Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
175228.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
24.11.16, 12:00
Aktualisiert
30.01.17, 19:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Aachener Stadtbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:
Bezirksamt Aachen-Richterich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
E 18/0085/WP17
öffentlich
24.11.2016
Horbacher Straße, Zustand der Brücke über die DB-Gleise
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 7.9.2016
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
07.12.2016
B6
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis. Der
Antrag gilt damit als behandelt.
Vorlage E 18/0085/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.12.2016
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Die Brücke, mit der die Horbacher Straße in der Ortslage Aachen-Richterich die DB – Gleise
überspannt, ist Bestandteil der Landesstraße L 231 und liegt außerhalb der Ortsdurchfahrt von
Aachen. Damit ist Eigentümer, Baulastträger und Verantwortliche Dienststelle für das Bauwerk der
Landesbetrieb strassen.nrw.
Von dort wurde auch im Frühjahr 2016 die Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf
dem Bauwerk auf 30 km/h veranlasst, um dem unzureichenden Brückenzustand Genüge zu tun.
Den vorliegenden Antrag von CDU zum Anlass nehmend wurde strassen.nrw um Stellungnahme
hinsichtlich des Zustandes und der weiteren Planung für das Brückenbauwerk gebeten. Diese lautet
wie folgt:
„die Schäden an der Brücke sind so gravierend, dass ein Ersatzneubau erforderlich wird.
Die Planungen dazu werden voraussichtlich im nächsten Jahr abgeschlossen sein.
Für den Abriss und den Neubau des Bauwerkes muss die Bahnstrecke zeitweise gesperrt werden.
Die erforderlichen Sperrzeiten müssen etwa 3 Jahre vor Baubeginn bei der DB AG beantragt werden.
Mit der Durchführung der Maßnahme ist eher mittelfristig zu rechnen.“
Dieser Planungsstand ist bei den Planern des Haltepunktes (FB 61) bekannt und wird im weiteren
Verlauf auch koordiniert und berücksichtigt.
Anlage/n:
Antrag der CDU-Fraktion vom 7.9.2016
Vorlage E 18/0085/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.12.2016
Seite: 2/2