Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
173004.pdf
Größe
68 MB
Erstellt
03.11.16, 12:00
Aktualisiert
09.02.17, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0303/WP17
öffentlich
03.11.2016
FB 45/400
Programm "Gute Schule 2020", Hier: Ratsanträge von SPD, CDU,
GRÜNE und Piraten
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
01.12.2016
21.12.2016
SchA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Schulausschluss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis mit
der Maßgabe, dass die Hüllsanierung am Inda Gymnasium zunächst zurückgestellt und durch
andere Fördergelder realisiert wird und beauftragt die Verwaltung die erläuterten Maßnahmen
unter Berücksichtigung einer zeitlichen Priorisierung zur Förderung im Rahmen des
Programms „Gute Schule 2020“ vorzuschlagen.
2. Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die vorgeschlagene Prioritätenliste
zu beschließen.
3. Der Rat der Stadt Aachen beschließt die vorgeschlagene Prioritätenliste und beauftragt die
Verwaltung die erläuterten Maßnahmen unter Berücksichtigung einer zeitlichen Priorisierung
zur Förderung im Rahmen des Programms „Gute Schule 2020“ vorzuschlagen.
Der Ratsantrag der Fraktionen von CDU und SPD im Rat der Stadt Aachen vom 05.09.2016 sowie
der Ratsantrag der Fraktion der PIRATEN vom 20.09.2016 gelten als erledigt. Ebenso als erledigt gilt
der im Rahmen eines Antrages zur Tagesordnung von der Fraktion GRÜNE vom 21.09.2016
erbetene Tagesordnungspunkt.
Vorlage FB 45/0303/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
Seite: 1/9
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Auf der Grundlage des noch im Landtag zu beschließenden „Schuldendiensthilfegesetz“ entstehen
durch das Programm „Gute Schule 2020“ keine finanziellen Auswirkungen.
Vorlage FB 45/0303/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
Seite: 2/9
Erläuterungen:
1.
Ausgangslage:
1.1
Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur Nord-Rhein-Westfalen („Gute Schule 2020“)
Die Regierung des Landes Nordrhein Westfalen hat Ende September für die kommenden 4 Jahre
(2017 bis einschließlich 2020) für Städte und Gemeinden ein Kommunales Investitionsprogramm zur
Modernisierung von Schulen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 2 Mrd. Euro (jährlich jeweils
500 Mio. Euro) beschlossen.
Das Förderprogramm bietet Finanzierungsmöglichkeiten für Um- und Neubauten, Sanierungs- und
Modernisierungsmaßnahmen sowie für den Ausbau und Verbesserung der digitalen Infrastruktur in
den kommunalen Schulen.
Die Fördermittel werden in einer Gemeinschaftsaktion mit der NRW. BANK zur Verfügung gestellt.
Die Gesamtlaufzeit der Kredite beträgt 20 Jahre, wobei des erste Jahr tilgungsfrei bleibt. In den
folgenden Jahren wird das Land für die Kommunen alle Tilgungsleistungen übernehmen. Dies wird in
dem vom Land Nordrhein Westfalen noch zu beschließenden „ Schuldendiensthilfegesetz“ geregelt.
Endgültige Informationen zum Förderprogramm durch die NRW.BANK liegen zwar noch nicht vor,
erste Informationen wurden in einem Förderrundbrief bekannt gegeben.
Hiernach beträgt das Kreditkontingent für die Stadt Aachen 20.994.623,- € (5.480.656,- € pro Jahr).
Als Ziele der Förderung sind benannt:
die Sanierung und Modernisierung der Schulen,
der Neu- und Umbau der kommunalen Schulinfrastruktur,
Digitalisierungsmaßnahmen.
Nach den bisher vorliegenden Informationen der NRW.BANK sind Investitionen und Aufwendungen
für Betriebsmittel, geringwertige Wirtschaftsgüter (z.B. mobile Endgeräte) und Leasingvorhaben nicht
förderfähig. Hiernach sind Volkshochschulen ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen
Die Antragsformulare werden ab dem 02. Januar 2017 auf der Internetseite der NRW.BANK zur
Verfügung stehen.
1.2
Ratsanträge
Mit Antrag vom 05.09.2016 bitten die Fraktionen von CDU und SPD im Rat der Stadt Aachen
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung für das geplante Förderprogramm „Gute Schule
2020“ eine Prioritätenliste vorzulegen. Dabei sollten Ziele und Inhalte der „Wissenschaftsstadt Aachen
mit einbezogen werden.
Mit dem Ratsantrag vom 20.09.2016 der Fraktion der PIRATEN im Rat der Stadt Aachen wird die
Verwaltung gebeten, im Rahmen des Programms „Gute Schule 2020“ einen Förderantrag für das
Aachener Schulreparaturprogramm zu stellen.
1.3.
Antrag zur Tagesordnung
Mit Antrag der Fraktion GRÜNE im Rat der Stadt Aachen vom 21.09.2016 wird für die gemeinsame
Sitzung des Schulausschusses mit dem Kinder- und Jugendausschuss am 17.11.2016 ein
Vorlage FB 45/0303/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
Seite: 3/9
Tagesordnungspunkt „Investitionsprogramm Gute Schule 2020 des Landes NRW“ beantragt. Hierbei
wird gebeten, eine Liste mit Umbau- und Sanierungsmaßnahmen vorzulegen sowie zu prüfen, ob ein
Bildungsstandort mit Volkshochschule und Stadtbibliothek und auch Innenstadtsporthalle förderfähig
wäre.
2.
Vorschläge der Verwaltung
Auf dieser Grundlage schlägt die Verwaltung für das Programm „Gute Schule 2020“ Förderanträge für
folgende Maßnahmen vor – die Reihenfolge in der Auflistung selbst stellt keine zeitliche Priorisierung
dar:
2.1 Baufachlich notwendige Maßnahmen
Inda Gymnasium – Komplette Hüllsanierung
Maßnahme:
Notwendige Hüllsanierung des alten Schulgebäudes durch die Erneuerung der Fenster und
Außentüren, Flachdachflächen sowie in Teilbereichen Einbau einer neuen Fassadenverkleidung.
Durch die Maßnahmen wird das Gebäude energetisch entsprechend dem „Aachener Standard“
ertüchtigt und Unfallgefahren ausgeschlossen.
Kostenrahmen:
4.000.000,-€
WC Anlagen Schulen – Komplettsanierungen
Maßnahme:
Bei den WC- Sanierungen sind Estrich- und Fliesenarbeiten, Sanitär- und Elektroinstallationen, Putzund Malerarbeiten erforderlich. Die notwendigen WC- Sanierungen im Rahmen des
Schulreparaturprogramms können hierdurch zeitlich gestrafft werden und es handelt sich um eine
Maßnahme, die unmittelbar sichtbar wird und sich mit dem Interesse vieler Eltern trifft.
Kostenrahmen:
1.300.000,- €
KGS Bildchen – Neubau (auch nutzerspezifischer Bedarf)
Maßnahme:
Neubau der einzügigen inklusiv unterrichtenden Grundschule im Ganztag (Vorlage FB
45/0249/WP17) Die Schule soll als Schule im Quartier sowohl schulische Bedarfe als Gemeinbedarfe
durch entsprechende Nutzungsmöglichkeiten (bspw. Anbindung des KiTa Neubaus, Aufnahme der
Stadtteilbibliothek) berücksichtigen.
Die dringend notwendige Sanierung des Schulgebäudes würde im Vergleich zu einem Neubau eine
unwirtschaftliche Lösung darstellen. Der Planungsauftrag wurde bereits erteilt.
Kostenrahmen:
Vorlage FB 45/0303/WP17 der Stadt Aachen
5.500.000,-€
Ausdruck vom: 01.02.2017
Seite: 4/9
2.2.
Bedarfe aus Nutzersicht
Innenmodernisierung von Schulen
Maßnahme:
In zehn Grundschulen, einer Förderschule und sechs weiterführenden Schulen
werden Akustik- und Brandschutzmaßnahmen sowie Boden- und Wandsanierungen vorgesehen.
Die Arbeiten sind angesichts des Ganztagsbetriebs der Schulen, aber auch wegen
bauordnungsrechtlicher Vorgaben an den Schulen erforderlich.
Kostenrahmen:
3.000.000,- €
Modernisierung naturwissenschaftlicher Fachräume
Maßnahme:
Modernisierungsmaßnahmen in zehn weiterführenden Schulen. Die Arbeiten beinhalten Austausch
von Mobiliar, Sanitär- und Elektroinstallationsarbeiten sowie Verbesserungen der
Medienverkabelungen.
Die Arbeiten sind erforderlich, um auf der Grundlage baurechtlicher und lehrplanmäßiger Vorgaben
ordnungsgemäßen Unterricht zu gewährleisten.
Kostenrahmen:
1.000.000,- €
GGS Montessori Schule Eilendorf – Neu-, Um- und Erweiterungsbau
Maßnahme:
Vor dem Hintergrund bautechnischer und baurechtlicher Erfordernisse sind im bestehenden
Schulgebäude umfangreiche Maßnahmen erforderlich. Hinzu kommen organisatorische Anpassungen
durch die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Unterstützungsbedarf in der
Montessori Schule als Schwerpunktschule einhergehend mit den zusätzlichen Raumbedarfen
(Vorlage FB 45//0270/WP17)
Darüber hinaus soll auf dem Schulgelände mit der Errichtung eines Montessori Kinderhauses ein
Gesamtkonzept Montessori- Schule und Montessori Kindertageseinrichtung realisiert werden.
Kostenrahmen:
5.500.000,- €
OGS Ausbau der Grundschulen
Der Ausbau des Ganztagsschulangebotes erfordert zusätzliche Raumbedarfe für die Grundschulen im
Bereich der Verpflegungsküchen und Speiseräume. Darüber hinaus benötigen die Schulen für einen
modernen, zukunftsgerichteten Unterricht eine sachgerechte Infrastruktur um auch den
Anforderungen der inklusiven Beschulung im Ganztag gerecht zu werden.
Die nachfolgenden Maßnahmen zum OGS Ausbau werden grundsätzlich aus Haushaltsmitteln der
Jahre 2017 und 2018 aus Investitionsmitteln „Inklusion“ sowie Investitionsmitteln „OGS- Maßnahmen“
finanziert (Gesamtansatz 3.200.000).
Vorlage FB 45/0303/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
Seite: 5/9
(Invest Inklusion: Haushaltsansatz jeweils rd. 350.000,-€ und Invest- OGS-Maßnahmen: 2017 1.500.000,- € sowie 2018 - 1.000.000,- €.)
Nur die Höhe der derzeitigen Finanzierungslücke in Höhe von 1.200.000,- € (Gesamtkosten 4.400.000
abzüglich 3.200.000 Gesamtansätze) bezogen auf die vorliegenden Kostenschätzungen der
Maßnahmen wird in den Förderantrag aufgenommen.
Kostenrahmen:
1.200.000,- €
Nachfolgend werden die o.g. OGS- Maßnahmen (Vorlage FB 45/0283/WP17) erläutert:
KGS Hanbruch
Maßnahme:
Im Bestand der Schule ist die Ertüchtigung der Pausenhalle zur multifunktionalen Nutzung
vorgesehen. Darüber hinaus werden WC- Bereiche und der gesamte OGS Bereich saniert. Der
Mensa- bzw. multifunktionale Bereich wird nutzergerecht ausgestattet und der Verwaltungsbereich
durch Umorganisation optimiert.
Kostenrahmen:
(1.100.000,- € )
KGS Michaelsbergstraße
Maßnahme:
Ein multifunktionaler Großraum soll als Ausweichfläche für den Ganztag geschaffen werden, um
flexible Möglichkeiten für Raumbedarfe und Ganztagskonzepte umzusetzen.
Durch eine Umstrukturierung im gesamten Gebäude wird eine effektive Nutzung ermöglicht.
Kostenrahmen:
(1.400.000,-€)
KGS Passstraße
Maßnahme:
Vorhandene Räume im Untergeschoss sollen zu multifunktionalen Bereichen aufgewertet werden
sowie durch Optimierung der Garderobensituation Raum für den multifunktionalen Ganztag
geschaffen werden. Eine Überdachung der Verbindung zwischen Schul- und OGS Gebäude stellt eine
im schulischen Alltag notwendige Nutzungsverbesserung da.
Kostenrahmen:
(400.000,- €)
GGS Brander Feld – (Vorlage FB 45/0252/WP17)
Maßnahme:
Es ist die Schaffung eines Speiseraums nebst Küche unter Berücksichtigung bedarfsgerechter und
flexibler Nutzungsmöglichkeiten vorgesehen.
Eine Nutzungsverbesserung durch eine Optimierung der räumlichen Zusammenhänge ist auch im
Kontext mit der gemeinsamen Nutzung der sowohl von der Schule als auch von dem Jugend- und
Begegnungshaus Brander Feld genutzten Räumlichkeiten zielführend.
Vorlage FB 45/0303/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
Seite: 6/9
Kostenrahmen:
2.3
(1.500.000,- €)
Digitale Bildung/ Infrastruktur/ Mediale Ausstattung
Digitale Bildung in den Schulen erfordert einerseits eine am allgemeinen Stand der Technik
orientierte Sachausstattung, andererseits aber auch eine Medienausstattung, die den pädagogischen
Aufgaben der Schulen entspricht – „Technik folgt Pädagogik“.
Die Realisierung dieses Anspruches erfordert Investitionen, die weitere Folgekosten (Lizenzen,
Leitungsgebühren, etc.) bedingen. Hierzu sind erst nach Konkretisierung der einzelnen Maßnahmen
Aussagen möglich.
Breitbandausbau der Schulen
Maßnahme:
Alle Schulen sollen mit einer zeitgemäßen Brandbreite versehen werden. Zur Anbindung an das
Glasfaser Kabelnetz sind gegebenenfalls eigene Leitungen auf dem Schulgelände zu verlegen Nach
derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass die auf den Schulgrundstücken liegenden
Kupferleitungen mit bis zu 100 Mbit belastbar sind.
Aktuell sollen die Schulen mit einer verbesserten Leitungsanbindung entsprechend ausgestattet
werden. Dies scheint zunächst ausreichend.
Vor diesem Hintergrund werden derzeit lediglich Kosten der weiteren Projektentwicklung bei regio iT
anfallen.
Kostenrahmen:
100.000,- €
Ausbau der Internen Netzinfrastruktur (LAN)
Maßnahme:
Die vorhandenen Verkabelungen in den Schulen sollen für einen gigabitfähigen Ausbau ertüchtigt
werden.
Die erforderlichen Investitionen in die Netzinfrastruktur betragen je Schulstandort 10.000,- €.
Kostenrahmen:
590.000,- €
Ausbau WLAN Infrastrukturen
Maßnahme:
Zur Versorgung der mobilen Endgeräte ist flächendeckendes WLAN als Ergänzung der Verkabelung
notwendig.
Die Ausstattung der Schulen mit WLAN ist zur Unterrichtsentwicklung in allen Unterrichtsfächern
entsprechend der Lehrpläne und zur Unterstützung im Unterricht erforderlich.
Die Kosten der hierzu notwendigen Access Points (600 Stück) belaufen sich auf 1.800,- €/Stück.
Kostenrahmen:
Vorlage FB 45/0303/WP17 der Stadt Aachen
1.080.000,-€
Ausdruck vom: 01.02.2017
Seite: 7/9
Präsentationstechnik in den Unterrichtsräumen
Maßnahme:
Die Unterrichtsräume sollen möglichst flächendeckend mit digitaler Präsentationstechnik ausgestattet
werden.
Hierdurch kann das Lernen mit Medien systematisch in Lernprozesse eingebunden werden und die
Medienkompetenz in den Schulen gefördert werden.
Neben Standard – Deckenbeamer (Kosten circa 1.500,- €) werden zunehmend interaktive Beamer mit
den entsprechenden Boards (Kosten circa 3.800,- €) eingesetzt.
Bei diesen Kosten sind sowohl die Verkabelung als auch die Höhenverstellung der Boards
berücksichtigt. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass je nach örtlicher Situation weitere
Anschlussleitungen notwendig sind. In diesem Fall würden zusätzliche Kosten anfallen.
Bei der Ausstattung sind die Kriterien des zukünftigen kommunalen Medienentwicklungsplanes zu
berücksichtigen.
Kostenrahmen:
Mischkalkulation 2.500,- € für ca. 800 Unterrichtsräume
2.000.000,- €
Aufbau einer Desktop- Virtualisierung
Maßnahme:
Durch den Aufbau einer solchen zentralen Infrastruktur werden Cloud-Lösungen möglich, da ein
Großteil der IT-Ressourcen samt Programmen und Daten in der Cloud bereitgestellt werden. Das
Endgerät verliert so an Bedeutung, der Nutzer kann von überall, auch mobil über Notebook, Tablet
oder Smartphone, Zugriff auf seine gewohnte Desktop-Arbeitsumgebung nehmen. Mit dem Einsatz
von ThinClients können zudem Serviceaufwände vor Ort in der Schule reduziert werden.
Bereits heute nutzen Schulen das Angebot einer Cloud Lösung zur Dateiablage, gemeinsamer
Zugriffsmöglichkeiten etc. Ucloud4Schools soll zukünftig kostenfrei den Schulen durch regio iT zur
Verfügung stehen.
Kostenrahmen:
150.000,- €
Beratungsleistungen zur IT Infrastruktur und IT Medienausstattung und Schulungen
Maßnahme:
Ausstattung der Schulen mit passender IT zur Unterstützung der pädagogischen Inhalte erfordert
zunehmend auch externe Beratungsleistungen, die nicht im Leistungsschein der regio iT enthalten
sind.
Kostenrahmen:
32.000,- €
(10 Veranstaltungen im Jahr a‘ 800,- €)
Gesamtsumme Förderantrag 25.452.000,- €
Vorlage FB 45/0303/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
Seite: 8/9
3.
Fazit
In den aufgeführten Maßnahmen spiegeln sich
-
baufachlich notwendige Maßnahmen,
-
Maßnahmen, die unmittelbare und sichtbare Verbesserungen am und im Schulgebäude
darstellen,
-
Maßnahmen, denen angesichts schulorganisatorischer Erfordernisse bereits entsprechende
politische Beschlüsse zu Grunde liegen,
-
Maßnahmen, die im Rahmen der Weiterentwicklung der Aachener Schullandschaft
vorgesehen sind,
-
Festlegungen, die im Rahmen der Erstellung des kommunalen Medienentwicklungsplanes
notwendig werden
wieder.
Das hohe Investitionsvolumen erfordert aber auch einen zusätzlichen befristeten Stellenbedarf.
Auswirkungen steigenden bzw. sich veränderten Schulraumbedarfs bezüglich Beschulung im Ganztag
und der fortschreitenden inklusiven Beschulung sind hierbei in der Grobplanung berücksichtigt. Die
Beschulung ausländischer und zugewanderter Schülerinnen und Schüler konnte hier nur bedingt
Berücksichtigung finden, da verlässliche Indikatoren nicht vorliegen und prognostische Überlegungen
kaum möglich sind, u.a. da die Fortschreibung Schulentwicklungsplanung für die SI und SII derzeit
erstellt wird.
Das Förderprogramm „Gute Schule“ ist auf Investitionen in die Bildungsstruktur insgesamt angelegt
und daher nur bedingt bei der Beschaffung zusätzlicher Raumkapazitäten wirksam.
Die Gesamtsumme der aufgelisteten möglichen Fördermaßnahmen übersteigt den zu erwartenden
Förderbetrag. Angesichts der größtenteils zugrundeliegenden groben Kostenschätzungen und
möglicher zeitlicher Engpässe bei der Umsetzung der Maßnahmen wird vorgeschlagen, eine
Überbuchung vorzunehmen. Sollte dies nicht möglich sein, müsste eine ca. 20% Kürzung insgesamt
bzw. die Streichung einer Einzelmaßnahme vorgenommen werden.
Eine zeitliche Priorisierung der aufgeführten Maßnahmen wird mit den beteiligten Dienststellen bis zur
Förderantragstellung ab Januar 2017 erarbeitet.
Die genannten Ratsanträge sowie der Antrag zur Tagesordnung gelten mit der Beratung der
Ausschussvorlage als erledigt.
Anlage/n:
-
Ratsanträge
-
Maßnahmenkatalog Schule 2020
Vorlage FB 45/0303/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
Seite: 9/9
GRÜNE
Fraktion im Rat der Stadt Aachen
An die
Vorsitzende des
Schulausschusses
Maria Keller
-SPD FraktionVerwaltungsgebäude Katschhof
52062 Aachen
21. September 2016
Antrag zur Tagesordnung für die gemeinsame Sitzung des Schulausschusses
mit dem Kinder- und Jugendausschuss am 17. November 2016:
Sehr geehrte Frau Keller,
wir beantragen für die oben genannte Sitzung einen Tagesordnungspunkt
„Investitionsprogramm Gute Schule 2020 des Landes NRW“.
Begründung:
Die Landesregierung hat unter dem Titel „Gute Schule 2020“ ein umfangreiches
Investitionsprogramm aufgelegt. Die Stadt Aachen wird eine Zuweisung in zweistelliger
Millionenhöhe aus diesem Programm erhalten.
Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung eine Liste mit Umbau- und Sanierungsmaßnahmen
vorzulegen, die mit Mitteln aus diesem Programm durchgeführt werden können.
Weiterhin wird die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob zur Errichtung
Bildungsstandorts mit Volkshochschule und Stadtbibliothek auf dem Gelände
Sanierung und der Umbau beziehungsweise in Teilen der Neubau des Gebäudes
Dabei sollte auch geprüft werden, ob in dieses Projekt eine Innenstadtsporthalle
kann.
eines modernen
des Bushofs die
förderfähig wäre.
integriert werden
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Griepentrog
Fraktionssprecherin
Verwaltungsgebäude Katschhof
Johannes-Paul-II-Str. 1
D-52062 Aachen
Raum 104
Tel.: 0241 432-7217
Fax: 0241 432-7213