Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
242504.pdf
Größe
171 kB
Erstellt
14.12.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0076/WP17
öffentlich
14.12.2016
Rolandstraße von Pippinstraße bis Passstraße einschließlich
Rolandplatz
Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
19.01.2017
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage „Rolandstraße“ von Pippinstraße bis Passstraße einschließlich Rolandplatz zum
Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen
Ausbaubeitragssatzung (SBS).
Vorlage B 03/0076/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.12.2016
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2018 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
1.600.000
1.600.000
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
Finanzielle Auswirkungen
keine
Maßnahmebezogene Einnahmen
71.941,60 € Beiträge gem. § 8 KAG NW
Vorlage B 03/0076/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.12.2016
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der aus den Jahren 1911/1912 stammende Mischwasserkanal in der Rolandstraße wurde in
mehreren Bauabschnitten im Bereich von Pippinstraße bis Passstraße einschließlich Rolandplatz in
den Jahren 2012 und 2013 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand war.
Die sachliche Beitragspflicht entstand mit der technischen Abnahme am 06.12.2013.
Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war
bereits überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung
darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der beitragsfähige
Aufwand
ausschließlich
aus
dem
Anteil
des
Kanals
resultiert,
der
sich
auf
die
Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage bezieht.
Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke
insgesamt
verbessert.
Damit
gehen
wirtschaftliche
Sondervorteile
für
die
betreffenden
Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Die Einstufung der Rolandstraße im Bereich von Pippinstraße bis Passstraße einschließlich
Rolandplatz erfolgt als Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) SBS. Der Anteil der
Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 2
Buchstabe g) SBS und beträgt 50 v. H. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden
umlagefähigen
Aufwandes
erfolgt
gemäß
§
6
SBS
und
unter
Berücksichtigung
der
Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen
Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des gekürzten
beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte
ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der
Abrechnung ist.
Anlage/n:
Beitragssatzermittlung
Vorlage B 03/0076/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.12.2016
Seite: 3/3
Beitragssatzermittlung
Rolandstraße von Pippinstraße bis Passstraße einschließlich Rolandplatz
Straßenart: Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) der städtischen Beitragssatzung in der Fassung vom 21.12.2007 (SBS). Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand
sowie die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe g) SBS.
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes
g)
Oberflächenentwässerung
Ausbaukosten
143.883,65 €
beitragsfähiger Aufwand
143.883,65 €
städt. Anteil ( 50 %)
71.941,82 €
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 50 %)
Summe beitragsfähiger Aufwand
71.941,83 €
143.883,65 €
Summe städtischer Anteil
71.941,82 €
Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand
71.941,83 €
Ermittlung des Beitragssatzes
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der städtischen Ausbaubeitragssatzung und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit:
Oberflächenentwässerung:
71.941,83 € :
47.330 m² =
1,52 €/m²
1,52 €/m² (Beitragssatz)