Daten
Kommune
Aachen
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174657.pdf
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110 kB
Erstellt
29.11.16, 12:00
Aktualisiert
20.02.17, 19:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Feuerwehr
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0184/WP17
öffentlich
FB 11/510
29.11.2016
Organisationsmanagement
Stelleneinrichtungen im FB 37 für den gehobenen
feuerwehrtechnischen Dienst
Beratungsfolge:
TOP: 8
Datum
Gremium
Kompetenz
12.01.2017
PVA
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt Aachen die Einrichtung von 5 zusätzlichen Stellen (1 x A 12 LBesO A (Teamleitung), 4 x A
11 LBesO A) im FB 37 – Fachbereich Feuerwehr im Stellenplan 2017 für den gehobenen
feuerwehrtechnischen Dienst (bzw. Laufbahn-gruppe 2, 1. Eingangsamt).
Vorlage FB 11/0184/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.01.2017
Seite: 1/5
Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive
Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz 2017
Auswirkungen
2016
ner Ansatz 2016
ff.
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
Fortgeschriebe-
Folge-
Folge-
ner Ansatz 2017
kosten
kosten
ff.
(alt)
(neu)
0€
0e
0€
0€
0€
0€
64.600 €
64.600 €
232.500 €
1.246.400 €
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
-64.600 €
-64.600 €
-232.500 €
-1.246.400 €
0€
0€
+ Verbesserung /
0€
-1.013.900 €
Deckung vorhanden
Keine ausreichende Deckung
(im PKV enthalten)
vorhanden
- Verschlechterung
Kosten
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich zunächst in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung von 5
neuen Planstellen (1 x nach Besoldungsgruppe A 12 LBesO A NRW, 4 x nach Besoldungsgruppe A
11 LBesO A NRW) im FB 37. Gemäß KGSt-Materialien „Kosten eines Arbeitsplatzes 2015/2016“ sind
hierfür jährlich 446.200,- € (1 x 96.200,- € für Besoldungsgruppe A 12 und 4 x 87.500,- € für
Besoldungsgruppe A 11, jeweils in Bereich 5) anzusetzen, zuzüglich Sach-, IT- und Gemeinkosten.
Da die Bewirtschaftung der 5 neuen Stellen nicht vor Rechtskraft des Haushalts erfolgen wird, werden
die Personalkosten für diese Stellen im Jahr 2017 ab dem 01.04. berechnet (446.200,- € x 9/12 =
334.650,- €), zzgl. der Kosten für den bereits laufenden Einsatz einer überplanmäßigen Kraft in der
Abteilung FB 37/100. Diese Kraft ist, vorbehaltlich der noch zu treffenden Personalentscheidung, zur
Besetzung einer der neuen Stellen vorgesehen. Bis zum 31.03.2017 betragen die Kosten des
überplanmäßigen Einsatzes gerundet 19.400,- € (Besoldungsgruppe A 10 in Bereich 5, jährlich
77.500,- €, für 3 Monate: x 3/12 = 19.375,- €). Die Kosten für das Jahr 2017 betragen somit insgesamt
rd. 354.000,- €. Der fortgeschriebene Ansatz 2017 ff. setzt sich danach wie folgt zusammen:
Jahr
Betrag
Bemerkung
2017
354.000,- €
334.650,- €, 5 neue Stellen ab 01.04.2017
19.375,- €, überplanm. Einsatz bis 31.03.2017
2018
446.200,- €
5 neue Stellen, ganzjährig
2019
446.200,- €
5 neue Stellen, ganzjährig
gesamt
1.246.400,- €
fortgeschriebener Ansatz 2017 ff.
Bereits laufend eingeplante Kosten
Der genannte überplanmäßige Einsatz besteht bereits seit März 2016, so dass die diesbezüglichen,
jährlichen Kosten in Höhe von 77.500,- € laufend im Personalkostenverbund eingeplant sind. Die
bestehenden Ansätze 2016 und 2017 ff. setzen sich danach wie folgt zusammen:
Vorlage FB 11/0184/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.01.2017
Seite: 2/5
Jahr
Betrag
Bemerkung
2016
64.600,- €
laufender, überplanmäßiger Einsatz seit 01.03.16
(77.500 € x 10/12 = rd. 64.600 €)
gesamt
64.600,- €
2017, 2018, 2019
3 x 77.500,- €
gesamt
232.500,- €
Ansatz 2016
Ansatz 2017 ff.
Gegenüberstellung bisheriger und fortgeschriebener Kosten (Ansätze)
Die bereits bestehenden Ansätze dienen zur teilweisen Deckung der Kosten für die 5 neuen Stellen:
Jahr
Bisheriger Ansatz
Fortgeschr. Ansatz
Veränderung
2017
77.500,- €
354.000,- €
- 276.500,- €
2018
77.500,- €
446.200,- €
- 368.700,- €
2019
77.500,- €
446.200,- €
- 368.700,- €
gesamt
232.500,- €
1.246.400,- €
- 1.013.900,- €
Deckung der Mehrkosten
Den Personalaufwendungen für den zusätzlichen Personalbedarf stehen im Zuge der
Haushaltsanmeldung 2017 bereits für zusätzliches Personal vorsorglich angemeldete Finanzmittel bei
„Dienstbezügen“ gegenüber (im Jahr 2017: 450.000 €; in den Folgejahren 2018-2020: 300.000 € p.
a.):
Jahr
Noch verfügbar
Bedarf (Veränderung)
Verbleiben
2017
450.000,- €
- 276.500,- €
+ 173.500,- €
2018
300.000,- €
- 368.700,- €
- 68.700,- €
2019
300.000,- €
- 368.700,- €
- 68.700,- €
2020
300.000,- €
- 368.700,- €
- 68.700,- €
Der Personalmehraufwand wird teilweise durch die Erhebung von Benutzungsgebühren gem. § 6
Absatz 1 KAG in Verbindung mit der Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des
Rettungsdienstes der Stadt Aachen auf Basis der für die nachfolgenden Jahre jeweils zu erstellenden
Gebührenbedarfsberechnung gedeckt (PSP-1-021701-900-4-43210000).
Vorlage FB 11/0184/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.01.2017
Seite: 3/5
Erläuterungen:
In den Sitzungen am 03.09.2014 und 08.12.2015 hat der Personal- und Verwaltungsausschuss auf
Basis der Vorlagen FB 11/0017/WP17 und FB 11/0099/WP17 auf Vorschlag des Oberbürgermeisters
dem Rat der Stadt die Einrichtung zusätzlicher Stellen im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst (bzw.
Laufbahngruppe 1, 2. Eingangsamt) im Stellenplan 2015 und 2016 im Fachbereich 37 – Feuerwehr im
Vorgriff auf das Auslaufen der Opt-Out-Regelung zum 31.12.2016 empfohlen. Diese Stellen sind im
Rahmen der Beschlussfassungen zu den Stellenplänen 2015 und 2016 durch den Rat eingerichtet
worden.
Die Stellenbedarfsermittlung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst basiert auf der
Berechnung des sog. Personalausfallfaktors (PAF). Dieser beziffert unter Berücksichtigung der
tatsächlichen Fehlzeiten der Dienstkräfte des m. D. der Vorjahre die Anzahl der Stellen, die nötig sind,
um eine Funktion an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr besetzen zu können.
Für den gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienst (bzw. Laufbahngruppe 2, 1. und 2.
Eingangsamt) liegt ein solcher PAF als Berechnungsgrundlage für den Stellenbedarf nicht vor.
Insofern ist auf Basis einer summarischen / vereinfachten Plausibilitätsprüfung der zusätzliche
Stellenbedarf für den gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienst infolge Wegfall der OptOut-Regelung errechnet worden, dem z. T. bereits durch überplanmäßiges Personal vorsorglich
Abhilfe geschaffen wurde (Wegfall der bisherigen Wochensollarbeitszeit iHv. 6 Stunden von 54 auf 48
Stunden ≈ Stellenaufstockungsbedarf in Höhe von 11 %). Derzeit werden rd. 30 Stellen des g. D. und
h. D. im Stellenplan des FB 37 vorgehalten (ohne Verwaltungspersonal und Verzahnungsämter A 9 m.
D. / A 10, die beim m. D. gezählt werden); d. h. 30 Stellen x 11 % Stellenbedarf = 3,3 Stellen.
Neben diesem, rein auf den Wegfall der Opt-Out-Regelung bezogenen Bedarf ergibt sich auch infolge
des neuen Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplans für das Universitätsklinikum Aachen, in
dessen Zusammenhang durch Beschluss des Personal- und Verwaltungsausschusses vom
01.09.2016 (Vorlage FB 11/0147/WP17) für die Werkfeuerwehr des Uniklinikums Aachen zusätzliche
Stellen eingerichtet wurden, ein erweiterter Stellenbedarf. Des Weiteren wird seitens FB 37 mit Bezug
zum Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und den darin enthaltenen gestiegenen Anforderungen an die
Ausbildung (im Vergleich zum bisherigen Rettungsassistenten) nachvollziehbar zusätzlicher Stellen/Personalbedarf für die neue Funktion „Leitung Notfallsanitäterschule“ geltend gemacht. Neben dem
aus dem NotSanG resultierenden Bedarf ergibt sich für die bereits von Vorgenanntem betroffene
Abteilung 300 – Einsatzunterstützung mit den Teams Feuerwehr(-schule) und Rettungsdienst
(Rettungsassistentenschule) u. a. aufgrund anhaltender Zunahme an Einsatzaufkommen im
Rettungsdienst weiterer Stellen-/Personalbedarf. Dabei wirkt sich die Zunahme an Einsatzaufkommen
auch auf weitere Teilaufgabengebiete aus (Materialbedarf, Desinfektion, Nachbereitung). Dieser
Stellen-/Personalbedarf soll in der neuen Funktion „Teamleitung Rettungsdienst“ münden, die bisher
in
Personalunion
von
der
Abteilungsleitung
übernommen
wird.
Die
Erweiterung
der
Ausbildungskapazitäten im Bereich der Brandmeisterausbildung zur Umsetzung der 48-StundenWoche sowie Deckung des zusätzlichen Bedarfs an Leitstellen- und UKA-Werkfeuerwehr-Personal
erhöhen auch im Team Feuerwehr(-schule) der Abteilung 300 das Arbeitskommen und binden
insoweit auch in diesem Themenbereich Kapazitäten der Abteilungsleitung 300, die insoweit nicht
mehr für die bisher in Personalunion erfolgte Wahrnehmung der Leitung des Teams Rettungsdienst
(Rettungsassistentenschule) zur Verfügung stehen.
Vorlage FB 11/0184/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.01.2017
Seite: 4/5
Neben
der
Wahrnehmung
der
vg.
Fachaufgaben
im
Rahmen
des
sog.
Arbeits-
und
Ausbildungsdienstes (gem. AZVOFeu) obliegt diesen Stellen gleichfalls wie den m. D.–Stellen die
parallele Wahrnehmung einer Einsatzdienstfunktion; für den g. D. der sog. Einsatzführungsdienst.
Zwar ist diese Funktion im Rahmen des sog. Mischdienstes nicht an allen Tagen auszuüben. Auf der
anderen Seite stehen auch die Stellen des g. D. durch diese parallele Funktionsübertragung nicht
100% stellenanteilig der Wahrnehmung von Sachbearbeitungs- bzw. nicht einsatzdienstbezogenen
Leitungsaufgaben (Abteilungsleitung, Teamleitung) zur Verfügung. Durch die Einrichtung der
zusätzlichen Stellen soll insofern auch der angespannten Personalsituation im Einsatzführungsdienst
abgeholfen und der Abbau von Überstunden in diesem Bereich erzielt werden.
Interkommunaler Vergleich:
Gem. eines interkommunalen Vergleichs von NRW-Kommunen der Größenklasse 1 bis 3 bilden die
Stellen des gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienstes im Durchschnitt rd. 11,17 % des
Gesamtstellenkontingents jeder Feuerwehr (10,41 % bei GK 2-Kommunen). Auf Basis des derzeitigen
Stellenplans 2016 entsprechen die bei der Feuerwehr Aachen vorgehaltenen 30 Planstellen des
gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienstes (bzw. der Laufbahngruppe 2, 1. und 2.
Eingangsamt) 8,24 % der insgesamt 364 Planstellen des Einsatzdienstes (inkl. m. D. bzw.
Laufbahngruppe 1, 2. Eingangsamt). Durch Einrichtung der o. g. fünf zusätzlichen g. D.-Stellen steigt
dieser Wert auf 9,49 %.
Die Verwaltung schlägt daher die Aufstockung des vorhandenen Stellenkontingents um fünf
zusätzliche Stellen im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst vor (1 x A 12 LBesO A (Teamleitung),
4 x A 11 LBesO A).
Der Personalmehraufwand wird teilweise durch die Erhebung von Benutzungsgebühren gem. § 6
Absatz 1 KAG in Verbindung mit der Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des
Rettungsdienstes der Stadt Aachen auf Basis der für die nachfolgenden Jahre jeweils zu erstellenden
Gebührenbedarfsberechnung gedeckt.
Die Beteiligung des Personalrates (Anhörung) gem. § 75 Nr. 1 LPVG – Vorbereitung des Entwurfs von
Stellenplänen (hier Stellenplan 2017) – ist erfolgt.
Vorlage FB 11/0184/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.01.2017
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