Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
175068.pdf
Größe
117 kB
Erstellt
30.11.16, 12:00
Aktualisiert
29.08.17, 09:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Dezernat II
Dezernat III
Fachbereich Finanzsteuerung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0075/WP17
öffentlich
30.11.2016
Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen,
Haushaltsjahr 2016; Produkt 100201 für die Einführung von EFlottenmanagement bei der Stadt Aachen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
21.12.2016
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt genehmigt die Über - / außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für die
Einführung des E-Flottenmanagements für die Stadt Aachen.
Vorlage B 03/0075/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.12.2016
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2016
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2017 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
60.000
0
100.000
0
160.000
Auszahlungen
0
60.000
0
440.000
0
500.000
Ergebnis
0
0
0
-340.000
0
- 340.000
+ Verbesserung
/
0
-340.000
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2016
2017 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
437.500
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
- 437.500
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
- 437.500
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
g
Die Mittel werden durch Einsparungen im Haushaltsjahr 2016 gedeckt bzw. im Rahmen der
Veränderungsnachweisung 2017 eingeplant.
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Ausdruck vom: 16.12.2016
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Erläuterungen:
Der Verwaltungsvorstand hat im Februar 2014 den Auftrag erteilt, die Kosten für eingesetzte
privateigene anerkannte PKW’s im Verhältnis zu Dienstfahrzeugen zu ermitteln. Ziel war,
zukünftig anstelle der privateigen anerkannten PKW zur Durchführung von Dienstfahrten mit
„eigenen Fahrzeugen“ vorzugsweise Fahrzeuge mit Elektroantrieb im Rahmen eines
gesamtstädtischen Mobilitätsmanagements als Umweltbeitrag einzusetzen.
Voraussetzung: Eine solche Umstellung führt maximal zu geringfügigen Mehrbelastungen
des städt. Haushalts.
Das Unternehmen ECO-Libro wurde beauftragt, den Bedarf an Fahrzeugen zu ermitteln und
dazu eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnung aufzustellen. Diesen Auftrag hat die
Firma ECO-Libro ausgeführt und die Ergebnisse im Verwaltungsvorstand vorgestellt.
Das Ergebnis lautete: Theoretisch wäre ein Umstieg nahezu kostenneutral möglich. Die
übergeordneten Ziele – Luftreinhaltung – rechtfertigen eine geringfügige Unterdeckung.
Gleichwohl hat der Verwaltungsvorstand darum gebeten, das Ergebnis einem Praxistest zu
unterziehen. Hierzu wurde der Verwaltungsstandort Mozartstraße ausgewählt und der
Fachbereich Kinder, Jugend, Schule als Pilotanwender. Dieser Praxistest hat am 01.02.2016
begonnen und soll insgesamt bis zum 31.12.2016 laufen. Ein weiteres E-Fahrzeug kann seit
dem 01.03.2016 am Verwaltungsstandort Katschhof von den dort und in der Nähe
ansässigen Dienststellen und Fraktionen genutzt werden. Die beiden Elektrofahrzeuge sollen
zum Jahresende bereits käuflich erworben werden.
Nach 10 Monaten Testbetrieb können zum Ausnutzungsgrad am Verwaltungsstandort
Mozartstraße bereits Rückschlüsse gezogen werden.
Ergebnis: Der Test verifiziert die ECO-Libro Untersuchung.
Für das Jahr 2017 ist daher vorgesehen, schrittweise bezogen auf die großen
Verwaltungsstandorte das E-Flottenmanagement einzuführen.
Für die Standorte Lagerhausstraße, Reumontstraße, Hackländerstraße und
Adalbertsteinweg werden insgesamt 20 Fahrzeuge benötigt mit einem
Gesamtkostenvolumen von rd. 440.000 € investiv.
Aufgrund der Größenordnung ist ein EU-weites Vergabeverfahren zur Beschaffung
dieser städtischen Fahrzeuge durchzuführen.
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Ausdruck vom: 16.12.2016
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Die Beschaffung von Elektrofahrzeugen wird durch das Förderprogramm Neo-E-CarCharge
gefördert. Förderfähig ist der Differenzbetrag zwischen der Beschaffung eines
konventionellen Fahrzeugs zu der Beschaffung eines Elektrofahrzeugs. Die Förderquote
beläuft sich auf 50 %. Bei der geplanten Beschaffung der 20 Elektrofahrzeuge belaufen sich
die förderfähigen Mehrkosten auf rd. 200.000 €. Die Fördersumme beläuft sich demnach auf
100.000 €
Da bereits für die Initiierung eines Ausschreibungsverfahrens haushalterisch die Deckung
dieser Ausgaben gewährleistet sein muss, bedarf es der entsprechenden außerplanmäßigen
Mittelbereitstellung in Form einer Verpflichtungsermächtigung durch den Rat. Die Deckung
der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 440.000 € bei dem PSP-Element 5-100201900-00300-900-7 „Beschaffung Elektrofahrzeuge“ und der Finanzposition 78310000 „Erwerb
von Vermögensgegenständen > 410 Euro netto“ erfolgt durch das PSP-Element 5-120102900-06300-300-1 „ICE_Bahnhof, südlicher Eingang“ und der Finanzposition 78520000
„Tiefbaumaßnahmen“.
Die Mittel für die Auszahlung werden im Rahmen der Veränderungsnachweisung im
Haushaltsplan 2017 eingeplant.
Anzumerken ist, dass die Marktbedingungen für E-Fahrzeuge aktuell äußerst schwierig sind;
so sind E-Smarts frühestens erst zum Ende des 2. Quartal 2017 wieder lieferbar, E-Go
Fahrzeuge befinden sich erst in der Testphase und Streetscooter bedient vorrangig als
Unternehmen der Deutschen Post den eigenen Bedarf.
Infrastrukturelle Voraussetzungen
Die Ladeinfrastruktur soll durch die STAWAG in der Tiefgarage des Verwaltungsgebäudes
Lagerhausstraße realisiert werden. Diese Kosten für die sog. Wallboxen in Höhe von 60.000
€ werden aus erhaltene Anzahlungen für zweckgebundene Mittel zur Luftreinhaltung aus
dem Haushaltsjahr 2014 (PSP-Element 5-140101-800-00300-900-1 „Maßnahmen im Bereich
Klima- & Immissionsschutz -J; Finanzposition 68810000 „Erschließungsbeiträge“) gezahlt..
Auch für die Ladeinfrastruktur stehen in Teilen Fördermittel zur Verfügung. Die Förderquote
beläuft sich auch hier auf 50 % der förderfähigen Kosten. Für die geplante Beschaffung der
Wallboxen ist demnach mit einer Fördersumme in Höhe von 30.000 € zu kalkulieren.
Weiterhin werden Parkflächen für die eigenen Fahrzeuge benötigt mit der dazu
erforderlichen Ladeinfrastruktur. Die Parkflächen für die drei erstgenannten Standorte sollen
im Verwaltungsgebäude Lagerhausstraße vorgehalten werden, entsprechende
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Ausdruck vom: 16.12.2016
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Verhandlungen werden bereits mit dem Betreiber APAG geführt. Leider kann zum aktuellen
Zeitpunkt nur ein grob geschätzter Betrag in die Kostenkalkulation eingehen. Die
Bauverwaltung kalkuliert hier mit einem konsumtiven Betrag in Höhe von rd. 25.000 €
jährlich. Für das Haushaltsjahr 2017 ist mit Parkgebühren von rd. 12.500 € (Mietzeitraum ab
01.07.2017) zu rechnen.
Operativer Betrieb des E-Flottenmanagementes
Die Stadtverwaltung selbst verfügt weder über Personal- noch über entsprechendes KnowHow zur Organisation des Flottenmanagements. Der Testbetrieb in der Mozartstraße wurde
mit Cambio-Aachen als Dienstleister durchgeführt.
Der zukünftige Dienstleister muss aufgrund der dort gemachten Erfahrungen dabei folgende
Grundparameter erfüllen:
Lieferung, Einbau und Betrieb der Bordcomputer (sowie Ausbau nach Auslauf des
Dienstleistungsvertrages, sofern keine Verlängerung erfolgt)
„Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit“ des Kunden-/Buchungsservices (Telefon, App,
Internet)/ Vor-Ort-Bereitschaftsdienst
Registrierung von Fahrberechtigungen und Ausgabe von Chipkarten zur Nutzung der
Fahrzeuge
Einweisung von Mitarbeitern in die Nutzung der Fahrzeuge, der Buchungssoftware
und der Infrastruktur
Betreuung der Fahrzeuge (Wartung sowie regelmäßige Fahrzeugwäsche und kontrolle)
Fahrzeugverbringung zu Reparaturen, Inspektionen etc.
Bereitstellung von Car-Sharing-Fahrzeugen an Standorten, die nicht mit eigenen
Fahrzeugen bestückt werden
Durchführung des Buchungs- und Abrechnungsgeschäftes
Gestellung von Overflowfahrzeugen für die Spitzenbedarfe, wenn die städtischen
Fahrzeuge komplett ausgebucht sind.
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Dieser Dienstleistungsvertrag soll über 4-5 Jahre laufen und ist daher ebenfalls aufgrund des
Gesamtkostenvolumens europaweit auszuschreiben. Der Vertragsbeginn soll mit dem
01.07.2017 parallel mit dem Zeitpunkt an dem die Fahrzeuge zur Verfügung stehen
beginnen. Kosten p.a. geschätzt 70.000 €. Da der operative Betrieb aufgrund des
Fahrzeugbeschaffungsprozesses erst im 2. HJ 2017 begonnen werden kann, fallen für das
Haushaltsjahr 2017 voraussichtlich 35.000 € an
Für E-Fahrzeuge fallen derzeit keine KFZ-Steuern an. Versicherungsleistungen mit
Vollkasko werden mit rd. 30.000 € p.a. kalkuliert in Konsequenz für 2017 damit 15.000 €.
Die zugehörige Einsparung bei den Reisekostenansätzen der einzelnen Fachbereiche
werden spätestens im Rahmen der Haushaushaltsplanung 2018, orientiert an den
Rechnungsergebnissen 2017, reduziert.
Gesamtübersicht 2017
Auszahlung
Investiv:
Ausschreibung von Neufahrzeugen
440.000 €
Ladeinfrastruktur
60.000 €
Konsumtiv
Parkflächen
12.500 €
Dienstleistungen
35.000 €
Versicherungen
15.000 €
Einzahlung
Investiv:
Förderung E-Fahrzeuge
100.000 €
Förderung Ladeinfrastruktur
30.000 €
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