Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
174313.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
30.11.16, 12:00
Aktualisiert
27.06.17, 17:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 56/0016/WP17
öffentlich
30.11.2016
WLAN für Flüchtlinge in städtischen Übergangswohnheimen
Beratungsfolge:
TOP: 10
Datum
Gremium
Kompetenz
08.12.2016
SGA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung mit einer genauen Kostenermittlung
für die einzelnen Standorte. Diese ist dem Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Prof. Dr. Sicking
(Beigeordneter)
Vorlage FB 56/0016/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.04.2017
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Die erforderlichen Mittel stehen zum PSP-Element 1-100803-900-4/52410000 -Verwaltung & Betrieb
Flüchtlingsunterkünfte- vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2017 zur Verfügung.
Vorlage FB 56/0016/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.04.2017
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration plant die Ausstattung aller städtischen
Übergangswohnheime mit kostenfreiem WLAN.
Die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen wird bundesweit individuell gehandhabt. Die
Kommunen verfügen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten über eine gewisse Autonomie in der
Ausgestaltung der Unterbringungsformen und Betreuung. Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen
bzgl. der Telekommunikation und des Zugangs zum Internet für Übergangswohnheime.
Für viele der geflüchteten Menschen ist das Internet das alleinige Kommunikationsmittel, um Kontakt
zu ihren Familien in der Heimat zu halten. Das Erlernen der deutschen Sprache wird über die Nutzung
digitaler Medien unterstützt, auch wird den geflüchteten Menschen so eine Informationsquelle zum
Erhalt von Nachrichten aus Deutschland und aus der Heimat in ihrer jeweiligen Sprache geboten. Das
Internet bietet zahlreiche Informationsangebote und Apps für Flüchtlinge in Deutschland an, die
ebenfalls in verschiedenen Sprachen zugänglich sind. Unbestritten unterstützt ein Internetzugang
Integrationsaspekte.
Ein kostenfreier WLAN-Zugang in den Unterkünften würde den geflüchteten Menschen die Möglichkeit
eröffnen, die zahlreichen Angebote zu nutzen und könnte so zu einer Verbesserung des Alltagslebens
beitragen und auch die Integration der geflüchteten Menschen fördern.
Zur Klärung der technischen und rechtlichen Details führte die Verwaltung ein Gespräch mit Freifunk
Aachen. Freifunk ist ein eingetragener Verein, der es sich zum Ziel gemacht hat, WLAN gratis zur
Verfügung zu stellen. Dabei wird eine vom Verein zur Verfügung gestellte Firmware eingesetzt, die es
ermöglicht, an jeweiligem Standort über Freifunk als Internetprovider aufzutreten und damit von der
sogenannten Störerhaftung ausgeschlossen zu sein. Freifunk betreibt aktuell im Großraum Aachen 28
Standorte und kooperiert bereits mit der Stadt Aachen. Zur Realisierung eines WLAN-Netzes an
einem Standort sind grundsätzlich folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
1.
Bereitstellung eines DSL-Anschlusses (50 bis 100 Megabit /Sekunde) z.B. durch Net Aachen.
Hierfür fallen Kosten in Höhe von 35,00 bis 40,00 € pro Monat an.
2.
Beschaffung von geeigneter Hardware, die den jeweiligen Standort so ausleuchtet, dass in
den relevanten Räumen WLAN nutzbar ist. Hierfür fallen je nach Standort Kosten in Höhe von
250,00 € bis 1.000,00 € an.
3.
Die Firma Freifunk installiert auf der bereitgestellten Hardware eine eigene Firmware die eine
Verbindung mit den eigenen Internetservern herstellt und somit den Auftritt als
Internetprovider technisch realisiert. Der Aufbau sowie die Pflege und Wartung dieser
Firmware und der Internetserver des Vereins werden grundsätzlich ehrenamtlich zur
Verfügung gestellt. Es wird aber eine Kostenbeteiligung insgesamt in Höhe von 150,00 € pro
Monat erwartet.
Vorlage FB 56/0016/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.04.2017
Seite: 3/4
Insgesamt ergeben sich demnach für den Betrieb aller 20 Standorte folgende Kosten:
a.
Laufende Kosten monatlich:
800,00 € pro Monat (=20 x 40,00 € , DSL-Anschluss)
150,00 € pro Monat (finanzielle Unterstützung Freifunk)
Summe: 950,00 € pro Monat
b.
Installationskosten (einmalig, z.Zt. geschätzt)
250,00 € bis 1.000,00 € pro Standort
Summe: max. 20.000,00 € einmalig
Bei dieser Position handelt es sich zunächst um eine grobe Schätzung. Die tatsächlichen
Kosten sind abhängig von der jeweiligen Standortsituation.
Aufgrund der derzeitigen Rechtslage kommt eine zumindest teilweise Kompensation der
Aufwendungen für das kostenfreie WLAN durch eine Minderung der den Bewohnerinnen und
Bewohnern der Übergangswohnheime zu gewährenden Leistungen für den Lebensunterhalt nach § 3
AsylbLG bzw. § 2 AsylbLG i.V.m. dem SGB XII nicht in Betracht. Zu den Bestandteilen des durch die
Leistungen gewährleisteten notwendigen Lebensunterhalts gehört zwar auch die Nachrichtenübermittlung, jedoch umfasst diese wiederum mehrere Bedarfskomponenten (u.a. ein Kombipaket für
Telefon und Internet), die nicht in weitere Einzelbeträge aufgeschlüsselt werden können, sodass eine
Minderung der zu gewährenden Leistungen nicht bedarfsgerecht bemessen werden und deshalb
rechtlich gegenwärtig nicht begründet werden kann. Sollte sich aus den momentan noch anhängigen
Gesetzgebungsverfahren ( zum RBEG, SGB XII und AsylbLG), die zu Änderungen ab 01.01.2017
führen werden, insoweit etwas anderes ergeben, wird dies aufzugreifen sein.
Die Verwaltung plant in den folgenden Wochen eine Begehung der einzelnen Übergangswohnheime
gemeinsam mit dem Gebäudemanagement und Freifunk Aachen. Im Rahmen dieser Begehung wird
die jeweilige Ausleuchtung der genutzten Räume festgelegt und in Abstimmung mit dem
Gebäudemanagement eine genauere Kostenermittlung vorgenommen. Diese wird dem Ausschuss für
Soziales, Integration und Demographie in einer der nächsten Sitzungen zur Entscheidung vorgelegt.
Vorlage FB 56/0016/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.04.2017
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