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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
242510.pdf
Größe
161 kB
Erstellt
16.12.16, 12:00
Aktualisiert
16.01.18, 15:49
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage B 03/0077/WP17 öffentlich Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: 16.12.2016 Ausbaumaßnahmen (Kanalerneuerungen), die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW auslösen Baubeschluss und zum Teil erforderliche Abschnittsbildungen gemäß § 2 Abs. 4 Ausbaubeitragssatzung Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 19.01.2017 MA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss beschließt die in der Anlage aufgeführten Ausbaumaßnahmen (Kanalerneuerungen) und für die in der Anlage aufgeführten Ausbaumaßnahmen in Teilabschnitten die Abrechnung der entsprechenden einzelnen Abschnitte. Vorlage B 03/0077/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.12.2016 Seite: 1/3 Finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 2017 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2018 ff. 2017 Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 2018 ff. bedarf (neu) Einzahlungen 1.600.000 1.600.000 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g Finanzielle Auswirkungen keine Maßnahmebezogene Einnahmen keine Vorlage B 03/0077/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.12.2016 Seite: 2/3 Erläuterungen: Die STAWAG erneuert/e im Auftrag der Stadt die Kanäle in den in der Anlage aufgeführten Straßen bzw. Straßenabschnitten. Ein formeller Baubeschluss seitens der Stadt liegt nicht vor, sollte aus Gründen der Rechtssicherheit allerdings gefasst werden. Darüber hinaus obliegt nach § 2 Absatz 4 lit. a) der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - KAG- für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 11.12.2015 (SBS) die Entscheidung über die Abrechnung einzelner Abschnitte einer Straße dem Mobilitätsausschuss des Rates der Stadt. Die Verwaltung schlägt dem Mobilitätsausschuss vor, - die in der Anlage aufgeführten Ausbaumaßnahmen (Kanalerneuerungen) und - für die in der Anlage aufgeführten Ausbaumaßnahmen in Teilabschnitten die Abrechnung der entsprechenden einzelnen Abschnitte zu beschließen. Anlage/n: Auflistung der abzurechnenden Ausbaumaßnahmen (Kanalerneuerungen), die eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW auslösen Vorlage B 03/0077/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 22.12.2016 Seite: 3/3 Ausbaumaßnahmen (Kanalerneuerungen), die eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW auslösen Ausbaumaßnahmen Abschnitt Achterstraße Adenauerallee von Erzberger Allee / Eselsweg bis Branderhofer Weg Ahornstraße von Seffenter Weg bis auf der Hörn Altstraße von Schönrather Straße bis Kupferofen Am Lavenstein von Hs. Nr. 1/2 bis Gerlachstraße 20/22 An den Frauenbrüdern Bismarckstraße von Schenkendorfer Straße bis Oppenhoffallee Brüsseler Ring von Kannegießerstraße bis Kaiser-Friedrich-Straße Burtscheider Markt von Hauptstraße bis Mühlradstraße Deliusstraße Eginhardstraße ohne Abzweig zur Passstraße Friedrich-Wilhelm-Platz von Hartmannstraße bis Peterstraße Fringsgraben Hauptstraße Hermannstraße Hohenstaufenallee von Goethestraße/Habsburgerallee bis Mariabrunnstraße Intzestraße Jakobstraße von Kockerellstraße/Johannes-Paul-II-Straße bis Habsburgerallee Kamperstraße von Eynattener Straße bis Habsburgerallee Körbergasse Krefelder Straße von Normannenstraße bis Am Gut Wolf Kurfürstenstraße Marienbrunnstraße von Gleisanlage DB bis Hohenstaufenallee Neuhausstraße von Trierer Straße bis Johannstr. einschl. Trierer Platz Oppenhoffallee von Viktoriastraße/Viktoriaallee bis Bismarckstraße Oranienstraße von Adalbertsteinweg bis Kurfürstenstraße/Kirberichshofer Weg Robensstraße von Jülicher Straße bis Passstraße Romaneystraße Schleswigstraße Sittarder Straße von Schönforsterstraße bis Schopenhauerstraße Stephanstraße Südstraße Weberstraße von Boxgraben bis Reumontstraße