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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
174868.pdf
Größe
4,8 MB
Erstellt
06.12.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:24

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Dezernat I Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Dez. I/0002/WP17 öffentlich 06.12.2016 Fortführung des Grenzinfopunktes Aachen/Eurode Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 21.12.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt, dass sich die Stadt Aachen weiterhin am Betrieb des Grenzinfopunktes beteiligt. Die Beteiligung erfolgt wie bisher durch Zurverfügungstellung von Räumen und Infrastruktur. Darüber hinausgehende Zahlungen bleiben ausgeschlossen. Philipp Oberbürgermeister Vorlage Dez. I/0002/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.12.2016 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Die Stadt Aachen stellt dem Grenzinfopunkt zwei Büros und zwei offene Arbeitsplätze im Bürgerservice Aachen/Katschhof auf der Empore zur Verfügung, sowie die mit den Büros verbundenen Aufwendungen und Ausstattungen und die Kooperation mit dem Empfang des Bürgerservices. Dazu gehört auch die kostenfreie Benutzung von Besprechungsräumen, Aufenthaltsraum und sanitärer Anlagen. Diese unbaren Leistungen haben nach Berechnungen von E 26 einen Wert von 39.990 €. Vorlage Dez. I/0002/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.12.2016 Seite: 2/3 Erläuterungen: Der Grenzinfopunkt Aachen/Eurode (GIP) berät Menschen im Dreiländereck bei Fragen rund um Leben, Wohnen und Arbeiten jenseits der jeweiligen Landesgrenze. Die Beraterinnen und Berater nutzen dafür zwei Standorte: in Aachen an der Johannes-Paul-ll-Straße die Räume über dem städtischen Bürgerservice, wo hauptsächlich Beratung nach Terminabsprache stattfindet, und in Herzogenrath/Kerkrade in einem Raum des Eurode-Business-Centers (EBC). Außerdem gibt es Beratungstage zum Beispiel in Heinsberg und Eupen. Getragen werden die Kosten dieser Einrichtung gemeinsam von verschiedenen öffentlichen Institutionen, wozu auch Stadt und Städteregion Aachen gehören. Die Vereinbarung darüber ist ausgelaufen, weil sie an ein befristetes Projekt der Provinz Limburg (NL) gekoppelt war. Um das von Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommene Angebot fortzuführen, muss eine neue Vereinbarung getroffen werden. Dieses als Anlage beigefügte Durchführungsabkommen setzt die bisherigen Aufgaben des GIP fort. Änderungen hat es im Trägerkreis gegeben. So ist die Kamer van Koophandel nicht mehr dabei, dafür aber beispielsweise der Kreis Heinsberg. Eine weitere Änderung ist, dass statt zweier Steuerungskreise, besetzt mit je einem Vertreter jedes Partners, künftig nur noch ein solcher Kreis einberufen wird. Die Stadt Aachen begleicht ihren Anteil an den Kosten des GIP durch Sachleistungen. Die Räume des GIP in Aachen, deren Ausstattung und Verbrauchskosten werden zur Verfügung gestellt. Finanzielle Leistungen erfolgen nicht. Das entspricht dem Ratsbeschluss bei Einrichtung des GIP. So soll es auch bei der neuen Vereinbarung bleiben. Durch diese Form der Beteiligung kann auch der Standort Aachen gesichert werden. Die neue Vereinbarung enthält einen Revisionstermin, zu dem auch die Struktur überprüft werden wird. Anlage/n: Durchführungsabkommen Vorlage Dez. I/0002/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.12.2016 Seite: 3/3