Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
243208.pdf
Größe
117 kB
Erstellt
30.12.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
BA 4/0076/WP17
öffentlich
30.12.2016
Ausschilderung und Zuwegung Varnenum
Antrag der SPD-BF nach § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung vom
10.12.2016
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
18.01.2017
B4
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Vorlage BA 4/0076/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.01.2017
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Die SPD-Fraktion beantragt, dass die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim folgendes
beschließen soll:
1.
Die Zuwegung zum Varnenum soll verbessert werden, da sie sich derzeit in keinem
guten Zustand befindet.
2.
Die Ausschilderung zum Varnenum soll nun zusätzlich auch von der Breiniger Straße
zur
Tempelanlage erfolgen, da bisher auf eine Beschilderung verzichtet worden ist.
Zu 1.
Der Aachener Stadtbetrieb teilt mit, dass Mitte Dezember 2016 Splitt und Asphalt in den
Wirtschaftsweg eingebaut wurde, so dass sich der Weg wieder in einem guten Zustand befindet.
Zu 2.
Die Bezirksvertretung hat sich bereits in ihrer Sitzung am 19.01.2005 mit der touristischen
Ausschilderung des Varnenums beschäftigt.
Neben der fußläufigen Ausschilderung vom Ortskern aus, für die noch kein Kostenträger gefunden
wurde, ist auch die Fortführung der im Kreuzungsbereich Iternberg / Breiniger Straße vorhandenen
touristischen Hinweise in Höhe der Zufahrt Breiniger Straße / Wirtschaftsweg zum Varnenum nicht
vorhanden, so dass die Zielverkehre dort zwangläufig vorbei fahren.
Der Landesbetrieb Straßenbau hat gegen eine zusätzliche Ausweisung zum Varnenum durch
touristische Hinweise nach Z. 386 StVO grundsätzlich keine Bedenken. Vorab sind jedoch die
genauen Standorte festzulegen, ein entsprechender Entwurf zu fertigen und einen Ansprechpartner
zwecks Abschluss eines Gestattungs- bzw. Nutzungsvertrages zu benennen.
Die Kosten für die beiden touristischen Hinweise an der Breiniger Straße, jeweils ca. 50 m vor der
Zufahrt zum Parkplatz Varnenum, sind - abweichend von der üblichen Finanzierung der
Beschilderung durch den Straßenbaulastträger - bei touristischen Hinweisen nach § 51 StVO vom
Antragsteller zu finanzieren.
Wer die bereits vorhandenen Hinweise im Einmündungsbereich Iternberg / Breiniger Straße seinerzeit
etwa in 1991 beantragt und finanziert hat, konnte der Landesbetrieb Straßenbau als Baulastträger
dieses Einmündungsbereiches bis heute nicht ermitteln.
Die Notwendigkeit eines Kostenträgers außerhalb der Baulastträger Straßen.NRW bzw. Aachener
Stadtbetrieb besteht somit weiterhin.
Anlage/n:
Antrag der SPD-BF vom 10.12.2016
Vorlage BA 4/0076/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.01.2017
Seite: 2/2