Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
175450.pdf
Größe
244 kB
Erstellt
16.12.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Finanzsteuerung
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 20/0095/WP17
öffentlich
16.12.2016
Hr. Guth
Mehreinnahmen aus Verstößen gegen die Umweltzone in
Luftreinhaltung investieren
Ratsantrag 217/17 der GRÜNE-Fraktion im Rat der Stadt Aachen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
17.01.2017
25.01.2017
FA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Ausführungen der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und den Ratsantrag 217/17 der GRÜNE-Fraktion im Rat der
Stadt Aachen abzulehnen.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
lehnt den Ratsantrag 217/17 der GRÜNE-Fraktion im Rat der Stadt Aachen ab.
Vorlage FB 20/0095/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.01.2017
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
Fachbereich 32 – Sicherheit und Ordnung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
Fortgeschriebe-
Ansatz
Fortgeschriebe-
ner Ansatz
2017 –
ner Ansatz
2016
2020*
2017 – 2020*
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
8.220.600
8.220.600
33.098.000
33.098.000
0
0
9.258.600
9.258.600
37.484.800
37.484.800
0
0
105.700
105.700
474.000
474.000
0
0
1.143.700
1.143.700
4.860.800
4.860.800
0
0
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
* gem. Haushaltsplanentwurf 2017 und 1.Veränderungsnachweisung
Vorlage FB 20/0095/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.01.2017
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Die Umweltzone wurde zum 1. Februar 2016 in Aachen eingeführt. Seither dürfen nur noch
Fahrzeuge mit grüner Plakette oder Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone fahren.
Die Grenze der Umweltzone orientiert sich weitgehend am Aachener Außenring und erfasst alle
Straßen innerhalb dieses Gebiets.
Die Einführung der Umweltzone ist aufgrund aufsichtsbehördlichen Einschreitens erfolgt. Sie soll dazu
beitragen, insbesondere die Stickoxidbelastung im innerstädtischen Raum zu senken.
Parallel dazu verfolgt die Stadt Aachen den Luftreinhalteplan, der diverse Maßnahmen unter anderem
in den Kategorien „Mobilitätsmanagement“, „Fahrzeuge/Fuhrpark“, „Radverkehr“ und „Bus und Bahn“
zur Reduzierung der Schadstoffbelastung.
Verstöße gegen die Umweltzone können mit Verwarnungs- oder Bußgeldern belegt werden. Der
Sachstandsbericht zum Luftreinhalteplan in der Fassung der 1.Fortschreibung vom 10.08.2016 sagt
hierzu aus:
„Nach kurzer Karenzzeit wurden nach den Karnevalstagen Anfang Februar 2016 die Kontrollen durch
das Ordnungsamt der Stadt Aachen aufgenommen. Evtl. Verstöße gegen die Umweltzonenregelung
werden im Rahmen der üblichen Verkehrsüberwachung vom Ordnungsamt aufgenommen und
verfolgt. In den ersten 6 Wochen wurden bereits 6.200 Verfahren eingeleitet; deutlich mehr, als
ursprünglich erwartet. Darunter auch eine Vielzahl von Meldungen durch die örtliche Polizei, die bei
ihren Verkehrskontrollen die Umweltplakette ebenfalls mit überprüft. Bis Ende Mai 2016 sind bereits
rd. 20.000 Verfahren zu verzeichnen. In den meisten Fällen (80-90%) handelt es sich um sog. FormalVerstöße, d.h. die Fahrzeuge sind nicht oder mit unleserlicher Plakette ausgerüstet, erfüllen aber
grundsätzlich die Anforderungen, eine grüne Plakette zu erhalten. Ob im Übrigen evtl. ein Anspruch
auf eine Ausnahmegenehmigung vorliegt, kann vor Ort nicht geprüft werden. Formal-Verstöße werden
i.d.R. mit einem Verwarnungsgeld von 35 € belegt.“
Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung weist für das Jahr 2016 einen Zuschussbedarf in Höhe von
1.143.700 Euro aus. Hierin enthalten sind die Aufwendungen des Fachbereichs abzüglich der Erträge,
die insbesondere aus Verwarnungs- und Bußgeldern in der Verkehrsüberwachung resultieren.
Die Verwarnungs- und Bußgelder werden haushalterisch bei den PSP-Elementen 4-020702-902-9
„Verwarnungs-, Bußgelder (fließender Verkehr) und 4-020702-903-7 „Verwarnungs-, Bußgelder
(ruhender Verkehr)“ verbucht.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 wurde ein Ertragsansatz in Höhe von zusammengefasst
7.281.000 Euro eingeplant. Mit Stand zum 30.11.2016 wurden Erträge in Höhe von insgesamt rund
7.238.500 Euro eingebucht.
Hierin enthalten sind Erträge aus der Ahndung von Verstößen gegen die Umweltzone in Höhe von
rund 900.000 Euro. Ohne diese Erträge beliefe sich das Buchungsergebnis demnach auf rund
6.338.500 Euro und damit rund 942.500 Euro unter dem Planansatz.
Vorlage FB 20/0095/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.01.2017
Seite: 3/4
Auch im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 wird davon ausgegangen, dass keine Mehrerträge
gegenüber dem Haushaltsplan 2016 zu erwarten sind. Vielmehr wird erwartet, dass die Erträge aus
der Ahndung von Verstößen gegen die Umweltzone rückläufig sein werden, da in der Zwischenzeit ein
„Lerneffekt“ bei den Betroffenen einsetzt. Insofern dienen die Erträge aus der Ahndung von Verstößen
gegen die Umweltzone dazu, die Ertragserwartungen zu stabilisieren und mindern das Risiko, dass
sich die Planansätze verringern oder diese nicht erreicht werden können.
Zu beachten ist, dass eine „Zweckbindung“ von Bußgeldern nicht möglich ist, da Verwarnungs- und
Bußgelder ausdrücklich nicht der Finanzierung bestimmter Vorhaben dienen dürfen. Vielmehr stellen
sie eine „Strafzahlung“ dar, die dafür sorgen soll, dass der Betroffene zukünftig die gesetzlichen
Bestimmungen, hier das Einfahrverbot ohne Plakette in die Umweltzone, einhält.
Dieser Maxime folgend werden in den verbindlichen „Zuordnungsvorschriften zum finanzstatistischen
Kontenrahmen“ Bußgelder der Kontengruppe „Sonstige Ordentliche Erträge“ zugeordnet, während
zweckgebundene Erträge z.B. aus Beiträgen oder Leistungsentgelten der Kontengruppe „Öffentlichrechtliche Leistungsentgelte“ oder, in Fällen von Förderungen durch Zuwendungsgeber, der
Kontengruppe „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“ zuzuordnen sind.
Da keine Zweckbindung vorliegt, gilt gem. § 20 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW das Prinzip
der Gesamtdeckung, nachdem die Erträge insgesamt zur Deckung der Aufwendungen dienen. Da
bereits innerhalb der Produkte in der Verantwortlichkeit des FB 32 – Sicherheit und Ordnung für das
Jahr 2016 ein Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt rund 1,4 Mio. Euro ausgewiesen wird, dienen
die Erträge aus der Verkehrsüberwachung insgesamt vorrangig zur Verringerung des
Zuschussbedarfs des Fachbereichs und können nicht zur Deckung von Maßnahmen zur
Luftreinhaltung herangezogen werden. Ein Verzehr der Erträge aus der Ahndung von Verstößen
gegen die Umweltzone erfolgt spätestens auf der Ebene des Produktbereiches 02 – Sicherheit und
Ordnung mit einem Zuschussbedarf im Jahr 2016 laut Haushaltsplan in Höhe von rund 18,7 Mio.
Euro.
Vorlage FB 20/0095/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.01.2017
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