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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
174641.pdf
Größe
821 kB
Erstellt
24.11.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:23
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0592/WP17 öffentlich 24.11.2016 FB 61/300 Ampelschaltung Von-Coels-Straße/ Severinstraße Antrag der SPD Fraktion in der Bezirksvertretung AachenEilendorf vom 24.10.2016 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 07.12.2016 B2 Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt. Vorlage FB 61/0592/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.01.2017 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 61/0592/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.01.2017 Seite: 2/4 Erläuterungen: Mit dem Antrag vom 24.10.2016 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen- Eilendorf wurde die Verwaltung mit der Überprüfung der Ampelschaltung Von-Coels-Straße/ Severinstraße beauftragt. Es wird bemängelt, dass die Grünzeit für Fußgänger zu kurz ist. Allgemein Als Grundlage für die Berechnung von Ampelphasen dient die „Richtlinie für Lichtsignalanlagen“ (RiLSA) von 2010. Laut dieser Richtlinie liegt der Regelwert für die Gehgeschwindigkeit von Fußgängern bei 1,2 Metern pro Sekunde. (Dies entspricht einer Geschwindigkeit von 4,32 Kilometern pro Stunde.) Variationen von 1,0 bis 1,5 Meter pro Sekunde sind möglich. Die Gehgeschwindigkeit ist wichtig um die Grünzeit für die Fußgänger zu berechnen. Es ist nicht erforderlich, dass in der Grünzeit die komplette Furt überquert werden kann. Hierzu führt die Richtlinie aus: „Bei Fußgängern ist zu gewährleisten, dass bei einer zu querenden Furt während der Freigabezeit rechnerisch mindestens die halbe Furtlänge zurückgelegt werden kann.“ Solange das Grünlicht leuchtet, darf die Fahrbahn zum Queren betreten werden. Das Grün zeigt nicht die Zeit an, in der die Straße überquert werden muss. Springt die Ampel für den Fußgänger auf Rot, darf die Fahrbahn nicht mehr neu betreten werden. Fußgänger, die sich bereits auf der Furt befinden, dürfen und können die gesamte Fahrbahn bei Rot überqueren. Die Fußgänger, die bei Grün losgegangen sind erhalten im Anschluss an die Grünzeit noch eine Räumzeit, in der die Fahrzeuge, die im Konflikt mit den Fußgängern stehen, Rot angezeigt bekommen. Diese Räumzeit ist oft länger als die Grünzeit und dient zum Schutz der Fußgänger. Zum Queren der Furt stehen dem Fußgänger also die Grünzeit und die anschließende Räumzeit zur Verfügung. Rechtsabbieger oder Linksabbieger, die gleichzeitig mit dem Fußgänger Grün gezeigt bekommen, müssen nach Straßenverkehrsordnung (§ 9 Absatz 3) den Fußgängern beim Abbiegen Vorrang gewähren und anhalten. Vorlage FB 61/0592/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.01.2017 Seite: 3/4 Knoten Von-Coels-Straße/ Severinstraße (siehe Anlage 1) Am Knoten Von-Coels-Straße/ Severinstraße werden folgende Grün-und Räumzeiten für Fußgänger geschaltet: Querung über Günzeit in Räumzeit in Gesamtzeit in Sekunden Sekunden Sekunden 10 10 20 10 10 20 Severinstraße 41 10 51 Forster Straße 41 10 51 Von-Coels-Straße (westliche Furt) Von-Coels-Straße (östliche Furt) Dem Fußgänger stehen also 20 Sekunden zur Verfügung, um die Furten über die Von-Coels- Straße zu queren. Die Furtlängen betragen für die westliche Furt 12,30 Meter und für die östliche Furt 11,40 Meter. Mit einer Gehgeschwindigkeit von 1,2 Meter pro Sekunde, bräuchte man für das Queren der gesamten Furt 11 Sekunden. Bei einer Gehgeschwindigkeit von 1,0 Meter pro Sekunde sind 13 Sekunden erforderlich. Zur Verfügung stehen 20 Sekunden. Fazit Auch langsame Fußgänger haben die Möglichkeit die Straße zu queren, da zum Queren der Furt nicht nur die Grünzeit dient, sondern im Anschluss an die Grünzeit eine Schutzzeit folgt, in der der Fußgänger noch weitergehen kann ohne zu befürchten, dass er mit Fahrzeugen in Konflikt zu geraten. Eine Verlängerung der Grünzeit ist laut Richtlinien daher nicht erforderlich und würde zu einer Verschlechterung der Grünen Welle auf der Von-Coels-Straße führen. Anlage/n: Anlage 1: Lageplan des Knotens Anlage 2: Antrag der SPD-Fraktion vom 24.10.2016 Vorlage FB 61/0592/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.01.2017 Seite: 4/4