschaft / Natur / Artenschutz..................................................................................... 12
4.3
Schutzgut Boden .................................................................................................................................... 12
4.4
Schutzgut Wasser .................................................................................................................................. 13
4.5
Schutzgut Lufthygiene/Stadtklima........................................................................................................ 14
4.6
Schutz Kultur- und Sachgüter ............................................................................................................... 14
4.7
Bewertung der Umweltbelange ............................................................................................................. 14
5.
Auswirkungen der Planung........................................................................................................................ 14
6.
Kosten .......................................................................................................................................................... 15
7.
Plandaten ..................................................................................................................................................... 15
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
1.
Begründung zur Offenlage
Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1
Lage, Größe und Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet befindet sich im Bezirk Aachen-Kornelimünster-Walheim im Westen von Kornelimünster. Das
Gebiet liegt im Eckbereich Schleckheimer Straße / August-Macke-Straße umfasst die Grundstücke, Gemarkung
Kornelimünster, Flur 1, Nr. 1535, 1695 und 1698 mit einer Größe von rd. 5.170 qm.
Es handelt sich bei dem Gebiet im Wesentlichen um einen ehemaligen Gewerbestandort (Holzhandlung Körner).
Die Gebäude wurden Mitte der 2000er Jahre abgebrochen. Das Areal stellt sich heute weitgehend als Wiesenfläche, teilweise mit Buschwerk und Gestrüpp dar. An der August-Macke-Straße ist eine größere Teilfläche befestigt
(Asphalt). Das Gelände ist topographisch stark bewegt. Es fällt in Nordwest / Südostrichtung um ca. 6 m, von
255,7 m über NHN (Normalhöhennull) auf 249,7 m über NHN ab. Zudem sind im Norden des Gebietes noch
Aufschüttungen- bzw. Abgrabungen vorhanden, die sich aus dem Abbruch des Altbaubestandes ergeben haben.
Das Plangebiet ist von Wohnbebauung vorwiegend aus den 1970er und 1980er Jahren umgeben, wobei die
Bebauung im Südwesten und Nordosten auf dem ehemaligen Betriebsgelände im Rahmen der Entwicklung des
Bebauungsplanes Nr. 840 -Kornelimünster West / Schleckheimer Straße (Entwicklungsfläche KornelimünsterWest)- um 2006 realisiert wurde.
Luftbild, ohne Maßstab
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW
1.2
Regionalplan
Die im Regionalplan dargestellten Bereiche bestimmen die allgemeine Größenordnung und annähernde räumliche Lage, eine Festlegung der tatsächlichen Flächennutzung und ihrer Darstellung geschieht im Flächennutzungsplan. Es besteht eine Anpassungspflicht der Bauleitplanung an den Regionalplan.
Der derzeit gültige Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt
Region Aachen, stellt den Bereich als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB) dar.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Begründung zur Offenlage
1.3
Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen
Der Flächennutzungsplan schafft als vorbereitender Bauleitplan ein umfassendes, die gemeindliche Planungen
integriertes Bodennutzungskonzept. Er zeigt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung im Gemeindegebiet
auf und ist seit dem 04.09.1985 uneingeschränkt gültig.
Für den anzupassenden Planabschnitt stellt der derzeit rechtskräftige Flächennutzungsplan1980 in seinem
Hauptplan den Bereich als „Wohnbaufläche“ dar. Gemäß der beabsichtigten Festsetzung für einen Discountmarkt
und Wohnbebauung im Bebauungsplan gilt die zukünftige Planung als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Flächennutzungsplan Aachen*2030
Im Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Aachen*2030 (Stand frühzeitige Beteiligung Mai
2014) wird der in Rede stehende Bereich in seiner Darstellung als „Wohnbaufläche“ weiter geführt.
In seiner Sitzung am 19.12.2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan als Ausdruck eines gemeinsamen
Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption beschlossen. Die Ergebnisse des Masterplanes
sind daher gem. §1 (6) Nr. 11 BauGB als städtebauliches Entwicklungskonzept in der Abwägung zu berücksichtigen. Voraussichtlich wird die Darstellung „Gemischte Baufläche“ in der Überarbeitung des Vorentwurfes FNP
Aachen*2030 entlang der Schleckheimer Straße erweitert und fasst die Fläche der hier in Rede stehenden Planung mit ein. Diese Darstellung ist noch nicht in den entsprechenden Gremien abgestimmt. Die zukünftige Planung wird sich aus dem neu aufzustellenden Flächennutzungsplan herleitbar sein. Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung ist nicht erforderlich.
1.4
Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachen
Der Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachen, der seit dem 17.08.1988 rechtskräftig ist, besteht aus der Entwicklungskarte (M 1:15.000), der Festsetzungskarte (M 1:5.000) und den Textlichen Darstellungen und Festsetzungen mit Erläuterungsbericht. Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes 1988.
1.5
Bestehendes Planrecht
Das Plangebiet ist Teil der Entwicklungsfläche für den Siedlungsbereich Kornelimünster-West. Das städtebauliche Ziel für dieses Gelände ist die Ansiedlung eines Mischgebietes, um einen Nahversorger in fußläufiger Nähe
des Siedlungsbereiches und in Kornelimünster unterzubringen. Bereits im Jahr 2010 wurde für den Bereich die
Aufstellung des Bebauungsplanes Kornelimünster West / August-Macke-Straße gefasst. Gleichzeitig wurde eine
Veränderungssperre erlassen, um zu verhindern, dass eine Wohnbebauung ohne Einzelhandel realisiert wird. Im
Nordwesten und Südwesten grenzt das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 840 –Kornelimünster-West, Schleckheimer Straße- mit Ausweisung von Allgemeinen Wohngebieten an. Eine Genehmigungsfähigkeit des Discounters nach § 34 BauGB ist aufgrund seiner Baustruktur im kleinteiligen Einfamilienhausgebiet nicht gegeben.
1.6
Verfahren nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als „Bebauungsplan der Innentwicklung“ aufgestellt. Die hierzu
notwendigen Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt, da es sich um eine Innenbereichslage handelt.
Ebenso wird die Voraussetzung eingehalten, dass die zulässige Grundfläche innerhalb des Plangebiets 20.000
m² nicht übersteigt, da das gesamte Plangebiet nur ca. 5.160 m² groß ist. Der vorliegende Bebauungsplan steht
auch nicht in einem sachlichen, zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit anderen Bebauungsplänen, durch
die in Summe ggf. eine Grundfläche über 20.000 m² erreicht werden könnte.
Des Weiteren werden durch den Bebauungsplan keine Vorhaben begründet, die der Pflicht zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Es bestehen auch keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b
BauGB genannten Schutzgüter (die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher
Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes), die einer Anwendung des § 13a entgegenstehen würden.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB soll der Bebauungsplan ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Relevante umweltbezogene Belange sind jedoch
weiterhin zu ermitteln, zu bewerten und in die städtebauliche Gesamtabwägung einzustellen.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Begründung zur Offenlage
Das Gebiet gliedert sich in zwei Bereiche mit zwei Eigentümern. Der nordöstliche Bereich mit dem geplanten
Discounter wird von einer Projektentwicklungsgesellschaft (FN Projekt GmbH, Bornheim) entwickelt. Entlang der
August-Macke-Straße ist zusätzlich eine Wohnbebauung geplant. Bauherr ist die Sparkassen-Immobilien-GmbH.
Da der Bebauungsplan damit einen eindeutigen Vorhabenbezug aufweist, werden die Planinhalte ergänzend in
städtebaulichen Verträgen gemäß § 11 BauGB verankert.
2.
Anlass und Ziele der Planung
2.1
Anlass und Ziel der Planung
Das städtebauliche Ziel für dieses Gelände ist die Ausweisung eines Mischgebietes um einen Nahversorger in
Kornelimünster unterzubringen.
Kornelimünster mit ca. 3.400 Einwohnern verfügt, gemäß dem Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt
Aachen (2011), über einen verstreuten Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatz im Bereich Schleckheimer
Straße, Münsterstraße, Napoleonsberg sowie im historischen Ortskern am Korneliusmarkt. In Bezug auf die Nahversorgung sind in Kornelimünster nur wenige Geschäfte, wie z.B. Bäckerei, Apotheke vorhanden. Ein Lebensmittelmarkt, der die Grundversorgung sicherstellt, ist jedoch nicht vorhanden.
Bemühungen zur Ansiedlung eines solchen Marktes im Stadtteil Kornelimünster-Walheim waren lange nicht erfolgreich. Vor allem die geringe Einwohnerzahl und das Fehlen einer entsprechenden Liegenschaft standen der
Ansiedlung eines wirtschaftlich tragfähigen Marktes entgegen. Die vorhandene Kaufkraft in Kornelimünster wird
derzeit an Standorten außerhalb gebunden, vorrangig im Stadtteilzentrum Brand und Breinig.
Da die Grundversorgung nicht sichergestellt ist, wurde für Kornelimünster im Zentren- und Nahversorgungskonzept auch kein Nahversorgungszentrum festgesetzt. Aber auch ohne Einstufung als Nahversorgungszentrum ist
die Ansiedlung eines Marktes an einem geeigneten Standort möglich. Der Standort verfügt über eine sehr gute
Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr unmittelbar an der Schleckheimer Straße. Der geplante
Einzelhandel sichert damit auf kurzen Wegen die Deckung der Nachfrage mit Gütern des täglichen Bedarfs, gerade auch im Hinblick auf die Entwicklung Kornelimünster-West.
Inzwischen besteht ein konkretes Ansiedlungsinteresse für die Errichtung eines Discountmarktes (Netto) im Bereich August-Macke-Straße / Schleckheimer Straße. Die erforderlichen Grundstücksbereiche wurden bereits von
einer Investorengemeinschaft gesichert und ein Antrag auf Einleitung des Satzungsverfahrens gestellt.
Die Tragfähigkeit des Marktes wurde durch den zukünftigen Betreiber geprüft. Auch wird die Firma Netto einen
langfristigen Mietvertrag abschließen. Als Einzugsgebiet wurden die Stadtteile Kornelimünster und Schleckheim
mit ca. 6.000 Einwohnern berücksichtigt. Die Kundenfrequenz pro Tag wird mit rd. 650 Kunden kalkuliert.
Zur Umsetzung des vorstehend beschriebenen Ansiedlungsvorhabens ist die Schaffung der verbindlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen durch einen Bebauungsplan erforderlich. Ergänzende Regelungen werden in
den jeweiligen städtebaulichen Vertrag getroffen.
2.2
Städtebauliches Konzept
Das Bebauungskonzept sieht die Errichtung eines Lebensmitteldiscountmarktes und ggf. eine Bäckerei vor.
In einem Mischgebiet sind Einzelhandelbetriebe nur zulässig, wenn die gesamte Verkaufsfläche unter 800 m²
liegt. Dem Gebäude des Discounters vorgelagert sind ca. 50 Stellplätze.
Im Südwesten des Plangebietes, an der August-Macke-Straße, sind zudem noch zwei Mehrfamilienhäuser in
dreigeschossiger Bauweise geplant. Das Mischgebiet wird daher gegliedert in MI 1 und MI 2.
Der Lebensmittelmarkt und die Bäckerei erhalten getrennte Eingänge, so dass die Bäckerei unabhängig vom
Discountmarkt betrieben und z.B. auch am Sonntag geöffnet werden kann.
Geplant ist ein eingeschossiger Baukörper, der aufgrund der Hanglage weitgehend rückwärtig in das Gelände
eingegraben wird, so dass der Baukörper von Norden nicht einsehbar sein wird.
Die verkehrliche Erschließung der geplanten Einzelhandelseinrichtungen und der zugehörigen Stellplatzfläche
erfolgt von der Schleckheimer Straße aus. Die Anlieferung des Einzelhandelsmarktes erfolgt über die Zufahrt zur
Stellplatzanlage. Die Anlieferungszone befindet sich an der Südwestseite des Gebäudes. Aufgrund der PlanunSeite 5 von 15
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- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Begründung zur Offenlage
gen zum Umbau der Bushaltestelle Meischenfeld inklusive Querungshilfe an der Schleckheimer Straße ist eine
andere Lage nicht möglich.
Durch die starke Hanglage wird das Gebäude des Lebensmitteldiscounters mit Stellplatzanlage ca. 3,6 m tiefer
liegen als die geplante Wohnbebauung an der August-Macke-Straße. Die Oberkante der eingehausten Anlieferungszone erreicht daher die Höhe des Daches der Tiefgarage der Wohnbebauung. Zur Nordostseite kann das
Marktgebäude nicht vollständig eingegraben werden, da an dieser Seite ein Fluchtweg notwendig ist.
Der Discountmarkt mit Bäckerei, die somit im Wesentlichen nur von der Schleckheimer Straße, sichtbar sein
werden, soll eine zurückhaltende Werbefläche erhalten. Auch der der Werbepylon, an der Zufahrt, wird hinsichtlich der Größe in den gestalterischen Festsetzungen und im städtebaulichen Vertrag definiert.
Es wurde geprüft, ob das Dach des Discounters begrünt werden kann. Das Gebäude ist weitgehend stützenfrei
geplant, wie bei heutigen modernen Märkten üblich. Stützen lassen sich in Regalaufstellung nur schwer integrieren. Die statischen Anforderungen für ein begrüntes Dach würden zu einem erheblichen Mehraufwand führen.
Die Gebäude der Anlieferungszone und auch des Eingangsbereiches sind als Flachdächer geplant. Für diese
wird eine extensive Begrünung festgesetzt.
Zudem werden Begrünungsmaßnahmen innerhalb der Stellplatzfläche und entlang der Schleckheimer Straße
festgesetzt. Insbesondere zur Schleckheimer Straße sind Baumpflanzungen als Raumkante geplant.
Eine fußläufige Erschließung des Lebensmitteldiscountmarktes von den umliegenden Wohngebieten ist gewährleistet, wobei eine direkte Verbindung von der August-Macke-Straße zum Markt aufgrund des hohen Aufwandes
einer Wegeanlage in dem vorhandenen Geländesprung nicht vorgesehen ist. An der Schleckheimer Straße wird
der Geländesprung durch eine Mauer (L-Steine oder Gabionen) abgefangen. Die Mauer soll so gestaltet werden,
dass diese auch zum Sitzen geeignet ist, da sich die Haltestelle des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
unmittelbar angrenzend an der Schleckheimer Straße (Haltestelle Meischenfeld) befindet. Bereits 2012 wurde der
Umbau dieser Bushaltestelle inklusive Querungshilfe an der Schleckheimer Straße geplant. Die Lage der Mittelinsel wurde vor Ort mittels Transporter in und aus der vorgesehenen Ein- und Ausfahrt zum geplanten Supermarkt (Fahrtrichtung Kornelimünster) bemessen. Die Ein-und Ausfahrt zum Supermarkt für den schweren Lieferverkehr mit Sattelschleppern ist damit nur in bzw. aus Richtung Schleckheim möglich.
Die Wohnbebauung (Geschosswohnungsbau) ist mit drei Vollgeschossen vorgesehen. Das 3. Vollgeschoss
befindet sich in einem Mansarddach. Im Spitzdach liegt die 4. Wohnebene, die jedoch kein Vollgeschoss einnimmt. Das Mansarddach hat den Vorteil, dass auf der Längsseite des Gebäudes - trotz dieser 3 Vollgeschosse
und des ausgebauten Spitzdaches – sich optisch ein zweigeschossiger Baukörper darstellt. An den Giebelseiten
wird der Umfang des Gebäudes wahrnehmbar. Die August-Macke-Straße fällt nach Süden ab, so dass die Erdgeschossdecke der geplanten Wohnanlage ca. 1,6 m niedriger als die der nord-westlich angrenzenden Reihenhausbebauung liegt. Trotzdem wird das neue Gebäude ca. 30 cm höher sein als die nördlich liegende Reihenhausbebauung an der Paul-Klee-Straße. Die Wohnanlage besteht aus zwei Gebäuden, die sich durch einen
Höhenversatz dem Straßengelände anpassen. Die gegenüber liegenden Häuser an der August-Macke-Straße
sind ca. 2,3 m niedriger.
Der ruhende Verkehr für die Wohngebäude wird vorwiegend in einer Tiefgarage untergebracht. Insgesamt sind
15 Tiefgaragenstellplätze und 1 Garagenstellplatz geplant. Die Tiefgaragenein- und -ausfahrt sind an der Südseite der geplanten Wohnbebauung zur August-Macke-Straße vorgesehen.
Der Wohnungsbau im Plangebiet weicht als Geschosswohnungsbau von der Einfamilienhausbebauung ab. Neben dem klassischen Ein- oder Zweifamilienhaus, ggfs. auch vermietet, bietet der Geschosswohnungsbau eine
Alternative. Diese Mischung verschiedener Wohnformen ist in Kornelimünster und auch im Umfeld an der
Schleckheimer Straße vorhanden und städtebaulich gewünscht. Aufgrund der unterschiedlichen Lebensphasen
können Geschosswohnungen dazu beitragen, dass z.B. ältere Personen im Gebiet verbleiben oder Personengruppen sich ansiedeln, die keine Verantwortung über ein Gartengelände haben möchten. Im Geschosswohnungsbau wird ein größeres Volumen als Einfamilienhausbau angestrebt, um eine wirtschaftliche Nutzung des
Erschließungsaufwandes, wie z.B. Tiefgarage und Liftanlage zu erreichen. Durch die Begrenzung auf drei Geschosse, der Höhe und der Dachform ist jedoch eine Beschränkung und dadurch eine Einbindung des Wohnungsbaus in das Siedlungsgebiet geben.
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Begründung zur Offenlage
In der Rahmenplanung Kornelimünster West aus den 1990er Jahren wurde bereits für das Plangebiet ein kleines
Siedlungszentrum mit Einzelhandel und Geschosswohnungsbau vorgesehen. Die Lage am Eingangsbereich zu
den Baugebieten Kornelimünster West und an der Haupterschließung, der Schleckheimer Straße ist für einen
Siedlungsschwerpunkt, der eine höhere bauliche Masse ergibt, geeignet.
2.3
Jugend- und Familienfreundlichkeit
Der geplante Einzelhandelsstandort befindet sich in integrierter Lage. Es ist aus den benachbarten Wohngebieten sehr gut fußläufig zu erreichen. Auch liegen konkrete Planungen zum Umbau der Bushaltestelle Meischenfeld, unmittelbar angrenzend an das Plangebiet, inklusive Querungshilfe an der Schleckheimer Straße vor,
wodurch die Schulwege sicherer werden.
Gemäß der verkehrlichen Stellungnahme (IGEPA Verkehrstechnik GmbH) würde eine Reduzierung der Geschwindigkeit (Zone 30) grundsätzlich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere für querende Fußgänger, beitragen. Dies gilt allerdings unabhängig von dem geplanten Bauvorhaben.
Nach dem Ratsbeschluss der Stadt Aachen vom 25.06.2003 zu den „Kriterien für Kinder und Familienfreundlichkeit“ sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen oder vorhabenbezogenen Bebauungsplänen 10 m² öffentliche Kinderspielfläche pro Kind einzuplanen. Pro Wohnung geht die Stadt von zwei Kindern aus. Eine Reduzierung der 10 m² - Forderung kann bei Prüfung von Abweichungsmöglichkeiten um maximal 50 % erfolgen.
Im Gebiet besteht kein Bedarf für einen öffentlichen Kinderspielplatz noch für eine Tageseinrichtung für Kinder.
Demnach muss der durch die geplante Wohnbebauung ausgelöste, um 50 % reduzierte Bedarf an öffentlicher
Kinderspielplatzfläche, abgelöst werden, da die Schaffung eines neuen Kinderspielplatzes wegen des in unmittelbarer Nähe liegenden Kinderspielplatzes an der Max-Pechsteinstraße, nicht sinnvoll ist. Bei 12 Wohnungen
werden je 2 Kinder angesetzt, so dass 24 Kinder mit je 10 m² eine Fläche von 240 m² auslösen. Die Fläche kann
um 50 % reduziert werden. Der erforderliche Ausgleichsbetrag wird im städtebaulichen Vertrag geregelt.
2.4
Freiraumkonzept
Die Bauweise der jeweiligen Gebäude lässt nur einen geringen Begrünungsgrad zu. Ein Großteil der Fläche wird
von Gebäude des Discountmarktes und der Stellplatzanlage eingenommen. Die verbleibenden Freiflächen, die
Stellplatzanlage und die nicht überbauten Teile der Tiefgarage werden gärtnerisch gestaltet. Zur Schleckheimer
Straße sind Baumpflanzungen als Begrenzung des Straßenraumes geplant.
2.5
Klimaschutz und Klimaanpassung
Die Gebäude werden nach den Erfordernissen gemäß der Energieeinsparungsverordnung (EnEV 2016) errichtet
werden. Welche sekundäre Formen der Energie- und Wärmegewinnung zum Einsatz kommen können, wird bis
zum Bauantrag entschieden. Aus den zusätzlichen Kfz-Verkehren (rund 530 Kfz-Fahrten insgesamt davon 4 LkwFahrten pro Tag) werden lufthygienische Belastungen resultieren, die jedoch im Ausmaß her entlang der
Schleckheimer Straße nur geringe Betroffenheit für die benachbarten Wohnnutzungen hervorrufen werden.“
In der nachmittäglichen Spitzenstunde werden ca. 60 zusätzl. Fahrten/h (30 Quell- und 30 Zielverkehre) erwartet.
3.
Zukünftig geplante Festsetzungen
3.1
Art der baulichen Nutzung
Unter Berücksichtigung der Ziele der Planung ist die Festsetzung eines Mischgebietes (MI) gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geplant. Diese städtebauliche Zielsetzung wurde bereits bei der Rahmenplanung
Kornelimünster-West beschlossen. Aufgrund der verschiedenen Baustruktur der Vorhaben wird das Mischgebiet
gegliedert in MI 1 (Discounter) und MI 2 (Wohnbebauung).
Innerhalb der Mischgebiete (MI 1 und MI 2) werden für ein Einfamilienhausgebiet untypische Betriebe Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten ausgeschlossen. Die Zulässigkeit von Gartenbaubetrieben und
Tankstellen würde eine städtebauliche Fehlentwicklung ermöglichen, die durch den Ausschluss dieser Nutzung
verhindert werden soll. Vergnügungsstätten jeder Form - allgemein oder als Ausnahme zulässig - sind in diesem
Wohngebiet und an Schulen angrenzenden Gebiet städtebaulich nicht vertretbar und werden daher ebenfalls
ausgeschlossen.
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Begründung zur Offenlage
Im Mischgebiet MI 1 soll die Nahversorgung in der hierfür zulässigen Größenordnung (Verkaufsfläche kleiner als
800 m²) gesichert werden und entsprechend die in der Aachener Sortimentsliste als nahversorgungsrelevant
aufgeführte Sortimente werden als zulässig festgesetzt. Ausschließlich auf max. 10 % der Gesamtverkaufsfläche
soll der Verkauf von zentrenrelevanten Randsortimenten entsprechend der Aachener Sortimentsliste zulässig
sein. Ein kleinflächiger Lebensmittelmarkt, der bezüglich der Art der Nutzung regelmäßig in Mischgebieten zulässig ist, kann somit für Kornelimünster Nahversorgungsfunktionen in fußläufiger Entfernung zu den angrenzenden
Wohngebieten anbieten.
3.2
Maß der baulichen Nutzung
Für den Discounter MI 1 wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 festgesetzt. Das zulässige Maß der baulichen
Nutzung entspricht damit den Obergrenzen in einem Mischgebiet. Der Lebensmittelmarkt ist in eingeschossiger
Bauweise geplant. Für das Mischgebiet MI 2 werden eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine Bebauung mit maximal drei Vollgeschossen –entsprechend der Vorhabenplanung- festgesetzt.
Durch das Gebäude des Discounters inklusive der Stellplatzanlage wird mehr als 80 % des Grundstückes überbaut, bzw. versiegelt. Daher soll die zulässige Grundflächenzahl auf 0,85 festgesetzt werden. Es handelt sich um
eine geringfügige Überschreitung, die durch eine extensive Begrünung der Flachdächer mit einer Mindestfläche
von 350 m² kompensiert werden kann.
Innerhalb des Mischgebietes MI 2, in dem Mehrfamilienhäuser vorgesehen sind, wird die festgesetzte Grundflächenzahl durch bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück unterbaut wird,
bis zu einem Wert von 0,8 einnehmen, obwohl die Grundflächenzahl des Hauptgebäudes auf 0,4 festgesetzt
wird. Dies ist gerechtfertigt, da sich auf dem Plangebiet ein Siedlungsschwerpunkt mit Geschosswohnungsbau
und Einzelhandel entwickelt werden soll und sich dadurch die Baustruktur von einem Einfamilienhausgebiet abweichen kann. Als Ausgleich wird als Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur
und Landschaft festgesetzt, dass die Tiefgarage außerhalb der überbaubaren Flächen in mindestens 50 cm Höhe
mit Erdreich zu überdecken und bis auf Zuwege, Stellplätze und Terrassen zu begrünen sind.
Die Höhenlage der baulichen Anlagen wird zusätzlich durch Festsetzung der maximalen Trauf- und /oder Gebäudehöhen bestimmt. Alle Höhenfestsetzungen erfolgen in Abhängigkeit zu Normalhöhennull (NHN).
Im Gebiet MI 2 werden Trauf- und Gebäudehöhen festgesetzt. Die zulässigen Traufhöhen nehmen mit rd. 7,0 m
über Straße den Zulässigkeitsmaßstab der Umgebungsbebauung auf. Eine durchgängige Traufhöhe entlang der
Straße ist ein typisches Element einer städtebaulichen Einheitlichkeit, was damit aufgenommen werden soll.
Die zulässige Gebäudehöhe (Gh) kann aufgrund der geplanten dreigeschossigen Bauweise den Zulässigkeitsmaßstab der Umgebungsbebauung überschreiten. Das dritte Vollgeschoss liegt im Mansarddach. Die Begrenzung der Gebäudehöhe (Gh) stellt sicher, dass kein weiteres Vollgeschoss errichtet werden kann. Auf die Ausführungen zum Punkt 2.2 Städtebauliches Konzept wird hingewiesen.
3.3
Überbaubare Grundstücksflächen, Bauweise
Die zulässigen überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen festgesetzt. Da die Bebauung an
die Obergrenzen des Maßes der baulichen Nutzung eines Mischgebietes heranreicht wird bei der zulässigen
Baufläche keine bis geringe Spielräume gegeben.
Im Mischgebiet MI 2 wird ein Überschreiten der Baugrenzen für Hauseingangsüberdachungen und Balkone in
einer Tiefe von maximal 2,5 m und einer Gesamtfläche je Gebäude von maximal 25 m² zugelassen. Damit soll für
Wohnungen in Obergeschossen die Möglichkeit geschaffen werden, qualitätsvolle Außenräume zu realisieren.
Die Begrenzung der Größe der Balkone erfolgt, da sie in besonderem Maße die Fassade prägen.
3.4
Stellplätze, Garagen und Tiefgaragen / Nebenanlagen
Im Mischgebiet MI 1 werden Stellplätze (St) nur innerhalb der überbaubaren Flächen und in den eigens dafür
festgesetzten Flächen (St) zugelassen. Innerhalb dieser Flächen sind auch Stellplätze für Einkaufswagen, Anlieferzonen und sonstige Verkehrsflächen (Rettungswege, Feuerwehraufstellflächen) zulässig.
Im Gebiet MI 2 werden die Flächen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen, die mit einer Tiefgarage
(TGA) unterbaut werden können, deren Zufahrt entsprechend festgesetzt. Zusätzlich ist an der Nordseite des
geplanten Gebäudes eine Garage zulässig.
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Nebenanlagen werden Im Gebiet MI 2 zur Vermeidung einer übermäßigen Versiegelung im Vorgartenbereich
ausgeschlossen und sind somit nur seitlich der Hauptgebäude und im rückwärtigen Gartenbereich zulässig. Ausgenommen von dieser Festsetzung sind Unterstellmöglichkeiten für Fahrräder.
3.5
Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern
Innerhalb der Stellplatzanlage und entlang der Schleckheimer Straße sind zur Durchgrünung des Gebietes
Baumpflanzungen vorgesehen (Maßnahme A2). Diese sollen durch Gebüschpflanzungen unterpflanzt werden.
Ebenso soll die Böschung nordwestlich und nordöstlich des Marktgebäudes mit Gebüschen bepflanzt werden
(Maßnahme A1).
Gemäß dem Grüngestaltungsplan ist vorgesehen:
Die Anpflanzung von 6 großkronigen Hochstämmen heimischer und standortgerechter Arten (z.B. Hainbuche,
Feldahorn; Sommerlinde, Gewöhnliche Esche) in der Qualität Hochstamm 18-20 cm Stammumfang (Maßnahme
A 2) und Gebüschpflanzungen (Maßnahme A 1) aus heimischen Straucharten (z.B. Weißdorn, Hasel, Gewöhnlicher Schneeball, Pfaffenhütchen, Roter Hartriegel und Gewöhnliche Heckenkirche). Die Sträucher sollen gruppenweise gepflanzt werden.
Im Mischgebiet MI 1 sind ist zudem Teile des Daches des Discounters mit einer standortgerechten Vegetation auf
mindestens 350 qm extensiv zu begrünen. Die Stärke der Vegetationstragschicht muss im Mittel mindestens 10
cm betragen. Damit soll eine Kompensation für den hohen Versiegelungsgrad im Gebiet erreicht werden.
Im Mischgebiet MI 2 ist das Dach der Tiefgarage, außerhalb der überbauten Flächen intensiv zu begrünen. Diese
Flächen bieten sich für eine entsprechende Freiraumnutzung für die zukünftigen Bewohnern an.
3.6
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
Der geplante Standort für einen kleinflächigen Discounter ist aufgrund seiner siedlungsstrukturell integrierten
Lage als sinnvolle Verbesserung der wohnungsnahen Versorgung in Kornelimünster zu bewerten.
Im vorliegenden schalltechnischen Prognosegutachten (Graner + Partner Ingenieure, August 2016) wurden die
zu erwartenden Geräuschimmissionen im Zusammenhang mit dem Betrieb des geplanten Marktes mit der Parkplatzanlage untersucht. Im Umfeld des Plangebietes befinden sich Wohnhäuser in allgemeinen Wohngebieten.
Darüber hinaus wurden die auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrsgeräusche auf der Schleckheimer Straße
ermittelt.
Das Prognosegutachten kommt zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung von verschiedenen Randbedingungen sowie Schallschutzmaßnahmen, die Anforderungen an den Schallimmissionsschutz
gemäß TA Lärm gegen gewerbliche Geräusche durch den Lebensmitteldiscounter unterschritten, also eingehalten werden können. Die erforderlichen Maßnahmen werden im städtebaulichen Vertrag verankert. Dies betrifft
insbesondere die Öffnungszeiten, da diese nach BauGB, aufgrund des fehlenden bodenrechtlichen Bezugs, nicht
festgesetzt werden können. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben sind keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte zu erwarten.
Die ermittelten Beurteilungspegel für die Geräuscheinwirkungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr
auf der Schleckheimer Straße sowie der August-Macke-Straße ergeben im Nahbereich der Schleckheimer Straße, also im Bereich der Stellplatzanlage, den Lärmpegelbereich III und im Bereich der geplanten Wohnbebauung
und des Discounter die Lärmpegelbereiche I bzw. II.
Die Lärmpegelbereiche I und II sind bei Neubauten allgemein nur von untergeordneter Bedeutung und selbst der
Lärmpegelbereich III bedingt nur leicht erhöhte Anforderungen, da diese bereits in den Auflagen der aktuellen
Energieeinsparverordnung (EnEV) an Neubauten standardmäßig ausgeführt werden müssen. Auf die Festsetzung von Lärmpegelbereichen kann daher verzichtet werden.
3.7
Örtliche Bauvorschriften gem. § 86 BauO NRW
Dachform und Dachneigung
Das Plangebiet befindet sich im ländlichen Raum. Satteldächer sind dort die vorherrschende Dachform. Im
Mischgebiet MI 2 sollen aufgrund der umgebenden Bebauung daher geneigte Dächer zulässig sein. Es können
aber auch Mansard- und Pultdächer errichtet werden. Die Einfügung wird dadurch gewährleistet, dass bei einer
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traufständigen Anordnung der Häuser, unter Berücksichtigung der zulässigen Traufhöhe, sich optisch ein zweigeschossiger Baukörper darstellt. Nur an den Giebelseiten wird der Umfang des Gebäudes wahrnehmbar.
Im Gebiet MI 1 werden Flachdächer und Pultdächer mit einer Dachneigung von bis zu 10° zugelassen.
Einfriedungen
Im Mischgebiet MI 2 sind zur öffentlichen Verkehrsfläche der August-Macke-Straße Einfriedungen nur mit Hecken
zulässig. Für die Hecken sind ausschließlich Laubgehölze zu verwenden. Maschendraht- und Stabgitterzäune
dürfen nur in Verbindung mit der Hecke errichtet werden, um einen harmonischen Übergang zum öffentlichen
Raum zu erreichen. Hecken als Straßenbegrenzung bzw. als Hausgarteneinfriedung sind ortstypisch und insbesondere auch in der Umgebung zum Plangebiet vorzufinden.
Werbeanlagen
Zum Schutz des Orts- bzw. Straßenbildes wird die Anzahl und Größe der Werbeanlagen im Gebiet MI 1 reglementiert. So wird nur eine freistehende Werbeanlage zugelassen. Weitere Werbeanlagen sind nur an der Gebäudefassade zulässig und dürfen den Hochpunkt des Daches um max. 1,0 m überschreiten.
3.8
Vertragliche Regelungen (städtebaulicher Vertrag)
Zur Sicherung der Realisierung und des Planverfahrens wird vor Satzungsbeschluss zwischen der Stadt Aachen
und den Vorhabenträgern ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag soll alle Voraussetzungen
und Bedingungen für die Realisierung der Maßnahmen sicherstellen. Neben Hinweisen, wie z.B. das Verhalten
bei Kampfmittelfunden etc. werden differenzierte Vereinbarungen getroffen:
Wohnungsbau und Kinderspielplatz
Bei der Realisierung von Neubauvorhaben mit Geschosswohnungsbau sind auf Beschluss des Rates 20 bis 40
% der Wohnungen als öffentlich geförderter Wohnungsbau herzustellen. Der Fachbereich Wohnen hat mit dem
Investor die Umsetzung von 20 % der Wohneinheiten bestimmt. Es sollen insgesamt 14 Wohnungen errichtet
werden. Somit sind 3 Sozialwohnungen herzustellen. Der Investor hat sich bereit erklärt die geforderten 3 Wohnungen zu den Konditionen der Einkommensgruppe B der Wohnraumförderbestimmungen NRW zu bauen und
zu vermieten. Im städtebaulichen Vertrag wird die Umsetzung dieser geförderten Wohnungen sichergestellt.
Auch wird im städtebaulichen Vertrag die Ablösesumme für den Kinderspielplatz geregelt.
Discounter
Neben den getroffenen Festsetzungen im Bebauungsplan werden im städtebaulichen Vertrag Regelungen zum
betrieblichen Lärmschutz getroffen.
Bei der Errichtung von Einzelhandelseinrichtungen im Gebiet MI1 sind zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte
der TA Lärm folgende Randbedingungen im Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen:
• Betriebszeit: Die Betriebszeit liegt zwischen maximal 7.00 Uhr und maximal 20.00 Uhr.
• Anlieferung: Die Anlieferung findet ausschließlich tags in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr statt.
• Einkaufswagen: Es kommen lärmarme Einkaufswagen zum Einsatz. Die Einkaufswagen sind in einer
dreiseitig fugendicht eingehausten und überdachten Box zu stapeln. Hierzu eigenen sich Materialien,
welche ein Schalldämm-Maß von R’w ≥ 24 dB aufweisen. Die Öffnung ist dabei in nordwestliche Richtung, zum Nettomarkt orientiert, vorzusehen.
• Die Fahrgassen der Parkplatzanlage sind zur Minimierung der Fahrgeräusche asphaltiert auszuführen.
Die Begrünung der Flachdächer wird ebenfalls im Vertrag aufgenommen. Ebenso die Begrünungsmaßnahmen
im Bereich der anzupflanzenden Flächen.
Südwestlich des Plangebietes im Garten des Grundstückes Schleckheimer Straße 60 steht ein großkroniger
Laubbaum (Rotbuche) Der Kronendurchmesser beträgt 19,0 m und ragt weit in die Stellplatzfläche des Discounters. Die Vitalität des Baumes wurde gutachterlich untersucht. Das Wurzelwerk der Rotbuche ist von einem Pilz
(Riesenporling) befallen, der die Standsicherheit des Baumes gefährden wird. Die Verkehrssicherheit des Baumes ist zukünftig nicht mehr in ausreichender Form gewährleitet. Es wurde eine Fällgenehmigung in Aussicht
gestellt. Die geplante Stellplatzfläche braucht somit durch den Baum nicht beschränkt werden.
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4.
Wesentliche Umweltbelange und Auswirkungen der Planung
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt, da der
Bebauungsplan einer Maßnahme der Innenentwicklung dient.
Für die Durchführung des beschleunigten Verfahrens gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahren nach §
13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Von einer formalen Umweltprüfung, wie von einem formalen Umweltbericht
wird demzufolge abgesehen.
Gleichwohl sind die Belange des Umweltschutzes zu erfassen, zu bewerten und mit in die Abwägung einzustellen, soweit sie im Rahmen der vorliegenden Bauleitplanung voraussichtlich berührt werden.
4.1
Schutzgut Mensch
Verkehr
Für den Discountmarkt wird von einem täglichen Kundenaufkommen von 600 – 700 Kunden ausgegangen. Aufgrund der integrierten Standortlage wird der Anteil der Kunden die den Standort mit dem Kfz anfahren (MIVAnteil) mit 50 – 60% und die mittlere Pkw-Besetzung mit 1,3 Kunden/Pkw angenommen. Weiterhin ist an dieser
Stelle davon auszugehen, dass 20% dieser MIV-Kunden den Standort als Zwischenziel, auf dem Weg zu einem
weiteren Ziel, anfahren (Mitnahmeeffekt). Diese Mitnahmeverkehre werden durch die geplante Entwicklung nicht
neu generiert, sondern sind bereits in den heutigen Verkehren an dieser Stelle enthalten. Für die Beschäftigtenverkehre ist von 10 Fahrten/Tag (Quellverkehre + Zielverkehre) auszugehen. Die Lieferverkehre sind bei Märkten
dieser Größenordnung mit ca. 4 Lkw-Fahrten/Tag anzunehmen.
Demnach sind aus dem geplanten Nahversorgungsfachmarkt durchschnittlich bis zu 530 zusätzliche KfzFahrten/Tag (265 Quellverkehre + 265 Zielverkehre) zu erwarten. Für die nachmittägliche Spitzenstunde sind
dies ca. 60 zusätzliche Fahrten/h (30 Quellverkehre + 30 Zielverkehre). Für die geplante Wohnbebauung mit 14
Wohneinheiten (davon zwei Studiowohnungen im Spitzboden) ist einschließlich Besucher- und Wirtschaftsverkehren von ca. 50 - 55 zusätzlichen Kfz-Fahrten/Tag (25 Quellverkehre + 25 Zielverkehre) auszugehen. Für die
nachmittägliche Spitzenstunde sind dies ca. 8 zusätzliche Fahrten/h (3 Quellverkehre + 5 Zielverkehre).
Nach Analysebelastungsdaten der Stadt Aachen (Februar 2012) liegt die Querschnittsbelastung der Schleckheimer Straße im Bereich des Plangebietes in der Zeit von 7:00 – 19:00 Uhr bei 2.881 Kfz/12h. In der Zeit zwischen
16:00 – 19:00 liegt die Belastung bei 924 Kfz/3h, woraus sich eine spitzenstündliche Querschnittsbelastung
nachmittags von ca. 400 Kfz/h folgern lässt. Unter Berücksichtigung der vorstehend aufgeführten Zusatzverkehre
liegt die prognostizierte Querschnittsbelastung der Schleckheimer Straße bei 3.461 Kfz/12h bzw. 468 Kfz/h.
Diese Querschnittsbelastung wird als unkritisch betrachtet.
Immissionsschutz - Geräusche
Für den Bebauungsplanbereich, der sich in zwei Bereiche gliedert, sind die Ansiedlung eines Discountmarktes
und einer Bäckerei sowie eine Wohnbebauung (Geschosswohnungsbau) geplant. Durch ein schalltechnisches
Prognosegutachten wurden die Einwirkungen auf das Bebauungsplangebiet (Aspekt Lärmschutz für Wohnnutzung) sowie die Auswirkungen des geplanten Discounters auf die unmittelbare und geplante Wohnbebauung zu
betrachtet. Im Umfeld des Plangebietes befinden sich Wohnhäuser in reinen bzw. allgemeinen Wohngebieten.
Darüber hinaus wurden die auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrsgeräusche ermittelt. Die gebietsabhängigen Orientierungswerte sind nach DIN 18005 wie folgt gestaffelt:
Gebietsart
Reines Wohngebiet (WR)
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Mischgebiet (MI)
Orientierungswert
tags
50 dB(A)
55 dB(A)
60 dB(A)
nachts
40/35 dB(A)
45/40 dB(A)
50/45 dB(A)
Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Gewerbelärm (analog zur TA Lärm) gelten, der höhere, wenn öffentlicher Verkehrslärm Schiene / Straße zu berücksichtigen ist.
Der Anlieferbereich des Lebensmitteldiscounters befindet sich im westlichen Gebäudeteil, anliefernde Lkw nutzen
die gemeinsame Zu- und Ausfahrt im südlichen Plangebietsbereich, erreichen über die Parkplatzanlage den
Anlieferbereich und die eingehauste Laderampe. Die wesentlichen technischen Anlagen in Außenaufstellung
werden auf der eingehausten Laderampe untergebracht.
Die Öffnungszeiten des Lebensmitteldiscounters sind ausschließlich während des Tageszeitraumes in der Zeit
von 07.00 - 20.00 Uhr vorgesehen, jeglicher Betrieb zur Nachtzeit ist nicht geplant. An Sonn- und Feiertagen
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Begründung zur Offenlage
öffnet die Bäckerei maximal von 08.00 – 12.00 Uhr. Damit gewährleistet wird, dass zur Nachtzeit keine Fahrzeuggeräusche vom Betriebsgelände ausgehen wird eine Beschrankung der Zufahrt empfohlen.
Zur Minimierung der Fahrgeräusche sind die Fahrgassen asphaltiert auszuführen. Die Einkaufswagensammelbox
ist dreiseitig fugendicht geschlossen und überdacht.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Randbedingungen und Schallschutzmaßnahmen werden die Anforderungen an den Schallimmissionsschutz gemäß TA Lärm gegen gewerbliche Geräusche durch den Lebensmitteldiscounter unterschritten, also eingehalten.
Die Erschließung der geplanten Wohnhäuser im Mischgebiet ist über die August-Macke-Straße vorgesehen, hier
wird die geplante Tiefgarage mit rund 15 Pkw-Stellplätzen erreicht.
Die ermittelten Beurteilungspegel für die Geräuscheinwirkungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr
auf der Schleckheimer Straße sowie der August-Macke-Straße ergeben im Nahbereich der Schleckheimer Straße, also im Bereich der Stellplatzanlage, den Lärmpegelbereich III und im Bereich der geplanten Wohnbebauung
und des Discounter die Lärmpegelbereiche I bzw. II.
Die Lärmpegelbereiche I und II sind bei Neubauten allgemein nur von untergeordneter Bedeutung und selbst der
Lärmpegelbereich III bedingt nur leicht erhöhte Anforderungen, da diese bereits in den Auflagen der aktuellen
Energieeinsparverordnung (EnEV) an Neubauten standardmäßig ausgeführt werden müssen.
Geruchsimmissionen
Im Plangebiet sind keine Nutzungen geplant, die zukünftig wesentliche Geruchsemissionen auslösen.
Lichtimmissionen
Im Rahmen der Einzelhandelsnutzung ist mit Lichtimmissionen durch Scheinwerfer und Leuchtreklame zu rechnen.
4.2
Schutzgüter Landschaft / Natur / Artenschutz
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 974 liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt Aachen und ist nicht von der Biotopkartierung der LÖBF erfasst.
Aufgrund des gewählten Verfahrens (§ 13a BauGB) ist ein Ausgleich für die durch die Baumaßnahmen entstehenden Versiegelungen nicht erforderlich. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund der
Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.
Artenschutzrechtliche Untersuchungen sind, aufgrund des Habitus der Fläche in der innerstädtischen Lage nicht
erforderlich.
Südwestlich des Plangebietes im Garten des Grundstückes Schleckheimer Straße 60 befindet sich eine Rotbuche mit einem Kronendurchmesser von 19,0 m, der auf die Parkplatzfläche ragt. Die Vitalität des Baumes wurde
gutachterlich untersucht. Das Wurzelwerk ist von einem Pilz (Riesenporling) befallen, der die Standsicherheit des
Baumes gefährden wird. Die Verkehrssicherheit des Baumes ist zukünftig nicht mehr in ausreichender Form
gewährleistet. Eine Fällgenehmigung wurde in Aussicht gestellt.
Zur Verbesserung der Durchgrünung des Gebietes wird festgesetzt, dass Tiefgaragen außerhalb der überbaubaren Flächen zu begrünen sind. Ebenso sind die Stellplatzanlage und die Randbereiche des Einzelhandelsgrundstücks und Teile des Discounterdaches zu begrünen.
4.3
Schutzgut Boden
Geologische Situation
Die geologische Karte weist für das Plangebiet als Baugrund karbonische Festgesteine der Unteren StolbergSchichten in Form von Ton- und Schluffst ein sowie untergeordnet Sandstein aus.
Gemäß DIN 4149 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ ist das in der Gemarkung Kornelimünster liegende
Bauvorhaben einem Gebiet der Erdbebenzone 2, der Untergrundklasse R und der Baugrundklasse C zuzuordnen
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Begründung zur Offenlage
Im Plangebiet liegen keine schutzwürdigen Böden vor, da vor allem durch die ehemalige Holzhandlung die ursprünglichen Böden in ihrem Bodenaufbau bereits entfernt oder zumindest erheblich geschädigt wurden.
Für das Plangebiet liegen keine Hinweise auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern/Kampfmittel vor.
Vorsorglich wird dennoch in den städtebaulichen Vertrag ein Hinweis über das mögliche Vorhandensein von
Kampfmitteln im Boden sowie die bei einem Fund von Kampfmitteln erforderlichen Maßnahmen aufgenommen.
Altlasten
In dem Plangebiet war die Firma Holzhandlung Körner ansässig. Zur Bewertung liegen folgende Gutachten vor:
• Geotechnischer Bericht (Gefährdungsabschätzung) Hermann Körner GmbH (Prof. Dieler & Partner,
26.03.1996)
• Gutachterlicher Bericht über die Überwachung der Erdarbeiten im Bereich des ehemaligen Sägewerkes
(Prof. Dieler & Partner, 14.03.2007)
• Baugrunduntersuchung, Baugrundbeurteilung und Angaben zur Gründung für den Neubau eines NettoDiscount-Marktes in Aachen-Kornelimünster, Schleckheimer Straße (GEO CONSULT GbR, Overath,
22.08.2014)
1996 wurden Bodenuntersuchungen auf die Parameter Schwermetalle, PAK, MKW sowie die in der Holzverarbeitung nutzungsspezifischen organischen Parameter (Chlor, Fluor, PCB, PCP und Lindan) durchgeführt. Das Auffüllmaterial mit einer Mächtigkeit i.d.R. von ca. 0,80 m wies erhöhte leicht Schwermetallgehalte auf (Blei 329
mg/kg, Cadmium 4,8 mg/kg). Die Ergebnisse bezüglich der organischen Parameter geben keine Hinweise auf
Schadstoffbelastungen.
Der Rückbau der ehemaligen Betriebsgebäude sowie die Erdarbeiten im Bereich der ehemaligen Holzhandlung
wurden 2007 gutachterlich begleitet. Sämtliche Gebäudereste wurden entfernt und alle angetroffenen Auffüllungsmaterialien bis auf den gewachsenen Boden abgetragen.
Maßnahmen:
Bei den auf offenen Bodenflächen (u.a. Gärten, Grünflächen) aufzubringenden Bodenmaterialien zur Herstellung
einer durchwurzelbaren Bodenschicht ist zu beachten, dass die Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden gem. § 12 Bosch erfüllt werden.
Die Materialien müssen im Hinblick auf die Vermeidung der Entstehung einer Besorgnis des Entstehens einer
schädlichen Bodenveränderung gemäß § 12 Abs. 2 i.V.m. § 9 Abs. 1 Bosch die Vorsorgewerte des Anhangs 2
der Bosch einhalten.
4.4
Schutzgut Wasser
Das Plangebiet befindet sich nicht in einem nach dem Wasserhaushaltsgesetz definierten Schutzgebiet (Wasserschutzgebiet, Heilquellenschutzgebiet, Überschwemmungsgebiet).
Es liegt eine Baugrunduntersuchung, Baugrundbeurteilung vor (GEO CONSULT, Overath, 22.08.2014) für den
geplanten Einzelhandelsstandort vor. Zum Zeitpunkt der Felderkundungen am 08.08.2014 wurde durch Bohrlochmessungen kein Wasserspiegel festgestellt.
Im Nahbereich des Bauvorhabens liegt eine Grundwassermessstelle. Die Daten der Messstelle sind nachfolgend
dargestellt.
Nr.
Lage
0103032086 200 m nördlich
Beobachtungszeitraum
höchster Grundwasserstand / min. Flurabstand mit Datum
1987 bis 2013
236,50 mNHN / 15,71 m (06.02.1995)
Nach Auswertung der hydrogeologischen Situation bewegt sich der oberste, durchgängige Grundwasserhorizont
innerhalb von Kluft- und Schichtflächen des Festgesteins in größerer Tiefe unter GOK und bleibt für die geplante
Bebauung ohne negative Einflüsse. Nach länger andauernden Niederschlagsperioden bzw. Starkregenereignissen können sich im anstehenden Untergrund bereichsweise Staunässe- bzw. Schichtwasserbereiche bilden.
Dem anstehenden Untergrund ist aufgrund der Ergebnisse der durchgeführten Sickerversuche ein Durchlässigkeitsbeiwert kf~10-7 m/s zuzuweisen. Eine druckwasserdichte Ausbildung von erdberührten Bauteilen wird daher
erforderlich sein.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Begründung zur Offenlage
Entwässerung
Das Plangebiet liegt an den abwassertechnisch erschlossenen Schleckheimer Straße und August-Macke-Straße,
die zum Einzugsgebiet der Abwasserreinigungsanlage Aachen Süd gehören.
Seit dem 1.1.1996 besteht gemäß § 51 a LWG bei erstmals bebauten Gebieten die Verpflichtung, das anfallende
Niederschlagswasser soweit möglich zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, wenn die örtlichen
Gegebenheiten dies zulassen. Da das Plangebiet nicht erstmalig bebaut wird, kommt dieser Paragraph hier nicht
in Betracht, zumal die Bodenverhältnisse eine Versickerung auch nicht zulassen.
4.5
Schutzgut Lufthygiene/Stadtklima
Gemäß dem gesamtstädtischen Klimagutachten weist Kornelimünster eine dörfliche Struktur im durch die Abtei
geprägten alten Ortskern auf. Ausweislich der Thermalbefliegungen liegt Kornelimünster West in einem Kaltlufteinzugsgebiet. Entlang der Schleckheimer Straße ist ein lokaler Kaltluftabfluß nachgewiesen. Ansonsten ist
davon auszugehen, dass sich die Kaltluft zwischen den Wohngebieten laminar hangabwärts bewegt und damit
den Westteil von Kornelimünster oberhalb des Indetales mit Frischluft versorgt. Im Indetal selbst – und damit im
Zentrum von Kornelimünster – herrscht Kaltluftstau mit geringen Strömungsgeschwindigkeiten vor.
Wegen des zu erwartenden, hohen Versiegelungsgrades durch die Discounternutzung ist für die benachbarte
Wohnbebauung mit den Auswirkungen in Form von Erwärmung und Staubbildung zu rechnen. Insofern werden
aus stadtklimatischer Sicht Baumpflanzungen auf dem Parkplatz vorsehen. Zudem werden Teile des Daches des
Discounters sowie die Tiefgarage im Bereich der beiden geplanten Wohnhäuser begrünt.
4.6
Schutz Kultur- und Sachgüter
Im Bebauungsplanbereich befinden sich keine Baudenkmäler und keine bekannten Bodendenkmäler.
4.7
Bewertung der Umweltbelange
Der Bebauungsplan dient im Wesentlichen der Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes (Discounters) an der
Schleckheimer Straße, um die Grundversorgung der Bevölkerung in Kornelimünster zu sichern. Ergänzend dazu
sind 2 Mehrfamilienhäuser an der August-Macke-Straße geplant.
Für den Planbereich besteht schon seit Jahren das Ziel, an dieser Stelle eine für Kornelimünster wichtige Nahversorgung anzusiedeln. Das ehemals gewerblich genutzte Grundstück liegt seit Jahren brach und stellt heute
einen Missstand dar. Aufgrund der integrierten Lage und der gewerblichen Vornutzung werden keine erheblichen
negativen Auswirkungen auf die Umwelt erwartet.
Eine wesentliche Zunahme des Verkehrs auf der Schleckheimer Straße wird nicht erwartet. Die Schallimmissionsprognose zur Einzelhandelsnutzung ergab, dass die Anlieferung und die Einkaufswagenbox einzuhausen
sind. Die Fahrgassen der Stellplatzanlage sind zu asphaltieren. Durch Beschränkung der Betriebszeit auf den
Zeitraum von 7.00 bis 20.00 Uhr ggfs. mit einer Schrankenanlage kann eine Lärmbelastung durch den Betrieb
des Einzelhandels während der Ruhe- und Nachtzeit ausgeschlossen werden. Auch zur Tagzeit werden die Immissionsrichtwerte eingehalten bzw. unterschritten.
Durch die Realisierung des Bebauungsplans wird es zu einem höheren Versiegelungsgrad und dadurch bedingt
zu einer Zunahme von klimatisch ungünstigen Aufheizflächen kommen. Dem wird durch Begrünungsmaßnahmen
entgegengewirkt.
5.
Auswirkungen der Planung
Für den Planbereich besteht schon seit Jahren das Ziel, an dieser Stelle eine für Kornelimünster wichtige Nahversorgung anzusiedeln. Das Grundstück lag ursprünglich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 840 –
Kornelimünster West / Schleckheimer Straße -; wurde aber im weiteren Verfahren ausgeklammert, um die
Wohnbebauung schneller realisieren zu können.
Bereits in der Rahmenplanung Kornelimünster West aus den 1990er Jahren wurde für das Plangebiet ein kleines
Siedlungszentrum mit Einzelhandel und Geschosswohnungsbau vorgesehen. Die Lage am Eingangsbereich zu
den Baugebieten Kornelimünster West und an der Haupterschließung, der Schleckheimer Straße ist für einen
Siedlungsschwerpunkt, der eine höhere bauliche Masse ergibt, geeignet. Das ursprüngliche Konzept sah einen
Geschosswohnungsbau über das ganze Plangelände vor, in dem im Erdgeschoss der Ladenbereich sein sollte.
Im Laufe der Zeit hat sich gezeigt, dass sich kein Einzelhandelsbetreiber findet, der Einzelhandelsflächen in eiSeite 14 von 15
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße -
Begründung zur Offenlage
nem mehrgeschossigen Gebäude errichten möchte. Somit werden unterschiedliche Eigentümer den Wohnungsbau und den Discounter entwickeln.
Unter der Voraussetzung, dass die Festsetzungen umgesetzt und die in der Begründung genannten Maßnahmen
in den städtebaulichen Vertrag übernommen und realisiert werden, sind durch die Umsetzung des Bebauungsplanes keine negativen Auswirkungen zu erwarten.
6.
Kosten
Für die Erarbeitung der städtebaulichen Planung und der Fachgutachten entstehen der Stadt keine Kosten, da
diese von den Vorhabenträgern übernommen werden.
7.
Plandaten
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kornelimünster West / August-Macke-Straße umfasst eine
Fläche von ca. 5.180 qm mit folgender Unterteilung:
Nutzungsart
Mischgebiet MI 1
Lebensmitteldiscounter Schleckheimer Straße
Mischgebiet MI 2
Wohnungsbau August-Macke-Straße
Gesamt
Flächengröße ca.
3.705 qm
%
72 %
1.475 qm
28 %
5.180 qm
100 %
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschluss am 09.02.2017 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 974 – Kornelimünster West / August-Macke-Straße – beschlossen hat.
Aachen, den 10.02.2017
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
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Der Oberbürgermeister
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
für den Bereich zwischen der Schleckheimer Straße, und August-Macke-Straße
im Stadtbezirk Kornelimünster
Lage des Plangebietes
Inhaltsverzeichnis
Planungsrelevante Eingaben gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan mit den entsprechenden Stellungnahmen
der Verwaltung
1.
Niederschrift über die Durchführung der Anhörungsveranstaltung am 20.04.2016
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26
27.
28.
29.
August-Macke-Straße, 28.04.2016
August-Macke-Straße, 29.04.2016
August-Macke-Straße, 21.04.2016
Cyprianusweg, 17.05.2016
Benediktinerweg,
Lufter Weid, 19.04.2016
Max-Pechstein-Straße, 20.04.2016
Max-Pechstein-Straße, 20.04.2016
Max-Pechstein-Straße, 14.04.2016J
Max-Pechstein-Straße, 21.04.2016
Paul-Klee-Straße, 26.04.2016
Paul-Klee-Straße, 18.04.2016
Paul-Klee-Straße, 24.04.2016
Paul-Klee-Straße, 27.04.2016
Paul-Klee-Straße, 29.04.2016
Oberforstbacher Straße, 19.04.2016
Oberforstbacher Straße, 19.04.2016
Oberforstbacher Straße, 20.04.2016
Schleckheimer Straße, 17.05.2016
Schleckheimer Straße, 29.04.2016
Schleckheimer Straße, 28.04.2016
Schleckheimer Straße, 01.05.2016
Schleckheimer Straße, 13.05.2016
Schleckheimer Straße, 28.04.2016
Schleckheimer Straße, 08.05.2016
Schleckheimer Straße,
Schleckheimer Straße, 15.05.2016
St. Gangolfsberg, 19.04.2016
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
1. Niederschrift
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- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
Zu 1. Stellungnahme der Verwaltung
Discounter
•
Der Planungsausschuss und die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim haben bereits im November 2010 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan – Kornelimünster-West / August-MackeStraße – zur Sicherung der Mischung von Wohnen und Einzelhandel gefasst.
Für den Planbereich besteht schon seit Jahren das Ziel, an dieser Stelle eine für Kornelimünster wichtige
Nahversorgung anzusiedeln. Das ehemals gewerblich genutzte Grundstück liegt seit Jahren brach und stellt
heute einen Missstand dar. Durch eine bauliche Nutzung des Bereiches mit einem modernen Marktgebäude
sowie der Wohnbebauung wird eine Aufwertung des Bereiches erwartet.
•
Aufgrund der Gebietsausweisung (Mischgebiet) kann im Planbereich nur ein kleinflächiger Markt mit bis zu
800 qm Verkaufsfläche realisiert werden. Moderne Vollsortimenter benötigen für einen wirtschaftlichen Betrieb wesentlich mehr Verkaufsfläche, die eine Sondergebietsausweisung erfordern würde. Auch lässt die
Gebietsgröße eine solche Nutzung nicht zu.
•
Im Zuge des Verfahrens wurde für das Vorhaben ein schallimmissionstechnisches Prognosegutachten durch
das Büro Graner und Partner Ingenieure, Bergisch Gladbach erstellt. Alle angrenzenden Wohngebäude einschließlich des noch nicht realisierten Wohngebäudes auf Flurstück 1695 wurden in diese Betrachtung mit
aufgenommen. Es sind keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte während der Tagzeit zu erwarten.
Die Öffnungszeiten des Lebensmitteldiscounters sind ausschließlich während des Tageszeitraumes in der
Zeit von 07.00 - 20.00 Uhr vorgesehen, jeglicher Betrieb zur Nachtzeit ist nicht geplant. An Sonn- und Feiertagen öffnet die Bäckerei maximal von 08.00 – 12.00 Uhr.
Die Anlieferung des geplanten Netto-Marktes westlich des Gebäudes wird vollständig eingehaust. Der NettoMarkt wird in dem Zeitraum von 6.00 Uhr – 20.00 Uhr, ca. 2-mal täglich beliefert. In die schallimmissionstechnische Untersuchung sind diese Werte miteingeflossen, es kommt hier zu keiner Zeit zu einer Überschreitung der Grenzwerte. Mit einer erheblichen Zunahme des Verkehrslärms auf der Schleckheimer Straße
ist nach den Ergebnissen der schallimmissionstechnischen Untersuchung nicht zu rechnen. Der Betreiber
geht von rd. 650 Kunden täglich aus; wobei rd. die Hälfte mit dem Pkw kommt.
Der Müll wird im Gebäude (Anlieferungsbereich) gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt.
•
Die Tragfähigkeit des Marktes wurde durch den zukünftigen Betreiber geprüft. Die Firma Netto wird einen
langfristigen Mietvertrag abschließen. Als Einzugsgebiet wurden die Stadtteile Kornelimünster und Schleckheim mit ca. 6.000 Einwohnern berücksichtigt. Die Kundenfrequenz pro Tag liegt bei rd. 650 Kunden.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
Wohnbebauung
•
Im unmittelbaren Umfeld ist eine zweigeschossige Einfamilienhausbebauung vorhandenen. Für die geplante
Wohnbebauung (Geschosswohnungsbau) innerhalb des Plangebietes ist eine dreigeschossige Bebauung
vorgesehen. Das 3. Vollgeschoss befindet sich im Mansarddach. Im Spitzdach liegt die 4. Wohnebene, die
jedoch kein Vollgeschoss einnimmt. Das Mansarddach hat den Vorteil, dass auf der Längsseite des Gebäudes - trotz dieser 3 Vollgeschosse und des ausgebauten Spitzdaches – sich optisch ein zweigeschossiger
Baukörper darstellt. An den Giebelseiten wird der Umfang des Gebäudes wahrnehmbar. Die August-MackeStraße fällt nach Süden ab, so dass die Erdgeschossdecke der geplanten Wohnanlage ca. 1,6 m niedriger
als die der nord-westlich angrenzenden Reihenhausbebauung liegt. Trotzdem wird das neue Gebäude ca.
30 cm höher sein als die nördlich liegende Reihenhausbebauung. Die Wohnanlage besteht aus zwei Gebäuden, die sich durch einen Höhenversatz dem Straßengelände anpassen. Die gegenüber liegenden Häuser
an der August-Macke-Straße sind ca. 2,3 m niedriger.
Der Wohnungsbau im Plangebiet weicht als Geschosswohnungsbau von der Einfamilienhausbebauung ab.
Dies ist aber gerechtfertigt. Aufgabe der Stadtentwicklung ist es u.a. die Sicherung der Wohnraumversorgung für unterschiedliche Zielgruppen. Neben dem klassischen Ein- oder Zweifamilienhaus, ggfs. auch vermietet, bietet der Geschosswohnungsbau eine Alternative. Diese Mischung verschiedener Wohnformen ist in
Kornelimünster und auch im Umfeld an der Schleckheimer Straße vorhanden und städtebaulich gewünscht.
Aufgrund der unterschiedlichen Lebensphasen können Geschosswohnungen dazu beitragen, dass z.B. ältere Personen im Gebiet verbleiben oder Personengruppen sich ansiedeln, die keine Verantwortung über ein
Gartengelände haben möchten. Im Geschosswohnungsbau wird ein größeres Volumen als Einfamilienhausbau angestrebt, um eine wirtschaftliche Nutzung des Erschließungsaufwandes, wie z.B. Tiefgarage und Liftanlage zu erreichen. Durch die Begrenzung auf drei Geschosse, der Höhe und der Dachform ist jedoch eine
Beschränkung und dadurch eine Einbindung des Wohnungsbaus in das Siedlungsgebiet geben.
•
In der Rahmenplanung Kornelimünster West aus den 1990er Jahren wurde bereits für das Plangebiet ein
kleines Siedlungszentrum mit Einzelhandel und Geschosswohnungsbau vorgesehen. Die Lage am Eingangsbereich zu den Baugebieten Kornelimünster West und an der Haupterschließung, der Schleckheimer
Straße ist für einen Siedlungsschwerpunkt, der eine höhere bauliche Masse ergibt, geeignet. Von diesem
städtebaulichen Ziel wurde trotz der vorgezogenen Entwicklung der Wohnbaubereiche nicht abgewichen. Es
wurden lediglich die Gebiete in verschiedene Bauabschnitte und Bauleitplanverfahren geteilt. Das ursprüngliche Konzept hat einen Geschosswohnungsbau über das ganze Plangelände vorgesehen, in dem im Erdgeschoss der Ladenbereich sein sollte. Im Laufe der Zeit hat sich gezeigt, dass sich kein Einzelhandelsbetreiber findet, der Einzelhandelsflächen in einem mehrgeschossigen Gebäude errichten möchte. Somit werden
unterschiedliche Eigentümer den Wohnungsbau und den Discounter entwickeln. Es ist zwar bedauerlich,
dass damit keine bauliche Einheit zwischen den beiden Nutzungen gegeben ist, nichts desto trotz ist ein Geschosswohnungsbau mit einer höheren Dichte in der Nachbarschaft eines Discounters städtebaulich sinnvoll.
•
40% der Bevölkerung verfügen über ein entsprechendes Einkommen, dass sie dazu berechtigt Sozialwohnungen zu mieten. Das Klientel von Sozialwohnungsnutzern ist damit breit gefächert. In den beiden geplanten Wohngebäuden sind drei Sozialwohnungen vorgesehen. Insbesondere durch die hohen Qualitätsanforderungen, die bei der Errichtung von Sozialwohnungen gestellt werden und der Mischung mit freifinanzierten
Wohnungen, wird es keine negativen Auswirkungen auf die Einfamilienhausstruktur geben.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
Verkehr
•
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim hat bereits am 31.10.2012 und der Mobilitätsausschuss am 15.11.2012 einen Ausführungsbeschluss zum Umbau der Bushaltestelle Meischenfeld inklusive
Querungshilfe an der Schleckheimer Straße verabschiedet.
Inzwischen liegt eine entsprechende Planung vor. Geplant ist:
- Der Gehweg soll an den Haltestellen beider Fahrtrichtungen verbreitert werden.
- Die Fahrbahn zwischen den Einmündungen Alfons-Gerson-Straße und Meischenfeld wird eingeengt und
der nördliche Gehweg bis zur Einmündung Alfons-Gerson-Straße verbreitert.
- Eine Mittelinsel östlich der Einmündung Meischenfeld soll zwischen Einmündung und Bushaltestelle angelegt werden. Diese Mittelinsel erhöht die Verkehrssicherheit, insbesondere für die Schülerinnen und
Schüler aus dem anliegenden Inda-Gymnasium.
- Die Ein-und Ausfahrt zum Discounter für den Lieferverkehr mit Sattelschleppern ist damit nur in bzw.
aus Richtung Schleckheim möglich.
•
Der Forderung nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Schleckheimer Straße und der Wunsch
nach Buswartehäuschen können im Rahmen der Bauleitplanung nicht geregelt werden.
•
In der August-Macke-Straße werden durch die geplanten Zufahrten der Wohnbebauung 1 bis 2 öffentliche
Parkplätze wegfallen. Bei einer Bebauung mit Einfamilienhäusern würden mehr Parkplätze wegfallen, da je
Wohneinheit eine Zufahrt erforderlich wird.
•
Durch den geplanten Netto-Markt mit einer geschätzten Kundenfrequenz von 650 täglich, davon die Hälfte
mit dem Pkw, wird keine spürbare Verkehrszunahme erwartet.
Die Kunden, die mit dem Pkw kommen, werden vorwiegend Pendler sein, die in der Regel sowieso über die
Schleckheimer Straße fahren.
Es wird empfohlen, den Anregungen hinsichtlich des Immissionsschutzes zu folgen, die Ausbauplanung
Schleckheimer Straße zur Kenntnis zu nehmen und den anderen Anregungen nicht zu folgen.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
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2. Öffentlichkeit August-Macke-Straße, 28.04.2016
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- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
Stellungnahme der Verwaltung:
Bedarf
Einzelhandelsnutzungen, die der Versorgung des Gebietes dienen, sind in Wohngebieten zulässig, daher fügt
sich der Discounter in die Art der Nutzung in seine Umgebung ein. Der Standort des Discounters begründet sich
aber vorwiegend durch die Lage an der Schleckheimer Straße an der vereinzelt bereits Dienstleistungen und
andere Läden sich angesiedelt haben. Eine Zulässigkeit gemäß § 34 Baugesetzbuch im Plangebiet ist jedoch
nicht gegeben, da in der kleinteiligen Baustruktur keine großen gewerblich genutzten Gebäude vorhanden sind.
Ein Bauleitplanverfahren zur Umsetzung des städtebaulichen Zieles – der Ansiedlung eines Nahversorgers – ist
daher erforderlich. Der Planungsausschuss und die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim haben
bereits im November 2010 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan – Kornelimünster-West / AugustMacke-Straße – zur Sicherung der Mischung von Wohnen und Einzelhandel gefasst.
Für dieses Grundstück bzw. Grundstücksbereich besteht schon seit Jahren das Ziel, an dieser Stelle eine für
Kornelimünster wichtige Nahversorgung anzusiedeln.
Das Grundstück lag ursprünglich im Geltungsberich des Bebauungsplanes Nr. 840 – Kornelimünster West /
Schleckheimer Straße -; wurde aber im weiteren Verfahren ausgeklammert, um die Wohnbebauung schneller
realisieren zu können.
Inzwischen bestehen konkrete Ansiedlungsabsichten für einen Discounter, so dass die Bauleitplanung konkretisiert werden konnte. Bereits mit dem Aufstellungsbeschluss wurde das Ziel der Entwicklung eines Mischgebietes
für diesen Bereich festgelegt.
In Kornelimünster ist ein Lebensmittelmarkt, der die Grundversorgung ausreichend sicherstellen kann, bisher
nicht vorhanden. Durch die Ansiedlung des Discountmarktes kann diesem Defizit entgegen gewirkt werden. Ein
Markt in Kornelimünster ist, wie es auch in der Bürgerinformation zahlreich geäußert wurde, für Bevölkerungsgruppen, die nicht ausschließlich den Pkw zum Einkauf nutzen wollen und auch im Hinblick auf das Neubaugebiet Kornelimünster-West gewünscht. Die Tragfähigkeit des Marktes wurde durch den zukünftigen Betreiber geprüft.
Standortalternativen wurden ebenfalls geprüft. Geeignete Grundstücke mit einer entsprechenden Flächengröße
und Verkehrsanbindung für einen solchen Markt stehen in Kornelimünster an anderer Stelle nicht zur Verfügung.
Der Standort verfügt über eine gute fußläufige Erreichbarkeit. Eine Haltestelle des ÖPNVs ist im unmittelbaren
Umfeld vorhanden.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass der Bereich schon seit Jahren für eine Einzelhandelsnutzung
vorgesehen ist. Dies entspricht auch der Zielsetzung des Masterplanes in den Ortsteilen Nahversorgungsangebote zu schaffen.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
Lärmbelästigung
Im Zuge des Verfahrens wurde für das Vorhaben ein schallimmissionstechnisches Prognosegutachten durch das
Büro Graner und Partner Ingenieure, Bergisch Gladbach erstellt. Alle angrenzenden Wohngebäude einschließlich
des noch nicht realisierten Wohngebäudes auf Flurstück 1695 wurden in diese Betrachtung mit aufgenommen.
Es sind keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte während der Tagzeit zu erwarten. Die Öffnungszeiten
des Lebensmitteldiscounters sind ausschließlich während des Tageszeitraumes in der Zeit von 07.00 - 20.00 Uhr
vorgesehen, jeglicher Betrieb zur Nachtzeit ist nicht geplant. An Sonn- und Feiertagen öffnet die Bäckerei maximal von 08.00 – 12.00 Uhr.
Die Anlieferung des geplanten Netto-Marktes westlich des Gebäudes wird vollständig eingehaust. Der NettoMarkt wird in dem Zeitraum von 6.00 Uhr – 20.00 Uhr, ca. 2-mal täglich beliefert. In die schallimmissionstechnische Untersuchung sind diese Werte miteingeflossen, es kommt hier zu keiner Zeit zu einer Überschreitung der
Grenzwerte. Mit einer erheblichen Zunahme des Verkehrslärms auf der Schleckheimer Straße ist nach den Ergebnissen der schallimmissionstechnischen Untersuchung nicht zu rechnen. Der Betreiber geht von rd. 650 Kunden täglich aus; wobei rd. die Hälfte mit dem Pkw kommt. Diese werden im Wesentlichen Pendler sein, die sowieso über die Schleckheimer Straße fahren.
Wohnbebauung
Im unmittelbaren Umfeld ist eine zweigeschossige Einfamilienhausbebauung vorhandenen. Für die geplante
Wohnbebauung (Geschosswohnungsbau) innerhalb des Plangebietes ist eine dreigeschossige Bebauung vorgesehen. Das 3. Vollgeschoss befindet sich im Mansarddach. Im Spitzdach liegt die 4. Wohnebene, die jedoch kein
Vollgeschoss einnimmt. Das Mansarddach hat den Vorteil, dass auf der Längsseite des Gebäudes - trotz dieser 3
Vollgeschosse und des ausgebauten Spitzdaches – sich optisch ein zweigeschossiger Baukörper darstellt. An
den Giebelseiten wird der Umfang des Gebäudes wahrnehmbar. Die August-Macke-Straße fällt nach Süden ab,
so dass die Erdgeschossdecke der geplanten Wohnanlage ca. 1,6 m niedriger als die der nord-westlich angrenzenden Reihenhausbebauung liegt. Trotzdem wird das neue Gebäude ca. 30 cm höher sein als die nördlich liegende Reihenhausbebauung. Die Wohnanlage besteht aus zwei Gebäuden, die sich durch einen Höhenversatz
dem Straßengelände anpassen. Die der August-Macke-Straße gegenüber liegenden Häuser sind ca. 2,3 m niedriger.
Der Wohnungsbau im Plangebiet weicht als Geschosswohnungsbau von der Einfamilienhausbebauung ab. Dies
ist aber gerechtfertigt. Aufgabe der Stadtentwicklung ist es u.a. die Sicherung der Wohnraumversorgung für unterschiedliche Zielgruppen. Neben dem klassischen Ein- oder Zweifamilienhaus, ggfs. auch vermietet, bietet der
Geschosswohnungsbau eine Alternative. Diese Mischung verschiedener Wohnformen ist in Kornelimünster und
auch im Umfeld an der Schleckheimer Straße vorhanden und städtebaulich gewünscht. Aufgrund der unterschiedlichen Lebensphasen können Geschosswohnungen dazu beitragen, dass z.B. ältere Personen im Gebiet
verbleiben oder Personengruppen sich ansiedeln, die keine Verantwortung über ein Gartengelände haben möchten. Im Geschosswohnungsbau wird ein größeres Volumen als Einfamilienhausbau angestrebt, um eine wirtschaftliche Nutzung des Erschließungsaufwandes, wie z.B. Tiefgarage und Liftanlage zu erreichen. Durch die
Begrenzung auf drei Geschosse, der Höhe und der Dachform ist jedoch eine Begrenzung und dadurch eine Einbindung des Wohnungsbaus in das Siedlungsgebiet geben.
In der Rahmenplanung Kornelimünster West aus den 1990er Jahren wurde bereits für das Plangebiet ein kleines
Siedlungszentrum mit Einzelhandel und Geschosswohnungsbau vorgesehen. Die Lage am Eingangsbereich und
an der Haupterschließung, der Schleckheimer Straße ist für einen Siedlungsschwerpunkt, der eine höhere bauliche Masse ergibt, geeignet. Von diesem städtebaulichen Ziel wurde trotz der vorgezogenen Entwicklung der
Wohnbaubereiche nicht abgewichen. Es wurde lediglich die Bereiche in verschiedene Bauabschnitte und Bauleitplanverfahren geteilt. Das ursprüngliche Konzept hat einen Geschosswohnungsbau über das ganze Plangelände vorgesehen in dem im Erdgeschoss der Ladenbereich sein sollte. Im Laufe der Zeit hat sich gezeigt, dass
sich kein Einzelhandelsbetreiber findet, der Einzelhandelsflächen in einem mehrgeschossigen Gebäude errichten
möchte. Somit werden unterschiedliche Eigentümer den Wohnungsbau und den Discounter entwickeln.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
Ansicht der geplanten Wohnbebauung mit Nachbarbebauung
Die neue Wohnbebauung wird aufgrund seiner Lage die nordwestlich liegende Reihenhausbebauung für bestimmte Zeit verschatten. Allerdings war bekannt, dass die Bebauung auf dem brachliegenden Gelände fortgeführt werden soll. Genehmigungen in anderen Gebieten werden im Falle des § 34 Baugesetzbuch aus den örtlichen Gegebenheiten beurteilt. In diesem Falle wird durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes Baurecht geschaffen, das von der Zulässigkeit des § 34 Baugesetzbuch abweichen kann. Das städtebauliche Konzept setzt
dort einen Siedlungsschwerpunkt mit Einzelhandelsnutzung, die durch Geschosswohnungsbau ergänzt wird. Die
gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen gemäß § 6 BauONRW werden eingehalten bzw. unterschritten.
Im Bebauungsplan werden Regelungen zur maximalen Höhenentwicklung und zur Gestaltung getroffen werden.
In der August-Macke-Straße werden durch die geplanten Zufahrten der Wohnbebauung 1 bis 2 öffentliche Parkplätze wegfallen. Im Bebauungsplan Nr. 840 sind im genannten Abschnitt der August-Macke-Straße Parkplätze
als „unverbindlich Planung“ dargestellt. . Diese wurden auch so angelegt, zumal der Bereich des jetzigen Plangebietes noch unbebaut war. Die geplante Wohnbebauung nimmt die Straßenrandbebauung der gegenüberliegenden Straßenseite auf und ist städtebaulich vertretbar. Die aktuell vorliegende Planung mit den beiden Zufahrten
zur geplanten Wohnbebauung ist mit den zuständigen Fachämtern abgestimmt.
Es bestand zu keinem Zeitpunkt die Absicht das Plangebiet nicht von der August-Macke-Straße zu erschließen.
Möglicherweise wird eine Kennzeichnung im B-Plan 840 falsch ausgelegt. So ist entlang des Flurstücks 1535 die
Signatur x-x-x-x gegeben, die auf eine Fläche mit umweltgefährdenden Stoffen verweist. Das Plangebiet des BPlans 840 ist zudem kein Umlegungsgebiet gewesen.
Verkehr / Verkehrssicherheit
Für den angesprochenen Abschnitt der Schleckheimer Straße liegt eine Planung zum Umbau der Bushaltestelle
Meischenfeld inklusive Querungshilfe an der Schleckheimer Straße vor. Die erforderlichen Abstimmungen zwischen der Planung Discountmarkt und den Straßenbaumaßnahmen haben stattgefunden.
Die geplanten Straßenbaumaßnahmen umfassen:
- Der Gehweg soll an den Haltestellen beider Fahrtrichtungen verbreitert werden.
- Die Fahrbahn zwischen den Einmündungen Alfons-Gerson-Straße und Meischenfeld wird eingeengt und
der nördliche Gehweg bis zur Einmündung Alfons-Gerson-Straße verbreitert.
- Eine Mittelinsel östlich der Einmündung Meischenfeld soll zwischen Einmündung und Bushaltestelle angelegt werden. Diese Mittelinsel erhöht die Verkehrssicherheit, insbesondere für die Schülerinnen und
Schüler aus dem anliegenden Inda-Gymnasium.
- Die Ein-und Ausfahrt zum Discounter für den Lieferverkehr mit Sattelschleppern ist damit nur in bzw.
aus Richtung Schleckheim möglich.
Durch den geplanten Netto-Markt mit einer geschätzten Kundenfrequenz von 650 am Tag, davon die Hälfte mit
dem Pkw, wird keine spürbare Verkehrszunahme erwartet, so dass eine Verschärfung der Verkehrssicherheit
nicht gesehen wird, zumal die Schleckheimer Straße nach den Verkehrszählungen eine DTV Belastung von
1.650 bis 1.750 Fahrzeugen aufweist.
Es wird empfohlen, den Anregungen hinsichtlich des Immissionsschutzes zu folgen, die Ausbauplanung
Schleckheimer Straße zur Kenntnis zu nehmen und den anderen Anregungen nicht zu folgen
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
3. Öffentlichkeit August-Macke-Straße, 29.04.2016
Stellungnahme der Verwaltung:
Discounter:
Einzelhandelsnutzungen, die der Versorgung des Gebietes dienen, sind in Wohngebieten zulässig, daher fügt
sich der Discounter in die Art der Nutzung in seine Umgebung ein. Der Standort des Discounters begründet sich
vorwiegend durch die Lage an der Schleckheimer Straße an der vereinzelt bereits Dienstleistungen und andere
Läden sich angesiedelt haben.
Das Plangebiet ist Teil der Entwicklungsfläche für den Siedlungsbereich Kornelimünster-West. Das städtebauliche Ziel für dieses Gelände ist seitdem die Ansiedlung eines Mischgebietes, um einen Nahversorger in fußläufiger Nähe der Siedlung und in Kornelimünster unterzubringen. Bereits im Jahr 2010 wurde daher für den Bereich
die Aufstellung des Bebauungsplanes Kornelimünster West / August-Macke-Straße mit dem Ziel „Ansiedlung
eines Nahversorgers“ gefasst.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
Lärm:
Im Zuge des Verfahrens wurde für das Vorhaben ein schallimmissionstechnisches Prognosegutachten durch das
Büro Graner und Partner Ingenieure, Bergisch Gladbach erstellt. Alle angrenzenden Wohngebäude einschließlich
des noch nicht realisierten Wohngebäudes wurden in diese Betrachtung mit aufgenommen. Es sind keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte während der Tagzeit zu erwarten. Die Öffnungszeiten des Lebensmitteldiscounters sind ausschließlich während des Tageszeitraumes in der Zeit von 07.00 - 20.00 Uhr vorgesehen,
jeglicher Betrieb zur Nachtzeit ist nicht geplant. An Sonn- und Feiertagen öffnet die Bäckerei maximal von 08.00
– 12.00 Uhr. Die Anlieferung des geplanten Netto-Marktes westlich des Gebäudes wird vollständig eingehaust.
Der Netto-Markt wird in dem Zeitraum von 6.00 Uhr – 20.00 Uhr, ca. 2-mal täglich beliefert. In die schallimmissionstechnische Untersuchung sind diese Werte miteingeflossen, es kommt hier zu keiner Zeit zu einer Überschreitung der Grenzwerte gemäß den Richtlinien.
Verkehrszunahme und Verkehrssicherheit:
Mit einer erheblichen Zunahme des Verkehrslärms auf der Schleckheimer Straße ist nach den Ergebnissen der
schallimmissionstechnischen Untersuchung nicht zu rechnen. Der Betreiber geht von rd. 650 Kunden täglich aus;
wobei rd. die Hälfte mit dem Pkw kommt. Dieses werden im Wesentlichen Pendler sein, die eh über die Schleckheimer Straße fahren.
Für den angesprochenen Abschnitt der Schleckheimer Straße liegt eine Planung zum Umbau der Bushaltestelle
Meischenfeld inklusive Querungshilfe an der Schleckheimer Straße vor. Die erforderlichen Abstimmungen zwischen der Planung Discountmarkt und den Straßenbaumaßnahmen haben stattgefunden.
Geplante Wohnbebauung / Verschattung:
Im unmittelbaren Umfeld ist eine zweigeschossige Einfamilienhausbebauung vorhandenen. Für die geplante
Wohnbebauung (Geschosswohnungsbau) innerhalb des Plangebietes ist eine dreigeschossige Bebauung vorgesehen. Das 3. Vollgeschoss befindet sich im Mansarddach. Im Spitzdach liegt die 4. Wohnebene, die jedoch kein
Vollgeschoss einnimmt. Der Wohnungsbau im Plangebiet weicht als Geschosswohnungsbau von der Einfamilienhausbebauung ab. Dies ist aber gerechtfertigt. Aufgabe der Stadtentwicklung ist es u.a. die Sicherung der
Wohnraumversorgung für unterschiedliche Zielgruppen. Neben dem klassischen Ein- oder Zweifamilienhaus,
ggfs. auch vermietet, bietet der Geschosswohnungsbau eine Alternative. Diese Mischung verschiedener Wohnformen ist in Kornelimünster und auch im Umfeld an der Schleckheimer Straße vorhanden und städtebaulich
gewünscht. Aufgrund der unterschiedlichen Lebensphasen können Geschosswohnungen dazu beitragen, dass
z.B. ältere Personen im Gebiet verbleiben oder Personengruppen sich ansiedeln, die keine Verantwortung für ein
Gartengelände haben möchten. Im Geschosswohnungsbau wird ein größeres Volumen als Einfamilienhausbau
angestrebt, um eine wirtschaftliche Nutzung des Erschließungsaufwandes, wie z.B. Tiefgarage und Liftanlage zu
erreichen. Durch die Begrenzung auf drei Geschosse, der Höhe und der Dachform ist jedoch eine Begrenzung
und dadurch eine Einbindung des Wohnungsbaus in das Siedlungsgebiet geben.
Die neue Wohnbebauung wird aufgrund seiner Lage die nordwestlich liegende Reihenhausbebauung für bestimmte Zeit verschatten. Allerdings war bekannt, dass die Bebauung auf dem brachliegenden Gelände fortgeführt werden soll. Genehmigungen in anderen Gebieten werden im Falle des § 34 Baugesetzbuch aus den örtlichen Gegebenheiten beurteilt. In diesem Falle wird durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes Baurecht geschaffen, das von der Zulässigkeit des § 34 Baugesetzbuch abweichen kann. Das städtebauliche Konzept setzt
dort einen Siedlungsschwerpunkt mit Einzelhandelsnutzung, die durch Geschosswohnungsbau ergänzt wird. Die
gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen gemäß § 6 BauONRW werden eingehalten bzw. unterschritten.
Parkplätze August-Macke-Straße / Zufahrten
In der August-Macke-Straße werden durch die geplanten Zufahrten der Wohnbebauung 1 bis 2 öffentliche Parkplätze wegfallen. Im Bebauungsplan Nr. 840 sind im genannten Abschnitt der August-Macke-Straße Parkplätze
als „unverbindlich Planung“ dargestellt. Die geplante Wohnbebauung nimmt die Straßenrandbebauung der gegenüberliegenden Straßenseite auf und ist städtebaulich vertretbar. Es bestand zu keinem Zeitpunkt die Absicht
das Plangebiet nicht von der August-Macke-Straße zu erschließen. Möglicherweise wird eine Kennzeichnung im
B-Plan 840 falsch ausgelegt. So ist entlang des Flurstücks 1535 die Siegnatur x-x-x-x gegeben, die auf eine Fläche mit umweltgefährdenden Stoffen verweist.
Es wird empfohlen, den Anregungen nicht zu folgen.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
4. Öffentlichkeit August-Macke-Straße, 21.04.2016
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
Stellungnahme der Verwaltung:
Parkplatzsituation:
Der Entwurf der Wohnbebauung sieht insgesamt 12 Wohnungen vor. Für diese sind 15 Stellplätze in der Tiefgarage und 1 Garagenstellplatz vorgesehen. Demgegenüber werden 1 bis 2 Besucherstellplätze an der AugustMacke-Straße wegfallen. Die August-Macke-Straße ist so angelegt worden, dass von beiden Seiten die angrenzenden Grundstücke erschlossen werden. Mit jeder baulichen Nutzung, die auch für das Plangebiet seit Jahren
angestrebt wird, sind für das Umfeld Veränderungen zu erwarten. Bei einer Bebauung mit Einfamilienhäusern,
auch als Doppel- oder Reihenhaus, müssten wesentlich mehr Parkplätze entfallen, da die Tiefgarage entfallen
würde.
Geplante Wohnbebauung:
Im unmittelbaren Umfeld ist eine zweigeschossige Einfamilienhausbebauung vorhandenen. Für die geplante
Wohnbebauung (Geschosswohnungsbau) innerhalb des Plangebietes ist eine dreigeschossige Bebauung vorgesehen. Das 3. Vollgeschoss befindet sich im Mansarddach. Im Spitzdach liegt die 4. Wohnebene, die jedoch kein
Vollgeschoss einnimmt.
Der Wohnungsbau im Plangebiet weicht als Geschosswohnungsbau von der Einfamilienhausbebauung ab. Dies
ist aber gerechtfertigt. Aufgabe der Stadtentwicklung ist es u.a. die Sicherung der Wohnraumversorgung für unterschiedliche Zielgruppen. Neben dem klassischen Ein- oder Zweifamilienhaus, ggfs. auch vermietet, bietet der
Geschosswohnungsbau eine Alternative. Diese Mischung verschiedener Wohnformen ist in Kornelimünster und
auch im Umfeld an der Schleckheimer Straße vorhanden und städtebaulich gewünscht. Aufgrund der unterschiedlichen Lebensphasen können Geschosswohnungen dazu beitragen, dass z.B. ältere Personen im Gebiet
verbleiben oder Personengruppen sich ansiedeln, die keine Verantwortung für ein Gartengelände haben möchten. Im Geschosswohnungsbau wird ein größeres Volumen als Einfamilienhausbau angestrebt, um eine wirtschaftliche Nutzung des Erschließungsaufwandes, wie z.B. Tiefgarage und Liftanlage zu erreichen. Durch die
Begrenzung auf drei Geschosse, der Höhe und der Dachform ist jedoch eine Begrenzung und dadurch eine Einbindung des Wohnungsbaus in das Siedlungsgebiet geben.
Die neue Wohnbebauung wird aufgrund seiner Lage die nordwestlich liegende Reihenhausbebauung für bestimmte Zeit verschatten. Allerdings war bekannt, dass die Bebauung auf dem brachliegenden Gelände fortgeführt werden soll. Genehmigungen in anderen Gebieten werden im Falle des § 34 Baugesetzbuch aus den örtlichen Gegebenheiten beurteilt. In diesem Falle wird durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes Baurecht geschaffen, das von der Zulässigkeit des § 34 Baugesetzbuch abweichen kann. Das städtebauliche Konzept setzt
dort einen Siedlungsschwerpunkt mit Einzelhandelsnutzung, die durch Geschosswohnungsbau ergänzt wird. Die
gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen gemäß § 6 BauONRW werden eingehalten bzw. unterschritten.
Zur gegenüberliegenden Bebauung an der August-Macke-Straße werden Abstände von 25 bis 28 m eingehalten,
so dass eine Verschattung nicht auftreten wird, zumal die geplante Wohnbebauung im Nordosten liegt.
Supermarkt (Discounter):
Im Zuge der Planung wurde auch die Anlieferung östlich des geplanten Discounters geprüft. Die Lage der Zufahrt
mit Anlieferung erfolgte in Abstimmung mit der Umbauplanung Bushaltestelle und Querungshilfe Schleckheimer
Straße.
Mit einer erheblichen Zunahme des Verkehrslärms auf der Schleckheimer Straße ist nach den Ergebnissen der
schallimmissionstechnischen Untersuchung nicht zu rechnen. Der Betreiber geht von rd. 650 Kunden täglich aus;
wobei rd. die Hälfte mit dem Pkw kommt. Dieses werden im Wesentlichen Pendler sein, die eh über die Schleckheimer Straße fahren.
Es wird empfohlen, den Anregungen nicht zu folgen.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
5. Öffentlichkeit Cyprianusweg, 17.05.2016
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
Stellungnahme der Verwaltung:
Ausgangslage:
Die Ausführungen zur Ausgangslage betreffen nicht ursächlich das Planvorhaben. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahren Nr. 812 – Kornelimünster West /Oberforstbacher Straße – wurde eine öffentliche Verkehrsfläche so
angelegt, dass die August-Macke-Straße mit der Oberforstbacher Straße verbunden ist. Aus Sicht der Verkehrsplanung wurde festgestellt, dass sowohl eine Durchfahrung als auch eine Sperrung - auch im Umfeld - zu keinen
unzumutbaren Verhältnissen führt. Es wurde die Sperrung beschlossen, die durch Poller umgesetzt wird. Der
Bebauungsplan ermöglicht aber auch andere Verkehrsführungen.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
Mit einer erheblichen Zunahme des Verkehrslärms auf der Schleckheimer Straße ist durch den Discounter und
des Geschosswohnungsbaus nach den Ergebnissen der schallimmissionstechnischen Untersuchung nicht zu
rechnen. Der Betreiber geht von rd. 650 Kunden täglich aus; wobei rd. die Hälfte mit dem Pkw kommt. Dieses
werden im Wesentlichen Pendler sein, die eh über die Schleckheimer Straße fahren.
Der geplante Discounter wird auch nur zur Tagzeit bis 20.00 Uhr geöffnet sein, so dass Lärmbelästigungen zur
Nachtzeit ausgeschlossen werden können.
Vorschläge / Bitten / Forderungen
Die Vorschläge zur Verkehrsführung werden zur Kenntnis genommen. Diese betreffen jedoch nicht ursächlich die
Planvorhaben.
Im Zuge des Verfahrens wurde für das Vorhaben ein schallimmissionstechnisches Prognosegutachten erstellt.
Alle angrenzenden Wohngebäude einschließlich des noch nicht realisierten Wohngebäudes wurden in diese
Betrachtung mit aufgenommen. Es sind keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte während der Tagzeit
zu erwarten. Die Öffnungszeiten des Lebensmitteldiscounters sind ausschließlich während des Tageszeitraumes
in der Zeit von 07.00 - 20.00 Uhr vorgesehen, jeglicher Betrieb zur Nachtzeit ist nicht geplant. Schallschutzwände
sind nicht erforderlich.
Bau des Supermarktes
Das städtebauliche Ziel für dieses Gelände ist die Ausweisung eines Mischgebietes um einen Nahversorger in
Kornelimünster unterzubringen.
Kornelimünster mit ca. 3.400 Einwohnern verfügt, gemäß dem Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt
Aachen (2011), über einen verstreuten Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatz im Bereich Schleckheimer
Straße, Münsterstraße, Napoleonsberg sowie im historischen Ortskern am Korneliusmarkt.
Bemühungen zur Ansiedlung eines Marktes mit dem entsprechenden Flächenbedarf sind an anderer Stelle in
Kornelimünster nicht umgesetzt worden, da diese für Betreiber nicht tragfähig sind.
Negative Auswirkungen auf den bestehenden Einzelhandel können nach derzeitigem Kenntnisstand ausgeschlossen werden.
Es wird empfohlen, den Anregungen nicht zu folgen.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
6. Öffentlichkeit Benediktinerweg,
Stellungnahme der Verwaltung:
Das städtebauliche Ziel für das Plangebiet ist seit jeher, die Ausweisung eines Mischgebietes um einen Nahversorger in Kornelimünster unterzubringen.
In Kornelimünster ist ein Lebensmittelmarkt, der die Grundversorgung ausreichend sicherstellen kann, bisher
nicht vorhanden. Durch die Ansiedlung des Discountmarktes kann diesem Defizit entgegen gewirkt werden.
Ein Markt in Kornelimünster ist für Bevölkerungsgruppen, die nicht ausschließlich den Pkw zum Einkauf nutzen
wollen und auch im Hinblick auf das Neubaugebiet Kornelimünster-West gewünscht. Die Tragfähigkeit des Marktes wurde durch den zukünftigen Betreiber geprüft.
Bemühungen zur Ansiedlung eines Marktes mit dem entsprechenden Flächenbedarf sind an anderer Stelle in
Kornelimünster nicht umgesetzt worden, da diese für Betreiber nicht tragfähig sind.
Viele Einwohner von Kornelimünster, vor allem die ältere Generation, wünschen sich eine fußläufig erreichbare
Nahversorgung.
Es wird empfohlen, den Anregungen nicht zu folgen.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
7. Öffentlichkeit, Lufter Weid, 19.04.2016
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein privates Gelände. Die Stadt Aachen hat keinen Einfluss auf die Ausschreibung des Grundstückes. Auch im Bauleitplanverfahren kann kein Einfluss auf die Art des Betreibers vorgenommen werden.
Es wird empfohlen, den Anregungen nicht zu folgen.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
8. Öffentlichkeit Max-Pechstein-Straße, 20.04.2016
Stellungnahme der Verwaltung:
Für den Bereich des Plangebietes besteht schon seit Jahren das Ziel, eine für Kornelimünster wichtige Nahversorgung anzusiedeln.
Der Planungsausschuss und die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim haben bereits im November 2010 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan - Kornelimünster-West / August-Macke-Straße – zur
Sicherung der Mischung von Wohnen und Einzelhandel gefasst.
In der Rahmenplanung Kornelimünster West aus den 1990er Jahren wurde bereits für das Plangebiet ein kleines
Siedlungszentrum mit Einzelhandel und Geschosswohnungsbau vorgesehen. Die Lage am Eingangsbereich und
an der Haupterschließung, der Schleckheimer Straße ist für einen Siedlungsschwerpunkt, der eine höhere bauliche Masse ergibt, geeignet. Von diesem städtebaulichen Ziel wurde trotz der vorgezogenen Entwicklung der
Wohnbaubereiche nicht abgewichen. Es wurde lediglich die Teile in verschiedene Bauabschnitte und Bauleitplanverfahren geteilt. Das ursprüngliche Konzept hat einen Geschosswohnungsbau über das ganze Plangelände
vorgesehen in dem im Erdgeschoss der Ladenbereich sein sollte. Im Laufe der Zeit hat sich gezeigt, dass sich
kein Einzelhandelsbetreiber findet, der Einzelhandelsflächen in einem mehrgeschossigen Gebäude errichten
möchte. Somit werden unterschiedliche Eigentümer den Wohnungsbau und den Discounter entwickeln.
Eine Einflussnahme auf die Art des Betreibers ist im Rahmen des Bauleitplanverfahrens nicht gegeben. Mit der
konkreten Ansiedlungsplanung für einen Discounter besteht die Möglichkeit, die Grundversorgung für Kornelimünster sicher zu stellen.
Standortalternativen wurden geprüft. Geeignete Grundstücke mit einer entsprechenden Flächengröße und Verkehrsanbindung stehen in Kornelimünster an anderer Stelle nicht zur Verfügung.
Es wird empfohlen, den Anregungen nicht zu folgen.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
9. Öffentlichkeit Max-Pechstein-Straße,
Seite 23 von 68
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
9. Stellungnahme der Verwaltung:
Discounter:
Eine Einflussnahme auf die Art des Betreibers ist im Rahmen des Bauleitplanverfahrens nicht gegeben. Betreiber
von Einzelhandel mit Vollsortiment konzentrieren sich meist auf Gebäude mit einer größeren Verkaufsfläche. Die
Auswirkungen eines Einzelhandels mit einer größeren Verkaufsfläche als 800 m² sind für diesen Standort städtebaulich nicht gewünscht, da hierfür integriertere Orte geeigneter sind.
Für den Bereich des Plangebietes besteht schon seit Jahren das Ziel, eine für Kornelimünster wichtige Nahversorgung anzusiedeln.
Das Grundstück gehörte ursprünglich zum Vorhaben- und Erschließungsplan Kornelimünster West; wurde aber
im weiteren Verfahren ausgeklammert, um eine Realisierung der Bebauung der Restfläche zu ermöglichen.
In der Vergangenheit sind bisher alle Bemühungen zur Ansiedlung eines Marktes – entweder in leer stehenden
Immobilien und auch im Plangebiet gescheitert. Mit der Ansiedlung des Discountmarktes besteht die Möglichkeit,
die Grundversorgung für Kornelimünster sicher zu stellen. Für einen Vollsortimenter oder auch einen Biosupermarkt wird sich an diesem Standort keinen Betreiber finden. Der vorhandene Bioladen in Kornelimünster wurde
z.B. aufgegeben.
Verkehr:
Mit einer erheblichen Verkehrszunahme durch die geplante Wohnbebauung und den Discounter ist nicht zu rechnen. Die Betreiber des Discounters gehen von rd. 650 Kunden täglich aus; wobei rd. die Hälfte mit dem Pkw
kommt. Dieses werden im Wesentlichen Pendler sein, die eh über die Schleckheimer Straße fahren. Einkaufsfahrten zu Märkten in den umliegenden Orten können entfallen.
Wohnbebauung:
Im unmittelbaren Umfeld ist eine zweigeschossige Einfamilienhausbebauung vorhandenen. Für die geplante
Wohnbebauung (Geschosswohnungsbau) innerhalb des Plangebietes ist eine dreigeschossige Bebauung vorgesehen. Das 3. Vollgeschoss befindet sich im Mansarddach. Im Spitzdach liegt die 4. Wohnebene, die jedoch kein
Vollgeschoss einnimmt. Das Mansarddach hat den Vorteil, dass auf der Längsseite des Gebäudes - trotz dieser 3
Vollgeschosse und des ausgebauten Spitzdaches – sich optisch ein zweigeschossiger Baukörper darstellt. Nur
an den Giebelseiten wird der Umfang des Gebäudes wahrnehmbar.
Der Wohnungsbau im Plangebiet weicht als Geschosswohnungsbau von der Einfamilienhausbebauung ab. Dies
ist aber gerechtfertigt. Aufgabe der Stadtentwicklung ist es u.a. die Sicherung der Wohnraumversorgung für unterschiedliche Zielgruppen. Neben dem klassischen Ein- oder Zweifamilienhaus, ggfs. auch vermietet, bietet der
Geschosswohnungsbau eine Alternative. Diese Mischung verschiedener Wohnformen ist in Kornelimünster und
auch im Umfeld an der Schleckheimer Straße vorhanden und städtebaulich gewünscht. Aufgrund der unterschiedlichen Lebensphasen können Geschosswohnungen dazu beitragen, dass z.B. ältere Personen im Gebiet
verbleiben oder Personengruppen sich ansiedeln, die keine Verantwortung für ein Gartengelände haben möchten. Im Geschosswohnungsbau wird ein größeres Volumen als Einfamilienhausbau angestrebt, um eine wirtschaftliche Nutzung des Erschließungsaufwandes, wie z.B. Tiefgarage und Liftanlage zu erreichen. Durch die
Begrenzung auf drei Geschosse, der Höhe und der Dachform ist jedoch eine Begrenzung und dadurch eine Einbindung des Wohnungsbaus in das Siedlungsgebiet geben.
In der Rahmenplanung Kornelimünster West aus den 1990er Jahren wurde bereits für das Plangebiet ein kleines
Siedlungszentrum mit Einzelhandel und Geschosswohnungsbau vorgesehen. Die Lage am Eingangsbereich und
an der Haupterschließung, der Schleckheimer Straße ist für einen Siedlungsschwerpunkt, der eine höher bauliche Masse ergibt, geeignet.
Es wird empfohlen, den Anregungen nicht zu folgen.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
10. Öffentlichkeit, Max-Pechstein-Straße, 14.04.2016
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Bauleitplanverfahren kann kein Einfluss auf die Art des Betreibers genommen werden.
Mit dem Discounter soll die Nahversorgung in Kornelimünster sichergestellt werden. Die äußere Gestaltung des
Baukörpers wurde dem Architektenbeirat vorgestellt. Der Baukörper des Discounters soll rückwärtig aufgrund der
Hanglage so in das Gelände eingegraben werden, dass er von Norden kaum einsehbar sein wird. Entlang der
Schleckheimer Straße ist eine Baumreihe geplant.
Insgesamt ist ein moderner Markt entsprechend den heutigen Kundenansprüchen geplant.
Es wird empfohlen, den Anregungen nicht zu folgen.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
11. Öffentlichkeit, Max-Pechstein-Straße, 21.04.2016
Stellungnahme der Verwaltung:
Wohnbebauung:
Im unmittelbaren Umfeld ist eine zweigeschossige Einfamilienhausbebauung vorhandenen. Für die geplante
Wohnbebauung (Geschosswohnungsbau) innerhalb des Plangebietes ist eine dreigeschossige Bebauung vorgesehen. Das 3. Vollgeschoss befindet sich im Mansarddach. Im Spitzdach liegt die 4. Wohnebene, die jedoch kein
Vollgeschoss einnimmt. Das Mansarddach hat den Vorteil, dass auf der Längsseite des Gebäudes - trotz dieser 3
Vollgeschosse und des ausgebauten Spitzdaches – sich optisch ein zweigeschossiger Baukörper darstellt. An
den Giebelseiten wird der Umfang des Gebäudes wahrnehmbar. Die August-Macke-Straße fällt nach Süden ab,
so dass die Erdgeschossdecke der geplanten Wohnanlage ca. 1,6 m niedriger als die der nordwestlich angrenzenden Reihenhausbebauung liegt. Trotzdem wird das neue Gebäude ca. 30 cm höher sein als die nördlich liegende Reihenhausbebauung. Die Wohnanlage besteht aus zwei Gebäuden, die sich durch einen Höhenversatz
dem Straßengelände anpassen. Die der August-Macke-Straße gegenüber liegenden Häuser sind ca. 2,3 m niedriger.
Der Wohnungsbau im Plangebiet weicht als Geschosswohnungsbau von der Einfamilienhausbebauung ab. Dies
ist aber gerechtfertigt. Aufgabe der Stadtentwicklung ist es u.a. die Sicherung der Wohnraumversorgung für unterschiedliche Zielgruppen. Neben dem klassischen Ein- oder Zweifamilienhaus, ggfs. auch vermietet, bietet der
Geschosswohnungsbau eine Alternative. Diese Mischung verschiedener Wohnformen ist in Kornelimünster und
auch im Umfeld an der Schleckheimer Straße vorhanden und städtebaulich gewünscht. Aufgrund der unterschiedlichen Lebensphasen können Geschosswohnungen dazu beitragen, dass z.B. ältere Personen im Gebiet
verbleiben oder Personengruppen sich ansiedeln, die keine Verantwortung für ein Gartengelände haben möchten. Im Geschosswohnungsbau wird ein größeres Volumen als Einfamilienhausbau angestrebt, um eine wirtschaftliche Nutzung des Erschließungsaufwandes, wie z.B. Tiefgarage und Liftanlage zu erreichen. Durch die
Begrenzung auf drei Geschosse, der Höhe und der Dachform ist jedoch eine Begrenzung und dadurch eine Einbindung des Wohnungsbaus in das Siedlungsgebiet geben.
In der Rahmenplanung Kornelimünster West aus den 1990er Jahren wurde bereits für das Plangebiet ein kleines
Siedlungszentrum mit Einzelhandel und Geschosswohnungsbau vorgesehen. Die Lage am Eingangsbereich und
an der Haupterschließung, der Schleckheimer Straße ist für einen Siedlungsschwerpunkt, der eine höhere bauliche Masse ergibt, geeignet. Von diesem städtebaulichen Ziel wurde trotz der vorgezogenen Entwicklung der
Wohnbaubereiche nicht abgewichen.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
Die neue Wohnbebauung wird aufgrund seiner Lage die nordwestlich liegende Reihenhausbebauung für bestimmte Zeit verschatten. Allerdings war bekannt, dass die Bebauung auf dem brachliegenden Gelände fortgeführt werden soll. Genehmigungen in anderen Gebieten werden im Falle des § 34 Baugesetzbuch aus den örtlichen Gegebenheiten beurteilt. In diesem Falle wird durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes Baurecht geschaffen, das von der Zulässigkeit des § 34 Baugesetzbuch abweichen kann. Das städtebauliche Konzept setzt
dort einen Siedlungsschwerpunkt mit Einzelhandelsnutzung, die durch Geschosswohnungsbau ergänzt wird. Die
gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen gemäß § 6 BauONRW werden eingehalten bzw. unterschritten.
Parkplatzsituation:
Der Entwurf der Wohnbebauung sieht insgesamt 12 Wohnungen vor. Für diese sind 15 Stellplätze in der Tiefgarage und 1 Garagenstellplatz vorgesehen. Demgegenüber werden 1 bis 2 Besucherstellplätze an der AugustMacke-Straße wegfallen. Dies ist unter Berücksichtigung des städtebaulichen Konzeptes nicht zu vermeiden und
mit den Fachämtern abgestimmt.
Aufgrund der guten Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (Haltestelle Meischenfeld) wird dies als
vertretbar betrachtet.
Mit jeder baulichen Nutzung, die auch für das Plangebiet seit Jahren angestrebt wird, sind für das Umfeld Veränderungen zu erwarten.
Bei einer Bebauung mit Einfamilienhäusern, auch als Doppel- oder Reihenhaus, müssten wesentlich mehr Parkplätze entfallen, da die Tiefgarage entfallen würde.
Standort des geplanten Marktes
Der Planungsausschuss und die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim haben bereits im November 2010 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan – Kornelimünster-West / August-Macke-Straße – zur
Sicherung der Mischung von Wohnen und Einzelhandel gefasst.
Für den Planbereich besteht schon seit Jahren das Ziel, an dieser Stelle eine für Kornelimünster wichtige Nahversorgung anzusiedeln.
Das ehemals gewerblich genutzte Grundstück liegt seit Jahren brach und stellt heute einen Missstand dar. Durch
eine bauliche Nutzung des Bereiches wird eine Aufwertung des Bereiches erwartet.
Verkehr:
Durch den geplanten Netto-Markt mit einer geschätzten Kundenfrequenz von 650, davon die Hälfte mit dem Pkw,
wird keine spürbare Verkehrszunahme erwartet.
Die Kunden, die mit dem Pkw kommen, werden vorwiegend Pendler sein, die in der Regel über die Schleckheimer Straße fahren.
Für den angesprochenen Abschnitt der Schleckheimer Straße liegt eine Planung zum Umbau der Bushaltestelle
Meischenfeld inklusive Querungshilfe an der Schleckheimer Straße vor. Die erforderlichen Abstimmungen zwischen der Planung Discountmarkt und den Straßenbaumaßnahmen haben stattgefunden.
Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung (30er-Zone) ist auf der Ebene des Bebauungsplanes nicht
möglich. Hierzu werden die zuständigen Fachämter beteiligt.
Es wird empfohlen, den Anregungen nicht zu folgen.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
12. Öffentlichkeit, Paul-Klee-Straße, 21.04.2016
Stellungnahme der Verwaltung:
Im unmittelbaren Umfeld ist eine zweigeschossige Einfamilienhausbebauung vorhandenen. Für die geplante
Wohnbebauung (Geschosswohnungsbau) innerhalb des Plangebietes ist eine dreigeschossige Bebauung vorgesehen. Das 3. Vollgeschoss befindet sich im Mansarddach. Im Spitzdach liegt die 4. Wohnebene, die jedoch kein
Vollgeschoss einnimmt. Das Mansarddach hat den Vorteil, dass auf der Längsseite des Gebäudes - trotz dieser 3
Vollgeschosse und des ausgebauten Spitzdaches – sich optisch ein zweigeschossiger Baukörper darstellt. An
den Giebelseiten wird der Umfang des Gebäudes wahrnehmbar. Die August-Macke-Straße fällt nach Süden ab,
so dass die Erdgeschossdecke der geplanten Wohnanlage ca. 1,6 m niedriger als die der nordwestlich angrenzenden Reihenhausbebauung liegt. Trotzdem wird das neue Gebäude ca. 30 cm höher sein als die nördlich liegende Reihenhausbebauung. Die Wohnanlage besteht aus zwei Gebäuden, die sich durch einen Höhenversatz
dem Straßengelände anpassen. Die der August-Macke-Straße gegenüber liegenden Häuser sind ca. 2,3 m niedriger.
Der Wohnungsbau im Plangebiet weicht als Geschosswohnungsbau von der Einfamilienhausbebauung ab. Dies
ist aber gerechtfertigt. Aufgabe der Stadtentwicklung ist es u.a. die Sicherung der Wohnraumversorgung für unterschiedliche Zielgruppen. Neben dem klassischen Ein- oder Zweifamilienhaus, ggfs. auch vermietet, bietet der
Geschosswohnungsbau eine Alternative. Diese Mischung verschiedener Wohnformen ist in Kornelimünster und
auch im Umfeld an der Schleckheimer Straße vorhanden und städtebaulich gewünscht. Aufgrund der unterschiedlichen Lebensphasen können Geschosswohnungen dazu beitragen, dass z.B. ältere Personen im Gebiet
verbleiben oder Personengruppen sich ansiedeln, die keine Verantwortung für ein Gartengelände haben möchten. Im Geschosswohnungsbau wird ein größeres Volumen als Einfamilienhausbau angestrebt, um eine wirtschaftliche Nutzung des Erschließungsaufwandes, wie z.B. Tiefgarage und Liftanlage zu erreichen. Durch die
Begrenzung auf drei Geschosse, der Höhe und der Dachform ist jedoch eine Begrenzung und dadurch eine Einbindung des Wohnungsbaus in das Siedlungsgebiet geben.
Der Entwurf der Wohnbebauung sieht insgesamt 12 Wohnungen vor. Für diese sind 15 Stellplätze in der Tiefgarage und 1 Garagenstellplatz vorgesehen. Demgegenüber werden 1 bis 2 Besucherstellplätze an der AugustMacke-Straße wegfallen. Dies ist unter Berücksichtigung des städtebaulichen Konzeptes nicht zu vermeiden.
Bei einer Bebauung mit Einfamilienhäusern, auch als Doppel- oder Reihenhaus, müssten wesentlich mehr Parkplätze entfallen, da die Tiefgarage entfallen würde.
Es wird empfohlen, den Anregungen nicht zu folgen.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
13.1 Öffentlichkeit, Paul-Klee-Straße, 18.04.2016
Seite 29 von 68
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Rahmenplanung Kornelimünster West hat seinerzeit dem Plangebiet eine zentrale Funktion zugewiesen. Mit
der Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebes und einer gegenüber der Umgebung höheren Dichte sollte dem
Standort eine besondere städtebauliche Bedeutung zukommen.
In dieser Rahmenplanung wurde für das Plangebiet bereits ein kleines Siedlungszentrum mit Einzelhandel und
Geschosswohnungsbau vorgesehen. Von diesem städtebaulichen Ziel wurde trotz der vorgezogenen Entwicklung der Wohnbaubereiche nicht abgewichen.
Der nunmehr geplante Wohnungsbau im Plangebiet weicht als Geschosswohnungsbau von der Einfamilienhausbebauung in der Umgebung ab. Dies ist aber gerechtfertigt. Aufgabe der Stadtentwicklung ist es u.a. die Sicherung der Wohnraumversorgung für unterschiedliche Zielgruppen. Neben dem klassischen Ein- oder Zweifamilienhaus, ggfs. auch vermietet, bietet der Geschosswohnungsbau eine Alternative. Diese Mischung verschiedener
Wohnformen ist in Kornelimünster und auch im Umfeld an der Schleckheimer Straße vorhanden und städtebaulich gewünscht. Aufgrund der unterschiedlichen Lebensphasen können Geschosswohnungen dazu beitragen,
dass z.B. ältere Personen im Gebiet verbleiben oder Personengruppen sich ansiedeln, die keine Verantwortung
für ein Gartengelände haben möchten. Im Geschosswohnungsbau wird ein größeres Volumen als Einfamilienhausbau angestrebt, um eine wirtschaftliche Nutzung des Erschließungsaufwandes, wie z.B. Tiefgarage und
Liftanlage zu erreichen. Durch die Begrenzung auf drei Geschosse, der Höhe und der Dachform ist jedoch eine
Begrenzung und dadurch eine Einbindung des Wohnungsbaus in das Siedlungsgebiet geben.
Die neue Wohnbebauung wird aufgrund seiner Lage die nordwestlich liegende Reihenhausbebauung für bestimmte Zeit verschatten. Allerdings war bekannt, dass die Bebauung auf dem brachliegenden Gelände fortgeführt werden soll. Genehmigungen in anderen Gebieten werden im Falle des § 34 Baugesetzbuch aus den örtlichen Gegebenheiten beurteilt. In diesem Falle wird durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes Baurecht geschaffen, das von der Zulässigkeit des § 34 Baugesetzbuch abweichen kann. Das städtebauliche Konzept setzt
dort einen Siedlungsschwerpunkt mit Einzelhandelsnutzung, die durch Geschosswohnungsbau ergänzt wird. Die
gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen gemäß § 6 BauONRW werden eingehalten bzw. unterschritten.
Ein Einblick in die angrenzenden Gärten ist gemäß dem vorliegenden Hochbauentwurf möglich. Ein genereller
Schutz vor Einblicken in Haus und Garten besteht im öffentlichen Recht jedoch nicht. Die Einsichtsmöglichkeit
liegt nach der Rechtsprechung in der Natur der Sache und ...“sei von den Eigentümern und Bewohnern des Gebiets regelmäßig hinzunehmen.“
Varianten in der Dachform für die Wohnbebauung wurden geprüft, aber schon zur Programmberatung 2015 wurde sich für den Entwurf der Wohnbebauung und damit für das Mansarddach ausgesprochen.
Die Spielfläche dient den zukünftigen Bewohnern. Im Weiteren wird ggfs. eine Ablöse für die öffentlichen Spielplätzen vereinbart.
Es wird empfohlen, den Anregungen nicht zu folgen.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
13.2 Öffentlichkeit Paul-Klee-Straße, 25.04.2016
Seite 31 von 68
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
Stellungnahme der Verwaltung:
Parkplatzsituation:
Der Entwurf der Wohnbebauung sieht insgesamt 12 Wohnungen vor. Für diese sind 15 Stellplätze in der Tiefgarage und 1 Garagenstellplatz vorgesehen. Demgegenüber werden 1 bis 2 Besucherstellplätze an der AugustMacke-Straße wegfallen. Dies ist unter Berücksichtigung des städtebaulichen Konzeptes nicht zu vermeiden und
mit den zuständigen Fachämtern abgestimmt. Aufgrund der guten Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (Haltestelle Meischenfeld) wird dies als vertretbar betrachtet.
Mit jeder baulichen Nutzung, die auch für das Plangebiet seit Jahren angestrebt wird, sind für das Umfeld Veränderungen zu erwarten.
Bei einer Bebauung mit Einfamilienhäusern, auch als Doppel- oder Reihenhaus, müssten wesentlich mehr Parkplätze entfallen, da die Tiefgarage entfallen würde.
Lärmbelästigung:
Im Zuge des Verfahrens wurde für das Vorhaben ein schallimmissionstechnisches Prognosegutachten durch das
Büro Graner und Partner Ingenieure, Bergisch Gladbach erstellt. Alle angrenzenden Wohngebäude einschließlich
des noch nicht realisierten Wohngebäudes auf Flurstück 1695 wurden in diese Betrachtung mit aufgenommen.
Es sind keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte während der Tagzeit zu erwarten. Die Öffnungszeiten
des Lebensmitteldiscounters sind ausschließlich während des Tageszeitraumes in der Zeit von 07.00 - 20.00 Uhr
vorgesehen, jeglicher Betrieb zur Nachtzeit ist nicht geplant. An Sonn- und Feiertagen öffnet die Bäckerei maximal von 08.00 – 12.00 Uhr.
Die Anlieferung des geplanten Netto-Marktes westlich des Gebäudes wird vollständig eingehaust, der Parkplatz
wird asphaltiert und die Einkaufswagenbox wird dreiseitig fugendicht geschlossen und überdacht. Der NettoMarkt wird in dem Zeitraum von 6.00 Uhr – 20.00 Uhr, ca. 2-mal täglich beliefert. In die schallimmissionstechnische Untersuchung sind diese Werte miteingeflossen, es kommt hier zu keiner Zeit zu einer Überschreitung der
Grenzwerte.
Es wird empfohlen, den Anregungen hinsichtlich des Immissionsschutzes zu folgen und den anderen
Anregungen nicht zu folgen.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
14. Öffentlichkeit Paul-Klee-Straße, 24.04.2016
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
Seite 34 von 68
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
Stellungnahme der Verwaltung:
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen zur Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters auf dem brachliegenden Eckgrundstück Schleckheimer Straße / August-Macke-Straße, um die
Nahversorgung für das umgebenden Wohngebiete zu verbessern.
Für dieses Gelände ist von jeher die Ansiedlung eines Mischgebietes vorgesehen. Daher wurde bereits im November 2010 ein Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes gefasst. Gleichzeitig wurde eine Veränderungssperre erlassen, um zu verhindern, dass eine Wohnbebauung ohne Einzelhandel realisiert wird.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Kornelimünster-West /August-Macke-Straße erfolgt, aufgrund der geringen Größe des Gebietes, im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.
Im beschleunigten Verfahren kann ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
Wohnbebauung / Höhe
In der Rahmenplanung Kornelimünster West aus den 1990er Jahren wurde für das Plangebiet bereits ein kleines
Siedlungszentrum mit Einzelhandel und Geschosswohnungsbau vorgesehen. Die Lage am Eingangsbereich zu
den Baugebieten Kornelimünster West und an der Haupterschließung, der Schleckheimer Straße ist für einen
Siedlungsschwerpunkt, der eine höhere bauliche Masse ergibt, geeignet. Von diesem städtebaulichen Ziel wurde
trotz der vorgezogenen Entwicklung der Wohnbaubereiche nicht abgewichen.
Im Vorentwurf zum Bebauungsplan war eine 2 bis 3 geschossige Bebauung mit einer maximalen Traufhöhe von
267,00 m über NN vorgesehen, damit also 1,5 m niedriger als der geplante Wohnungsbau.
Der geplante Wohnungsbau im Plangebiet weicht als Geschosswohnungsbau von der Bebauung im Umfeld ab.
Dies ist aber, auch im Hinblick auf die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt, vertretbar. Aufgabe der Stadtentwicklung ist es u.a. die Sicherung der Wohnraumversorgung für unterschiedliche Zielgruppen. Neben dem
klassischen Ein- oder Zweifamilienhaus, ggfs. auch vermietet, bietet der Geschosswohnungsbau eine Alternative.
Diese Mischung verschiedener Wohnformen ist in Kornelimünster und auch im Umfeld an der Schleckheimer
Straße vorhanden und städtebaulich gewünscht. Aufgrund der unterschiedlichen Lebensphasen können Geschosswohnungen dazu beitragen, dass z.B. ältere Personen im Gebiet verbleiben oder Personengruppen sich
ansiedeln, die keine Verantwortung für ein Gartengelände haben möchten. Im Geschosswohnungsbau wird ein
größeres Volumen als Einfamilienhausbau angestrebt, um eine wirtschaftliche Nutzung des Erschließungsaufwandes, wie z.B. Tiefgarage und Liftanlage zu erreichen. Durch die Begrenzung auf drei Geschosse, der Höhe
und der Dachform sind jedoch eine Begrenzung und dadurch eine Einbindung des Wohnungsbaus in das Siedlungsgebiet gegeben.
Aufgrund der Anforderungen an die Energieeffizienz der Wohngebäude, der geplanten Tiefgarage und auch der
Wirtschaftlichkeit sieht die konkrete Planung eine Höhe von 268,5 m NHN bzw. 267,5 m NHN vor.
Das 3. Vollgeschoss befindet sich im Mansarddach. Im Spitzdach liegt die 4. Wohnebene, die jedoch kein Vollgeschoss einnimmt. Das Mansarddach hat den Vorteil, dass auf der Längsseite des Gebäudes - trotz dieser 3 Vollgeschosse und des ausgebauten Spitzdaches – sich optisch ein zweigeschossiger Baukörper darstellt.
Wohnbebauung / Parkplätze
In der August-Macke-Straße werden durch die geplanten Zufahrten der Wohnbebauung 1 bis 2 öffentliche Parkplätze wegfallen. Im Bebauungsplan Nr. 840 sind im genannten Abschnitt der August-Macke-Straße Parkplätze
als „unverbindlich Planung“ festgesetzt. Diese wurden auch so angelegt, zumal der Bereich des jetzigen Plangebietes noch unbebaut war. Die aktuell vorliegende Planung mit den beiden Zufahrten zur geplanten Wohnbebauung ist mit den zuständigen Fachämtern abgestimmt.
Es bestand zu keinem Zeitpunkt die Absicht das Plangebiet nicht von der August-Macke-Straße zu erschließen.
Möglicherweise wird eine Kennzeichnung im B-Plan 840 falsch ausgelegt. So ist entlang des Flurstücks 1535 die
Siegnatur x-x-x-x gegeben, die auf eine Fläche mit umweltgefährdenden Stoffen verweist. Das Plangebiet des BPlans 840 ist zudem kein Umlegungsgebiet gewesen.
Gegenüber einer Bebauung mit Einfamilienhäusern wird damit die Anzahl der Zufahrten zur August-MackeStraße somit minimiert.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
Wohnbebauung / Verschattung:
Die neue Wohnbebauung wird aufgrund seiner Lage die nordwestlich liegende Reihenhausbebauung für bestimmte Zeit verschatten. Allerdings war bekannt, dass die Bebauung auf dem brachliegenden Gelände fortgeführt werden soll. Genehmigungen in anderen Gebieten werden im Falle des § 34 Baugesetzbuch aus den örtlichen Gegebenheiten beurteilt. In diesem Falle wird durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes Baurecht geschaffen, das von der Zulässigkeit des § 34 Baugesetzbuch abweichen kann. Das städtebauliche Konzept setzt
dort einen Siedlungsschwerpunkt mit Einzelhandelsnutzung, die durch Geschosswohnungsbau ergänzt wird.
Gemäß dem Hochbauentwurf sind, wie dargelegt; Fenster zu der Bebauung der Einwender vorgesehen. Die
erforderlichen Abstandsflächen gemäß § 6 BauONRW werden eingehalten. Ein Einblick in die angrenzenden
Gärten ist gemäß dem vorliegenden Hochbauentwurf möglich. Ein genereller Schutz vor Einblicken in Haus und
Garten besteht im öffentlichen Recht nicht. Die Einsichtsmöglichkeit liegt nach der Rechtsprechung in der Natur
der Sache und ...“sei von den Eigentümern und Bewohnern des Gebiets regelmäßig hinzunehmen.“
Im Bebauungsplan werden maximale Trauf- und Firsthöhen in Meter über Normalhöhennull (NHN) festgesetzt.
Diese betragen maximal 7,10m in der Traufe und ca.12,30 m (268,5 m NHN) im First.
Im Umfeld herrschen geneigte Dächer, vorwiegend Satteldächer vor. Das geplante Mansarddach gehört zu den
geneigten Dächern. Die abweichende Dachform, die eine optimale Nutzung des Dachraumes ermöglicht, ist im
Wesentlichen nur an den Giebelseiten wahrnehmbar.
Nahversorger / Dachbegrünung:
Es wurde geprüft, ob das Dach des Discounters begrünt werden kann. Das Verkaufsgebäude ist weitgehend
stützenfrei geplant, wie bei heutigen modernen Märkten üblich. Stützen lassen sich in Regalaufstellung nur
schwer integrieren. Die statischen Anforderungen und die erforderliche Pflege für ein begrüntes Dach würden zu
einem Mehraufwand führen.
Die Anlieferungszone und auch im Eingangsbereich des Discounters sind als Flachdächer geplant. Für diese wird
eine extensive Begrünung festgesetzt.
Weitere Begrünungsmaßnahmen sind zur Bebauung Paul-Klee-Straße, innerhalb der Stellplatzfläche und entlang
der Schleckheimer Straße vorgesehen. . Insbesondere zur Schleckheimer Straße sind Baumpflanzungen als
Raumkante geplant.
Die Tiefgarage der Wohnbebauung wird intensiv begrünt.
Nahversorgung / Anlieferung:
Die ersten Entwürfe sahen die Anlieferung an der Ostseite des Marktes vor. Aufgrund der Umbauplanungen der
Bushaltestelle und Querungshilfe Schleckheimer musste die Anlieferung auf die Südwestseite verlegt werden.
Die Anlieferungsrampe wird vollständig eingehaust.
Die Anregung, das Gelände des Nahversorgers zu umzäunen obliegt dem Investor bzw. Betreiber.
Lärmschutz
Im Zuge des Verfahrens wurde für das Vorhaben ein schallimmissionstechnisches Prognosegutachten durch das
Büro Graner und Partner Ingenieure, Bergisch Gladbach erstellt. Alle angrenzenden Wohngebäude wurden in
diese Betrachtung mit aufgenommen. Es sind keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte während der
Tagzeit zu erwarten. Die Öffnungszeiten des Lebensmitteldiscounters sind ausschließlich während des Tageszeitraumes in der Zeit von 07.00 - 20.00 Uhr vorgesehen, jeglicher Betrieb zur Nachtzeit ist nicht geplant. An
Sonn- und Feiertagen öffnet die Bäckerei maximal von 08.00 – 12.00 Uhr.
Die Anlieferung des geplanten Netto-Marktes westlich des Gebäudes wird vollständig eingehaust, der Parkplatz
wird asphaltiert und die Einkaufswagenbox dreiseitig fugendicht geschlossen und überdacht.
Es wird empfohlen, den Anregungen hinsichtlich der teilweisen Begrünung des Daches und des Immissionsschutzes zu folgen und den anderen Anregungen nicht zu folgen.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
15. Öffentlichkeit Paul-Klee-Straße, 27.04.2016
Seite 37 von 68
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
Stellungnahme der Verwaltung:
Nahversorger / Dachbegrünung
Aufgrund der Hanglage wird der eingeschossige Baukörper rückwärtig in das Gelände eingegraben, so dass der
Baukörper von Norden nicht einsehbar sein wird.
Es wurde geprüft, ob das Dach des Discounters begrünt werden kann. Das Gebäude ist weitgehend stützenfrei
geplant, wie bei heutigen modernen Märkten üblich. Stützen lassen sich in Regalaufstellung nur schwer integrieren. Die statischen Anforderungen und der Pflegeaufwand für ein begrüntes Dach würden zu einem erheblichen
Mehraufwand führen. Die Anlieferungszone und auch im Eingangsbereich des Discounters sind Flachdächer
geplant. Für diese ist eine extensive Begrünung vorgesehen.
Weitere Begrünungsmaßnahmen sind zur Bebauung Paul-Klee-Straße, innerhalb der Stellplatzfläche und entlang
der Schleckheimer Straße geplant. Insbesondere zur Schleckheimer Straße sind Baumpflanzungen als Raumkante geplant. Die Tiefgarage der Wohnbebauung wird intensiv begrünt.
Lärmschutz
Im Zuge des Verfahrens wurde für das Vorhaben ein schallimmissionstechnisches Prognosegutachten durch das
Büro Graner und Partner Ingenieure, Bergisch Gladbach erstellt. Alle angrenzenden Wohngebäude wurden in
diese Betrachtung mit aufgenommen. Es sind keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte während der
Tagzeit zu erwarten. Die Öffnungszeiten des Lebensmitteldiscounters sind ausschließlich während des Tageszeitraumes in der Zeit von 07.00 - 20.00 Uhr vorgesehen, jeglicher Betrieb zur Nachtzeit ist nicht geplant. An
Sonn- und Feiertagen öffnet die Bäckerei maximal von 08.00 – 12.00 Uhr.
Die Anlieferung des geplanten Netto-Marktes westlich des Gebäudes wird vollständig eingehaust, der Parkplatz
wird asphaltiert und die Einkaufswagenbox dreiseitig fugendicht geschlossen und überdacht.
Die Anregung, dass Gelände des Nahversorgers zu umzäunen obliegt dem Investor bzw. Betreiber. Eine Begrünung der rückwärtigen Böschung ist geplant.
Wohnbebauung / Verschattung:
Der Wohnungsbau im Plangebiet weicht als Geschosswohnungsbau von der Einfamilienhausbebauung ab. Dies
ist aber gerechtfertigt. Aufgabe der Stadtentwicklung ist es u.a. die Sicherung der Wohnraumversorgung für unterschiedliche Zielgruppen. Neben dem klassischen Ein- oder Zweifamilienhaus, ggfs. auch vermietet, bietet der
Geschosswohnungsbau eine Alternative. Diese Mischung verschiedener Wohnformen ist in Kornelimünster und
auch im Umfeld an der Schleckheimer Straße vorhanden und städtebaulich gewünscht. Im Geschosswohnungsbau wird ein größeres Volumen als Einfamilienhausbau angestrebt, um eine wirtschaftliche Nutzung des Erschließungsaufwandes, wie z.B. Tiefgarage und Liftanlage zu erreichen. Durch die Begrenzung auf drei Geschosse, der Höhe und der Dachform ist jedoch eine Begrenzung und dadurch eine Einbindung des Wohnungsbaus in das Siedlungsgebiet geben.
In der Rahmenplanung Kornelimünster West aus den 1990er Jahren wurde bereits für das Plangebiet ein kleines
Siedlungszentrum mit Einzelhandel und Geschosswohnungsbau vorgesehen.
Die neue Wohnbebauung wird aufgrund seiner Lage die nordwestlich liegende Reihenhausbebauung für bestimmte Zeit verschatten. Allerdings war bekannt, dass die Bebauung auf dem brachliegenden Gelände fortgeführt werden soll. Genehmigungen in anderen Gebieten werden im Falle des § 34 Baugesetzbuch aus den örtlichen Gegebenheiten beurteilt. In diesem Falle wird durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes Baurecht geschaffen, das von der Zulässigkeit des § 34 Baugesetzbuch abweichen kann. Das städtebauliche Konzept setzt
dort einen Siedlungsschwerpunkt mit Einzelhandelsnutzung, die durch Geschosswohnungsbau ergänzt wird. Die
gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen gemäß § 6 BauONRW werden eingehalten bzw. unterschritten.
Gemäß dem Hochbauentwurf sind auch Fenster zu der Bebauung der Einwender vorgesehen. Ein genereller
Schutz vor Einblicken in Haus und Garten besteht im öffentlichen Recht nicht. Die Einsichtsmöglichkeit liegt nach
der Rechtsprechung in der Natur der Sache und ...“sei von den Eigentümern und Bewohnern des Gebiets regelmäßig hinzunehmen.“
Es wird empfohlen, den Anregungen hinsichtlich der teilweisen Begrünung des Daches und des Immissionsschutzes zu folgen und den anderen Anregungen nicht zu folgen.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
16. Öffentlichkeit Paul-Klee-Straße, 29.04.2016
Seite 39 von 68
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Sorgen der Einwender sind nachvollziehbar. Bei solchen Bauvorhaben wird vor Baubeginn eine Beweissicherung gemacht. Die Gebäude im Umfeld werden statisch überprüft und die Bauarbeiten fachgutachterlich begleitet.
Damit können bei Auftreten von Schäden der Verursacher eindeutig festgestellt werden.
Lärmschutz
Im Zuge des Verfahrens wurde für das Vorhaben ein schallimmissionstechnisches Prognosegutachten durch das
Büro Graner und Partner Ingenieure, Bergisch Gladbach erstellt. Alle angrenzenden Wohngebäude wurden in
diese Betrachtung mit aufgenommen. Es sind keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte während der
Tagzeit zu erwarten. Die Öffnungszeiten des Lebensmitteldiscounters sind ausschließlich während des Tageszeitraumes in der Zeit von 07.00 - 20.00 Uhr vorgesehen, jeglicher Betrieb zur Nachtzeit ist nicht geplant. An
Sonn- und Feiertagen öffnet die Bäckerei maximal von 08.00 – 12.00 Uhr.
Die Anlieferung des geplanten Netto-Marktes westlich des Gebäudes wird vollständig eingehaust, der Parkplatz
wird asphaltiert und die Einkaufswagenbox dreiseitig fugendicht geschlossen und überdacht.
Der Müll wird im Gebäude (Anlieferungsbereich) gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt.
Wohnbebauung / Verschattung:
Der Wohnungsbau im Plangebiet weicht als Geschosswohnungsbau von der Einfamilienhausbebauung ab. Dies
ist aber gerechtfertigt. Aufgabe der Stadtentwicklung ist es u.a. die Sicherung der Wohnraumversorgung für unterschiedliche Zielgruppen. Neben dem klassischen Ein- oder Zweifamilienhaus, ggfs. auch vermietet, bietet der
Geschosswohnungsbau eine Alternative. Diese Mischung verschiedener Wohnformen ist in Kornelimünster und
auch im Umfeld an der Schleckheimer Straße vorhanden und städtebaulich gewünscht. Aufgrund der unterschiedlichen Lebensphasen können Geschosswohnungen dazu beitragen, dass z.B. ältere Personen im Gebiet
verbleiben oder Personengruppen sich ansiedeln, die keine Verantwortung für ein Gartengelände haben möchten. Im Geschosswohnungsbau wird ein größeres Volumen als Einfamilienhausbau angestrebt, um eine wirtschaftliche Nutzung des Erschließungsaufwandes, wie z.B. Tiefgarage und Liftanlage zu erreichen. Durch die
Begrenzung auf drei Geschosse, der Höhe und der Dachform ist jedoch eine Begrenzung und dadurch eine Einbindung des Wohnungsbaus in das Siedlungsgebiet geben.
In der Rahmenplanung Kornelimünster West aus den 1990er Jahren wurde bereits für das Plangebiet ein kleines
Siedlungszentrum mit Einzelhandel und Geschosswohnungsbau vorgesehen.
Die neue Wohnbebauung wird aufgrund seiner Lage die nordwestlich liegende Reihenhausbebauung für bestimmte Zeit verschatten. Allerdings war bekannt, dass die Bebauung auf dem brachliegenden Gelände fortgeführt werden soll. Genehmigungen in anderen Gebieten werden im Falle des § 34 Baugesetzbuch aus den örtlichen Gegebenheiten beurteilt. In diesem Falle wird durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes Baurecht geschaffen, das von der Zulässigkeit des § 34 Baugesetzbuch abweichen kann. Das städtebauliche Konzept setzt
dort einen Siedlungsschwerpunkt mit Einzelhandelsnutzung, die durch Geschosswohnungsbau ergänzt wird. Die
gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen gemäß § 6 BauONRW werden eingehalten bzw. unterschritten.
Gemäß dem Hochbauentwurf sind auch Fenster zu der Bebauung der Einwender vorgesehen. Ein genereller
Schutz vor Einblicken in Haus und Garten besteht im öffentlichen Recht nicht. Die Einsichtsmöglichkeit liegt nach
der Rechtsprechung in der Natur der Sache und ...“sei von den Eigentümern und Bewohnern des Gebiets regelmäßig hinzunehmen.“
Es wird empfohlen, den Anregungen hinsichtlich der Bestandssicherung und des Immissionsschutzes zu
folgen und den anderen Anregungen nicht zu folgen.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
17. Öffentlichkeit Oberforstbacher Straße, 19.04.2016
Stellungnahme der Verwaltung: Kenntnisnahme.
18. Öffentlichkeit Oberforstbacher Straße, 19.04.2016
Stellungnahme der Verwaltung: Kenntnisnahme
19. Öffentlichkeit Oberforstbacher Straße, 20.04.2016
Stellungnahme der Verwaltung: Kenntnisnahme.
Seite 41 von 68
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
20. Öffentlichkeit Oberforstbacher Straße, 19.04.2016
Stellungnahme der Verwaltung:
Schallschutz:
Im Zuge des Verfahrens wurde für das Vorhaben ein schallimmissionstechnisches Prognosegutachten durch das
Büro Graner und Partner Ingenieure, Bergisch Gladbach erstellt. Alle angrenzenden Wohngebäude wurden in
diese Betrachtung mit aufgenommen. Es sind keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte während der
Tagzeit zu erwarten. Die Öffnungszeiten des Lebensmitteldiscounters sind ausschließlich während des Tageszeitraumes in der Zeit von 07.00 - 20.00 Uhr vorgesehen, jeglicher Betrieb zur Nachtzeit ist nicht geplant. An
Sonn- und Feiertagen öffnet die Bäckerei maximal von 08.00 – 12.00 Uhr.
Die Anlieferung des geplanten Netto-Marktes westlich des Gebäudes wird vollständig eingehaust, der Parkplatz
wird asphaltiert und die Einkaufswagenbox dreiseitig fugendicht geschlossen und überdacht. Schutzwände sind
nicht erforderlich.
Verkehr
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim hat bereits am 31.10.2012 und der Mobilitätsausschuss
am 15.11.2012 einen Ausführungsbeschluss zum Umbau der Bushaltestelle Meischenfeld inklusive Querungshilfe an der Schleckheimer Straße verabschiedet.
Inzwischen liegt eine entsprechende Planung vor. Geplant ist:
- Der Gehweg soll an den Haltestellen beider Fahrtrichtungen verbreitert werden.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
-
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
Die Fahrbahn zwischen den Einmündungen Alfons-Gerson-Straße und Meischenfeld wird eingeengt und
der nördliche Gehweg bis zur Einmündung Alfons-Gerson-Straße verbreitert.
Eine Mittelinsel östlich der Einmündung Meischenfeld soll zwischen Einmündung und Bushaltestelle angelegt werden. Diese Mittelinsel erhöht die Verkehrssicherheit, insbesondere für die Schülerinnen und
Schüler aus dem anliegenden Inda-Gymnasium.
Die Ein-und Ausfahrt zum Discounter für den Lieferverkehr mit Sattelschleppern ist damit nur in bzw.
aus Richtung Schleckheim möglich.
Durch den geplanten Netto-Markt mit einer geschätzten Kundenfrequenz von 650 täglich, davon die Hälfte mit
dem Pkw, wird keine spürbare Verkehrszunahme erwartet.
Die Kunden, die mit dem Pkw kommen, werden vorwiegend Pendler sein, die in der Regel sowieso über die
Schleckheimer Straße fahren.
Wohnbebauung
Im unmittelbaren Umfeld ist eine zweigeschossige Einfamilienhausbebauung vorhandenen. Für die geplante
Wohnbebauung (Geschosswohnungsbau) innerhalb des Plangebietes ist eine dreigeschossige Bebauung vorgesehen. Das 3. Vollgeschoss befindet sich im Mansarddach. Im Spitzdach liegt die 4. Wohnebene, die jedoch kein
Vollgeschoss einnimmt. Das Mansarddach hat den Vorteil, dass auf der Längsseite des Gebäudes - trotz dieser 3
Vollgeschosse und des ausgebauten Spitzdaches – sich optisch ein zweigeschossiger Baukörper darstellt. An
den Giebelseiten wird der Umfang des Gebäudes wahrnehmbar.
Der Wohnungsbau im Plangebiet weicht als Geschosswohnungsbau von der Einfamilienhausbebauung ab. Dies
ist aber gerechtfertigt. Aufgabe der Stadtentwicklung ist es u.a. die Sicherung der Wohnraumversorgung für unterschiedliche Zielgruppen. Neben dem klassischen Ein- oder Zweifamilienhaus, ggfs. auch vermietet, bietet der
Geschosswohnungsbau eine Alternative. Diese Mischung verschiedener Wohnformen ist in Kornelimünster und
auch im Umfeld an der Schleckheimer Straße vorhanden und städtebaulich gewünscht. Aufgrund der unterschiedlichen Lebensphasen können Geschosswohnungen dazu beitragen, dass z.B. ältere Personen im Gebiet
verbleiben oder Personengruppen sich ansiedeln, die keine Verantwortung für ein Gartengelände haben möchten. Im Geschosswohnungsbau wird ein größeres Volumen als Einfamilienhausbau angestrebt, um eine wirtschaftliche Nutzung des Erschließungsaufwandes, wie z.B. Tiefgarage und Liftanlage zu erreichen. Durch die
Begrenzung auf drei Geschosse, der Höhe und der Dachform ist jedoch eine Begrenzung und dadurch eine Einbindung des Wohnungsbaus in das Siedlungsgebiet geben.
In der Rahmenplanung Kornelimünster West aus den 1990er Jahren wurde bereits für das Plangebiet ein kleines
Siedlungszentrum mit Einzelhandel und Geschosswohnungsbau vorgesehen.
Es wird empfohlen, den Anregungen hinsichtlich des Immissionsschutzes zu folgen, die Ausbauplanung
Schleckheimer Straße zur Kenntnis zu nehmen und den weiteren Anregungen nicht zu folgen.
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- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
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Fassung vom 13.09.2016
21. Öffentlichkeit Schleckheimer Straße, 29.04.2016 (Email und Schreiben)
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Fassung vom 13.09.2016
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Fassung vom 13.09.2016
Stellungnahme der Verwaltung:
Supermarkt:
Der Planungsausschuss und die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim haben bereits im November 2010 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan – Kornelimünster-West / August-Macke-Straße – zur
Sicherung der Mischung von Wohnen und Einzelhandel gefasst.
Für den Planbereich besteht schon seit Jahren das Ziel, an dieser Stelle eine für Kornelimünster wichtige Nahversorgung anzusiedeln.
Das ehemals gewerblich genutzte Grundstück liegt seit Jahren brach und stellt heute einen Missstand dar. Durch
eine bauliche Nutzung des Bereiches mit einem zeitgemäßen Marktgebäude sowie der Wohnbebauung wird eine
Aufwertung des Bereiches erwartet.
Die Tragfähigkeit des Marktes wurde durch den zukünftigen Betreiber geprüft. Auch wird die Firma Netto einen
langfristigen Mietvertrag abschließen. Als Einzugsgebiet wurden die Stadtteile Kornelimünster und Schleckheim
mit ca. 6.000 Einwohnern berücksichtigt. Die Kundenfrequenz pro Tag liegt bei rd. 650 Kunden. Von diesen wird
rd. die Hälfte mit dem Pkw kommen.
Die Lage an der Haupterschließung, der Schleckheimer Straße, ist für diese Nutzung geeignet.
Im Zuge des Verfahrens wurde für das Vorhaben ein schallimmissionstechnisches Prognosegutachten durch das
Büro Graner und Partner Ingenieure, Bergisch Gladbach erstellt. Alle angrenzenden Wohngebäude einschließlich
der geplanten Wohnbebauung wurden in diese Betrachtung mit aufgenommen. Es sind keine Überschreitungen
der Immissionsrichtwerte während der Tagzeit zu erwarten. Die Öffnungszeiten des Lebensmitteldiscounters sind
ausschließlich während des Tageszeitraumes in der Zeit von 07.00 - 20.00 Uhr vorgesehen, jeglicher Betrieb zur
Nachtzeit ist nicht geplant. An Sonn- und Feiertagen öffnet die Bäckerei maximal von 08.00 – 12.00 Uhr.
Die Anlieferung des geplanten Netto-Marktes westlich des Gebäudes wird vollständig eingehaust, der Parkplatz
asphaltiert und die Einkaufswagenbox dreiseitig fugendicht ausgeführt und überdacht. . Der Netto-Markt wird in
dem Zeitraum von 6.00 Uhr – 20.00 Uhr, ca. 2-mal täglich beliefert. In die schallimmissionstechnische Untersuchung sind diese Werte miteingeflossen, es kommt hier zu keiner Zeit zu einer Überschreitung der Grenzwerte.
Mit einer erheblichen Zunahme des Verkehrslärms auf der Schleckheimer Straße ist nach den Ergebnissen der
schallimmissionstechnischen Untersuchung nicht zu rechnen. Der Betreiber geht von rd. 650 Kunden täglich aus;
wobei rd. die Hälfte mit dem Pkw kommt.
Der Müll wird im Gebäude (Anlieferungsbereich) gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt.
Verkehrssicherheit:
Durch den geplanten Netto-Markt mit einer geschätzten Kundenfrequenz von 650, davon die Hälfte mit dem Pkw,
wird keine spürbare Verkehrszunahme erwartet, so dass eine Verschärfung der Verkehrssicherheit nicht gesehen
wird.
Wohnbebauung
Im unmittelbaren Umfeld ist eine zweigeschossige Einfamilienhausbebauung vorhandenen. Für die geplante
Wohnbebauung (Geschosswohnungsbau) innerhalb des Plangebietes ist eine dreigeschossige Bebauung vorgesehen. Das 3. Vollgeschoss befindet sich im Mansarddach. Im Spitzdach liegt die 4. Wohnebene, die jedoch kein
Vollgeschoss einnimmt. Das Mansarddach hat den Vorteil, dass auf der Längsseite des Gebäudes - trotz dieser 3
Vollgeschosse und des ausgebauten Spitzdaches – sich optisch ein zweigeschossiger Baukörper darstellt. An
den Giebelseiten wird der Umfang des Gebäudes wahrnehmbar.
Der Wohnungsbau im Plangebiet weicht als Geschosswohnungsbau von der Einfamilienhausbebauung ab. Dies
ist aber gerechtfertigt. Aufgabe der Stadtentwicklung ist es u.a. die Sicherung der Wohnraumversorgung für unterschiedliche Zielgruppen. Neben dem klassischen Ein- oder Zweifamilienhaus, ggfs. auch vermietet, bietet der
Geschosswohnungsbau eine Alternative. Diese Mischung verschiedener Wohnformen ist in Kornelimünster und
auch im Umfeld an der Schleckheimer Straße vorhanden und städtebaulich gewünscht Wohnbebauung
Aufgrund der unterschiedlichen Lebensphasen können Geschosswohnungen dazu beitragen, dass z.B. ältere
Personen im Gebiet verbleiben oder Personengruppen sich ansiedeln, die keine Verantwortung für ein Gartengelände haben möchten. Im Geschosswohnungsbau wird ein größeres Volumen als Einfamilienhausbau angestrebt, um eine wirtschaftliche Nutzung des Erschließungsaufwandes, wie z.B. Tiefgarage und Liftanlage zu erSeite 46 von 68
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Fassung vom 13.09.2016
reichen. Durch die Begrenzung auf drei Geschosse, der Höhe und der Dachform ist jedoch eine Begrenzung und
dadurch eine Einbindung des Wohnungsbaus in das Siedlungsgebiet geben.
In der Rahmenplanung Kornelimünster West aus den 1990er Jahren wurde bereits für das Plangebiet ein kleines
Siedlungszentrum mit Einzelhandel und Geschosswohnungsbau vorgesehen.
Allgemein:
Das Wohnhaus Schleckheimer Straße 60 gehörte in der Vergangenheit zu dem Gelände einer Holzhandlung
Körner. Nach Aufgabe dieser wurden für das Betriebsgelände und angrenzende landwirtschaftlich genutzte Bereiche das Rahmenplankonzept Kornelimünster-West und im Weiteren der Bebauungsplan Nr. 840 - Kornelimünster-West/Schleckheimer Straße - aufgestellt. Ziel dieser Bauleitplanung war unter anderem auch die Ansiedlung eines Nahversorgers im Eckbereich Schleckheimer-Straße / August-Macke-Straße.
Dass das Haus Schleckheimer Straße 60 als Eckgrundstück zukünftig neben den angrenzenden Straßen auch
von einem Parkplatz umgeben sein würde, war damit abzusehen. Darüber hinaus ist aufgrund der geringen Größe der Diskounters in einem Wohngebiet integrierbar.
Die Zufahrt zur Tiefgarage der geplanten Wohnbebauung hält einen Abstand von rd. 4 m zur Grundstück
Schleckheimer Straße 60 ein.
Im Weiteren wird auf die vorstehenden Ausführungen hingewiesen.
Es wird empfohlen, den Anregungen hinsichtlich des Immissionsschutzes zu folgen, die Ausbauplanung
Schleckheimer Straße zur Kenntnis zu nehmen und den weiteren Anregungen nicht zu folgen.
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22. Öffentlichkeit Schleckheimer Straße, 26.04.2016
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Stellungnahme der Verwaltung:
Bedarf:
Der Planungsausschuss und die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim haben bereits im November 2010 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan – Kornelimünster-West / August-Macke-Straße – zur
Sicherung der Mischung von Wohnen und Einzelhandel gefasst.
Für den Planbereich besteht schon seit Jahren das Ziel, an dieser Stelle eine für Kornelimünster wichtige Nahversorgung anzusiedeln.
Das ehemals gewerblich genutzte Grundstück liegt seit Jahren brach und stellt heute einen Missstand dar. Durch
eine bauliche Nutzung des Bereiches mit einem zeitgemäßem Marktgebäude sowie der Wohnbebauung wird
eine Aufwertung des Bereiches erwartet.
Die Tragfähigkeit des Marktes wurde durch den zukünftigen Betreiber geprüft. Die Firma Netto wird einen langfristigen Mietvertrag abschließen. Als Einzugsgebiet wurden die Stadtteile Kornelimünster und Schleckheim mit
ca. 6.000 Einwohnern berücksichtigt. Die Kundenfrequenz pro Tag liegt bei rd. 650 Kunden.
Auch für einen Bäcker wird an dieser Stelle durchaus einen Bedarf gesehen. Es wurden auch schon entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit Netto getroffen.
Ein eigenständiger Getränkediscounter ist nicht geplant, dieser ist in den Markt integriert.
In der Vergangenheit sind bisher alle Bemühungen zur Ansiedlung eines Marktes – entweder in leer stehenden
Immobilien und auch im Plangebiet gescheitert. Mit der Ansiedlung des Discountmarktes besteht die Möglichkeit,
die Grundversorgung für Kornelimünster sicher zu stellen.
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Lärmschutz:
Im Zuge des Verfahrens wurde für das Vorhaben ein schallimmissionstechnisches Prognosegutachten durch das
Büro Graner und Partner Ingenieure, Bergisch Gladbach erstellt. Alle angrenzenden Wohngebäude einschließlich
des noch nicht realisierten Wohngebäudes auf Flurstück 1695 wurden in diese Betrachtung mit aufgenommen.
Es sind keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte während der Tagzeit zu erwarten. Die Öffnungszeiten
des Lebensmitteldiscounters sind ausschließlich während des Tageszeitraumes in der Zeit von 07.00 - 20.00 Uhr
vorgesehen, jeglicher Betrieb zur Nachtzeit ist nicht geplant. An Sonn- und Feiertagen öffnet die Bäckerei maximal von 08.00 – 12.00 Uhr.
Die Anlieferung des geplanten Netto-Marktes westlich des Gebäudes wird vollständig eingehaust, der Parkplatz
wird asphaltiert und die Einkaufswagenbox wird dreiseitig fugendicht geschlossen und überdacht. Der NettoMarkt wird in dem Zeitraum von 6.00 Uhr – 20.00 Uhr, ca. 2-mal täglich beliefert. In die schallimmissionstechnische Untersuchung sind diese Werte miteingeflossen, es kommt hier zu keiner Zeit zu einer Überschreitung der
Grenzwerte.
Im Zuge der Planung wurde auch eine Anlieferung östlich des geplanten Discounters geprüft. Die Lage der Zufahrt mit Anlieferung erfolgte in Abstimmung mit der Umbauplanung Bushaltestelle und Querungshilfe Schleckheimer Straße.
Verkehr / Lärmschutz:
Das Wohnhaus Schleckheimer Straße 60 gehörte in der Vergangenheit zu dem Gelände einer Holzhandlung.
Nach Aufgabe dieser wurden für das Betriebsgelände und angrenzende landwirtschaftlich genutzte Bereiche das
Rahmenplankonzept Kornelimünster-West und im Weiteren der Bebauungsplan Nr. 840 - Kornelimünster-West,
Schleckheimer Straße - aufgestellt. Ziel dieser Bauleitplanung war unter anderem die Ansiedlung eines Nahversorgers im Eckbereich Schleckheimer-Straße / August-Macke-Straße.
Dass das Haus Schleckheimer Straße 60 als Eckgrundstück zukünftig neben den angrenzenden Straßen auch
von einem Parkplatz umgeben sein würde, war damit abzusehen. Darüber hinaus ist aufgrund der geringen Größe der Diskounters in einem Wohngebiet integrierbar.
Die Zufahrt zur Tiefgarage der geplanten Wohnbebauung hält einen Abstand von rd. 4 m zur Grundstück
Schleckheimer Straße 60 ein.
Im Baugenehmigungsverfahren ist nachzuweisen, dass eine Lüftung der TGA die Nachbarbebauung nicht beeinträchtigt.
Die Forderungen hinsichtlich der Beläge des Parkplatzes, der Einhausung der Anlieferung und der Einkaufswagenboxen werden beachtet. Auf die vorstehenden Ausführungen zum Lärmschutz wird hingewiesen.
Gerüche:
Sowohl der Discounter als auch die Bäckerei werden mit lärmarmen technischen Anlagen, gemäß den aktuellen
Anforderungen ausgestattet.
Der Müll wird im Gebäude (Anlieferungsbereich) gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt.
Begrünung:
Begrünungsmaßnahmen innerhalb der Stellplatzanlage und den Randbereichen sind vorgesehen bzw. werden
festgesetzt.
Es wurde geprüft, ob das Dach des Discounters begrünt werden kann. Das Verkaufsgebäude ist weitgehend
stützenfrei geplant, wie bei heutigen modernen Märkten üblich. Stützen lassen sich in Regalaufstellung nur
schwer integrieren. Die statischen Anforderungen und der Pflegeaufwand für ein begrüntes Dach würden zu
einem erheblichen Mehraufwand führen.
Die Anlieferungszone und auch im Eingangsbereich des Discounters sind als Flachdächer geplant. Für diese wird
eine extensive Begrünung festgesetzt
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Fassung vom 13.09.2016
Abgrabungen:
Bei derartigen Bauvorhaben wird vor Baubeginn eine Beweissicherung gemacht. Die Gebäude im Umfeld werden
statisch überprüft und die Bauarbeiten fachgutachterlich begleitet. Damit können bei Auftreten von Schäden der
Verursacher eindeutig festgestellt werden.
Mehrfamilienhäuser:
Im unmittelbaren Umfeld ist eine zweigeschossige Einfamilienhausbebauung vorhandenen. Für die geplante
Wohnbebauung (Geschosswohnungsbau) innerhalb des Plangebietes ist eine dreigeschossige Bebauung vorgesehen. Das 3. Vollgeschoss befindet sich im Mansarddach. Im Spitzdach liegt die 4. Wohnebene, die jedoch kein
Vollgeschoss einnimmt. Das Mansarddach hat den Vorteil, dass auf der Längsseite des Gebäudes - trotz dieser 3
Vollgeschosse und des ausgebauten Spitzdaches – sich optisch ein zweigeschossiger Baukörper darstellt. An
den Giebelseiten wird der Umfang des Gebäudes wahrnehmbar. Die August-Macke-Straße fällt nach Süden ab,
so dass die Erdgeschossdecke der geplanten Wohnanlage ca. 1,6 m niedriger als die der nord-westlich angrenzenden Reihenhausbebauung liegt. Trotzdem wird das neue Gebäude ca. 30 cm höher sein als die nördlich liegende Reihenhausbebauung. Die Wohnanlage besteht aus zwei Gebäuden, die sich durch einen Höhenversatz
dem Straßengelände anpassen. Die der August-Macke-Straße gegenüber liegenden Häuser sind ca. 2,3 m niedriger.
Der Wohnungsbau im Plangebiet weicht als Geschosswohnungsbau von der Einfamilienhausbebauung ab. Dies
ist aber gerechtfertigt. Aufgabe der Stadtentwicklung ist es u.a. die Sicherung der Wohnraumversorgung für unterschiedliche Zielgruppen. Neben dem klassischen Ein- oder Zweifamilienhaus, ggfs. auch vermietet, bietet der
Geschosswohnungsbau eine Alternative. Diese Mischung verschiedener Wohnformen ist in Kornelimünster und
auch im Umfeld an der Schleckheimer Straße vorhanden und städtebaulich gewünscht. Aufgrund der unterschiedlichen Lebensphasen können Geschosswohnungen dazu beitragen, dass z.B. ältere Personen im Gebiet
verbleiben oder Personengruppen sich ansiedeln, die keine Verantwortung für ein Gartengelände haben möchten. Im Geschosswohnungsbau wird ein größeres Volumen als Einfamilienhausbau angestrebt, um eine wirtschaftliche Nutzung des Erschließungsaufwandes, wie z.B. Tiefgarage und Liftanlage zu erreichen. Durch die
Begrenzung auf drei Geschosse, der Höhe und der Dachform ist jedoch eine Begrenzung und dadurch eine Einbindung des Wohnungsbaus in das Siedlungsgebiet geben.
In der Rahmenplanung Kornelimünster West aus den 1990er Jahren wurde bereits für das Plangebiet ein kleines
Siedlungszentrum mit Einzelhandel und Geschosswohnungsbau vorgesehen. Die Lage am Eingangsbereich und
an der Haupterschließung, der Schleckheimer Straße ist für einen Siedlungsschwerpunkt, der eine höher bauliche Masse ergibt, geeignet. Von diesem städtebaulichen Ziel wurde trotz der vorgezogenen Entwicklung der
Wohnbaubereiche nicht abgewichen. Es wurde lediglich die Teile in verschiedene Bauabschnitte und Bauleitplanverfahren geteilt. Das ursprüngliche Konzept hat einen Geschosswohnungsbau über das ganze Plangelände
vorgesehen in dem im Erdgeschoss der Ladenbereich sein sollte. Im Laufe der Zeit hat sich gezeigt, dass sich
kein Einzelhandelsbetreiber findet, der Einzelhandelsflächen in einem mehrgeschossigen Gebäude errichten
möchte. Somit werden unterschiedliche Eigentümer den Wohnungsbau und den Discounter entwickeln. Es ist
zwar bedauerlich, dass damit keine bauliche Einheit zwischen den beiden Nutzungen gegeben ist, nicht desto
trotz ist ein Geschosswohnungsbau mit einer höheren Dichte in der Nachbarschaft eines Discounters städtebaulich sinnvoll.
Ein Einblick in die angrenzenden Gärten ist gemäß dem vorliegenden Hochbauentwurf möglich. Ein genereller
Schutz vor Einblicken in Haus und Garten besteht im öffentlichen Recht nicht. Die Einsichtsmöglichkeit liegt nach
der Rechtsprechung in der Natur der Sache und ...“sei von den Eigentümern und Bewohnern des Gebietes regelmäßig hinzunehmen.“
Verkehrssituation August-Macke-Straße:
Der Entwurf der Wohnbebauung sieht insgesamt 12 Wohnungen vor. Für diese sind 15 Stellplätze in der Tiefgarage und 1 Garagenstellplatz vorgesehen. Demgegenüber werden 1 bis 2 Besucherstellplätze an der AugustMacke-Straße wegfallen. Dies ist unter Berücksichtigung des städtebaulichen Konzeptes nicht zu vermeiden und
mit den zuständigen Fachämtern abgestimmt.
Aufgrund der guten Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (Haltestelle Meischenfeld) wird dies als
vertretbar betrachtet.
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Mit jeder baulichen Nutzung, die auch für das Plangebiet seit Jahren angestrebt wird, sind für das Umfeld Veränderungen zu erwarten.
Bei einer Bebauung mit Einfamilienhäusern, auch als Doppel- oder Reihenhaus, müssten wesentlich mehr Parkplätze entfallen, da die Tiefgarage entfallen würde.
Gegenüber einer Bebauung mit Einfamilienhäusern wird die Anzahl der Zufahrten zur August-Macke-Straße
somit minimiert.
Verkehrssituation Schleckheimer Straße:
Durch den geplanten Netto-Markt mit einer geschätzten Kundenfrequenz von 650 am Tag, davon die Hälfte mit
dem Pkw, wird keine spürbare Verkehrszunahme erwartet, so dass eine Verschärfung der Verkehrssicherheit
nicht gesehen wird, zumal die Schleckheimer Straße nach den Verkehrszählungen eine DTV Belastung von
1.650 bis 1.750 Fahrzeugen aufweist.
In der Morgenspitze zwischen 7.00 und 9.00 Uhr wurden ortsauswärts rd. 300 Fahrzeuge gezählt. Einwärts rd.
263 Fahrzeuge.
Durch den geplanten Netto-Markt mit einer geschätzten Kundenfrequenz von 650, davon die Hälfte mit dem Pkw,
wird keine spürbare Verkehrszunahme erwartet.
Die Kunden, die mit dem Pkw kommen, werden vorwiegend Pendler sein, die in der Regel sowieso über die
Schleckheimer Straße fahren.
Auf die Umbauplanung Bushaltestelle und Querungshilfe Schleckheimer Straße wird verwiesen. Die Lage der
Ein- und Ausfahrt zum Discountmarkt wurde auf diese Planung abgestimmt.
Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung (30er-Zone) ist auf der Ebene des Bebauungsplanes nicht
möglich. Hierzu werden die zuständigen Fachämter beteiligt.
Es wird empfohlen, den Anregungen hinsichtlich des Immissionsschutzes zu folgen, die Ausbauplanung
Schleckheimer Straße zur Kenntnis zu nehmen und den anderen Anregungen nicht zu folgen.
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Fassung vom 13.09.2016
23. Öffentlichkeit Schleckheimer Straße, 01.05.2016
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Planungsausschuss und die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim haben bereits im November 2010 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan – Kornelimünster-West / August-Macke-Straße – zur
Sicherung der Mischung von Wohnen und Einzelhandel gefasst.
Für dieses Grundstück bzw. Grundstücksbereich besteht schon seit Jahren das Ziel, an dieser Stelle eine für
Kornelimünster wichtige Nahversorgung anzusiedeln.
Das Grundstück gehörte ursprünglich zum Vorhaben- und Erschließungsplan Kornelimünster West; wurde aber
im weiteren Verfahren ausgeklammert, um eine Realisierung der Bebauung der Restfläche mit Einfamilienhäusern zur ermöglichen.
In der Rahmenplanung Kornelimünster West aus den 1990er Jahren wurde bereits für das Plangebiet ein kleines
Siedlungszentrum mit Einzelhandel und Geschosswohnungsbau vorgesehen. Die Lage am Eingangsbereich und
an der Haupterschließung, der Schleckheimer Straße ist für einen Siedlungsschwerpunkt, der eine höhere bauliche Masse ergibt, geeignet.
Inzwischen bestehen konkrete Ansiedlungsabsichten für einen Discounter, so dass die Bauleitplanung konkretisiert werden konnte. Bereits mit dem Aufstellungsbeschluss wurde das Ziel der Entwicklung eines Mischgebietes
für diesen Bereich festgelegt.
Es wird empfohlen, der Anregung nicht zu folgen.
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Fassung vom 13.09.2016
24. Öffentlichkeit Schleckheimer Straße, 13.05.2016
Stellungnahme der Verwaltung:
Wohnbebauung:
Im unmittelbaren Umfeld ist eine zweigeschossige Einfamilienhausbebauung vorhandenen. Für die geplante
Wohnbebauung (Geschosswohnungsbau) innerhalb des Plangebietes ist eine dreigeschossige Bebauung vorgesehen. Das 3. Vollgeschoss befindet sich im Mansarddach. Im Spitzdach liegt die 4. Wohnebene, die jedoch kein
Vollgeschoss einnimmt. Das Mansarddach hat den Vorteil, dass auf der Längsseite des Gebäudes - trotz dieser 3
Vollgeschosse und des ausgebauten Spitzdaches – sich optisch ein zweigeschossiger Baukörper darstellt. An
den Giebelseiten wird der Umfang des Gebäudes wahrnehmbar.
Der Wohnungsbau im Plangebiet weicht als Geschosswohnungsbau von der Einfamilienhausbebauung ab. Dies
ist aber gerechtfertigt. Aufgabe der Stadtentwicklung ist es u.a. die Sicherung der Wohnraumversorgung für unterschiedliche Zielgruppen. Neben dem klassischen Ein- oder Zweifamilienhaus, ggfs. auch vermietet, bietet der
Geschosswohnungsbau eine Alternative. Diese Mischung verschiedener Wohnformen ist in Kornelimünster und
auch im Umfeld an der Schleckheimer Straße vorhanden und städtebaulich gewünscht.
Im unmittelbaren Umfeld ist eine zweigeschossige Einfamilienhausbebauung vorhandenen. Für die geplante
Wohnbebauung (Geschosswohnungsbau) innerhalb des Plangebietes ist eine dreigeschossige Bebauung vorgesehen. Das 3. Vollgeschoss befindet sich im Mansarddach. Im Spitzdach liegt die 4. Wohnebene, die jedoch kein
Vollgeschoss einnimmt. Das Mansarddach hat den Vorteil, dass auf der Längsseite des Gebäudes - trotz dieser 3
Vollgeschosse und des ausgebauten Spitzdaches – sich optisch ein zweigeschossiger Baukörper darstellt. An
den Giebelseiten wird der Umfang des Gebäudes wahrnehmbar.
Der Wohnungsbau im Plangebiet weicht als Geschosswohnungsbau von der Einfamilienhausbebauung ab. Dies
ist aber gerechtfertigt. Aufgabe der Stadtentwicklung ist es u.a. die Sicherung der Wohnraumversorgung für unterschiedliche Zielgruppen. Neben dem klassischen Ein- oder Zweifamilienhaus, ggfs. auch vermietet, bietet der
Geschosswohnungsbau eine Alternative. Diese Mischung verschiedener Wohnformen ist in Kornelimünster und
auch im Umfeld an der Schleckheimer Straße vorhanden und städtebaulich gewünscht. Aufgrund der unterschiedlichen Lebensphasen können Geschosswohnungen dazu beitragen, dass z.B. ältere Personen im Gebiet
verbleiben oder Personengruppen sich ansiedeln, die keine Verantwortung für ein Gartengelände haben möchten. Im Geschosswohnungsbau wird ein größeres Volumen als Einfamilienhausbau angestrebt, um eine wirtschaftliche Nutzung des Erschließungsaufwandes, wie z.B. Tiefgarage und Liftanlage zu erreichen. Durch die
Begrenzung auf drei Geschosse, der Höhe und der Dachform ist jedoch eine Begrenzung und dadurch eine Einbindung des Wohnungsbaus in das Siedlungsgebiet geben.
In der Rahmenplanung Kornelimünster West aus den 1990er Jahren wurde bereits für das Plangebiet ein kleines
Siedlungszentrum mit Einzelhandel und Geschosswohnungsbau vorgesehen.
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Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
Einzelhandel:
Für den Bereich des Plangebietes besteht schon seit Jahren das Ziel, eine für Kornelimünster wichtige Nahversorgung anzusiedeln.
Das Grundstück gehörte ursprünglich zum Vorhaben- und Erschließungsplan Kornelimünster- West; wurde aber
im weiteren Verfahren ausgeklammert, um eine Realisierung der Bebauung der Restfläche zu ermöglichen.
Moderne Vollsortimenter benötigen für einen wirtschaftlichen Betrieb wesentlich mehr Verkaufsfläche, die eine
Sondergebietsausweisung erfordern würde. Dies ist von Seiten der Landesplanung nicht genehmigungsfähig.
Auch lässt die Gebietsgröße eine solche Nutzung nicht zu. Für einen Biosupermarkt wird auch kein Bedarf bzw.
Betreiber gefunden.
In der Vergangenheit sind bisher alle Bemühungen zur Ansiedlung eines Nahversorgungsmarktes – entweder in
leer stehenden Immobilien und auch im Plangebiet gescheitert. Mit der Ansiedlung des Discountmarktes besteht
die Möglichkeit, die Grundversorgung für Kornelimünster sicher zu stellen.
Durch den geplanten Netto-Markt mit einer geschätzten Kundenfrequenz von 650, davon die Hälfte mit dem Pkw,
wird keine spürbare Verkehrszunahme erwartet. Die Kunden, die mit dem Pkw kommen, werden vorwiegend
Pendler sein, die in der Regel über die Schleckheimer Straße fahren.
Die Stadt Aachen hat zudem keinen Einfluss auf die Ausschreibung des Grundstückes. Auch im Bauleitplanverfahren kann kein Einfluss auf die Art des Betreibers vorgenommen werden.
Es wird empfohlen, den Anregungen nicht zu folgen.
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25. Öffentlichkeit Schleckheimer Straße, 28.04.2016
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
Stellungnahme der Verwaltung:
Mehrfamilienhäuser
Im unmittelbaren Umfeld ist eine zweigeschossige Einfamilienhausbebauung vorhandenen. Für die geplante
Wohnbebauung (Geschosswohnungsbau) innerhalb des Plangebietes ist eine dreigeschossige Bebauung vorgesehen. Das 3. Vollgeschoss befindet sich im Mansarddach. Im Spitzdach liegt die 4. Wohnebene, die jedoch kein
Vollgeschoss einnimmt. Das Mansarddach hat den Vorteil, dass auf der Längsseite des Gebäudes - trotz dieser 3
Vollgeschosse und des ausgebauten Spitzdaches – sich optisch ein zweigeschossiger Baukörper darstellt. An
den Giebelseiten wird der Umfang des Gebäudes wahrnehmbar.
Der Wohnungsbau im Plangebiet weicht als Geschosswohnungsbau von der Einfamilienhausbebauung ab. Dies
ist aber gerechtfertigt. Aufgabe der Stadtentwicklung ist es u.a. die Sicherung der Wohnraumversorgung für unterschiedliche Zielgruppen. Neben dem klassischen Ein- oder Zweifamilienhaus, ggfs. auch vermietet, bietet der
Geschosswohnungsbau eine Alternative. Diese Mischung verschiedener Wohnformen ist in Kornelimünster und
auch im Umfeld an der Schleckheimer Straße vorhanden und städtebaulich gewünschte Wohnbebauung
Aufgrund der unterschiedlichen Lebensphasen können Geschosswohnungen dazu beitragen, dass z.B. ältere
Personen im Gebiet verbleiben oder Personengruppen sich ansiedeln, die keine Verantwortung für ein Gartengelände haben möchten. Im Geschosswohnungsbau wird ein größeres Volumen als Einfamilienhausbau angestrebt, um eine wirtschaftliche Nutzung des Erschließungsaufwandes, wie z.B. Tiefgarage und Liftanlage zu erreichen. Durch die Begrenzung auf drei Geschosse, der Höhe und der Dachform ist jedoch eine Begrenzung und
dadurch eine Einbindung des Wohnungsbaus in das Siedlungsgebiet geben.
In der Rahmenplanung Kornelimünster West aus den 1990er Jahren wurde bereits für das Plangebiet ein kleines
Siedlungszentrum mit Einzelhandel und Geschosswohnungsbau vorgesehen.
Das Wohnhaus Schleckheimer Straße 60 gehörte in der Vergangenheit zu dem Gelände einer Holzhandlung
Körner. Nach Aufgabe dieser wurden für das Betriebsgelände und angrenzende landwirtschaftlich genutzte Bereiche das Rahmenplankonzept Kornelimünster-West und im Weiteren der Bebauungsplan Nr. 840 - Kornelimünster-West/Schleckheimer Straße - aufgestellt. Ziel dieser Bauleitplanung war unter anderem auch die Ansiedlung eines Nahversorgers im Eckbereich Schleckheimer-Straße / August-Macke-Straße.
Dass das Haus Schleckheimer Straße 60 zukünftig, auch hinsichtlich der Vermarktung des Geländes, neben den
angrenzenden Straßen auch von einem Parkplatz umgeben sein würde, war damit abzusehen.
Schleckheimer Straße
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim hat bereits am 31.10.2012 und der Mobilitätsausschuss
am 15.11.2012 einen Ausführungsbeschluss zum Umbau der Bushaltestelle Meischenfeld inklusive Querungshilfe an der Schleckheimer Straße verabschiedet.
Geplant ist:
- Der Gehweg soll an den Haltestellen beider Fahrtrichtungen verbreitert werden.
- Die Fahrbahn zwischen den Einmündungen Alfons-Gerson-Straße und Meischenfeld wird eingeengt und
der nördliche Gehweg bis zur Einmündung Alfons-Gerson-Straße verbreitert.
- Eine Mittelinsel östlich der Einmündung Meischenfeld soll zwischen Einmündung und Bushaltestelle angelegt werden. Diese Mittelinsel erhöht die Verkehrssicherheit, ins-besondere für die Schülerinnen und
Schüler aus dem anliegenden Inda-Gymnasium.
- Die Ein-und Ausfahrt zum Discounter für den Lieferverkehr mit Sattelschleppern ist damit nur in bzw.
aus Richtung Schleckheim möglich.
Durch den geplanten Netto-Markt mit einer geschätzten Kundenfrequenz von 650, davon die Hälfte mit dem Pkw,
wird keine spürbare Verkehrszunahme erwartet.
Die Kunden, die mit dem Pkw kommen, werden vorwiegend Pendler sein, die in der Regel über die Schleckheimer Straße fahren.
Immissionsschutz:
Im Zuge des Verfahrens wurde für das Vorhaben ein schallimmissionstechnisches Prognosegutachten durch das
Büro Graner und Partner Ingenieure, Bergisch Gladbach erstellt. Alle angrenzenden Wohngebäude einschließlich
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
des noch nicht realisierten Wohngebäudes auf Flurstück 1695 wurden in diese Betrachtung mit aufgenommen.
Es sind keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte während der Tagzeit zu erwarten. Die Öffnungszeiten
des Lebensmitteldiscounters sind ausschließlich während des Tageszeitraumes in der Zeit von 07.00 - 20.00 Uhr
vorgesehen, jeglicher Betrieb zur Nachtzeit ist nicht geplant. An Sonn- und Feiertagen öffnet die Bäckerei maximal von 08.00 – 12.00 Uhr.
Die Anlieferung des geplanten Netto-Marktes westlich des Gebäudes wird vollständig eingehaust, der Parkplatz
wird asphaltiert und die Einkaufswagenbox wird dreiseitig fugendicht geschlossen und überdacht. Der NettoMarkt wird in dem Zeitraum von 6.00 Uhr – 20.00 Uhr, ca. 2-mal täglich beliefert. In die schallimmissionstechnische Untersuchung sind diese Werte miteingeflossen, es kommt hier zu keiner Zeit zu einer Überschreitung der
Grenzwerte.
Es wird empfohlen, den Anregungen hinsichtlich des Immissionsschutzes zu folgen, die Ausbauplanung
Schleckheimer Straße zur Kenntnis zu nehmen und den anderen Anregungen nicht zu folgen.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
26. Öffentlichkeit Schleckheimer Straße, 08.05.2016
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Rahmenplanung Kornelimünster West aus den 1990er Jahren hat seinerzeit dem Plangebiet eine zentrale
Funktion zugewiesen.
In der Rahmenplanung wurde bereits für das Plangebiet ein kleines Siedlungszentrum mit Einzelhandel und Geschosswohnungsbau vorgesehen. Die Lage am Eingangsbereich und an der Haupterschließung, der Schleckheimer Straße ist für einen Siedlungsschwerpunkt, der eine höher bauliche Masse ergibt, geeignet. Von diesem
städtebaulichen Ziel wurde trotz der vorgezogenen Entwicklung der Wohnbaubereiche nicht abgewichen. Es
wurde lediglich die Teile in verschiedene Bauabschnitte und Bauleitplanverfahren geteilt. Das ursprüngliche Konzept hat einen Geschosswohnungsbau über das ganze Plangelände vorgesehen in dem im Erdgeschoss der
Ladenbereich sein sollte. Im Laufe der Zeit hat sich gezeigt, dass sich kein Einzelhandelsbetreiber findet, der
Einzelhandelsflächen in einem mehrgeschossigen Gebäude errichten möchte. Somit werden unterschiedliche
Eigentümer den Wohnungsbau und den Discounter entwickeln. Es ist zwar bedauerlich, dass damit keine bauliche Einheit zwischen den beiden Nutzungen gegeben ist, nicht desto trotz ist ein Geschosswohnungsbau mit
einer höheren Dichte in der Nachbarschaft eines Discounters städtebaulich sinnvoll.
Durch den geplanten Netto-Markt mit einer geschätzten Kundenfrequenz von 650, davon die Hälfte mit dem Pkw,
wird keine spürbare Verkehrszunahme erwartet.
Die Kunden, die mit dem Pkw kommen, werden vorwiegend Pendler sein, die in der Regel über die Schleckheimer Straße fahren.
Auf die Umbauplanung der Bushaltestelle Meischenfeld mit Querungshilfe wird verwiesen.
Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung (30er-Zone) ist auf der Ebene des Bebauungsplanes nicht
möglich. Hierzu werden die zuständigen Fachämter beteiligt.
Es wird empfohlen, den Anregungen nicht zu folgen.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
27. Öffentlichkeit Schleckheimer Straße
Stellungnahme der Verwaltung:
Wohnhäuser:
Der Wohnungsbau im Plangebiet weicht als Geschosswohnungsbau von der Einfamilienhausbebauung ab. Dies
ist aber gerechtfertigt. Aufgabe der Stadtentwicklung ist es u.a. die Sicherung der Wohnraumversorgung für unterschiedliche Zielgruppen. Neben dem klassischen Ein- oder Zweifamilienhaus, ggfs. auch vermietet, bietet der
Geschosswohnungsbau eine Alternative. Diese Mischung verschiedener Wohnformen ist in Kornelimünster und
auch im Umfeld an der Schleckheimer Straße vorhanden und städtebaulich gewünscht.
Durch den geplanten Netto-Markt mit einer geschätzten Kundenfrequenz von 650, davon die Hälfte mit dem Pkw,
wird keine spürbare Verkehrszunahme erwartet.
Die Kunden, die mit dem Pkw kommen, werden vorwiegend Pendler sein, die in der Regel über die Schleckheimer Straße fahren.
Auf die Umbauplanung der Bushaltestelle Meischenfeld mit Querungshilfe wird verwiesen.
Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung (30er-Zone) ist auf der Ebene des Bebauungsplanes nicht
möglich. Hierzu werden die zuständigen Fachämter beteiligt.
Es wird empfohlen, die Ausbauplanung Schleckheimer Straße zur Kenntnis zu nehmen und den anderen
Anregungen nicht zu folgen.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
28. Öffentlichkeit Schleckheimer Straße, 15.05.2016
Stellungnahme der Verwaltung:
Schleckheimer Straße:
Durch den geplanten Netto-Markt mit einer geschätzten Kundenfrequenz von 650, davon die Hälfte mit dem Pkw,
wird keine spürbare Verkehrszunahme erwartet.
Die Kunden, die mit dem Pkw kommen, werden vorwiegend Pendler sein, die in der Regel über die Schleckheimer Straße fahren.
Auf die Umbauplanung der Bushaltestelle Meischenfeld wird verwiesen.
Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung (30er-Zone) ist auf der Ebene des Bebauungsplanes nicht
möglich. Hierzu werden die zuständigen Fachämter beteiligt.
Anlieferung:
Die Anlieferungszone wird vollständig eingehaust werden, so dass die Nachbarschaft nicht durch Entladevorgänge gestört wird.
Anliefernde Fahrzeuge fahren aus Richtung Schleckheim kommend auf den Parkplatz und setzen dann in die
Anlieferungszone zurück. (Die Ein-und Ausfahrt ist nach dem Umbau der Schleckheimer Straße mit Querungshilfe mit Sattelschleppern nur in bzw. aus Richtung Schleckheim möglich.)
Die Anlieferung ist ausschließlich zur Tagzeit zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr zulässig. Dies wird sowohl im
Bebauungsplan als auch vertraglich geregelt.
Es wird empfohlen, den Anregungen hinsichtlich des Immissionsschutzes zu folgen, die Ausbauplanung
Schleckheimer Straße zur Kenntnis zu nehmen und den anderen Anregungen nicht zu folgen.
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Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 13.09.2016
29. St. Gangolfsberg, 19.04.2016
Stellungnahme der Verwaltung:
Für das Grundstück August-Macke-Straße / Schleckheimer Straße besteht schon seit Jahren das Ziel, an dieser
Stelle eine für Kornelimünster wichtige Nahversorgung anzusiedeln.
Inzwischen bestehen konkrete Ansiedlungsabsichten für einen Discounter, so dass die Bauleitplanung konkretisiert werden konnte.
In Kornelimünster ist ein Lebensmittelmarkt, der die Grundversorgung sicherstellt, bisher nicht vorhanden.
Die Tragfähigkeit des Marktes wurde durch den zukünftigen Betreiber (Netto) geprüft. Auch wird die Firma Netto
einen langfristigen Mietvertrag abschließen. Als Einzugsgebiet wurden die Stadtteile Kornelimünster und
Schleckheim mit ca. 6.000 Einwohnern berücksichtigt. Die Kundenfrequenz pro Tag wird mit rd. 650 Kunden
kalkuliert. Auch im Hinblick auf den Wohngebiete im Umfeld und die gute ÖPNV-Anbindung ist der Standort geeignet.
Es wird empfohlen, den Anregungen nicht zu folgen.
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Bebauungsplan
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 11.09.2016
Der Oberbürgermeister
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Bebauungsplan Nr. 974
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Behördenbeteiligung
für den Bereich zwischen der Schleckheimer Straße und August-Macke-Straße
im Stadtbezirk Kornelimünster
Lage des Plangebietes
Seite 1 von 7
Bebauungsplan
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 11.09.2016
Inhaltsverzeichnis
Planungsrelevante Eingaben gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan mit den entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung
1. Stadt Aachen, Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen – FB 61/400 –
2. Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW - Rheinland
3. Polizeipräsidium Aachen, Direktion Verkehr
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Bebauungsplan
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 11.09.2016
1. Stadt Aachen, Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen – FB 61/400 –, 20.04.2016
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Plan wird entsprechend angepasst.
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Bebauungsplan
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
2.
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 11.09.2016
Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW-Rheinland (KBD), 13.04.2016
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Bebauungsplan
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 11.09.2016
Seite 5 von 7
Bebauungsplan
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 11.09.2016
Stellungnahme der Verwaltung:
Vorsorglich wird in den vor Satzungsbeschluss zu schließenden städtebaulichen Vertrag ein
Hinweis über das mögliche Vorhandensein von Kampfmitteln im Boden so wie die beim
Fund von Kampfmitteln erforderlichen Maßnahmen aufgenommen.
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Bebauungsplan
- Kornelimünster West / August-Macke-Straße
Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fassung vom 11.09.2016
5. Polizeipräsidium Aachen, 28.04.2016
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Für diesen Streckenabschnitt der Schleckheimer Straße mit Bushaltestelle liegen Ausbauplanungen vor.
Nachstehende Maßnahmen sind geplant:
-
-
Der Gehweg soll an den Haltestellen beider Fahrtrichtungen verbreitert werden.
Die Fahrbahn zwischen den Einmündungen Alfons-Gerson-Straße und Meischenfeld wird eingeengt und der nördliche Gehweg bis zur Einmündung Alfons-GersonStraße verbreitert.
Eine Mittelinsel östlich der Einmündung Meischenfeld soll zwischen Einmündung
und Bushaltestelle angelegt werden. Diese Mittelinsel erhöht die Verkehrssicherheit,
insbesondere für die Schülerinnen und Schüler aus dem anliegenden IndaGymnasium.
Die Ein-und Ausfahrt zum Discounter für den Lieferverkehr mit Sattelschleppern ist
damit nur in bzw. aus Richtung Schleckheim möglich.
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W
hs
II
W
hs
II
W
W
G
W
G
W
G
W
W
1625
lt
G
alt
A
25
4.5
9
25
5.1
1
257.41
25
5.8
25
6 .4
0
25
6.1
3
0
251.15
60
First 262.82
A
257.20
25
6.9
2
257.17
1696
25
4.0
4
Treppe 257.33
1499
1535
W
hs
I
SMD 257.35
1492
K
257.31
257. 26
First 262.22
257.11
8
A
4a
First 268.20
1670
25
6 .0
3
25
5.5
2
25
6.6
2
SMD 264.71
25
7.1
6
25
6.7
3
1695
25
3.5
7
25
3.4
0
Stützwand
25
3.2
9
4
(2)
25
2.9
1502
25
2.1
7
251.01
25
7.1
4
25
6 .6
3
(3)
TGA
begrünt
25
W
hs
I
1519
25
6 .7
6
5.2
1
25
4.6
A
6
25
5.6
4
25
3 .4
0
25
6 .3
0
First 264.92
(2)
25
2.5
0
25
3.0
8
8
SPIELFLÄCHE
25
5.0
7
25
4.6
0
25
3 .5
9
25
2.1
1
25
1.2
4
250.87
25
5.3
1
25
5.0
2
25
6.1
8
25
5 .2
3
25
6.6
7
25
4.9
0
Gartenhs
6
25
3.1
7
25
5 .2
9
25
3.0
2
25
3 .0
1
W
hs
I
3
25
5.0
7
25
4.6
(4)
25
2.2
25
1.0
1
250.06
250.12
250.67
25
1 .7
0
25
3 .7
4
25
4.4
5
25
4.2
9
25
5.5
8
25
6.6
2
25
4.7
1
25
4.3
7
H=258.80
249.92
A
25
4 .3
7
H
8
25
5.0
2
25
4 .4
5
(1)
1520
25
5.5
7
2
8
25
2.7
7
25
4 .7
2
1698
B
25
1.5
3
3
25
0 .7
9
25
4.5
25
4 .7
3
G
25
5 .7
1
25
5.1
6
25
4.3
2
5
1521
25
4.2
2
25
3.9
1
lt
25
5.2
3
249.50
249.39
249.58
sp
ha
25
3.5
6
25
5.7
6
25
4.5
2
25
2 .6
7
25
2.5
2
25
2.0
2
25
1.2
4
25
4.1
9
3.6
1
G
25
249.57
24
9.9
8
25
5.2
0
Gebäude als Stützwand
25
4.6
1
25
4.6
2
25
4.5
25
4 .2
6
7
82
5
Asphalt
A
(4)
25
2.6
Gehweg
25
2 .0
3
25
4 .1
6
25
4.1
1
250.20
249.76
249.71
249.58
G
Schleckheimer Straße
B
Winkelstützen mit
Absturzsicherung
25
3.0
5
52
.5
25
2 .8
6
25
4 .3
2
SMD 262.40
4
W
hs
I I
1671
H=259.41
Gartenhs
25
5.8
6
25
4.6
8
8
WHS 2
25
5 .2
9
WHS 1
25
6.8
1
257.16
25
4.6
7
25
4.1
6
25
1.6
25
1.3
3
(2)
250.83
Gehweg
Asphalt
G
First 264.46
2
2
SMD 264.71
8
25
4.2
25
3.4
0
1697
251.11
250.65
250.61
250.50
G
SMD 262.40
nachrichtl
First 268.20
25
6.0
9
25
4.6
25
4.4
1
25
4.1
7
25
5.3
Schotterweg
1672
25
5.7
8
25
5.1
2
25
4.0
7
25
3.5
2
H=256.35
G
ara
ge
H=256.30
409
(5)
250.89
250.80
250.71
sp
ha
lt
25
0 .4
3
SMD 261.97
Weg
25
4.0
5
257.24
D
2
51
.3
6
K
D
6
257.19
257.24
Gehweg
257.12
257.04
25
3 .5
1
257.08
256.36
51
.3
A
25
0.5
2
25
3 .4
8
25
1.6
9
24
9.8
3
249.38
249.38
25
5.9
4
25
5 .8
3
25
5.4
1
25
2.7
8
25
5.0
9
25
4.1
8
25
4 .3
3
G
25
3 .1
9
9
2
24
9 .7
0
ge
G
249.09
30
.64
SMD 259
First 264.
.73
SMD 261
ara
249.18
G
A
.97
SMD 263
249.04
249.08
24
9 .2
0
24
9.9
25
0.5
3
25
1.0
25
1.6
9
(2)
Winkelstützen
sp
h
25
4.7
4
256.58
256. 05
255. 48
A
1496
1338
256. 17
Pfla ster
255. 22
256. 23
255.52
Parkstreif
en
254. 79
256.03
255.68
Parkstrei
fen
2
25
0.8
3
H=252.42
255.71
257.18
1493
254.11
255.06
257.08
255.00
253.82
G
A
sp
ha
676
Parkstre
ifen
Pflaster
253.73
254.73
256. 41
25
1 .1
9
25
1.0
3
SMD 257.35
256.58
254. 35
253.71
Gehweg
Platten
254.16
255.17
Augus
t-Mack
e-Stra
ße
253.75
253.54
257.33
253. 42
hs
I I
SMD 261
.86
SMD 262.
95
SMD 261.97
9
W
hs
II
646
14
48
A
nach richtl
70
A
First 260.05
First 254.01
Anb o. WG
I
SMD 254.
W
hs
I
SMD 2 54.02
54
248.67
SMD 2 54.61
82
2
10 m
M. 1: 250
(2)
(1)
Intensive Begrünung der Tiefgarage außerhalb der überbaubaren
Flächen mit einer standortgerechten Vegetation. Die Stärke der
Vegetationstragschicht muss im Mittel mindestens 50 cm betragen.
Gebüschpflanzung aus heimischen Straucharten (z.B. Weißdorn,
Hasel, Gewöhnlicher Schneeball, Pfaffenhütchen, Roter Hartriegel
und Gewöhnliche Heckenkirche) und mind. 6 Hochstämme (z.B.
Feldahorn, Sommerlinde, Gewöhnliche Esche)
Gebüschpflanzung aus heimischen Straucharten (z.B. Weißdorn,
Hasel, Gewöhnlicher Schneeball, Pfaffenhütchen, Roter Hartriegel
und Gewöhnliche Heckenkirche).
Die Sträucher sollen gruppenweise gepflanzt werden.
50m
(3)
Extensive Begrünung von Flachdächern mit einer standortgerechten
Vegetation auf mindestens 350 qm. Die Stärke der
Vegetationstragschicht muss im Mittel mindestens 10 cm betragen.
30 m
(4)
Schutz des vorhandenen Laubbaumes im Garten des Wohnhauses
Schleckheimer Straße 60
Maßnahmen:
(5)
STADT AACHEN
Bebauungsplan Nr. 974 -Kornelimünster WestSchleckheimer Straße / August-Macke-Straße
Grüngestaltungsplan
Gemarkung Kornelimünster, Flur 1
SMD 264.78