Daten
Kommune
Aachen
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242681.pdf
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131 kB
Erstellt
22.12.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0606/WP17
öffentlich
22.12.2016
FB 61/010 // Dez. III
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 01.09.2016,
öffentlicher Teil
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
PLA
Kenntnisnahme
Kompetenz
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung am 01.09.2016, öffentlicher Teil.
Anlage/n:
Niederschrift über die Sitzung am 01.09.2016, öffentlicher Teil
Vorlage FB 61/0606/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.03.2017
Seite: 1/1
Der Oberbürgermeister
Niederschrift
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Sitzungstermin:
Donnerstag, 01.09.2016
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Sitzungsende:
20:15 Uhr
Ort, Raum:
Sitzungssaal 170, Verwaltungsgebäude Marschiertor, Lagerhausstraße
Anwesende:
Ratsherr Harald Baal
Vorsitzender
Ratsherr Simon Adenauer
Herr Marc Beus
Ratsfrau Gaby Breuer
Frau Marianne Conradt
Vertretung für: Ratsherr Ernst-Rudolf Kühn
Herr Rolf Eckert
Herr Ulrich Gaube
Vertretung für: Ratsfrau Tina Hörmann
Ratsherr Alexander Gilson
Herr Claus Haase
Ratsherr Wilhelm Helg
Herr Sava Jaramaz
Ratsherr Manfred Kuckelkorn
Herr Dieter Müller
Bürgermeister Norbert Plum
Ratsherr Udo Pütz
Ratsherr Michael Rau
«SINAME»
Ausdruck vom: 10.11.2016
Seite: 1/20
Herr Dietmar Ruppert
Vertretung für: Frau Maike Schlick
Ratsherr Karl-Heinz Starmanns
Frau Dr. Inken Tintemann
Herr Eshetu Wondafrash
Abwesende:
Ratsfrau Tina Hörmann
entschuldigt
Ratsherr Ernst-Rudolf Kühn
entschuldigt
Frau Maike Schlick
entschuldigt
von der Verwaltung:
Herr Wingenfeld
Dez. III
Herr Bussen
FB 23
Frau Clemens
FB 63
Herr Costard
FB 13
Frau Ellenbeck
FB 61
Herr Larosch
B 03
Herr Müller
FB 61
Frau Ohlmann
FB 61
Herr Schaffert
FB 61
Herr Schneider
Dez. III
als Schriftführerin:
Frau Vohn
«SINAME»
FB 61
Ausdruck vom: 10.11.2016
Seite: 2/20
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1
Eröffnung der Sitzung
2
Genehmigung von Niederschriften
2.1
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 21.04.2016, öffentlicher Teil
Vorlage: FB 61/0492/WP17
2.2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 12.05.2016, öffentlicher Teil
Vorlage: FB 61/0509/WP17
2.3
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 16.06.2016, öffentlicher Teil
Vorlage: FB 61/0536/WP17
3
Hof - Umgestaltung
hier: Ausführungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0499/WP17
4
Masterplan Uniklinik
hier: Sachstandsbericht
5
Spielhallenkonzept Aachen
hier: Beschluss des Konzeptes
Vorlage: FB 61/0515/WP17
6
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 958 - Zollamtstraße hier:
-
Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a
(3) BauGB
«SINAME»
Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (3)
Ausdruck vom: 10.11.2016
Seite: 3/20
BauGB
-
Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0520/WP17
7
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten hier:
-
Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
-
Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
-
Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0516/WP17
8
Bebauungsplan Nr. 964 - Eilendorfer Straße / Am Tiergarten hier:
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
- Empfehlung zur vereinfachten Änderung
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0513/WP17
9
Gestaltungssatzung - Eilendorfer Straße / Am Tiergarten hier: Satzungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0512/WP17
10
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972 - Rombachstraße / Wolferskaulwinkel hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Vorlage: FB 61/0511/WP17
11
Bebauungsplan Nr. 968 - Weißhausstraße / Höfchensweg - nach § 13 BauGB
hier:
-
Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit
-
Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden
-
Beschluss der erneuten öffentlichen Auslegung
Vorlage: FB 61/0522/WP17
«SINAME»
Ausdruck vom: 10.11.2016
Seite: 4/20
12
III. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 852 A -Münsterstraße Wohnen und Arbeitenhier:
-
Verzicht auf die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und die
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
-
Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Vorlage: FB 61/0521/WP17
13
Bebauungsplan Nr. 933 - Preusweg Nord hier:
-
Bericht über das Ergebnis der zweiten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 4a (3) Satz 1 Bau GB
-
Bericht über das Ergebnis der zweiten erneuten Beteiligung der Behörden gemäß
§ 4a (1) BauGB
-
Bericht über das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung gemäß § 4a (3) Satz 4
BauGB
-
Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0525/WP17
14
Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 911 - Eupener Straße / Köpfchen hier:
- Einleitung des Teilaufhebungsverfahrens
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Vorlage: FB 61/0524/WP17
15
Mitteilungen der Verwaltung
16
Musikbunker
hier: Sachstandsbericht
Vorlage: B 03/0065/WP17
«SINAME»
Ausdruck vom: 10.11.2016
Seite: 5/20
Nichtöffentlicher Teil
1
Genehmigung von Niederschriften:
1.1
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 21.04.2016, nichtöffentlicher Teil:
Vorlage: FB 61/0493/WP17
1.2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 12.05.2016, nichtöffentlicher Teil:
Vorlage: FB 61/0510/WP17
1.3
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 16.06.2016, nichtöffentlicher Teil:
Vorlage: FB 61/0537/WP17
2
Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Erweiterung der Uniklinik
hier: Programmberatung
Vorlage: FB 61/0517/WP17
3
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Antoniusstraße / Mefferdatisstraße
hier: Programmberatung
Vorlage: FB 61/0518/WP17
4
Bebauungsplan - Haaren Ortsmitte / Stadthäuser hier: Programmberatung
Vorlage: FB 61/0526/WP17
5
(abgesetzt)
I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 660 nach § 13 a BauGB - Bismarckstraße /
Viktoriaallee - im Stadtbezirk Aachen-Mitte, im Bereich zwischen Bismarckstraße,
Viktoriaallee und Oppenhoffallee
hier: Programmberatung
Vorlage: FB 61/0519/WP17
«SINAME»
Ausdruck vom: 10.11.2016
Seite: 6/20
6
Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 516 -Diemstraße- (Heidbendenstraße) im Stadtbezirk
Aachen-Mitte, im Bereich zwischen Adenauerallee, Heidbendenstraße und Wilhelm-PitzWeg
hier: Programmberatung
Vorlage: FB 61/0528/WP17
7
Vermarktung städtischer Einfamilienhausbaugrundstücke
hier: Verfahren
Vorlage: FB 23/0256/WP17
8
Bauvorhaben Küpperpark
hier: Abschluss einer städtebaulichen Vereinbarung
Vorlage: B 03/0064/WP17
9
Private Bauvorhaben, u.a.:
Kapuzinergraben, Motel One
Viehhofstraße 2
10
Denkmalschutzangelegenheiten:
11
Mitteilungen der Verwaltung:
Protokoll:
Öffentlicher Teil
zu 1
Eröffnung der Sitzung
Herr Baal eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Ausschusses sowie die Vertreter von
Öffentlichkeit, Verwaltung und Presse.
Er stellt durch Nachfrage bei den Fraktionen fest, dass die vereinbarte Vertretungsreihenfolge
eingehalten wurde.
Für die CDU-Fraktion beantragt Herr Gilson, den Tagesordnungspunkt II/4 – Bebauungsplan Haaren
Ortsmitte/ Stadthäuser – zu vertagen, da es hierzu noch Beratungsbedarf gebe.
«SINAME»
Ausdruck vom: 10.11.2016
Seite: 7/20
Für die Verwaltung bittet Herr Larosch den Ausschuss darum, die Tagesordnung im öffentlichen Teil um
einen Punkt „Musikbunker“ zu erweitern. Die Verwaltung wolle über den aktuellen Stand der Gespräche
mit der Bezirksregierung zum möglichen Einsatz von Städtebaufördermitteln berichten.
Der Ausschuss beschließt einstimmig,
-
die Tagesordnung im öffentlichen Teil um den TOP I/16 „Musikbunker, Sachstandsbericht“ zu
erweitern.
-
im nichtöffentlichen Teil den TOP II/4 „Bebauungsplan Haaren/ Stadthäuser, Programmberatung“ zu
vertagen.
zu 2
Genehmigung von Niederschriften
zu 2.1
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 21.04.2016, öffentlicher Teil
Vorlage: FB 61/0492/WP17
Beschluss:
Der Planungsausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung vom 21.04.2016, öffentlicher Teil.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 2.2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 12.05.2016, öffentlicher Teil
Vorlage: FB 61/0509/WP17
Beschluss:
Der Planungsausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung vom 12.05.2016, öffentlicher Teil.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 2.3
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 16.06.2016, öffentlicher Teil
Vorlage: FB 61/0536/WP17
Beschluss:
Der Planungsausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung vom 16.06.2016, öffentlicher Teil.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
«SINAME»
Ausdruck vom: 10.11.2016
Seite: 8/20
zu 3
Hof - Umgestaltung
hier: Ausführungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0499/WP17
Frau Poth erläutert ausführlich die Vorlage der Verwaltung und berichtet über die Beratungen in der
Bezirksvertretung Aachen-Mitte und im Mobilitätsausschuss. Beide Gremien hätten aufgrund der
Empfehlungen der Kommission Barrierefreies Bauen Beschlussergänzungen bezüglich der Leitlinie für
Sehbehinderte vorgenommen, wonach dieser Leitstreifen als Rippenplatte aus Naturstein ausgeführt
werden solle.
Für die SPD-Fraktion dankt Herr Plum der Verwaltung. Man freue sich sehr über diese Planung, die eine
deutliche Verbesserung im Sinne der Barrierefreiheit darstelle. Man beantrage daher, auch im
Planungsausschuss den Empfehlungen der Kommission Barrierefreies Bauen zu folgen.
Frau Poth stellt klar, dass die Kommission eine Rippenplatte aus Naturstein und zusätzlich einen
kontrastierenden Begleitstreifen empfohlen habe. Bezirksvertretung und Mobilitätsausschuss hätten
jedoch nur die Rippenplatte aus Naturstein in ihre Beschlussfassung aufgenommen.
Herr Baal stellt den Beschlussvorschlag der Verwaltung ergänzt um die von Mobilitätsausschuss und
Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfohlene Ausführung des Leitstreifens als Rippenplatte aus Naturstein
zur Abstimmung.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss fasst den Ausführungsbeschluss für die Umgestaltung Hof auf der Grundlage
der Pläne Nr. 2014_050_L und 2014_050_RQ.
Der Leitstreifen soll als Rippenplatte aus Naturstein ausgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 4
Masterplan Uniklinik
hier: Sachstandsbericht
Frau Ohlmann berichtet kurz über den Zeitplan sowie die teilnehmenden Büros zum Wettbewerb für den
ersten Bauabschnitt. Die Verwaltung beschäftige sich derzeit mit den Ergebnissen aus der
Bürgerbeteiligung. Die Programmberatung für den Bebauungsplan zur Erweiterung der Uniklinik stehe in
der heutigen Sitzung im nichtöffentlichen Teil auf der Tagesordnung.
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
«SINAME»
Ausdruck vom: 10.11.2016
Seite: 9/20
zu 5
Spielhallenkonzept Aachen
hier: Beschluss des Konzeptes
Vorlage: FB 61/0515/WP17
Frau Ohlmann berichtet über die Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, die dem
Beschlussvorschlag zwar gefolgt seien, die Verwaltung aber gleichzeitig beauftrag hätten zu prüfen, ob
insbesondere der Bereich der Peterstraße zwischen Blondelstraße und Schumacherstraße zum Schutz
der Jugend heraus genommen werden könne.
Für die CDU-Fraktion plädiert Herr Gilson dafür, die Haltung der Bezirksvertretung zu unterstützen.
Grundsätzlich halte man das vorgestellte Konzept für ein gutes Instrument, um die Ansiedlung von
Spielhallen bzw. Vergnügungsstätten planungsrechtlich zu steuern, aber gerade im Bereich Bushof, wo
täglich Hunderte Schüler umsteigen müssten, halte man dies für kritisch. Daher wolle man sich dem
Prüfauftrag der Bezirksvertretung anzuschließen, zudem bitte man drum zu prüfen, ob nicht auch eine
Aufteilung des Ansiedlungsbereichs in zwei Bereiche möglich wäre.
Für die SPD-Fraktion schließt sich Herr Plum dieser Auffassung an und weist zudem darauf hin, dass die
Aufwertung des Bereichs Bushof ein wichtiges städtebauliches Thema sei, das unter Einsatz von
Städtebauförderungsmitteln zeitnah angegangen werden soll. Eine Ansiedlung von Spielhallen in diesem
Bereich müsse man daher auch angesichts der Nähe zur VHS und zur Stadtbibliothek nochmals kritisch
überdenken.
Für die Fraktion der Grünen sieht Herr Rau die vorgestellte Abgrenzung auch im Hinblick auf den
einzuhaltenden Abstand von 350m zu Schulen kritisch. Wenn nicht eine Mindestgröße vorgeschrieben
sei, spreche er sich ebenfalls dafür aus, den künftigen Ansiedlungsbereich noch stärker zu konzentrieren.
Für die Fraktion Die Linke befürchtet Herr Beus, dass mit der Umsetzung dieses Konzepts eine
Aufwertung der heute schon schwierigen Situation im Bereich Peterstraße/ Bushof noch schwierigen
werde. Die vorgeschlagene Abgrenzung der Konzentrationsfläche sei sicher keine optimale Lösung,
leider sei aber derzeit keine Alternative in Sicht.
Herr Schaffert erläutert kurz die rechtlichen Grundlagen und weist darauf hin, dass geänderte Rechtslage
sowie anhängige Klagen den Beschluss eines aktualisierten Konzepts erforderten. Grundsätzlich bestehe
jedoch noch die Möglichkeit, über einzelne Bebauungspläne nachzusteuern.
Herr Wingenfeld sagt zu, dass man die Anregungen aus der Diskussion mitnehmen und bis zur
Ratssitzung prüfen werde.
Der Ausschuss fasst den folgenden
«SINAME»
Ausdruck vom: 10.11.2016
Seite: 10/20
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, das von
der Verwaltung vorgelegte Entwicklungskonzept der Stadt Aachen, wonach im Stadtgebiet Aachen aus
der übergeordneten Nutzungsgruppe der Vergnügungsstätten Spielhallen in den Besonderen
Wohngebieten, Misch- und Kerngebieten unzulässig sein sollen, zu beschließen. Spielhallen sollen
zugelassen werden nur in der Aachener Innenstadt und zwar in Teilbereichen der Peterstraße zwischen
dem Hansemannplatz und der Kurhaus- / Blondelstraße (s. beiliegende Karte). Inwieweit die
vorhandenen Vergnügungsstätten und im Besonderen Spielhallen Bestandsschutz genießen bzw.
planungsrechtlich gesichert werden sollen, soll in einzelnen Bebauungsplänen genau geprüft werden.
Des Weiteren schließt sich der Planungsausschuss dem Prüfauftrag der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
an und bittet darum, bis zur Ratssitzung zu klären, ob insbesondere der Bereich der Peterstraße
zwischen Blondelstraße und Schumacherstraße zum Schutz der Jugend herausgenommen werden
könne bzw. ob der Ansiedlungsbereich entsprechend in zwei Teile geteilt werden könne.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 6
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 958 - Zollamtstraße hier:
-
Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a
(3) BauGB
-
Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (3)
BauGB
-
Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0520/WP17
Frau Ohlmann verweist auf die zu Beginn der Sitzung verteilte Tischvorlage, mit der eine verspätet
abgegebene Stellungnahme der Deutschen Bahn AG behandelt wird. Aus dieser Stellungnahme ergebe
sich jedoch keine Änderung der Planung, so dass eine Beschlussfassung hierüber nicht erforderlich sei.
Für die CDU-Fraktion signalisiert Herr Gilson Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung. Das
Vorhaben sei mehrfach beraten und aufgrund dieser Beratungen überarbeitet und auch tatsächlich
verbessert worden, in der jetzt vorliegenden Fassung könne man das Projekt auf den Weg bringen.
Für die Fraktion der Grünen kündigt Herr Rau an, dass seine Fraktion einem Satzungsbeschluss zu
diesem Bebauungsplan nicht zustimmen werde. Die Argumente, die zu dieser Entscheidung geführt
haben, seien in den letzten Ausschusssitzungen bereits vorgetragen worden, als Hauptkritikpunkt sei nur
nochmals die die zufriedenstellend gelöste Anlieferung zu nennen. Unabhängig von der grundsätzlichen
Ablehnung des Projekts in dieser Form wolle er jedoch auf einen aus seiner Sicht besonders
problematischen Punkt in der Vertragsgestaltung hinweisen. Als Gesamtrealisierungszeitraum seien hier
«SINAME»
Ausdruck vom: 10.11.2016
Seite: 11/20
fünf Jahren festgelegt, dies erscheine sehr lang, wenn man bedenke, dass der Ausschuss immer eine
gleichzeitige Realisierung aller drei Teile gefordert habe. Es sei nicht erkennbar, ob eine
gesamtschuldnerische Haftung gegeben sei, wenn diese Gleichzeitigkeit nicht eingehalten werden könne.
Es sei fraglich, ob mit den vorgesehenen Regelungen die Forderungen des Ausschusses wirksam
umgesetzt werden könnten.
Für die SPD-Fraktion erklärt Herr Plum, dass man grundsätzlich bereit sei, den Satzungsbeschluss auf
der Grundlage der vorliegenden Pläne zu fassen. Unabdingbare Voraussetzung sei jedoch, dass sowohl
die Gleichzeitigkeit der Realisierung aller Teile des Vorhabens als auch die Realisierung des öffentlich
geförderten Wohnungsbaus vertraglich wirksam abgesichert sei. Von dieser Forderung werde man sich
auch jetzt nicht verabschieden.
Für die Fraktion Die Linke stellt Herr Beus fest, dass die nochmalige Beratung des Vorhabens im
Architektenbeirat zu einer deutlichen Verbesserung der architektonischen Qualität geführt habe. In dieser
Form werde man dem Satzungsbeschluss zustimmen, wenn man auch weiterhin Vorbehalte hinsichtlich
der großen Erdgeschossflächen entlang der Zollamtstraße habe. Hier bleibe zu hoffen, dass es den
Investoren gelinge Nutzungen zu finden, die ausreichend Belebung für diesen Bereich bringen könnten.
Herr Larosch erläutert die im Durchführungsvertrag getroffenen Regelungen bezüglich der
Gleichzeitigkeit der Realisierung der einzelnen Teilprojekte. Danach müssten alle drei Teile innerhalb von
5 Jahren ab Satzungsbeschluss abgeschlossen werden. Der öffentlich geförderter Wohnungsbau müsse
hergestellt sei, wenn zwei der drei Teile realisiert seien. Für den Fall, dass diese Regelungen nicht
eingehalten würden, gebe es zwar eine Vertragsstrafe, der Vertrag biete jedoch andere Möglichkeiten der
Sanktionierung bis hin zur Aufhebung des Bebauungsplans und Rückabwicklung der Verträge.
Nach einer kurzen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses die Herren Gilson, Rau, Plum und
Beus sowie seitens der Verwaltung Herr Larosch und Herr Schaffert beteiligen, stellt der Vorsitzende fest,
dass es hinsichtlich der Verankerung der Forderungen des Ausschusses zur gleichzeitigen Realisierung
der einzelnen Teile und des öffentlich geförderten Wohnungsbaus noch offene Fragen gebe, die bis zur
Ratssitzung geklärt werden müssten.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der erneuten öffentlichen
Auslegung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden zur erneuten öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden
konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 958 - Zollamtstraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
als Satzung zu beschließen.
«SINAME»
Ausdruck vom: 10.11.2016
Seite: 12/20
Die Verwaltung wird gebeten, die vorgetragenen Fragen zum Durchführungsvertrag zeitnah zu
beantworten.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Grünen
zu 7
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten hier:
-
Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
-
Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
-
Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0516/WP17
Für die Fraktion der Grünen dankt Herr Gaube der Verwaltung für die zügige Umsetzung des
Wettbewerbsergebnisses in Planungsrecht. Man sei froh, dass es gelungen sei, eine größere Anzahl von
Bäumen zu erhalten bzw. neu zu pflanzen. Ebenfalls begrüße man es, dass mit der Erhöhung der Anzahl
der Wohneinheiten auch eine Realisierung von mehr öffentlich gefördertem Wohnungsbau verbunden
sei. Insgesamt empfehle man dem Rat sehr gerne den Satzungsbeschluss.
Für die CDU-Fraktion spricht auch Herr Gilson der Verwaltung seinen Dank aus. Es sei gelungen, einige
Anregungen aus der Bürgerbeteiligung aufzunehmen und man sei nun der Überzeugung, dass hier ein
schönes Wohngebiet entstehen werde, das zur Aufwertung des gesamten Bereichs beitragen könne.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung
zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten,
zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 963 - Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten - gemäß § 10
Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
«SINAME»
Ausdruck vom: 10.11.2016
Seite: 13/20
zu 8
Bebauungsplan Nr. 964 - Eilendorfer Straße / Am Tiergarten hier:
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
- Empfehlung zur vereinfachten Änderung
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0513/WP17
Herr Müller berichtet über die Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Aachen-Brand, die die positive
Berücksichtigung der Stellungnahme des Fachbereichs 61/400 auf S. 59 der Vorlage empfohlen habe.
Frau Ohlmann erläutert kurz, dass dies den Wegfall von Bäumen zugunsten von Parkplätzen bedeuten
würde.
Nach einer kurzen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses die Herren Plum, Gilson, Rau und
Beus beteiligen, weist Herr Wingenfeld darauf hin, dass die Frage der Ausgestaltung der Verkehrsfläche
nicht im Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan sondern im Ausführungsbeschluss zu klären sei.
Der Ausschuss fasst daraufhin den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung
zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 in Anwendung des §13 BauGB wie folgt
vereinfacht zu ändern:
Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen auf dem Flurstück 433 im Bereich der
Abtreppung um 5,20 m in südlicher Richtung.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten,
zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 964 -Eilendorfer Straße/Am Tiergarten- gemäß § 10 Abs. 1
BauGB als Satzung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 9
Gestaltungssatzung - Eilendorfer Straße / Am Tiergarten hier: Satzungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0512/WP17
Frau Ohlmann teilt mit, dass die Bezirksvertretung Aachen-Brand in ihrer Beschlussfassung empfohlen
habe, zur Dacheindeckung neben den von der Verwaltung vorgesehenen Schwarz- und Grautönen auch
Rottöne zuzulassen. Zudem sei der Wunsch geäußert worden, in den Regelungen zu Nebengebäuden
«SINAME»
Ausdruck vom: 10.11.2016
Seite: 14/20
und Nebenanlagen ebenso wie zu Haus- und Vorgärten statt „müssen“ lediglich „sollen“ zu verwenden.
Die Verwaltung habe diesen Vorschlag durch das Rechtsamt prüfen lassen mit dem Ergebnis, dass eine
Verwendung von „sollen“ in einer Satzung wie der hier vorgelegten rechtlich nicht möglich sei.
Für die SPD-Fraktion äußert Herr Plum die Befürchtung, dass man das Bauen durch die Regelungen
dieser Gestaltungssatzung unverhältnismäßig verteuere. Wenn eine Soll-Vorschrift hier rechtlich nicht
möglich sei, müsse man den Punkt evt. vertagen, um sich nochmals abzustimmen, wie weit der
Regelungsgehalt der Satzung letztlich gehen solle.
Für die CDU-Fraktion erklärt Herr Gilson, dass man Gestaltungssatzungen grundsätzlich für ein
sinnvolles Instrument halte. Den Wunsch der Bezirksvertretung, bei Dacheindeckungen Rottöne
zuzulassen, könne er nicht nachvollziehen, da das Luftbild eindeutig belege, dass es hierfür in der
Umgebung keine Beispiele gebe. Wenn man den Vorschlägen der Bezirksvertretung folge, und lediglich
mit Soll-Vorschriften arbeite, hieße das – unabhängig von der rechtlichen Frage der Zulässigkeit von SollVorschriften in Satzungen – letztlich, dass man solche Regelungen für überflüssig halte. Dies sei dann
aber eine grundsätzliche Fragestellung.
Für die Fraktion der Grünen plädiert Herr Rau dafür, in der Bezirksvertretung nochmals für die
Umsetzung solcher Gestaltungsvorgaben zu werben. Ältere Siedlungen, die ein einheitliches
Erscheinungsbild bewahrt hätten, würden heute als qualitätvolle Beispiele des Siedlungsbaus geschätzt
und zum Teil unter Denkmalschutz gestellt. Um eine solche Qualität auch in heutigen Baugebieten zu
erreichen, müsse man nach seiner Auffassung bestimmte Vorgaben machen.
Für die Fraktion Die Linke unterstützt Herr Beus den von der Verwaltung vorgeschlagenen
Regelungsinhalt der Gestaltungssatzung. Es sei wichtig, in neuen Baugebieten eine bestimmte
architektonische Qualität zu sichern, dies komme mittelfristig auch dem Bezirk und vor allem auch den
Eigentümern und Bauherrn zu gute. Sicherlich sei die Kommunikation zur Vermittlung solcher Vorgaben
nicht immer einfach, dennoch sollte man versuchen, für solche Regelungen zu werben.
Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens der Verwaltung die Herren Plum, Gilson, Rau,
Beus, Haase und seitens der Verwaltung Frau Ohlmann und Herr Wingenfeld beteiligen, stellt der
Ausschussvorsitzende fest, dass offensichtlich keine Einigkeit über den Umgang mit den von der
Bezirksvertretung gewünschten Änderungen herbeigeführt werden könne. Er schlage daher vor, den
Punkt heute zu vertagen und die Verwaltung zu beauftragen, Gespräche mit der Bezirksvertretung
führen, um das weitere Vorgehen zu klären.
Der Ausschuss fasst den folgenden
«SINAME»
Ausdruck vom: 10.11.2016
Seite: 15/20
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird auf eine der nächsten Sitzungen vertagt. Die Verwaltung wird beauftragt,
Gespräche mit der Bezirksvertretung Aachen-Brand zu führen, um die weitere Vorgehensweise zu klären.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 10
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 972 - Rombachstraße / Wolferskaulwinkel hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Vorlage: FB 61/0511/WP17
Auf Nachfrage von Herrn Plum erläutert Frau Ohlmann die städtebauliche Begründung für die Erhöhung
der GRZ.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der
Bürger sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Darüber hinaus beschließt er gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die
öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a
BauGB Nr. 972 –Rombachstraße /Wolferskaulwinkel- in der vorgelegten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 11
Bebauungsplan Nr. 968 - Weißhausstraße / Höfchensweg - nach § 13 BauGB
hier:
-
Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit
-
Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden
-
Beschluss der erneuten öffentlichen Auslegung
Vorlage: FB 61/0522/WP17
Für die Fraktion der Grünen begrüßt Herr Gaube die seit der letzten Beratung im Ausschuss
vorgenommenen Änderungen. Insbesondere die Herausnahme von Flächen mit dem Ziel einer stärkeren
Grünvernetzung halte man für wichtig. Auch die Verkleinerung des Geltungsbereichs um das
Wiesengrundstück am Höfchensweg mit dem Ziel halte man für richtig, hier bleibe dann abzuwarten,
welches Ergebnis das beabsichtigte separate Verfahren bringe.
Der Ausschuss fasst den folgenden
«SINAME»
Ausdruck vom: 10.11.2016
Seite: 16/20
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden gemäß § 4 Abs.2 BauGB zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten,
zurückzuweisen.
Er beschließt gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr.
968 Weißhausstraße / Höfchensweg - nach § 13 BauGB in der vorgelegten Fassung.
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sollen Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen
abgegeben werden können. Die Dauer der erneuten Auslegung und die Frist zur Stellungnahme soll
angemessen verkürzt werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 12
III. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 852 A -Münsterstraße Wohnen und Arbeitenhier:
-
Verzicht auf die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und die
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
-
Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Vorlage: FB 61/0521/WP17
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden gemäß § 4
Abs. 1 BauGB abzusehen.
Des Weiteren beschließt er gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der III. Änderung und gemäß § 3
Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der III. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
852 A -Münsterstraße - Wohnen und Arbeiten- in der vorgelegten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
«SINAME»
Ausdruck vom: 10.11.2016
Seite: 17/20
zu 13
Bebauungsplan Nr. 933 - Preusweg Nord hier:
-
Bericht über das Ergebnis der zweiten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 4a (3) Satz 1 Bau GB
-
Bericht über das Ergebnis der zweiten erneuten Beteiligung der Behörden gemäß
§ 4a (1) BauGB
-
Bericht über das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung gemäß § 4a (3) Satz 4
BauGB
-
Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Vorlage: FB 61/0525/WP17
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der zweiten erneuten
öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan und die
Schriftlichen Festsetzungen gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu
ändern bzw. zu ergänzen:
-
Erweiterung der überbaubaren Fläche im Bereich Preusweg 25
-
Verschiebung der überbaubaren Flächen im Bereich Lutherweg 14
-
Teilung der überbaubaren Fläche im Bereich Lütticher Straße 280-282 und Festsetzung einer
Fläche, die von Bebauung freizuhalten ist
-
Verschiebung der überbaubaren Fläche im Blockinnenbereich zwischen Preusweg 41-43 und
Lütticher Straße 240-242 und Anpassung der Mindestgrundstücksgrößen
-
Erweiterung der überbaubaren Fläche im Bereich Preusweg 83a
-
Verzicht auf die Festsetzung einer Mindestgrundstücksgröße im Bereich Lütticher Straße 284
Außerdem empfiehlt er dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die
Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten,
zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 933 – Preusweg Nord - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
«SINAME»
Ausdruck vom: 10.11.2016
Seite: 18/20
zu 14
Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 911 - Eupener Straße / Köpfchen hier:
- Einleitung des Teilaufhebungsverfahrens
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Vorlage: FB 61/0524/WP17
Für die Fraktion der Grünen erklärt Herr Rau, dass man die in der Verwaltungsvorlage dargelegte
Argumentation nachvollziehen und dem Beschlussvorschlag daher auch grundsätzlich zustimmen könne.
Dennoch dürfe eine Teilaufhebung des Bebauungsplans nicht dazu führen, dass man alle
Steuerungsmöglichkeiten aus der Hand gebe. Man wolle daher die Verwaltung bitten, genau im Auge zu
halten, welche Nutzungen beabsichtigt seien und frühzeitig mit dem Eigentümer hierzu Gespräche zu
führen.
Frau Ohlmann berichtet, dass nach bisherigem Kenntnisstand der Verwaltung im Wesentlichen
Büronutzungen geplant seien. Die Denkmalpflege sei bereits eingebunden. Letztlich könne der
Satzungsbeschluss zur Aufhebung gefasst werden, wenn der Eigentümer eine konsensfähige Planung
für eine neue Nutzung vorlege.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr.
911 zur Kenntnis. Er stellt fest, dass auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1
BauGB verzichtet werden kann und beschließt für den Bebauungsplan Nr. 911 die Einleitung des
Teilaufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und § 1 Abs. 8 BauGB sowie gemäß § 3 Abs. 2
BauGB die öffentliche Auslegung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 911 - Eupener
Straße/Köpfchen - in der vorgelegten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 15
Mitteilungen der Verwaltung
Es liegen folgende Mitteilungen der Verwaltung schriftlich vor:
-
FLApp Future Lab Aachen App – der neue Wissenschafts-Guide
-
Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 750S – Ortskern Haaren, Teil Süd
Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 16 der ehem. Gemeinde Haaren
Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 2 der ehem. Gemeinde Haaren
«SINAME»
Ausdruck vom: 10.11.2016
Seite: 19/20
zu 16
Musikbunker
hier: Sachstandsbericht
Vorlage: B 03/0065/WP17
Herr Wingenfeld erläutert die Vorlage der Verwaltung und berichtet über das Ergebnis eines Gesprächs
der Landtagsabgeordneten der Stadt Aachen mit Herrn Minister Groschek, wonach seitens des
Ministeriums keine grundsätzliche Ablehnung mehr bestehe, das Projekt mit Städtebaufördermitteln zu
unterstützen. Allerdings erwarte das Ministerium nun ein deutliches Signal der Stadt, weshalb die
Verwaltung den Ausschuss heute um eine entsprechende Beschlussfassung bitte.
Für die Fraktion Die Linke bedankt sich Herr Beus bei der Verwaltung für die schnelle Reaktion und
signalisiert Zustimmung zu der vorgeschlagenen Beschlussfassung. Der Musikbunker sei eine
gewachsene Kultureinrichtung, deren Erhalt man – fraktionsübergreifend, wie die bisherigen Beratungen
zu diesem Thema ja gezeigt hätten – unterstützen wolle.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss bekräftigt seine Position, die Musikbunker mit Hilfe von Städtebaufördermitteln
anzukaufen und diesbezüglich entsprechende Verhandlungen mit dem Ministerium für Bauen, Wohnen
Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein Westfalen zu führen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
«SINAME»
Ausdruck vom: 10.11.2016
Seite: 20/20