Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
175426.pdf
Größe
1,7 MB
Erstellt
16.12.16, 12:00
Aktualisiert
01.02.17, 10:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0603/WP17
öffentlich
16.12.2016
FB 61/300
Kreuzherrenstraße
Feuerwehraufstellflächen und Maßnahmen zur
Verkehrsberuhigung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
B0
Entscheidung
Kompetenz
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt zur Verkehrsberuhigung die Abbindung der Kreuzherrenstraße zur Pontstraße auf
Grundlage der beigefügten Variante 1. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt vorbehaltlich der
Rechtskraft des Haushalts 2017.
Vorlage FB 61/0603/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.12.2016
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finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-900-02000-300-1 „Straßenerneuerung nach Baumaßnahmen der
STAWAG“
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017*
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.*
2017*
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2018 ff.*
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
162.200
162.200
486.600
486.600
0
0
Ergebnis
162.200
162.200
486.600
486.600
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Verschlechterun
g
PSP-Element 4-120102-923-9 „Straßenerneuerung nach Baumaßnahmen der STAWAG“
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2017*
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.*
2017*
2018 ff.*
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
6.800
6.800
20.400
20.400
0
0
Abschreibungen
8.400
8.400
25.200
25.200
0
0
Ergebnis
15.200
15.200
45.600
45.600
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
g
*Stand: Haushaltsplanentwurf 2017
Vorlage FB 61/0603/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.12.2016
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Erläuterungen:
In der Kreuzherrenstraße wurden 2014 umfangreiche Erneuerungsarbeiten der STAWAG
durchgeführt. Die Wiederherstellung des Straßenraums wurde genutzt, um funktionale Mängel zu
beheben. In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 11.06.2014 wurde dazu die Planung
zur Wiederherstellung der Kreuzherrenstraße nach der STAWAG-Maßnahme vorgestellt. Die
Bezirksvertretung nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragte die
Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerinformation. Die Veranstaltung mit den betroffenen
Anliegern fand daraufhin am 02.07.2014 statt.
Von den Anwesenden auf der Bürgerinformationsveranstaltung wurde der vorgeschlagene Ausbau mit
niveaugleicher Mischverkehrsfläche, Abbindung der Kreuzherrenstraße an der Einmündung
Pontstraße und Verzicht auf Parkmöglichkeiten im Bereich vor der Kindertagesstätte mehrheitlich
abgelehnt. Argumente waren u.a.
-
die fehlende bauliche Trennung,
-
die mangelnde Verständlichkeit der Verkehrsflächen für die dort passierenden Kinder,
-
mögliche Konfliktsituationen bei Wendemanövern
-
und fehlende Kurzzeitparkplätze für die Hol- und Bringverkehre der Kindergartenkinder.
Hingewiesen wurde weiterhin u.a. auf
-
zu hohe gefahrene Geschwindigkeiten,
-
verbotswidrig einfahrende Fahrzeuge aus Richtung Pontstraße
-
und zugeparkte Grundstückszufahrten.
Konkrete Vorschläge bezogen sich auf
-
die Anbringung von Pflasterkissen,
-
das Durchfahrtsverbot von Seiten der Pontstraße
-
und die Umgestaltung der Einmündung an der Pontstraße.
Die Anregungen und Bedenken aus der Bürgerinformation wurden von der Verwaltung in die weitere
Planung mit aufgenommen. Am 27.08.2014 beschloss die Bezirksvertretung Aachen-Mitte die
Planung einer Variante mit weicher Separation und Gehwegüberfahrten sowie mit Ausweisung als
verkehrsberuhigten Bereich unter Beibehaltung der Einbahnstraßenregelung.
Ein erster Bauabschnitt zwischen Pontstraße und Kindertagesstätte ist zwischenzeitlich fertiggestellt
worden. Der zweite Bauabschnitt wurde wegen des Baus eines Mehrfamilienhauses an der
Einmündung zum Veltmanplatz zurückgestellt. Die endgültige Oberflächengestaltung wird nach
Fertigstellung der dortigen Hochbauarbeiten voraussichtlich im Februar 2017 in die Wege geleitet.
1. Anlass
Seit dem Umbau des ersten Bauabschnitts der Kreuzherrenstraße wurden zum einen wegen der
Neuordnung der Verkehrsflächen (und damit auch der rettungstechnischen Erschließung)
Anleiterproben der Feuerwehr und zum anderen wegen der Beschwerden verschiedener Anwohner
Vorlage FB 61/0603/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.12.2016
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eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Die Ergebnisse beider Maßnahmen geben Anlass, die
Gestaltung der Kreuzherrenstraße an die unterschiedlichen Anforderungen anzupassen.
2. Bisherige Planung und heutige Situation
Die Kreuzherrenstraße ist eine Einbahnstraße, die eine Verbindung vom Veltmanplatz zur Pontstraße
herstellt. An der Pontstraße gibt es ein Rechtsabbiegegebot in Richtung Ponttor. Die Straße dient
vielen Taxis als kürzeste Zufahrt vom Alleenring zu den Taxi-Aufstellplätzen in der Pontstraße.
Im Zuge der Wiederherstellung nach der STAWAG-Maßnahme wurde der Straßenraum der
Kreuzherrenstraße im 1. Bauabschnitt mit weicher Separation ausgebaut, um einerseits aufgrund
vorher zu schmaler Gehwege die Fußgängersicherheit zu erhöhen und andererseits den vorhandenen
Parkraum nicht zu verlieren. Vor der Kindertagestätte wurde ein Parkstreifen mit den gewünschten
Parkplätzen geschaffen. Vor dem Umbau wurde im dortigen Abschnitt am südlichen Fahrbahnrand
geparkt.
Durch die Neuordnung der parkenden Kfz an die Seite der Kirche bzw. Kindertagesstätte haben sich
ebenfalls die Aufstellflächen der Feuerwehr näher an die Wohnbebauung verlagert. Eine Anleiterprobe
hat ergeben, dass die rettungstechnischen Anforderungen bei durchgängiger Anordnung von
Parkständen nicht erfüllt werden.
Bei Verwaltung und Polizei sind darüber hinaus vermehrt Eingaben über hohe Fahrgeschwindigkeiten
eingegangen. Vom 06.07.2016 bis 08.07.2016 wurde eine entsprechende Geschwindigkeitsmessung
vorgenommen. Über diesen Zeitraum betrug die Durchschnittsgeschwindigkeit insgesamt 19 km/h.
Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 49 km/h. Die Geschwindigkeit V85, die am ehesten
das tatsächliche Fahrverhalten wiedergibt und von 85 % aller Fahrzeuge nicht überschritten wird,
betrug 26 km/h. Der Anteil der Geschwindigkeiten größer 7 km/h (zulässige Geschwindigkeit) betrug
100,0 % (siehe Anlage 2).
Die Unfalllage ist unauffällig. Im Zeitraum vom Umbau bis 31.12.2015 wurde kein Unfall der Kategorie
1-4 erfasst (Unfälle mit Getöteten, Verletzten und schwerwiegendem Sachschaden).
3. Weitere Planung
Aufgrund der feuerwehrtechnischen Anforderungen müssen im gesamten Straßenraum der
Kreuzherrenstraße alle 20 m Aufstellbereiche mit 12 m Länge für das Hubrettungsgerät vorgehalten
werden. Die Aufstellflächen, die mittels Pollerung von parkenden Kfz freigehalten werden, wurden so
gewählt, dass vorhandene bzw. geplante Zufahrten mitbenutzt werden können und der
Parkraumverlust gering bleibt. Die geplanten Flächen erleichtern zusätzlich die Ein- und Ausfahrt in
die bzw. aus den Zufahrten der Hausnummern 4 / 4b und 6. Die Verlagerung der Parkstände auf die
von der Wohnbebauung gegenüberliegende Seite hatte die Befahrung dieser Zufahrten erschwert, so
dass derzeit häufig nur ein Ein- und Ausfahren mit Rangieren möglich ist. Im Straßenraum der
Kreuzherrenstraße verbleiben 14 Parkstände. Vor dem Umbau waren 15 Parkstände vorhanden und
ursprünglich nach dem Umbau 19 geplant.
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Ausdruck vom: 29.12.2016
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Die Sicherstellung der Abstandsflächen erzeugt eine optische Aufweitung der Fahrbahn, was sich
negativ auf die ohnehin hohen Fahrgeschwindigkeiten auswirken könnte. Zur Reduzierung der
überhöhten Fahrgeschwindigkeiten schlägt die Verwaltung zusätzliche verkehrsberuhigende
Maßnahmen vor. In Betracht kommen aus Sicht der Verwaltung entweder die ursprünglich
vorgeschlagene Abbindung der Kreuzherrenstraße zur Pontstraße oder alternierendes Parken im
noch nicht fertiggestellten zweiten Bauabschnitt.
Variante 1: Abbindung der Kreuzherrenstraße (Anlage 3)
Durchgangsverkehr wird durch die Abbindung der Kreuzherrenstraße zur Pontstraße aus der Straße
herausgehalten, und der verbliebene Anliegerverkehr könnte im eigenen Interesse auf die
Fahrgeschwindigkeiten Einfluss nehmen. Die Planung sieht dementsprechend vor, zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit den Durchgangsverkehr zu unterbrechen (u.a. Taxi-Fahrten), indem die
Kreuzherrenstraße durch Poller an der Pontstraße abgebunden wird. Die Einbahnstraßenregelung
wird aufgehoben. Im Bereich parkender Kfz ist die Straße nur in eine Richtung befahrbar, allerdings
können die Feuerwehraufstellflächen als Ausweichfläche genutzt werden, in denen PkwBegegnungsverkehr bei langsamer Fahrweise möglich ist.
Variante 2: alternierendes Parken (Anlage 4)
Alternativ zur Abbindung der Kreuzherrenstraße kann im noch nicht ausgebauten zweiten
Bauabschnitt wechselseitig auf der Seite der geraden Hausnummern geparkt werden. Der Versatz in
der Fahrbahn ist fahrdynamisch wirksam und reduziert die gefahrenen Geschwindigkeiten. Die
Einbahnstraßenregelung bleibt erhalten. Es verbleiben ebenfalls 14 Parkstände.
4. Fazit und Empfehlung
Das Geschwindigkeitsniveau der Kreuzherrenstraße ist vergleichsweise hoch. Im Türmchenweg, einer
Straße mit ebenfalls niveaugleichem Ausbau, die im Gegensatz zur Kreuzherrenstraße aber an einer
Seite abgebunden ist, wurde Ende 2015 eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Die
Durchschnittsgeschwindigkeit lag etwa 25 % und die maximale Geschwindigkeit sowie die V85 etwa 30
% unter den Messergebnissen der Kreuzherrenstraße.
Die Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs in verkehrsberuhigten Bereichen kann aufgrund
der gesetzlichen Anforderungen nur durch die Polizei erfolgen. Wegen der eingeschränkten
Kapazitäten bei der Polizei empfiehlt die Verwaltung, zur dauerhaften Senkung des KfzGeschwindigkeitsniveaus bauliche Änderungen im Straßenraum vorzunehmen.
Im Gegensatz zu Variante 1 mit Abbindung zur Pontstraße bleibt in Variante 2 mit alternierendem
Parken die Einbahnstraßenregelung bestehen. Der fehlende Gegenverkehr begünstigt ein weiterhin
hohes Geschwindigkeitsniveau. Die Verwaltung empfiehlt daher, zusätzlich zur Sicherstellung der
Feuerwehraufstellflächen die Kreuzherrenstraße zur Verkehrsberuhigung an der Pontstraße
abzubinden.
Vorlage FB 61/0603/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.12.2016
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5. Kosten und finanzielle Auswirkungen
Für die notwendigen Arbeiten zur Sicherstellung der Feuerwehraufstellflächen sind nach
überschlägiger Schätzung Mittel in Höhe von etwa 2.000 € erforderlich. Für die zusätzlichen Poller der
Abbindung in Variante 1 sind ca. 600 € erforderlich, insgesamt also etwa 2.600 €. Für Variante 2 mit
alternierendem Parken sind zusätzliche Planungskosten in Höhe von geschätzt etwa 5.000 €
erforderlich, insgesamt also ca. 7.000 €.
Die Maßnahme soll nach Fertigstellung der Hochbauarbeiten umgesetzt werden. Für 2017 wurden
unter dem PSP-Element 5-120102-900-02000-300-1 „Straßenerneuerung nach Baumaßnahmen der
STAWAG“ Mittel in Höhe von 162.200 € eingeplant. Unter dem konsumtiven PSP-Element 4-120102923-9 „Straßenerneuerung nach Baumaßnahmen der STAWAG“ wurden Mittel in Höhe von 15.200 €
eingeplant. Die Einplanung der Mittel in den Haushalt 2017 ff. gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung
durch den Rat der Stadt Aachen sowie der Genehmigung durch die Bezirksregierung.
Anlage/n:
1. Fotos
2. Übersicht Geschwindigkeitsmessung
3. Planung Variante 1 Abbindung
4. Planung Variante 2 alternierendes Parken
Vorlage FB 61/0603/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.12.2016
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Anlage 1
Kreuzherrenstraße in Richtung Pontdriesch / Pontstraße, 1. Bauabschnitt
Kreuzherrenstraße in Richtung Veltmanplatz, 2. Bauabschnitt