Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
174958.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
14.12.16, 12:00
Aktualisiert
23.06.17, 23:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0188/WP17
öffentlich
FB 11/510
14.12.2016
Frau Wilden
Stelleneinrichtungen im Bereich der Unterhaltsvorschusskasse
Beratungsfolge:
TOP: 5
Datum
Gremium
Kompetenz
12.01.2017
PVA
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt Aachen im Rahmen der Beschlussfassung zum Stellenplan 2017 die Einrichtung von
•
5,5 Sachbearbeiterstellen zur Unterhaltsheranziehung, ausgewiesen nach EG 9 TVöD / A 10
LBesO A
•
4,5 Sachbearbeiterstellen zur Bewilligung von Unterhaltsvorschussleistungen, ausgewiesen
nach EG 8 TVöD / A 8 LBesO A
•
1 Teamleitungsstelle, ausgewiesen nach EG 10 TVöD / A 11 LBesO A
im Bereich der Unterhaltsvorschusskasse der Abteilung Jugend im Fachbereich Kinder, Jugend und
Schule.
Vorlage FB 11/0188/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.01.2017
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2017
Fortgeschrieb-
FortgeschriebAnsatz 2018 ff.
ener Ansatz
ener Ansatz
2017
Ertrag
2018 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
905.500 €
1.494.500 €
2.803.400 €
5.159.300 €
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-589.000 €*
-2.355.900 €
keine Deckung vorhanden
keine Deckung vorhanden
- Verschlechterung
*
Die Besetzung der Stellen wird erst nach Genehmigung des Haushalts erfolgen. Daher werden in
2017 die Kosten erst ab April berücksichtigt.
Detaillierte Darstellung der zusätzlichen Personalaufwendungen:
zusätzliche
Aus-
KGSt-Kosten1
KGSt-Kosten1
KGSt-Kosten1
Stellen
weisung
pro Stelle
pro Funktion
pro Jahr
SB Unterhaltsheranziehung
5,50
A 10
75.200 €
413.600 €
SB Leistungsbewilligung
4,50
A8
64.200 €
288.900 €
Teamleitung
1,00
A 11
82.800 €
82.800 €
Funktion
785.300 €
Ausweislich der aktuellen Veröffentlichungen ist keine Erstattung der anfallenden Personalkosten
vorgesehen. Daher wurden die zusätzlichen Personalkosten bereits in die Veränderungsnachweisung
aufgenommen, die am 15.12.2016 im Personal- und Verwaltungsausschuss beraten wurde.
1
KGSt-Bericht Nr. 16/2015
Vorlage FB 11/0188/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.01.2017
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) erhalten Kinder bis zur Vollendung des 12.
Lebensjahres Unterhaltsvorschuss, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder
keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Der Unterhaltsvorschuss wird
derzeit für maximal 72 Monate gezahlt.
Am 16. November 2016 beschloss das Bundeskabinett die Ausweitung dieser Leistung: ab 2017 soll
der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt werden, die Höchstbezugsdauer von
72 Monaten soll aufgehoben werden. Trotz aller Kritik von vielen Seiten wird der Vorrang des
Unterhaltsvorschussgesetzes im Verhältnis zum SGB II bestehen bleiben. Bei den
Unterhaltsvorschuss gewährenden Kommunen ist daher mit enormen Fallzahlensteigerungen zu
rechnen.
Zwar sollen laut Mitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die
Kommunen mit einer administrativen Übergangslösung bei der Umsetzung unterstützt werden, indem
die Bearbeitung stufenweise beim Jugendamt erfolgen soll. Danach sollen diejenigen Vorrang haben,
die neu ins System kommen und nicht bereits SGB II-Leistungen beziehen. Das Bundesministerium
geht dabei zunächst von einer überschaubaren Zahl aus, nach Ablauf der Übergangszeit wird jedoch
eine Fallzahlensteigerung von 60 % prognostiziert.
Diese Prognose liegt allerdings weit unter den Schätzungen der kommunalen Spitzenverbände, die
eine Verdopplung bis hin zum 2,5-fachen des bisherigen Stands voraussagen.
Die Stadt Aachen geht derzeit von einem Fallzahlenzuwachs in Höhe von 2.000 Fällen aus. Dies
entspricht einer Steigerung der laufenden Zahlfälle von rund 120 % und der Heranziehungsfälle von
rund 65 %.
Aktuell sind in der Unterhaltsvorschusskasse 14 Planstellen für Sachbearbeiterinnen und
Sachbearbeiter vorhanden, wovon 4,5 Stellen für die Bewilligung der Unterhaltsvorschussleistungen
und 9,5 Stellen für die Unterhaltsheranziehung vorgesehen sind.
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule beantragt unter Bezug auf die sich verändernde
Gesetzeslage und den damit einhergehenden Fallzuwachs nunmehr 4,5 weitere Stellen für die
Leistungsbewilligung sowie 5,5 zusätzliche Stellen für die Heranziehung.
Aufgrund der dann vorhandenen Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll darüber hinaus eine
weitere Teamleitungsfunktion eingerichtet werden.
Da zum jetzigen Zeitpunkt der zusätzliche Personalbedarf lediglich prognostiziert werden kann, muss
im Anschluss an die bedarfsabhängige und ggfls. sukzessive Besetzung der zusätzlichen Stellen
sowie die Einarbeitung der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Verifizierung des dauerhaften
Personalbedarfs durch eine Stellenbemessung erfolgen.
Die Beteiligung des Personalrates (Anhörung) gemäß § 75 Nr. 1 LPVG - Vorbereitung des Entwurfs
von Stellenplänen (hier Stellenplan 2017) - ist erfolgt.
Vorlage FB 11/0188/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.01.2017
Seite: 3/3