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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
175068.pdf
Größe
117 kB
Erstellt
30.11.16, 12:00
Aktualisiert
29.08.17, 09:28
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Dezernat II Dezernat III Fachbereich Finanzsteuerung Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0075/WP17 öffentlich 30.11.2016 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen, Haushaltsjahr 2016; Produkt 100201 für die Einführung von EFlottenmanagement bei der Stadt Aachen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 21.12.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt genehmigt die Über - / außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für die Einführung des E-Flottenmanagements für die Stadt Aachen. Vorlage B 03/0075/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.12.2016 Seite: 1/6 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 2016 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2017 ff. 2016 Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 2017 ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 60.000 0 100.000 0 160.000 Auszahlungen 0 60.000 0 440.000 0 500.000 Ergebnis 0 0 0 -340.000 0 - 340.000 + Verbesserung / 0 -340.000 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 2016 Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2017 ff. 2016 2017 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 437.500 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 - 437.500 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 - 437.500 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben g Die Mittel werden durch Einsparungen im Haushaltsjahr 2016 gedeckt bzw. im Rahmen der Veränderungsnachweisung 2017 eingeplant. Vorlage B 03/0075/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.12.2016 Seite: 2/6 Erläuterungen: Der Verwaltungsvorstand hat im Februar 2014 den Auftrag erteilt, die Kosten für eingesetzte privateigene anerkannte PKW’s im Verhältnis zu Dienstfahrzeugen zu ermitteln. Ziel war, zukünftig anstelle der privateigen anerkannten PKW zur Durchführung von Dienstfahrten mit „eigenen Fahrzeugen“ vorzugsweise Fahrzeuge mit Elektroantrieb im Rahmen eines gesamtstädtischen Mobilitätsmanagements als Umweltbeitrag einzusetzen. Voraussetzung: Eine solche Umstellung führt maximal zu geringfügigen Mehrbelastungen des städt. Haushalts. Das Unternehmen ECO-Libro wurde beauftragt, den Bedarf an Fahrzeugen zu ermitteln und dazu eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnung aufzustellen. Diesen Auftrag hat die Firma ECO-Libro ausgeführt und die Ergebnisse im Verwaltungsvorstand vorgestellt. Das Ergebnis lautete: Theoretisch wäre ein Umstieg nahezu kostenneutral möglich. Die übergeordneten Ziele – Luftreinhaltung – rechtfertigen eine geringfügige Unterdeckung. Gleichwohl hat der Verwaltungsvorstand darum gebeten, das Ergebnis einem Praxistest zu unterziehen. Hierzu wurde der Verwaltungsstandort Mozartstraße ausgewählt und der Fachbereich Kinder, Jugend, Schule als Pilotanwender. Dieser Praxistest hat am 01.02.2016 begonnen und soll insgesamt bis zum 31.12.2016 laufen. Ein weiteres E-Fahrzeug kann seit dem 01.03.2016 am Verwaltungsstandort Katschhof von den dort und in der Nähe ansässigen Dienststellen und Fraktionen genutzt werden. Die beiden Elektrofahrzeuge sollen zum Jahresende bereits käuflich erworben werden. Nach 10 Monaten Testbetrieb können zum Ausnutzungsgrad am Verwaltungsstandort Mozartstraße bereits Rückschlüsse gezogen werden. Ergebnis: Der Test verifiziert die ECO-Libro Untersuchung. Für das Jahr 2017 ist daher vorgesehen, schrittweise bezogen auf die großen Verwaltungsstandorte das E-Flottenmanagement einzuführen. Für die Standorte Lagerhausstraße, Reumontstraße, Hackländerstraße und Adalbertsteinweg werden insgesamt 20 Fahrzeuge benötigt mit einem Gesamtkostenvolumen von rd. 440.000 € investiv. Aufgrund der Größenordnung ist ein EU-weites Vergabeverfahren zur Beschaffung dieser städtischen Fahrzeuge durchzuführen. Vorlage B 03/0075/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.12.2016 Seite: 3/6 Die Beschaffung von Elektrofahrzeugen wird durch das Förderprogramm Neo-E-CarCharge gefördert. Förderfähig ist der Differenzbetrag zwischen der Beschaffung eines konventionellen Fahrzeugs zu der Beschaffung eines Elektrofahrzeugs. Die Förderquote beläuft sich auf 50 %. Bei der geplanten Beschaffung der 20 Elektrofahrzeuge belaufen sich die förderfähigen Mehrkosten auf rd. 200.000 €. Die Fördersumme beläuft sich demnach auf 100.000 € Da bereits für die Initiierung eines Ausschreibungsverfahrens haushalterisch die Deckung dieser Ausgaben gewährleistet sein muss, bedarf es der entsprechenden außerplanmäßigen Mittelbereitstellung in Form einer Verpflichtungsermächtigung durch den Rat. Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 440.000 € bei dem PSP-Element 5-100201900-00300-900-7 „Beschaffung Elektrofahrzeuge“ und der Finanzposition 78310000 „Erwerb von Vermögensgegenständen > 410 Euro netto“ erfolgt durch das PSP-Element 5-120102900-06300-300-1 „ICE_Bahnhof, südlicher Eingang“ und der Finanzposition 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“. Die Mittel für die Auszahlung werden im Rahmen der Veränderungsnachweisung im Haushaltsplan 2017 eingeplant. Anzumerken ist, dass die Marktbedingungen für E-Fahrzeuge aktuell äußerst schwierig sind; so sind E-Smarts frühestens erst zum Ende des 2. Quartal 2017 wieder lieferbar, E-Go Fahrzeuge befinden sich erst in der Testphase und Streetscooter bedient vorrangig als Unternehmen der Deutschen Post den eigenen Bedarf. Infrastrukturelle Voraussetzungen Die Ladeinfrastruktur soll durch die STAWAG in der Tiefgarage des Verwaltungsgebäudes Lagerhausstraße realisiert werden. Diese Kosten für die sog. Wallboxen in Höhe von 60.000 € werden aus erhaltene Anzahlungen für zweckgebundene Mittel zur Luftreinhaltung aus dem Haushaltsjahr 2014 (PSP-Element 5-140101-800-00300-900-1 „Maßnahmen im Bereich Klima- & Immissionsschutz -J; Finanzposition 68810000 „Erschließungsbeiträge“) gezahlt.. Auch für die Ladeinfrastruktur stehen in Teilen Fördermittel zur Verfügung. Die Förderquote beläuft sich auch hier auf 50 % der förderfähigen Kosten. Für die geplante Beschaffung der Wallboxen ist demnach mit einer Fördersumme in Höhe von 30.000 € zu kalkulieren. Weiterhin werden Parkflächen für die eigenen Fahrzeuge benötigt mit der dazu erforderlichen Ladeinfrastruktur. Die Parkflächen für die drei erstgenannten Standorte sollen im Verwaltungsgebäude Lagerhausstraße vorgehalten werden, entsprechende Vorlage B 03/0075/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.12.2016 Seite: 4/6 Verhandlungen werden bereits mit dem Betreiber APAG geführt. Leider kann zum aktuellen Zeitpunkt nur ein grob geschätzter Betrag in die Kostenkalkulation eingehen. Die Bauverwaltung kalkuliert hier mit einem konsumtiven Betrag in Höhe von rd. 25.000 € jährlich. Für das Haushaltsjahr 2017 ist mit Parkgebühren von rd. 12.500 € (Mietzeitraum ab 01.07.2017) zu rechnen. Operativer Betrieb des E-Flottenmanagementes Die Stadtverwaltung selbst verfügt weder über Personal- noch über entsprechendes KnowHow zur Organisation des Flottenmanagements. Der Testbetrieb in der Mozartstraße wurde mit Cambio-Aachen als Dienstleister durchgeführt. Der zukünftige Dienstleister muss aufgrund der dort gemachten Erfahrungen dabei folgende Grundparameter erfüllen:  Lieferung, Einbau und Betrieb der Bordcomputer (sowie Ausbau nach Auslauf des Dienstleistungsvertrages, sofern keine Verlängerung erfolgt)  „Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit“ des Kunden-/Buchungsservices (Telefon, App, Internet)/ Vor-Ort-Bereitschaftsdienst  Registrierung von Fahrberechtigungen und Ausgabe von Chipkarten zur Nutzung der Fahrzeuge  Einweisung von Mitarbeitern in die Nutzung der Fahrzeuge, der Buchungssoftware und der Infrastruktur  Betreuung der Fahrzeuge (Wartung sowie regelmäßige Fahrzeugwäsche und kontrolle)  Fahrzeugverbringung zu Reparaturen, Inspektionen etc.  Bereitstellung von Car-Sharing-Fahrzeugen an Standorten, die nicht mit eigenen Fahrzeugen bestückt werden  Durchführung des Buchungs- und Abrechnungsgeschäftes  Gestellung von Overflowfahrzeugen für die Spitzenbedarfe, wenn die städtischen Fahrzeuge komplett ausgebucht sind. Vorlage B 03/0075/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.12.2016 Seite: 5/6 Dieser Dienstleistungsvertrag soll über 4-5 Jahre laufen und ist daher ebenfalls aufgrund des Gesamtkostenvolumens europaweit auszuschreiben. Der Vertragsbeginn soll mit dem 01.07.2017 parallel mit dem Zeitpunkt an dem die Fahrzeuge zur Verfügung stehen beginnen. Kosten p.a. geschätzt 70.000 €. Da der operative Betrieb aufgrund des Fahrzeugbeschaffungsprozesses erst im 2. HJ 2017 begonnen werden kann, fallen für das Haushaltsjahr 2017 voraussichtlich 35.000 € an Für E-Fahrzeuge fallen derzeit keine KFZ-Steuern an. Versicherungsleistungen mit Vollkasko werden mit rd. 30.000 € p.a. kalkuliert in Konsequenz für 2017 damit 15.000 €. Die zugehörige Einsparung bei den Reisekostenansätzen der einzelnen Fachbereiche werden spätestens im Rahmen der Haushaushaltsplanung 2018, orientiert an den Rechnungsergebnissen 2017, reduziert. Gesamtübersicht 2017 Auszahlung Investiv: Ausschreibung von Neufahrzeugen 440.000 € Ladeinfrastruktur 60.000 € Konsumtiv Parkflächen 12.500 € Dienstleistungen 35.000 € Versicherungen 15.000 € Einzahlung Investiv: Förderung E-Fahrzeuge 100.000 € Förderung Ladeinfrastruktur 30.000 € Vorlage B 03/0075/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.12.2016 Seite: 6/6