Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
242510.pdf
Größe
161 kB
Erstellt
16.12.16, 12:00
Aktualisiert
16.01.18, 15:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
B 03/0077/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
16.12.2016
Ausbaumaßnahmen (Kanalerneuerungen), die eine Beitragspflicht
gemäß § 8 KAG NW auslösen
Baubeschluss und zum Teil erforderliche Abschnittsbildungen
gemäß § 2 Abs. 4 Ausbaubeitragssatzung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
19.01.2017
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der
Mobilitätsausschuss
beschließt
die
in
der
Anlage
aufgeführten
Ausbaumaßnahmen
(Kanalerneuerungen) und für die in der Anlage aufgeführten Ausbaumaßnahmen in Teilabschnitten
die Abrechnung der entsprechenden einzelnen Abschnitte.
Vorlage B 03/0077/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.12.2016
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2018 ff.
2017
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2018 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
1.600.000
1.600.000
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
Finanzielle Auswirkungen
keine
Maßnahmebezogene Einnahmen
keine
Vorlage B 03/0077/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.12.2016
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Die STAWAG erneuert/e im Auftrag der Stadt die Kanäle in den in der Anlage aufgeführten Straßen
bzw. Straßenabschnitten. Ein formeller Baubeschluss seitens der Stadt liegt nicht vor, sollte aus
Gründen der Rechtssicherheit allerdings gefasst werden.
Darüber hinaus obliegt nach § 2 Absatz 4 lit. a) der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §
8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - KAG- für straßenbauliche
Maßnahmen der Stadt Aachen vom 11.12.2015 (SBS) die Entscheidung über die Abrechnung
einzelner Abschnitte einer Straße dem Mobilitätsausschuss des Rates der Stadt.
Die Verwaltung schlägt dem Mobilitätsausschuss vor,
-
die in der Anlage aufgeführten Ausbaumaßnahmen (Kanalerneuerungen) und
-
für die in der Anlage aufgeführten Ausbaumaßnahmen in Teilabschnitten die Abrechnung der
entsprechenden einzelnen Abschnitte
zu beschließen.
Anlage/n:
Auflistung der abzurechnenden Ausbaumaßnahmen (Kanalerneuerungen), die eine
Beitragspflicht nach § 8 KAG NW auslösen
Vorlage B 03/0077/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.12.2016
Seite: 3/3
Ausbaumaßnahmen (Kanalerneuerungen), die eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW auslösen
Ausbaumaßnahmen
Abschnitt
Achterstraße
Adenauerallee
von Erzberger Allee / Eselsweg bis Branderhofer Weg
Ahornstraße
von Seffenter Weg bis auf der Hörn
Altstraße
von Schönrather Straße bis Kupferofen
Am Lavenstein
von Hs. Nr. 1/2 bis Gerlachstraße 20/22
An den Frauenbrüdern
Bismarckstraße
von Schenkendorfer Straße bis Oppenhoffallee
Brüsseler Ring
von Kannegießerstraße bis Kaiser-Friedrich-Straße
Burtscheider Markt
von Hauptstraße bis Mühlradstraße
Deliusstraße
Eginhardstraße
ohne Abzweig zur Passstraße
Friedrich-Wilhelm-Platz
von Hartmannstraße bis Peterstraße
Fringsgraben
Hauptstraße
Hermannstraße
Hohenstaufenallee
von Goethestraße/Habsburgerallee bis Mariabrunnstraße
Intzestraße
Jakobstraße
von Kockerellstraße/Johannes-Paul-II-Straße bis Habsburgerallee
Kamperstraße
von Eynattener Straße bis Habsburgerallee
Körbergasse
Krefelder Straße
von Normannenstraße bis Am Gut Wolf
Kurfürstenstraße
Marienbrunnstraße
von Gleisanlage DB bis Hohenstaufenallee
Neuhausstraße
von Trierer Straße bis Johannstr. einschl. Trierer Platz
Oppenhoffallee
von Viktoriastraße/Viktoriaallee bis Bismarckstraße
Oranienstraße
von Adalbertsteinweg bis Kurfürstenstraße/Kirberichshofer Weg
Robensstraße
von Jülicher Straße bis Passstraße
Romaneystraße
Schleswigstraße
Sittarder Straße
von Schönforsterstraße bis Schopenhauerstraße
Stephanstraße
Südstraße
Weberstraße
von Boxgraben bis Reumontstraße