Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
174641.pdf
Größe
821 kB
Erstellt
24.11.16, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 23:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0592/WP17
öffentlich
24.11.2016
FB 61/300
Ampelschaltung Von-Coels-Straße/ Severinstraße
Antrag der SPD Fraktion in der Bezirksvertretung AachenEilendorf vom 24.10.2016
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
07.12.2016
B2
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Vorlage FB 61/0592/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2017
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 61/0592/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2017
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Erläuterungen:
Mit dem Antrag vom 24.10.2016 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen- Eilendorf wurde
die Verwaltung mit der Überprüfung der Ampelschaltung Von-Coels-Straße/ Severinstraße beauftragt.
Es wird bemängelt, dass die Grünzeit für Fußgänger zu kurz ist.
Allgemein
Als Grundlage für die Berechnung von Ampelphasen dient die „Richtlinie für Lichtsignalanlagen“
(RiLSA) von 2010.
Laut dieser Richtlinie liegt der Regelwert für die Gehgeschwindigkeit von Fußgängern bei 1,2 Metern
pro Sekunde. (Dies entspricht einer Geschwindigkeit von 4,32 Kilometern pro Stunde.)
Variationen von 1,0 bis 1,5 Meter pro Sekunde sind möglich.
Die Gehgeschwindigkeit ist wichtig um die Grünzeit für die Fußgänger zu berechnen.
Es ist nicht erforderlich, dass in der Grünzeit die komplette Furt überquert werden kann.
Hierzu führt die Richtlinie aus:
„Bei Fußgängern ist zu gewährleisten, dass bei einer zu querenden Furt während der Freigabezeit
rechnerisch mindestens die halbe Furtlänge zurückgelegt werden kann.“
Solange das Grünlicht leuchtet, darf die Fahrbahn zum Queren betreten werden. Das Grün zeigt nicht
die Zeit an, in der die Straße überquert werden muss.
Springt die Ampel für den Fußgänger auf Rot, darf die Fahrbahn nicht mehr neu betreten werden.
Fußgänger, die sich bereits auf der Furt befinden, dürfen und können die gesamte Fahrbahn bei Rot
überqueren.
Die Fußgänger, die bei Grün losgegangen sind erhalten im Anschluss an die Grünzeit noch eine
Räumzeit, in der die Fahrzeuge, die im Konflikt mit den Fußgängern stehen, Rot angezeigt
bekommen.
Diese Räumzeit ist oft länger als die Grünzeit und dient zum Schutz der Fußgänger.
Zum Queren der Furt stehen dem Fußgänger also die Grünzeit und die anschließende Räumzeit zur
Verfügung.
Rechtsabbieger oder Linksabbieger, die gleichzeitig mit dem Fußgänger Grün gezeigt bekommen,
müssen nach Straßenverkehrsordnung (§ 9 Absatz 3) den Fußgängern beim Abbiegen Vorrang
gewähren und anhalten.
Vorlage FB 61/0592/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2017
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Knoten Von-Coels-Straße/ Severinstraße (siehe Anlage 1)
Am Knoten Von-Coels-Straße/ Severinstraße werden folgende Grün-und Räumzeiten für Fußgänger
geschaltet:
Querung über
Günzeit in
Räumzeit in
Gesamtzeit in
Sekunden
Sekunden
Sekunden
10
10
20
10
10
20
Severinstraße
41
10
51
Forster Straße
41
10
51
Von-Coels-Straße
(westliche Furt)
Von-Coels-Straße
(östliche Furt)
Dem Fußgänger stehen also 20 Sekunden zur Verfügung, um die Furten über die Von-Coels- Straße
zu queren.
Die Furtlängen betragen für die westliche Furt 12,30 Meter und für die östliche Furt 11,40 Meter.
Mit einer Gehgeschwindigkeit von 1,2 Meter pro Sekunde, bräuchte man für das Queren der
gesamten Furt 11 Sekunden.
Bei einer Gehgeschwindigkeit von 1,0 Meter pro Sekunde sind 13 Sekunden erforderlich.
Zur Verfügung stehen 20 Sekunden.
Fazit
Auch langsame Fußgänger haben die Möglichkeit die Straße zu queren, da zum Queren der Furt nicht
nur die Grünzeit dient, sondern im Anschluss an die Grünzeit eine Schutzzeit folgt, in der der
Fußgänger noch weitergehen kann ohne zu befürchten, dass er mit Fahrzeugen in Konflikt zu geraten.
Eine Verlängerung der Grünzeit ist laut Richtlinien daher nicht erforderlich und würde zu einer
Verschlechterung der Grünen Welle auf der Von-Coels-Straße führen.
Anlage/n:
Anlage 1: Lageplan des Knotens
Anlage 2: Antrag der SPD-Fraktion vom 24.10.2016
Vorlage FB 61/0592/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2017
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